Sonntag, 28. August 2022

Das umstrittene Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl

Heute vor 150 Jahren, am 28. August 1872, berichtete die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) unter der Rubrik «Eidgenossenschaft» über den Baubeginn eines für den Norden des Kantons Zürich (Unterland und Winterthur) sowie das aargauische Studenland epochensetzenden Grossprojekts: die Eisenbahnlinie Winterthur-Koblenz.

So nannte man die Winterthur-Waldshuter-Bahn nun, nachdem die Nordostbahn die Konzession an sich gezogen hatte (vgl. ausführlich dazu WeiachBlog Nr. 1857). Die NOB hatte bereits seit 1859 einen Anschluss ans grossherzoglich-badische Bahnnetz, vgl. den Ausschnitt aus der Dufourkarte (Blatt 3, Stand 1869) und wollte deshalb die Strecke von Winterthur direkt in ihren bestehenden Bahnhof Koblenz münden lassen.


Kantone sind sich nicht einig. Konzessionen zwingen trotzdem zum Baubeginn

«Da am 31. August die Fristen für den Beginn der Erdarbeiten, welche durch die aargauische und die Bundeskonzession anberaumt sind, ablaufen, hat die Nordostbahndirektion diese Arbeiten im Gebiete der zürcherischen Gemeinde Weiach und in demjenigen der aargauischen Gemeinde Fisibach am 23. August eröffnen lassen. Einstweilen haben dieselben zwar nur einen bescheidenen Umfang, weil bis jetzt die hoheitliche Genehmigung der Tracepläne von den beiden Kantonsregierungen nur für ein Bruchstück der Bahn erhältlich war, nämlich im Kt. Zürich für die Bahnstrecke von Rheinsfelden abwärts bis zur Kantonsgrenze bei Kaiserstuhl und im Kanton Aargau für die Bahnstrecke durch die Gemeinden Kaiserstuhl und Fisibach; selbst auf dieser kurzen Bahnstrecke waltet noch eine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden Kantonsregierungen über das Emplacement der vereinigten Station Weiach-Kaiserstuhl und war daher die Einleitung des ordentlichen Expropriationsverfahrens bis jetzt bloß für die Gemeinde Fisibach, und zwar auch hier erst Anfangs August möglich. Durch gütliche Auseinandersetzung mit einer Anzahl von Expropriaten gelang es indessen, die rechtzeitige Inangriffnahme der Arbeiten in beiden Kantonen zu ermöglichen.»

Die Enteignungen sind bis zu einer Einigung blockiert

Da hat die Nordostbahn ja gerade noch einmal Glück gehabt. Zwischen den Zeilen kann man hier allerdings auch Kritik an den beiden Kantonsregierungen herauslesen. Im nächsten Abschnitt wird das noch deutlicher:

«Dieselben [d.h. die Bauarbeiten] sollen von jetzt ab ununterbrochen fortgesetzt werden. Es läßt sich annehmen, daß dem Gesuche der Nordostbahndirektion, es möchten sich die beiden Regierungen über das Emplacement der Station Weiach-Kaiserstuhl mit einander in's Benehmen setzen, bald werde entsprochen werden und eine Verständigung hierüber sich ohne längeren Verzug werde erzielen lassen, womit wenigstens die Möglichkeit geboten wäre, die Expropiationen und Bauten auf der ganzen, zirka 7 Kilometer langen Strecke von Rheinsfelden bis Rümikon an die Hand zu nehmen. Daher wird dieser Tage die öffentliche Ausschreibung des Unterbaues der genannten Bahnstrecke erfolgen, im Kostenvoranschlage von ca. Fr. 400,000.»

Könnte bitte endlich jemand über unsere Trassenpläne befinden?

Und sollten es die Herren Regierungsräte bis dahin immer noch nicht begriffen haben, wird die Nordostbahndirektion in ihrem offenen Brief nun noch ganz deutlich:

«Auch darf man wohl der Hoffnung Raum geben, daß über den weiteren Inhalt der seit längerer Zeit den Regierungen unterbreiteten Tracepläne der Entscheid nicht mehr allzu lange auf sich werde warten lassen. Eine weitere Verzögerung wäre namentlich im Gebiete des Kantons Zürich, wo sich die bedeutendsten und zeitraubendsten Bauobjekte befinden, sehr zu bedauern und müßte ernsten Zweifeln darüber rufen, ob der konzessionsgemäße Termin für Vollendung der ganzen Linie auch bei Anstrengung aller Kräfte werde eingehalten werden können. Wie man sich erinnert, hat die Nordostbahndirektion schon vor geraumer Zeit ihre Geneigtheit zu mündlicher Besprechung der noch waltenden Hauptdifferenz, ob über die Wagenbreche oder durch den Dettenberg und über Bülach nach der Kreuzstraße bei Glattfelden gebaut, und ob von der Kreuzstraße die Bahn längs der Glatt oder über Eglisau und dem Rhein entlang nach Rheinsfelden geführt werden solle, der Kantonalbehörde zu erkennen gegeben. Eine Rückäußerung auf diesen Vorschlag ist ihr indessen bis jetzt nicht zu Thei[l] geworden.»

Wie in WeiachBlog Nr. 1857 nachzulesen ist, sind die Trassenpläne bereits in der zweiten Hälfte des Aprils eingereicht worden, die Regierungen hatten also schon mindestens vier Monate der kostbaren Zeit ihres Konzessionärs ins Land gehen lassen! Da kann man verstehen, dass die NOB auf die Idee verfallen ist, den Druck auf die Regierenden öffentlich über die Zeitungsschiene zu verstärken.

Auch nach dieser Intervention hat es noch über zehn Monate gedauert, bis die Pläne für die Station Weiach-Kaiserstuhl im Juni 1873 schliesslich auch vom Eidgenössischen Departement des Innern genehmigt worden sind (vgl. WeiachBlog Nr. 1784 vom 30. Januar 2022)

Und selbst damit waren nicht alle offenen Fragen entschieden, wie man an der noch auf Herbst 1874 datierenden Korrespondenz des Weiacher Gemeinderates sieht (vgl. WeiachBlog Nr. 1783 vom 29. Januar 2022).

Quelle

[Veröffentlicht am 29. August 2022 um 02:15 MESZ]

Samstag, 27. August 2022

Nordostbahn wollte Strecke Winterthur-Waldshut nicht bauen

Der in WeiachBlog Nr. 1856 vorgestellte Übersichtsplan der Linie Winterthur-Koblenz war das Druckmittel in der Hand eines ungewöhnlichen Auftraggebers: der Stadt Winterthur.

Winterthur hatte spätestens ab Januar 1867, als das Bezirksamt Zurzach auch die Gemeinden des Bezirks Winterthur anfragte, welcher Bedarf für eine Eisenbahnlinie nach Westen bestehe, vom Regierungsrat sozusagen grünes Licht erhalten.

Eine Lücke im Dispositiv

Denn obwohl die Nordostbahn sich für den Bau der Herdöpfelbahn (Bülach-Regensberg-Bahn) beim Kanton Zürich mit einer Klausel vertraglich abgesichert hatte, so gab es da doch eine entscheidende Lücke:

«Die Konzession für eine untere Glatthalbahn vom 3. Juli 1857 muß als erloschen betrachtet werden, dagegen verpflichtet die zürcherische Conzession vom 1. Juli 1863 für die seither ausgeführte Eisenbahn von Oerlikon nach Bülach mit Abzweigung nach Dielsdorf in § 3 den Kanton Zürich während 30 Jahren eine weitere Eisenbahn, welche sich von der zwischen Zürich und der Station Kemptthal befindlichen Strecke der Nordostbahn aus bis an die badische oder bis an die aargauische zwischen dem Rhein und dem Ortmeiler Berge liegende Grenze oder in der Richtung nach diesen Grenzen hinziehen würde, weder selbst auszuführen, noch eine Konzession für deren Herstellung zu ertheilen und im Falle der Verleihung der Konzession für Ausführung einer Zweigbahn oder einer sonst irgendwie in die conzedirte Bahnlinie einmündenden Bahn, also selbstverständlich auch einer eine Fortsetzung derselben bildenden Eisenbahn der Nordostbahngesellschaft von allen Bewerbern den Vorrang einzuräumen.» (Regierungsratsbeschluss v. 26. Januar 1867; StAZH MM 2.175 RRB 1867/0170)

Nun liegt Kemptthal zwar sozusagen vor den Toren der Stadt Winterthur, ist aber nicht Winterthur, was die Frage offen lässt, wie nun eine Linie zu beurteilen sei, die der Töss und dem Rhein entlang führt. Die passage obligé bei Kaiserstuhl hatte die Nordostbahn per Konzession gesichert. Eine Linie von Winterthur bis zur Glatt hingegen nicht.

Der Zschokke-Plan

Seitens der Nordostbahn zeigte man wenig Interesse an einer Linie Winterthur–Waldshut. Und so liessen die Winterthurer Lobbyisten den Ingenieur Zschokke einen Plan ausfertigen, wie eine solche Bahnlinie aussehen könnte. 

Am 24. August 1870 ersuchte der Stadtrat Winterthur beim Regierungsrat «Namens der dortigen Stadtgemeinde für sich, beziehungsweise zu Handen einer noch von ihr zu gründenden Aktiengesellschaft um Ertheilung der Konzession für den Bau & Betrieb einer Eisenbahn von Winterthur über Rorbas & Glattfelden bis an die Kantonsgrenze bei Weiach.» (Regierungsratsbeschluss v. 30. August 1870; StAZH MM 2.189 RRB 1870/1986)

Der gestern gezeigte Plan wurde auf Wunsch der Regierung nachgereicht. Seitens des Regierungsrats gab es da keine grundsätzlichen Einwände. 

Die Nordostbahn spielt ihre Trümpfe aus

Eine Entwicklung sehr zum Missfallen der Nordostbahn, der eine Bahnlinie durch diese wirtschaftlich strukturschwache Gegend schlicht zu wenig rentabel erschien. Ausserdem hatte sie seit dem 18. August 1859 bereits eine Bahnlinie von Zürich über Turgi nach Koblenz und über den Rhein nach Waldshut in Betrieb genommen.

Hinter den Kulissen setzte die Nordostbahn nun sämtliche Hebel in Bewegung, unter anderem, indem sie beim Kantonsrat lobbyierte. Sie nutzte ausserdem den Umstand, dass mit der grossherzoglich-badischen Regierung ein Exklusivrecht zum Anschluss an das badische Eisenbahnnetz in Waldshut bestand, geschickt aus.

Inserat in: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 190, 14. April 1871, S. 4

Das Machtkalkül des Alfred Escher

In einem Bericht über die Generalversammlung der Nordostbahngesellschaft vom 29. April 1871 gab die Neue Zürcher Zeitung den folgenden Einblick in die Überlegungen der Direktion unter Alfred Escher (NZZ, Nr. 223, 2. Mai 1871, S. 1-2):

«Als zweites und Haupttraktandum folgte der (bereis gestern mitgetheilte) Antrag der Direktion betreffend den Bau einer Eisenbahn von Winterthur bis an die Kantonsgrenze bei Weiach. Referent über diesen Gegenstand war Hr. Dr. A. Escher, der seine Aufgabe in zwei Theile zerlegte, in eine Schilderung der thatsächlichen Verhältnisse und in die Auseinandersetzung der Motive, welche die Direktion zu dem fraglichen Antrag geführt haben. Der Redner drückte sich im Wesentlichen folgendermaßen aus: 

In der letzten Generalversammlung des vorigen Jahres [also im Frühjahr 1870] wurde der Vorschlag gemacht, die Nordostbahn möchte von sich aus den Bau einer Eisenbahn WinterthurWaldshut an die Hand nehmen, ein Vorschlag, welcher ununterstützt geblieben ist. Einige Zeit später hat der Stadtrath von Winterthur die Initiative ergriffen und in verschiedenen Richtungen große Thätigkeit für die Verwirklichung dieses Planes an den Tag gelegt. Es wurde ein Traçe ausgemittelt und dabei als Hauptpostulat geltend gemacht, daß die Einmündung der Bahn WinterthurWaldshut zwischen Koblenz und der Rheinbrücke erfolge und die Bahnstrecke von diesem Punkt bis Waldshut durch die Züge der Winterthur-Waldshuterbahn befahren werden sollen. Inwiefern der Stadtrath von Winterthur berechtigt war ein solches Begehren zu stellen, wird später erörtert werden; es muß für jetzt genügen, die Standpunkte beider Parteien anzugeben. Die Nordostbahn erklärte, daß die Einmündung bei der Rheinbrücke bei Koblenz bis Waldshut nur mit ihrer Zustimmung geschehen könne, während der Stadtrath von Winterthur ein Recht hiefür zu haben glaubte. 

Die Kosten sind gigantisch...

Das Traçe der Bahn wurde nach den Anforderungen einer internationalen Linie disponirt. Die Steigungsverhältnisse sind günstig, das Maximum beträgt 12 ‰ und zwar nur auf eine sehr kurze Strecke. Es wurden auch Kostenberechnungen aufgestellt und Schritte gethan, um möglichst zuverlässige Ansätze zu gewinnen, dieß durch die Bauunternehmer Zschokke und Näf, die Voranschläge einreichten, bezüglich welcher sie 1 1/2 Jahre verbindlich sein sollten. Die Voranschläge gehen auf 8 Millionen Fr. Herr Ingenieur Koller in Basel kam zu einem ähnlichen Resultat, und es scheint diese Rechnung richtig zu sein, wenn man sie mit den Kosten anderer ähnlicher Linien in Vergleichung bringt. Für die Bahn ZürichZugLuzern belief sich der Kilometer auf 180,000 Fr. Kosten, für WinterthurWaldshut kommt dieselbe Summe heraus. Von den Gesammtkosten fallen auf den Kanton Zürich 5, auf Aargau 3 Mill. Fr.»  

Nach dem Historischen Lohnindex HLI von Swistoval entspricht dieser Kilometerpreis nach heutigen Geldwerten ca. 13 Millionen CHF. Die Gesamtkosten für diese rund 27 Kilometer belaufen sich also auf über eine halbe Milliarde Franken. Legt man den BIP-Index als Massstab an, der für Grossprojekte laut Swistoval-Anleitung geeigneter ist, dann ist es ein Mehrfaches: rund 3 Milliarden.

... die Zahlungsbereitschaft aber auch

«Nachdem in dieser Weise Trace und Kosten festgesetzt waren, ist der Stadtrath Winterthur mit der Vorlage behufs finanzieller Betheiligung an die Gemeindsversammlung gelangt und diese hat 1 Mill. Fr. beschlossen; ja es scheint das Einverständniß vorhanden gewesen zu sein, unter Umständen auch noch erheblich höher zu gehen. Hierauf wurden bei zürcherischen und aargauischen Gemeinden Schritte wegen finanzieller Betheiligung gethan; es ergab sich ein Resultat von 600,000 Fr.» 

Man kann sich nun selbst ausrechnen, wie sehr man sich diese Bahnlinie gewünscht hat, bei solch hohen, nicht einfach aufzubringenden Geldbeträgen.

Konzession erzwingt raschen Baubeginn

«Nun handelte es sich um die erforderliche Konzession, zunächst um diejenige für den Kanton Zürich; diese lautet nach der seit einiger Zeit üblichen Chablone, die sich von frühern Konzessionen, abgesehen von der Bestimmung über Steuerpflicht, nicht erheblich unterscheidet. In dieser Konzession wurde das Prioritätsrecht der Nordostbahngesellschaft ausdrücklich vorbehalten (vergleiche die Eisenbahnkonzession vom Jahr 1852 nach Gundetsweil, § 2 und § 43 der Konzession WinterthurWeiach). Nachdem die Zürcher Konzession erwirkt worden war, wurde die aargauische erhältlich gemacht; diese lautet genau so wie diejenige der Nordostbahn für die Bötzberglinie. In der Zürcher Konzession ist die Angriffnahme des Baues innerhalb 2 Jahren festgesetzt, in der Aargauer Konzession heißt es, die Linie müsse binnen einem Jahr in Angriff genommen, und binnen 5 Jahren vollendet werden. In der Aargauer Konzession ist wegen der Priorität der Nordostbahn nichts enthalten und zwar deshalb, weil die Priorität nur für Zweigbahnen, nicht aber für einmündende Bahnen aufgenommen wird. Da nun diese Linie nicht als Zweigbahn betrachtet wird, so war es auch nicht nöthig, der Priorität zu erwähnen. Diese Konzession wurde schließlich von der Bundesversammlung genehmigt.» 

Winterthur will Direktanschluss an Waldshut erzwingen

«Ein weiterer Schritt des Stadtraths von Winterthur war das Begehren, daß die Linie WinterthurWeiach in diejenige der Nordostbahn bei Koblenz einmünden solle und diese von jener bis Waldshut befahren könne. Zwischen dem Bundesrath und [dem Grossherzogtum] Baden nämlich haben Unterhandlungen betreffend Anschluß der Linie bei Kreuzlingen und Konstanz stattgehabt, und es stellte nun auf Anregung Winterthurs die Regierung von Zürich das Verlangen, es möchte bei diesem Anlaß auch der Anschluß bei Waldshut gesichert werden. Der Bundesrath hat seinen Abgeordneten auch in diesem Sinne instruirt; Baden jedoch dieses Ansinnen im letzten Sommer abgelehnt. Der Stadtrath von Winterthur hat sich nun auch an die Direktion der Nordostbahn gewendet und deren Zustimmung nachgesucht. Da wir das Recht zu haben glauben, diese Art des Anschlusses nicht zuzugeben und da es sich hier um eine Konkurrenzlinie handelte, so haben wir das Gesuch abgelehnt. Hierauf wandte sich Winterthur an den Bundesrath um Bewilligung des Befahrens der genannten Nordostbahnstrecke von Koblenz bis Waldshut. Dieses Gesuch ist beim Bundesrath zur Stunde noch anhängig. Schließlich hat die Regierung von Zürich der Nordostbahn zur Entscheidung eine Frist bis zum heutigen Tag bestimmt und es gilt nun, über diese Frage einen Entschluß zu fassen.»

Inside Nordostbahn. Von juristischen Winkelzügen und strategischen Geschäftsinteressen

«Die Direktion geht nun von der Ansicht aus, daß es für die Nordostbahn das Beste wäre, wenn die Winterthur-Waldshuter Bahn nicht zu Stand käme. Es entsteht nun aber die Frage, ob man das allfällige Zustandekommen dieser Linie vom Standpunkt des Anschlusses aus verhindern könne. Es lassen sich da verschiedene Arten denken. Eine erste Art ist die, daß die fragliche Bahn in die Nordostbahn bei der Rheinbrücke einmündet und die Bahnstrecke von da selbständig befährt. Es muß nun aber bei Erörterung dieses Rechtsverhältnisses an die Spitze der Satz gestellt werden, daß für die Inhaber der Winterthur-Waldshuter Bahn ein Recht diese Bahnstrecke zu befahren nicht besteht. Es ist da zwischen schweizerischem und badischem Gebiet zu unterscheiden. Die fragliche Strecke liegt bis Mitte Rhein auf Schweizerboden. Man könnte nun zur Erhärtung dieses Standpunkts auf Art. 13 des Bundeseisenbahngesetzes verweisen und sagen, ein schicklicher Anschluß der Winterthur-Waldshuter Bahn könne nur bei der Rheinbrücke stattfinden, und es müsse demnach die Nordostbahn die vorhin genannte Bahn auf ihren Schienen fahren lassen. Die Auslegung dieses Artikels kann nun aber keineswegs diejenige sein, daß die Bahn A das Recht hat, auf der Bahn B zu fahren. Es besagt dieß auch eine bundesräthliche Botschaft aus dem Jahr 1858. 

Wie stehen nun die Verhältnisse auf badischem Gebiet ? Als im Jahr 1857 ein Vertrag zwischen der Nordostbahn und [dem Grossherzogtum] Baden betreffend Herstellung der Linie Turgi-Waldshut abgeschlossen wurde, fand eine Bestimmung als Art. 5 des Vertrags Aufnahme, wonach Baden die Verpflichtung einging, daß die Nordostbahn allein den Betrieb auf der Linie bis Mitte Rhein und Waldshut haben solle. Dieser Vertrag wurde dem Bundesrath und der Regierung von Aargau bekannt gegeben und von beiden Behörden genehmigt.»

Im schlimmsten Fall bringen die Winterthurer gar das Geld zusammen!

«Es muß übrigens bemerkt werden, daß der Anschluß der Winterthurerbahn an die Nordostbahn nicht die einzige Möglichkeit ist und daß, wie wir eine eigene Brücke gebaut haben, dieß auch von Seite der Winterthur-Waldshuterlinie geschehen kann. Zu erwähnen ist ferner, daß die Winterthur-Waldshuterbahn in die Station Koblenz einmünden kann und diese Einmündung unter dem Schutze der Bundesgesetzgebung steht. Es erhellt nun aus dem vorhin Bemerkten, daß man die Möglichkeit eines Anschlusses der Winterthur-Waldshuterbahn an die Nordostbahn ins Auge fassen muß und daher nicht gesagt werden kann, daß vom Standpunkt des Anschlusses der Bau der Winterthurerbahn verhindert werden könnte. 

Unrentable Linie bauen um die Rentabilität der Konkurrenz nicht zu fördern

«Man nimmt ferner an, die fragliche Linie werde nicht gebaut werden, weil Drittpersonen die benöthigten Geldmittel nicht zusammenbringen. Dieser Satz kann nicht zugegeben und muß beachtet werden, daß Winterthur diese Linie unter seine spezielle Protektion genommen hat. Neben der Stadt Winterthur kommt aber noch der Stand Zürich in Betracht; nach der Verfassung nämlich (Art. 26) haben diejenigen Gebietstheile des Kantons, welche in Hinsicht auf Bevölkerung und Verkehr mit denen auf gleicher Linie stehen, welche mit Staatshülfe zu Eisenbahnen gelangt sind, ebenfalls Anspruch auf Staatsunterstützung, und es müßten vielleicht deßhalb 2 Millionen in Anspruch genommen werden. Heutzutage treten Bauunternehmer auf, welche bei Zuschlag des Baues gewisse finanzielle Betheiligung zusichern. Im Fernern weiß man, wie es geht; wenn auch noch nicht alle Mittel vorhanden sind, so fängt man eben doch an. Es wäre also vermessen zu behaupten, Niemand anders als die Nordostbahn könne die Linie bauen, sonst werde sie gar nicht gebaut. [...] Die Direktion ist deßhalb der Meinung: wenn die Bahn zu Stande kommt, so erwächst der Nordostbahn geringerer Schaden, wenn sie baut, als wenn Drittpersonen bauen. Es kann eine einzelne Linie an und für sich durchaus nicht rentabel sein, ihr Besitz aber der Rentabilität anderer Bahnen Vorschub leisten, und dieser Gesichtspunkt verdient alle Beachtung. Denkt man sich ferner, die Linie Winterthur-Waldshut gehe in die Hand derer über, die der Vereinigten Schweizerbahn nahe stehen, so würde der Verkehr nicht nach der Linie RorschachRomanshornZürich, sondern nach RorschachSt. GallenZürich abgeleitet werden. 

Escher: Wir werden es nicht bereuen!

«Dann ist ferner ins Auge zu fassen, daß wir im Verein mit der Centralbahn die Bötzberglinie bauen; die Linie Winterthur-Bötzberg-Basel wird nun die Konkurrenz aushalten mit der Linie Winterthur-Waldshut-Basel [...] Es läßt sich sogar denken, daß die Nordostbahngesellschaft eine Konvenienz darin finden kann, den Waarenverkehr über WinterthurWaldshutTurgi [in die] Westschweiz gelangen zu lassen, anstatt denselben über Zürich zu leiten.

Sodann ist zu bemerken, daß die eisenbahnpolitische Stellung der Nordostbahn erheblich gestärkt wird, wenn sie die kürzere Linie besitzt, dadurch bei den Unterhandlungen mit Baden eine kräftigere Stellung einnehmen kann. Wenn wir nicht im Besitz der Linie WinterthurWaldshut sind, so wird der Verkehr aus der Vorarlbergerbahn nach RorschachSt. GallenWinterthurWaldshut gehen. Es ist überhaupt in's Auge zu fassen, daß sowohl Waldshut als Winterthur bereits wichtige Knotenpunkte sind oder es noch werden können. Wir sind seiner Zeit vor einer ähnlichen Frage gestanden, als es sich um eine Fusion mit der Rheinfallbahn handelte. Daß wir damals zugegriffen und die Schaffhauserbahn übernommen haben, ist von Niemanden bereut worden, wir werden es auch heute nicht zu bereuen haben. 

Einsparung an der Bözberg-Linie dank Winterthur-Waldshut

«Die Linie Winterthur-Waldshut kostet 8 Millionen, und es frägt sich dabei, ob die ganze Last auf die Nordostbahn fällt. Bis jetzt ist eine Geneigtheit von Winterthur aus, uns zu unterstützen, nicht zu Tage getreten; es wurden in Bern Unterhandlungen gepflogen, Winterthur wollte sich aber dießfalls nicht herbeilassen; inwiefern dieß von Seite anderer Gemeinden der Fall ist, wird die Zukunft lehren. Uebrigens glauben wir, daß in Einer Richtung eine Erleichterung eintreten wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß Winterthur-Waldshut und die Bötzberglinie in Wechselwirkung stehen. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, ist es nicht nöthig, von vornherein die Bötzbergbahn zweispurig zu bauen, sondern nur die Tunnel- und Kunstbauten und eine zweispurige Expropriation vorzunehmen, wodurch eine Ersparniß von 3 Millionen eintritt. Die Direktion ist entschlossen, auch die Linie auf Aargauerboden auszuführen und nicht bloß die Bahn auf Zürchergebiet. 

Man hat gesagt, die Winterthur-Waldshuter Bahn gebe ein schlechtes Ergebniß. Wir glauben dieß auch, sagen aber gleichzeitig, daß wir größern Schaden haben, wenn wir den Bau dieser Linie unterlassen. Schließlich die Bemerkung, daß der Antrag der Direktion vom Verwaltungsrath einstimmig angenommen worden und in diesem Sinne auch einstimmig begutachtet wird.

Hierauf wird freies Wortbegehren eröffnet und da dieß von keiner Seite geschieht, der in der vorgestrigen Nummer unseres Blattes bereits mitgetheilte Antrag als einstimmig angenommen erklärt.»

Ein voller Erfolg für Alfred Escher, dessen Rede hier vom NZZ-Korrespondenten wohl stenografisch mitgeschrieben wurde. Denn man hat fast den Eindruck, ihm direkt zuzuhören.

Damit waren die Würfel gefallen. die Nordostbahn hat die Konzession an sich gezogen, was die Winterthurer mit Zähneknirschen und unter Protest akzeptieren mussten.

Die Nordostbahn reicht eigene Trassen-Pläne ein

Fast genau ein Jahr nach dieser (für unsere Gegend) denkwürdigen NOB-Generalversammlung sind dann die Pläne für den Trassenverlauf beim Regierungsrat eingereicht worden. 

Auch zu diesem Punkt lassen wir die Neue Zürcher Zeitung ausführlich zu Wort kommen (NZZ, Nr. 210, 26. April 1872 (Zweites Blatt), S. 1-2.):

«Zürich. * Die Pläne für die Eisenbahnlinie Winterthur–Weiach, also für den ganzen auf zürcherischem Gebiet liegenden Theil der Linie Winterthur–Koblenz, sind dieser Tage von der Nordostbahndirektion festgestellt und zur weiteren Beschlußfassung an den Regierungsrath überwiesen worden. Daher dürften zur Zeit einige Aufschlüsse über den dermaligen Stand dieser Angelegenheit vielen Lesern erwünscht sein. Wie man sich vielleicht erinnert, ist die Eisenbahnkonzession für die genannte Linie von der Nordostbahndirektion in der Meinung übernommen worden, daß zunächst die vom Stadtrathe Winterthur, als ursprünglichem Konzessions-Inhaber, angenommene, durch Herrn Ingenieur Zschokke bearbeitete Zugsrichtung als maßgebend betrachtet werden, immerhin aber die allfällig durch die weiteren Studien sich als wünschbar anzeigenden Abänderungen mit Genehmigung des Regierungsrathes vorbehalten bleiben sollen.»

Der Zschokke-Moser-Plan

«Dieser Verständigung getreu ließ die Nordostbahndirektion durch ihren Ober-Ingenieur für den Bahnbau, Hrn. Moser, in erster Linie Pläne auf Grundlage des Zschokke'schen Trace über Töß, Neftenbach, Embrach, Rorbas, Wagenbreche und Glattfelden nach Kaiserstuhl ausarbeiten. Schon hier erzeigten sich jedoch eine Reihe von Aenderungen als unvermeidlich, worunter einige von größerer Bedeutung, sowie sich leider auch bei dieser Linie wieder die vom früheren Konzessionsinhaber aufgestellten Kostenberechnungen als stark hinter der Wirklichkeit zurückbleibend erwiesen; während man nämlich seiner Zeit in Winterthur sich mit dem Gedanken trug, die ganze Linie bis Waldshut mit ca. Fr. 7,200,000 ausführen zu können, würde das ursprüngliche Zschokke' sche Trace nach der revidirten Berechnung des Hrn. Moser schon bis Weiach-Kaiserstuhl Fr. 7,497,000 kosten, und auch nach den von Hrn. Moser daran vorgenommenen Abänderungen beansprucht dieses Theilstück immer noch Fr. 6,517,000 oder Fr. 240,000 per Kilometer. [...]»

Richtige Streckenführung spart richtig Geld

Was wohl die Aktionäre der Nordostbahn zu diesem um einen Drittel erhöhten Kilometerpreis wohl gesagt haben mögen? Immerhin hatte Alfred Escher ja die 180'000 Franken von Zschokke im Jahr zuvor noch als plausibel verkauft. Aber immerhin war es nicht noch teurer:

«Eine größere Abweichung vom Zschokke'schen Trace findet bei Glattfelden Statt, indem hier die Bahn bis unterhalb der Ortschaft am rechten Glattufer bleibt, statt schon oberhalb auf das linke Ufer überzusetzen; aus dieser Abänderung erklärt sich zu einem großen Theile die Kostenersparniß beim Zschokke-Moser'schen Trace gegenüber dem ursprünglichen Trace des Hrn. Zschokke. Die Linie wird 27,153 Meter lang, hat eine mittlere Steigung von 5,16 und eine Maximalsteigung von 12 ‰, und die Gesammtsumme der zu überwindenden Steigungen und Gefälle beträgt 140 Fuß.»

Variante mit Dettenberg-Tunnel und Eglisau kommt ins Spiel 

«Neben diesem Trace hat aber die Nordostbahndirektion durch Herrn Moser für den Fall der Zustimmung des Regierungsrathes und unter Voraussetzung angemessener Betheiligung der nächstinteressirten Landesgegend an den Mehrkosten, noch ein zweites Trace ausarbeiten lassen, das nicht erst bei der schwierigen Gegend der sogenannten Wagenbreche das Tößthal verläßt, sondern schon bei Rorbas in der Gegend der Haumühle, von wo aus die Linie mittelst Durchbohrung des Dettenberges nach Bülach und von da über Eglisau und Rheinsfelden nach Kaiserstuhl geführt werden soll. Dieses Projekt ist zwar 30,030 Meter lang, also circa 3 Kilometer länger als das Zschokke-Moser'sche Trace; aber dafür bietet es wesentlich günstigere Gefällsverhältnisse. welche den Uebelstand der Mehrlänge auch für den Transitverkehr vollständig ausgleichen: mittlere Steigung 3.48 ‰ (statt 5.16), Maximalsteigung 8 ‰ (statt 12), Gesammtsumme der Steigungen und Gefälle 104 Fuß (statt 140). 

Daß es zugleich den Bedürfnissen des Lokalverkehres weit besser entspricht, fällt in die Augen, weil dadurch Winterthur, Bülach und Eglisau (mit dem Rafzerfeld) in direkte Schienenverbindung mit einander gesetzt werden, deren Vortheile mittelst der Bülach-Regensbergerbahn auch Regensberg und Zürich zu Gute kommen. Faßt man überdies die Absicht ins Auge, auch von Bülach nach Schaffhausen eine Eisenbahn zu bauen, ferner das von der Nationalbahn auf die Tagesordnung gesetzte Bahnprojekt Bülach–Baden, so läßt sich an der überwiegenden Vorzüglichkeit des Trace über Bülach für eine rationelle Weiterentwicklung des zürcherischen Eisenbahnnetzes nicht zweifeln. Ungünstig sind nur die bedeutenden Mehrkosten: Fr. 9,056,000 oder 301,565 per Kilometer, wovon übrigens circa 1 1/2 Mill. für die Strecke Bülach–Eglisau verwendet und somit auch einer allfälligen Eisenbahn Bülach–Schaffhausen zudienen werden; diese Mehrkosten werden zu einem großen Theil für den Bau des Dettenbergtunnels beansprucht, welcher eine Länge von 1800 Meter erhält.»

Konzessionsfristen setzen Druck auf: die Zeit drängt

Der NZZ-Beitrag schliesst mit den Worten: «Mit den Erdarbeiten an der Linie Winterthur–Weiach ist nach Maßgabe der Bundeskonzession bis Ende Juni zu beginnen. Daher werden alle Vorbereitungen getroffen, um sofort nach erfolgtem regierungsräthlichem Beschluse die Expropriationen vornehmen und den Bau selbst an geeigneter Stelle eröffnen zu können.» Mehr dazu im WeiachBlog-Artikel von morgen Sonntag.

[Veröffentlicht am 29. August 2022 um 01:01 MESZ]

Freitag, 26. August 2022

Bahnstation Kaiserstuhl-Weiach. Die Winterthurer Pläne von 1870

Am 2. Dezember 1870 hatte sich der Deutsch-französische Krieg, der 1871 zur Gründung des (zweiten) Deutschen Kaiserreichs führen sollte, in der seit Wochen andauernden Belagerung der Stadt Paris festgebissen. Denn die nach der Gefangennahme von Kaiser Napoleon III. bei Sedan anfangs September gebildete provisorische Regierung war nicht bereit, auf die preussische Forderung nach Abtretung von Elsass-Lothringen einzugehen.

In unserer Gegend wurde an dem geplant, was sich schon damals als kriegswichtig erwies und (wie man im Ukrainekonflikt heutiger Tage sieht) immer noch sein kann: Eisenbahnlinien.

WWW gescheitert. Es lebe WWW!

Das Projekt einer Verlängerung der Glattthal-Bahn von Wallisellen über Weiach nach Waldshut war in den späten 1850er-Jahren gescheitert (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 19).

In den 1860ern, einer Zeit, in der es im Kanton Zürich politisch in grossen Schritten Richtung Direkter Demokratie ging (eingeführt mit der Verfassung von 1869), entwickelte man besonders in Winterthur Konkurrenzpläne zu den Vorhaben der Schweizerischen Nordostbahn, die man u.a. wegen der massgebenden Rolle Alfred Eschers und des ausländischen Grosskapitals propagandistisch zur Herrenbahn umbenannt hatte (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 20). Die in Winterthur ansässige Schweizerische Nationalbahn (die Volksbahn) spielte dabei 1875-1880 eine wesentliche Rolle.

Die Winterthurer planten eine möglichst direkte Linie nach Westen. Den Anschluss an die Badische Bahn bei Waldshut. Bülach und das Rafzerfeld liessen sie rechts und links liegen. (ZBZ Kartensammlg. 16 Kc 46:2)

An diesem 2. Dezember 1870 kupferte die NZZ eine Meldung aus der Winterthur Zeitung ab, einem Konkurrenzblatt des Landboten (Zeitung der Demokratischen Partei). Diese Zeitung bezeichnete sich damals selber als «Organ des liberalen Fortschritts» (Blaser 1958), was ihre weltanschauliche Nähe zur NZZ zeigt:

«Zürich. Die „Winterthurer Zeitung“ beingt [sic!] folgende Beschreibung der Bahnlinie Winterthur–Waldshut nach dem ihr vorgelegenen Situationsplan: "Die Bahn würde am südlichen Ende des Bahnhofes Winterthur die Zürcherlinie verlassen und quer durch das Tößfeld sich ziehen, um unterhalb Töß, zwischen Töß und Niedertöß, die Töß zu überschreiten. Von da an zöge sie sich längs des Höhenzuges am linken Ufer der Töß bis unterhalb Pfungen, wo nahe beim Uebergang der Straße über die Töß die erste Station „Neftenbach-Pfungen“ vorgesehen ist. Die Bahn folgt weiter dem linken Ufer der Töß und, links der Straße, den Höhenzügen, durchschneidet herwärts der Ziegelhütten die Straße und gelangt zu der zweiten Station „Embrach“. Von da gelangt sie, nochmals die Straße durchschneidend, nach Rorbas, wo die dritte Station sich eingezeichnet befindet. Weiter folgt die Bahn dem linken Ufer der Töß bis zu deren Einmündung in den Rhein und biegt dann links ab, die vierte Station „Bülach-Rafzerfeld“ bildend, von der überdieß noch eine Verbindungsbahn nach Bülach abzweigt. Die Bahn gewinnt sodann oberhalb Glattfelden das Glattthal, überschreitet die Glatt und bildet in der Nähe von Zweidlen die – fünfte – Station Glattfelden, etwa eine Viertelstunde von letzterm Ort entfernt. Von da folgt die Bahn ziemlich parallel dem Rheine bis Weiach und führt dann ziemlich hart an Kaiserstuhl vorbei, zwischen beiden Orten findet sich, etwas näher Kaiserstuhl, die – sechste – Station „Kaiserstuhl-Weiach“ eingezeichnet. Von Kaiserstuhl abwärts tritt die Bahn hart an den Rhein und folgt seinen Krümmungen bis Rümikon, das ebenfalls mit einer – der siebenten – Station beglückt ist. Die Bahn zieht sich hinter dem Orte durch, immer nahe am Rhein bei Mellikon vorbei nach Reckingen, das wiederum eine Station – die achte – erhält und von da nach Zurzach, neunte Station, und über Rietheim beim Laubberg vorbei dem Rheine entlang nach Koblenz, wo sie hart bei der Brücke in die Linie Zürich–Waldshut einmündet. So das projektirte Trace, wie es auf dem ziemlich obenhin entworfenen Situationsplan sich darstellt."»

Seltsame Stationsnamen

Wer die heutige Bahnlinie von Winterthur nach Koblenz kennt, dem fallen die seltsamen Bahnstationen auf, beziehungsweise das Fehlen heutiger Haltepunkte: Winterthur Töss und Wülflingen haben eine Station erhalten. Neftenbach wird im Stationsnamen nicht erwähnt. Die Stationen Embrach und Rorbas sind zusammengelegt. 

Vor allem aber gibt es keine Station Bülach-Rafzerfeld, die zwar tatsächlich auf Bülacher Gebiet, nördlich des Hardwaldes im Raum Heimgarten platziert worden wäre. Dafür hätte es weder einen Bahnhof Eglisau, noch eine Station Zweidlen gegeben. Denn der Bahnhof Glattfelden sollte im Raum Aarüti zwischen Glattfelden und Zweidlen erbaut werden. 

Und weil die heute Weiach-Kaiserstuhl benannte ehemalige Station näher am Städtchen liegt (oder doch aus alphabetischen Gründen) sollte sie Kaiserstuhl-Weiach heissen. 


Bereits in diesem Planungsstand ist die Position der Station auf Weiacher Gebiet an derselben Stelle, an der dann Jahre später auch gebaut wurde.

Die Schraffenkarte, die als Grundlage für die rot eingezeichnete, geplante Trasse diente, zeigt beim Verlauf der Kantonsgrenze zwischen Weiach und Kaiserstuhl den Stand vor 1860. Somit dürften auch die detailgenau eingezeichneten Wege diesem früheren Stand entsprechen.

Quellen

  • Winterthur-Weiach-Waldshut-Bahn, 1867-1873 (Dossier). Signatur: StAZH O 104.
  • Neue Zürcher Zeitung, Nummer 622, 2. Dezember 1870 (Erstes Blatt), S. 2
  • Übersichtsplan der Eisenbahn Winterthur-Waldshut, Massstab 1:50'000. Wurster, Randegger u. Co., Winterthur [187-?]. Signatur Original: Zentralbibliothek Zürich, 16 Kc 46: 2 Expl 2, https://doi.org/10.3931/e-rara-33742.
  • Blaser, F.: Bibliographie der Schweizer Presse. QSG N.F. IV. Abt, Bd. VII. Basel 1958 - S. 1137. [Online e-Helvetica Nationalbibliothek: nbdig-59378_2]

Donnerstag, 25. August 2022

Kaiserstuhler Lindenwirt wird nicht in den Aargau ausgeliefert

Als Schweizer Staatsbürger wird man grundsätzlich nicht ans Ausland ausgeliefert, es sei denn, man gibt sein Einverständnis dazu. So steht es in Art. 25 Abs. 1 der Bundesverfassung. Möglich ist lediglich eine vorübergehende Überstellung an einen Internationalen Gerichtshof, sofern die Zusicherung gegeben wird, dass eine verhängte Strafe anschliessend in der Schweiz verbüsst wird (vgl. Steiger, M.: Schweiz-USA: Auslieferung eigener Staatsangehöriger? v. 1. Februar 2012). 

Ob die Verfassungsbestimmung allerdings in jedem Fall wasserdicht wäre, das wird zumindest von Rechtsanwalt Martin Steiger (s. Link im vorstehenden Abschnitt) infrage gestellt. Bei Auslieferungen von Schweizern an die USA könnte Völkerrecht über Landesrecht gestellt werden, auch über die Bundesverfassung, so Steiger.

Keine Herausgabe, aber Übernahme der Strafverfolgung

Vor 150 Jahren wollte Zürich einen eigenen Kantonsbürger nicht an die Behörden eines anderen Kantons übergeben. 

Nach dem (auch im Auslieferungsvertrag Schweiz-USA von 1997 in Art. 8 statuierten) Prinzip «Aut dedere aut iudicare» hat die Zürcher Regierung der Bundesgesetzgebung von 1852 folgend entschieden, zwar nicht auszuliefern, dafür aber den Prozess gegen den Beschuldigten für die ausserkantonal begangenen Taten nach zürcherischem Recht anzuheben.

So geschehen im Falle des Weiacher Bürgers Rudolf Baumgartner, dessen Auslieferung die Aargauer Regierung verlangt hatte:

«In Sachen des Rudolf Baumgartner von Weiach, betreffend Auslieferung, hat sich ergeben: Mit Zuschrift vom 10. Juli stellt der Regierungsrath des Kantons Aargau das Gesuch um Auslieferung des dortseits wegen Diebstals verfolgten Rudolf Baumgartner von Weiach, frühern Lindenwirths in Kaiserstuhl. 

Der Regierungsrath, 

nach Einsicht der Akten und eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion, beschließt: 

1. Es sei der Regierung des Kantons Aargau zu erwiedern, daß Baumgartner als hierseitiger Kantonsangehöriger nicht ausgeliefert, dagegen die Verpflichtung übernommen werde, denselben nach hierseitigen Gesetzen zu beurtheilen. 

2. Mittheilung an die Justiz- und Polizeidirektion und an die Staatsanwaltschaft unter Aktenzustellung.»

Quellen

Dienstag, 23. August 2022

Legendenumrankter Weiacher «Pulverturm»

In diesem und dem gestrigen Artikel wird der Weiacher «Pulverturm» konsequent mit Anführungszeichen geschrieben. Von seiner Funktion her war das Gebäude genau das: ein Pulver- und Munitionslager. Nur sieht es halt eben nicht so aus. Nicht einmal wie die Tarnversion eines Turms: 

Bildausschnitt: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv -- Stiftung Luftbild Schweiz / Fotograf: Werner Friedli / LBS_H1-015087 
CC BY-SA 4.0. Link: http://doi.org/10.3932/ethz-a-000357139

Eine Anspielung auf den Eglisauer Pulverturm?

Andere Pulvermagazine, insbesondere solche mit militärischer Funktion, hatten tatsächlich Turm-Gestalt, wie bspw. der Eglisauer Pulverturm. Wie der einmal ausgesehen hat und (darunter klein und verschämt) durch welches Gebäude er 1956 ersetzt wurde, kann man sich auf der Eglisau-Seite von Bruno Sternegg, Opfertshofen SH, ansehen. -- Eines der raren Überbleibsel dieses Pulverturms, eine barocke Fenstersäule, ist wenige Meter entfernt im historischen Gasthof Hirschen an der Untergasse eingebaut worden.

Der Weiacher Munitionsverkäufer Johann Ulrich Nauer und dessen Sohn (vgl. WeiachBlog Nr. 1853) hatten in der Umgegend durchaus Konkurrenz. So erhielten 1850 neben Heinrich Schmid in Eglisau (Magazin im dortigen Pulverturm?) auch Johann Kindlimann in Stadel, Heinrich Kunz in Dielstorf, Heinrich Meyer in Bülach, sowie Heinrich Schaufenbühl in Zurzach eine eidgenössische Pulververkaufsbewilligung. Man kann daraus ableiten, dass es für Fisibacher, Kaiserstuhler und Zweidlemer am einfachsten war, ihren Schwarzpulver- und Munitionsbedarf bei Nauers in Weiach zu decken.

Ein Name regt die Phantasie an

Da in der Landschaft des heutigen Weiach kein offensichtlich turmartiges Gebäude steht, dem der Name «Pulverturm» angeheftet werden kann, man sich aber trotzdem davon erzählt, beflügelt das natürlich das Vorstellungsvermögen.

Charlotte Burckhardt, einst wohnhaft an der Chälenstrasse 12 (heute Witzenhausen in der Nähe von Kassel) hat vor Jahren gegenüber dem Schreiber dieser Zeilen erwähnt, dass gleich neben ihrem Haus auf einem bis 2008 als Rossweide genutzten Grundstück der «Pulverturm» gestanden habe. Gemeint ist die Parzelle 130 mit dem Gebäude Chälenstrasse 8. 

Einer anderen Aussage zufolge habe es bei einer Feuersbrunst im Jahre 1936 «tätscht» wie beim Brand eines Pulverturms. Der Besitzer sei ein bekannter Wilderer gewesen, habe ihre Gewährsperson erzählt. [Mdl. Mitteilg. Charlotte Burckhardt, 30.8.2005]  

Wie man sowohl der Wildkarte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts wie der Siegfriedkarte um ca. 1880 entnehmen kann, stand damals jedoch kein Gebäude an der Stelle des heutigen Hauses Chälenstrasse 8, wohl aber an den Positionen der Gebäude Chälenstrasse 10 und Riemlistrasse 3 (welch letztere wir gestern als «Pulverturm» identifiziert haben).

Wie es knallt, wenn Munition und Schwarzpulver verpuffen bzw. explodieren, kann man dieser Tage diversen Videos aus der Ukraine entnehmen, wenn (von welcher Seite auch immer) wieder einmal ein Depot getroffen wurde und mit minutenlangem Feuerwerksspektakel in die Luft fliegt. 

Die Menge des Materials, das im Weiacher Depot lag, ist allerdings – aus Sicherheitsgründen und des nicht allzu grossen lokalen Bedarfs wegen – um viele Grössenordnungen kleiner gewesen, als die Kampfdotationen mehrerer Bataillonskampfgruppen heutiger Tage. Entsprechend kann es durchaus sein, dass ein Haus mit dem Depot eines eidgenössischen patentierten Schwarzpulverhändlers abbrennt, ohne gleich die ganze Umgebung in Schutt und Asche zu legen, wie 1654 in Delft (siehe Beitrag v. gestern).

Zwei Brände: einer 1914, einer 1936

War «Pulverturm» also doch die scherzhafte Bezeichnung für das Haus eines Wilderers, der seine Munition womöglich gar selber herstellte?

Neben dem Brand vom 4. März 1936 in der unteren Chälen, bei dem das Gebäude Chälenstrasse 10 einen Totalschaden erlitt (von 19'000 Franken Versicherungswert wurden immerhin 17'000 ausbezahlt) ereignete sich auch am 3. Januar 1914 ein Grossbrand. 

Diesem 14er-Ereignis fielen die zwei hart am damaligen Verlauf der noch wesentlich schmäleren Chälenstrasse stehenden, zusammengebauten Wohngebäude Nr. 69 und 70 (nach der 1809er-Nummerierung) zum Opfer. Sie befanden sich vor der Spezereihandlung Nauer (heute Haus Werthmüller, 1809er-Nummerierung Nr. 68A, Chälenstrasse 6) mit dem bergwärts gelegenen Haus Nauer (1809er-Nummerierung Nr. 68B, Riemlistrasse 3, s. roter Kreis):

Ausschnitt aus der Wild-Karte, Blatt IX; Gebäudebestand ca. 1845

Zwei Pulvertürme?

Gemäss Ernst Baumgartner-Brennwald (1920-2008; zur Person vgl. WeiachBlog Nr. 1479) stand im Büel ebenfalls ein «Pulverturm». Dort, wo sich heute das Trafohäuschen befinde (Luppenstrasse 1a). Hinter dem Haus Werthmüller stehe ebenfalls ein Haus, genannt «Pulverturm», erklärte er dem WeiachBlog-Autor.

Die erste Aussage Ernst Baumgartner-Brennwalds lässt sich nicht einordnen. Zumal exakt an dieser Stelle bis zu ihrer Vernichtung durch eine Feuersbrunst am 13. Oktober 1909 drei zusammengebaute Wohnhäuser gestanden haben.

Seine zweite Nennung hingegen wird bestätigt durch Gertrud «Trudi» Meierhofer (1928-2019), alt Posthalters: Sie habe in diesem Haus an der Riemlistrasse einige Zeit gelebt und es sei so benannt gewesen, weil darin früher der Sprengstoff zum Sprengen von Wurzelstöcken etc. aufbewahrt wurde. [Mdl. Mitteilung, 26.8.2005]

Aufgrund dieser drei voneinander unabhängig sich äussernden Zeitzeugen (Baumgartner-Brennwald, Post-Meierhofer, Werthmüller) und insbesondere der im Hause Chälenstrasse 6 aufgefundenen Blechtafel (vgl. WeiachBlog Nr. 1853) ist der plausibelste Standort für einen Weiacher «Pulverturm» das Haus Riemlistrasse 3: der im Jahre 1844 von der Familie Nauer angekaufte und umgebaute ehemalige Spycher 68B zur Liegenschaft Chälenstrasse 6.

Montag, 22. August 2022

Der Weiacher «Pulverturm»? Ein unscheinbares Wohnhaus.

Wenn es um Sprengstoffe geht, dann versteht der Staat keinen Spass. Schliesslich hat man bereits mehrere Jahrhunderte Erfahrung damit, was so alles schiefgehen kann, wenn man Schwarzpulver falsch lagert oder sonst falsch damit umgeht. Das mussten 1654 beispielsweise die Einwohner der niederländischen Stadt Delft am eigenen Leib erfahren, als ein Pulverlager mitten in der Stadt explodierte, mindestens 200 Häuser dem Erdboden gleich machte, weitere 300 irreparabel beschädigte und wohl hunderte von Menschen umbrachte, vgl. Delfter Donnerschlag. Die Obrigkeiten betrachteten jedenfalls den Umgang mit Pulver als Staatsmonopol (wie beim Salzregal, etc.: alles sog. Regalia minora).

Monopol dank Art. 38 Bundesverfassung

«Fabrikation und Verkauf des Schießpulvers im Umfange [gemeint: auf dem Staatsgebiet] der Eidgenossenschaft stehen ausschließlich dem Bunde zu.» (Art. 38 BV 1848)

Auch die Bundesverwaltung setzte kurz nach der Gründung des Bundesstaates das der Eidgenossenschaft von den Kantonen zedierte Pulverregal um, und bestimmte, gestützt auf das Bundesgesetz über das Pulverregal vom 30. April 1849, diejenigen Personen, die fortan exklusiv Schwarzpulver und Munition verkaufen durften.  

Der Spezereihändler Johann Ulrich Nauer in Weiach war 1850 einer von damals 32 eidgenössisch patentierten Pulververkäufern im Kanton Zürich (vgl. WeiachBlog Nr. 181 v. 4. Mai 2006). 

Die Handlung der Nauers befand sich seit 1844 im Gebäude Chälenstrasse 6, westlich der Verzweigung Chälenstrasse/Riemlistrasse. In denselben Räumlichkeiten war später auch das Depot der Landwirtschaftlichen Genossenschaft Weiach domiziliert. Bis zur Eröffnung des VOLG-Ladens an der Stadlerstrasse 4 im Jahre 1935.

Der Weiacher «Pulverturm»

Das Munitionsdepot hingegen war in einem separaten Gebäude untergebracht: dem heutigen Wohnhaus von Werner Nauer an der Riemlistrasse 3. Diese Information verdankt WeiachBlog der Schwester des Genannten, Esther Werthmüller-Nauer. 

Esther hat bei der Renovation ihres Elternhauses, der Nauer'schen Handlung, unter Bodenbelägen und Teppichen versteckt, diese beschriftete Blechtafel gefunden:


Sie habe dazu gedient, das Eindringen von Mäusen aus den Zwischenböden in die Wohnräume zu verhindern, erzählt Werthmüller. Und so ist die Tafel erhalten geblieben. 

Die Vornamensinitiale des Inhabers kann man zwar als die des Patentinhabers Johann Ulrich Nauer deuten. Gemeint sein könnte aber auch sein Sohn Jakob. Wir wissen nämlich nicht, wie alt die Tafel ist. Die Vermutung, sie sei bereits um 1850 angefertigt worden, ist jedenfalls nicht abwegig.

Pulver- und Munitionsverkaufspatent auch für Nauer junior

Johann Ulrich Nauer hat offenbar zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben, sodass man ihm das Verkaufspatent über Jahrzehnte immer wieder erneuert hat. Das muss man aus einem Regierungsratsbeschluss vom 3. April 1890 schliessen:

«Betreffend ein Gesuch des Herrn Jakob Nauer, Spezereihandlung, in Weiach, um Übertragung des seinem verstorbenen Vater, Joh. Ulrich Nauer, zugestandenen Pulver- und Munitionsverkaufspatentes auf seinen Namen,

beschließt der Regierungsrath
nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Militärs:

1. Es sei das Gesuch dem eidg. Militärdepartement mit folgendem Schreiben zu übermitteln:

„Herr Jakob Nauer, Spezereihandlung, in Weiach, ersucht mit Schreiben vom 25. März um Übertragung des seinem Vater, Joh. Ulrich Nauer, während zirka 40 Jahren zugestandenen Pulver- und Munitionsverkaufspatentes auf seinen Namen.

Der Gemeindrath Weiach ertheilt dem Gesuchsteller ein günstiges Leumundszeugniß und bezeugt, daß derselbe schon lange Jahre unter seinem Vater den Verkauf des Pulvers und der Munition mit der größten Vorsicht besorgt habe und daß ein Unfall aus diesem Verkaufe nie entstanden sei; es könne daher das Gesuch zur Entsprechung empfohlen werden.

Wir nehmen keinen Anstand Ihnen das Gesuch ebenfalls in empfehlendem Sinne zu übermitteln.“

2. Mittheilung an die Direktion des Militärs.
»

Gemeinde und Kanton hatten also keine Bedenken, dem damals rund 38-jährigen Jakob Nauer ihr Vertrauen auszusprechen. Die Antwort aus Bern kam postwendend. Auch der Bund hatte nichts zu beanstanden, sodass der Zürcher Regierungsrat bereits am 22. April 1890 den folgenden Protokolleintrag beschliessen konnte: 

«Die Mittheilung des eidg. Militärdepartements, daß es dem Jb. Nauer in Weiach ein Patent für Pulver- und Munitionsverkauf ausgestellt habe, geht an die Direktion des Militärs zu Akten.»

Quellen und Literatur
  • Text Bundesverfassung 1848 nach verfassungen.ch
  • Verzeichniß der vom eidgenössischen Finanzdepartement für die Dauer vom 1. Juli 1850 bis 1. Juli 1851 patentirten Pulververkäufer. In: Bundesblatt, Bd. 2 (1850), Heft 37, S. 410.
  • Regierungsratsbeschluss vom 3.4.1890. Signatur: StAZH MM 3.4 RRB 1890/0640
  • Regierungsratsbeschluss vom 22.4.1890. Signatur: StAZH MM 3.4 RRB 1890/0743
  • Brandenberger, U.: Der eidgenössisch patentirte Pulververkäufer. WeiachBlog Nr. 181 v. 4. Mai 2006.
  • Standort Pulverturm. Persönliche Mitteilung von Esther Werthmüller, 20. Juni 2022.
  • Bild der Tafel «Munition und Pulverhandlung von J. Nauer» von Esther Werthmüller, 24. Juni 2022.

Sonntag, 21. August 2022

Falschmeldung über Weiach auf Kurzwelle ausgestrahlt, 1944

Wissen Sie noch, wie ein Kurzwellensender getönt hat? Das Pausenzeichen von Swiss Radio International zum Beispiel mit den ersten Takten von Lueget vo Bärgen und Tal? Das Heimweh-Signet par excellence, wenn man den Sender fernab der Heimat gehört hat.

Es ist noch nicht so lange her, seit der Kurzwellensender Schwarzenburg nach fast fünf Jahrzehnten 1998 den Betrieb eingestellt hat. Von dort wurden ab 1939 die Sendungen von Schweizer Radio International per elektromagnetischer Energie um den Globus gepustet.

Über den Kurzwellendienst (KWD) ist im Zweiten Weltkrieg u.a. die sogenannte Tageschronik verbreitet worden: Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ereignisse des Tages aus Schweizer Sicht.

Über 90 % Kriegsberichterstattung

Ein Manuskript dieser Sendung, datiert auf den 9. September 1944, enthält die älteste Nennung des Ortsnamens Weiach, die in der Memobase zu finden ist. Memobase ist die Datenbank von memoriav, Association pour la sauvegarde de la mémoire audiovisuelle suisse mit Sitz in Bern. Eigenwerbung: Das Portal zum audiovisuellen Erbe der Schweiz

Diese von Georges Perrin verfasste Ausgabe der Tageschronik wurde damals nicht auf Tonträger aufgezeichnet oder wenn doch, ist dieser verloren gegangen. Jedenfalls ist im Archiv nur das Manuskript verfügbar. [Hinweis: Das mittels automatischer Texterkennung (OCR) generierte Transkript enthält fehlgelesene Stellen. Die eckigen Klammern dienen als Platzhalter]:

«Meine Damen und Herren, Sie hören unsere Tageschronik. 

Trotz des deutschen Widerstandes, der sich an gewissen Punkten versteift, erzielen die alliierten Streitkräfte in Belgien und in Frankreich weitere Fortschritte.» 

So beginnt die Tageschronik. Es folgen Berichte von verschiedenen Kriegsschauplätzen in Europa, insbesondere über Kämpfe an der Westfront, die der Schweizer Grenze bei Besançon und Maîche teils sehr nahe kamen. Aber auch über das faktische Kriegsende in Bulgarien. Danach werden Auswirkungen auf unser eigenes Staatsgebiet vermeldet:

«In der Schweiz wurde heute mehrmals Fliegeralarm gegeben. Amerikanische Jagdflugzeuge haben [...] in der Nähe von Rafz, einem Dorf im Kanton Zürich nördlich des Rheins, einen Güterzug aus Maschinengewehren beschossen. Der Zug befand sich zum Teil auf schweizerischem und zum Teil auf deutschem Gebiet, denn die Linie Zürich-Schaffhausen führt ein Stück weit über deutsches Gebiet. Zwei Personen wurden schwer und zwei weitere leicht verletzt. Ein weiterer Angriff erfolgte gegen einen Zug bei Weiach im Bezirk Dielsdorf im Kanton Zürich. Auch hier gab es zwei schwer und zwei leicht Verwundete, überdies [...] bei Rafz ein Bahnwagen in Brand, [...] während bei Weiach die Lokomotive des Zuges beschädigt wurde und ein Bahnwärterhäuschen Feuer fing.»

Die einzige Meldung in dieser Tageschronik, die nicht kriegerische Ereignisse und deren Auswirkungen betrifft, handelt vom 25. Comptoir suisse

«En outre la maisonnette d'un garde-barrière près de Weiach a été mise en feu.»

Oder zu deutsch: «In der Gegend von Weiach ist ferner ein Bahnwärterhäuschen in Brand geworfen worden». Exakt diese Wortlaute fand man am Montag, 11. September 1944 in vielen Zeitungen quer durchs Land. 

Gemeint war das frühere Bahnwärterhaus Knecht (vgl. WeiachBlog Nr. 1738; Abschnitt «Amtl. mitgeteilte Falschmeldung»). Das war eine «Zeitungs-Ente». Da sie aber vom Armeekommando verbreitet und am Tag des Ereignisses (Samstagabend) gar in der Tageschronik vorgelesen wurde, übernahmen die meisten Zeitungen – konditioniert vom jahrelangen Massnahmen- und Zensurregime – auch diese Nachricht ohne Fragen zu stellen. Wenn es die oberste Rennleitung sagt, dann muss es ja stimmen. 

Beim Kommando der Flieger- und Fliegerabwehr-Truppen hingegen sowie bei der Kantonspolizei Zürich war man bereits am Tag des Ereignisses selber besser informiert. Keine Rede von einem solchen Brand.

Zum Glück hat man dann beim Aussendepartement nicht aus der Hüfte geschossen. Und sich so die Peinlichkeit erspart, von den Amerikanern für ein nicht abgebranntes Häuschen Entschädigung eingefordert zu haben (vgl. WeiachBlog Nr. 1739).

Flabeinheiten bereits im September in der Leebern?

Woher hatte das Kommando Flieger+Flab seine Informationen? In der Aufstellung der nach Weiach abkommandierten Flab-Batterien (vgl. Abbildung in WeiachBlog Nr. 1839) werden Stationierungen ab dem 16. November 1944 aufgeführt. 

Da sich die Geschützstellungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnwärterhäuschen befanden, könnten die tatsachentreuen Informationen des Bulletins von Leutnant Isler, Nachrichtendienstler im Kommando Flieger+Flab (vgl. Bild in WeiachBlog Nr. 1738), durchaus auf einer Meldung von sich bereits im September in der Leebern aufhaltenden Flab-Kanonieren basieren.

Andererseits kann es aber ebensogut sein, dass deren Stationierung tatsächlich erst ab Mitte November erfolgte. Die Bombardierung des NOK-Kraftwerks in Rheinsfelden (Kraftwerk Eglisau genannt) am 9. November (vgl. WeiachBlog Nr. 1617) hat einen noch wesentlich grösseren Eindruck hinterlassen als die kleinen Jagdflugzeuge am 9. September. 

Sehr gut vorstellbar, dass die Zürcher Regierung und/oder die Unternehmensleitung der Nordostschweizerischen Kraftwerke beim Bundesrat oder beim Oberbefehlshaber der Armee vorstellig geworden sind und Objektschutz durch eine Flab-Einheit verlangt haben, analog der Ortsflab (von Firmen und Gemeinden auf eigene Rechnung ausgerüstete Einheiten), aber von der Armee gestellt. 

Selbst wenn weder das eine noch das andere der Fall gewesen sein sollte: Spätestens nach dem 9. November (mit Toten, zerstörten Brücken, Eisenbahn- und Stromerzeugungsanlagen) wäre es in der Öffentlichkeit schwer zu verkaufen gewesen, die Gegend ganz ohne Flab-Schutz zu belassen, wenn es im selben Gebiet im weiteren Verlauf des Krieges noch einen Vorfall dieser Art gegeben hätte.

Auch wenn lediglich 20mm-Kanonen des Modells 1938 platziert wurden, die hoch fliegende Flugzeuge nicht wirksam bekämpfen konnten: entscheidend war der psychologische Effekt.

Quellen und Literatur

  • Perrin, G.: Tageschronik vom 9. September 1944  (Hrsg.: Schweizer Radio International Kurzwellendienst). Radiobestand SWI swissinfo.ch, CJ_19440909_DE, Online-Bestand Memobase, Download Transkript am 20. August 2022.
  • Brandenberger, U.: «Wie wenn Spaghetti vom Himmel fallen würden». WeiachBlog Nr. 1617 v. 1. Januar 2021. [Über die Bombardierung des Kraftwerks Rheinsfelden am 9.11.44]
  • Brandenberger, U.: Luftraumverletzungen im Dutzend. Der Luftkrieg im September 1944. WeiachBlog Nr. 1738 v. 9. September 2021.
  • Brandenberger, U.: Bundesrat Pilet-Golaz war zu schnell unterwegs. WeiachBlog Nr. 1739 v. 10. September 2021.
  • Brandenberger, U.: Fliegerabwehrgeschütze standen monatelang auf der Leebern. WeiachBlog Nr. 1839 v. 2. Juli 2022.

Dienstag, 9. August 2022

Blattkritik ist keine Meinung

«Ebenfalls bietet Nau.ch begleitend zu seinen Beiträgen in der Regel eine online-Kommentaroption. Um Hass-Kommentare einzuschränken und rassistische und sexistische Äusserungen radikal zu unterbinden, wird die Kommentarfunktion von eigens dazu beauftragten Mitarbeitern betreut.» (Quelle: Publizistisches Leitbild der online Newsplattform Nau.ch. Bern, 1. Juli 2021)

«Hass ist keine Meinung», wird in letzter Zeit in (die Meinungsäusserungsfreiheit beschränkender Bevormundungsabsicht) in Social Media herumposaunt. 

Wo genau die Grenzlinie zwischen einem zulässigen Kommentar und Hass bzw. Hetze verläuft? Das wird selten bis nie mit hinreichender Präzision festgenagelt. Wenig verwunderlich. Denn in diesem Bereich will man freihändig durchgreifen können. Gerade, wenn man Journalist ist.

Kritik ist Hass?

Unerwünschtheit fängt nämlich bereits viel früher an, als an dem Punkt, wo klar justiziable Aussagen gemacht werden. Auch Blattkritik, d.h. das analytische Auseinandernehmen eines journalistischen Produkts zwecks Verbesserung künftiger Arbeiten, wird als höchst störend empfunden:

«Verunglückte Schlagzeile. Es gibt in Weiach nicht nur DIE eine Wasserleitung. Ab Herbst wird sie in diesem Strassengeviert Stockistrasse-Neurebenstrasse-Riemlistrasse-Weinbergstrasse ersetzt. Andere Sanierungsprojekte sind bereits früher gelaufen.» (Kommentar Wiachiana-Verlag am 2.8.2022, 12:20)

Das war bereits der zweite Kommentar meinerseits, der von Nau-Mitarbeitern unter einem ihrer Artikel gelöscht wurde. Gilt das schon als «Hass-Kommentar»? Scheint so.

In bester Gesellschaft mit – dem Untergang geweihten Medien

Die Kritik am Titel «Ersatz der Wasserleitung in Weiach startet» mundet offensichtlich nicht. Dabei wird da noch nicht einmal ätzender Spott über der Redaktion ausgegossen. Nur eine Meinung über eine Schlagzeile geäussert. Und diese Meinung danach mit Fakten untermauert. 

Aber: Blattkritik ist bei Nau.ch offensichtlich nicht erwünscht. Nicht, wenn sie als Meinung unter einem Beitrag gepostet wird und schon gar nicht, wenn nach der Löschung besagter Meinung dazu ein Blogartikel verfasst wird. Und – horribile dictu – selbiger Kommentarschreiber sich danach auch noch erdreistet, auf Twitter und Facebook auf den Blogartikel aufmerksam zu machen (vgl. WeiachBlog Nr. 1841).

Die NAUer scheinen mit dieser Dünnhäutigkeit punkto Blattkritik von ausserhalb der eigenen Redaktionsmauern allerdings nicht allein zu stehen. Wie man in den letzten Tagen so liest, ist das querbeet auch bei der (nach Meinung eines Exponenten von Nau.ch) dem Untergang geweihten traditionellen Medienlandschaft nicht anders. Sei es bei der Weltwoche oder beim Tages-Anzeiger: Unabhängig von der politischen Ausrichtung werden blattkritische Kommentare gelöscht, zensuriert, you name it. Diesem Trend schliesst sich auch Nau an. Nun, warum auch nicht? Was alle tun, das kann ja so falsch nicht sein, oder? Und als Journalisten sehen sich die Nau-Mitarbeiter ja auch.

Noch kein Anmeldeverfahren

Wenigstens gestaltet Nau.ch das Einbringen eines Kommentars noch ziemlich hürdenfrei. Will man bei den Flaggschiffen NZZ oder TX Group (vormals TAmedia AG; Tages-Anzeiger, etc.) einen Kommentar posten, dann muss man einen Account eröffnen (z.B. bei Disqus) und sich dafür anmelden. Solche Zugangskontrollen kennen die NAUer nicht. Nun, auch damit hätte der Verfasser dieser Zeilen kein Problem. Und würde immer noch dasselbe schreiben, wofür sich dann kaum jemand interessieren würde.

Egal. Auch die kleinste Kritik an der Arbeit der eigenen Kollegen oder dem Brötchengeber ist tabu. Dafür sorgt zuverlässig der «eigens dazu beauftragte Mitarbeiter», der solche «Meinungen» zeitnah zu ihrem Auftreten in den Orkus befördert.

Wirkt Appeasement?

Versuchshalber hat der Wiachiana-Verlag dann am Sonntag einen Repost mit dem folgenden, inhaltlich präziser formulierten Text gewagt:

«Verunglückte Schlagzeile. Es gibt in Weiach nicht nur DIE eine Wasserleitung. Ab Herbst wird sie im Strassengeviert Stockistrasse-Neurebenstrasse-Riemlistrasse-Weinbergstrasse ersetzt. Andere Sanierungsprojekte (z.B. an der Büelstrasse) sind bereits früher gelaufen.» (Kommentar Wiachiana-Verlag am 7.8.2022, 18:08)

Wie lange hielt sich diese Meinung online?  Antwort: Weniger als 24 Stunden. Am Montag, 8. August, um 10 Uhr war sie bereits gelöscht.

Selbigen Tages um 11:54 dann noch ein dritter Versuch beim selben Artikel. Appeasement-Massnahme: Ersten Satz weglassen. Mal sehen, ob die Nau-Zensur erneut zuschlägt.

Knapp 24 Stunden später, am 9.  August gegen Mittag, war auch diese entschärfte Fassung gelöscht. Nicht nur «Verunglückte Schlagzeile» ist also «Hass-Rede». Auch sonstige Hinweise auf Fehler. Welche Wortwahl man im Angesicht der heiligen mediokratischen Inquisition zu unterlassen hat? Keine Ahnung.

Ergo: Blattkritik ist Hass ist keine Meinung. Quod erat demonstrandum.

Mittwoch, 3. August 2022

Strübis Rächnigsbüechli

«Nach Strübis Rächnigsbüechli». So hört man es – zuweilen verschrieben als «Stübis Rächnigsbüechli» – von Personen mit Wurzeln im bernischen Macht- und Einflussbereich. Die volkstümliche geflügelte Redewendung bedeutet dasselbe, wie wenn ein Deutscher sagt, er rechne «nach Adam Ries(e)». Damit erhebt man Anspruch auf die Richtigkeit eines Rechnungsergebnisses.

Was steckt dahinter? Eine reale Person? Und wie sieht dieses ominöse Rächnigsbüechli aus, von dem da immer wieder die Rede ist?

Lang ist's her...

Ja, Strübi hat wirklich gelebt. Im 16. Jahrhundert. Also in einer Zeit des grossen Umbruchs. Die Folgen der Entdeckung und Kolonisation der neuen Welt westlich des Atlantik, die Umwälzungen im wirtschaftlichen Bereich durch den überhand nehmenden Finanzkapitalismus, Reformbewegungen im religiösen Bereich und vieles mehr erschütterte das damalige Europa in seinen Grundfesten. 

Am 1. August war in WeiachBlog Nr. 1848 die Rede vom schönen Schweizer Stier. In just diesen Jahren als besagtes patriotische Flugblatt gedruckt wurde, da erschien 1588 in Zürich bei Froschauer auch ein 260-seitiges Werk unter dem Titel «Arithmetica. Ein neüw kunstlich Rechenbüchlin mit der Zipher», verfasst durch einen Heinrich Strübi, Rechenmeister (wie er sich in der Vorrede selber bezeichnete):

Wie damals üblich war der Titel auch eine Werbebotschaft und erfüllte den Zweck den heutzutage Klappentexte und dergleichen erfüllen: «Arithmetica. Ein neüw kunstlich Rechenbüchlin mit der Zipher, in wellichem die Anfeng unnd Gründ dess Rechnens in gantzen und gebrochnen so klar unnd verstendtlich begriffen und an Tag geben werden, dergleich vor nie in Truck kommen, dass auch ein yeder so zimlichs verstands, das Rechnen von sich selbst daruss wol ergreiffen mag / mit Fleiss zuosammen getragen durch Heinrich Strübi, der neüwen Teütschen Schuol zuo Zürych Ordinarium Schuol und Rechenmeister».

Wer nicht ganz auf den Kopf gefallen sei, der könne sich mit diesem Werk autodidaktisch das Rechnen beibringen, so das Verkaufsargument von Verleger und Autor.

Mathematik-Lehrbuch für Autodidakten. Deutsch und deutlich.

Erschienen ist das Werk im Oktavformat. Und im Jahre 1599 wurde ein Nachdruck herausgegeben (Graf 1889, S. II 12). Das Besondere war, wie bei Adam Ries (1492/93-1559), der seine Büchlein zum Rechnen auf dem Rechenbrett 1518 («Rechnung auff der linihen») und 1522 veröffentlicht hatte, dass sie in deutscher Sprache verfasst sind.

Mit diesen Werken konnte auch jemand, der nicht eine Lateinschule besucht hatte, also kein Gelehrter war, auf einfache Weise kaufmännisches Rechnen lernen. Rieses Werk von 1518 wurde in der zweiten Auflage ausdrücklich als für Kinder geeignet bezeichnet. Und sein bekanntestes Werk von 1522 erfuhr über die Zeit hinweg mindestens 120 Auflagen (Raubkopien sind da noch nicht eingerechnet).

Dass diese Fähigkeit bei ständig zunehmender Bedeutung des Geldwesens von ganz besonderer Bedeutung ist, bedarf keiner Erläuterung. Diese Rechenlehrwerke waren sozusagen finanzielle Selbstverteidigung. Und wie gesagt: Dazu musste man nur Deutsch lesen können. Die Bibel wurde von Luther und Zwingli in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in ebendiese Volkssprache übersetzt und war dank Buchdruck für breitere Kreise erschwinglich, namentlich für das Bürgertum der Städte. Wer die Bibel lesen konnte, der konnte jetzt auch rechnen lernen. 

Wie Strübis Werk eingebernert wurde

Aus protestantischer Sicht war Rieses einziger Mangel, dass er aus dem katholischen gebliebenen Fürstbistum Bamberg stammte. Da kam in Zürich natürlich ein Werk wie das von Strübi wie gerufen.

Heinrich Strübi war Lehrer an der Teütschen Schuol zuo Zürych, derjenigen Lehrinstitution, in der man sich abseits akademischer Gelehrsamkeit praktische Kompetenzen aneignen konnte. Und gemäss Leu's Lexicon (Bd. XVII, S. 689) aus dem Jahre 1762 stammt er auch aus einer Zürcher Familie:

«Ein ausgestorbenes Geschlecht der Stadt Zürich, aus welchen einige Pfarr-Dienst bekommen, und Heinrich A. 1588. Arithmeticam oder Rechenbuch in Druck gegeben, welches An. 1685 in 8vo zu Bern wieder gedruckt worden.»

Hier haben wir einen Hinweis darauf, warum Strübi in bernischen Landen noch heute ein Begriff ist, sich hingegen in Zürich ausser ein paar Fachspezialisten kein Mensch an ihn erinnert.

In Bern hatte man Strübis Rechenlehrbuch bereits 1619 nachgedruckt. Und 1685 eine erweiterte Fassung auf den Markt gebracht, wie Graf 1889 festhielt:

«Heinrich Strübi, deutscher Schul- und Rechenmeister in Zürich, hat für die Schweiz dieselbe Bedeutung wie Adam Riese für Deutschland und starb am 12. XII 1594, indem er «ab einem pferdtstall» fiel. Sein Büchlein wurde 1619 bei Abraham Weerli in Bern neu aufgelegt und erlebte sogar noch 1685 in Bern eine neue Auflage.»

«Arithmetica; das ist, Ein Rechenbuch mit der Ziffer: Darinn die Anfäng und Gründ der Rechenkunst, im gantzen und gebrochnen aufs klarlichste dargethan sind / Durch H. Heinrich Struebi, Bey leben Ordinari-Schul- und Rechen-Meister in Zürich. Aufs neue übersehen, und an vielen Orten verbessert. Sampt einer kurtzen Anweisung, wie underschiedliche Müntz-Sorten der benachbarten Orten, in Schweitzer- oder Bärner-Währung, und diese in obangezogene geschwind können umgesetzt werden. Getruckt zu BERN, In Hoch-Oberkeitlicher Truckerey, durch Andreas Hügenet. 1685»

Für die durch die Staatsdruckerei (!) produzierte Ausgabe von 1685 (Universitätsbibliothek Bern, MUE Rar alt 9976; Nationalbibliothek L Nat 1543) wurde das Vorwort Strübis stark gekürzt und dafür im Anhang mit Umrechnungs-Anweisungen versehen, die für einen Berner von Belang waren:

«Kurtzer Bericht von underschiedlichen Müntz-Sorten, wie solche in benachbarten Orten geführt, und gegen Schweitzer- oder Bärn-Währung geschwind und leicht können umgesetzt werden. Folget ein Bericht, in was Valor allerhand aussländische Müntzen in hiesiger Statt Bärn und andern benachbarten Orten seyen.»

Vom abrupten Ableben des Heinrich Strübi

Oben ist bereits Graf 1889 zitiert mit dem Hinweis, Strübi sei am 12. Dezember 1594 gestorben, weil er vom Dach eines Pferdestalls hinuntergefallen sei. Ältere Sekundärliteratur (Originalquellen über Strübi sind rar) hingegen sieht die Todesursache völlig anders. So schreibt Johann Rudolf Wolf in seinen Biographien zur Kulturgeschichte der Schweiz:, zu Strübi müsse nachgetragen werden, «daß er nach Meiß "ab einem pferdtfal" 1594 XII. 12 starb, und daß von seiner Arithmetik noch 1685 zu Bern eine neue Auflage veranstaltet wurde.» (Wolf 1862, S. 63, Fn-20). Nach Meiss ist Strübi also vom Pferd gefallen und an den direkten oder mittelbaren Folgen dieses Sturzes gestorben.

«Ab einem pferdtfal» (1862) vs. «ab einem pferdtstall fiel» (1889). Da hat sich Graf wohl verlesen, was vorkommen kann, den f und s sehen sich in Frakturschrift sehr ähnlich. Nicht die einzige Ungenauigkeit bei Graf, denn seine Formulierung «Heinrich Strübi, deutscher Schul- und Rechenmeister in Zürich» lässt für sich stehend die Interpretation zu, dass er aus Deutschland war. Gemeint sein sollte aber, dass er Lehrer an der teutschen Schule in Zürich war (einer Art Realschule), dies im Gegensatz zur Latein-Schule, dem Carolinum (einer Art Gymnasium). 

Auch aus einem späteren Werk von Wolf über Astronomie von 1890/91 geht deutlich hervor, dass Strübi in Zürich geboren und ebenda gestorben ist. Strübi war also Schweizer. Adam Ries (1492/93-1559) stammte aus dem Fürstbistum Bamberg (heute zu Bayern), war also eindeutig Deutscher. Auch schon nach damaliger Auffassung, denn die faktische Abspaltung der Eidgenossenschaft vom Reich hatte sich nach dem Schwabenkrieg 1499 vollzogen:

«Aus dem 16. Jahrhundert sind als Rechenmeister "par excellence" Adam Riese (Staffelstein zu Bamberg 1492 - Annaberg 1559; Lehrer der Arithmetik und Besitzer eines Vorwerks zu Annaberg) und Heinrich Strübi (Zürich 1540? - ebenda 1594; Lehrer in Zürich), sowie ihrer Rechenbücher "Rechenung nach der Lenge auf der Linihen und Feder. St. Annenberg 1550 in 4., - und: Arithmetica oder new-künstliches Rechenbüchlein mit der Ziffer. Zürich 1588 in 8." zu erwähnen.»

Hier ist also sogar noch eine (mit Fragezeichen versehene) Geburtsjahrangabe verfügbar. Dazu könnte ein Eintrag vom 18. Juli 1580 im Tauf- und Ehenbuch des Grossmünsters (StArZH VIII.C.1) passen: «Strübi, Heinrich, getraut mit Stimmer, Susanna» (StAZH TAI 1.735 (Teil 2); StadtAZH VIII.C. 1., EDB 1458).

Nachfolger gibt einen Strübi-Appendix heraus

«Nach Heinrichen Strübis sel., des eltern tütschen Schulmeisters, tödtlichen Abgang.» (Idiotikon 11, 1943) gelangte Philipp Geiger auf Strübis Stelle und nutzte gezielt auch den guten Ruf seines Lehrers und Vorgängers:

«Philipp Geigger = Gyger von Zürich (15691623) gab 1609 zu Zürich einen «newen und kunstreychen Rechentisch» heraus, IIte Ausgabe 1617 in Basel unter dem Titel «abaci Pythagoraei adornatio» ; ferner liess er erscheinen : «Appendix Arithmeticae Strubianae», ein Anhang zu Heinrich Strübi's Arithmetica ; ferner erschien: «Arithmetica compendiosissima» I. Theil Basel 1617 und 1622 in 4°, der II. Theil erschien nie; ferner für nicht so weit Vorgerückte: «eine arithmetische Stufenleiter» Zürich bei Georg Hornberger 1622 4°, ferner für das Haushaltungsrechnen : «Zwei künstliche aussgerechnete Rechenbüchlein» Zürich 1618, 2 Bde. in 8° und endlich «Newe arithmet. Kriegsordung [sic!] Basel 1617.»  (Graf 1889, II 12)

Mehr Geld für Import von Perücken als von fremden Büchern

Wo der Zürcher Heinrich Strübi bei den Bernern noch in Ehren gehalten wird, da ist er bei uns – wie erwähnt – längst vergessen. Entgegen den Ermahnungen Strübis in seiner Vorrede hat man auf der Zürcher Landschaft seitens der Obrigkeit noch fast zwei Dutzend Jahrzehnte nicht wirklich dafür gesorgt, dass die Mathematik den Stellenwert erhielt, der ihr angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung auch für den unbedeutendsten Einwohner zukommt. 

Wie wäre es sonst zu erklären, dass der Weiacher Pfarrer noch bei der Zürcher Schulumfrage 1771/72 achselzuckend den Kommentar abgibt, im Rechnen werde in der Weiacher Schule nichts unternommen und das damit begründet, der (ihm unterstellte!) Schulmeister beherrsche diese «edle Kunst» nicht (vgl. WeiachBlog Nr. 1769). Nach dem Massstab der Werbetrommel Strübis auf dem Titelblatt von 1588 müsste man da ja annehmen, dass es diesem Lehrer an den geistigen Kapazitäten gemangelt hat.

Vielleicht war's so wie auf der katholischen Seite, wo der fürstbischöflich-konstanzische Obervogt Johann Franz Freiherr von Landsee 1778 in seinem Enchiridion Helveticum schrieb, Bücher würden bei den Landleuten eher Schaden als Nutzen stiften (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 15). Wo käme man da hin, wenn jeder Untertan rechnen könnte?

Oder es war ganz einfach so, dass man in der Führungsschicht eben auch für sich selbst andere Werte bevorzugt hat, wie man dem Protokoll der Bernerischen Naturforschenden Gesellschaft vom 21. März 1788 entnehmen kann (zit. n. Wolf 1858):

«Herr Manuel legte der Gesellschaft eine Ao. 1687 vom damaligen Commerzien-Rath verfertigte Verzeichniß und Anschlag der fremden alljährlich ins Land kommenden Waaren vor, darin die Importation der fremden Perruques auf Crn. 10000, und die Importation der fremden Bücher auf Crn. 9000 geschätzt wird, – woraus man schließen möchte, daß unsere lieben Ahn-Väter ihr Gehirn eher durch äußerliche Wärme als durch innerliche Mittel zur Reife zu bringen bedacht waren.»

Quellen und Literatur

  • Strübi, H.: Arithmetica. Ein neüw kunstlich Rechenbüchlin mit der Zipher. Zürich 1588 – VD 16 S 9749; Vischer C 1116. Bibliotheksnachweis: NB  A 17583 Res 
  • Wolf, J. R.: Biographien zur Kulturgeschichte der Schweiz, Band 1 [Erster Cyclus], Orell, Füßli & Comp., Zürich 1858 – S. 96. Band 4 [Vierter Cyclus], Orell, Füßli & Comp., Zürich 1862 – S. 63-64. [Links auf die Inhaltsverzeichnisse: Cyclus 1 ; Cyclus 2 ; Cyclus 3 ; Cyclus 4].
  • Graf, J. H.: Geschichte der Mathematik und der Naturwissenschaften in bernischen Landen vom Wiederaufblühen der Wissenschaften bis in die neuere Zeit. Ein Beitrag zur Geschichte der Mathematik u. der Naturwissenschaften in der Schweiz. Zweites Heft, S. 12 [Das XVII. Jahrhundert.]  Bern/Basel 1889. [URL nbdig-40897]
  • Wolf, [J.] R.: Handbuch der Astronomie, ihrer Geschichte und Literatur. Erster Halbband. [Kapitel III. Einige Vorkenntnisse aus der Arithmetik. 15. Einleitendes.] S. 54 – Zürich 1890/91.

Danksagung

Auf die richtige Spur gebracht zu den Hintergründen von Strübis Rechnungsbüchlein wurde WeiachBlog durch Andreas Berz vom Swissinfodesk der Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern. Ihm verdanke ich insbesondere den Hinweis auf das Werk von Graf, das als nbdig-40897 auf e-helvetica.nb.admin.ch verfügbar ist.

Dienstag, 2. August 2022

In eichene Eisenbahnschwellen investiert

Was macht man als mittelständischer Unternehmer, um die erwirtschafteten Erträge einigermassen sicher anzulegen? Das ist gerade in Zeiten der Unsicherheit, galoppierender Inflation und anderer wirtschaftlicher Katastrophen eine existentielle Frage.

Für den Weiacher Tierarzt Heinrich Willi war die Antwort um die Mitte des 19. Jahrhunderts klar. Er investierte in Sachwerte mit Werterhaltungs- und einem gewissen Wertsteigerungspotential: Eisenbahnschwellen!

Sachwerte mit hoher Wertkonzentration

Das war damals ein gefragtes Gut, man denke nur an die erste Bahn auf Zürcher Boden (Zürich-Baden, die sogenannte Spanischbrötlibahn), die ab 1847 in Betrieb war. Von da weg war das Eisenbahnfieber für Jahrzehnte nämlich nicht mehr aus den Schweizern herauszubekommen. Jede Region wollte jetzt einen Bahnanschluss.

Und so kaufte Heinrich Willi eben Eisenbahnschwellen als Anlageobjekte. Weshalb er danach verauffallt wurde (wie man das in den Konkurs gehen damals nannte) ist WeiachBlog zurzeit nicht bekannt. Jedenfalls erschien in der Züricher Freitags-Zeitung vom 18. Februar 1853 das nachstehende amtliche Inserat:

«Unter Ratifikationsvorbehalt des löbl. Bezirksgerichtes Regensberg werden Montags den 21. dieß, Nachmittags 2 Uhr, aus dem Auffalle des Thierarzt Heinrich Willi in Weiach zirka 370 Stück Eisenbahnschwellen gegen Baarzahlung öffentlich verkauft. Das Gantlokal ist bei Schmiede in Weiach.

Niederglatt, den 12. Februar 1853.  Notariatskanzlei Neuamt: Landschreiber Bänninger.»

Wo war das Gantlokal?

Wie man sieht, war also das Notariat in Niederglatt (zu dem Weiach noch heute gehört) damals auch das Betreibungs- und Konkursamt.

Wo sich das Gantlokal, die Schmiede, damals befand, ist nicht gesichert, es darf aber angenommen werden, dass damit eine Werkstätte im Bereich der unteren Chälen gemeint war. Das wäre jedenfalls nahe genug am Gasthof zum Sternen, in den man sich bei Kälte und schlechtem Wetter notfalls zurückziehen konnte.

Es liegen viele Schwellen auf Gemeindegebiet

Leider steht im Inserat nicht, ob es sich um Eichenschwellen gehandelt hat. Das darf man aber annehmen. Gerade in Weiach, wo aus dem Hardwald immer wieder stattliche Eichenstämme entnommen werden konnten, denn nach den Verheerungen in der Franzosenzeit (im Hardwald lagerten 1799 helvetische und französische Truppenteile und brauchten Bau- und Feuerholz) war dann doch wieder einiges nachgewachsen. 

370 Schwellen. Ein ziemlicher Berg an Holz. Bei einer Länge von 240 cm, 26 cm Breite und 16 cm Höhe (wie bei heutigen Holzschwellen üblich) ergibt sich ein Holzbedarf von rund 0.1 m3 pro Schwelle, also eine Kubatur von mehr als 37 Ster (bei diesem Raummetermass ist ja noch Luft zwischen den Schwellen). Bei einem Gewicht von durchschnittlich 650 kg pro Kubikmeter sind das rund 60 kg pro Schwelle, also ca. 22 Tonnen Eisenbahnschwellen.

Wenn damals, wie heute im Eisenbahnbau üblich (vgl. Lüthard, J.: Gleisbau, Entwurf März 2012), alle 60 cm eine solche Schwelle verlegt wurde, dann reichte dieses Quantum aber nicht weit: für eine Streckenlänge von gerade einmal 222 Streckenmetern. Das ist die Distanz von der Kantonsgrenze bis zur ersten Weiche bei der alten Station Weiach-Kaiserstuhl.

Was dann ab 1872 für die Linie Winterthur-Koblenz an Bahngleisen gebaut wurde, hat auf Weiacher Gemeindegebiet eine Streckenlänge von rund 3.4 km (einfache Strecke, ohne Ausweichstellen und Abstellgleise). Mit den Rangiergleisen der Station Weiach-Kaiserstuhl und insbesondere den Bahnanlagen der Weiacher Kies AG und Fixit AG, die über hunderte von Metern zwei Rangiergleise benötigt, kommt man auf zusätzliche 4.6 km; Weichen und dergleichen noch nicht eingerechnet. Auf Gemeindegebiet sind somit – nach Strübis Rächnigsbüechli – über 13000 Eisenbahnschwellen verbaut!

Wie ägyptische Mumien den Bahnbau beeinflussten

Dass solche Mengen an Holz bei einem Eisenbahn-Bauboom, wie er in der Mitte des 19. Jahrhunderts in unserem Land einsetzte, die Holzreserven in den Wäldern strapaziert haben, ist klar. Zumal man ja nicht einfach irgendein Holz verwenden kann. Es sollte schon eines sein, das ein hohes Gewicht und eine natürliche Widerstandskraft gegen Fäulnis und Insektenbefall hat, wie Eichenholz. Das ist aber rar und entsprechend teuer.

In Frankreich hatte man 1846 Pappelholzschwellen verbaut, die zuvor «in Steinkohlentheer eingetaucht» worden waren, wie das Schweizerische Forst-Journal 1852 berichtete, davon seien rund 90 Prozent (nach höchstens sechs Jahren im Einsatz!) noch brauchbar gewesen. Im selben Artikel wird auf die Stockton- und Darlington-Bahn verwiesen, eine der ersten Bahnlinien modernen Typs überhaupt, der wir unser Normalspurmass von 1435 mm verdanken. Dort (und anderwärts in England) habe man, angeregt durch einen Wissenschaftler, der ägyptische Mumien untersucht hatte (!), eine Mischung aus «Kreosot mit destillirtem Mineraltheer» angewandt, um weniger geeignete Hölzer für die Verwendung als Schwellen brauchbar zu machen. Kommt uns bekannt vor.

Solche Schwellen müssen heute als Sonderabfall verbrannt werden. Da macht man sich natürlich Gedanken über andere Materialien wie Beton, Stahl oder gar Kunststoff und Verbundmaterialien. 

Bei all dem Gesagten kann auch nicht verwundern, dass heutigentags (Stand 2012 nach Lüthard) ein Streckenkilometer Oberbauerneuerung rund 2 Millionen Franken kostet. Nur die Erneuerung von Gleis, Schotter und Schwellen wohlgemerkt. 

Anders formuliert: Tierarzt Heinrich Willis Investment in Eisenbahnschwellen wäre wohl auch heute keine schlechte Idee, wenn's um die Werterhaltung geht. Nur den Lagerplatz für 37 Ster muss man halt schon haben.

Quellen

Montag, 1. August 2022

Die Freiheit anderer verteidigen. Der «schöne Schweitzer Stier»

Patriotische Botschaften sind an einem 1. August wohlfeil. Zumal in Festansprachen von Politikern aller Couleur. Wichtige Probleme, die dabei angesprochen werden können, gibt es zuhauf. Massiver Bevölkerungszuwachs, geopolitische Umwälzungen, Klimakrise, drohender Blackout im nächsten Winter, der Ukrainekrieg, etc.

Auch schon vor bald viereinhalb Jahrhunderten, einer Zeit des explodierenden Grosskapitalismus und der Rivalität um die Vormacht in Europa wurden Aufrufe zum Zusammenstehen gegen Bedrohungen verfasst, gedruckt und in Flugblattform verbreitet. Das zeigt die Burgerbibliothek Bern mit einem Hinweis auf eine Trouvaille aus ihren Beständen. Die BBB schreibt dazu auf ihrer Facebook-Seite:

«Wahrscheinlich stammt dieses Flugblatt aus den 1580er Jahren, als das Gedicht in verschiedenen Formaten verbreitet wurde. Diese Version haben wir aber nirgendwo sonst nachweisen können.

Die damalige Dreizehnörtige Eidgenossenschaft, der «schöne Schweitzer Stier», wird darin zur Einigkeit aufgerufen, zu Widerstand gegen Tyrannen und zur Verteidigung der Freiheit anderer – im eigenen Interesse.»


Die von Wappenfiguren gehaltenen Schilde der 13-örtigen Eidgenossenschaft umrahmen dabei den Text. Sie stehen für die Stände: 

1 Zurich, 2 Bern, 3 Lucern, 4 Ury, 5 Schwytz, 6 Underwalden, 7 Zug, 8 Glaris, 9 Basel, 10 Fryburg, 11 Solothurn, 12 Schaffhusen, 13 Appenzell. 

Schildhalter der Basler ist ein Basilisk, der Unterwaldner dürfte Niklaus von Flüe sein.

Zentral ist aber vor allem der Text, den WeiachBlog hier zum Nationalfeiertag 2022 im vollen Wortlaut wiedergibt (und soweit möglich kommentiert):

Der Schweitzer Stier.

«Es tregt der schöne Schweitzer Stier
Dreyzehen ort, seins Kranztes zier,
Inn hörnern eingeflochten;

Lößst auff den Krantz, brichst ab die horn,
Allgmach wirt die Freyheit verlorn,
Drum wir lang hand gefochten.

GOtt hat der Eydgnoschafft inn gemeyn,
Natürlich Muren geben,
Die Alpen, den Roddan, den Rein,
Dorff, Schlösser, Stett darneben:

Inn Grentzen sie zwo forstett hat,
zwey hörnern ichs vergleiche,
Gegen Teutschland Costanz die Statt,
Genff gegen Franckenreiche:

Die erst im Teütschen krieg durch list
Der Spanniern war abtrungen,
Doch durch den Teütschentreuwe, ist
Jnen nicht weitters glungen:

Kompt aber Genff inn frömbde hand,
Wirt dieser Schlüssel gnommen,
Werden so bald ins Schweitzer Land
Viel schwartzer geste kommen.

O küner Stier sich auff dein schantz,
Die Walen mit geferden
Buolen umb deiner freyheit Krantz:
Zum Pfarren wirst du werden.

Gemeint ist mit einem Farren od. Pfarren wohl ein Zuchtstier, vgl. Idiotikon I, 903. Die Walen sind Welsche (romanische Sprache Sprechende); in diesem Zusammenhang die Savoyer, vgl. unten.

Wo du dein stercke nicht erhebst,
Andrer freyheit z'erhalten,
Nicht denn Tyrannen widerstrebst,
Wie gthan hand deine Alten.

Daß feür ist angezündet schon
Inn der Nachbawren hause:
Löschst nicht bey zeit, wirt auff dich konn
Daß joch durch Krieges grause.

D'Religion hat dich bißhar
Mit gwalt nicht konnen spalten:
Hüt dich, daß nicht durch listig gfar
Dein Bündtnuß thue erkalten:

Gott wölle deinen walten.»

Politische Umwälzungen unter dem Einfluss der Reformation

Das Gedicht nimmt auf die machtpolitischen Umstände Bezug, wie sie sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entwickelt haben. 

Den Konstanzer Bürgern gelang es zwar, am 6. August 1548 spanische Truppen (vom Habsburger-Kaiser Karl V. eingesetzt) vor dem nördlichen Rheintor erfolgreich abzuwehren. Nach der Belagerung durch die Österreicher einige Wochen später musste Konstanz aber am 13. September 1548 kapitulieren, fiel dadurch an Habsburg. Es verlor den Status als Freie Reichsstadt und wurde letztlich als vorderösterreichisches Bollwerk gegen die Expansion der Eidgenossen nach Norden genutzt. Konstanz war also für die Eidgenossen verloren.

Bei Genf sah das noch etwas anders aus. 1526 schloss Genf ein Bündnis mit Bern und Freiburg. Nach der Reformation 1536 lösten die Freiburger ihre Bündnisverpflichtung auf, worauf Genf mehrmals vergeblich versucht hat, als Zugewandter Ort in die Schweizerische Eidgenossenschaft aufgenommen zu werden. Die Berner wurden so etwas wie der Schutzpatron der Genfer.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass dieses Gedicht vom Schweizer Stier aus einer Berner (allenfalls einer Zürcher) Schreibstube stammt. Genf wird als Bollwerk gegen finstere Mächte verstanden. Wenn dort Feuer ausbricht, dann muss man im eigenen Interesse löschen helfen.

Jahrelanger Abwehrkampf gegen Savoyer-Herzog

Und wie kommt die Burgerbibliothek auf die 1580er-Jahre? Nun, der Regierungsantritt Karl Emmanuels von Savoyen im Jahr 1580 wendete das Blatt auf die kriegerische Seite. Der neue Machthaber war aus politischen wie aus religiösen Gründen fest entschlossen, Genf zurückzuerobern. 1582 schlug eine Belagerung fehl, und dieser Angriff verschaffte Genf 1584 einen neuen Verbündeten, nämlich das reformierte Zürich. Karl Emmanuel griff daraufhin zu einer Blockade.

Am 5. Oktober 1586 schlossen die sieben katholischen Stände Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg ein Separatbündnis, den sog. Goldenen Bund (benannt nach dem vergoldeten Anfangsbuchstaben der Vertragsurkunden; vgl. WeiachBlog Nr. 1465).

Aus dieser äusseren Bedrohung der Genfer und der inneren Bedrohung des Zusammenhalts in der Eidgenossenschaft heraus kann man dieses Gedicht verstehen.

Im Jahre 1589 eskalierte der Konflikt zu offenen Kriegshandlungen. Erst nach der berühmten Escalade von 1602, einer kläglich gescheiterten Geheimoperation zur handstreichartigen Eroberung der Stadt Genf durch savoyische Truppen, musste der savoyische Herrscher 1603 in einen Friedensvertrag einwilligen, welcher die Unabhängigkeit Genfs implizit anerkannte.

Andere Stierdarstellungen zeigen ihn lädiert

Der Stier auf dem Flugblatt in der BBB ist insofern anders als die anderen Darstellungen aus dieser Zeit, als er den Stier in voller Pracht und ohne jedes Zeichen der Lädiertheit zeigt.

Die Abbildungen aus 

sind nicht nur datiert (und zwar auf das Jahr 1584), sondern zeigen den Stier durchgehend mit einem im oberen Teil abgebrochenen rechten Horn, was wohl den Verlust von Konstanz symbolisieren soll.

Quelle und Literatur

  • Original der Burgerbibliothek Bern, Signatur: Mül var 4579
  • BBB (ed.): Archivtrouvaillen: Einzigartiger Stier? Facebook-Auftritt BBB, 6. Juli 2022.