Donnerstag, 27. Dezember 2018

In memoriam Mauro Lenisa

Heute um 14:30 beginnt in der evangelisch-reformierten Kirche Weiach der Trauergottesdienst für den am 17. Dezember verstorbenen Mauro Lenisa statt, vgl. WeiachTweet Nr. 1939:




Der Redaktor des WeiachBlog spricht der Trauerfamilie auf diesem Weg sein Beileid aus.

Im Gedenken an unseren ehemaligen Gemeindepräsidenten wird an dieser Stelle ein von Mauro verfasster Artikel eingerückt. Er zeigt beispielhaft auf, welche Ziele er zusammen mit seinen Gemeinderatskollegen während seiner Amtszeit von 1982 bis 1990 verfolgt hat.

Heute würde man das Nachstehende wohl ein «Leitbild» nennen. Früher nannte man das noch ganz bescheiden «Ziele». Der Sinn und Zweck bleibt aber der gleiche. Möge das damals Gesäte auch in unseren Tagen Frucht tragen.

Weiach – eine Dorfgemeinschaft verwirklicht sich

Von Gemeindepräsident Mauro Lenisa

Im Lauf der jüngsten Geschichte hat die Gemeinde Weiach verschiedene Zeitabschnitte erlebt, welche die Behörden vor jeweils unterschiedlich gelagerte Aufgaben stellten. Die sechziger und der Beginn der siebziger Jahre waren durch den Ausbau der Infrastruktur geprägt. In der Folgezeit standen der Neubau des Schulhauses und die kommunale Richtplanung zuoberst auf der behördlichen Traktandenliste.

Dieser Zeitabschnitt wurde zu Beginn der Amtszeit der jetzigen Behörde abgeschlossen. Der Gemeinderat setzte sich für die laufende Amtsperiode zum Ziel,
- die Dorfbevölkerung offen über die Belange der Gemeindepolitik zu orientieren und damit zur aktiven Teilnahme zu motivieren;
- bestehende, starre Richtlinien zu hinterfragen und zu überdenken;
- die persönlichen Kontakte und den Gedankenaustausch zu intensivieren;
- ganz allgemein das Wohlbefinden der Dorfbevölkerung zu steigern.

Offenheit in Politik und Information

Um diesem Anliegen gerecht zu werden, benötigten die Behörden ein Werkzeug. Es wurde in Form des «Mitteilungsblattes für die Gemeinde Weiach» geschaffen. Im monatlichen Rhythmus wird aus der Arbeit der Behörden berichtet. Mit persönlichen Artikeln einzelner Behördemitglieder wird auch über die Hintergründe einzelner Entscheide informiert. Die Tatsache, dass sich Leser mit Stellungnahmen zu aktuellen Problemen äussern, zeigt, dass das Mitteilungsblatt beliebt und unentbehrlich geworden ist.

Anstrengungen im Natur- und Landschaftsschutz

Der Beschluss der Grundeigentümer, die Güterzusammenlegung durchzuführen, bedeutete für die Weiacher Landwirte einen Lichtblick, ermöglicht sie doch für die Betriebe eine Planung auf lange Zeit. Güterzusammenlegungen sind aber nicht nur mit eitel Freude verbunden. Vielerorts wurde bei ihrer Durchführung der Forderungen von Natur- und Landschaftsschutz wenig Beachtung geschenkt. Den Behörden ist es ein grosses Anliegen, gemeinsam mit der Meliorationsgenossenschaft und den Grundeigentümern zu zeigen, dass eine Erhöhung der Effizienz und Produktivität in der Landwirtschaft ohne Zerstörung unserer Umwelt erreicht werden kann.

Ziel: Wohlbefinden

Wohlbefinden in einem Dorf kann mit Zusammengehörigkeitsgefühl umschrieben werden. Hier werden Gefühle und Verhalten angesprochen -  nicht Zahlen und Kurven. Zu erkennen, dass ein Gespräch oft der Frustration und Enttäuschung vorbeugen kann, ist Voraussetzung. Eine Güterzusammenlegung ohne gegenseitiges Vertrauen und ohne Gesprächswillen, z.B. zwischen Grundeigentümer und Pächter, ist kaum denkbar. Wir Weiacher scheinen dies verstanden zu haben.

Das hübsch renovierte «alte Schulhaus» brachte Platz für die Schul- und Gemeindebibliothek. Mit viel Elan versucht die neukonstituierte Bibliothekskommission, das Interesse für Kunst und Literatur zu wecken. Die übrigen Räume werden den Dorfvereinen zur Verfügung gestellt. Der warme Kachelofen lädt geradezu zu Kaffee und Kuchen ein!

In der neu erstellten Schulanlage bemühen sich zur Zeit 47 Schülerinnen und Schüler der Primarschule ums ABC. Die Schule wird in Doppelklassen geführt. Als Unikum ist zu erwähnen, dass die fünfte Klasse lediglich von einem Knaben und einem Mädchen besucht wird. Das besonders gute Verhältnis zwischen Eltern, Lehrerinnen, Schülern und Schulbehörde ermöglicht eine optimale Führung des Schulbetriebes. Die Sekundarschule, Realschul- und Oberschulstufe besuchen die Weiacher Schüler in Stadel. Leider führt der Radweg noch nicht bis ins Dorf, so dass die Schüler auf ihrem Schulweg die Hauptstrasse benützen müssen. Die Weiterführung des Radweges ist dringend notwendig.

Die Bautätigkeit hat zwar nicht abgenommen, sich aber doch eher auf Umbauten verlagert. Viele schön herausgeputzte Riegelbauten schmücken das Dorf, und die Neubauten fügen sich gut ins Dorfbild ein. Eine rege Tätigkeit hat sich in Form von Sanierungen in bezug auf das Wasser-, Abwasser- und Elektrizitätsnetz entwickelt. Die Müllbeseitigung ist in Weiach geregelt. Die Gesundheitsbehörde hat dieses Problem seit Jahren erkannt und hat auch Lösungen dazu gefunden.

Es liegt nun an jedem einzelnen, auch danach zu leben und zu handeln.

Quelle

Unpaginierte Beilage zu: Neues Bülacher Tagblatt, Mittwoch, 18. April 1984.

Mittwoch, 26. Dezember 2018

Im Wappen zwei Zacken zugelegt

Auf Anfrage einer Journalistin des Zürcher Unterländers habe ich in meinen ortshistorischen Unterlagen gegraben. Die Dame war auf der Suche nach einer Sonderbeilage des Neuen Bülacher Tagblatts: «Weiach – lebendiges Dorf in der nordwestlichen Ecke des Zürcher Unterlandes», erschienen am Mittwoch, 18. April 1984, die in der Schweizer Mediendatenbank (für Nicht-Medienschaffende unter der Marke Swissdox verfügbar) nicht enthalten ist. Ich konnte ihr den gewünschten Beitrag zur Verfügung stellen.

Ein Fehler des NBT?

So weit, so gut. Nur habe ich dann noch den nachstehenden Kasten mit dem Titel «Das Gemeindewappen» kurz überflogen und dachte mir: «Moment mal, was schreiben die denn da? Das stimmt doch nicht!» Was genau da nicht stimmt, davon handelt dieser Beitrag.


«Die älteste Darstellung des Wappens von Weiach wird im Dekanatsalbum des Pfarrkapitels Regensberg von 1719 überliefert. Es zeigt im von Silber und Blau schräggeteilten Schild einen achtstrahligen Stern. Dieser ist von Gold und Schwarz facettiert und steht in keinem bestimmten Verhältnis zum Zürcher Schild. Auf der 1843 gegossenen Kirchenglocke fehlt die Schrägteilung; es wurde lediglich ein sechsstrahliger Stern abgebildet. Die gleiche Darstellung, einen sechsstrahligen goldenen Stern auf blauem Grund, wählte man als Verzierung für die 1860 angeschaffte Fahne des Gesangsvereins Weiach. Die Wappentafel von Krauer brachte wieder den Zürcher Schild und den achtstrahligen Stern, diesmal in verwechselten Farben. Nach diesem Vorbild wurde offensichtlich das Gemeindewappen auf der Schützenfahne von 1902 gestaltet. Die Wappenkommission der Antiquarischen Gesellschaft hielt an der Version von Krauer fest. Der Gemeinderat Weiach erklärte sich am 28. November 1931 mit dem ihm eingereichten Entwurf ohne Facettierung einverstanden. Das Wappen geht wohl auf die alte Taverne «Zum Sternen» zurück.»

Lesern der Monographie «Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» kann dieser Abschnitt bekannt vorkommen. Er ist dort zu grossen Teilen in Anhang 5 abgedruckt.

Mit Ausnahme des letzten Satzes stammt der gesamte Text dieses Kastens von Dr. h.c. Peter Ziegler  aus seinem Standardwerk «Die Gemeindewappen des Kantons Zürich» (Mitteilungen der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, Bd. 49 / 142. Neujahrsblatt; Zürich, 1977 – S. 106). Der letzte Satz ist leicht umgeschrieben aus Walter Zollingers «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» (1972; 1984 in 2. Auflage erschienen – S. 10) übernommen.

Hatte der Stern acht Zacken? Oder doch sechs?

Folgt man Ziegler, ist der Fall klar: die älteste erhaltene Darstellung zeige einen achtzackigen Wappenstern, der lediglich von den Einheimischen auf sechs Zacken reduziert, von Krauer dann aber wieder richtig dargestellt worden sei, nur «diesmal» halt in verwechselten Farben (d.h. gespiegelt am Zürcher Schild).

Nun ist Ziegler nicht nur in Wädenswil und am oberen Zürichsee seit Jahrzehnten eine unumstrittene Kapazität in historischer Lokalforschung. Er hat auch viel zur Geschichtsschreibung des Kantons Zürich beigetragen, ist Autor der Schulbuch-Reihe «Zeiten – Menschen – Kulturen».

Zitate einer solchen Koryphäe nimmt man als Hobbyhistoriker deshalb erst einmal für bare Münze. Bis... ja bis man auf dem indirekten Weg über das NBT auf eine Ungereimtheit stösst. Und zwar geht es um die Frage, ob die «Ursprungsform» des Weiacher Wappenstern acht oder nicht doch nur sechs Zacken (auch Strahlen genannt) aufweist. Es sei vorweggenommen, die richtige Antwort lautet «6» und Ziegler hat einen Bock geschossen.

Zieglers Fehler

Wenn man sich die aktuelle Fassung des Anhangs 5 in der dieses Jahr erschienenen 6. Auflage von «Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» vornimmt (vgl. Bild unten), dann muss man in der Tat schon fast Tomaten auf den Augen haben, um die offensichtliche Diskrepanz zwischen Zieglers Aussage, der Weiacher Stern im Dekanatsalbums sei achtstrahlig (roter Kasten) und dem Original auf Blatt 98 des besagten Albums (weisser Pfeil auf die Abb. 36), wo der Stern eindeutig lediglich sechsstrahlig ist, zu übersehen:

Die älteste erhaltene Überlieferung gibt also dem Weiacher Wappenstern sechs Zacken, dito viele aus dem 19. Jahrhundert überlieferte lokale Objekte (Glocken, Fahnen, etc.). Das Standardwerk liegt falsch und die Journalisten des NBT sind freizusprechen.

Krauer hat doch obsiegt

Warum also hat der Weiacher Wappenstern heute acht Zacken und nicht sechs? Das haben wir Krauer zu verdanken, einem findigen Unternehmer, der um 1860 eine sogenannte Wappentafel auf den Markt warf.

Johannes Krauer war Lithograph. Und nicht unbedingt Heraldiker. So könnte es zu erklären sein, dass er nichts dabei fand, die implizit gegebene Blasonierung (also die Beschreibung der verbindlichen Elemente des Wappens - und nicht nur eine «Version», wie Ziegler das nennt) gleich in zwei Punkten eigenmächtig abzuändern, konkret: aus sechs Zacken acht zu machen und die Schrägteilung auch im Stern zu spiegeln.

Nicht ausgeschlossen ist, dass Krauer oder die von ihm Beauftragten das Dekanatsalbum gekannt haben, denn er übernimmt die dort gegebene Facettierung, eine Unterteilung der Fläche des Wappensterns, die einen 3D-Effekt ergibt:


Dank der vom Zeichner des Dekanatsalbums begangenen heraldischen Todsünde «Metall auf Metall» (goldener Stern auf silbernem Hintergrund) und seiner in den 1920ern doch schon seit einigen Jahren verbreiteten achtzackigen Version (Beispiel: Weiacher Schützenfahne von 1902) hat im Verlauf der Arbeiten der Gemeindewappenkommission zwischen den zwei Weltkriegen dennoch die Krauer'sche Blasonierung obsiegt, unser Wappen also definitiv zwei Zacken zugelegt:


Links im Bild die Weiacher Wappenpostkarte, aus einer Abfolge von Serien, die von der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (AGZ) zwischen 1926 und 1936 herausgegeben wurde, eine neue Serie jeweils dann, wenn wieder fünf durch die zuständige Gemeindebehörde genehmigte Wappen vorlagen (vgl. Ziegler 1977 – S. 17). Man sieht, dass aufgrund des Neigungswinkels der Schrägteilung die Zacken nicht im rechten Winkel zur Papierachse stehen.

Rechts die Darstellung, wie man sie im Gemeindewappenbuch von 1977 auf S. 106 findet. In diesem ab 1969 laufenden Projekt wurde die geschwungene Oberkante begradigt, was dann zur Folge hatte, dass der Neigungwinkel steiler gestellt werden musste. Nur so konnte man den schräggeteilten Stern ins Lot stellen. Nicht geklärt ist, ob diese Version von Walter Käch (im Dezember 1970 verstorben) oder seinem Nachfolger, Heraldiker Fritz Brunner gezeichnet worden ist.

Weiterführende Links
  • Antiquarische Gesellschaft in Zürich (Hrsg.): Wappenkarte Weiach. Ansichtskarte: Strichklischee; 14 x 9,3 cm. Aus der AGZ-Wappenkarten-Serie, Zürich 1926-1936. Karte Weiach nach November 1931 (Annahmeschreiben Gemeinderat vom 28. November 1931) erschienen.
  • Korthals, M.: 75 Jahre Gemeindewappen-Kommission – Was Gemeinden im Schilde führen. In: Neue Zürcher Zeitung, 4. Januar 2001.
  • Brandenberger, U.: Dorfzeichen, Wappen und Logo. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 84. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 – S. 11-15, (Gesamtausgabe 2017 – S. 303-307).
  • Brandenberger, U.: 75 Jahre offiziell anerkanntes Wappen. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 85. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006 – S. 14-21, (Gesamtausgabe 2017 – S. 308-315).
  • Dbachmann (Hauptautor): Wikipedia-Artikel Zürcher Gemeindewappen
  • Weiacher Wappen im Heraldry Wiki

Dienstag, 25. Dezember 2018

Beim Läuten Kopf und Kragen riskiert

Der Weiacher Sigrist riskierte Kopf und Kragen. Er gab alles für das Wohlergehen seiner Gemeinde. Das muss man zumindest glauben, wenn man den folgenden Beitrag im Lägern-Boten vom Samstag, 29. April 1865 liest:

«Als am Montag zu Weiach anläßlich eines in einer Waldung ausgebrochenen Brandes der Sigrist die S[t]urmglocke läutete, rieß [sic!] der Zugriemen entzwei und der Sigrist that in Folge dessen einen so unglücklichen Fall rücklings, daß er ein Bein brach. Der Brand ist bald gelöscht worden und hat keinen großen Schaden angerichtet.»

Der Brand und der damit einhergehende Unfall ereigneten sich also am 24. April. 

Bezeichnend ist, dass diese Kurzmeldung kein Wort über mangelnden Unterhalt des Zugriemens verliert. Es ist ja offensichtlich, dass die Kirchgemeinde da am falschen Ort gespart hatte. Auf Kosten ihres Angestellen. Auch darüber, wie es dem Verunfallten danach gesundheitlich erging, schweigt sich die Kurzmeldung unter der Rubrik Lokales leider aus. 

Zu hoffen ist, dass der Sigrist keine bleibenden Schäden davongetragen hat oder gar gestorben ist. Bei komplizierten Brüchen kam das damals häufiger vor; denn ein ausgebautes Gesundheitswesen und medizinische Wunderwaffen wie Antibiotika gab es noch nicht.

Quelle

 Lägern-Bote No. 17, Regensberg, Samstag den 29. April 1865 – S. 2.

Montag, 24. Dezember 2018

Kuhgespanne in älterer Fassung des Dorfgedichts

Ja, Weiach hat ein Dorfgedicht - mindestens eines! So muss man das wohl nennen, wenn ein paar Verse lokalpatriotischen Inhalts für Wert erachtet werden, über Jahrzehnte in den Schubladen unterschiedlicher Gemeindebürger zu schlummern.

Das Dorfgedicht, um das es hier geht, wurde unter dem Titel «Es Dörfli» 2008 in den Gemeindemitteilungen abgedruckt (vgl. den mit Kommentar versehenen Text in WeiachBlog Nr. 651 vom 23. September 2008).

Solche spontan eingesandten (und veröffentlichten) volkstümlichen Beiträge haben im 21. Jahrhundert Seltenheitswert. In den Anfangszeiten der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» sind sie hingegen regelmässig zu finden. Die Redaktion (das Ehepaar Mauro und Ursula Lenisa) hat die oft handschriftlichen Zuschriften nicht selten im Original drucken lassen. So auch diese hier vom Mai 1988:

Wer den nachstehenden von Schenkel eingereichten, mit Schreibmaschine getippten Text mit dem 2008 publizierten vergleicht, erkennt die bis auf die Orthographie über weite Strecken identischen Inhalte. Ein Kommentar folgt im Anschluss:

Oises Dörfli ano 1920

1.
Es git es Dörfli, sisch z'underscht im Land,
E herzigs Nestli mit Züri verwandt.
J gsenes vormer wies artig da lit,
von Obstbäume beschattet zur Summerszit.

2.
Jm Mai doch erst wie schön isches im Mai.
Jm Blühet muesch es go g'schaue Juhei.
Jm Herbst na wenn Zwigli hanget voll Frücht.
Und alles amene prächtige Garte glicht
Und usem Garte chömed die herrliche Grücht

3.
Es Chirchli staht da, s'isch tusig nett
Jm Büehl ene luegets vom Türmli det
Es lueget fründli uf d'Hüser uf d'Lüt
Wie gester so sorgets für alli na Hüt.

4.
Von "Hofwiese" grüesst es heimeligs Hus
Fast Tägli springt d’Jungmannschaft i und us
S'wird [nöd] nu läse und schriebe drinn g'lehrt
Au d'Wisheit fürs Läbe wo so vill isch wert

5.
Jm Dorf obe chlapperet d'Mühli am Bach
Sie lauft mit der Zit verstaht ihres Fach.
Sie Mahlt und sortiert s'Mehl schmackhaft und zart
Us Cherne, usem Hasli und usem Hard.

6.
Witer une flüsst s'Bächli wieder in Teich
Es müend halt d'Wasserchreft usgnutzt sii zWeich.
E Werchstatt tribts na scho vili Jahr
Ja früener het mer det Tröschet sogar.

7.
Zur Sagi hindere gats Källe-n-uf
Am Holz fehlts nannig wos brucht für de Bruef
Me bringts vo de Bleiki, vom Sanzeberg
Vom Jsebüheli isch grad so begehrt.

8.
De Bedme i, muess mer wämmer per Bahn
Z'Visite, oder uf Züri will ga
Js Holzwerk, oder i Schäftliastält
Js Rhistedtli oder Kaiserstuhl wenns eim gfallt

9.
Gascht am Rhjhof une vorbj
Stoht es Wasserrad im Rhj
Wils elektrisch zoge is Land
Stoht sie jetzt im Ruhestand

10.
Und prachtvolli Wiese hets, Ackerland
Das ghört ja zum löbliche Buurestand
S'hett herliche Wald, nachli Rebe und Chlee
Vill Geisse und hühner, feiss Säu und schöns Veh

11.
S'isch gsuecht das fin Tafelobst wos da git
Die chreftig Milch bis i Stadt ie beliebt
D'Herdöpfel glichfals was meistens guet grat
Und s'Uebrig wo d'Landwirtschaft stellt parad

12.
Jm Früehlig natürli lockt d’Fasnachtflueh
Ganz bsunders s’Jungvolk gern zuenere ue
De Blick ufs Rafzerfeld uf de lieb Rhj
Uf Brugg und de Römer-turm ziehts eim hi

13.
Am Sunntig drum öppe wen d’Sunne lacht
Wird e sone gfreuts Türli i d’Höchi gmacht
S'wird gsunge und g'juchzet und gmüetli ta
S'wott Strüssli vo Maie e jedes na ha

14.
Dur d’wuche dur puurets vom Berg bis an Rhj
Potz wüeschte Fahne wie henkets da i
Mit Chüegspann fahrets über Land
Sie ziehend au de Pflueg durs Ackerland

15.
Obwohl ei gross Werch am andere folgt
So werdet im Summer vill Beeri gholt
Jm Stocki, im Schwendi, im Büechlihau
Und sinds derbi z'friede im Weiachergau

16.
Bim heiga wird gsunge und g'johled derbj
Dass es tönt bis äne an Rhj
Heubeerirolle - Chrätte hämer volle
Und Buschle i der Hand und es Mul es ischt e Schand

17.
Drum wämers nu grad eso mache wie sie
Und wöisched mer Gottessägä na dri
Und leged mer alles i sini Hand
Eusers so liebi W e i a c h e r l a n d .

Kommentar Anno 2018

Strophen 9, 11 und 16 nach der Fassung Schenkel (s. oben) sind in der Fassung Wagner (vgl. WeiachBlog Nr. 651) nicht enthalten. Möglich - ja wahrscheinlich - ist es, dass sie direkt von Schenkel stammen, erwähnt er doch in seinem handschriftlichen Kommentar selber, er habe das Gedicht «erweitert».

In Strophe 9 bringt Schenkel die Sprache auf das Wasserrad im Rhein beim Rhihof, welches gemäss Lagerbuch der Gebäudeversicherung 1912 einem Hochwasser zum Opfer gefallen ist (möglicherweise bereits 1910; vgl. Wasserrad beim Rheinhof weggeschwemmt, WeiachBlog Nr. 859 vom 15. Juni 2010; Bild des Wasserrads: vgl. http://doi.org/10.3932/ethz-a-000131290; im Mai 1925 postalisch gelaufen). Schenkel sagt im Gedicht einerseits, dieses Rad habe noch in den 1920ern bestanden und sei letztlich der Elektrifizierung zum Opfer gefallen, bzw. deswegen ausser Betrieb gesetzt worden (die Elektrizitätsgenossenschaft Weiach gibt es seit 1912). Vielleicht handelt es sich um ein nicht mehr versichertes Nachfolgeobjekt.

Mit der «Brugg» (bei Wagner nicht erwähnt) ist in Strophe 12 die Kaiserstuhler Rheinbrücke gemeint. «Römerturm» ist der (irreführende) volkstümliche Name des mittelalterlichen Oberen Turms, dem weithin sichtbaren Wahrzeichen des Städtchens.

Es dürfte auch so sein, dass es sich bei der Schenkelschen Vorlage tatsächlich um einen älteren Text handelt. Wo nämlich an entsprechender Stelle (Strophe 14) bei Schenkel steht: «Mit Chüegspann fahrets über Land. Sie ziehend au de Pflueg durs Ackerland» ist bei Wagner dieser Passus durch: «Scho mängi Aarbet muess eläktrisch gaa. Mit Raat und Taat gänd d’Eltere naa.» ersetzt worden.

An dieser Modernisierung widerspiegelt sich indirekt der technologische Wandel, der bereits in den 1950er-Jahren Kuhgespanne zu einer aussterbenden Kuriosität gemacht hatte (darüber hat Walter Zollinger in seinen Jahreschronik 1959 geschrieben, vgl. WeiachBlog Nr. 680 vom 1. Oktober 2009).

Noch in den 1920er-Jahren aber, wo Schenkel die Entstehungszeit des Dorfgedichts ansetzt, dürften angesichts der damals noch vorherrschenden kleinbäuerlichen Strukturen vorgespannte Kühe gang und gäbe gewesen sein. So wie schon Mitte des 19. Jahrhunderts, wie es in der sog. Ortsbeschreibung 1850/51 zum Ausdruck kommt:

«Unter allen Hausthieren sind die armen Kühe am meisten zu bedauern, die Pflug und Wagen der kleinen Landwirthe allein schleppen und zugleich die ganze Haushaltung sammt denen, die draussen harren, mit hinreichender Milch versehen sollten, was den guten und willigen Thieren um die schwere Zeit ein etwas bedenkliches Aussehen gibt.» (Ortsbeschreibung Weiach, Abschnitt VII Viehzucht von Hans Heinrich Willi, Vieharzt)

In Schenkels Strophe 15, 3. Zeile, wird der Flurname «Büechlihau» erwähnt. Bei Wagner steht an selbiger Stelle (wohl verschrieben) «Büechli au», was so natürlich keinen Sinn macht. «Stocki» und «Schwendi» sind gleichfalls dorfnahe Waldstücke. Eine sinnentstellende Auslassung kennt auch die Fassung Schenkel in Strophe 4. Die fehlende Negation ist deshalb in eckigen Klammern ergänzt.

Auch die Strophe 16 wirkt schon vom Dramaturgischen her wie nachträglich eingebaut. Denn da kommt schon wieder Gesang und - diesmal gar: «Gejohle» vor.

Damit bleibt mir an Heiligabend nur noch eins übrig: mich dem in Strophe 17 geäusserten Wunsch nach Gottes Segen anzuschliessen.

Quelle

Schenkel, Joh.: Oises Dörfli ano 1920. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 1988 - S. 4-5.

Sonntag, 4. November 2018

Warum liegt der «Sternen» an der Stadlerstrasse?

Warum trägt der ehemalige Gasthof Sternen (Assekuranznummer 603) die Adresse Stadlerstrasse 2 und nicht das Riegelhaus rechterhand des Beginns der Chälenstrasse (Assekuranznummer 460), dessen Hauseingang eindeutig auf der Seite der Stadlerstrasse liegt, das aber nichtsdestotrotz die Adresse Chälenstrasse 2 trägt?

Betrachtet man die heutige Situation mit dem grossen asphaltierten Platz, dann kann man genauso auf die Idee kommen, der «Sternen» liege an der Kaiserstuhlerstrasse. Sie führt von der Parzellenbezeichnung 74 auf dem Plan der Amtlichen Vermessung aus nach Westen (nach Osten verläuft von dort aus die Glattfelderstrasse):

Bild: Amtliche Vermessung Kanton Zürich, 2016 (Stand am 23. Mai 2016)

Stützt man sich hingegen auf alte Karten, die den Zustand vor dem Ausbau der Sternenkreuzung (Mitte der 1970er-Jahre) zeigen, dann könnte der «Sternen» auch an der Kaiserstuhlerstrasse liegen. Ohne Ausbau der Kreuzung trüge das Gebäude seit 1992 wohl die Adresse Kaiserstuhlerstrasse 1.

Gehen wir auf eine Zeitreise. Und sehen uns zuerst die Situation wenige Jahre nach dem 1830 erfolgten Bau des «Sternen» an. Die Vorlage für die sog. Topographische Karte des Kantons Zürich (Wild-Karte), ist eine detailgenaue kolorierte Tuschzeichnung (StAZH PLAN A 8.24), die in den 1840ern erstellt wurde:


Grün punktiert dargestellt sind Baumgärten, bzw. Hausgärten, rot Häuser in denen Menschen leben, schwarz reine Ökonomie- und Gewerbebauten, sowie öffentliche Bauten, wie Gemeindewaschhäuschen.

Etwas weniger übersichtlich und detailreich als die Zeichnung das Resultat im Druck auf der Wild-Karte ab 1850:


Im Topographischen Atlas der Schweiz, genannt Siegfried-Karte, der ab 1870 entstanden ist, zeigt sich die Situation des Jahres 1880:


Der Baumgarten auf der gegenüberliegenden Strassenseite des «Sternen» existiert nach wie vor. Auf der den Zustand von 1930 abbildenden Siegfriedkarte wurde er einer neuen Linienführung der Hauptstrasse geopfert. Neu ist da ein Dreieck eingezeichnet, das allerdings auf der Landeskarte nicht mehr existiert:

Siegfriedkarte 1930

Landeskarte L+T, zw. 1956 und 1961

Inflation der Nummer 2

Gehen wir zurück zum eingangs gezeigten Katasterplan, auf dem es rund um die Sternenkreuzung eine wahre Inflation der Gebäudenummer 2 gibt. Im Uhrzeigersinn beginnend im Osten haben wir da die Glattfelderstrasse 2, dann den Bachweg 2, die Büelstrasse 2, die Chälenstrasse 2 und die Stadlerstrasse 2 (eben den ehemaligen «Sternen»). Merkwürdigerweise gibt es auf diesem Plan von 2016 die Adresse Bachweg 2 scheinbar gleich doppelt.


Eine Parzelle, zwei Strassennamen

Auf den Karten ist der Fall klar: die in der Verlängerung der Chälenstrasse liegende Strasse nach Nordosten, welche Stadlerstrasse und Glattfelderstrasse verbindet, ist eine topologische Einheit und bildet auch eine Parzelle, die Nr. 1475. Für die amtlichen Vermesser war deshalb klar, dass der Bachweg direkt in die Stadlerstrasse mündet. Das tat er aber in der Realität nie. Dort wo auf dem Vermessungsplan «Bachweg» prangt, hat die Gemeinde eine Strassentafel mit der Bezeichnung «Büelstrasse» angebracht.

Der Vermessungsplan enthält gleich noch einen weiteren Fehler. Der Hauseingang des Gebäudes mit der Assekuranznummer 220 (Büelstr. 2) ist nicht auf derjenigen Gebäudeseite eingezeichnet, wo er sich tatsächlich befindet. Ruft man auf dem GIS des Kantons das Gebäuderegister auf, dann liegt der Hauseingang des Gebäudes Büelstr. 2 dort, wo sich der rote Kreis befindet. Wenn nun der Bachweg schon an der Stadlerstrasse begänne und nicht erst nach der Verengung, nachdem die Rechtskurve Richtung Oberdorf passiert ist, dann müsste dieses Gebäude die Adresse Bachweg 2 tragen, die ehemalige Post die Adresse Bachweg 4.

Da muss das Ingenieur- und Vermessungsbüro Landolt, das den Plan für Weiach führt, über die Bücher. Und wo sie schon dabei sind, wäre auch eine klare Abgrenzung zwischen Kaiserstuhlerstrasse und Glattfelderstrasse sinnvoll. Denn aufgrund der Grenzen der Parzelle 74 kann man analog zum soeben geschilderten Problem auf die Idee kommen, die Glattfelderstrasse beginne erst auf der Höhe der Einmündung des Bachwegs, nicht dort, wo die Stadlerstrasse auf die Hauptstrasse stösst.

Nachtrag vom 7. November 2018

Wie man aktuell auf maps.zh.ch (dem GIS des Kantons Zürich) sehen kann, ist die Abgrenzung zwischen Bachweg und Büelstrasse mittlerweile an die Realität angepasst worden. Die Parzelle 1475 wird jetzt durch einen Strich dort unterteilt, wo der Strassenname ändert. So zumindest im Plan der Amtlichen Vermessung (http://maps.zh.ch/s/fgguu8i8). Auf dem sog. «Übersichtsplan» (http://maps.zh.ch/s/gprtyms9) ist die Darstellung wie gehabt irreführend.

Andere Situationen, bei denen Parzellengrenzen in die Irre führen, stehen noch im Plan der Amtlichen Vermessung. So die oben erwähnte Situation auf der Sternenkreuzung. Oder die Abgrenzung zwischen Seerenstrasse und Dörndlihag. Nur dank dem als Bauprojekt eingetragenen Haus Dörndlihag 2 kommt man auf die Idee, dass die Seerenstrasse nicht die gesamte Parzelle 1206 umfasst: http://maps.zh.ch/s/tjmz3x83 - da hätte man doch die Abgrenzung zwischen den Parzellen 1205 und 1206 gleich an der richtigen Stelle machen können. Oder stehen die nicht beide im Gemeindeeigentum?

Und um die im Titel dieses Artikels gestellte Frage abschliessend zu beantworten: Die Adresse des «Sternen» kann seit der umfassenden Sanierung der Kaiserstuhlerstrasse gar nicht mehr anders lauten als «Stadlerstrasse 2». Man sieht das an einem kleinen Detail, der nun entlang der gesamten Nordflanke durchgezogenen Insel zwischen Strasse und Trottoir/Radweg (im Mai 2016 war die noch nicht durchgehend, vgl. erstes Bild oben). Damit ist eine Zufahrt auf den Platz vor dem «Sternen» mit Motorfahrzeugen nur noch über die Stadlerstrasse möglich.

Freitag, 2. November 2018

Weiach 1271. Der Schatten einer Urkunde

Auf der Website der politischen Gemeinde wendet sich der Präsident an die Weycherinnen und Weycher und fordert sie dazu auf, einen Beitrag an die 750-Jahr-Feier des Jahre 2021 zu leisten (vgl. Screenshot).



Falsche Fährte

Einleitend schreibt Stefan Arnold: «In einer Urkunde aus dem Jahre 1271 wird Weiach erstmals erwähnt.» In diesem Satz sind gleich zwei Quellen für Fehlinterpretationen enthalten.

(1) Dass es sich bei der «erstmaligen Erwähnung» eigentlich um die «älteste erhalten gebliebene Nennung» des Ortsnamens handelt, habe ich bereits mehrfach angemerkt (vgl. dazu u.a. Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 6. Aufl., S. 20).

(2) Auch auf die Frage, ob es sich bei dem sozusagen als Weiacher «Geburtsurkunde» gehandelten Dokument tatsächlich um eine Urkunde im eigentlichen Sinn handelt, bin ich schon eingegangen: «Ebensolche Vorsicht muss man walten lassen, wenn es um die Frage geht, ob es sich bei dieser Erstnennung überhaupt um eine Urkunde gehandelt hat.» (vgl. WeiachBlog Nr. 453, 11. Mai 2007 mit Ergänzungen von 2016 und 2017).

Dem Gemeindepräsidenten kann man keinen Vorwurf machen, denn fast alle Quellen, die die Jahrzahl 1271 nennen, stossen in dieser Angelegenheit ins gleiche Horn, so dass natürlich auch im geschichtlichen Porträt auf der Website der Politischen Gemeinde (Porträt -» Geschichte) der Satz: «Erstmals wurde Weiach 1271 urkundlich erwähnt.» zu finden ist.

In diesem Beitrag zeige ich die Überlieferungsgeschichte auf und erläutere, weshalb die Bezeichnung «Urkunde» auf die falsche Fährte führt und folgerichtig vermieden werden sollte.

Ein Urbar im Urkundenbuch

Am Anfang der Missverständnisse steht das «Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich», herausgegeben von der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich zwischen 1888 und 1957, konkret dessen Band 4, erschienen zwischen 1896 und 1898. Auf S. 165 wird unter Nr. 1459 auszugsweise aus einem Einnahmenverzeichnis der Fraumünsterabtei Zürich zitiert, das heute unter der Signatur «StAZH C II 2. Nr. 79 e» im Staatsarchiv des Kantons Zürich (StAZH) aufbewahrt wird: «Iohannes dictus Brotpeko de Cheiserstůl I den. de bonis suis in Wiâch, que comparavit a Ia. dicto Gêbi.» (vgl. die roten Kasten)




Ein Einnahmenverzeichnis wird auch als Urbar bezeichnet. Der Name leitet sich vom althochdeutschen «urberan» bzw. dem mittelhochdeutschen «erbern» (hervorbringen, Ertrag bringen bzw. ertragbringendes Grundstück) ab (vgl. Historisches Lexikon der Schweiz, Artikel Urbare, Stand: 14. Januar 2014). Urbare entfalten zwar Rechtskraft und die Informationen darin wurden in der Regel von den Bewirtschaftern der fraglichen Grundstücke auch unter Eid erhoben. Es handelt sich jedoch technisch gesehen um Akten, also Verwaltungsschriftgut.

Eine Urkunde hingegen zeichnet sich in der Regel durch eine bestimmte (oft formelhafte) Sprache aus, sie nennt die Beteiligten und den geregelten Gegenstand in der gebotenen Ausführlichkeit (damit jedem Dritten klar ist, worum es sich handelt und worüber die Beteiligten sich verständigt haben). «Zentraler Bestandteil der Urkunden», so Anne-Marie Dubler im Historischen Lexikon der Schweiz sei «die Beglaubigung (z.B. durch ein Siegel oder eine Unterschrift), welche ihnen erst rechtl. Beweiskraft verleihen. Durch diese unterscheiden sich die Urkunden von anderen Quellengattungen wie Akten, Briefen oder persönl. Aufzeichnungen.» (e-HLS, Artikel Urkunden, Stand: 14. Januar 2014).

Selbst wenn man die Definition des Duden für den Begriff Urkunde heranzieht, wird diese als «[amtliches] Schriftstück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird; Dokument mit Rechtskraft» bezeichnet.

Dem Urbar-Eintrag zu Wiach, einer simplen Notiz in einem Verzeichnis der Fraumünsterabtei, geht der Beglaubigungscharakter vollständig ab. Bei diesem Einnahmenverzeichnis handelt es sich daher ganz eindeutig NICHT um eine Urkunde.

Nur leider wurde 1896 ein Ausschnitt aus diesem Urbar ausgerechnet im Zürcher Urkundenbuch aufgenommen. Womit - verständlicherweise - die Annahme, es handle sich auch bei diesem Dokument um eine Urkunde, naheliegend war (und ist).

Ab den 60er-Jahren verbreitete Legende

In Heimatbüchern, die sich (ausschliesslich oder unter anderen) der Gemeinde Weiach widmen, wird die Legende von der Urkunde, in der Weiach erstmals erwähnt sei, seit den 1960ern verbreitet.

1962 steht in Band V der sogenannten Bezirkschroniken des Kantons Zürich (bearbeitet von Paul Nussberger und Eugen Schneiter) noch der einfache Vermerk: «1271 wird das Dorf Wiach genannt».

Der damalige langjährige Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer hat im September 1963 in seinem ortskundlichen Abschnitt im Buch «WEIACHER KIES (red. von E. Mühlheim, Stäfa 1963) mit dem Satz «In alten Urkunden wird das Dorf Weiach erstmals 1271 genannt» sozusagen den Startschuss gegeben. Von da an ist die Urkunde treuer Begleiter der Jahrzahl.

Emil Maurer sekundiert in seiner Monographie «Die Kirche zu Weiach» (mutmasslich 1965 publiziert) mit: «Der Ortsname «Wiach» wird erstmals im Jahre 1271 urkundlich erwähnt.»

In seiner Bundesfeieransprache vom 1. August 1971 verfestigte (gemäss Redemanuskript) alt Lehrer Walter Zollinger die Urkundenlegende mit der Formulierung: «Der Name Weiachs oder wie er vor alten Zeiten lautete, Wîach, tritt soweit bis jetzt bekannt ist, erstmals in einem Kaufbrief aus dem Jahre 1271 auf.» - Ähnlich äussert sich Zollinger in der 1. Auflage seiner 1972 erschienenen Monographie Weiach 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach: «Erstmals findet sich der Name Weiachs in einem lateinisch verfassten Kaufbrief aus dieser Zeit, nämlich im Februar 1271, erwähnt.»

Nur der Schatten einer Urkunde

Ein Kaufbrief ist eine Urkunde, da besteht kein Zweifel. Die Überlieferung im Einnahmenverzeichnis der Fraumünsterabtei nimmt Bezug auf einen (im 13. Jahrhundert wohl vorhandenen) Kaufvertrag zwischen Johannes, «genannt Brotbeck von Cheiserstuol» (Käufer) und Jacobus, genannt Gebi (Verkäufer).

Wir stellen also fest: Die älteste noch vorhandene Erwähnung des Ortsnamens Wiach findet sich in einer Aktennotiz zu einer Urkunde. Die Existenz der Urkunde selber kann nur vermutet werden. Es ist fast so wie im berühmten Höhlengleichnis aus der klassischen griechischen Philosophie. Wir Heutigen können nur den Schatten von etwas sehen, das eine Urkunde sein könnte. Der Schatten ist der Eintrag im Einnahmenverzeichnis. Das Objekt, das den Schatten geworfen hat, können wir nur erahnen. Meierhofer-Nauer, Maurer und Zollinger erwecken mit ihrer Formulierung den Eindruck, das schattenwerfende Objekt als Kaufbrief identifizieren zu können. Man könnte fast meinen, das Dokument liege sozusagen mit Brief und Siegel vor uns. Das tut es aber nicht.

Da wir die Originalurkunde nicht kennen (und letztlich nicht einmal wissen, ob es sie je gegeben hat) ist es auch nicht möglich festzustellen, auf welches Jahr die Eigentumsübertragung zwischen Johannes dem Bäcker aus Kaiserstuhl und Jacobus genannt Gebi genau gefallen ist. Fand sie noch Anno 1270 statt? Wenn der Eintrag im Urbar im Februar 1271 erfolgte, dann kann es sehr wohl sein, dass die Transaktion, welche ihn veranlasst hat, Monate zuvor erfolgt ist. Vielleicht auch erst, nachdem die Abtei versucht hatte, den (jährlichen) Denar von Jacobus (oder seinen Nachkommen) einzuziehen und bei dieser Gelegenheit mit dem Eigentumsübergang konfrontiert wurde.

Die Kanonisierung der Legende

In den Adelsstand des Faktischen erhoben wurde die Legende von der Urkunde durch Hillmar Höber in der NZZ: «Der Name Weiach wurde erstmals im Jahre 1271 in einer Urkunde erwähnt.» (Höber, H.: 700 Jahre Weiach. In: Neue Zürcher Zeitung, Freitag, 15. Oktober 1971, Mittagausgabe Nr. 481 – S. 21., vgl. WeiachBlog Nr. 453)

Damit war der Weg vorgespurt. Es ist völlig klar, warum alt Gemeindeschreiber Hans Meier für seinen Beitrag in dem zum Jubiläum 125 Jahre Verein Zürcherischer Gemeinderatsschreiber und Verwaltungsbeamter (VZGV) 1981 publizierten Büchlein «Die Gemeinden im Kanton Zürich» auf S. 269 den Satz «1271 ist Weiach erstmals urkundlich erwähnt.» formulierte, der fortan erst recht zum Selbstläufer wurde.

Und die Geschichts-Seite unter der Rubrik Porträt auf der Gemeindewebsite? Die wurde - leicht überarbeitet - zu weiten Teilen direkt aus dem VZGV-Büchlein übernommen. Auch die Passage mit der urkundlichen Erwähnung (vgl. das Zitat im Abschnitt «Falsche Fährte» oben)

Bescheidenheit hat auch Vorteile

Die «erstmalige Erwähnung» des Namens Wiach findet man also nicht in einem Kaufbrief oder einem anderen erhalten gebliebenen Dokument, das mit Siegeln versehen den Rang einer Urkunde für sich beanspruchen kann. Sondern in einem bescheidenen, leicht zu übersehenden Verwaltungsvermerk.

Eine solche Geburtsurkunde ist dem Charakter der immer auf ihre Eigenständigkeit bedachten Dorfgemeinde auch viel angemessener als jede noch so pompöse Urkunde. Nicht aufzufallen, um von den Mächtigen in Ruhe gelassen zu werden. Das hat für die Weiacher in vielen Jahrhunderten weit besser funktioniert als jeder von Königen und Kaisern ausgestellte Freibrief. Solche Dokumente wurden ja auch gern gefälscht - einfach weil man damit einen Machtanspruch untermauern wollte, wie der Vatikan weiland mit der Konstantinischen Schenkung.

Fazit: Wie wäre es mit der neuen Formulierung: «Die älteste erhalten gebliebene Erwähnung von Weiach in einem Einkünfteverzeichnis der Fraumünsterabtei fällt auf das Jahr 1271.»?

Donnerstag, 1. November 2018

750 Jahre Weiach?

Die Website der Politischen Gemeinde Weiach führt seit kurzem eine neue Rubrik in ihrer horizontalen Zugangsleiste: «750 Jahr Feier» (vgl. Screenshot)


Der Gemeinderat hat also entschieden: 2021 gibt es (wieder einmal) ein grosses Dorffest. Die letzten Feste fanden 2012 aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums der Elektrizitätsgenossenschaft Weiach und der ersten Stromlieferung (24. Dezember 1912) sowie 2017 mit dem Kantonalen Schwingfest zur Feier «100 Jahre Turnverein Weiach» statt.

Der Anlass diesmal: «Im Jahr 2021 wird Weiach 750 Jahre alt.» (vgl. den am 31. Oktober publizierten Aufruf an Kandidaten für das Organisationskomitee)

Bei Kaiserstuhl korrekt...

Unser Nachbarstädtchen Kaiserstuhl feierte 2005 sein 750-Jahr-Jubiläum. Nicht ganz zufällig, denn die Gründung der Stadt lässt sich zwar nicht auf den Tag genau bestimmen. Aber doch auf wenige Jahre. Die Gründung muss kurz vor 1255 erfolgt sein. Denn in diesem Jahr wurde Lütold VI. von Regensberg von einem Gericht dazu verpflichtet, das Kloster St. Blasien für zwei Jahre lang zu Unrecht von dessen Häusern bei Kaiserstuhl bezogene Abgaben zu entschädigen. 1254 hatte Freiherr Rudolf von Kaiserstuhl fast seinen gesamten Streubesitz an das Kloster Wettingen verkauft. Der Erlös dürfte sein Einsatz bei der Stadtgründung gewesen sein (vgl. 750 Jahre Nachbarschaft. Aus der gemeinsamen Geschichte von Kaiserstuhl und Weiach, 1255-2005. Weiacher Geschichte(n) Nr. 70. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2005, S. 15-19).

... bei Weiach nicht

Und Weiach? Wurde Weiach tatsächlich um 1271 gegründet? Nein. Diese Dorfgemeinschaft ist mit Sicherheit wesentlich älter. Wie alt, darüber kann man nur spekulieren. Folgt man der herrschenden Lehrmeinung unter Namensforschern, dann leitet sich der Ortsname von einem gallorömischen Personennamen ab. Veius, Vedius oder Veidius soll der Mann geheissen haben, der Weiach seinen Namen gab. Und weil ab spätestens dem Jahre 600 die Alamannen in grösseren Gruppen in unserer Gegend sesshaft wurden, müsste Weiach damals bereits existiert haben und mithin mindestens 1400 Jahre alt sein.

Nur gibt es halt keinen schriftlichen Beleg (mehr), der älter ist als der Eintrag in einem Zinsrodel (d.h. Einnahmenverzeichnis) der Fraumünsterabtei Zürich. Der Eintrag selber - mit der Ortsnamensnennung «in Wiâch» - trägt zwar kein Datum, befindet sich aber zwischen datierten Notizen zu anderen Zinsverpflichtungen, was eine Datierung auf Februar 1271 zulässig macht. Denn es geht darin um den Übergang der Zinsverpflichtung auf eine andere Person, die der Abtei gehörende Grundstücke in Weiach gekauft hatte.

Wenn die Freiherren von Wart nicht in Ungnade gefallen wären

Massgebend waren in Weiach zu dieser Zeit die Freiherren von Wart. Deren Aufzeichnungen zu Weiach - sofern zu dessen Erwerb durch das Geschlecht je schriftliche Urkunden existiert haben - dürften 1308/09 der Rache der Habsburger zum Opfer gefallen sein. Einer der drei Mörder von König Albrecht (einem Habsburger) war nämlich ein von Wart, worauf das ganze Geschlecht in Sippenhaft genommen wurde (vgl. Habsburger-König Albrecht ermordet! Welche Rolle die Freiherren von Wart dabei vor 700 Jahren spielten. Weiacher Geschichte(n) Nr. 102. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2008, S. 9-14.) Wären die Urkunden derer von Wart überliefert, dann sähe die Sache vielleicht anders aus. Und die 750-Jahr-Feier wäre bereits Geschichte.

So aber ist bereits die älteste erhaltene Erwähnung des Ortsnamens Wiach untrennbar mit Kaiserstuhl verbunden. Denn der neue Eigentümer, der nun der Abtei zinsen musste, war ein in Kaiserstuhl ansässiger Bäckermeister.

Mittwoch, 31. Oktober 2018

Die Schreibweise des Ortsnamens Weiach

«Weyach» oder doch «Weiach»? Wie lautet sie denn nun, die offizielle Schreibweise des Ortsnamens? Das war auch gegen Ende des 19. Jahrhunderts nicht so ganz klar. Traditionalistische ey-Anhänger und progressive ei-Verfechter fochten diese Frage über Jahrzehnte hinweg aus.

Offenbar dauerte es bei Ortsnamen auch länger als in der sonstigen Orthographie, wohl weil in der Toponomastik die Tradition höher gewertet wird:

«Noch bis ins frühe 19. Jahrhundert wurde statt heutigem ei in vielen Wörtern ey oder eÿ geschrieben (zum Beispiel „bey“ oder „beÿ“ statt „bei“). Die Schreibweise war im Rahmen der Verdoppelung aus eij entstanden. Das j war ursprünglich lediglich eine Nebenform des i, die am Wortanfang oder -ende benutzt wurde.» (Quelle: Wikipedia-Artikel Deutsche Rechtschreibung, Stand 30.10.2018)

Wenn «ey» wie in der übrigen Sprache ungeachtet der lokalen Aussprachegepflogenheiten (vgl. die bei Einheimischen gebräuchliche Form «Weych») auch bei Ortsnamen auf «ei» umgestellt wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn Ortsfremde den Namen dann auch entsprechend aussprechen.

Gedruckte Fundstellen

Vor bald zwei Jahrzehnten − im Januar 2000 − habe ich bereits eine kurze Übersicht zum Thema publiziert (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 2). Nachstehend folgen die seither dazugewonnenen Erkenntnisse.

Zur Frage «ei» oder «ey» hat sich nämlich eine ganze Liste ergeben. Gefunden in Nachschlagewerken, Verzeichnissen, Fachzeitschriften und Zeitungen (Stand 26.9.2018):

a) Weyach

Lexika bis Mem.Tig 1820 (mit Ausnahme von Röder 1792 vgl. unten); Lutz 1822/27; Vogel 1835; VZ 1850; Vogel 1841; Mem.Tig 1841; Mem.Tig. 1853; Lutz/Sprecher 1856; Vogel 1857; Weber 1862; Stettler 1864; Weber 1870; Stettler 1872; Jüngste Fundstelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt 1932, S. 253.

b) Weiach

Donnstags-Nachrichten, 6. November 1777 (älteste bisher entdeckte Fundstelle);
Röder 1792 (zweitälteste Nennung des Dorfnamens in der heutigen Schreibweise);
Fäsi 1796 (vgl. Quellen am Schluss des Beitrags für den vollen Titel);
Zürcherisches Wochenblatt, 27. September 1819; Archiv für Thierheilkunde, Bd. 3 (1826), S. 274; RRB 1837/0340; VZ 1837; MvK 1844/46; Leuthy 1846; Kurzes Orts- und Bevölkerungslexikon der Schweiz 1851 (Weiach wird als amtliche Schreibweise bezeichnet); Inserat GdeRat Weiach Lägern-Bote Mai 1865; Nüscheler 1867; Mem.Tig. 1870; Weber 1873; Bülach-Dielsdorfer Volksfreund 1878; Steiger 1881; Wild AmZürcherRheine 1884; Weber/HenneamRhyn 1886.

[Erläuterung: Mem. Tig. = Memorabilia Tigurina; MvK = Meyer von Knonau; VZ = Beiträge zu den Volkszählungen. RRB = Regierungsratsbeschluss. Die weiteren Kurzbezeichnungen verweisen auf den chronologisch geordneten Übersichtsbeitrag «Weiach in Lexikonartikeln und Heimatbüchern» (WeiachBlog Nr. 1368)]

Man sieht hier einen jahrzehntelangen Prozess, beginnend mit einem Inserat eines Angehörigen der Weiacher Oberschicht, der 1777 nach einem Diebstahl die gestohlenen Gegenstände in den in der Stadt Zürich erscheinenden Donnstags-Nachrichten ausschrieb.

Die Zürcher Staatskanzlei schwenkt um

In den Regierungsratsprotokollen wird 1837 erstmals die Schreibweise mit «ei» verwendet (RRB 1837/0340). 1843 taucht sie zum zweiten Mal auf (StAZH MM 2.76 RRB 1843/0664). Ab diesem Jahr verwendet die Staatskanzlei nun überwiegend die Schreibweise «Weiach».

Dennoch findet man auch in Regierungsratprotokollen noch bis in die 1870er-Jahre hinein gelegentlich auch die althergebrachte Schreibweise «Weyach»: So am 19. Oktober 1872: «Schärer im Griesgraben bei Weyach. Ertheilung e. Wasserrechtes» (StAZH MM 2.198 RRB 1872/2450). Dito am 24. Oktober 1874: «Meierhofer in Weyach. Ertheilung e. Wasserrechtes» (StAZH MM 2.206 RRB 1874/2314). Es hängt also auch von der Amtstelle ab, wie geschrieben − und in der Folge abgeschrieben wird.

Der definitiv letzte Protokolleintrag der Zürcher Regierung mit alter Schreibweise ist der zur «Suspensirung des Gemeindammanns Meier in Weyach» vom 6. Mai 1885 (StAZH MM 2.248 RRB 1885/0866). «Gemeindammannamt Weyach» wird dort als Eigenname der Institution verwendet. Im weiteren Verlauf des Eintrags findet man nur noch die Schreibweise «Weiach».

Auch bei Hiesigen nicht einheitlich

Die Debatte widerspiegelt sich im Kleinen auch in unserer Gemeinde selber. Aus handschriftlichen Quellen (v.a. Turmkugeldokumenten sowie Protokollen und Verträgen offizieller Natur) sowie auf Objekten aus der Gemeinde wird deutlich, wie sich der Wandel abgespielt hat. Zwar ist noch längst kein vollständiger Überblick erstellt worden, aber einen ersten Eindruck kann man trotzdem vermitteln. Wo noch im 17. Jahrhundert Pfr. Erni die Schreibweise «Wyach» verwendet hat (1659; KTD 1), herrscht im 18. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts klar die Schreibweise mit «ey» vor (KTD = Signatur der Turmkugeldokumente, vgl. Wiachiana Fontes Bd. 1):

1706 − Weyach u. 1x Weiach (KTD 2)
1763 − Weyach (KTD 3)
1820 − Weyach (KTD 5)
1843 − Weyach (Grosse Kirchenglocke)
1850 − Weiach (KTD 7)
1855 − Weiach (KTD 8)
1860 − Weiach (Fahne des Gesangverein Weiach)
1863 − Weiach (KTD 9)
1878 − Weiach (KTD 10)
1886 − Weyach (Vertragstext) und Weiach (Bericht Stünzi) (KTD 11)

Auffallend ist, dass die Gebildeteren (v.a. der Pfarrer, der in der Regel die Turmkugeldokumente verfasst hat) ab 1850 eindeutig zur offiziellen Schreibweise tendieren, die bäuerlich-handwerklich geprägten Amtsträger eher zur traditionellen.

Von besonderem Interesse sind auch die beiden erwähnten Objekte: Kirchenglocke (mit «ey») und Gesangvereinfahne (17 Jahre später mit «ei»).

Auf Bundesebene will man offizielle Namen

Die Verwaltung des jungen Bundesstaates hatte eine Tendenz zur Offizialisierung zur Folge, wobei diese im Kanton Zürich auf oberster Ebene bereits gegeben war. Die Weichenstellung in Richtung «ei» sieht man 1851. Schon der Titel des «Kurzen Orts- und Bevölkerungslexikons» enthält den Vermerk «nach amtlichen Quellen bearbeitet». Im Vorwort erläutern die Herausgeber: «Bezüglich der Schreibweise der Orte hielten wir uns an die amtliche [...]». Herausgeber wechselten ab dann vermehrt auf «ei».

Und trotzdem hielten sich die «ey»-Befürworter offenbar auch in den 1880ern noch beharrlich. «Es kann nur eine Schreibweise geben», sagte man sich beim Eidg. Eisenbahndepartement und startete am 13. Juli 1887 eine Umfrage bei den Kantonen, wie sie es mit der «üblichen» Schreibweise für bestimmte bahntechnisch relevante Ortschaften hielten.

Die Antwort des Zürcher Regierungsrates folgte postwendend und ist in dessen Protokollbänden unter dem 15. Juli 1887 erhalten (RRB 1887/1447):

«Der Regierungsrath, nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern, beschließt:

[...] An das schweizerische Eisenbahndepartement zu schreiben:

In Erwiderung auf Ihre Anfrage vom 13. Juli d. J. beehren wir uns, Ihnen mitzutheilen, daß die im hiesigen Kanton übliche Schreibweise der in Ihrem Schreiben erwähnten Ortsnamen die folgende ist:

Oberwinterthur.
Weiach.
Bendlikon.
Thalweil.
Richtersweil.
Glattbrugg.
Hinweil.
Kappel.
Kollbrunnen.
Steg.
Gibsweil.»

Definitiv «Weiach» also. Dass die Regierung nicht lange nachfragen musste, hängt nicht nur mit der Tradtion der Staatskanzlei zusammen, sondern auch mit dem «Gesetz betreffend die Eintheilung des Kantons in Bezirke, Wahlkreise und politische Gemeinden vom 14. April 1872». Dort wird die Schreibweise mit «ei» verwendet.

Quellen, soweit nicht im Text erwähnt
  • [Fäsi 1796]: Memoriale was die beyden von allgemeiner Session ausgeschoßne Herren Obristfeldhauptmann Werdmüller, und Herr Obrist und Landammann Im Feld, auf der Visitation der Posten und Gränzen der Grafschaft Baden befunden, und welche posten nothwendig zu bewahren seyen. In: Bibliothek der Schweizerischen Staatskunde, Erdbeschreibung und Litteratur. Von J.C. Fäsi, Professor der Geschichte und Erdbeschreibung. Zweyter Band. Zürich 1796
  • Regierungsrat des Kantons Zürich (ed.): Eisenbahnwesen. Protokolleintrag vom 15.07.1887 [StAZH MM 3.1 RRB 1887/1447] − S. 31.
[Veröffentlicht am 16. Juni 2019 um 14:58 MESZ]

Sonntag, 28. Oktober 2018

Das älteste Gebäude in Weiach

Ab und zu kommt es vor, dass seitens meiner Leser Fragen auftauchen. Wie jüngst die nach dem ältesten Haus auf Weiacher Gemeindegebiet. Nachstehend der Versuch einer Antwort.

Bei in Mitteleuropa geborenen Menschen kann man das Alter heutzutage anhand eines amtlichen Registereintrags (und dem daraus erstellten Geburtsschein) mit ausreichender Genauigkeit bestimmen. Bei Bauwerken älterer Jahrgänge – insbesondere solchen aus der Zeit vor der Gründung der kantonalen Brandassekuranz – ist das nicht so einfach. Da muss man vorher noch einiges definieren.

1. Wann ist ein Bauwerk ein Gebäude?

Zuerst sind die Kriterien zu erörtern, unter denen man ein Gebäude als solches anerkennen will. Genügt es, ein paar Fundamentreste vor sich zu haben? Wenn ja, dann sind die Fundamente der römischen Wachttürme aus dem ausgehenden 4. Jahrhundert n. Chr., die östlich der Einmündung des Dorfbachs in den Rhein (KGS-Nr. 11678) und mitten im Hardwald (KGS-Nr. 11679) am Rheinbord stehen, natürliche Anwärter auf eine Spitzenposition (Brandenberger 2008, vgl. Quellen). Nur die Wallanlagen unbekannter Zeitstellung auf dem Aebnet (KGS-Nr. 7738) und dem Wörndel (Leuenchopf; KGS-Nr. 7741) oder die schon vor der Mitte des 19. Jahrhunderts geplünderten Grabhügel im Hard dürften dann älter sein (Brandenberger 2006).

2. Alter eines Bauelements oder eines Ensembles von Konstruktionsteilen?

Bei noch als solchen zweifelsfrei erkennbaren Gebäuden mit mehr oder weniger vollständiger Konstruktion stellt sich die Frage, ob man auf das Alter einzelner Bauteile abstellen kann, oder doch eher ein Ensemble an Konstruktionselementen untersuchen sollte.

Dazu muss man wissen, dass in früheren Zeiten selbst ganze Häuser komplett abgebaut und an anderer Stelle wiederaufgebaut wurden (so z.B. das Tierarzt-Haus auf der Müliwis an der Stadlerstrasse). Häufiger kam es überdies vor, dass ein Bauelement oder Gebäudeteil wiederverwendet wurde, z.B. der Keller eines Speichers für ein Wohnhaus.

Letztere Vermutung hat die Bauernhausforschung im Falle des Gebäudes Oberdorfstrasse 27/29. Es steht auf einem Kellergeschoss, dessen Balken dendrochronologisch auf 1240d datiert wurden (Hermann 1997). Bei dieser Jahrzahl handelt es sich um den Fällzeitpunkt der verwendeten Bäume. Wenn Bearbeitungsspuren, die auf eine Wiederverwendung der Balken hindeuten, fehlen, dann darf man annehmen, dass der Keller spätestens in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Das darüber errichtete Gebäude ist wesentlich jünger. Es wurde ebenfalls mit dendrochronologischen Methoden auf 1647d geschätzt. Und ist somit gegen das Ende des 30-jährigen Kriegs (1618-1648) errichtet worden.

Bei einer Untersuchung der kurz nach dem Bau der Kirche im Bühl erstellten Pfarrscheune (1707d bzw. Baujahr 1708), die heute als Kirchgemeindehaus genutzt wird, hat man eine Fachwerkschwelle aus den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts gefunden (dendrodatiert auf ca. 1515, vgl. Denkmalpflege-Kommission 1999 und Brandenberger 2000). Dabei dürfte es sich um einen der oben erwähnten Fälle von Bauteilrecycling handeln. Die Schwelle aus Eichenholz stammt entweder von einem Vorgängerbau oder von ganz woanders. [Korrektur Türschwelle auf Fachwerkschwelle am 28.9.2020, vgl. WeiachBlog Nr. 1591].

3. Technisches Gebäudealter?

Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich führt in ihrer Objektdatenbank eine Angabe zum sogenannten technischen Gebäudealter. Darunter versteht man das Erstellungsjahr der tragenden Konstruktionsteile.

«Die Angaben [...] sind mit grosser Vorsicht zu geniessen, da nicht klar ist, wie diese Daten zustande kamen. Für viele Gebäude konnten wir bereits feststellen, dass die dortigen Angaben nicht korrekt sind.» (Mitteilung A. Kerstan, Mitarbeiterin der Kunstdenkmäler-Inventarisation, 22. Oktober 2018).

Mit anderen Worten: die auch in der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (Erstellung im Sommer 2002) aufgeführten Jahrzahlen (insbesondere die vor 1809, dem Jahr als die Ersterfassung der Gebäudeversicherung erfolgte), dürfen nicht einfach für bare Münze genommen werden (wie das in einigen Artikeln der Weiacher Geschichte(n) der Fall war). So ist beispielsweise völlig unklar, worauf die Angabe «1580» für das Gebäude Trottenstrasse 7 fusst – das nach der Liste der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich älteste Haus in Weiach.

4. Ankerpunkt Dendrochronologie

Die Idee, ein technisches Gebäudealter zu ermitteln ist, ist an sich ein Schritt in die richtige Richtung: Bei den obgenannten Zweifeln ist es allerdings (gerade bei alten Häusern) unabdingbar, eine separate Methode zur Anwendung zu bringen, die bei allen Unsicherheiten doch eine gewisse wissenschaftliche Grundlage aufweist. Eine häufig gewählte Methode ist die dendrochronologische Datierung. Bei ihr ist entscheidend, dass genügend regionale Referenzwerte vorliegen, denn das Baumwachstum variiert je nach Gegend und Bodenbeschaffenheit ziemlich stark, auch wenn die daraus resultierenden Jahrringe in ein und demselben Jahr entstanden sind. Das muss man nämlich zuerst einmal einigermassen zweifelsfrei feststellen.

Aktueller Stand des Irrtums

Zum heutigen Zeitpunkt darf man unter Beiziehung von dendrochronologisch ausgewerteten Proben des Dachstuhls des Weiacher Pfarrhauses annehmen, dass die Balken und Sparren dieser Dachkonstruktion im Jahre 1564 dem Wald entnommen wurden. Fehlende auf Wiederverwendung hindeutende Bearbeitungsspuren legen nach Ansicht der Kantonalen Denkmalpflege (Böhmer und Müller) den Schluss nahe, dass sich dieser Dachstuhl seit ca. 1565 in situ verbaut im heutigen Pfarrhaus befindet. Nach diesem aus den Punkten 2 und 4 destillierten Methodenmix ist das Pfarrhaus mithin das älteste Gebäude in Weiach.

Quellen
  • Isabell Hermann (Hrsg.): Die Bauernhäuser des Kantons Zürich, Bd. 3. Basel 1997 – S. 274.
  • Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich (Ed.): Erläuternder Bericht zum Gutachten Nr. 19/1998 vom 6. März 1999 (Abschnitt Baugeschichte)
  • Brandenberger (2000): Der Kirchhof zu Weyach: ein wehrhaftes Ensemble… Weiacher Geschichte(n) Nr. 4. Erstmals veröffentlicht in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, März 2000 – S. 22.
  • Brandenberger (2006): Wie alt sind die Wallanlagen im Ebnet und auf dem Wörndel? Teil 1: Die Helvetier-Hypothese. Weiacher Geschichte(n) Nr. 76 (In: MGW, März 2006). Teil 2: «Unbekannte Zeitstellung». Weiacher Geschichte(n) Nr. 77 (In: MGW, April 2006).
  • Brandenberger (2008): «Verfluchter Platz». Liess ein römischer Wachtturm ihn bei den Weyachern in Verruf geraten? Weiacher Geschichte(n) Nr. 108. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2008 – S. 10-14.
  • Brandenberger (2018): Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Sechste, erweiterte Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Ausgabe V6.03, Juli 2018 – S. 74-75.(pdf, 14.95 MB)

[Veröffentlicht am 14. Juni 2019 um 02:35 MESZ]

Sonntag, 30. September 2018

Ein Komet wie ein Pfauenschwanz als Kriegsvorzeichen

Manches Mosaiksteinchen schlummert lange in den Artikelentwürfen. In diesem Fall seit dem 9. Juni 2014, als ich es in den retrodigitalisierten Zeitschriften der ETH-Bibliothek entdeckt habe.

Es handelt sich um einen «Bericht über den 30jährigen Krieg», den Karl Schib im Kaiserstuhler Stadtbuch (S. 149 ff) gefunden hat. Datiert ist der Eintrag auf Dezember 1648, also nach der Besiegelung des Westfälischen Friedens, der dem mörderischen Treiben ein Ende gesetzt und der Schweiz die staatsrechtliche Unabhängigkeit vom Deutschen Reich beschert hat.

Der Bericht beginnt mit den folgenden Worten:

«Zu wüssen und kund gethan seie meniclich daß anno 1618 september und october mererteil alle tag gegen abend ein ohngewandlicher Cometsternen am himel erschinen, der hat sich ausgebreitet wie ein pfauwen schwantz und sich von nidergang gegen aufgang erstrekt, der hatt sich alhie zue Keiserstuel über die Weiacher flüe uns sehen lassen. Darüber ist im ganzen Römischen Reich Teutscher Nation großer jamer, krieg und not erfolgt; (...)»

Von Kaiserstuhl aus gesehen zeigte sich das Unheil durch eine Himmelserscheinung über der Weiacher Flüe, d.h. Fasnachtflue und Stein an, also aus ihrer Sicht von Südosten her.

Ex post kann man sich natürlich alles zusammenreimen. Die Beschreibung zeigt aber, wie stark der Volksglaube und daraus resultierende ängstliche Frömmigkeit in dieser Zeit das Leben dominierte. Kometen waren für die damals Lebenden offensichtlich ein Warnsignal Gottes.

Einige Jahre später, im Januar 1681, hat sich die Kaiserstuhler Stadtregierung durch einen Kometen veranlasst gesehen, das Fluchen in ihren Mauern bei Strafandrohung zu verbieten (WeiachBlog Nr. 411, vgl. Quellen).

Quellen
  • Schib, Karl: Zur Ordnung der Stadtarchive Kaiserstuhl und Laufenburg. In: Argovia, Jahresschrift der Historischen Gesellschaft des Kantons Aargau, 45 (1933) - S. 118. DOI: http://dx.doi.org/10.5169/seals-48166
  • Brandenberger, U.: Fluchen in der Stadt verboten. WeiachBlog Nr. 411 vom 30. März 2007

[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 16:18 MESZ]

Samstag, 1. September 2018

«Das Haus wird auf diese Weise immer lebendig sein»

Pünktlich per Mitternacht, 1. September, ist auf der Gemeindewebsite die neueste Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW) elektronisch veröffentlicht worden (in die Briefkästen wird die gedruckte Ausgabe jeweils schon vor Monatsbeginn verteilt).

Auf S. 18 ist die Ausstellung «50 Jahre Ortsmuseum Weiach» angekündigt: auf den 16. & 23. September, jeweils von 11:00 bis 17:00. Ein halbes Jahrhundert ist unser Ortsmuseum alt. Aber das Museumskonzept ist seit eh und je dasselbe. Und: es ist immer noch mit Leben erfüllt. Das Zitat im Titel dieses Beitrags stammt aus einem Artikel des Neuen Bülacher Tagblatts (NBT) von Anfang Oktober 1968, vgl. den WeiachTweet Nr. 1711 (unten).
Unverändertes Grundkonzept seit Jahrzehnten

Vergleicht man das heutige Museumskonzept mit dem damals von der Gründungsgruppe der Ortsmuseumskommission unter der Leitung von Walter Zollinger entwickelten (und im NBT dokumentierten), dann ist offensichtlich, dass es funktioniert.

Es mögen ja jeweils nicht gerade massenhaft Besucher an den Müliweg 1 kommen (das würde das bescheidene Haus auch massiv überfordern). Die wechselnden Ausstellungen locken aber zuverlässig - teils mehrmals im Jahr - Menschen an, die sich für die Art und Weise interessieren, wie die einfachen Weiacherinnen und Weiacher noch vor wenigen Jahrzehnten gelebt haben.

Die überwiegende Mehrheit der Einwohner von Weiach lebte über Jahrhunderte hinweg bescheiden, so wie die Geschwister Liebert, die sich als Damenschneiderin und Kleinbauer durchschlugen. Und insofern bildet gerade das «Liebert-Haus» die Lebensrealität früherer Tage sehr gut ab. Besser als ein eindrücklicher Riegelbau, der Wohlstand ausstrahlt und für die dörfliche Oberschicht stünde (wie es das Weierbach-Hus in Eglisau darstellt).

NBT-Artikel bildet Intention der Gründer ab

Nachstehend nun der volle Wortlaut des Artikels im Neuen Bülacher Tagblatt:

«Als im Jahre 1966 die Gemeinde Weiach das alte Haus neben der Mühle kaufte, das schon seit Generationen der Familie Liebert gehört hatte, und dessen Hauptteil wahrscheinlich im ausgehenden 18. Jahrhundert gebaut wurde (spätere Bewohner haben es erweitert), beschloss der Gemeinderat, die Räume im Parterre für das schon lange geplante Ortsmuseum zur Verfügung zu stellen und die Räume im 1. Stock zu einer Wohnung auszubauen. Unterdessen allerdings haben sich die Pläne etwas geändert. Im Parterre ist das Ortsmuseum mit viel Geschick eingerichtet worden, in den oberen Räumen aber wurde Platz für die «Galerie Liebert» geschaffen.

Mit der Galerie möchte die Ortsmuseumskommission und der Gemeinderat das Ortsmuseum beleben, und zwar auf die Art, dass in den beiden Galerie-Räumen immer wieder etwas Neues gezeigt wird und dass dadurch Besucher ins Haus kommen, die das Museum betrachten, das ja auch immer neue Stücke erhält und ausstellt. Die Gefahr, dass man das Ortsmuseum einmal ansieht und dann Jahre vergehen, bis man es wieder besucht, obwohl viel Interessantes zu sehen wäre, ist durch die wechselnden Ausstellungen, seien es gemeindeinterne Ausstellungen oder auch Kunstausstellungen, gebannt. Das Haus wird auf diese Weise immer lebendig sein und kann sehr gut eine Art dörfliches Kulturzentrum werden.

Das Ortsmuseum - wohnliche Räume

Der erste Eindruck, den der Besucher vom Ortsmuseum erhält, ist der von Wohnlichkeit. Man tritt von der Strasse direkt in die Küche, die so eingerichtet ist, als ob immer noch jemand in diesem Hause lebe. Der alte Ofen mit seinen Pfannen, der gedeckte kleine Tisch, die Rebschürze über dem Stuhl und das Gestell mit dem irdenen Geschirr - alles ist echt und lebendig. Auch die Stube nebenan mit dem alten grünen Kachelofen und der gemütlichen Ofenbank vermittelt diesen Eindruck. Auf dem ovalen Tisch steht noch das Arbeitskörbchen mit der Lismete, daneben liegt eine alte Bibel und die Lesebrille. Es ist als ob der Bewohner das Zimmer nur für kurze Zeit verlassen hätte. In der Küchenkammer hängen an der Wand alte Uniformen, ein Kinderbett und ein hohes altes Bett, ein Fussschemel und Waschgeschirr lassen das Schlafzimmer vor dem Beschauer erstehen.

Alt Lehrer W. Zollinger, der 43 Jahre in Weiach unterrichtet hat und der sehr mit dem Dorf verbunden ist, hat das Haus mit viel Sorgfalt eingerichtet. Er hat darauf geachtet, dass die Schätze, die er und die anderen Mitglieder der Ortsmuseumskommission schon gesammelt haben, ehe überhaupt sicher war, ob es möglich sei, ein Ortsmuseum einzurichten, mit Verständnis und Liebe geordnet und ausgestellt wurden [sic!].

Im schmalen Verbindungsgang zur Scheune hängen alte Fruchtsäcke, ist ein Tüchel aus Föhrenholz (alte Wasserleitung) zu sehen und hängt altes bäuerliches Arbeitsgeschirr. Im Zimmer hinter der Stube kann man alte Weiacher Ziegel sehen. Der älteste trägt die Jahrzahl 1688 und viele von ihnen sind verziert. Die alten Kaufurkunden des «Liebert-Hauses" wurden zusammengestellt und Windlichter der Feuerwehr aus den Jahren 1864 und 1900 zeugen von vergangener Romantik.

Jedes Stück im Museum wurde beschriftet und man kann aus dem Text klar ersehen, woher das Stück kommt, wie alt es ist und was es ist.

Jedes Möbelstück und jeder Gegenstand im Museum stammt aus Weiach, und man hofft, dass im Laufe der Jahre noch mehr zusammengetragen wird, so dass sich der heutige Dorfbewohner ein klares Bild über die Vergangenheit seiner engeren Heimat machen kann.

Obwohl das Ortsmuseum schon vor einiger Zeit seine Türen für den Besucher geöffnet hatte, wurde immer noch fleissig in Fronarbeit am Ausbau der "Galerie Liebert" gearbeitet. Am kommenden Samstag wird sie mit der

Ausstellung des Malers Fritz Schmid, Bachenbülach

eröffnet. Fritz Schmid, der Bachenbülacher Maler und Lehrer, kennt zwei grosse Themen in seinem künstlerischen Schaffen: das Unterland und den Lötschberg. In Weiach zeigt er sowohl Walliser Bilder als auch Bilder mit Unterländer Motiven. Reizvoll sind die Landschaften des Neeracher Ried. Die Dörfer, eingebettet in die Landschaft, haben den Maler immer wieder inspiriert. So ist in Weiach ein fröhliches Bild von Hochfelden mit einem leuchtenden Rapsfeld zu sehen und Weiach selber hat das Motiv zu einem in warmen Farben gehaltenen Bild des Dorfes mit der Kirche gegeben.

Neben Oelbildern zeigt Fritz Schmid noch Zeichnungen vor allem aus Weiachs Umgebung, in denen das festgehalten ist, was die Schönheit des Unterlandes ausmacht.

Die Ausstellung ist Samstag, 5., 12. und 19. Oktober, von 14-17 Uhr, geöffnet, und Sonntag, 6., 13. und 20. Oktober, von 10-12 Uhr und von 14-17 Uhr. -f.
»

Man mag sich fragen, was Windlichter der Feuerwehr mit Romantik zu tun haben sollen - es sei denn, man würde an «Pyromantik» denken.

Zum Baujahr des Hauptteils liegen heute auch andere Erkenntnisse vor - man geht tendentiell von der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts aus, nicht von der Zeit um die französische Revolution herum (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 63 zur Baugeschichte).

Ansonsten gibt der Artikel ein anschauliches Bild vom damaligen Zustand kurz nach der Eröffnung. Interessant ist insbesondere, dass damals schon entschieden war, den oberen Stock nicht zur Mietwohnung auszubauen - und so das ganze Gebäude als Museum zu nutzen. Ein Entscheid, der mit Sicherheit ebenfalls wesentlich zum Erfolg beigetragen hat. Eine reine Chronikstube im Erdgeschoss wäre wohl nicht so gut angekommen. Die drei Räume im Obergeschoss und der Estrich hingegen werden als Ausstellungsflächen Jahr für Jahr in neuer Weise genutzt.

Wenn man die aktuelle rasend schnelle Entwicklung Weiachs zur verstädternden Agglomerationsgemeinde mit vielen Schlafwaben, hoher Fluktuation und hohem Ausländeranteil vor Augen hat, dann wird der Bezug zu den alten Wurzeln noch wichtiger als zuvor.

Das Museumskonzept kann wohl noch Jahrzehnte beibehalten werden. «Auf die nächsten 50 Jahre!», kann man da nur sagen.

Quelle
  • Altes und Modernes im Ortsmuseum Weiach, dem «Liebert-Haus». Ausstellung Fritz Schmid in der «Galerie Liebert». In: Neues Bülacher Tagblatt, Nr. 232, 5. Oktober 1968.

Freitag, 31. August 2018

Sechste Auflage der Ortsgeschichte mit neuem Hexenkapitel

Weiach verändert sich aktuell rasant. Unübersehbar. Baulich und demographisch. Diese Zeitenwende hat sich bereits im letzten Jahr in der ortsgeschichtlichen Monographie «Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes» niedergeschlagen, wenn auch vorerst nur in sozusagen homöopathischer Dosis.

Der Umfang wächst

Die fünfte Auflage wurde im Januar 2017 um vier auf 84 Seiten erweitert, um die Veränderungen beschreiben zu können, die sich mit der Bautätigkeit zwischen Bedmen und dem Alten Bahnhof sowie der damit verbundenen starken Zunahme und Veränderung der Bevölkerungsstruktur ergeben (vgl. den Artikel Bauliche Entwicklung: Fünfte Auflage 2017 der OrtsgeschichteWeiachBlog Nr. 1359 vom 2. Januar 2018).

Vor einigen Wochen (Ende Juni 2018) ist nun bereits die 6. Auflage fertiggeworden:


Die Neuauflage bringt eine signifikante Erweiterung auf 108 Seiten. Neu aufgenommen wurden zwei kurze Kapitel, eines über die Weiacher Hexen (3 Seiten) sowie eines über Mörder und Selbstmörder (1 Seite).

Düsteres Kapitel auch in der Gesamtschau reflektiert

Damit wurde ein bislang lediglich in Fachpublikationen, den Weiacher Geschichte(n) sowie WeiachBlog und WeiachTweet diskutiertes Thema aufgenommen: die Prozesse und Todesurteile gegen Weiacherinnen, die der Hexerei bezichtigt wurden. Aus heutiger Sicht klassische Justizmorde. Das Kapitel gedenkt der Weiacher Opfer des Hexenwahns.

Anlass für das Kapitel über Mörder und Selbstmörder ist der 400. Jahrestag des «Mordes im Pfarrhaus» von Januar 1618 (Brandenberger, U.: Tödlicher Streit im Pfarrhaus. Pfarrer ersticht Ehefrau – Täter flüchtig. Weiacher Geschichte(n) Nr. 3. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Februar 2000 – S. 15.)

Anmerkungen neu direkt unter dem Text

Schliesslich wurden aus den bisher als Anhang 9 geführten Anmerkungen (Endnoten) auf der jeweiligen Seite platzierte Fussnoten, was die Lesbarkeit des Textes für das wissenschaftlich interessierte Publikum verbessern soll – insbesondere auch in den elektronischen Ausgaben.

Der durch die erforderliche Layout-Anpassung entstandene zusätzliche Raum (im Umfang von 20 Seiten) ist genutzt worden, um Kapitel und Anhänge zu überarbeiten und gezielt zu ergänzen.

Auf die Erläuterung der einzelnen Anpassungen wird an dieser Stelle aufgrund der Fülle der vorgenommenen Änderungen verzichtet. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die 6. Auflage wieder einmal ganz durchzulesen.

Bibliographische Angaben und Weblink
  • Brandenberger, U.: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Sechste, erweiterte Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Ausgabe V6.03, Juli 2018. (108 S.; pdf, 14.95 MB)

[Veröffentlicht am 10. Juni 2019 um 18:10 MESZ]

Dienstag, 7. August 2018

Identitätspolitik, vermittelt via Gottfried Keller

Im Gemeinderat von Weiach hatten Frauen bekanntlich noch bis vor wenigen Monaten nichts zu sagen (bis zum Amtsantritt der Gemeindeschreiberin, vgl. auch WeiachBlog Nr. 766). Das heisst aber nicht, dass sie in jüngerer Zeit nicht prominent zu Wort gekommen wären. Und sei es auch nur anlässlich von Feierstunden wie der Ansprache zum Nationalfeiertag.

Gerechnet ab 2007 (dem ersten Jahr, in dem WeiachBlog eine 1. August-Rede publiziert hat) steht das Geschlechterverhältnis seit der diesjährigen Rede auf 8:3. Namentlich sind es: Barbara Steinemann, SVP aus Watt-Regensdorf (heute Nationalrätin, damals noch Kantonsrätin), Béatrice Wertli (CVP-Generalsekretärin) und Nationalrätin Natalie Rickli aus Winterthur (vgl. die Links auf die Reden früherer Jahre ganz unten in diesem Beitrag).

Im zweiten Anlauf hat's geklappt

Eigentlich wäre die SVP-Nationalrätin bereits 2012 als Rednerin vorgesehen gewesen. Aus dem Auftritt in Weiach wurde dann allerdings nichts (vgl. WeiachBlog Nr. 1109: Die ausgefallene 1. August-Rede). In diesem Jahr hat es nun endlich geklappt.

Die Spitzenpolitikerin der Zürcher SVP, die in den Nationalratswahlen 2015 auf dem ersten Listenplatz ins Rennen ging, ist zwar in Weiach von Roger Köppel und Barbara Steinemann überholt worden. Sie hat aber mit 226 Stimmen auch in unserem Dorf eine sehr solide Basis - um nicht zu sagen «Fangemeinde» (vgl. WeiachBlog Nr. 1238). Ganz im Gegensatz zu Christoph Mörgeli, der von den Hiesigen vom zweiten Listenplatz auf Platz 23 heruntergestrichen wurde.

PR-Profi im Kampf gegen die Technik

Rickli wäre nicht Rickli, wenn sie nicht auch diesen Auftritt professionell abgewickelt hätte. Die 42-jährige ist ein Kommunikationsprofi, war lange Jahre Mitarbeiterin der einflussreichen Goldbach Medien. Sie weiss auch sich selber effektiv zu positionieren. Schliesslich sind ja bereits 2019 wieder Wahlen und ausserdem munkelt man, sie habe Ambitionen auf einen Regierungsratssitz. Da zahlt es sich immer aus, wenn man sich den Bürgerinnen und Bürgern zeigt. Gerade auch in einer SVP-Hochburg, wie Weiach sie ist.

Und Rickli kann mit Social Media umgehen. Ankündigungen auf Facebook und Twitter sowie eine dauernd aktuell gehaltene Website sind selbstverständlich. Direkte Ansprache der Zielgruppe inklusive:
Die Bedingungen auf dem Weiacher Schulhausplatz sind bekanntermassen ungünstig. Denn natürlich schweben auch am Abend des Bundesfeiertags die Jets auf der Anflugschneise 14 nach Zürich-Kloten ein. Unter freiem Himmel gegen den in unschöner Regelmässigkeit servierten Fluglärm zu kämpfen (exakt alle 90 Sekunden), noch dazu mit nicht allzu effektiver Soundtechnik unterstützt, das ist kein Zuckerschlecken.

Etliche Anwesende dürften nicht allzu viel vom Gesagten mitbekommen haben. Allzu schlimm ist das nicht. Nationalrätin Rickli ist ja nicht gerade für rhetorische Feuerwerke bekannt. Ihre Stärke sind auf hohem Niveau erarbeitete Beiträge, wie der nachstehende. Selber verfasst, auf Punkt und Komma überprüft, mit Belegstellen für die Zitate versehen und kurz nach der Rede veröffentlicht. Und der Nachwelt zur Lektüre bereitgestellt.

Der Wiachiana-Verlag (Herausgeber des WeiachBlog) dankt Nationalrätin Rickli für die Erlaubnis zum ungekürzten Abdruck.

«Achte jedes Mannes Vaterland, aber das deinige liebe!»- Ansprache zur Bundesfeier 2018 in Turbenthal, Höri und Weiach ZH

Mittwoch, 1. August 2018

Heute feiern wir Geburtstag. Den 727. Geburtstag unserer schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Geburtstag, den wir nicht nur mit Freude, sondern auch mit Dankbarkeit begehen dürfen. Denn es geht uns gut. Wir dürfen froh sein, in diesem freien Land zu leben. Wir haben eine wunderschöne Heimat.

Was ist Heimat?

Gemäss Duden ist Heimat nicht nur das Land oder der Ort, in dem «man geboren und aufgewachsen ist oder sich durch ständigen Aufenthalt zu Hause fühlt», sondern auch ein «gefühlsbetonter Ausdruck enger Verbundenheit gegenüber einer bestimmten Gegend». Gefühle sind ein ganz wichtiger Faktor, wenn es um Heimat geht. Dort hält man sich nicht nur gerne auf, sondern man hat den Ort oder das Land, wo man sich daheim fühlt, auch gerne.

Diese positiven Gefühle lassen sich mit einem Wort umschreiben: «Liebe». Liebe zum Vaterland. Heimatliebe. Und Sachen, die man gern hat, denen trägt man Sorge. Und wir müssen Sorge tragen zur Schweiz.

Zürich – der schönste Kanton der Schweiz

Was ist für mich Heimat? Wo fühle ich mich daheim? Dies habe ich mir bei den Vorbereitungen zur heutigen Ansprache überlegt. Natürlich fühle ich mich als Schweizerin, aber auch als Zürcherin und als Winterthurerin!

Darum will ich heute nicht nur zum Geburtstag der Eidgenossenschaft sprechen, sondern dies insbesondere auch als stolze Zürcherin tun und unseren Kanton auch etwas ins Zentrum stellen. Wir haben nämlich das Glück, im schönsten und vielfältigsten Kanton der Schweiz zu leben.

• Wer schon auf dem Bachtel, dem Hörnli oder dem Schnebelhorn war, weiss: Zürich hat wunderbare Bergwanderungen zu bieten. Im Zürcher Oberland beginnen die Voralpen – ein landschaftlich wunderbares Gebiet. Am Skilift in Steg habe ich übrigens gelernt, Ski zu fahren.

• Auch das Zürcher Unterland hat viel zu bieten. Mit Schmunzeln las ich auf einer Website: «Das Zürcher Unterland, zwischen Winterthur, Zürich und Baden gelegen: Nicht die bekannteste Gegend der Schweiz, aber eine mit guten Geschichten und viel Natur». [Anm-1: Vgl. www.freizeit.ch, Region Zürcher Unterland.] Nicht bekannt heisst übersetzt: ein Geheimtipp. Vom Rhein bis zum schönen Städtchen Regensberg gibt es in dieser Region landschaftlich viel zu erleben.

• Aber auch das Zürcher Weinland oder die Landschaften rund um den Zürichsee sind wunderschön.

• Und natürlich die Städte Zürich und Winterthur. Zürich ist als Finanz- und Wirtschaftsstandort elementar. Und Winterthur kann mit seiner Kultur und der Natur punkten. Wussten Sie, dass Winterthur die waldreichste Stadt der Schweiz ist? Rund 40% des Gemeindegebietes sind mit Wald bedeckt.

Es gäbe noch viel zu sagen über die Schönheit und Attraktivität unseres Kantons. Doch der Kanton Zürich ist nicht nur schön – unser Kanton ist der Motor der Schweiz.

Zürich erwirtschaftet rund einen Fünftel des nationalen Bruttoinlandsprodukts: Jeder fünfte Franken wird in der Region Zürich erarbeitet. Mit 529 Millionen Franken – also über eine halbe Milliarde Franken – zahlt Zürich frankenmässig am meisten in den nationalen Finanzausgleich ein.

Wir haben also etliche Gründe, stolz auf unseren Kanton zu sein.

Diese Identifikation mit dem Lokalen ist typisch schweizerisch. Denn die Schweiz gehört zu den ganz wenigen Staaten, die von unten nach oben aufgebaut sind. Grösser ist nicht immer besser und effizienter. Im Kleinen kann oft einfacher, unkomplizierter und auch günstiger eine Lösung für ein Problem gefunden werden. In der Gemeinde kennt man sich, spricht miteinander. Und über Fragen und Probleme, die sich hier stellen, wollen Sie auch hier selber entscheiden können.

Das ist in Bern schon ganz anders. Dort werde ich das Gefühl nicht los, dass die Verwaltung, aber auch gewisse Politiker da und dort den Kontakt zur Bevölkerung etwas verloren haben.

Aber der Zauber der Schweiz liegt im Kleinen und Einfachen. Wir haben keine Zentralverwaltung, und auch die Hauptstadt ist nicht so wichtig. Die Schweiz findet in den Gemeinden, in den Vereinen, bei und mit den Bürgern statt. Wir sind die Schweiz – und nicht irgendein Präsident oder ein König.

Oder wie es der grosse Zürcher Schriftsteller Gottfried Keller, einmal gesagt hat: «Alles Grosse und Edle ist einfacher Art.»

[Anm-2: Zitat von Gottfried Keller aus dem Bettagsmandat 1863, das er als Zürcher Staatsschreiber verfasste. Er schrieb weiter: «Möge diese klare Einfachheit bei aller materiellen Entwicklung unserer Zustände fort und fort die Grundlage unseres religiösen Lebens, unserer Wissenschaft und Erziehung bleiben (…).» Die sog. Bettagsmandate wurden am eidg. Dank-, Buss- und Bettag in den Gottesdiensten verlesen; die Behörden nahmen darin Bezug auf die aktuelle politische Situation. Das Verfassen der Bettagsmandate gehörte zu den Amtspflichten des Zürcher Staatsschreibers.]

Gottfried Keller

Wer genau war Gottfried Keller? Vor fast 200 Jahren – am 19. Juli 1819 – wurde er in Zürich geboren. Nach einer Lehre als Landschaftsmaler verbrachte er zwei Studienjahre in München. 1842 kehrte er mit 23 Jahren mittellos nach Zürich zurück. Er widmete sich mit voller Hingabe der Schriftstellerei, aber er engagierte sich auch politisch – damals kämpften viele junge Schweizer ja für die Errichtung des Bundesstaates. Dies gelang dann mit der Bundesverfassung von 1848 auch.

Die Zürcher Regierung gewährte Gottfried Keller dann ein Reisestipendium. So konnte er in Heidelberg Geschichte und Staatswissenschaften studieren und sich in Berlin zum Theaterschriftsteller ausbilden lassen. Er schrieb in dieser Zeit bekannte Romane wie «Der grüne Heinrich» oder «Die Leute von Seldwyla». Immer noch sehr arm kehrte er 1855 nach Zürich zurück. Erst als er 1861 im Alter von 42 Jahren zum Ersten Staatsschreiber des Kantons Zürich berufen wurde, erhielt er einen rechten Lohn.

Vor seiner Berufung zum Staatsschreiber hat Gottfried Keller eine Erzählung mit dem Titel «Das Fähnlein der sieben Aufrechten» veröffentlicht.

Die Geschichte ist einfach erzählt: Sie spielt im Jahre 1849, wo in Aarau das «Eidgenössische Freischiessen» stattfand – ein Schützenfest. Die «Aufrechten» sind ein Freundesbund von sieben Zürcher Handwerkern und Gastwirten. Wortführer sind der reiche Zimmermeister Frymann und der arme Schneider Hediger. Mit einem eigenen Fähnlein reisen sie nach Aarau, um am Schützenfest teilzunehmen. «Freundschaft in der Freiheit» prangt als Inschrift auf ihrem Fähnlein.

Als sie einige Grussworte an die tausendköpfige Versammlung in Aarau richten sollten, geraten sie in Bedrängnis. Karl, der Sohn von Schneider Hediger, rettet die Situation mit einer tollen Rede. Die Geschichte endet mit der Verlobung von Karl und Hermine, der Tochter von Zimmermeister Frymann.

Das «Fähnlein der sieben Aufrechten» zeichnet ein anschauliches Bild der Zustände im noch jungen schweizerischen Bundesstaat. Es ist eine Erzählung, in welcher Keller seine Zufriedenheit mit den vaterländischen Zuständen ausdrückte – eine Erzählung aber auch, welche viele wertvolle politische Überlegungen enthält, die noch heute aktuell sind.

Selbstverantwortung und Freiheit

Was mich mit Gottfried Keller verbindet, ist der Wille zur Selbstverantwortung. Ich lasse mir nicht gerne sagen, was ich zu tun habe – ich entscheide gerne selber. Dieser Wille, das Schicksal selber in die Hand zu nehmen, ist heute etwas verloren gegangen – vielleicht eine Folge des Wohlstands?

Dabei war genau dies ja der Ursprung unseres Landes – und unserer Freiheit. Der Drang zur Selbstbestimmung war vor 700 Jahren die Motivation zur Gründung der Eidgenossenschaft. Der Wille, das Schicksal in eigene Hände zu nehmen, prägte die alte Schweiz. Dieser Wille wurde auch in der Literatur immer wieder treffend beschrieben.

«Die Axt im Haus erspart den Zimmermann», heisst es im «Wilhelm Tell» von Friedrich von Schiller. Damit wollte Wilhelm Tell sagen: Wer seine eigene Kraft einzusetzen weiss, ist nicht auf die Hilfe anderer angewiesen. Das ist Unabhängigkeit.

Auch bei Gottfried Keller spielt der Wille zur Unabhängigkeit eine grosse Rolle. Im «Fähnlein der sieben Aufrechten» sagt der arme Schneider Hediger:

«Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt.»

[Anm-3: Zitat aus dem «Fähnlein der sieben Aufrechten» (statt vieler: Gottfried Keller, Züricher Novellen, Goldmann Verlag, München 1983, S. 194).]

Wer nicht in der Lage ist, sich selber zu helfen, ist verloren – so die Aussage von Hediger. Oder umgekehrt: «Hilf Dir selbst, so hilft Dir Gott», wie es der junge Karl in seiner Ansprache in Aarau für das Fähnlein der sieben Aufrechten formulierte. Dieser Wille, selber Verantwortung zu übernehmen, prägte auch die Politik. Mit dem noch jungen Bundesstaat wuchsen die politischen Mitbestimmungsrechte. Die Einführung der Volksinitiative im Jahre 1848, des fakultativen Referendums 1874 und der Initiative auf Teilrevision der Verfassung 1891 prägten die damalige Zeit.

Heute erlaubt unser Staatssystem eine vielfältige Mitsprache der Bevölkerung. Wir stimmen regelmässig ab und beteiligen uns an Wahlen – auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Und diese Mitspracherechte, diese Beteiligung schweisst uns zusammen. Wir müssen miteinander reden, miteinander Lösungen finden. Und gerade auf lokaler Ebene gibt das einen guten Zusammenhalt, auch über Parteigrenzen hinweg.

Liebe zur Freiheit

Dessen war sich auch Gottfried Keller schon bewusst. In seiner Münchner Zeit 1841 beschrieb er sein Heimatland wie folgt:

«Der Nationalcharakter der Schweizer besteht nicht in den ältesten Ahnen, noch in der Lage des Landes noch sonst in irgend etwas Materiellem, sondern er besteht in ihrer Liebe zur Freiheit, zur Unabhängigkeit, er besteht in ihrer ausserordentlichen Anhänglichkeit an das kleine, aber schöne und teure Vaterland...»

[Anm-4: Gottfried Keller, aus dem Aufsatz «Vermischte Gedanken über die Schweiz», verfasst um 1841 in München als Antwort auf eine Kontroverse um die Schweizer Nationalität, erschienen im «Wochenblatt der Schweizergesellschaft, März 1841».]

Er wehrte sich gegen den damaligen deutschen Zeitgeist. Es gab Leute, die behaupteten, die deutsche Schweiz gehöre eigentlich zu Deutschland und die Suisse Romande zu Frankreich. Das war gemäss Keller eine vorsätzliche Nichtbeachtung unseres Nationalcharakters.

Dies brachte ihn zum Schluss, dass derjenige, welcher nicht klar für die Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz eintritt, kein richtiger Schweizer ist. [Anm-5]

[Anm-5: Gottfried Keller schrieb: «Und umgekehrt, wenn ein Schweizer mit Frankreich oder Deutschland zu sehr sympathisiert, wenn er sich behaglich und glücklich findet als Untertan irgendeines fremden Souveräns, wenn er fremde Gewohnheiten aus Neigung annimmt und heimatliche Sitten verachtet, so ist er kein Schweizer mehr; (…).» Auch dieses Zitat entstammt seinem Aufsatz «Vermischte Gedanken über die Schweiz», verfasst um 1841 in München als Antwort auf eine Kontroverse um die Schweizer Nationalität, erschienen im «Wochenblatt der Schweizergesellschaft, März 1841».]

Die Unabhängigkeit war für Keller ein ganz wichtiger Faktor: selber bestimmen, selber entscheiden, selber Verantwortung übernehmen – nur dies führt nach seiner Auffassung zu Glück und Erfolg.

Fragen, die sich auch heute wieder stellen: Wie oft passt sich die Schweiz dem Ausland an, übernimmt Gesetze und Bestimmungen, schliesst Abkommen ab und leistet Zahlungen, zu welchen wir gar nicht verpflichtet wären. Wie oft machen wir in Bern Gesetzesrevisionen, in welchen wir fast ausschliesslich europäisches Recht nachvollziehen – und teilweise wörtlich abschreiben!

Ob Gottfried Keller damit einverstanden gewesen wäre?

Mitbestimmen heisst Verantwortung übernehmen

Doch mit seiner Aussage, der Bürger müsse imstande sein, «selber vor die Haustüre zu treten und nachzusehen, was es gibt» [Anm-6: Vgl. oben (Anmerkung 3)], beschreibt Gottfried Keller auch das Milizprinzip. Dieser Grundsatz, dass die Bürger viele Aufgaben selber übernehmen und so selbstständig zum Rechten schauen, prägt unser Land seit Jahrhunderten.

Das Milizprinzip ist ein wichtiger Pfeiler unseres Staatssystems – das wird gerne unterschätzt. Das Milizprinzip bedeutet ein grosses Engagement, das so viele von uns in der Feuerwehr, im Militär, in der Politik oder in unzähligen Vereinen täglich leisten. In der Schweiz werden so jeden Tag unzählige Arbeitsstunden geleistet, viele davon ohne Entschädigung.

All diese Tätigkeiten, die in privater Verantwortung wahrgenommen werden, muss der Staat nicht leisten. Dies ist nicht nur günstiger, sondern erlaubt es auch, seine vielfältigen beruflichen Erfahrungen in die verschiedenen Organisationen einzubringen.

Direkte Demokratie schützt Minderheiten

Die direkte Demokratie und der Föderalismus erlauben nicht nur die beschriebene effiziente, schlanke Staatsorganisation, sondern auch das Zusammenleben der verschiedenen Landessprachen und Kulturen.

Oder anders gesagt: Unser Staatssystem schützt Minderheiten wie kein anderes. Wo leben so viele Sprachen und Kulturen friedlich beisammen wie in unserem Land?

Auch wenn Gottfried Keller energisch für die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Schweiz eintrat, war er tolerant gegenüber fremden Nationen und Kulturen – aus dieser Vaterlandsliebe heraus. Keller war offen gegenüber Ausländern, welche die schweizerische Staatsbürgerschaft erwerben wollten. Gerade weil er sich eben bewusst war, welche Vorteile unser System für den Bürger hatte

«Wenn ein Ausländer die schweizerische Staatsordnung liebt, wenn er sich glücklicher fühlt bei uns als in einem monarchischen Staate, wenn er in unsere Sitten und Gebräuche freudig eingeht und überhaupt sich einbürgert, so ist er ein so guter Schweizer, als einer, dessen Väter schon bei Sempach gekämpft haben.»

[Anm-7: Dies ist ein weiteres Zitat aus Gottfried Kellers Aufsatz «Vermischte Gedanken über die Schweiz», verfasst um 1841 in München als Antwort auf eine Kontroverse um die Schweizer Nationalität, erschienen im «Wochenblatt der Schweizergesellschaft, März 1841»]

Eine gute Integration setzte aber Keller schon voraus. Um Schweizer werden zu können, muss man sich als Schweizer fühlen – das wollte Keller uns mit diesem Satz sagen.

Weil Heimat eben mit Gefühlen verbunden ist – wie ich es am Anfang schon erwähnt habe. Nicht umsonst lautet der Wahlspruch der sieben Freunde im «Fähnlein der sieben Aufrechten» [Anm-8: Aus der Rede des jungen Karl Hediger am Schützenfest in Aarau, in: Gottfried Keller, Das Fähnlein der sieben Aufrechten (vgl. Anmerkung 3), S. 237]: «Achte jedes Mannes Vaterland, aber das deinige liebe».

Die Schweiz – das müssen wir uns immer wieder vor Augen halten – ist nicht das Konstrukt eines Staatswissenschaftlers. Unsere Verfassung haben nicht hochtrabende Philosophen geschrieben, die irgendwelchen idealistischen Projekten nachhingen. Unsere Bundesverfassung ist ein pragmatisches Regelwerk, welches ein friedliches, glückliches Zusammenleben der verschiedenen Sprachen, Kulturen und Landesgegenden ermöglichen will.

Bescheiden bleiben

Für den weiteren Erfolg unseres Landes wird es entscheidend sein, dass wir so pragmatisch und bescheiden bleiben, wie es unsere damalige Verfassung war. Gottfried Keller machte sich viele Gedanken über die Zukunft. Vielleicht, weil er befürchtete, irgendwann könnten die Grundlagen unseres Wohlstands in Vergessenheit geraten?

Besinnen wir uns gerade heute am 1. August wieder auf die Grundlagen des schweizerischen Erfolgsrezepts: Bescheidenheit, Fleiss und den Willen zur Selbstbestimmung.

Ich schliesse mit den Schlussworten von Karl Hediger, wie er sie – gemäss Gottfried Keller – am eidgenössischen Schützenfest in Aarau formuliert hat [Anm-9: Aus der Rede des jungen Karl Hediger am Schützenfest in Aarau, in: Gottfried Keller, Das Fähnlein der sieben Aufrechten (vgl. Anmerkung 3), S. 237 f.]: «Es lebe die Freundschaft im Vaterlande! Es lebe die Freundschaft in der Freiheit!».

Quelle

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Kommentar zur Rede von Nationalrätin Rickli


Auf Ricklis Facebook-Seite wurde der Weiacher Auftritt kommentiert (von einem User der in real life Martin Willi heissen dürfte) - der Verweis auf den Fluglärm weist auf seine tatsächliche Anwesenheit hin:



Dem kann man sich anschliessen. Das war eine Rede aus einem Guss, durchkomponiert, staatsmännisch, heimatverbunden. Und wie eingangs erwähnt von der Rednerin selber mit Anmerkungen versehen. Dazu noch mit der dreifachen Verwendung der Rede geschuldet wenigen regionalen Zutaten garniert (bezogen auf Weiach und Höri der Verweis auf das Zürcher Unterland als Geheimtipp). Kurz: eine Qualität, die man nur selten erhält.

Die Kernaussagen sind klar und deutlich. Sie transportieren die Identitätspolitik ihrer Partei mittels eines international bekannten Schriftstellers, der übrigens in den Jahren vor seinem Amt als Staatsschreiber auch aktiv in der Politik mitgemischt hat, ähnlich wie die Protagonisten in seinem Fähnlein der sieben Aufrechten (vgl. auch den Wikipedia-Artikel).

Zu den Ansprachen früherer Jahre
Nachtrag vom 27. März 2019

Rickli hat es geschafft. Gewählt als Regierungsrätin, vgl. den Artikel Der Rickli-Poker (NZZ, 25. März 2019).

[Veröffentlicht am 10. Juni 2019 um 15:00 MESZ]