Die heutige Hauptstrasse Nr. 7, die nach Westen Richtung Zurzach und nach Osten Richtung Glattfelden und über die Wagenbreche, Embrach und Pfungen nach Winterthur führt, war eine eher schlecht unterhaltene Verbindung untergeordneter Bedeutung.
Mit der liberalen Revolution und der wirtschaftlichen Entwicklungswelle machte sich die Zürcher Regierung ab 1831 daran, das Strassennetz auszubauen. Der Betreiber der ehaften Taverne zum Sternen war seiner Zeit voraus als er seinen Gasthof 1830 mit obrigkeitlicher Bewilligung von der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse an die neue Hauptverbindungsachse (heute: Hauptstrasse 7, Winterthur-Koblenz-Basel) verlegte.
So kam es, dass Weiach auf obrigkeitlichen Beschluss ab dem 5. Dezember 1833 gleich an zwei Strassen lag, die man zu Landstrassen aufklassierte. Und mit entsprechenden Staatsmitteln auszubauen gedachte.
Der «Beschluß betreffend die Bezeichnung derjenigen Straßenzüge, welche in die Claße der Landstraßen erhoben werden sollen.» führt die beiden Verbindungen wie folgt auf:
«7.) Von Winterthur über Wülflingen, Rorbas und Glattfelden nach Weyach, wo aber in dem Banne von Wülflingen noch die zweckmäßige Richtung auszumitteln ist.
8.) Von der Eglisauer Hauptstraße bey Seebach durch den Bann von Rümlang nach Weyach. Indeß soll sowohl die Einmündung von der Hauptstraße her, als die ganze Richtung von Seebach bis nahe an Weyach, noch einer sorgfältigen Untersuchung unterworfen werden.»
Diese Untersuchung wurde dann wirklich sorgfältig durchgeführt. Sie dauerte ein ganzes Jahrzehnt. Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem obigen Beschluss hielt der Regierungsrat fest, eine Landstrasse von Seebach Richtung Weyach sei kein wirkliches Bedürfnis:
Die Landstrasse von Seebach nach #Weiach sei kein wirkliches Bedürfniß: https://t.co/izuvQVuq3r (5.12.1843). Gebaut wird sie aber trotzdem.— WeiachTweet (@WeiachBlog) 5. Dezember 2016
Diese Strasse trägt heute je nach Abschnitt verschiedene Bezeichnungen:
- RVS 566 (zwischen Weiach und der Einmündung in die Kiesumfahrungsstrasse bei Neerach)
- RVS 548, bzw. ab dem Kreisel im Neeracherried HVS 548 bis zum Industriegebiet Riedmatt zwischen Oberglatt und Rümlang
- RVS 594 bis zur ehemaligen Gemeindegrenze von Seebach (heute Stadtgrenze)
Quelle und weitere Beiträge
- Regierungsratsbeschluss vom 5. Dezember 1833: StAZH MM 2.14 RRB 1833/2158
- Brandenberger, U.: Wo der «Sternen» und die Ziegelhütte standen. WeiachBlog Nr. 944, 29. Oktober 2010.
- WeiachTweet Nr. 217, 5.12.2016 zum RRB von 1843
[Veröffentlicht am 19. September 2018 um 11:08 MESZ; Quellen sowie letzten Abschnitt korrigiert und zusätzlichen Abschnitt ergänzt am 1. August 2020 um 17:38]