Sind Sie beim Lesen gestolpert? Sie sind nicht allein. Das ist diese Woche auch dem Gemeinderat Weiach passiert. Denn: Here we go again. Erneut wird ein Beleuchtender Bericht zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
Der Weiacher Gemeinderat hat wahrlich kein einfaches Leben. Was er auch macht, einem Teil der Stimmberechtigten geht das schon fast garantiert gegen den Strich.
Wie WeiachBlog aus dem Umfeld der Schule Weiach erfahren hat, ist beim Bezirksrat Dielsdorf eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung vom 8. März 2026 (PDF-Datei) eingereicht worden. Der Schriftsatz moniert im Wesentlichen, die enthaltenen Informationen seien unvollständig, weshalb die Stimmberechtigten nicht in der Lage wären, auf Basis aller relevanten Angaben ihre Entscheidung zu treffen.
Kleiner Rückblick. Ereignisse des Jahres 2025
- Kurz nach dem Bekanntwerden des Bundesgerichtsentscheids zur Stimmrechtsbeschwerde Zukunft8187 gegen Ende Januar kommt das Thema Schulanschlussverträge wieder auf den Tisch. Die im Februar 2025 eingereichte Einzelinitiative Lamprecht (PDF-Datei) verlangt die Neuverhandlung der Verträge mit den Aargauer Gemeinden auf Basis der realen vollen Kosten. Sie nennt sieben Kriterien, die erfüllt sein sollten, damit nicht zu einer Kündigung geschritten werden müsse.
- Die Behörden suchen das Gespräch mit den Initianten. Peter Lamprecht, Hauptinitiant, ist schliesslich einverstanden, die Vorlage zu sistieren (Mitteilung vom Mai 2025; PDF-Datei), um der Schulpflege weiterhin die nötige Zeit für umfangreiche Abklärungen und Verhandlungen zu geben. Unterstützung bietet der Pflege die Rechtsberatungsfirma Adiuvat, die bereits mit Beschluss vom 6. Februar 2025 in Sachen Schulraumplanung engagiert wurde (Rahmenkredit über 50 000 Franken in der Kompetenz der Schulpflege; PDF-Datei).
- Bezahlt aus dem Budget der Schulpflege, beauftragt der Gemeinderat die Firma Hanser Consulting mit einer Nachkalkulation aller Kosten, die im Zusammenhang mit den Aargauer Schülern an der Primarschule Weiach entstanden sind. Gleichzeitig werden mehrere Gesprächsrunden mit den Beteiligten auf Gemeindestufe geführt. Auch die Oberstufenschulpflege Stadel wird einbezogen.
- Im Herbst liegt ein internes Aussprachepapier vor und zeigt eine sich verschärfende Finanzlücke auf. Im November 2025 läuft die offizielle 9-Monats-Frist aus, innerhalb der die Initiative dem Souverän hätte vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig kommen die Verhandlungen nicht so gut voran, wie sich die Initianten und der Gemeinderat dies gewünscht haben.
- An diesem Punkt entschliesst sich der Gemeinderat, in die Offensive zu gehen. Er informiert am 5. Dezember letzten Jahres per Medienmitteilung (PDF-Datei) über seinen Entscheid, eine Abstimmung über die Kündigung der Schulanschlussverträge mit den beiden Aargauer Orten Fisibach und Kaiserstuhl auf den 8. März 2026 anzusetzen. Antrag an die Stimmberechtigten: Kündigung per nächstmöglichem Termin. Fazit: Eine Mehrheit des Gemeinderates glaubt entweder nicht (mehr) an erfolgreiche Verhandlungen oder möchte dem Aushandlungsprozess Druck aufsetzen.
- Auf der Aargauer Seite zeigt man sich höchst erstaunt, dass mitten in den laufenden Gesprächen die Gangart verschärft und dem Souverän die Kündigung beantragt wird. Auch die Schulpflege Weiach ist nicht erfreut. Sie würde es bevorzugen, weiterhin ohne Kündigungsdruck mit den Behörden der Nachbargemeinden zu verhandeln. Aus der Sicht dieser drei Akteure ist eine Lösung innerhalb des bestehenden RSA-Rahmens möglich. Sie wollen überdies einen runden Tisch organisieren und die Bildungsdirektionen der Kantone Zürich und Aargau konstruktiv in die Neugestaltung der Finanzierungsmodalitäten einbeziehen.
Wieso die Schulpflege ein Abstimmungsvideo gedreht hat
Noch in der Medienmitteilung (PDF-Datei) wurde die Position der beiden Weiacher Gremien (Gemeinderat und Schulpflege) mit einem Ja angegeben. Die Schulpflege signalisierte allerdings ein «Ja, aber». Sie liess verlauten, sie würde eine Kündigung erst ein Jahr später (auf den Ablauf des Schuljahres 26/27) für zielführender halten.
Bis am Freitag, 13. Februar, ist nunmehr der Beleuchtende Bericht in die meisten Weiacher Briefkästen verteilt worden. Überraschenderweise plädiert die Schulpflege in diesem rechtlich massgebenden Dokument jetzt für ein Nein zur gestellten Abstimmungsfrage! Diese Änderung hat die Schulpflege in einem am 5. Februar verabschiedeten formellen Beschluss dokumentiert und den vollen Wortlaut allen beteiligten Akteuren (inkl. kantonale Stellen) zukommen lassen.
Nicht nur das: Auf der Website der Schule Weiach hat die Schulpflege überdies ein erläuterndes Video (7:49 Minuten) veröffentlicht, das ihre Sichtweise auf die Problematik diskutiert. Laut Dania Peter, Präsidentin der Schulpflege, seien die Inhalte des Videos im Wesentlichen diejenigen, die sie zuhanden des Beleuchtenden Berichts bereits am 9. Januar dem Gemeinderat in einem drei Seiten starken Papier vorgelegt habe.
Problematische Vorlage. Was ist die Erwartung der Stimmberechtigten?
Damit ergibt sich eine seltsame Ausgangslage. Ob am 8. März bei den Voten der Stimmberechtigten letztlich die Ja- oder die Nein-Stimmen überwiegen, ändert erst einmal nichts. Sowohl der Gemeinderat als auch die Schulpflege wollen offiziell weiterverhandeln. Bei einem Ja folgt die Auflösung der Verträge im Falle des Scheiterns der Verhandlungen dann automatisch. Bei einem Nein hat sich der Weiacher Souverän später unter Umständen noch einmal an der Urne dazu zu äussern, ob er die beiden Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl nun definitiv auflösen will oder nicht.
Sind allerdings die Verhandlungen erfolgreich, dann muss das neue Vertragskonstrukt selbstverständlich auch wieder von allen Vertragsparteien ordnungsgemäss genehmigt werden. Je nach dem Verlauf des Aushandlungsprozesses handelt es sich dann um eine überarbeitete und erweiterte Fassung der bisherigen Anschlussverträge auf der Basis des Regionalen Schulabkommens (RSA NWEDK 2009) oder aber neu um einen interkantonalen Zweckverband, der grundsätzlich anders funktioniert als die heutige Lösung.
Stimmrechtsbeschwerde könnte Kündigung verzögern
Ziel der am 8. März zur Abstimmung stehenden Vorlage des Gemeinderates ist ein Stop Loss, d.h. die Verhinderung weiterer Verluste für die Gemeindekasse, wie sie aus dem Kurzbericht der Hanser Consulting zu den zentralen Aussagen hervorgehen (PDF‑Datei). Seit dieser Woche ist jetzt fraglich, ob dieses Ziel bei einem Ja zur Vorlage überhaupt wie geplant erreichbar ist.
Denn die Dauer des Rechtswegs durch die Instanzen (Bezirksrat Dielsdorf -- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich -- Bundesgericht) bestimmen jetzt weitgehend diejenigen Personen, welche diese Stimmrechtsbeschwerde eingereicht haben. Wie man anlässlich des Instanzenzugs der Beschwerde gegen den Beleuchtenden Bericht zur Abstimmung über das Projekt Zukunft8187 gesehen hat, dauert ein solches Verfahren inklusive aller Schriftwechsel schnell einmal anderthalb Jahre.







