Dienstag, 30. April 2019

Ein Gegner des Kirchenbaus landet im Zuchthaus

Bauprojekte, wie die 1705/1706 errichtete neue, grössere Kirche im Büel zu Weyach, waren (und sind) kostspielige Angelegenheiten. Es ist daher wenig verwunderlich, dass solchen Vorhaben zuweilen lautstarke Opposition erwächst. Und dies besonders bei Zeitgenossen, die sonst schon wenig zur Verfügung haben um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

In Weiach lebte anfangs des 18. Jahrhunderts Jahren die Mehrheit der Einwohner in latent prekären wirtschaftlichen Verhältnissen. Und da den Weiachern wohl bekannt war, wem sie diesen teuren Neubau zu verdanken hatten, nämlich ihrem eigenen Pfarrer Hans Heinrich Brennwald (vgl. Ratsmanual des Baptistalrats des Unterschreiber, 1705. – Pag. 31 – 25. Juni 1705. Signatur: StAZH B II 691), gingen die Emotionen hoch, als die Steuer an den Kirchenbau vor der Tür stand, d.h. es konkret ans Zahlen ging:

«Weilen Hanß Jacob Meÿerhoffer Kuhirt zu Weÿach, desgleichen Heirech [sic!] Meÿerhoffer daselbst[en] beÿ anlas der Steür an die Kirche, wüeste, ohngereimte und boßhafftige Rede, so wol über den Kirchenbauw als auch über H. Pfahrer usgestossen, darüber sie aber der gnaden begehrt, und beßerung angelobt;

wardt erkhenndt, daß sie beide für den Stillstand gestellt und Ihnen daselbst ernstlich zugesprochen werden solle; und weilen Hanß Jacob Mejerhoffer etliche tag die Gefangenschafft in Ötenbach usgestanden, Heinr[i]ch Mejerhoffer aber nit, sol er an statt der Gefangenschafft
[steht leer] Pfund bueß bezahlen auch sie beide d[en] 2 Weibel die Ihrenthalben hiereinbefinden worden, jeder 12 S[chilling] Cost[e]n entrichten.»

Die Obrigkeit in Zürich hat also radikal durchgegriffen und die verbalen Attacken auf ihr Projekt mit Verhaftung und ein paar Tagen im Zuchthaus Oetenbach (bis 1901 mitten in der Stadt Zürich, vgl. Bild) beziehungsweise einem entsprechenden Bussgeld geahndet. Ausserdem mussten sich die Fehlbaren vom Stillstand (d.h. der Kirchenpflege) ins Gewissen reden lassen. Getreu dem Motto: «Bestrafe zwei, erziehe hunderte.»


Bei den zwei erwähnten Weibeln handelte es sich mutmasslich um den hochobrigkeitlichen (von Zürich) eingesetzten und den vom Niedergerichtsherrn (Fürstbischof von Konstanz) eingesetzten Weibel (vgl. Die Rolle der Weibel am Dorfgericht Weiach, 1667. WeiachBlog Nr. 1345).

Für den Hinweis auf diese Fundstelle, sowie deren Transkription sei hiermit Herrn Dr. Philipp Zwyssig, Kunstdenkmäler-Inventarisation beim Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich, Abteilung Archäologie & Denkmalpflege, herzlich gedankt.

Quelle

Sonntag, 21. April 2019

Indikator 119. SVP-Wähleranteil 1995-2019

Eines der Merkmale des Internetzeitalters ist  Open Government Data (OGD), im Kanton Zürich open.zh.ch. Das ist sozusagen Big Data für jedermann. Datensätze werden auf von der öffentlichen Hand finanzierten Plattformen in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Und damit lassen sich - im Rahmen der erfassten Merkmale natürlich - Schlüsse ziehen. Auch auf Gemeindeebene.

Der Stadtblog des Tagesanzeigers ging gestern auf die Suche nach den Wohnorten der «krassesten Wähler», was OGD ZH zu diesem Tweet veranlasst hat:
Sind wir eine SVP-Gemeinde?

Für Weiach besonders interessant ist der Wähleranteil der Schweizerischen Volkspartei, wird doch immer wieder festgestellt, dass bei Volksabstimmungen Mehrheiten in eher rechtskonservativem Sinne zu verzeichnen sind.

Heute nehmen wir uns deshalb den Indikator 119 vor, den SVP-Wähleranteil in Prozent aller abgegebenen Stimmen, abrufbar über opendata.swiss.

Wie hoch war der SVP-Anteil in der Vergangenheit? Immer schon über 50%? Die Antworten mögen überraschen.

Denn Weiach (BFS-Nr. 102) ist im letzten Vierteljahrhundert - im Gegensatz zu Gemeinden wie Hagenbuch (östlich Winterthur) oder Hüttikon (im Furttal) - nicht konstant, wenn es um die Prozentwerte geht. Für den Kantonsrat sieht das über die letzten sieben Wahlen gesehen so aus:

KRW Wähleranteil SVP [%]
Jahr -- Weiach -- (Kanton)
1995 -- 52.5 -- (20.6)
1999 -- 36.7 -- (30.2)
2003 -- 52.8 -- (30.5)
2007 -- 45.4 -- (30.5)
2011 -- 50.5 -- (29.6)
2015 -- 59.8 -- (30.0)
2019 -- 58.1 -- (24.5)

Von Nibelungentreue kann keine Rede sein

Besonders bemerkenswert ist der Einbruch von 1999, vor allem verglichen mit den über den Kanton hinweg erzielten Resultaten der SVP. Wenn man die Platzierung unter allen Gemeinden, die es zum Zeitpunkt der jeweiligen Wahl gab, zum Massstab nimmt, dann wird die Volatilität der SVP-Treue noch offensichtlicher:

1995: Platz 17  von 169
1999: Platz 90  von 169 (!)
2003: Platz 22  von 172
2007: Platz 41  von 172
2011: Platz 15  von 172
2015: Platz 5    von 170
2019: Platz 3    von 161

Weiach, Hagenbuch und Hüttikon sind bei den Kantonsratswahlen 2019 die Spitzenreiter. Aber das kann - vor allem was Weiach betrifft - schon bei der nächsten Wahl wieder völlig anders aussehen.

Fazit

Darf man nun also sieben Datenpunkte verteilt über 24 Jahre allzu ernst nehmen? Ist Weiach ein SVP-Dorf? Fakt ist, dass sich die Demographie und die Bevölkerungszusammensetzung in dieser Zeit gerade in Weiach fundamental verändert haben. Fakt ist auch, dass die Stimmbeteiligung ebenfalls in dieser Zeit auf das Niveau anonymer Agglomerationen gesunken ist. Man kann also nicht sicher sein, ob die Grundstimmung auch bei den Wahlabstinenten noch ländlich-konservativ ist.

P.S.

Fragt sich beim Blick auf die Anzahl der Gemeinden (vgl. bspw. 1995 und 1999) nur noch, wie die seltsamen Gemeindeanzahlen zustandekommen. Denn im ausgehenden 20. Jahrhundert gab es im Kanton Zürich noch 171 politische Gemeinden, heute (nach diversen Fusionen seit 2014) noch 162 - sagt zumindest die Wikipedia.

Quelle
  • KRW Wähleranteil SVP [%]  (Hrsg. Statistisches Amt Kanton Zürich)  https://opendata.swiss/de/dataset/krw-wahleranteil-svp  [Zuletzt aktualisiert: 25. März 2019]

Montag, 15. April 2019

Von Fälldaten und Baujahren

«Ehem. Pfarrscheune 1707d» wird als Datierung des Weiacher Kirchgemeindehauses in der Fachliteratur angegeben. So z.B. im Kunstführer durch den Kanton Zürich, herausgegeben 2008 von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte (S. 249).

Was bedeutet diese Jahrzahl nun konkret? Ist damit das Baujahr gemeint?

Antwort: Nein. Der Zusatz «d» - manchmal auch in Klammern gesetzt «(d)» - bezeichnet das Jahr, in dem das beprobte Bauholz gefällt wurde, also das Fälldatum. Das «d» steht für «dendrochronologisch bestimmt».

Die u.a. auf dendrochronologische Untersuchungen spezialisierte Firma Preßler mit Sitz in Recklinghausen im Ruhrgebiet erklärt das so: «In einschlägigen Publikationen hat sich eingebürgert, dass nur das Fälljahr angegeben und als solches mit einem (d) ausgewiesen wird. Inschriftlich bekannte Datierungen erhalten den Zusatz (i) und archivalische Datierungen (a).»

Dendro plus 1 oder 2 = Baujahr

Die Angabe «1707d» ist somit als sogenannter «Terminus post quem» zu verstehen, also als Zeitpunkt NACH dem der Bau erfolgt sein muss. Frage: Wie viel danach?

In der Regel wurden Hölzer in vorindustrieller Zeit saftfrisch verarbeitet, also ziemlich zeitnah nach dem Holzschlag. Das hat gleich mehrere Gründe.

1. Die Verarbeitung frischen Holzes ist für lediglich mit Beilen ausgerüstete Zimmerleute wesentlich einfacher als die von trockenem Material. Dazu wieder Preßler: «Sägen, Beilen, Bohren, Stemmen können im saftfrischen Zustand des Holzes beinahe doppelt so schnell ausgeführt werden wie an getrockneten Hölzern». Ausserdem ergibt sich bei frischem Holz eine glatte Oberfläche, trockenes Holz neigt zu Absplitterungen und Abfaserungen.

2. Dass man das Bauholz nicht lange herumliegen liess, hat nicht nur mit sonst drohendem Schädlingsbefall zu tun. Meist waren die Stämme mitten im Dorf auch bei anderen (landwirtschaftlichen) Arbeiten im Weg. Es gab zudem Vorschriften, wonach Holz nicht über die Bäche gelegt werden durfte (vgl. WeiachBlog Nr. 431).

Der Anreiz schnell zu bauen war also auch dann vorhanden, wenn man nicht gezwungen war, nach einem Dorfbrand rasch viele neue Wohn- und Ökonomiebauten zu errichten und zu diesem Zweck halt auch einmal im Frühling oder Sommer Holz schlagen musste .

Preßler bringt für die kurze Zeitspanne auch Belege: «Zusätzliche Untersuchungen an inschriftlich oder archivalisch datierten Gebäuden ergaben eine 90 % Übereinstimmung und eine maximale Zeitdifferenz von 2 Jahren zwischen Fälljahr und Baujahr».

Baujahr 1708 für die Pfarrscheune dürfte also keine abwegige Annahme sein.

Quelle
  • Preßler GmbH, Planung und Bauforschung (Hrsg.): Interpretation dendrochronologischer Datierungen. URL: http://www.pressler.com.de/deutsch/interpretation-der-datierungen-1

Mittwoch, 3. April 2019

«Man höre auch die andere Partei!»

«Audiatur et altera pars» ist ein Kernelement der römischen Rechtsprechung. Das Gericht soll auch die Gegenseite anhören, oder anders formuliert: Beide Seiten sind anzuhören, nicht nur die klagende.

Über den Suizid des Oberstufenschülers Johann Hermann Baltisser, der sich im Spätherbst 1905 in Zürich-Aussersihl ereignete, wurde wohl vor allem in den Zürcher Gazetten berichtet. Ob die Todesursache (der Jugendliche hatte sich mit der Dienstwaffe seines Vaters das Leben genommen) den Ausschlag gab oder nicht: das Ereignis fand auch im «Berner Intelligenzblatt» (intelligenzblatt.unibe.ch) vom 5. Dezember 1905 seinen Niederschlag. In WeiachBlog Nr. 1151 (vgl. Quellen) ist der Volltext dieses Berner Beitrags enthalten. Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen kommen darin nicht gerade gut weg.



Mit den Worten im Titel dieses WeiachBlog-Artikels hebt eine Art Gegendarstellung in der zweitletzten Ausgabe der «Zürcher Wochen-Chronik» des Jahres 1905 an (Titelblatt s.oben), die sich zwar eher auf Berichte in der zürcherischen Presse bezieht, die Linie des Berner Artikel aber ebenso kontert. In welche Richtung die Sichtweise der Gegendarstellung tendiert, kann man schon anhand des Rubrikentitels erahnen - einer Vignette mit Schuluniform und Rute:



Baltisser habe bei Pflegeeltern in Aadorf (Kt. Thurgau) keine gute Erziehung erhalten, sei dann zu einem «sehr achtbaren Elternpaar in Weiach» gekommen, dem er «bei seiner bösen Veranlagung saure Tage» bereitet habe.

Nicht erläutert wird in der Wochen-Chronik, ob es sich bei diesem Elternpaar um Verwandte gehandelt hat, was man beim typisch weiacherischen Nachnamen Baltisser aber annehmen muss.

Gezeichnet wird das Bild eines renitenten, absolut respektlosen Jungen, der auf Drohungen, man werde ihn «bei weiterem schlechten Verhalten in einer Anstalt unterbringen» jedesmal gedroht habe, «sich vorher im Rhein ertränken oder erschießen» zu wollen.

Zum Schluss wird dann noch angedeutet, dass sein Sekundarlehrer in Aussersihl noch «weitere Tatsachen» zu berichten wisse, so dass man zur Erkenntnis gelange, es sei für einen Lehrer «ein eigentliches Unglück», «solche Elemente» in die Klasse zu bekommen.

Nachstehend der Originalbeitrag:



Fazit: Erziehungsfragen werden nicht erst heute kontrovers diskutiert. Geändert hat nur der Umstand, dass Name und Herkunft des Jugendlichen heutzutage kaum mehr genannt würden - man denke nur an den «Fall Carlos».

Quellen