Hochzeiten sind ein erfreuliches Ereignis, möchte man meinen. Aber nicht für alle! Ganz und gar nicht erbaut waren zuweilen die für das Armengut Verantwortlichen.
Anno 1720 zum Beispiel verboten die Gemeindeoberen im zürcherischen Weyach einem der Ihren, eine Frau aus Rüdlingen im Schaffhausischen zu ehelichen.
Begründung: Er sei zu arm und seine Braut verfüge auch nicht über die Mittel, sich in Weyach einzukaufen.
Das schreckte den Betroffenen allerdings nicht. Er heiratete trotzdem. Die Trauung fand in Rüdlingen statt (durch den dortigen Pfarrer, der keinen Vermögensnachweis sehen wollte).
Diese Unbotmässigkeit wurde prompt sanktioniert. Auf Antrag der Gemeinde entzogen ihm die Gnädigen Herren zu Zürich kurzerhand das Bürgerrecht und verwiesen ihn auf Lebenszeit des Landes. Was wohl die Schaffhauser zu dieser «eleganten Problemlösung» gesagt haben?
Quelle
Prolog aus: Heiraten verboten! Armenwesen und Finanzen vor 150 Jahren. Handout zum Vortrag anlässlich der GV 2005 der Anlegervereine Midas und Heureka. Zürich, 14. März 2005.
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