Sonntag, 15. März 2020

Der Hirsebreifahrer als «Vogt in Neuamt und zu Weiach»

Liechtenstein, das kleine souveräne Land, eingeklemmt zwischen dem Ostufer des Alpenrheins und dem österreichischen Bundesland Vorarlberg, ist einer der wenigen Staaten, die nach dem Namen der regierenden Fürstenfamilie benannt sind (neben Saudi-Arabien meines Wissens der einzige).

Vor dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 residierte die fürstliche Familie weitab von diesem ihrem Territorium, u.a. in Wien. Erst mit der Machtübernahme durch Hitler zog sie nach Vaduz um. Und seither nennen sich ihre Angehörigen «von und zu Liechtenstein», jedenfalls wenn sie auch im Fürstentum wohnen, wie Fürst Hans Adam II., das Staatsoberhaupt.

Das «zu» bezeichnet also den Wohn- oder Geschäftssitz. Ist das bei Zürcher Patriziern auch so?

Weiach als Wohnsitz der Urkundsperson?

Auf diesen Gedanken kann man kommen, wenn man das Regest (eine Kurzbeschreibung) der am 25. November 1570 ausgestellten Bestätigung eines sogenannten Erblehenbriefs durch die damit begünstigten Bauernfamilien liest. Für diese Bestätigung (sog. Revers) wird die Urkundsperson genannt: «Es siegelt Meister Hans Ziegler, des Rats, Vogt in Neuamt und zu Weiach.» (StAZH C II 1, Nr. 983)

Nun muss man wissen, dass Weiach zwar Teil des Neuamts war, darin jedoch eine Sonderstellung einnahm. Der Fürstbischof von Konstanz war zusammen mit den Heggenzern von Wasserstelz (seinen Lehennehmern) Inhaber der Niedergerichtsbarkeit und setzte als solcher die Richter des Dorfgerichts Weiach ein. Vor diesem Dorfgericht wurden auch Notariatsgeschäfte gefertigt.

Die drei im Lehenbrief genannten Weiacher Landwirte gelangten also an den Obervogt des Neuamts, um ihre Bestätigung amtlich beglaubigen zu lassen. Und gingen nicht zum Dorfgericht. Warum? Wohl deshalb, weil es sich um eine Urkunde des Zürcher Almosenamts handelte, dem Eigentümer der landwirtschaftlichen Grundstücke, um die es da ging.

War die separate Nennung von Weiach (als Teil des Neuamts) eine Konzession an den Niedergerichtsherrn? Nötig wäre sie nicht zwingend gewesen. Bei diesem Rechtsgeschäft handelte es sich ja um eine interne zürcherische Angelegenheit.

Das «zu» lässt trotzdem aufhorchen. Wohnte der Obervogt etwa in Weiach? Und wenn ja, wo? Als standesgemässer Wohnsitz käme eigentlich nur das heutige Pfarrhaus infrage, das damals erst vor wenigen Jahren neu aufgerichtet worden war (Dachstuhl auf 1564d datiert).

Denn der damals als Neuamts-Obervogt tätige Hans Ziegler (1533-1609) war zur selben Zeit auch Zunftmeister der Saffran-Zunft (also von Beruf Kaufmann). Bekannt wurde er 1576 als Organisator der berühmten (zweiten) Hirsebreifahrt nach Strassburg, die die Verlässlichkeit der Zürcher als Bündnispartner aufzeigen sollte.

Auch in diesen Wappen: sechsstrahlige Sterne!

Dass es sich beim einzigen «herrschaftlichen» Haus auf Weiacher Boden um das Wohnhaus des Hans Ziegler gehandelt hat, ist reine Spekulation.

Sollte dieser Hans Ziegler ein Sohn von Watmann Itelhans (1500-1579) aus der ratsfähigen Zürcher Familie Ziegler sein, dann weisen deren Wappen jedoch eine Parallele zu Weiach auf, die mit derjenigen der Heggenzer (WeiachBlog Nr. 1481) bzw. Escher (WeiachBlog Nr. 1482) durchaus vergleichbar ist:


Diese Abbildungen finden sich im Werk Kurtze Beschreibung der uralt weit-berühmten Statt Zürich von Dietrich Meyer, gedruckt in Zürich Anno 1674. Links das Wappen der ministerialadligen Familie Ziegler (auf Tafel 4), rechts das der burgerlichen Familie Ziegler (auf Tafel 10). Und beide weisen das Element des Sterns auf.

War der Weiacher Stern etwa ein Ziegler-Stern? Und Hans Ziegler der Bauherr unseres heutigen Pfarrhauses?

Am «zu» allein kann man es nicht anknüpfen. Das sieht man auch am Beispiel des eingangs erwähnten Liechtensteiner Staatsoberhaupts. Hans Adam II. ist nämlich u.a. auch Graf zu Rietberg, einem Territorium, das bis 1807 in Westfalen bestand (nahe Bielefeld und Paderborn). Dort hat er aber nachweislich nie Wohnsitz haben können. Denn die Fürsten von Liechtenstein haben nur den Titel geerbt, nicht aber den Grundbesitz.

Freitag, 13. März 2020

Beim Weiacher Pfarrhaus machte der Staat eine Ausnahme

Vor der Reformation wurden die Weiacher kirchlich von Kaiserstuhl aus betreut. Die Pfarrkirche und der Friedhof lagen ennet dem Rhein in Hohentengen.

Mit der religiösen Abspaltung und der Rekatholisierung von Kaiserstuhl im Oktober 1531 [Korrektur aufgrund WeiachBlog Nr. 1543 am 14.7.2020] hätten die Weiacher im Zürcher Herrschaftsbereich in den Gottesdienst gehen müssen, wehrten sich aber dagegen und erhielten – nach mehr oder weniger subtilen Drohungen wieder katholisch werden zu wollen – ab den 1540er-Jahren eigene Prädikanten zugeteilt.

Diese Pfarrer wurden in Ermangelung eines Weiacher Pfrundgutes direkt aus der Zürcher Staatskasse finanziert und kamen nur für die Gottesdienste aus der Stadt ins weit entfernte Bauerndorf.

Vielen wurde das schnell zu viel, was sich in einer hohen Fluktuation niederschlug. Nur wenige blieben mehr als ein paar Monate Weiacher Pfarrer. Die Hiesigen wollten daher, dass ihr Pfarrer auch unter ihnen wohne und setzten erneut Druck auf.

Den Pfarrer mitfinanziert, aber nicht das Pfarrhaus

Sie verpflichteten sich, massgeblich zum Unterhalt des Pfarrers beizutragen, stellten 1590 ihren Anteil an der Finanzierung sicher, worauf die Regierung schliesslich 1591 durch den Ankauf eines ersten Pfarrhauses auch die Wohnsitznahme des Seelsorgers vor Ort ermöglichte.

Dass eine neu gegründete Gemeinde (die vom eigenen Pfarrer am meisten profitierte) auch den Bau des Pfarrhauses finanziell tragen musste, war im Zürcher Freistaat eigentlich Usus, wie Carl Pestalozzi im Kapitel «§ 29. Die Baupflicht in den vom Staate gestifteten Patronaten» seiner Dissertation erklärt:

«So sehen wir denn, dass in den vom Staate gegründeten Kirchgemeinden der nächste Interessent, eben die Gemeinde, die Baupflicht am Pfarrhause übernehmen muss.» (S. 75-76)

Nach der Reformation sei generell «die Errichtung einer selbstständigen Pfarrei vom Rate regelmässig nur unter der Bedingung gestattet» worden, «dass sich die Gemeinde über Vorhandensein der Mittel zum Pfarrhausbau auszuweisen vermochte

Weiacher Extrawurst...

In Weiach war das ganz anders: das Weiacher Pfarrhaus stand von Beginn weg fast 400 Jahre lang allein im Eigentum des Staates und wurde auch von ihm unterhalten.

Carl Pestalozzi erwähnt diesen Umstand als eine der seltenen Abweichungen von der sonst durchgehend geltenden Regel: «Ausnahmen waren früher vorgekommen. Der Staat baute unter Mithülfe der Gemeinde 1591 das Pfarrhaus in Weiach, welches für Kriegszwecke stark befestigt wurde, 1701 das Pfarrhaus in Schönenberg [heute zu Wädenswil gehörend]» (S. 76).

Anzumerken ist, dass die Anlage in Schönenberg (wie die in Weiach ab 1706) von Festungsbaumeister Werdmüller einen Wehrcharakter verliehen bekam (vgl. Quelle villmergerkriege.ch). Die Datierung der Befestigung des Weiacher Pfarrhauses auf 1591 ist der von Friedrich Vogel 1845 und 1857 gelegten (falschen) Fährte zuzuschreiben, vgl. WeiachBlog Nr. 1466.

Dass Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich bereit waren, das Pfarrhaus ohne jede Beteiligung seitens der Gemeinde Weiach selber zu finanzieren (von der bei Pestalozzi erwähnten Beteiligung an der Renovation des 1591 angekauften Pfarrhauses einmal abgesehen), spricht für die Wirksamkeit der 1540 erstmals eingesetzten Drohkulisse.

Zum Vergleich: Die Bachser mussten ihr Pfarrhaus 1730 erst einmal vollständig selber finanzieren. Erst später übernahm der Staat die Verpflichtung Reparaturen auszuführen und übernahm das Gebäude in sein Eigentum.

Da hatten es die Weiacher besser. Sie hatten begriffen, wie man das Hochstift Konstanz (d.h. den Fürstbischof als Niedergerichtsherrn) und die Stadt Zürich (Bürgermeister und Rat als Hochgerichtsherr) immer wieder von neuem gegeneinander ausspielen konnte.

... aber die Kirche mussten sie selber zahlen

Nur die Kirche musste Weiach 1706 –  im Gegensatz zu Schönenberg, wo der Staat bei der Ausgründung aus der Kirchgemeinde Wädenswil auch die Baulasten am Gotteshaus selber übernommen hat (vgl. Pestalozzi S. 81) – zu einem sehr hohen Anteil selber finanzieren.

Offenbar war die Einschätzung der militärischen Bedrohungslage an der Nordwestgrenze anfangs des 18. Jahrhunderts doch eine etwas andere als im Süden mit den Zugern und Schwyzern als Nachbarn.

Wenn man den Verlauf des Zweiten Villmergerkriegs von 1712 in Betracht zieht, offenbar durchaus zu Recht: Blutiger Angriff der Schwyzer, Luzerner und Obwaldner auf die befestigte Zürcher Südgrenze vs. Unblutige Besetzung von Kaiserstuhl an der Nordgrenze durch die Zürcher.

Quellen
  • Pestalozzi, Carl: Das zürcherische Kirchengut in seiner Entwicklung zum Staatsgut. Diss. Univ. Zürich, Zürich 1903 – S. 75-76. [Internet Archive]
  • Ziegler, Peter: Der Zweite Villmergerkrieg und seine Vorgeschichte. Referat vom 22. Juli 2012 bei der Sternenschanz [villmergerkriege.ch]
  • N.N.: 21 Befestigter Kirchhof Schönenberg. [villmergerkriege.ch]

Mittwoch, 11. März 2020

Geht der Weiacher Stern auf die Familie Escher zurück?

Die im letzten Beitrag vom Montag (WeiachBlog Nr. 1481) aufgezeigte Verbindung des Weiacher Sterns mit der politischen Vergangenheit der Gemeinde betrifft die Heggenzer von Wasserstelz, ein Geschlecht von Ministerialadligen des Fürstbischofs von Konstanz.

Heute geht es nun um die zweite jahrhundertealte Verbindung: die mit der Familie Escher. Die Escher kauften sich in den Jahren 1384 und 1385 ins Bürgerrecht der Stadt Zürich ein, zumindest Teile der Familie hatten ihren Lebensmittelpunkt aber weiterhin im Städtchen Kaiserstuhl.

Vom Start weg ganz oben eingeheiratet

Nach einem missglückten Versuch im ersten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts, ein Stadtrecht nach dem Vorbild desjenigen von Baden im Aargau einzuführen und damit die Autonomie Kaiserstuhls vom Fürstbischof zu stärken, richteten sich wesentliche Anteile der Familie Escher wirtschaftlich auf ihren neuen Bürgerort Zürich aus. Sie behielten die in den Jahrzehnten davor in der Umgebung des Städtchens (u.a. in Weiach) angekauften Rechte an Land, Zehnten und Gerichtsherrschaften zwar bei. Vor allem aber standen sie in der Stadt Zürich praktisch von Beginn weg in enormem Ansehen.

Besonders augenfällig wird dies am Beispiel von Götz (Gottfried) Escher, dessen Bruder Johannes 1438 urkundlich als Besitzer väterlicher Güter in Weiach erscheint. Der Vater von Götz und Johannes (gest. um 1410) war zwischen 1363 und 1398 noch Schultheiss von Kaiserstuhl gewesen, dessen zweite Ehefrau eine Tochter des Zürcher Bürgermeisters Johannes Fink (vgl. Nr. 4 auf der Stammtafel 1 des II. Theils Genealogie; s. Quellen unten).

Götz war seit 1421 verheiratet mit Elisabetha, einer Tochter des reichen Apothekers Ital Schwarzmurer und der Elisabetha von Griessen (aus der adeligen Familie derer von Griessheim aus dem Klettgau). Diese Verbindung machte Götz zum mit Abstand reichsten Zürcher seiner Zeit (jedenfalls wenn man die Steuerlisten dieser Zeit zum Massstab nimmt). 1433 weilte er als Teil der Zürcher Delegation bei der Kaiserkrönung Sigismunds in Rom. Dort erhielt er vom Kaiser den Ritterschlag und den Luchs als Wappentier, wodurch er zum Stammvater der «Escher zum Luchs» wurde. 1434 unternahm er eine Wallfahrt ins Heilige Land, nach Jerusalem. (vgl. Nr. 10 auf der Stammtafel 1 des II. Theils Genealogie).

Das Noppenglas im Wappen

Der Eschersche Familienclan führte jedoch schon lange vor dem Ritterschlag Sigismunds für Götz ein Wappen. Eins mit einem speziellen Trinkglas, einem sogenannten Noppenbecher. Wie das aussah, sieht man an der Wappenscheibe des Conrad Escher zum Glas aus dem Jahre 1570:


Das Gesimse, auf dem Wappen samt Helmzier stehen, trägt die Inschrift: «Conratt Escher deß Rats Zů Zürich und Diser Zÿtt Lanndtvogt Zů Baden Jnn Ergow. 1570». Zum Landvogt der Grafschaft Baden wurde nicht gerade jeder, zumal seit in dieser Gemeinen Herrschaft der Acht alten Orte der Eidgenossenschaft im Turnus auch alle anderen Orte Landvögte stellen durften.

Carl Keller-Escher, der Verfasser eines für die Geschichte der Escher wichtigen Grundlagenwerks, erschienen anlässlich der 500 Jahre zuvor erfolgten Einbürgerung in der Stadt Zürich, hat sich im Kapitel V (Die ältesten Siegel und Wappen der Familie Escher. Beziehungen zu Küssenberg) ausführlich mit diesem Wappen befasst:

«Nach den ältesten Wappenbüchern, welche uns zu Gebote standen (Brennwald, Tschudi, Stumpf und vor allem [..] ein anonymes aus Waldmannischer Zeit (bei Leu's Wappenbüchern Bd. IV) ist die Blasonnirung folgende: Im blauen Schilde ein weisser (silberner) oder grünlicher Becher, darüber ein sechseckiger goldener Stern, auf dem Helme ein eben solcher Becher mit goldenem Stern als Helmkleinod, die Helmdecken blau und silbern.»  (Keller-Escher, I. Theil, S. 12)

Und weiter: «Von jeher wurde das Glas oder der Becher im Schilde für ein Trinkgefäss angesehen, erst in späterer Zeit wollten Einige darin ein "Lampenglas" und in dem Sterne ein Flämmchen erkennen. Das alte Escher'sche Familienwappen ist also ein ganz originelles, wie es nicht häufig vorkommt. Der Becher erinnert an das Amtszeichen der Mundschenke, wie es von mehreren, dem Ministerialenadel angehörenden Geschlechtern im Wappen geführt wurde, welche das Erbschenkenamt mächtiger Dynasten bekleideten.» (Keller-Escher, I. Theil, S. 12)

Das ist nun sehr aufschlussreich, denn auch die Siegel, welche von den Eschern (u.a. in ihrer Funktion als Kaiserstuhler Bürgermeister) verwendet wurden, zeigen alle einen solchen Noppenbecher (die Siegel vor 1510 noch ohne den Stern). Dieses Becherglases wegen nannte man den Zweig der Familie, von dem sich die Luchs-Escher abgespalten hatten: Escher vom oder zum Glas.

Wenn man in Betracht zieht, dass man sich diese Wappensymbole in der damaligen Zeit nicht einfach so aneignen konnte, dann gibt dieser Umstand einen deutlichen Hinweis auf die Herkunft derjenigen, die sie verwendeten.

Ein Wappen als Herkunftsausweis

Folgen wir den Ausführungen von Carl Keller-Escher aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert weiter:

«Wie kam nun die Familie Escher in den Besitz dieses Wappens? Lange herrschte über diese Frage völlige Unklarheit und auch heute können wir nur eine Hypothese aufstellen, welche jedoch durch die Forschungen der neuern Zeit viele Wahrscheinlichkeit für sich gewonnen hat. - Als Dr. Ferdinand Keller sich mit der Herausgabe der Wappenrolle von Zürich, dieses einzigartigen heraldischen Denkmales aus dem Beginne des XIV. Jahrhunderts, beschäftigte, wurde er darauf aufmerksam, dass das Wappen oder vielmehr die Helmzierde derer "von Küssenberg" einen goldenen Becher auf rothem Kissen aufweist, welcher in seiner Form genau mit dem Becher der alten Eschersiegel übereinstimmt. Sollten die Escher zu den Ministerialen der Dynasten von Küssenberg gehört haben?» (Keller-Escher, I. Theil, S. 13)

Hatte die Familie der Escher also bereits vor ihrer Kaiserstuhler Zeit eine einflussreiche Position als Ministerialadelige inne? Es scheint so zu sein. Und es gibt offenbar eine weitere Parallele zu den Heggenzern. Keller-Escher weiter:

«Das Geschlecht der Freiherrn blühte im XII. und XIII. Jahrhundert; seit sie in den Besitz der Landgrafschaft Stüelingen gelangt waren, führten sie den Grafentitel. Ihre zwischen Kaiserstuhl und Zurzach im Klettgau gelegene Stammburg "Cussaperc" [Küssaburg] stellt nunmehr eine der grossartigsten mittelalterlichen Burgruinen dar und bildet einen von Zürich aus vielbesuchten, höchst sehenswerthen Ausflugspunkt. Graf Heinrich III., vermählt mit einer Schwester König Rudolfs von Habsburg, starb um 1250 kinderlos als der Letzte seines Geschlechts. Im Jahre 1241 hatte er Küssenberg mit aller Zubehör an das Hochstift Constanz verkauft.

Nach dem Erlöschen der Dynasten blühte aber ein anderes Geschlecht, das sich ebenfalls "von Küssenberg" nannte, noch lange (bis ins XV. Jahrhundert) fort. Es waren Ministeriale, Edelknechte der alten Grafen, welche mit der Herrschaft an das Stift Constanz übergingen. Einige Glieder des Geschlechtes waren zu Zürich verburgert und wohnten hinter Zäunen (um 1360) in der Gegend des Hauses "zum grünen Glas", welches vielleicht von ihrem Wappen seinen Namen erhielt. Während nämlich die Grafen von Küssenberg im Schilde drei Schwanenhälse (drei Halbmonde?) und als Helmzierde einen goldenen Löwenrumpf führten, so zeigt das Wappen ihrer Ministerialen, der Edeln von Küssenberg, einen goldenen Becher in Blau und auf dem Helme den goldenen Becher auf rothem Kissen, was darauf hindeutet, dass sie die Schenken der Grafen waren, wie denn in der Wappenrolle ihr Wappen unmittelbar unter demjenigen der Schenke von Liebenberg eingetragen ist.

Wappen der Ministerialen von Küssenberg aus der Zürcher Wappenrolle, zw. ca. 1335 und 1345 (Runge 1860)

In den Sammlungen der Antiquarischen Gesellschaft finden sich zwei Siegel von Küssenbergern aus den Jahren 1406 und 1407, welche mit den gleichzeitigen Eschersiegeln sozusagen vollständig übereinstimmen.

Waren nun die Escher ursprünglich ebenfalls Ministeriale der Grafen von Küssenberg, stammverwandt mit den Edlen dieses Namens? Sind sie vielleicht nach Erwerbung der Herrschaft Küssenberg durch die Bischöfe von Constanz nach Kaiserstuhl versetzt worden, das ja bald hernach ebenfalls constanzisch wurde? Diese Fragen bleiben vorläufig noch offen, jedoch spricht ausser der auffallenden Uebereinstimmung der Wappen auch noch der Umstand dafür, dass die Escher zu Kaiserstuhl so mit einem Male, man kann sagen plötzlich, als Leute von Gewicht, Ansehen und bedeutendem Wohlstande auftreten und sofort vornehme Familienverbindungen eingehen.» (Keller-Escher, I. Theil, S. 13)

Diese Thesen von Carl Keller-Escher erklären einleuchtend, warum die Escher a) in oder bei Kaiserstuhl Fuss fassen und dort innert kurzer Zeit eine wichtige Stellung einnehmen konnten und b) warum sie problemlos in die höhere Zürcher Gesellschaft einheiraten konnten. Für beides ist eine Stellung als Ministerialadliger ein grosser Vorteil. 

Erfolgreicher Wechsel des Dienstherrn?

Die Fürstbischöfe von Konstanz waren also 1241 in den Besitz der Küssaburg gelangt. 1294 gelang ihnen ein weiterer Coup: sie konnten einem von den Freiherren von Regensberg angeführten Konsortium von Adeligen ihre um 1254 am alten Rheinübergang beim Schloss Rötteln neu gegründete Stadt Kaiserstuhl abkaufen. 1295 verkaufte ein weiteres Mitglied des Kaiserstuhl-Konsortium an den Fürstbischof: Jakob von Wart übertrug seine Rechte an Weiach. 

Wenn die nachmaligen Escher von Kaiserstuhl, allenfalls früher unter einem anderen Namen (z.B. Schenk von Küssenberg) nach erfolgreichem Wechsel des Dienstherrn zu den Managern von Kaiserstuhl wurden, dann wäre dies nicht verwunderlich.

Wenn dazu noch wirtschaftlicher Erfolg tritt, was bei den Eschern (im Gegensatz zu den oben erwähnten Herren von Griessheim) angesichts der für ihre ab 1320 dokumentierten umfangreichen Käufe an Land und Rechten nötigen frei verfügbaren Finanzmittel offensichtlich der Fall war, dann braucht man sich auch über den eingangs beispielhaft erläuterten Blitzstart in der Stadt Zürich nicht zu wundern. Denn Geld hat sich immer schon gerne mit anderem Geld verbunden.

Auch eine Verbindung zwischen den Heggenzern und den Eschern ist nachweisbar: gemäss Stammtafel I, Nr. 12 gab es eine Ehe zwischen einem Erhard Escher (vor 1412 gestorben) und einer «N. Heggenzer von Wasserstelz» (Keller-Escher, II. Theil). Bei der räumlichen Nähe zwischen Kaiserstuhl und Schwarzwasserstelz kann so etwas kaum verwundern.

Der Stern über dem Noppenglas

Schauen wir uns nun die oben gezeigte Wappenscheibe noch etwas genauer an:


Über dem Noppenglas findet sich: ein sechsstrahliger goldener facettierter Stern! Noch dazu auf blauem Grund. Genau solch ein Stern, ebenfalls auf blauem Grund, ist auf der Weiacher Gesangvereinfahne mit der Jahrzahl 1860 zu finden. Haben wir da einen Zusammenhang mit dem alten Weiacher Dorfzeichen?

So ganz abwegig ist die Vermutung nicht. Denn die Escher haben – noch wesentlich stärker als die Heggenzer – vielfältige Verbindungen nach Weiach. Zu erwähnen ist dabei insbesondere die während Jahrhunderten wichtigste Weiacher Einkommenssteuer, der nach dieser Familie benannte «Escher Gross Zehenden» (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 104). Dieser Zehnten wurde auch Jahrzehnte nach dem Verkauf an die Kapläne zum Grossmünster (vgl. Schuldentilgungsvereinbarung von 1521) und der kurz darauf erfolgten Säkularisierung im Rahmen der Reformation noch so genannt.

Weiacher Stern: von den Eschern oder den Heggenzern?

Die Frage, von welchem dieser beiden Geschlechter sich der Weiacher Stern tatsächlich ableitet (wenn überhaupt), wird – glückliche Zufälle bei weiteren Archivarbeiten vorbehalten – auch 135 Jahre nach Keller-Escher wohl eher nicht beantwortet werden können.

Zieht man die Farben zu Rate, dann haben allerdings klar die Escher die Nase vorn. Denn der Heggenzer Stern ist in Silber gehalten und liegt überdies auf rotem Grund. Der Stern der Familie Escher aber ist – zumindest auf der Wappenscheibe von 1570 – eindeutig in Gold gehalten und liegt auf blauem Grund.

Ein sechsstrahliger goldener Stern ist das Weiacher Symbol im Wirtshausschild des Gasthofs Sternen und auf der Gesangvereinsfahne. Vor allem aber im über 300-jährigen Regensberger Dekanatsbuch. Im Gegensatz dazu ist dort der damals ebenfalls noch sechsstrahlige Bachser Stern silbern (vgl. Bilder der beiden Wappens in WeiachBlog Nr. 1478).

Gold schlägt Silber – auch in diesem Fall?

Quellen
  • Runge, H.: Die Wappenrolle von Zürich. Ein heraldisches Denkmal des vierzehnten Jahrhunderts in getreuer farbiger Nachbildung des Originals mit den Wappen aus dem Hause zum Loch, Selbstverlag der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich; Druck von D. Bürkli, Zürich 1860. Vgl. Wikimedia Commons.
  • Keller-Escher, C.: Fünfhundert und sechzig Jahre aus der Geschichte der Familie Escher vom Glas. 1320-1885. Festgabe zur Feier des fünfhundertsten Jahrestages ihrer Einbürgerung zu Zürich. I. Theil. Geschichtliche Darstellung und biographische Schilderungen. Auf Wunsch der Familie nach den Quellen bearbeitet und zusammengestellt. Zürich 1885. Vgl. e-rara.ch.
  • Keller-Escher, C.: Fünfhundert und sechzig Jahre aus der Geschichte der Familie Escher vom Glas. 1320-1885. Festgabe zur Feier des fünfhundertsten Jahrestages ihrer Einbürgerung zu Zürich. II. Theil: Genealogie der Familie Escher vom Glas. Nach urkundlichen Quellen mit Benutzung älterer Familienstammbücher, der genealogischen Arbeiten auf der Zürcherischen Stadtbibliothek und der städtischen Register zusammengestellt und bis auf die neueste Zeit fortgeführt. Zürich 1885. Vgl. e-rara.ch.
Literatur

Montag, 9. März 2020

Woher kommt der Weiacher Stern? Hat er Schaffhauser Wurzeln?

In der älteren Literatur zum Weiacher Wappen wird der Stern in der Regel mit dem ehemaligen Gasthof Sternen in Zusammenhang gebracht. Zuweilen wird gar gemutmasst, es handle sich um eine einfache Verzierung (so im Februar 1936 in der Zeitung «Der Wehnthaler», vgl. WeiachBlog Nr. 1476).

In Gasthöfen werden nicht nur Speisen und Getränke aufgetischt. Da kann man auch übernachten. In früheren Zeiten wurde nur bei Vorliegen eines solchen Bedürfnisbündels der Betrieb eines Gasthof erlaubt. Das Gebäude (und nicht etwa sein Eigentümer bzw. Besitzer) war mit einer staatlichen Konzession versehen. Im Gegensatz dazu durften Speisewirtschaften und Weinschenken keine Fremden beherbergen.

In Weiach gab es genau EIN obrigkeitlich bewilligtes Gasthaus, den «Sternen», der bis 1829 an der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse stand. Dort, mitten im Dorfkern, wurden nachweislich regelmässig Verhandlungen des Dorfgerichts abgehalten, Zwangsversteigerungen durchgeführt, etc.

Und deshalb ist es nicht ganz abwegig anzunehmen, dass der Name und das dazugehörende Wirtshauszeichen etwas mit dem Gemeinwesen zu tun haben könnten.

In WeiachBlog Nr. 1476 habe ich die Veröffentlichung einer «schlüssigen These» angekündigt, «die einen Zusammenhang mit früheren Machtverhältnissen und deren Wappenmotiven aufzeigt». In diesem und dem folgenden Beitrag (Nr. 1481 und 1482) werden zwei mögliche Verbindungen des Weiachersterns mit der politischen Vergangenheit der Gemeinde aufgezeigt. Konkret: mit Familien, die während Jahrhunderten Macht und Einfluss auf das Dorf ausübten.

Herren zu Weiss- und Schwarzwasserstelz

Die eine Verbindung hat Schaffhauser Wurzeln. Diejenigen der Familie Heggenzer, auch Heggenzi genannt. Dieses Schaffhauser Geschlecht hatte ab 1363 die Vogtei Fisibach samt dem Schloss Schwarzwasserstelz inne. Mitte des 15. Jahrhunderts erlangte es überdies die Kontrolle über Weisswasserstelz auf dem Nordufer des Rheins. Zu letzterem gehörten die Vogtei, der Kirchensatz sowie der Zehnten über Lienheim (vgl. Aargauer Urkunden XIII, S. 12). Die Heggenzer hatten also eine in der Umgebung von Kaiserstuhl nicht zu unterschätzende Machtstellung inne und behielten diese bis zum ausgehenden 16. Jahrhundert.

Erwerbszeitpunkt liegt im Dunkeln

Seit wann die Patrizierfamilie Heggenzer im Besitz der halben Niedergerichtsherrschaft zu Weiach war, ist unbekannt. Die von Zollinger in seiner 1972 publizierten Monografie (S. 20) genannte exakte Jahreszahl 1450 beruht jedenfalls auf einem Irrtum (Vermischung mit dem Erwerb von Weisswasserstelz).

In der Urkunde von 1295 (UBZH VI, 289; N° 2323) zwischen dem konstanzischen Fürstbischof Heinrich und dem Freiherrn Jakob von Wart werden die übertragenen Gerichtsrechte mit «getwinch et ban» umschrieben. Sollte diese Formulierung nur die grundherrlichen Rechte umfasst haben, nicht aber die eigentlichen Niedergerichtsrechte, dann könnte es durchaus sein, dass die Heggenzer ihre Niedergerichtsrechte schon einige Zeit vor 1363 erworben haben, beispielsweise über eine Frau aus aussterbendem Geschlecht, die einen Heggenzer heiratete. Und, dass sie später eine Hälfte an das Fürstbistum abtraten.

Sollte «getwinch et ban» aber auch das Niedergericht umfasst haben (was die in der Literatur implizit vertretene Auffassung ist), dann ist es umgekehrt: die Heggenzer hätten demnach nach 1295 eine Hälfte aus der Hand des Konstanzer Fürstbischofs empfangen. In einem Pfandbrief über die Vogtei Fisibach von 1460 war das Niedergericht Weiach jedenfalls nicht erwähnt (vgl. Aargauer Urkunden XIII, Nr. 211).

Heggenzer waren auch fürstbischöflich-konstanzische Obervögte

Da die Heggenzi nicht allein Schwarz- und Weisswasserstelz sowie Teile des Weiacher Niedergerichts besassen, sondern sich zeitweise auch noch die Funktion eines fürstbischöflichen Obervogts über das Amt Kaiserstuhl sichern konnten, waren sie einerseits aus eigenem Recht (Lehennehmer) und andererseits in Vertretung des Fürstbischofs (Amtsträger) für das Weiacher Niedergericht verantwortlich. In ihrem Namen sass dann ein aus dem Kaiserstuhler Bürgertum ernannter Gerichtspräsident dem Weiacher Dorfgericht vor.

Wann die Heggenzer zu ihrem Adelstitel gelangt sind, ist für die Weiacher Geschichte nicht von Belang. Wichtig ist hingegen, dass Johann Melchior Heggenzer von Wasserstelz im 16. Jahrhundert «ein gar fürnemer Herr» und kaiserlicher Rat war (Kindler v. Knobloch S. 9), der sich in juristischen Belangen auskannte und auch nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zurückschreckte, wenn er die Rechte seiner Familie tangiert sah (so z.B. 1553/54 im Streit um die Niedergerichtsbarkeit über Weiach, vgl. Aargauer Urkunden XIII, Nr. 211).

Auch wenn die Heggenzer mit dem Tod dieses Johann Melchior bereits 1587 im Mannesstamm ausgestorben sind und ihre Rechte über die Heirat seiner Töchter Ida und Clara an die Herren von Landsberg übergingen, so darf angenommen werden, dass dieser jahrhundertelang andauernde Einfluss nicht spurlos am kollektiven Gedächtnis der Weiacher vorübergegangen ist. Zumal die von Landsberg ihre Hälfte am Niedergericht bereits 1605 an den Fürstbischof verkauft haben und somit vergleichsweise wenig Spuren in Weiach hinterlassen haben.

Das Wappen der Heggenzer

Als adelige Familie führten die Heggenzer natürlich auch ein eigenes Wappen: ein sechsstrahliger Stern in Silber auf rotem Feld über einem blauen Dreiberg. Zuweilen fehlte dieser Berg auch: das Siegel des Hans Heggenzi von 1461 zeigt einen Stern ohne den Dreiberg.

Im Oberbadischen Geschlechterbuch, publiziert im Jahre 1905, ist folgende Darstellung des Heggenzer-Wappens zu finden (Bd. 2, S. 10):


Das entscheidende Element prangt auch über dem Helm: der Stern! Ein solcher sechstrahliger Stern ist aber auch das alte Dorfzeichen von Weiach (so zu sehen am Wirtshausschild des Gasthofs Sternen, auf der grossen Glocke von 1843 sowie auf der Gesangvereinfahne mit der Jahrzahl 1860).

Haben die Weiacher ihr Dorfzeichen also von den Heggenzern übernommen? Möglich wäre es.

Vergleich mit dem Dekanatsbuch

Im Dekanatsbuch des Kapitels Regensberg (fol. 98; vgl. WeiachBlog Nr. 1478 für ein Bild) ist der Weiacher Stern zwar nicht in Silber, sondern in Gold gehalten, aber eben auch sechsstrahlig.

Man könnte dies so lesen, dass die Wappen-Figur des einen Niedergerichtsherrn (Heggenzer) auf dem Schild des Hochgerichtsherrn (der Stadt Zürich) ruht.

Interessanterweise verwendeten die Weiacher aber im 19. Jahrhundert dennoch nur den sechsstrahligen Stern allein, ohne geteilten Zürcherschild darunter (vgl. vorstehenden Abschnitt).

Heggenzerstern weniger heikel als Konstanzerkreuz?

Klar ist, dass das Weiacher Dorfgericht Ausfluss des Niedergerichtsrechts war und aufgrund seines Weiterbestehens bis 1798 durch den Zürcher Staat nicht abgeschafft werden konnte (wie das in anderen Gemeinden des Neuamts zugunsten des Amtsgerichts in Niederglatt der Fall war, wo das Niedergericht sich in Zürcher Hand befand).

Klar ist auch, dass die Zürcher Obrigkeit spätestens ab der Reformation mit dem Fürstbischof von Konstanz mehr Reibungsflächen hatte als mit einer Schaffhauser Patrizierfamilie (auch wenn diese wohl beim katholischen Glaubens blieb; Agathe Heggenzer v. Wasserstelz, die Schwester des oben genannten Johann Melchior, war ab 1550 Äbtissin des Damenstifts Säckingen, vgl. Bild ihres Wappens).

Falls die Weiacher also tatsächlich den Heggenzerstern als ihr Dorfzeichen übernommen haben, dann wäre dies aus Zürcher Sicht weniger provozierend gewesen, als wenn sie das Konstanzerkreuz (rotes Kreuz auf silbernem Grund, vgl. Wappen von Hohentengen am Hochrhein) gewählt hätten.

Soweit die Ausführungen zur These von den Schaffhauser Wurzeln. Die andere mögliche Verbindung des Weiacher Sterns mit mächtigen Familien vergangener Jahrhunderte, eine mit Kaiserstuhler Wurzeln, wird im folgenden Artikel erörtert.

Quelle
  • Kindler von Knobloch, Julius; Badische Historische Kommission  [Hrsg.]: Oberbadisches Geschlechterbuch (Band 2): He - Lysser, Heidelberg 1905 – S. 7-10.
    https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/kindlervonknobloch1898bd2/0009

Samstag, 7. März 2020

Miet-Kühlfächer und Milch im Offenausschank

Ein eigenes Gefrierfach? Standard, oder? In Weiach (und nicht nur da) begann das eisige Zeitalter für den Privathaushalt mit einem Sharing-Modell, einer Gemeinschafts-Tiefkühlanlage.

Eine Referentin aus dem Bernbiet hatte den Weiacher Bäuerinnen diesen Floh ins Ohr gesetzt. Offensichtlich hatten die Weiacherinnen trotz fehlendem Frauenstimmrecht sehr viel zu sagen. Die zentral im Dorfkern hinter der Milchannahmestelle beim VOLG gelegene Anlage wurde nämlich in absoluter Rekordzeit realisiert (vgl. WeiachBlog Nr. 356 v. 11. Januar 2007).

Und das, obwohl die Miete auch nicht gerade billig und die Weiacher in der Vorkieswerkzeit finanziell keineswegs auf Rosen gebettet waren: «Miete für je 100 Liter-Fach Fr. 35.- pro Jahr.» notierte Walter Zollinger in seiner Jahreschronik 1957 (G-Ch Weiach 1957 – S. 15).

Technische Anlagen müssen gewartet werden und auch die Teuerung schlägt erbarmungslos zu. So kam es, dass die 1912 gegründete Milchgenossenschaft Weiach, welche diese Tiefkühlanlage anbot, am 25. Juli 1983 zur ersten Mietpreiserhöhung schreiten musste, vgl. Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 1983:


Die «Mitteilung an alle Gefrierfachmieter» lautete:

«Jnfolge grosser Reperaturen, an der Gefrieranlage, sind wir gezwungen, ab 1. Sept. 1983, die Miete der Fächer zu erhöhen. Seit dem Bau der Anlage (26 Jahre) haben wir noch nie eine Erhöhung vorgenommen.

Neuer Preis jährlich:
Fach 100 L. Fr. 45.-
Fach 150 L. Fr. 65.-
Fach 200 L. Fr. 80.-

Wir möchten unsere Einwohner, aufmerksam machen, dass noch einige Fächer frei sind.»

Mit dem Chesseli in die Milch-Hütte

Die Milchgenossenschaft nutzte die Ankündigung, eines ihrer weiteren Nebengeschäfte zu bewerben, den Frischmilch-Ausschank in der Annahmestelle:

«Bei dieser Gelegenheit, möchten wir Sie wieder einmal auf unseren: Frischmilch-Verkauf aufmerksam machen.

1 L. Frischmilch kostet Fr. 1.20
1 L. Past. Milch kostet Fr. 1.55

Ausschank wärend der Hüttenzeit: von 18.15 Uhr - 18.45 Uhr.»

Das waren noch Zeiten, als man sein Kind noch mit einem Metall-Kesselchen Milch holen lassen konnte. An einem Ort, wo man mit einer eigenen Währung bezahlte: den Milchmarken (vgl. WeiachBlog Nr. 1211 v. 30. April 2015). Mit Zusatzlerneffekt: denn da konnte man auf den einen oder anderen Landwirt treffen, der seine Milch ablieferte.

Strukturwandel weg vom Bauerndorf

Im Januar 1990 war damit Schluss. Die Hütte wurde geschlossen, die Milch wird seither diskret per Tankwagen weggeführt.

Mittlerweile sind die Bauern auch in Weiach buchstäblich an den Rand gedrängt worden, die noch in den 70er-Jahren überall zu findenden Misthaufen aus dem Dorfbild verschwunden. Die wenigen Produktionsbetriebe basieren alle auf Aussiedlerhöfen.

Das ist auch kein Wunder. Wer die heutigen Grossverteiler-Preise für Milch im Tetrapak kennt (die etwa gleich hoch oder noch darunter liegen), der kann sich leicht ausrechnen, dass die Bauern heute bei massiv gestiegenem allgemeinen Kostenniveau nur noch über Produktionsausweitung mithalten können.

Und die Gemeinschafts-Tiefkühlanlage? Ist natürlich auch verschwunden. Nur das Häuschen, das sie beherbergte, das gibt es weiterhin. Immerhin.

Quelle
  • Vorstand der Milchgenossenschaft Weiach: Mitteilung an alle Gefrierfachmieter. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 1983 – S. 12.

Donnerstag, 5. März 2020

Ernst Baumgartner-Brennwald († 2008) im Interview

Heute vor zehn Jahren hat WeiachBlog eine Übersicht über die von Regula Brandenberger (1940-2012) in den damals noch jungen Mitteilungen für die Gemeinde Weiach publizierten Interviews veröffentlicht, vgl. WeiachBlog Nr. 784.

Regula Brandenberger-Frick war nicht nur Primarlehrerin, sie hat auch vielfältige Aufgaben im Dienste des Gemeinwesens übernommen, so im Frauenverein Weiach, als Mitglied der Ortsmuseumskommission, als evangelisch-reformierte Kirchenpflegerin und zuletzt Abgeordnete des Bezirks Dielsdorf in der Kirchensynode.

Regula könnte heute ihren 80. Geburtstag feiern. Ihre Demenz-Krankheit hat sie frühzeitig verstummen lassen, schon Jahre vor dem Tod ihres Körpers. Was die Demenz für sie bedeutet hat, kann man nur ansatzweise erahnen, vielleicht indem man das Geschehen als eine Abwandlung der bekannten Geschichte Ein Tisch ist ein Tisch von Peter Bichsel begreift. Die Worte waren noch da und lebendig. Nur wir Aussenstehenden haben nicht mehr verstanden, was das Gesagte bedeuten soll.

Zwei Gemeindepräsidenten befragt

Zum Gedenken stellt WeiachBlog heute das zweite Interview der Reihe «Unter uns...» online, das Regula im Juni 1983 mit dem damals 63-jährigen Ernst Baumgartner-Brennwald geführt hat.

Ernst Baumgartner-Brennwald war von 1966 bis 1982, d.h. während 16 Jahren, Weiacher Gemeindepräsident und amtierte zuvor ebenfalls 16 Jahre als Kirchengutsverwalter. Dazu kamen viele weitere Engagements in den Weiacher Vereinen (vgl. den Nachruf von Germano Neri im Zürcher Unterländer v. 20.2.2008).

Einzelne Passagen des Interviews haben auch heute noch Aktualitätswert. So der Appell, sich mehr am Gemeindeleben und an Abstimmungen zu beteiligen (Stichwort: tiefe Stimmbeteiligung). Oder die Frage, was man mit der leerstehenden Kubatur des beim Bau der Schulanlage Hofwies in den 1970ern geplanten Lehrschwimmbeckens unter der Turnhalle anfangen solle.

Mehrmals wird im Gespräch Bezug genommen auf das erste Interview der Reihe «Unter uns...» mit dem damals amtierenden Gemeindepräsidenten Mauro Lenisa, vgl. dafür: WeiachBlog Nr. 1366.


Nach dem neuen Gemeindepräsidenten kommt dieses Mal sein Vorgänger zum Wort:

Herrn Ernst Baumgartner-Brennwald

R.B. - Ernst, Du warst nun während sehr langer Zeit Gemeindepräsident. - Hast Du Deinem Amt nicht noch etwa nachgetrauert?

E.B. - Im Gegenteil! Gesundheitlich war es höchste Zeit, ich Hoffe, ich kann mit der Operation meiner Gelenkarthrose im rechten Bein noch warten bis zu meiner Pensionierung in zwei Jahren. Aber die Arbeit wird auch ständig umfangreicher und anspruchsvoller.

R.B. - Wo, und was arbeitest Du denn?

E.B. - Im BMW-Hauptsitz in Dielsdorf, in der Spedition. Meine Arbeit ist eine Art Kombination zwischen Spedition (Fahrdienst) und Büro: mindestens 5x pro Tag Speditionsfahrten zur Bahn, zur Post, dazwischen sortieren und erledigen aller Retouren (d.h. retournierte Ersatzteile). Es ist eine interessante Arbeit, aber sie macht recht müde, weil ich doch immer «dran» sein muss›. Darum bin ich froh, dass ich am Abend nun nicht auch noch weiterarbeiten muss; ich brauche jetzt meinen Feierabend.

R.B. - Also würdest Du die Arbeitsbelastung des Gemeindepräsidenten gleich angeben wie Herr Lenisa?

E.B. - Jawohl - genau gleich! Ich habe noch zu meiner Frau gesagt beim Lesen: «Lueg nu, gsesch, bi dem isches jetze au eso!»

R.B. - Worin meinst Du liegt der Unterschied, wenn man die Arbeitspensen der Gemeindepräsidenten verschieden grosser Dörfer miteinander vergleicht?

E.B. - Arbeit haben bestimmt beide gleich viel, aber sie ist anders gegliedert. Der Präsident einer grossen Gemeinde ist gezwungen, die Arbeit in Ressorts aufzuteilen, von den Ressortvorstehern Informatinen und Anträge entgegenzunehmen und hauptsächlich daraus seine Arbeitsgrundlagen zu beziehen.

Der Präsident eines kleinen Dorfes sollte in allen Bereichen Bescheid wissen. - Dazu noch ein Beitrag an jene Weiterbildungsfrage im letzten Gespräch mit Herrn Lenisa [vgl. WeiachBlog Nr. 1366]: Nebst dem Verband der Gemeindepräsidenten organisiert auch der Gemeindeschreiberverband Kurse. Ich habe u.a. solche besucht für Bau- und Planungsgesetz, für Staats- und Verwaltungsrecht, für Polizei- und für Gemeinderecht.

R.B. - Kam es nicht etwa vor, dass Dir die Ausführung eines Gemeindeentscheides Mühe machte, weil Du selber anderer Ansicht warest?

E.B. - Nein, eigentlich nie; man sollte die Entscheide des Dorfes akzeptieren, sonst wird man verkrampft und verbittert. Als ich seinerzeit den Ausbau der Bergstrasse ein zweites Mal vorlegte, wurde mir Zwängerei vorgeworfen. Mir ging es aber lediglich darum, dass später weder Gegner noch Befürworter bemängeln können, dass sie nicht nochmals umfassend informiert wurden und nochmals entscheiden konnten. Uebrigens hat n[a]chher Statthalter Bosshard unserem Wiedererwägungsantrag volle Anerkennung ausgesprochen.

R.B. - Welches Gemeindegeschäft oder -problem hat Dir besonders schlaflose Nächte verursacht?

E.B. - Schlaflose Nächte hatte ich keine. Aber die erste Abstimmung über die Güterzusammenlegung war eine Enttäuschung. Obwohl viele positiv eingestellt waren, hatte ich in der Gemeinde keine Rückendeckung. Das war mühsam. 

[Anmerkung WeiachBlog: laut Willi Baumgartner-Thut fand diese erste Abstimmung im Jahre 1971 statt. Angenommen hat die Gemeindeversammlung das Vorhaben einer Gesamtmelioration erst in der zweiten Abstimmung im Jahr des Interviews: 1983]

R.B. - Gab es in Deiner Amtszeit Dinge, die sich plötzlich anders entwickelten, als eigentlich vorauszusehen war?

E.B. - Grundsätzlich nein; einzig die Raumplanung des Lehrschwimmbeckens könnte man so beurteilen. Da die Betriebskosten rasant stiegen, musste man vom ursprünglichen Plan absehen. Platz und Raum steht ja noch zur Verfügung; man muss ihn nur ausnützen.

R.B. - Was meinst Du zu Herrn Lenisas Vorschlägen?

E.B. - Ich hatte z.T. ganz ähnliche! Ausserdem: da der Sternenwirt beabsichtigt, im Saal Zimmer einzubauen, stünde dieser dann ja nicht mehr zur Verfügung als Mannschaftsverpflegungsraum. 

[Truppeneinquartierungen in der Zivilschutzanlage unter dem Schulhausplatz waren damals noch gang und gäbe, die Truppenküche befand sich unter der Abwartswohnung und Verpflegungsstandort war nach den Ausführungen Baumgartner-Brennwalds also offenbar der Saal des Gasthofs Sternen] 

Also liesse sich der noch ungenutzte Raum so ausbauen, dass er als Verpflegungsraum, aber auch als Saal für Gemeindeanlässe benutzt werden könnte. Obwohl ich staune und voller Anerkennung feststelle, dass unsere vielen Vereine sich geschickt und friedlich in eine Turnhalle teile, wäre dort unten auch ein zweiter Turnraum denkbar für Turnarten, die nicht aufwendige Einrichtungen benötigen.

R.B. - Welches war in Deiner Amtszeit das schönste, erfreulichste Erlebnis?

E.B. - Der riesige Einsatz und die grosse Zusammenarbeit der Gemeinde am Rohbaufest [Schulanlage Hofwies, eingeweiht 1976], zugunsten unserer Bühne.

R.B. - Zurück zu den Sorgen: ist die mangelnde Stimmbeteiligung auch eine Deiner grössten? [wie die des amtierenden Präsidenten Mauro Lenisa, vgl. WeiachBlog Nr. 1366]

E.B. - Ganz sicher! Dazu möchte ich mir noch eine grössere Beteiligung und Mitarbeit der Frauen wünschen. Seinerzeit hatte ich als Ermunterung und Erleichterung eine Art staatsbürgerlichen Kurs für die Frauen geplant; vielleicht war es ein Fehler der Behörden, dass es unterlassen wurde.

R.B. - Du hast immer hier in diesem Haus gewohnt. Welche Veränderung im Dorfe in all den vielen Jahren beschäftigt Dich am meisten?

E.B. - Das Desinteresse vor allem der jüngeren Leute an kulturellen Aufgaben; ich denke an die Dorfmusik, an die Chöre. Es wird auch in den Familien nicht mehr gesungen. Sicher sind Radio und Fernsehen grösstenteils die Ursachen, dass wir nicht mehr Feierabend machen können wie früher.

R.B. - Da drüben steht ein Klavier. Kannst Du Klavier spielen?

E.B. - Ich nicht. Aber der älteste Sohn wurde Lehrer, und da gehörte es eben dazu. Ausserdem wurde das Klavierspielen fast zur Therapie bei einer Tochter, die nach einer Tumoroperation die Finger nicht mehr bewegen konnte. Heute ist sie aber wieder ganz gesund; man merkt nichts mehr davon.

R.B. - Ist dieser Sohn heute noch Lehrer?

E.B. - Jawohl; Reallehrer in Altstetten. Und er ist gern Lehrer!

R.B. - Ihr habt aber noch mehr Kinder.

E.B. - Ja, fünf; vier sind bereits verheiratet.

R.B. - War Dein Amt für Deine Familie nie zuviel?

E.B. - Zuerst sicher nicht; als ich Gemeinderat wurde, waren die Kinder noch klein und ich Bauer, und immer «daheim». Später hatte ich hie und da Bedenken; die Kinder sagen aber auch heute noch, es sei nicht eine Belastung, sondern eine Bereicherung, eine Horizonterweiterung gewesen.

Der zweite Sohn war zuerst Bauer, entschloss sich dann aber von einem Tag auf den andern für eine Verwaltungslehre auf der Stadtverwaltung Kloten. Zuerst war es hart für mich; nachher aber ein Gewinn für beide: jeder konnte vom andern lernen! -

R.B. - Mich beschäftigte schon die Idee, ob man nicht im Ortsmuseum 1 - 2 Webstühle aufstellen könnte in einem der oberen Räume, und damit das Häuschen mehr beleben und automatisch Raum für Begegnungen schaffen. Was meinst Du dazu?

E.B. - Die Idee wäre schon recht; ich habe nur Bedenken, wie man dann die vielen alten Sachen unter Kontrolle haben könnte. Ueberlegen liesse sich dieser Gedanke schon.

R.B. - Gibt es etwas, das Du heute anders machen würdest?

E.B. - Ich begrüsse es sehr, dass wir nun ein Informationsblatt haben, und bedaure es, dass das früher nicht möglich war.

R.B. - Bestimmt dachtest Du auch etwa: «Das machi dänn emal, wän-i dänn Zyt ha.»

E.B. - Sicher! Das Französische aufpolieren! Da bin ich jetzt bereits dran. Wir waren schon einmal in Paris; ich möchte so gut französisch können, dass wir froh und unbeschwert reisen und uns verständigen können. Ausserdem will ich wieder mehr lesen; vor allem Gotthelf. Fernsehen sagt mir nicht viel, ausser etwa ein Theaterstück; mir sind Bücher lieber.

R.B. - Hast Du abschliessend noch einen grossen Wunsch an «Deine» Gemeinde?

E.B. - Eben, wie bereits gesagt: - Die Stimmbeteiligung, mehr Interesse am ganzen Gemeindeleben. Und dazu: - Ich wünsche der Gemeinde, dass diese Kieslöcher wieder rekultiviert werden mögen, und vor allem: - dass keine neuen mehr entstehen!

16. Juni 1983
R. Brandenberger

Wie eingangs erwähnt: die Stimmbeteiligung und das Engagement im Leben der Gemeinde sind die Sorgenkinder des Gemeindepräsidenten. Spätestens seit der Amtszeit von Ernst Baumgartner-Brennwald war das so. Und daran hat sich bis heute nichts Wesentliches gehändert.

Quelle und Literatur
  • Brandenberger, R.: Unter uns... Ernst Baumgartner-Brennwald, alt Gemeindepräsident. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, August 1983 – S. 9-12.
  • Baumgartner-Thut, W.: Chronologie des 20. Jahrhunderts. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW), Januar 2000 – S. 11-15. [Reprint mit Anmerkungen in der aktuellen Ausgabe der Ortsgeschichtlichen Monographie, S. 92-94]
  • Neri, G.: Nachruf. Im Gedenken an Ernst Baumgartner, Weiach. In: Zürcher Landzeitung / ZU / NBT, 20. Februar 2008 – S. 6.
[Veröffentlicht am 6. März 2020 um 01:18 MEZ]

Sonntag, 1. März 2020

Stand Weiach dem Bachser Wappen Pate?

Die Lektüre eines von Kurt Derrer, Winterthur, verfassten bunten Strausses von Notizen über Bachs und das Bachsertal hat mir vor einigen Monaten neue Denkansätze für die Entstehungsgeschichte des Weiacher Gemeindewappens beschert.

Derrer, als Jugendlicher in Bachs ansässig, ist der Region als Mitglied des Zürcher Unterländer Museumsvereins (ZUMV) und als Verfasser von regionalgeschichtlichen Miszellen wie den eingangs erwähnten noch immer verbunden. Es lohnt sich daher, die auf der Website des ZUMV versammelten Texte u.a. der Reihe «Schriften, Texte, Schnipsel, Plaudereien» zu lesen (insbesondere den Band 9 über Bachs, aus dem in diesem Beitrag zitiert wird).

Das Gemeindewappen an der Kirchendecke

Unsere Nachbargemeinde Bachs wurde erst im 18. Jahrhundert zu einer selbstständigen Kirchgemeinde mit eigener Kirche (1714) und eigenem Pfarrer (1730). Vorher waren die Bewohner des Dorfes Bachs nach Steinmaur, diejenigen der Höfe im Thal (nordwestlich Richtung Fisibach AG gelegen) hingegen nach Niederweningen kirchgenössig.

Im Gegensatz zu Weiach, wo über dem Haupteingangsportal der evangelisch-reformierten Kirche ein in Stein gehauener Zürcherschild prangt, war in Bachs im Innern der Kirche ein mit einem achtzackigen Stern ergänztes Zürcherwappen angebracht. Dieses Gemeindezeichen führten die Bachser, folgt man Derrer, bereits vor über 300 Jahren:

«Bachs führt seit dem Kirchenbau von 1714 als Gemeindeemblem das Zürichschild mit einem blauen Stern auf silbernem Grund.» [Derrer, S. 8]

«Das anlässlich des Kirchenbaus erstmals angebrachte Bachser Wappen ("Zürischild" mit einem blauen, achtstrahligen Stern auf silbernem Grund) konnte bei der Renovation nicht gerettet werden. Der Holzwurm hatte seine Arbeit bereits nachhaltig verrichtet.» [Derrer, S. 9] 

Das erwähnte Wappen ist Teil einer Komposition  (vgl. das Bild unten):

Auf der linken Seite das Zürcher Staatswappen mit der Überschrift «SPQT» (Senatus populusque turicensis, Rat und Volk von Zürich, was ein italienischer Tourist mit Blick auf die republikanisch-egalitäre Gesinnung der Zürcher mit «siamo principi quasi tutti» übersetzte, d.h. die Zürcher seien sozusagen alle Fürsten, vgl. Arnet 2016). Unter dem Wappen findet sich die Jahrzahl der Einweihung der Bachser Kirche (MDCCXIIII = 1714).

Auf der rechten Seite das Bachser Wappen mit dem hebräischen Schriftzug für Jahwe über und «Renovirt 1912» unter dem Wappen. Der Bachser Stern ist eindeutig achtstrahlig.

Bild: Denkmalpflege des Kantons Zürich, 1963

Die von Derrer erwähnte Renovation fand 1963/64 statt. Das Bild der Denkmalpflege ist das letzte erhaltene der Wappenkassette an der Felderdecke.

Gemäss Auskunft der Kunstdenkmäler-Inventarisation (Neubearbeitung des Bezirks Dielsdorf; KdS ZH VII, Frau A. Kerstan) waren die Wappen in die gefelderte Decke (Kassettendecke) aus der Bauzeit eingelassen. Das deckt sich mit der oben zitierten Aussage Derrers.

Das Bachser Wappen im Dekanatsbuch

Dass es sich bei diesem Bachser Wappen mit dem blauen Stern in der rechten oberen Ecke nicht um die vor der Bauzeit der Kirche offenbar übliche Blasonierung handeln kann, zeigt sich an den folgenden Auszügen aus dem Dekanatsbuch (zu dessen Entstehungsgeschichte vgl. WeiachBlog Nr. 1477 von gestern):

Bild oben: Wiachiana-Verlag; Bild unten: Staatsarchiv des Kantons Zürich

Auffallend ist, dass zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Buchmalerei (mutmasslich nach 1706 aber vor 1711) sowohl Weiach als auch Bachs über ein und dasselbe Dorfzeichen verfügt haben: einen sechsstrahligen goldenen facettierten Stern. Auch bei unterschiedlicher künstlerischer Darstellung (wie oben) ist dieser Teil der Blasonierung (Wappenbeschreibung) nämlich identisch.

Ebenfalls auffällig: bei beiden Gemeinden ist dieselbe heraldische Todsünde «Metall auf Metall» festzustellen. Aber vor allem: Bachs hatte vor dem Bau der Kirche 1713/14 (nach Ausweis des Dekanatsbuches) noch keinen Zürcherschild im Wappen!

Die Vermutung, dass dies früher auch in Weiach so war, liegt nahe, wenn man sich die erhaltenen Darstellungen des Weiacher Sterns aus dem 19. Jahrhundert vergegenwärtigt. Alle kommen ohne den Zürcherschild aus!

Hat allenfalls die (seit 1714?) achtstrahlige Bachser Version den Lithographen Krauer dazu gebracht, den Weiacher Stern auf seiner Wappentafel zwei Zacken zulegen zu lassen – obwohl am Wirtshaus Sternen (irgendwann nach 1830), auf den Glocken (1843), auf der Fahne des «Gesangverein Weiach» (1860) sowie auf der Kirchturmspitze (Zeitpunkt unbekannt, dokumentiert durch den Technischen Arbeitsdienst Zürich im Jahre 1934) konsequent ein sechsstrahliger Stern verwendet wurde?

Das Wirtshauszeichen des Sternen zu Weiach: ein sechsstrahliger, facettierter, gelber Stern! 
Das ist der alte Weiacherstern. (vgl. WeiachTweet Nr. 1672, 13. August 2018, 00:01)

Neue Blasonierung als obrigkeitliches Herrschaftszeichen

«In der unmittelbaren Nachbarschaft der katholischen Grafschaft Baden wie auch der Markgrafschaft Baden (damals Teil des Hl. Römischen Reiches deutscher Nation) gelegen und den Einflüssen durch das fürstbischöfliche Konstanz ausgesetzt, konnte es eigentlich kein Zufall sein, dass Zürich in Bachs und Weiach mit seinen Farben Flagge zeigte, indem es mit ihren Wappen auf ihre Oberhoheit hinwies [...].» [Derrer, S. 9]

Einmal abgesehen davon, dass die Markgrafschaft Baden erst ab der napoleonischen Zeit um ca. 1802 ihren Einfluss im Raum Hohentengen gelten machen konnte, ist dieses Auftreten des Zürcherschilds in Grenznähe tatsächlich bemerkenswert. Was zur Frage führt:

War das von der Obrigkeit zum Neubau von 1706 in die Weiacher Kirche gestiftete Ehren- oder Herrenwappen (vgl. StAZH B II 694 – Pag. 55 – 28. September 1706) eines, das (wie im Falle von Bachs, vgl. erstes Bild oben) auch das Weiacher Wappen so darstellte, wie es gemäss Dekanatsbuch aussah, nämlich mit gelbem sechsstrahligen Stern auf dem Zürcherschild?

Wenn das Bachser Wappen in Holz tatsächlich aus dem Jahr 1714 stammt, dann erscheint die Darstellung des Weiacher Wappens im Dekanatsbuch insofern in einem ganz besonderen Licht, als die Sichtweise der Pfarrherren, die dieses Werk erschaffen haben, tatsächlich mit grosser Wahrscheinlichkeit die obrigkeitliche ist. Denn: wes Brot ich ess', des Lied ich sing'.

Und wenn dem so ist, dann waren sowohl das Weiacher Wappen (allenfalls auf einer Wappenscheibe von 1706) als auch das Bachser Wappen (Kassettendecke von 1714) obrigkeitlich beeinflusste Neuschöpfungen unter Verwendung alter Dorfzeichen.

Bachs wäre dann – mit wenigen Jahren Verzögerung – dem obrigkeitlich eingefärbten Weiacher Vorbild gefolgt.

Die obrigkeitlich bevorzugte Blasonierungsvariante (Unterlegung mit dem Zürcherschild) scheint sich nach aktuellem Stand der Erkenntnisse erst mit der Wappentafel von Krauer in die Köpfe der Weiacher eingeschlichen zu haben. Vorher war ihr Stern lediglich sechsstrahlig – und ohne Zürcherschild.

Der Sternen zu Bachs

Wie wir gesehen haben hat der Stern als Dorfzeichen von Bachs eine Tradition, die gleich weit zurück dokumentiert ist wie die des Weiachersterns. Derrer ergänzt dazu den Umstand, dass es heute in Bachs eine Sternenstrasse gibt:

«In der Strassenbiegung der Glattfelder- resp. Kaiserstuhlerstrasse steht in Weiach noch heute der ehemalige Gasthof "Sternen" mit einem ansehnlichen Vorplatz. Über der Eingangstüre hängt ein prächtiger Stern und erinnert an Tage gastlicher Einkehr. In Bachs hingegen gibt es die Sternenstrasse. Sie führt von Neubachs nach Altbachs, quert rechtwinklig die Dorfstrasse und verläuft anschliessend parallel zur Bachsertalstrasse in südöstlicher Richtung bis zum Gehöft Tiergarten und weiter zum Waldrand der Egg. Möglicherweise existierte einst in Bachs ein Sternen-Hof. Ob diese Benennungen in einem Zusammenhang mit dem Stern im Weiacher resp. Bachser Ortswappen stehen, könnte nur Gegenstand kühner Vermutungen sein und vermutlich zur Ergötzung der Erdmannli am entgegengesetzten Ende des Bachsertales. Man lasse letzten Fragezeichen deshalb ihre Würde und bescheide sich mit den Fakten!» [Derrer, S. 9]

Bei den Fakten bleibend hat der Verfasser dieser Zeilen von einem Sternen-Hof bislang nichts gefunden. Dokumentiert ist hingegen die Erneuerung für ein Tavernenrecht eines Bachser Gasthofes mit diesem Namen, die der Zürcher Regierungsrat erlassen hat.

Dem «Ferdinand Pfister, Speisewirth, zum Stern, in Bachs» wurde am 17. Dezember 1883 auf sein Gesuch hin für die Dauer von 20 Jahren das Recht verliehen, in seinem Haus einen Gasthof zu betreiben und dort Fremde zu beherbergen (vgl. StAZH MM 2.242 RRB 1883/2325).

In Bachs hiess also offenbar das ehafte Wirtshaus gleich wie in Weiach. Die Frage, ob es sich dabei um den heutigen Neuhof an der Sternenstrasse 30 handelt, müssten der Bachser Ortsgeschichte Kundigere beantworten.

Quelle
Literatur
  • Acten- und Decanats-Buch Eines Ehrwürd. Regensberger Capituls. In dißere Ordnung gebracht auf die Zeit des andren Jubilaei der Reformiert-Eidgnössischen Kirchen. MDCCXIX per Joh. Philibert Tobler t. temp. Cam. C. Signatur: StAZH E IV 5.16
  • Brandenberger, U.: Dorfzeichen, Wappen und Logo. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 84. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 – S. 11-15 (Revidierte Gesamtausgabe S. 303-307).
  • Brandenberger, U.: Weiacherstern auf altem Dachziegel? WeiachBlog Nr. 319 v. 19. November 2006.
  • Brandenberger, U.: 75 Jahre offiziell anerkanntes Wappen. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 85. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006 – S. 14-21 (Revidierte Gesamtausgabe S. 308-315).
  • Brandenberger, U.: Alter der Fahne oder Jahr der Vereinsgründung? WeiachBlog Nr. 792 v. 13. März 2010.
  • Brandenberger, U.: Woher kommt der Stern im Weiacher Wappen? WeiachBlog Nr. 800 v. 21. März 2010.
  • Arnet, H.: Das Alte Zürich war besser als sein Ruf. In: Tages-Anzeiger, 24. Oktober 2016.
  • Brandenberger, U.: Im Wappen zwei Zacken zugelegt. WeiachBlog Nr. 1383 v. 26. Dezember 2018.
  • Anhang 5: Dorfwappen und Gemeindelogo, sowie Abb. 35. In: Brandenberger, U.: Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Sechste, erweiterte Auflage von Walter Zollingers «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach». Ausgabe V6.20, Dezember 2019. (pdf, 2.88 MB) – S. 103.
  • Brandenberger, U.: Wann entstand das Regensberger Dekanatsbuch? WeiachBlog Nr. 1477 v. 29. Februar 2020.