Dienstag, 15. Oktober 2024

Bombendrohung wegen Beschwerde ans Bundesgericht

Im September vor 25 Jahren wurde bekannt, dass mehrere von Fluglärm betroffene Gemeinden sich einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht angeschlossen hatten. Ziel war die Klärung der Frage, ob die Fünfte Ausbauetappe des Flughafens Zürich so wie geplant (und vom Kanton bewilligt) in die bauliche Wirklichkeit überführt werden dürfe.

Konkret ging es da um das Dock Midfield samt den dafür nötigen Tunnelbauten. Wer schon einmal von dort abgeflogen oder dort angekommen ist, der weiss: Um zu diesem Inselterminal zu gelangen, muss man als Passagier eine automatisch betriebene U-Bahn benutzen. Gebaut wurde also dann doch.

Vor einem Vierteljahrhundert verfügte die zuständige Kammer des Bundesgerichts allerdings erst einmal einen temporären Baustopp und verlangte, dass nur Arbeiten ausgeführt werden dürften, die leicht wieder rückgängig zu machen wären, sollte die Beschwerde gutgeheissen werden.

Nur Stadel und Weiach wurden zum Hassobjekt

Unter den beschwerdeführenden Gemeinden waren nebst anderen auch Stadel und Weiach. Diese beiden Gemeinden – und offenbar nur sie – wurden Zielscheibe eines Zeitgenossen, dem alle Sicherungen durchgebrannt sind. Verstieg sich diese Person doch zu einer veritablen Bombendrohung!

Wenn es um Sprengstoff geht, dann versteht der Bund bekanntlich keinen Spass. Und so wurde auch diese Nachricht schnell zu einer nationalen Angelegenheit, die in Form einer Kurzmitteilung der Schweizerischen Depeschen-Agentur selbst in regionalen Printmedien der Romandie abgedruckt wurde. Unter dem Titel: «Kloten. Deux communes menacées» steht die folgende Nachricht:

«Deux communes opposées à l'agrandissement de l'aéroport de Zurich ont reçu des menaces d'attentat à la bombe. Une lettre anonyme leur est parvenue fin septembre, quelques jours après l'annonce de leur recours auprès du Tribunal fédéral contre le début des travaux. La missive est considérée comme un dérapage. Ecrite à la main et dans un style maladroit, elle exigeait des communes de Weiach et de Stadel (ZH) qu'elles retirent leurs oppositions sous peine de voir une bombe exploser./ats»

Bei Zuwiderhandlung platzt die Bombe

Das handschriftlich abgefasste anonyme Schreiben, so die SDA-Journalisten, müsse als (verbale) Entgleisung betrachtet werden. Es verlange von den beiden Gemeinden (warum nur diese beiden versteht man nicht wirklich), ihre gegnerische Haltung aufzugeben, bei Strafe einer Bombenexplosion im Falle der Zuwiderhandlung.

Dass die Bundesanwaltschaft in dieser Angelegenheit tätig wurde, ist anzunehmen. Ob die Täterschaft je ermittelt wurde, das ist WeiachBlog zurzeit noch unbekannt. Affaire à suivre. Und vielleicht weiss die Leserschaft ja mehr darüber.

Quellen

[Veröffentlicht am 17. Oktober 2024 um 00:15]

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