Dienstag, 30. Juni 2020

«...und ebenso die Aufbauung eines Schulhauses zu verweigern.»

Als «schallende Ohrfeige» für Gemeinderat und Primarschule bezeichnet Martin Liebrich, stellvertretender Chefredaktor und Redaktionsleiter des «Zürcher Unterländer», das Resultat der Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020. Etwas gar dick aufgetragen, findet WeiachBlog. Von einem Misstrauensvotum zu reden wäre wohl eher angebracht.

Den Behörden zum Trost sei gesagt: Dass die Weiacher Stimmbürger nicht so wollen wie ihre Schulpflege, das ist keineswegs aussergewöhnlich. Blenden wir zurück in die Zeit kurz nach der liberalen Revolution von 1830/31, als sich die Gemeinden von der Stadt Zürich emanzipierten. Die Landbewohner wollten nun das Heft selber in die Hand nehmen. Zu 100% – vor allem bei der Bildung. Da mussten sie ja schliesslich (fast) alles selber zahlen. Und wer zahlt, der befiehlt – oder etwa nicht?

Alternativloses Vorhaben

Noch am 10. Oktober 1833 hatten die Weiacher akzeptiert, ein neues Schulhaus bauen zu müssen. Die Schulpflege begründete das Vorhaben mit folgenden Worten: «Wenn die gegenwärtigen Schuhlgeseze und die Forderungen derselben mit unserm gegenwärtigen Schulhause in Vergleichung gegen einander gesezt werden, so wird die absolute Nothwendigkeit der Aufbauung eines neuen Schuhlhauses wohl Niemand in Abrede sein können». (Traktandum 5; vgl. Weiacher Geschichte(n) 107, s. unten). Opposition gab es keine, zumindest steht im Gemeindeprotokoll nichts davon.

Unter Gewühl und Beschimpfung

Aber schon am 30. November 1833 kassierte die kommunale Schulbehörde in einer Gemeindeversammlung eine krachende Niederlage. Nachdem man den Anwesenden erläutert hatte, dass sie sich dem neuen, von der Obrigkeit festgelegten Lehrplan samt neuen Lehrbüchern zu beugen hätten, reagierten die Weiacher höchst ungnädig, wie dem Bericht an die Bezirksschulpflege zu entnehmen ist:

«Wann die unterzeichnete Gemeindschulpflege es sich zur Pflicht machte, den gesezlichen Anordnungen zu Erzwekung eines guten Schulunterrichts möglichst Folge zu leisten und die vorgeschriebenen Lehrmittel anschaffte, bey der widrigen Volksstimmung und da die Lehrer selbst nicht die gehörige Kenntniß besizen, nicht die erwünschte Frucht davon einzuerndten, und deshalb vorher bei einer abzuhaltenden Gemeinde die Bürgerschaft nicht nur von dem Nuzen der zwekmäßigen Anwendung dieser Lehrmittel, sondern auch daß jeder Staatsbürger vermöge Eid und Pflicht schuldig sey, sich den Gesezen und Verordnungen des Gesezgebers und der Regierung zu unterziehen, und dieses in heutiger Gemeindsversammlung geschehen – der Erfolg davon war dieser:

Mit großer Mehrheit ward unter Gewühl und Beschimpfung beschloßen, den Gebrauch des ersten Lesebüchleins und des Scherrischen Tabellenwerks nicht anzunehmen, noch den Gebrauch derselben an hiesiger Schule zu gestatten, und ebenso die Aufbauung eines Schulhauses zu verweigern.
» (Protokoll der Schulpflege zu Weÿach, 1831-1852 – S. 9)

Vor allem der Weyacher Gemeinderat Rudolf Bersinger soll sich an dieser tumultartigen Versammlung mit der Behauptung hervorgetan haben, Ignaz Thomas Scherr, den die Zürcher Regierung mit der Schulreform beauftragt hatte, wolle «mit der neuen Lehre die Religion hinwegthun».

Ursachenforschung, neuer Anlauf und dickes Lob

Die Weigerung, ein neues, den Anforderungen gerecht werdendes Schulhaus zu bauen, war also vor allem dem Ärger über den neuen Lehrplan geschuldet. Kurz darauf wurde das vorher abgelehnte Bauvorhaben offensichtlich dennoch bewilligt. Denn am 24. November 1836 weihte der Weyacher Pfarrer (und Bezirksschulinspektor) Johann Heinrich Burkhard ein neu errichtetes Gebäude ein: Das heutige Alte Schulhaus (Schulweg 2). Wenig verwunderlich: Gemeinderat Rudolf Bersinger war nicht in der Baukommission.

Die Weiacher erhielten 1839 aus der Feder des von ihnen heftig kritisierten Scherr trotzdem ein durch die Druckerpresse öffentlich verbreitetes, dickes Lob. Für ihre aufgeschlossene Haltung nach dem Stadlerhandel von 1833/34. Und nicht zuletzt für ihren Schulhausbau:

«Man muß namentlich den Gemeinden Stadel und Weiach die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß sie von nun an kräftig zur Schulreform mitwirkten. So hat Stadel mit nicht unbedeutenden Opfern eine Sekundarschule gegründet und Weiach ein sehr schönes Schulhaus erbaut.» (Scherr 1839 – S. 271)

Wie es die damalige Weiacher «Gemeindschulpflege» zustande gebracht hat, den Stimmungsumschwung hinzubekommen, das ist leider (noch) nicht bekannt – vielleicht findet sich ja dereinst in von WeiachBlog noch nicht gesichteten Unterlagen ein Hinweis.

Der heutigen Behörde ist zu wünschen, dass sie a) zeitnah herausfindet, an welchen Hürden sie diesmal gescheitert ist, b) genügend Gegner ins Boot holt, um eine neuerliche Abstimmung zu gewinnen und dann c) rasch ein mehrheitsfähiges, abgerundetes Projekt aufs Gleis bringen kann. Eines, aus dem ein Bau entsteht, der dann ähnlich lange Bestand habe möge wie unser Altes Schulhaus.

Quellen und Literatur

Sonntag, 28. Juni 2020

59 Prozent Nein. Projekt «Balance» an der Urne versenkt

Herbe Niederlage für den Gemeinderat und die Schulpflege Weiach. Das von ihnen propagierte «Generationenprojekt» Neubau Schul- und Mehrzweckanlage Weiach ist mit nur 41% Ja-Stimmenanteil deutlich gescheitert. Und das bei immerhin 44.15 % Stimmbeteiligung, was für Weiacher Verhältnisse sehr hoch ist. Einen Mobilisierungseffekt hatte die Vorlage also auf jeden Fall.

Umso wichtiger ist es nun, die Hintergründe aufzuarbeiten und die Motivlage des Souveräns abzuklären. Denn es ist durchaus möglich, dass in diesem Fall viele Hunde des Hasen Tod waren. Sprich: Unterschiedlichste Gründe zu einem Nein geführt haben. 

Ein wesentlicher Faktor dürfte eine nicht wegzudiskutierende Unsicherheit gewesen sein. Mit absehbaren Folgen, getreu dem aus den USA bekannten Motto: «Confused? Many are. When in doubt, play safe, vote NO!» (frei übersetzt: Sie sind verwirrt? So geht es vielen. Wenn Sie Zweifel haben, gehen Sie auf Nummer sicher. Stimmen Sie mit NEIN.)

Kommentar WeiachBlog

Wie ist es zu diesem Ergebnis gekommen? Nachstehend ein Versuch, es einzuordnen. Aus der Perspektive eines langjährigen ehemaligen Einwohners der Gemeinde – und nicht unbedingt der eines Neuzuzügers.

Der 2015 gefällte Entscheid, die Kaiserstuhler und Fisibacher Kinder in Weiach aufzunehmen, ist damals in seiner Tragweite offensichtlich nicht richtig erfasst worden.

Bei genauem Hinsehen und -hören kann das wenig verwundern. Denn die mentale Disposition vieler Weiacherinnen und Weiacher ist immer noch die der Bewohner eines kleinen Dorfes, das nur für sich selber verantwortlich ist, mit seinen Nachbarn auf Augenhöhe streitet und sich so mit ihnen einigt, dass die eigenen Interessen maximiert werden.

Das war auch lange Zeit völlig ausreichend. Über Jahrhunderte hinweg wurde in Kaiserstuhl massgeblich über die Geschicke der Gemeinde Weiach mitentschieden. Dort sass auf dem nördlichen Brückenkopf (auf Rötteln) der fürstbischöflich-konstanzische Obervogt. Und aus Kaiserstuhl kam in dessen Auftrag bis 1798 der Vorsitzende des Weiacher Dorfgerichts. Kaiserstuhl hatte sozusagen die Führung. Das war auch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht anders, als die Weiacher Sekundarschüler die Bezirksschule in Kaiserstuhl besuchten (vgl. WeiachBlog Nr. 1522)

Heute aber, 765 Jahre nach der Gründung von Kaiserstuhl, finden sich die Hiesigen plötzlich in eine völlig ungewohnte Führungsrolle hineinversetzt. Die Gemeinde Weiach zählt 2000 Einwohner, Kaiserstuhl und Fisibach zusammen nicht einmal die Hälfte. Und seit dem Entscheid von 2015 ist man nun auch für deren Kindergarten- und Primarschüler mitverantwortlich.

Von der Entwicklung überrollt

Ebenfalls zu wenig erfasst in seiner Tragweite ist der Entscheid für die Bewilligung der Quartierpläne See/Winkel und Bedmen (vgl. WeiachBlog Nr. 221). Um Max Frisch in abgewandelter Form zu zitieren: Wir setzten auf Bauentwicklung und es kamen Menschen mit Kindern.

Die Implikationen der eigentlich völlig logisch ableitbaren künftigen Verschiebung der Gleichgewichte im Aussenverhältnis (zu den Nachbargemeinden), aber auch der relativen Bevölkerungsexplosion im Binnenverhältnis (Stichwort: zu viele Neuzuzüger in zu kurzer Zeit) sind bei den politisch Verantwortlichen noch nicht angekommen – nicht bei allen jedenfalls.

Einige scheinen irgendwie noch nicht wirklich realisiert zu haben, dass Weiach nicht mehr wie früher in der Regel nur 600-700 Einwohner hat, die Vereine aber praktisch gleich viele Mitglieder zählen wie anno dazumal, was z.B. bedeutet, dass nicht mehr jede(r) jede(n) kennt. Folglich hätten die Behörden viel stärker auf elektronische Partizipation setzen müssen. Vornehmlich amtlich zwingend vorgeschriebene Publikationen auf der Gemeindewebsite zu veröffentlichen, das reicht nicht.

Nicht genügend breit abgestützter Meinungsbildungsprozess

Nur so ist es zu erklären, dass Gemeinderat und Schulpflege allen Ernstes geglaubt haben, ein paar Projektpräsentationen am Modell im Gemeindehaus, sowie eine Videopräsentation ohne hochauflösende Pläne im Internet, eine Informationsveranstaltung in der Turnhalle, verbunden mit einem in geschönte Beschwichtigungen verpackten Beleuchtenden Bericht (Stichwort: Finanzielle Tragbarkeit), seien ausreichend, um eine solch grosse Kiste wie die Abstimmung zum Projekt «Balance» den Stimmberechtigten zu unterbreiten. Unter denen gibt es auch viele, die es kaum je an eine Gemeindeversammlung oder Informationsveranstaltung schaffen, weil ihre Arbeit so etwas nicht erlaubt. Und trotzdem sind sie Weiacher Stimmbürger und haben dieselbe Stimmkraft. Und: dasselbe Recht auf sachdienliche, umfassende und gebündelte Information, die man sich nicht überall zusammensuchen muss.

Nur so ist es zu erklären, dass teilweise Leserbriefe an den Zürcher Unterländer geschickt wurden (vgl. WeiachBlog Nr. 1525), ohne dass man seine aktuellen und/oder früheren Amtsfunktionen offenlegt. Das gilt sowohl für Gegner wie Befürworter des Projekts «Balance». Wer ausser den Alteingesessenen weiss schon, dass Werner Ebnöther einst Weiacher Gemeindepräsident war (und u.a. für den Bau des heutigen Gemeindesaals im Jahre 1995 verantwortlich)? Wer ausser denjenigen, die in den letzten Jahren die Gemeindepolitik verfolgt haben, weiss, dass Heidi Meier aktuell in der Rechnungsprüfungskommission Weiach sitzt und Maya Bütler von 2003 bis 2015 Mitglied der Primarschulpflege Weiach gewesen ist (vgl. MGW, Mai 2015, S. 10). Für Neu-Weiacher wären das wichtige Informationen zur Einordnung ihrer Voten gewesen.

Feuer im Dach

Ein Bauprojekt für CHF 19.7 Mio mit Abriss des 1974 bis 1976 gebauten Mehrzweckbaus mitten im Dorf, Ersatzbau und einem zusätzlichen Kindergarten sorgt unter den propagandistisch als alternativlos dargestellten Umständen natürlich für signifikante Unruhe in der Gemeinde.

Unter anderem auch, weil der Vorwurf (aufgebracht vom oben erwähnten W. Ebnöther) nach wie vor im Raum steht, die Kaiserstuhler und Fisibacher würden für ihre Kinder (die seit einigen Jahren in Weiach zur Schule gehen) massiv zu wenig zahlen. Oder anders formuliert: dass die Weiacher auswärtige Schulkinder dadurch schon heute im Umfang von mehreren Steuerprozenten subventionieren. Überzeugend widerlegt werden konnte diese Aufrechnung nämlich bisher nicht. Weder durch den Gemeindepräsidenten noch durch den Präsidenten der Schulpflege.

Diese Gemengelage ergab eine erhitzte Debatte, bei der schnell Feuer im Dach ist. Metaphorisch passt der Dachstockbrand der Liegenschaft Müliweg 4 am 25./26. Juni 2020 (das ehemalige Wohnhaus von Walter Zollinger-Funk, dem langjährigen Dorfschullehrer und Ortschronisten) da ganz gut ins Bild.

Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten

Nach diesem Abstimmungskampf gilt es nun, wieder aufeinander zuzugehen. Befürworter und Gegner der Vorlage müssen sich zusammenraufen. Denn dass es eine Lösung für die offensichtlichen Probleme braucht, das ist wohl unbestritten. Nur nicht, welche.

Die zu diskutierende Hauptfrage lautet: Wo soll es hingehen? Was will diese Gemeinde wirklich? Dazu muss man aber eine Mehrheit der Stimmberechtigten auf die Reise mitnehmen können und wollen. Die Art und Weise, wie man nun vorgeht, die muss folglich wesentlich breiter abgestützt und mit kleinen Schritten vorangeführt werden. Gemeinderat und Schulpflege sollen nach einem vom Souverän genehmigten Masterplan vorgehen können. Nur dann haben sie genügend Rückendeckung.

Samstag, 27. Juni 2020

Schulkinder als Briefträger für Abstimmungspropaganda

Mitte dieser Woche, kurz vor dem Abstimmungstermin für den «Ersatzneubau Schul- und Mehrzweckanlage Hofwies» am morgigen Sonntag, 28. Juni, hat sich auch noch der Lehrkörper der Schule Weiach ins Kampfgetümmel eingemischt.

Und zwar mit einem Elternbrief. Unter dem offiziellen Logo der Primarschule Weiach und versehen mit dem bereits von der Politischen Gemeinde auf einer Einladung für die Informationsveranstaltung vom 12. Juni verwendeten Parolen-Banner (vgl. WeiachTweet Nr. 2930) schreiben die Weiacher Primarlehrer:

«Liebe Eltern

Die Schule Weiach steht auch weiterhin vor grossen Veränderungen. Der [sic!] enorme Wachstum in den letzten Jahren hat die Schule Weiach schon weit über ihre Kapazitätsgrenzen katapultiert. Drei externe Kindergärten und eine Containerlandschaft, in denen drei weitere Schulklassen unterrichet [sic!] werden, sind bezeichnend für unsere Raumsituation.

Durch die fehlenden Schulzimmer, Gruppenräume, Therapiezimmer, Zimmer für die dringend benötigten Tagesstrukturen und eine teilbare Turnhalle ist ein differenzierter Unterricht nicht mehr möglich. Die Vorrausetzungen [sic!] für das Lehren und Lernen sind heute andere als noch vor 30 Jahren.

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass Ihre Kinder in einer Lernumgebung arbeiten und lernen können, in der sie sich wohlfühlen und wir Ihren Kindern einen qualitativ hochwertigen Unterricht und eine zeitnahe Infrastruktur bieten können.

Mit dem Ersatzneubau der Schul- und Mehrzweckanlage Hofwies kann und muss genau dies ermöglicht werden. Sie bietet nicht nur während der Schulzeit, sondern auch für diverse Freizeitangebote eine ausgezeichnete Infrastruktur.

Deshalb appellieren wir nicht nur als Pädagogen, sondern auch als besorgte Mitglieder dieser tollen Gemeinde an Sie:

Gehen Sie abstimmen! Stimmen Sie mit JA! Denken Sie an die Zukunft Ihrer Kinder!

Das Team der Schule Weiach»

Dieses Schreiben wurde den Weiacher Schulkindern mitgegeben, mit dem Auftrag, es ihren Eltern auszuhändigen.

Wie man schon an den zahlreichen Schnitzern orthografischer und grammatikalischer Art sieht (vgl. die «[sic!]», welche anzeigen, dass der jeweilige Fehler so im Original steht), scheint das Papier mit ziemlich heisser Nadel gestrickt worden zu sein.

Auf Nachfrage von WeiachBlog erklärte Guido Moll, Vizepräsident der Schulpflege, dass seine Behörde von dieser Aktion im Vorfeld keine Kenntnis gehabt habe. Sonst hätten sie der Schulleitung explizit davon abgeraten.

Grenzwertige Aktion mit höchst fragwürdigen Argumenten

Jede andere Antwort seitens der Behörde wäre auch höchst bedenklich gewesen. Denn ein solches Verhalten der Schulleitung und des Lehrkörpers ist zumindest grenzwertig, wenn nicht gar justiziabel. Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde müssen sich die Weiacher jedenfalls überlegen.

Immerhin wird hier mit teils fragwürdigen Argumenten versucht, eine Zielgruppe zu beeinflussen, die besonders vulnerabel ist. Welche Eltern wollen schon nicht das Beste für ihre Kinder? Da verfangen platte Appelle wie «Denken Sie an die Zukunft Ihrer Kinder!» besonders gut.

Analysiert man den Inhalt, dann stossen gleich mehrere Argumente sauer auf:
  • Negativ konnotiert wird eine «Containerlandschaft». Was ist an Containern konkret unhaltbar? Dass man ihnen den provisorischen Charakter ansieht?
  • Nicht teilbare Turnhalle. Weshalb muss die zwingend unterteilbar sein? Es mag ja sein, dass der Stundenplanordner dann weniger Kapazitätsengpässe umschiffen muss. Aber sonst? Man kann ja auch zwei Klassen zusammenlegen und gemeinsame Turnprogramme entwickeln. Alles eine Frage der Flexibilität der Lehrkräfte. Dann ist auch Differenzierung möglich.
  • Infrastruktur, in der sich die Kinder wohlfühlen? Auch Neubauten sind keineswegs eine Garantie für Wohlbefinden. Fragen Sie mal die Kindergärtler, ob sie lieber den Kindergarten im Pfarrhaus (Baujahr: 1564) oder den «Farbtupf» (Baujahr: 2015) besuchen. Da gewinnt das Pfarrhaus um Längen!
Besonders hübsch ist die Forderung nach einer «zeitnahen» Infrastruktur. Wo es doch «zeitgemässen» heissen müsste. Aber da scheint wieder der Appell nach zeitnaher Umsetzung durch.

Und dann wäre da noch die Klage, die Voraussetzungen seien heute andere als vor 30 Jahren. Ja klar sind sie das, wir wissen auch um den Lehrplan 21, der uns von den erziehungsdirektorialen Obrigkeiten aufs Auge gedrückt worden ist. Aber wieso 30 Jahre? Die heutige Schulanlage ist Mitte der 1970er-Jahre gebaut worden. Also vor 45 Jahren.

Fazit: Lehrkräfte sollen sich auf ihre Kernaufgabe beschränken. Das Politisieren ist nicht ihr Metier.

Dienstag, 23. Juni 2020

Projekt Ersatzneubau Hofwies: Vom Beginn weg der Wurm drin?

«Ein gut vorbereitetes und fair durchgeführtes Verfahren gibt die Gewähr für eine optimale Lösung in konzeptioneller, gestalterischer, ökologischer, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht.» (Uebersicht Wegleitungen SIA 142/143)

Auch mit dem Architektenstand nicht allzu Vertrauten sind die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) ein Begriff. In den Nummern 142 und 143 wird die gute Praxis für Wettbewerbe beschrieben.

Seit 2013 gibt es für den Raum Zürich den Verein Beobachter für Wettbewerbe und Ausschreibungen, kurz BWA genannt, der von folgenden Organisationen gegründet wurde:
  • SIA Sektion Zürich, SIA Sektion Winterthur [Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein]
  • BSA Ortsgruppe Zürich [Bund Schweizer Architekten]
  • BSLA Regionalgruppe Zürich [Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen]
  • USIC Regionalgruppe Zürich [Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen]

BWA - der Wachhund für Wettbewerbe, Studienaufträge und Ausschreibungen

Dieser somit breitmöglichst abgestützte Verein setzt sich aktiv für die Förderung von konformen Wettbewerben, Studienaufträgen und Ausschreibungen ein und beurteilt diese Verfahren nach den sia Ordnungen 142, 143 und 144 sowie geltenden Gesetzen.

«Mit der Bewertung will der BWA seine Mitglieder auf Qualitäten und Mängel von laufenden Verfahren aufmerksam machen und damit eine Unterstützung beim Entscheid zur Teilnahme an einem Verfahren bieten.» (Journal BSLA)

Stellen die Unternehmen, die an der kritisierten Ausschreibung teilgenommen haben, also schon einmal eine gewisse Negativauslese dar? Das muss man zumindest im Hinterkopf behalten...

Weiacher Ausschreibung durch die Prüfung gefallen!

Die Ausschreibung der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde Weiach im Spätherbst 2018 (Simap-ID: 169963) mit dem SIA-Mitglied Landis Ingenieure + Planer AG als Beschaffungsstelle wurde von der BWA Zürich unter die Lupe genommen (Übersicht).

Und fiel mit Pauken und Trompeten durch (vgl. das nachstehend in Bild und Text wiedergegebene Kurzgutachten) von Anfang 2019.



Objekt: Ersatzneubau MZH und Erweiterung Schulanlage Hofwies
Ort: Weiach
Art des WB: Gesamtleistungssubmission
Verfahren: selektiv, nicht anonym
Veranstalter: Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Weiach
Publikation: 23.11.2018
Datum / Nr.: 18/16

Mängel des Verfahrens
  • Das Verfahren ist ein klarer Wettbewerb, wird jedoch bewusst und irreführend als Gesamtleistungssubmission bezeichnet und publiziert. Der verlangte architektonische Entwurf, der Leistungsumfang und die Zuschlagkriterien sind eindeutig Elemente eines nicht anonymen Gesamtleistungswettbewerbs. Dies zeigt unter anderem die 55%-tige Gewichtung des Kriteriums „Architektonisches Konzept“ gut auf.
  • Der Submissionsausschuss soll die Eingabe bewerten. Die Fachjury ist so momentan ersichtlich auf 2 Personen beschränkt. Im Beurteilungsgremium fehlen qualifizierte Fachpersonen (z.B. Fachpersonen für die Umg[eb]ungsgestaltung).
  • Abgesehen von der Absichtserklärung (Zuschlag), welche das weitere Vorgehen und den Umfang des Auftrags beschreibt, sind weder das Urheberrecht noch andere Ansprüche der Teilnehmer geregelt.
Beurteilung des BWA

Der Verfasser ergänzt das Verfahren einer Generalplanersubmission mit einer Projektidee und im weiteren Verlauf des Verfahrens sogar mit einem Vorprojekt mit Gesamtpreis (Kostendach, mit offener Abrechnung). Dies für 20'000 Fr. pro Team. Die fachliche Qualifikation der Jury lässt sich nur erahnen und die Stimmrechtsverteilung ist nicht benannt. Qualifizierte Fachpersonen der Aufgabe entsprechend, so z.B. für die Landschaftsarchitektur fehlen.

Grundlegend ist eine Mischung von lösungsorientierter und leistungsorientierter Beschaffungsform nicht richtig. Die hier verlangte Aufgabe ist eindeutig eine lösungsorientierte Beschaffungsform. Das Programm und Verfahren sollte deshalb auf den vorgesehenen sia Ordnungen 142 oder 143 aufbauen.

Die Bauherrschaft hat sich entschlossen, die Planung und Realisierung einem Gesamtleistungsanbieter (GLA) zu übertragen. Unabhängig von den oben genannten Punkten stellt sich der BWA die Frage, ob sich Bauherrschaft und Nutzer der Nachteile und Risiken einer GLA – Submission bewusst sind. Der öffentliche Bauherr fordert eine komplexe Projektorganisation, welche die Möglichkeit die Kosten im Verhältnis zu Nutzen und Qualität im Projektverlauf weiter zu optimieren deutlich erschwert. [Hervorhebung: WeiachBlog]

Indem der verdeckte Wettbewerb nicht auf den dafür vorgesehenen sia Ordnungen 142 oder 143 aufbaut, vermindert die Gemeinde und Schulgemeinde Weiach die Chance für qualitativ hochwertige Projektvorschläge unnötig, weil das Verfahren in dieser Art wenig Attraktivität für kompetente Gesamtleister, Architekten und Ingenieure aufweist. Aus Sicht des BWA wäre ein Wettbewerb oder Studienauftrag, anschliessend die Ausarbeitung des Projektes und die Vergabe an einen GU/TU der faire und richtige Weg.

Der BWA lehnt dieses Programm und die gewählte Verfahrensart klar ab und empfiehlt ernsthaft zu prüfen, das Verfahren neu auszuschreiben.

Fazit

Dieses Prüfergebnis stimmt einen schon ziemlich bedenklich. Und man fragt sich, wer da falsch beraten hat oder beraten wurde. Ob der ausgesprochenen Empfehlung nachgelebt wurde ist WeiachBlog nicht bekannt.

Höchst alarmierend sind jedenfalls die beiden Aussagen, dass (a) in der Jury qualifizierte Fachpersonen fehlen würden und (b) die komplexe Projektorganisation die Möglichkeit zur Optimierung des Kosten/Nutzen/Qualitäts-Mixes deutlich erschwere.

Das heisst im Klartext nämlich: die Weiacher bekommen für den zu zahlenden hohen Preis nicht, was sie eigentlich bekommen könnten!

Quelle

Offizielle Gegendarstellung vom 27. Juni 2020

Gregor Trachsel, alt Gemeindepräsident, Architekt und Bauherrenvertreter im Projekt Balance, sowie Guido Moll, Vizepräsident der Schulpflege und Liegenschaftsverantwortlicher, haben mündliche Rückmeldungen zu diesem Artikel gegeben.

[Die nachstehende Gegendarstellung wurde von WeiachBlog verfasst und ist durch die Genannten autorisiert worden]

Die von der BWA geäusserten Kritikpunkte erachten wir als gegenstandslos. Deshalb gab es auch keine Veranlassung, vom gewählten Vorgehen der Generalplaner-Submission abzuweichen.

Zu den im Fazit genannten Punkten:

(a) Was die Fachjury anbelangt, kann man sich selber auf deren Websites davon überzeugen, dass sie über die nötige Fachkompetenz verfügen:

Mitglieder der Fachjury:

  • Marc Ryf (Zürich, Architekt) [https://www.ryf-partner.ch/]
  • Elias Leimbacher (Winterthur, Architekt) [https://www.el-ar.ch/]
  • Brigitte Wegmüller (Zürich, Architektin) [https://www.architektur-wegmueller.ch/]

Insbesondere Elias Leimbacher hat Erfahrung im Schulhausbau.

(b) Die gewählte Form der Ausschreibung mit einer stark integrierten Organisationsstruktur unter Führung eines Generalplaners ermöglicht es, unter Abstimmung aller am Bau Beteiligten die jeweils optimale Lösung zu finden und sie unter dem vereinbarten Kostendach zu realisieren. Mit dem von der BWA favorisierten Vorgehen hätte man sich zuerst für ein Architektur-Konzept entschieden und erst viel später erfahren, was es kostet. Ein solcher Ablauf hätte Zeitverzögerungen zur Folge gehabt, die sich angesichts der drängenden Probleme (Platzbedarf, Raum in Kaiserstuhl nur noch für beschränkte Zeit verfügbar) fatal auswirken würden.

Sonntag, 21. Juni 2020

«The Bridge»: Kompetenzüberschreitung bei Landkauf im Bedmen?

«The Bridge» war der Plan des Weiacher Gemeinderates für eine Mehrzweckhalle am Übergang zwischen dem alten und dem neuen Dorfteil, unter der Hochspannungsleitung am Bedmenweg gelegen (vgl. WeiachTweet Nr. 742 und Ausschnitt aus der Amtlichen Vermessung unten).


Das Projekt «The Bridge» ist mittlerweile Makulatur. Auch weil sich die Exekutiven von Politischer Gemeinde und Primarschulgemeinde (endlich) zusammengerauft und eine Lösung für das Mehrzweckhallenproblem am Standort Hofwies gefunden haben. Gewonnen hat den Architekturwettbewerb eine Eingabe mit dem Namen «Balance».

Im Verlauf der Fragerunde der Informationsveranstaltung vom 12. Juni 2020 zum Bauprojekt «Balance» ist der Vorwurf in die Runde geworfen worden, der Gemeinderat habe damals seine Kompetenz überschritten und im Umfang von weit über CHF 500'000 Land für das Projekt «The Bridge» angekauft.

Ausgelöst wurde die Frage u.a. wohl durch die folgende Passage im FAQ zum Projekt «Balance» (Stand 4.6.2020), einer Antwort, in der es um Finanzierungsmöglichkeiten für «Balance» geht:

«Die Behörden haben sich klar gegen einen voreiligen Verkauf der rund 4'500 m2 Land im Bedmen entschieden. Ein realistischer m2-Preis liegt zwischen 450.- bis 550.- was Einnahmen von bis 2.5 Mio. ergeben würde. Ein Verkauf von Finanzvermögen in dieser Grössenordnung liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.»

Antworten des Präsidenten

Auch nach der mündlichen Antwort des Gemeindepräsidenten am 12. Juni hängt der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung im Raum.WeiachBlog stellte Stefan Arnold deshalb am 17. Juni folgende Fragen:

1. Können Sie spezifizieren, welche Parzellen am Bedmenweg bereits vor dem Landkauf der Politischen Gemeinde Weiach gehört haben und welche erst für «The Bridge» zugekauft wurden?

2. Können Sie den Wortlaut der Gemeinderatsbeschlüsse für diese Landkäufe zur Verfügung stellen?

Am einfachsten wäre es wohl, wenn Sie mir auch PDFs der Grundbuchauszüge zustellen lassen können.

Am 19. Juni 2020 nahm Gemeindepräsident Arnold wie folgt Stellung [Weblinks von WeiachBlog gesetzt]:

«Gemäss Art. 19 (Pkt. 5 Verfügungen über Grundeigentum) der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat zu Kauf / Verkauf von Grundeigentum des Finanzvermögens bis CHF 500'000.- (im Einzelfall) befugt [Hervorhebung im Original]. Bei den Verkäufern handelt es sich in allen vier Fällen um unterschiedliche (natürliche / juristische) Personen. Aus diesem Grund kann ich die Rechtmässigkeit dieser Geschäfte bestätigen. Zum besseren buchhalterischen Verständnis möchte ich noch darauf hinweisen, dass mit diesen Transaktionen das Umlaufvermögen abgenommen (-) und dafür das Anlagevermögen (Finanzvermögen) zugenommen (+) hat.

Folgende Transaktionen wurden getätigt:

Juni 2017
Kauf 1'019 m2, Kat.Nr. 1393, CHF 417'790.-  [CHF 410/m2]

November 2017
Kauf 924 m2, Kat.Nr. 1397, CHF 207'000.-  [CHF 224/m2]
Kauf 457 m2, Kat.Nr. 1396, CHF 193'940.-  [CHF 424/m2]
Kauf 515 m2, Kat.Nr. 1392, CHF 98'000.-  [CHF 190/m2]

Hinweis: je nach Lage/Parzelle wurde bereits in der Vergangenheit eine NOK-Entschädigung für die Nutzungseinschränkung bezahlt, was entsprechend in der Kaufpreiszahlung in Abzug gebracht wurde.

Wortlaut aus den GR-Beschlüssen:

Mit dem Beschluss vom 17. März 2017 hat der Gemeinderat das Planungsbüro Frei+Saarinen Architekten, beauftragt, eine Machbarkeitsstudie auszuarbeiten, als Entscheidungsgrundlage für die Planung eines Mehrzweckgebäudes auf dem Grundstück, Kat-Nr. 1395, im Bedmen. Im Laufe der Planung hat sich gezeigt, dass auf dem gemeindeeigenen Grundstück eine Mehrzweckhalle realisiert werden kann, allerdings nicht ohne Einschränkungen. Mit dem zusätzlichen Erwerb der Nachbargrundstücke könnte die Projektierung einer Mehrzweckhalle variantenreicher und flexibler erfolgen. Den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke im Bedmen wurde deshalb der Kauf ihrer Grundstücke durch die politische Gemeinde angeboten.»

Die Parzellen 1394 und 1395 sind gemäss weiteren Angaben Arnolds bereits vor seinem Amtsantritt im Jahre 2014 ins Gemeindeeigentum übergegangen. Grundbuchauszüge wurden WeiachBlog keine zur Verfügung gestellt.

Massiver Landwertverlust unter der Hochspannungsleitung

Abgesehen davon, dass die im FAQ erwähnten rund 4500 Quadratmeter eigentlich eher 4100 sein müssten, da der Bedmenweg (Parzelle 1394) selber wohl in Gemeindeeigentum verbleiben würde, stellt sich doch die Frage:

Ist der angegebene mögliche Verkaufspreis von CHF 450 bis 550 pro m2 wirklich realistisch? Liegt er nicht eher bei CHF 200 pro m2?

Die NOK (oder eine ihrer Nachfolgeorganisationen Axpo bzw. Swissgrid) kommt auch bei einer hohen Einmalzahlung von CHF 200 / m2 noch gut weg, denn das Bauen unter einer solchen Leitung ist schon heute mit etlichen kostentreibenden Auflagen verbunden.

Ganz abgesehen davon, dass auch die Mietzinse nicht allzu hoch sein können. Es gibt ja wissenschaftlich abgesicherte Studien, die ein signifikant erhöhtes Gesundheitsrisiko festgestellt haben für Personen, die im Einflussbereich solcher Leitungen leben (müssen).

Künftig könnten je nach Entwicklung der Rechtsprechung und des wissenschaftlichen Diskurses also mit Verweis auf solche Schädigungen auch noch Mietzinsreduktionen gefordert werden.

Es besteht Grund zur Annahme, dass dieses Bauland auch heute schon nur noch für die Errichtung von Lagerhallen o.ä. genutzt werden kann, in denen sich höchstens sporadisch Menschen aufhalten dürfen (vgl. dazu die Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Entwurf zur Erprobung vom Juni 2007 – S. 25-26).

Betrachtet man die Landkäufe aus dieser Warte, dann hat der Gemeinderat 2017 den privaten Landeigentümern vor allem ermöglicht, sich auf elegante Weise ihrer schlecht marktgängigen, jedoch teuer zu versteuernden Parzellen zu entledigen.

Nur der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, dass in nächster Nähe (auf der Parzelle 1398) überdies ein Transformatorenhäuschen steht und wenige Meter nördlich auch noch die Bahnstrom-Leitungen durchführen. Also ein verschärfendes Zusammentreffen von gleich drei Einwirkungen künstlicher elektromagnetischer Felder.

Kompetenzüberschreitung?

Art. 19 Ziff. 5 GO Weiach 2005 erlaubt dem Gemeinderat «Kauf und Verkauf von Grundeigentum des Finanzvermögens bis Fr. 500’000.- im Einzelfall».

Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: rein nach dem Wortlaut des Art. 19 der Gemeindeordnung kann man dem Gemeinderat kein unrechtmässiges Verhalten vorwerfen, weil jedes einzelne Rechtsgeschäft unter der angegebenen Schwelle liegt.

Ob allerdings der Sinn und Geist dieser Bestimmung, die sich explizit auf den «Einzelfall» bezieht, auch auf ein ganzes Bündel von praktisch zeitgleichen Transaktionen im selben Perimeter anwendbar sein soll, das ist eine Frage, die sich die Stimmberechtigten im Hinblick auf künftige Fälle solcher Art genau überlegen sollten. Eine Gemeindeordnung lässt sich ja auch revidieren.

Fazit WeiachBlog:  Fragwürdige Investition? Ja. –  Kompetenzüberschreitung? Jein.

Samstag, 20. Juni 2020

Projekt «Balance». Die RPK im Papageien-Modus?

Im ersten WeiachBlog-Beitrag Nr. 1524 zum Ersatzbau Schul- und Mehrzweckanlage Hofwies wird im Titel die Frage gestellt, ob das Projekt «Balance» die Gemeinde Weiach aus dem Gleichgewicht bringe.

Für Antworten auf solche Fragen orientieren sich Weiacher Stimmberechtigte beim Durchsehen der Abstimmungsunterlagen vertrauensvoll an den Aussagen der Rechnungsprüfungskommission. Und das (in der Regel) völlig zu Recht. Die Weiacher RPK unter ihrer Präsidentin Karin Klose ist nämlich für ihre Bissigkeit bekannt und teilweise gefürchtet. Mit einer Nein-Empfehlung versehene Vorlagen sind schon so gut wie versenkt. Man erinnere sich an die Abstimmung zur Kirchenfusion vor etwas mehr als drei Jahren (vgl. WeiachBlog Nr. 1338 und 1339).

Ein Ja?

Umso erfreuter waren die Exekutiven von Primarschule und Politischer Gemeinde denn auch über den für sie überaus positiven Bescheid der Rechnungsprüfer.

Die RPK empfehle, «mit einem Ja zuzustimmen», werben die Behörden auf dem Vorsatzblatt des Beleuchtenden Berichts für ihr Projekt.

Über die Frage, ob man auch mit einem Nein zustimmen könnte, zerbrechen wir uns den Kopf an dieser Stelle nicht.

Wichtiger ist die Beurteilung, ob es a) überhaupt stimmt, dass die RPK sozusagen vorbehaltlos für das Projekt ist und b) in welcher Form sie sich dazu äussert.

Unter die Lupe genommen...

Sehen wir uns das einmal genauer an. Der Bericht der RPK vom 29. April 2020 befürwortet das Projekt tatsächlich (vgl. S. 22 im Beleuchtenden Bericht). Da gibt es allerdings ein grosses «Aber»:

«Die Tragbarkeit sehen wir als gegeben, wenn:

1. Die Bereitschaft zu einer hohen Ausgabendisziplin da ist; sowohl bei der Politischen Gemeinde wie auch bei der Primarschulgemeinde.

2. Der Gemeindesteuerfuss rasch möglichst auf mindestens 95% angehoben wird.

3. Ab 2028 weitere Massnahmen zur Finanzierung der laufenden Investitionen getroffen werden.»

Moment mal, denkt sich da der geneigte Leser, der die Unterlage als gewissenhafter Stimmbürger von A bis Z durchliest und blättert zurück auf S. 19.

Und tatsächlich steht dort unter Pt. 4.7.8 Fazit und Empfehlungen folgender Wortlaut aus der Feder von Gemeinderat und Schulpflege:

«Dennoch erachten wir die Tragbarkeit des geplanten Projektes als gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Bereitschaft zu einer hohen Ausgabendisziplin bei Politischer und Primarschulgemeinde

2. Bereitschaft zur Erhöhung des Gemeindesteuerfusses auf mindestens 95%. Je frühzeitiger die Erhöhung erfolgt, desto eher können weitere Erhöhungen zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden.

3. Bewusstsein, dass nach 2030 zur Finanzierung der laufenden Investitionen und Amortisationen weitere Massnahmen erforderlich sind. Entsprechende Möglichkeiten sind aus unserer Sicht vorhanden.»

Man reibt sich die Augen und stellt fest: Das ist schon sehr nahe an einem Papageien-Gutachten, erstellt von jemandem, der alles brav nachplappert, was man ihm vorsetzt.

Oder zumindest nicht wagt, den Finger auf wunde Punkte zu legen. Über den von Gemeinderat und Schulpflege in Punkt 3 verbreiteten Optimismus punkto Möglichkeiten schweigt sich die RPK beispielsweise komplett aus. Wollte sie sich nicht damit befassen? Oder ist das als beredtes Schweigen zu interpretieren, wie in einem Arbeitszeugnis, wo man lieber nichts sagt, weil jede positive Aussage nicht der Wahrheit entsprechen würde?

Wo die RPK hätte nachbohren können? Nur ein Beispiel von etlichen: Die Aussage «Die Zinsfolgekosten bei einer Finanzierung mit CHF 16 Mio. Fremdkapital betragen bei einem angenommenen Zinssatz von 1% für den mittleren Kapitalbedarf ca. CHF 89‘500.00 jährlich.» (Beleuchtender Bericht S. 14) seitens Gemeinderat und Schulpflege lässt einen schon etwas in Grübeln kommen. Einmal abgesehen davon, was mit Zinsfolgekosten gemeint ist und wie man bei 1% auf die 89500 kommt: Was passiert, wenn der Zinssatz auf fünf oder noch mehr Prozent steigt? Das hatten wir in den letzten 30 Jahren auch schon einmal. Eine solche Entwicklung würde die vorgesehenen Amortisationen ziemlich illusorisch machen. Allein schon die Zinszahlungen würden etliche Steuerprozente auffressen.

Vernichtender Befund: RPK befangen?

Inhaltlich bringt die RPK, die doch sonst jede Vorlage ziemlich akribisch auseinandernimmt, fast nichts an eigener Analyse ein. Einzig der kleine Sicherheitsabstand von zwei Jahren (2028 statt 2030) bei Punkt 3 macht einen materiellen Unterschied zum Befund der Antragstellenden aus. Ansonsten? Copy & Paste über weite Strecken!

Dazu kommt noch, dass die Präsidentin der RPK, sonst bei Anfragen durchaus offen für eine Diskussion der Vorlage, erstaunlich wenig zum materiellen Gehalt aussagte, ja zum Zeitpunkt der Anfrage von WeiachBlog (vor der Veröffentlichung des Beleuchtenden Berichts auf der Gemeindewebsite am 9. Juni) nicht einmal wusste, ob die Stellungnahme ihres Gremiums nun Eingang in den Bericht gefunden hatte oder nicht.

Caveat emptor. Stimmvolk mach die Augen auf!

Diese schon fast verdächtig zu nennende Harmonie der Aufpasser mit den Kontrollierten sollte die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach aufhorchen lassen.

Zumal es hier um eine Vorlage geht, welche die finanzielle Kapazität ihres Gemeinwesens auf Jahrzehnte hinaus bis zur Belastungsgrenze und darüber hinaus strapazieren wird.

Dass dies so sein wird, das geben beide Seiten ja unumwunden zu. In Klartext übersetzt könnte man das oben Zitierte nämlich auch so verstehen:

1. Für alle anderen Vorhaben (optionale oder zwingende) ist künftig fast kein oder gar kein Geld mehr da. Sorry Leute!

2. Leider müssen wir die Gesamtsteuerfusskosmetik der letzten fünf Jahre (Senkung des Ansatzes der Politischen Gemeinde von 30 auf 13% um die Erhöhung bei der Primarschulgemeinde von 42 auf 54% abzufedern) subito rückgängig machen.

3. Keine Ahnung, wie sich unsere Steuereinnahmen mit der von Corona ausgelösten, strukturell schon längst unausweichlichen Weltwirtschaftskrise entwickeln werden. Ebenfalls keine Ahnung, ob unsere Sozialhilfekosten nicht massiv durch die Decke gehen werden. Wir wollen jetzt unsere neue Doppelturnhalle, wollen die Vorlage unbedingt durchbringen und machen deshalb einen auf Optimismus in der Hoffnung auf einen immerwährend tiefen Zinssatz für Fremdkapital. Wird schon irgendwie gehen.

Ja. Irgendwie wird es gehen. Wenn auch möglicherweise nicht mehr als selbstständige Gemeinde. Oder zumindest am Gängelband von Banken und des Kantons in Form des Finanzausgleichs. Als bis übers Dach hinaus verschuldetes Gemeinwesen, das keinen Gestaltungsspielraum mehr hat.

Deshalb (wie der Untertitel sagt): Der Käufer sehe sich vor. Und setze die Brille mit den Risikomanagementgläsern auf. Im Sinne der Wahrung des Gleichgewichts.

Quelle

Nachtrag vom 22.6. 10:40 - Sichtweise der RPK-Präsidentin

Karin Klose hat WeiachBlog soeben per E-Mail mitgeteilt: «Betreffend «Papagei» und weiteren Inhalten bin ich ganz anderer Meinung. Gerne nehme ich dazu Stellung. Im Moment fehlt mir aber die nötige Zeit

Selbstverständlich hat die RPK-Präsidentin (und auch jede(r) andere von irgendeinem meiner Beiträge Betroffene) das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann in eigenen Worten unter seinem Namen erfolgen und entweder anschliessend an diesen Beitrag, als Kommentar zu diesem Beitrag oder als separater Artikel (mit Link von hier aus) veröffentlicht werden. Oder nach einem klärenden Gespräch als redaktionelle Ergänzung mit oder ohne Zitate. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Wir finden eine Lösung.

Freitag, 19. Juni 2020

«Selbst ist der Mann!» Der Frauenverein besucht die Habsburg

Der Frauenverein der Arbeitschule Weiach begab sich in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts jedes zweite Jahr auf eine Reise. 1908 ging diese an den Rheinfall, 1910 auf die Habsburg und 1912 zur Maggi-Fabrik in Kemptthal (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 66 für den vollständigen Bericht über letztere).

Frl. Sophie Kilchsperger, die Aktuarin zum Zeitpunkt der Annahme der Statuten am 3. Mai 1908 (vgl. WeiachBlog Nr. 1529 von gestern), avancierte infolge Wegzug der bisherigen Amtsinhaberin Emilie Schweizer bereits in der ausserordentlichen Vereinssitzung vom 19. Juli desselben Jahres zur Präsidentin. Als Aktuarin wurde neu «Frau Baumgartner obere Amtsrichters» gewählt, die dann auch gleich das Protokoll dieser Sitzung verfasst hat. Quästorin war zu diesem Zeitpunkt übrigens Frl. Vollenweider, die seit 1906 als Lehrerin in Weiach tätig war (zuerst für die oberen Klassen, sogenannte «Realabteilung (incl. 7.8. Kl.)», ab 1911 dann für die «Elementarabteilung (1.-4., später 1.-3. Kl.)»; vgl. WeiachBlog Nr. 370).

Die genannte Aktuarin war an der Oberdorfstrasse 2 ansässig und damit eine der Vorgängerinnen der aktuell ältesten Weiacherin, Martha Baumgartner, die ebenfalls unter dem Zunamen obere Amtsrichters bekannt ist.

Lesen Sie nachstehend den Bericht, wie die Weiacher Frauen die Habsburg «eroberten»:

Reise des Frauen-Vereines auf die Habsburg am 30. Mai 1910.

Wenn jemand eine Reise tut,
So kann er was erzählen,
Drum nahm ich meinen Schirm u. Hut,
Und tat das Reisen wählen.

Nach dieser Einleitung mit den ersten Versen des Gedichts «Urians Reise um die Welt» von Matthias Claudius hebt die Schilderung der Reise fast ebenso poetisch an:

Heiter lachte der blaue Himmel hinter griesgrämigen Wolken, als sich Montag den 30. Mai der ehrenwerte Frauenverein Weiach anschickte, die längst geplante Reise auf die Habsburg zur Tat werden zu lassen. "Selbst ist der Mann" war zum Losungswort des Tages auserkoren. Wenn auch der Himmel eher einem grauen Wolkenmeer glich als einem lachenden Eden ähnlich sah, tat das unserer Entschlossenheit keinen Eintrag. Ausgerüstet mit sprudelndem Humor und wohlgerundeten Proviantränzlein wanderte die 22 köpfige Reisegesellschaft begleitet von den väterlichen u. brüderlichen Ermahnungen und Ratschlägen der lieben Ehemänner zum Tore hinaus. So verlief der I. Teil der Reise, das heisst die Wanderung zur Station [Weiach-Kaiserstuhl] ganz ohne Zwischenfälle, u. auch Freund Petrus schien diesmal eine freundliche Miene aufsetzen zu wollen.

Doch mit des Geschickes Mächten,
Ist kein ewger Bund zu flechten. 

Wieder ein Gedicht-Zitat. Diesmal aus: «Das Lied von der Glocke» (1799) von Friedrich Schiller.

Frohen Mutes und mächtig vom Reisefieber ergriffen erwarteten wir beinahe mit kindlicher Ungeduld das schnaubende Dampfross. Da halt [sic!] auf einmal ein greller Pfiff, und bald tönte die gewaltige Stimme des Kondukteurs an unser Ohr "einsteigen". Noch ein letztes Winken, und wir sollten unser liebes Heimatdörfchen  ja noch mehr unsere Lieben alle, sage einen ganzen Tag nicht mehr sehen.

Es wäre zu viel verlangt müsste ich alle die Lieder und Reden der liebwerten Frauen zu Protokoll bringen, die unseren Mitpassaschieren zu hören vergönnt waren.

In der fröhlichsten Stimmung langten wir nur zu früh in Brugg an. Nach einem ganz kurzen Aufenthalt in Brugg ging es auf Schusters Rappen teils durch schöne grüne Wiesen, teils auf einem prachtvollen Waldwege unserem Reiseziel, der Habsburg zu.

Nach ungefähr 1/4 stündiger Wanderung erreichten wir das Kloster Königsfelden. Leider konnten wir der Kirche, in welcher die Glasgemälde aus dem 14. Jahrhundert aufbewahrt sind keinen Besuch abstatten. Der Anblick dieses Klosters rief in uns Erinnerungen aus der Schulzeit wach, und die Ermordung König Albrechts [vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 102] zog unwillkürlich an unserem Geiste vorbei.

Doch wir liessen uns nicht lange Zeit aufhalten, vorwärts gings unter fröhlichem Geplauder bis zu den Ueberresten  des Amphitheaters, einem beredten Zeugen von Roms Herrschaft. Nicht allzu lange durften wir uns hier aufhalten, denn die Zeit mahnte uns zum Aufbruche, hatten wir ja doch noch ein schönes Stück Weg vor uns bis zu dem gesteckten Reiseziel.

Vom schönsten Reisewetter begünstigt wanderten wir von hier aus weiter. Bald führte uns der Weg durch einen schönen prächtigen Tannenwald, dessen Kronen uns vor den heissen Strahlen der Frau Sonne angenehm verbargen.

Teils in Gedanken versunken und wieder andere fröhlich plaudernd und singend tauchte unversehens die gewaltige Burg mit ihrem alten trotzig ins Land hinein schauenden Turm vor unseren Augen auf.

Oben angelangt packten wir zuerst unsern Proviant aus, denn von dem langen Marsche wurden nicht nur die Beine, sondern auch unser Magen ordentlich in Mitleidenschaft gezogen und letzteres machte seine Anwesenheit hie und da durch hörbares Knurren besonders bemerkbar. Mit grossem Appetit verzehrten wir unsern reichhaltigen Znüni unter den schattigen Bäumen der Gartenwirtschaft.

Da wird der Wirt aber Freude gehabt haben, ob der üppigen Einnahmen aus den Taschen der picknickenden Weiacherinnen...

Nach dieser fröhlichen gemütvöllen [sic!] Stunde besuchten wir das Innere dieser mächtigen Burg. Durch lange hölzerne Treppen ging es aufwärts bis zu oberst auf den Turm. Von hier aus hatten wir eine prachtvolle Aussicht nach allen Richtungen auf die weit umliegenden Dörfer und Hügel. Doch die Zeit drängte u. wir sahen uns genötigt zum Abstiege uns zu rüsten. Noch einmal wandten sich unsere Blicke dieser stolzen Burg zu und abwärts gings wieder dem Städtchen Brugg zu.

Unterdessen hatten sich die oben angetönten Mächte des Geschickes wider uns verschworen und uns die Nützlichkeit eines Regenschirmes in Erinnerung gebracht. Der Himmel öffnete seine Schleusen und vergoss unbarmherzig reichliche Tränen auf unsere aufgeplanzten [sic!] Regendächer. Doch auch in dieser Situation liessen wir uns den guten Humor nicht nehmen, singend und plaudernd gings talabwärts Brugg zu.

In Brugg angekommen besuchten wir die prachtvolle katolische [sic!] Kirche. Da eine weitere Besichtung des alten Prohfetenstädtchens bei dem ausgibigen Regen keinen sonderlichen Genuss versprach, war es sehr naheliegend, dass sich unser Intresse wieder mehr dem leiblichen Wohl zuwandte.

Brugg trägt den Übernamen «Prophetenstädtchen», weil die dortige Lateinschule zur Zeit des Ancien Régime «der bernischen Kirche hervorragend geschulte Kräfte lieferte», wie die Website der Stadt Brugg vermeldet.

"Jetz wird g'gesse seig's kochet oder nüd" dieser Gedanke, und wir lenkten unsere Schritte den gastlichen Räumen des Hotel Bahnhof zu. Dort wartete denn unser auch ein kräftiges und wohlschmeckendes Mittagessen, das uns Allen vortrefflich mundete.

Neugestärkt und tatenlustiger als zuvor verliessen wir diese freundlich eingerichtete Halle, und lenkten unsere Schritte wieder dem Bahnsteige zu.

Nur eine kurze Eisenbahnfahrt, und wir erreichten die Stadt Baden, welche als Badeort mit ihren vielen heissen Quellen in weiten Kreisen bekannt und berühmt ist.

Auch hier galt es noch die Zeit nützlich auszukaufen um wenigstens die grössten Sehenswürdigkeiten  in diesem schönen Badeorte an der Limmat zu besichtigen.

Zuerst besuchten wir die Ruinen des Schlosses Stein. Von hier aus hatten wir eine herrliche Aussicht über die ganze Stadt und die umliegenden Dörfer. Nachdem wir uns hier oben noch eine kleine Weile ausgeruht, besichtigten wir noch die Stadt selber, und dann gings zum Abendkaffe, dem Labsal der meisten Frauen.

Nach diesem wohlschmeckenden Abendimbiss verschwand das eine da, das andere dort in einem Laden für unsere Lieben daheim ein Badenerchröhli in allerlei Form und Geschmack an Mann zu bringen.

Bald führte uns der Zug denn auch wieder näher der Heimat zu.

Vorerst statteten wir der industriereichen Rheinstadt Zurzach noch einen kurzen Besuch ab.  Noch eine kurze Rast auf dem Bahnhof daselbst, und die Eisenbahn führte uns vollends der lieben Heimat zu.

Aber auch bis dahin waren unsere Kehlen noch nicht vollends ausgetrocknet, ein Lied um das andere ertönte noch aus den Reihen der munteren Reisgesellschaft.

Zum Schlusse sangen wir noch als extra Gruss an unser liebes Dörfchen das schöne Lied "In der Heimat ist es schön" und heim ging es, ein jedes in seine trauten Räume.

Mögen diese gemütvollen Stunden noch vielen recht lange in Erinnerung bleiben.

Bemerkenswert ist die auch von Louise Patteson angesprochene Selbstverständlichkeit, mit der damals in geselliger Gemeinschaft gesungen wurde (vgl. WeiachBlog Nr. 1499), eine Tradition, die heute fast vollständig verschwunden ist. Volksmusikfeste einmal ausgenommen.

Zurück zur Arbeit

Wesentlich kürzer ist der Eintrag zur nächsten Vereinssitzung (und einzigen im weiteren Jahresverlauf), die am 27. November 1910 stattfand und sich nun wieder dem statutengemässen Vereinszweck widmete:

Nach Eröffnung der Sitzung von Seiten unserer verehrten Präsidentin wurde der Reisebericht verlesen, und dann zur Beratung der Weihnachtsgeschenke geschritten.

Es wurde beschlossen für die
I. Kl.  Schere und Centimeter
II. Kl. Nähschachtel u. Namenbüchli
III. Kl. Stoff für Schürzen
IV. Kl. Wolle für Binden
V. Kl. Stoff für Schürzen
VI. Kl. Stoff für Leibröcke.

Ferner wurde noch der Jahresbeitrag bezogen, u. die Sitzung war geschlossen.

Die Aktuarin: Frau Baumgartner.

Quelle
  • Protokoll des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach, Weiach ab 1908 [unpaginiert]

Donnerstag, 18. Juni 2020

Die Statuten des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach, 1908

Ende Oktober 2004 hat der Frauenverein Weiach sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. Eigentlich ist dieser Verein aber wesentlich älter, wie man den Weiacher Geschichte(n) Nr. 59 entnehmen kann. Sein direkter Vorläufer ist ein Unterstützungsverein zugunsten der Handarbeitsschule, der «Frauenverein der Arbeitschule Weiach», wie er sich spätestens ab 1908 nannte.

Wann genau dieser Vorläuferverein gegründet wurde, ist bisher nicht bekannt. 1901 existierte er  jedenfalls, denn am 9. April dieses Jahres wurde für die «Tit. Frauenkommission der Arbeitschule Weiach» das Sparheft N° 6711 der Bezirkssparkasse Dielsdorf eröffnet.

Und wie im Beitrag WeiachBlog Nr. 1470 mitgeteilt, gibt es schriftliche Hinweise auf einen noch älteren Frauenverein in Weiach. Er soll in den 1870er-Jahren gegründet worden sein.

In der oben erwähnten Nr. 59 der Weiacher Geschichte(n) sind lediglich die ersten beiden Paragraphen der ältesten erhaltenen Statuten des Frauenvereins abgedruckt. Nachfolgend wird der vollständige Text publiziert:

Statuten des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach – Mai 1908

§ 1
Zweck des Vereins ist, nach besten Kräften zur Hebung u. Förderung der Arbeits- u.
Fortbildungsschule Sorge zu tragen.

§ 2
Diesen Zweck sucht der Verein durch folgendes zu erreichen:
I. Durch regelmässige Schulbesuche der Vereinsmitglieder.
II. Durch tatkräftige Mithilfe der Schularbeiten.
III. Durch gelegentliche Zusammenkünfte (zu aufrichtigem Meinungsaustausch).
IV. Durch Anschaffung verschiedener Handarbeiten u. passender Schulgegenstände, namentlich als Weihnachtsgeschenke (Es wird dadurch in den Schülerinnen Lust u. Liebe zur Arbeit erweckt).

§ 3
Mitglieder, deren Rechte u. Pflichten

I. Jedes Mitglied hat das Recht, in den Vereinsversammlungen das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen, in die Vereinsleitung zu wählen u. gewählt zu werden.

II. Ueber Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Abstimmung des Vereins, u. müssen dieselben von der Präsidentin persönlich eingeladen werden u. auch mit den Statuten bekannt gemacht werden. Das Eintrittsgeld eines neuen Mitgliedes beträgt 1 Fr. u. soll dieser Betrag jeweilen der Arbeitslehrerin zur speciellen Verwendung für die Schule zur Verfügung gestellt werden, ebenso die Bussen beim Fernbleiben vom Examen.

III. Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Schulunterricht 1-2 Mal jährlich zu besuchen u. dem Examen beizuwohnen. Hiebei zirkuliert ein Rundbuch, welches nach jedem Besuch von den Mitgliedern unterschrieben dem nächstfolgenden weiterzugeben ist. Ueber die Sommermonate von Mai bis September wird dieses Rundbuch im Schullokal zurückbehalten; daselbst muss jeder Schulbesuch in einem dort aufliegenden Visitationsbuch eingetragen werden. 
Für die Fortbildungsschule sollen mindestens acht Besuche notiert sein u. ist ein separates Rundbuch weiterzuführen.
Ferner verpflichtet sich jedes Mitglied, an den Vereinsversammlungen teilzunehmen, sowie auch an allen weiteren Veranstaltungen – ganz besonders der Weihnachtsbescheerung reges Interresse [sic!] zu bezeugen

§ 4
Mitglieder, die aus dem Vereine zurücktreten, haben Ihren Austritt schriftlich der Präsidentin einzureichen.
Mitglieder, die während Jahren dem Vereine ihr Wohlwollen gewidmet haben, werden auf ihren Wunsch als Passivmitglieder aufgenommen. Sollten sie dennoch ihren Austritt erklären, sollen sie im Interresse des Vereins als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.
Ehren- u. Passivmitglieder werden zu allen Veranstaltungen: Dem Examen, Versammlungen, gemeinsamen Ausflügen u. Unterhaltungen der Weihnachtsfeier etc. geziemend eingeladen, sind aber von jedem Beitrag u. den Bussen freigesprochen.


[Zwischen den Protokolleinträgen zu den Vereinssitzungen vom 29. März bzw. 3. Mai 1908 ist eine Ergänzung zu § 4 eingetragen: Die Ehren- u. Passivmitglieder sind verpflichtet laut Beschluss vom 22. Novb. 1908 den Jahresbeitrag von 2.40 Cts. zu bezahlen. Die Durchstreichung des Wortes Ehren- erfolgte mittels Bleistift und wohl zu späterem Zeitpunkt.]

§ 5
Die Einkünfte des Vereins:
I: Jahresbeitrag der Mitglieder beträgt 2.40 Fr.
Eintrittsgeld neuer Mitglieder beträgt 1.- Fr.
Bussen für unentschuldigtes Ausbleiben 20 Rp.
Bussen für Verspätungen 10 Rp.
Bussen für Nichterscheinen am Examen  50 Rp.
Die Jahresbeiträge werden in zwei Raten bezogen u. die allfälligen Bussen damit erhoben.
Als Entschuldigungen kommen nur in Betracht: Krankheiten der Mitglieder, oder Familienangehörigen u. besonders wichtige Familienangelegenheiten.

§ 6
Die Jahresrechnung ist von zwei Rechnungsrevisorinnen (die durch den Verein gewählt werden müssen) zu prüfen. Von denselben als richtig befunden, ist sie in der nächsten Sitzung den Mitgliedern vorgelegt zu werden [sic!].

§ 7
Die Leitung des Vereins wird geführt von drei Vorstandsmitgliedern: Der Präsidentin, der Aktuarin u. der Quästorin.

Diese Statuten von den Vereinsmitgliedern geprüft u. einstimmig angenommen, treten in Kraft mit dem neuen Schuljahr 1908.

Weiach, im Mai 1908

Emilie Schweizer, Präsidentin
Sophie Kilchsperger, Actuarin

Wie es sich für eine Organisation geziemt, deren Hauptzweck die Aufsicht über eine Schule darstellt und eingedenks des Grundsatzes, dass Ordnung das halbe Leben ist, kann einen die knallharte Bussenregelung nicht verwundern. Allerdings war das damals bei vielen (um nicht zu sagen: allen) Vereinen der Fall. Und darüber, was «besonders wichtige Familienangelegenheiten» sein sollen, kann ja auch trefflich gestritten werden.

Das Protokoll der Vereinssitzung vom 3. Mai 1908 vermerkt die Annahme der Statuten. Eingangs heisst es da: «Anwesend 20 Mitglieder, entschuldigt abwesend 11 Mitglieder.» Man darf also annehmen, dass die Anwesenheitspflicht nicht allzu streng gehandhabt wurde.

«Die Statuten wurden den Vereinsmitgliedern vorgelegt u. von denselben nach Besprechung jeden §. einstimmig angenommen u. wurden protokolliert. Den Wünschen einiger Mitglieder, Frau Willi (Gemeindeammann), Frau Baumgartner (untere Amtsr.), Frau Meierhofer (Posthalters) wurde gerne entsprochen u. dieselben einstimmig als Passivmitglieder aufgenommen. (Sie werden schriftlich davon in Kenntnis gesetzt). Als Aktuarin wurde Frl. Kilchsperger gewählt. Ein Ausflug wurde mit regem Interresse in Aussicht gestellt; – u. damit die Sitzung geschlossen

Man sieht an der Benennung der drei Passivmitglieder sehr deutlich, dass es zwingend war, den Namen durch einen Zusatz zu ergänzen. Nur so war klar, wer gemeint ist. Zu diesem Zeitpunkt zählte der Verein also 28 Aktiv- und 3 Passivmitglieder. Eine Mitgliederstärke, die etwa derjenigen des heutigen Frauenvereins entspricht.

Quelle
  • Protokoll des Frauenvereins der Arbeitschule Weiach, Weiach ab 1908 – S. 1-5, 7 u. 8 [unpaginiert]

Mittwoch, 17. Juni 2020

Projekt «Balance». Gibt Kaiserstuhl den Fahrplan vor?

Das Projekt soll ohne ausreichende Reifezeit in der öffentlichen Diskussion durchgeboxt werden, ohne alle wesentlichen Stakeholder zu beteiligen! So einer der Vorwürfe der Gegner der Vorlage zum Ersatzbau Schul- und Mehrzweckanlage Hofwies (sog. Projekt «Balance»), die am 28. Juni 2020 zur Urnenabstimmung gelangt.

Da fragt man sich natürlich, woher die Eile kommt. Was sind die Gründe für den von Gemeinderat und Schulpflege vorgegebenen, als Parforce-Ritt empfundenen Zeitplan?

Unverschiebbarer Anlass für das Projekt ist die Schulraum-Frage. Konkret: die Bugwelle an schulpflichtigen Kindern, die Weiach mit dem Abschluss der Bauprojekte im Gebiet zwischen Bedmen und Altem Bahnhof, aber auch in der Chälen erreicht hat.

Dass diese Welle kommen würde, war nach Genehmigung der Quartierpläne schon vor vielen Jahrn sonnenklar. Deutlicher wurden die Umrisse bei der Analyse der jeweiligen Baubewilligungen. Unwägbarkeiten gab es nur noch die Umstände betreffend: wann, in welcher Konzentration und mit welcher Alterstruktur diese Welle im Schulalltag eintreffen würde.

Fakt ist: dieses Problem haben sich die Weiacher ganz allein eingebrockt. Die Kaiserstuhler und Fisibacher Kinder erhöhen nur die Amplitude der Welle. Die Energie derselben hat aber auf Weiacher Boden ihren Ursprung.

Das Blöleboden-Gambit

Ein weiterer Antrieb für das Projekt «Balance» findet sich in der auf der Projektsite verlinkten Videopräsentation zum Bauprojekt (die als Ersatz für eine damals Corona-bedingt nicht mögliche öffentliche Informationsveranstaltung erstellt wurde):

«Kaiserstuhl und sein Blöleboden-Wohnbau-Projekt treiben die Gemeinde Weiach vor sich her. Daher der Druck auf rekordverdächtige Umsetzungszeit für Ersatzneubau MZH Hofwies (November 2020 bis Sommer 2022).»  (vgl. WeiachTweet Nr. 2853 vom 1. Mai 2020)

Seitdem die Kaiserstuhler Schüler die Bildungsangebote in Weiach, Stadel und Bülach nutzen (also seit gut vier Jahren) steht die Anlage Blöleboden westlich des alten dreieckigen Stadtkerns leer. Der Rat von Kaiserstuhl unter Stadtammann Weiss musste nun das Problem lösen, was damit geschehen solle. Das war die Eröffnung eines Schachspiels, das nun Zeitdruck auf die Weiacher ausübt.

Nein, wir wollen keine Testosteron-Bomben

Der Kanton Aargau, immer auf der Suche nach geeigneten Unterkunftsmöglichkeiten für Asylanten, wurde auf diese leerstehende Immobilie aufmerksam. Die Aussicht, dass da bald hundert vor allem junge testosterongeladene Immigranten auf einem Haufen leben würden, stiess aber sowohl in Fisibach wie auch in Weiach auf Ablehnung. Das konnte man in den Mainstream-Medien (vgl. Quellen unten) aber auch in den Social Media (für Weiach: der Gemeindepräsident) nachverfolgen.

Es hätte keine Container-Lösung geben müssen

Nach Auskunft von Stadtammann Weiss habe Kaiserstuhl bereits damals, als es um die Frage ging, ob man zur Abfederung der Schülerzahlen Container stellen wolle (Schulweg 10; heute neben dem roten Platz und dem Sandbecken realisiert, wo früher eine kleine Wiese war), seinen Schulraum angeboten. In der Weiacher Schulpflege entstand ob der Frage «Container oder Kaiserstuhl?» eine Patt-Situation, die der Präsident mit dem Stichentscheid zugunsten der Container drehte.

Reservationsvertrag bis im September 2020

Weiter gibt es gemäss Weiss einen Reservationsvertrag für die Miete der Räume im Blöleboden, der für 50'000 Franken abgeschlossen wurde. Dadurch musste er von der Schulpflege Weiach nicht dem Stimmvolk zur Genehmigung vorgelegt werden. Wenn die Weiacher die darin stipulierte Möglichkeit, die Schulräume und die Turnhalle im Blöleboden zu nutzen, auch ausüben, dann würden die CHF 50'000 sogar an die Mietkosten angerechnet, so Weiss.

Schulsouveränität und Alterswohnungsmangel

Die Schulfrage war übrigens für Kaiserstuhl eine conditio sine qua non für die Unterschrift unter den Fusionsvertrag mit den Studenländer Gemeinden (Ziffer 9.7 des Vertrags, vgl. Quellen unten). Hätte es diesen Passus, dass die Kaiserstuhler (und vor ihrem Ausstieg auch die Fisibacher) eigenständig über den Schulstandort ihrer Kinder entscheiden können, nicht gegeben, dann wäre Kaiserstuhl auch 2022 nach wie vor selbstständig und nicht Teil der künftigen Fusionsgemeinde Zurzach.

Für das Areal Blöleboden ist aktuell eine Umzonung in der Pipeline, so Weiss. Sie werde wohl nicht vor Ende 2021 beendet sein, so dass man frühestens 2022 an den Umbau gehen könne. Auf der bestehenden Tiefgarage soll dann eine neue Siedlung mit 60 Einheiten entstehen, die vor allem kleinere Wohnungen umfasst. Denn Kaiserstuhl hat das Problem eines akuten Mangels an altersgerechtem Wohnraum, weshalb viele Einwohner lieber in ihrem Altbau im alten Stadtkern vier Stockwerke belegen, bis es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geht. Und sie dann für immer aus dem Städtchen wegziehen müssen. Klar ist: In den nach Realisierung der Wohnüberbauung Blöleboden freiwerdenden Altbauten könnte es dannzumal natürlich auch wieder mehr Kinder geben...

Fazit: Den Druck haben nicht (nur) die Kaiserstuhler aufgesetzt

Das Städtchen Kaiserstuhl ist seit seiner Gründung im Jahre 1255 ein Machtfaktor, den die Weiacher immer auf der Rechnung haben müssen. Dieser wohlbekannte Umstand darf aber nicht den Blick auf hausgemachte Probleme verstellen.

Wenn man mehr als vier Jahre braucht, um eine langfristige Lösung für seine eigenen, sehr wohl absehbaren und zu mindestens zwei Dritteln selbst erzeugten Schulraumsorgen zu finden (ca. 70 von 233 Schülern kommen aus dem Aargau), dann ist nicht das Städtchen daran schuld.

Man muss konstatieren, dass man in Weiach jahrelang planlos herumgeeiert hat (unter anderem mit einem Projekt namens The Bridge). Ebenso, dass sich Gemeinderat und Schulpflege zu spät zu einem gemeinsamen Vorgehen entschlossen haben. All das lässt sich nicht von der Hand weisen.

Wenn man jetzt seitens der Befürworter von «Balance» Druck aufbaut mit dem Hinweis, dass der Blöleboden nur noch für kurze Zeit zur Verfügung stehe und sonst alles teurer werde, dann ist festzuhalten: diese zeitliche Zwangslage ist zu einem sehr grossen Teil auf Weiacher Mist gewachsen.

Quellen

Montag, 15. Juni 2020

Eine calvinistische Bibel im Weiacher Pfarrarchiv

Im Archiv des evangelisch-reformierten Pfarramts einer zürcherischen Gemeinde würde man Zürcher Bibeln vermuten, nicht wahr? Es muss ja nicht gerade eine der ersten Zwingli-Bibeln aus der Werkstatt des berühmten Zürcher Druckers Froschauers sein (dort wurde 1522 das reformatorisch motivierte Sakrileg eines Wurstessens kurz nach Beginn der Fastenzeit begangen).

Das gewichtigste Stück im Weiacher Pfarrarchiv ist jedoch eine 1684 in Bern gedruckte Bibel-Ausgabe. Es handelt sich um eine sogenannte Piscator-Bibel, benannt nach dem zum Calvinismus übergetretenen Elsässer Übersetzer und Kommentator Johannes Piscator (1546-1625), die anfangs des 17. Jahrhunderts erstmals publiziert worden ist.

Die Piscator-Bibel im Weiacher Pfarrarchiv wurde ab 1681 im Auftrag und mittels Vorfinanzierung durch den bernischen Staat gedruckt. Und zwar in einer für die damalige Zeit sehr hohen Auflage von rund 6000 Exemplaren in verschiedenen Ausstattungen. Dennoch war die Nachfrage aus den bernischen Gebieten (die damals vom Waadtland bis in den Aargau reichten) derart rege, dass z.B. dem Landvogt von Lenzburg beschieden wurde, man müsse seine Bestellung um einen Drittel kürzen, da man nicht genügend Exemplare drucken könne.

Wenn also schon die bernischen Untertanen, die sich dafür interessierten, nicht alle eine dieser Staatsbibeln erhalten haben, dann stellt sich die Frage, wie es dazu kommt, dass ausgerechnet ein solch gefragtes Exemplar den Weg nach Weiach findet (das ja bekanntlich nie zum bernischen Gebiet gehört hat).

Wurde diese Bibel erst im 18. oder 19. Jahrhundert antiquarisch erworben und (womöglich an der Zensur vorbei) ins Zürcher Gebiet importiert? Das wird wohl eine für immer ungeklärte Frage bleiben.

Literatur

Freitag, 12. Juni 2020

Unnötiges und verantwortungsloses Luxusprojekt!

Aus der Chälen ist dem Wiachiana-Verlag gestern das nachstehende von einem Weiacher Stimmbürger privat finanzierte und im Zürcher Unterländer vom 11. Juni 2020 eingestellte Inserat (!) zugegangen. Wie das Contra-Flugblatt (vgl. WeiachBlog Nr. 1524) und die Leserbrief-Kanonade (vgl. WeiachBlog Nr. 1525) wird auch diese Wortmeldung im Volltext wiedergegeben.

Hochmut kommt vor dem Fall! oder Wer soll das bezahlen?

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Weiach

Am 28. Juni 2020 stimmen wir über einen Mammutbaukredit für einen Neubau der Schul- und Mehrzweckanlage «Hofwies» ab. Ein sogenanntes «Generationenprojekt».

In einer mehrseitigen und farbigen Broschüre von Gemeinderat und Schulpflege soll uns Stimmbürgern von Weiach dieses überrissene Mammutprojekt schmackhaft gemacht werden und die angeblich seriös berechneten Kosten von Fr. 20'000'000.00 zur Verdauung vorgesetzt werden.

Ich persönlich finde ein solches «Generationenprojekt», wie das von unseren Behörden genannt wird, in der jetzigen Zeit absolut unverantwortlich. Wir gaukeln unseren ohnehin schon wohlstandsverwöhnten Kindern eine noble Zukunft vor, an welcher genau die nächste und auch die übernächsten Generationen noch hart und härter zu beissen haben werden wie je zuvor. Ob sie uns dann noch rühmen für unsere heutige Überheblichkeit, wage ich zu bezweifeln.

Wir haben in Weiach alles was wir brauchen, einen neueren Gemeindsaal mit grosser Küche, eine Turnhalle, wenn auch nicht mehr neu aber durchaus brauchbar. Man kann mit den Schülern auch einmal in der freien Natur und an der frischen Luft turnen. Wir hatten, auch im Kanton Zürich, im Jahr 1967 überhaupt keine Turnhalle und sind trotzdem gross geworden. Oder werden in Weiach, an den Schulen alles Spitzensportler produziert?

Ebenfalls stelle ich die Nutzungsmöglichkeit der gesamten Anlage für Grossveranstaltungen in Frage. Brauchen wir solche Grossveranstaltungen in Weiach wirklich? Wo ist hier der Kosten-Nutzeneffekt? Wie hoch sind die Betriebskosten der neuen Anlage (Sonderpädagogikräume, Werkräume, Lehrer- und Verwaltungsbereich)? Kann Weiach das alles wirklich stemmen, ohne sich ins finanzielle Jenseits zu begeben? In der Umgebung sind genug Klassenzimmer vorhanden, man müsste diese einfach auch nutzen wollen.

Ebenfalls sehr unsympathisch ist die Bauausführung durch einen Generalunternehmer, welcher selber ein hübsches Sümmchen der Baukosten für sich einstreicht, bei der Bauvergabe nur die günstigsten Anbieter berücksichtigt und ganz sicher keine einhemischen Handwerker berücksichtigt. Die einheimischen Weiacher Unternehmer werden dann allenfalls für eventuelle Reparaturen zugezogen.

Man muss ordentlich blauäugig sein, um den Behörden die angekündigte Steuererhöhung von 6% für die nächsten Jahre abzukaufen. In einer Zeit von Coronakrise mit steigender Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, himmelschreiender Staatsverschuldung (laut Thomas Jordan, Nationalbankpräsident), sollten wir hier in Weiach nicht mit dem Kopf durch die Wand gehen. Laut schweizerischem Städteverband ist in den nächsten Jahren ohnehin in allen Lohnklassen mit empfindlichen Lohneinbussen zu rechnen. Daher ist auch in den Gemeinden, wegen all den vorgenannten Gründen, mit einem massiven Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen. Ebenfalls rückläufig werden in Zukunft die Erträge aus dem Kiesgeschäft sein, von welchem die Gemeinde Weiach nun seit Jahren verwöhnt wurde. Auch ohne luxuriöses Schul- und Saalprojekt ist die angekündigte Steuererhöhung bestimmt nur der kleine Anfang. Die Gemeinde Weiach ist daher gut beraten, will sie auch in Zukunft für Neuzuzüger attraktiv bleiben, haushälterisch und verantwortungsvoll mit ihren Finanzen umzugehen, den Steuerfuss tief zu halten und auf solche unnötigen Luxusprojekte zu verzichten.

Sie liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, haben es am 28. Juni 2020 in der Hand, hier korrigierend einzugreifen. Ich empfehle Ihnen daher ein klares Nein in die Urne einzulegen.


-- Peter Lamprecht, Landwirt, Weiach

Donnerstag, 11. Juni 2020

Projekt «Balance». Gegenoffensive im «Zürcher Unterländer»

Am 9. Juni hat WeiachBlog den Text eines Flyers publiziert, der in allen Briefkästen der Gemeinde Weiach gelandet ist. Er nimmt die Gegenposition zur Pro-Allianz von Gemeinderat, Schulpflege und auswärtigen Amtsträgern aus Fisibach und Kaiserstuhl ein. Und wirbt für ein Nein zum Multimillionen-Bauprojekt «Balance».

Diskutiert wird die Vorlage bisher mehrheitlich ausserhalb der Öffentlichkeit, was vor allem der Corona-Verordnung des Bundes und den darauf aufbauenden rigiden Schutzkonzepten geschuldet ist. Einer der wenigen Punkte wo die Debatte sichtbar und für jedermann nachvollziehbar wird, ist die letzte verbliebene grosse Regionalzeitung «Zürcher Unterländer».

Auf Distanz geführter Meinungskrieg

In deren Leserbriefspalten erschien am 23. Mai ein Contra-Beitrag von alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther. Ihm folgten Repliken des amtierenden Gemeindepräsidenten Stefan Arnold und des Schulpflegepräsidenten Sämi Meier am 29. Mai, sowie ihnen sekundierende Beiträge am 6. Juni: einer vom Fisibacher Gemeindepräsidenten Berglas und einer von zwei Frauen aus Alt-Weiacher Familien, Maya Bütler und Heidi Meier.

Wie das beim Meinungskrieg auf Distanz fast unvermeidlich ist, wird der Artillerieangriff Ebnöther mit einem Konterbatteriefeuer auf Bataillonsstufe in zwei Wellen erwidert.

Die einzelnen Salven werden nachstehend gesamthaft im Volltext aufgeführt. Zuerst der Leserbrief von Ebnöther, danach die vier Beiträge der Gegenseite. Die Titel in Anführungszeichen wurden jeweils von der Redaktion des Zürcher Unterländers gesetzt:

«Abstimmung in Weiach im Blindflug»

Die Weiacher Behörden beantragen den Weiacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Kredit über 20 Millionen für die Erweiterung der Schulhausanlage Hofwies am 28. Juni an der Urne zuzustimmen. Für den Neubau würden die Mehrzweckhalle und der 25-jährige Gemeindesaal bis auf die Grundmauern abgerissen. Ohne Informationsveranstaltung müssen die Stimmberechtigten praktisch im Blindflug abstimmen. Ein Informationsaustausch während der Corona-Zeit ist nicht möglich.
Weiach finanziert dieses Projekt allein. Fisibach und Kaiserstuhl beteiligen sich nicht an diesen Investitionskosten, obwohl der Anteil dieser Schüler ein Drittel der Gesamtschule Weiach beträgt. Beim Analysieren der Finanzen aufgrund des Budgets 2020 der Primarschulgemeinde sieht es aber für Weiach sehr schlecht aus. Die Kosten für die Schule mit 233 Schülern (Kindergarten und Primarschule) belaufen sich auf 4'334'504 Franken, also 18'603 Franken pro Schüler. Die beiden Aargauer Gemeinden leisten daran einen Beitrag von 912'100, also 12'668 Franken pro Schüler. Dies ergibt pro Aargauer Schüler eine Deckungslücke von 5934, bei 72 Schülern also 427'317 Franken. Diesen Betrag bezahlen die Weiacher Steuerzahler (über 12 Steuerprozente), damit die Aargauer Schüler bei uns zur Schule gehen können! Diese für Weiach negative Kostenentwicklung stellt man auch beim Steuerfuss der Primarschulgemeinde fest. In den Jahren 2012 bis 2015 lag der Steuerfuss bei 42 Prozent. Ab Sommer 2016 kamen die Schüler aus Fisibach und Kaiserstuhl zu uns in die Schule, und siehe da, der Steuerfuss stieg um 12 Prozent auf 54 Prozent. Dies ist nicht haltbar und auch nicht fair. Denn jede Gemeinde sollte für ihre eigenen Schulkosten aufkommen.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder beteiligen sich Fisibach und Kaiserstuhl an den gesamten Schulkosten, oder die Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl werden auf den nächstmöglichen Termin gekündigt (durch eine Urnenabstimmung). Somit wäre eine vernünftige Replanung der Schulhauserweiterung möglich, zugeschnitten auf die Weiacher Schüler.
Bevor all diese Probleme nicht geklärt sind, muss dieses Projekt abgelehnt oder mindestens zurückgestellt werden.
Deshalb am 28. Juni ein klares Nein zum unausgereiften Bauprojekt.

-- Werner Ebnöther, Weiach


Es folgen die zwei Leserbriefe vom 29. Mai, von der Unterländer-Redaktion mit dem Hinweis  Ausgabe vom 23. Mai. «Abstimmung in Weiach im Blindflug» versehen.

«Indirekte Beteiligung der Aargauer»

Die Aussage «Abstimmung im Blindflug» ist so nicht korrekt. Die Behörden haben trotz Corona-Krise alles darangesetzt, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger möglichst detailliert über das Projekt zu informieren. So konnte eine erste Ausstellung am 2. März 2020 noch durchgeführt werden. Weiter wurden die Bürger Ende April mit einer ausführlichen Broschüre über das gesamte Bauvorhaben informiert. Zudem wurde auf der Website der Gemeinde extra eine Seite zum Projekt aufgeschaltet. Im Mai beantworteten Vertreter der Baukommission an drei Abenden während jeweils zwei Stunden telefonisch Fragen zum Projekt. Zu guter Letzt wird dank der erneuten Lockerung durch den Bundesrat am 12. Juni 2020 um 19 Uhr in der Turnhalle Weiach eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Laut Leserbrief würden sich die Aargauer Gemeinden nicht am Projekt beteiligen. Auch diese Aussage ist so nicht korrekt. Im Jahr 2013 gingen in Weiach nur 55 Kinder zur Schule, und die Schule stand kurz vor einer Schliessung. Dank dem Abschluss des Regionalen Anschlussvertrages (RSA) konnte die Schule Weiach als Standort gesichert und eine langfristige Planung in Angriff genommen werden. Dass die Schülerzahlen in den letzten Jahren derart stark ansteigen würden, konnte trotz der hohen Bautätigkeit nicht erahnt werden. Die Aufteilung der Kosten wird im RSA-Vertrag wie folgt geregelt: Die Aargauer Gemeinden zahlen der Gemeinde Weiach einen jährlich von der Konferenz neu festgelegten Betrag pro Schüler. In diesem Betrag sind laut RSA-Gesetz die durchschnittlichen Ausbildungskosten enthalten. Somit beteiligen sich die Aargauer Gemeinden indirekt am Bauprojekt. Weiter wurde bereits in der Broschüre erklärt, dass der Weiacher Steuerzahler praktisch denselben Beitrag pro Schüler bezahlt wie die Aargauer Gemeinden. Die Differenz wird durch den Ressourcenausgleich aufgefangen. Es ist zwar richtig, dass der Steuerfuss in den Jahren 2012 bis 2015 bei 42 Prozent lag. In den Jahren 2014 und 2015 wies die Schule jeweils einen Aufwandüberschuss von circa 500'000 Franken im Jahr 2014 und 570'000 Franken anno 2015 aus. Dieser Überschuss kam ohne die Aargauer Schüler zustande. Eine Steuererhöhung im Rahmen dieser 12 Prozent wäre also auch ohne die Aargauer Schüler unumgänglich gewesen. Deshalb stimme ich dem Bauprojekt mit einem klaren Ja zu, um die Weichen für eine nachhaltige Zukunft von Weiach zu stellen.

-- Sämi Meier, Schulpflegepräsident Weiach

«Ersatzneubau Weiach – ein zielführendes Projekt mit Weitsicht»

Leserbriefe wie der von Herrn Ebnöther entbehren jeglichen sachlichen Inhalts. Darin wird die finanzielle Beteiligung der Aargauer Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl gefordert, weil offenbar diese verantwortlich für die hohen Kosten des Ersatzneubaus in Weiach sein sollen. Sollten sie sich nicht finanziell beteiligen, so soll das regionale Schulabkommen (RSA), welches auf das Schuljahr 2016/2017 in Kraft getreten war, gekündigt werden. Gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit sieht anders aus!
Würde man sich informieren, so kann im Art. 7 (Festsetzung der Kantonsbeiträge) im Gesetz über den Beitritt zum regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen entnommen werden, dass in den Kantonsbeiträgen die Betriebs- und Infrastrukturkosten bereits abgegolten sind.
Die Gründe der hohen Investitionskosten für den geplanten Ersatzneubau sind weniger bei unseren «Nachbarn» zu suchen, sondern vielmehr in Weiach selber. So hat man in den letzten Jahren kaum werterhaltende Investitionen in die bestehende Schulinfrastruktur getätigt und der Einwohnerentwicklung, welche schon seit Jahren bekannt und berechenbar war, keine Beachtung geschenkt. Man spricht hierbei von einem Investitionsstau.
Ein massiv überteuerter und wenig funktionaler neuer Kindergarten und eine notdürftige Aussensanierung des bestehenden Schulhauses mussten reichen.
Man versucht, mit Steuerprozentdiskussionen die Wähler zu beeinflussen. Ganz ausgeblendet wird dabei, dass nicht zuletzt die beiden Aargauer Gemeinden mit dem Entscheid, die Kinder nach Weiach in die Schule zu schicken, zum Zeitpunkt des Abkommens den Schulstandort Weiach gesichert haben. Für eine nachhaltige und gesunde Entwicklung einer Gemeinde wie Weiach ist es von zentraler Bedeutung, dass eine gut funktionierende Schule mit zeitgemässer Infrastruktur vorhanden ist. Profitieren von diesem Generationenprojekt würden jedoch nicht nur die Schüler, sondern auch die Vereine und die gesamte Dorfbevölkerung, da bekanntlich auch die Turnhalle, der Gemeindesaal, das Feuerwehrlokal und die Holzschnitzelheizung zwingend saniert werden müssen. Alle diese Bau-/Renovationskosten sind im Projektkredit beinhaltet und werden bei bei einem Ja am 28. Juni umgesetzt. Ich werde am 28. Juni mit grosser Überzeugung ein Ja in die Urne legen.
-- Stefan Arnold, Gemeindepräsident Weiach


Am 6. Juni schliesslich veröffentlichte der Unterländer zwei weitere Leserbriefe mit dem Hinweis Diverse Artikel und Leserbriefe zum Schulhausprojekt in Weiach:

«Eine starke Partnerschaft»

Als Fisibach und Kaiserstuhl den Kampf um den Schulerhalt im eigenen Dorf aufgeben mussten, nahmen sie Gespräche mit den Nachbarn auf. Auch Weiach hatte wenig Schüler und geriet unter Druck der Bildungsdirektion. Ob das geplante Dorfwachstum rasch genug Schüler bringen würde, war unklar. Der Vertrag mit den Aargauern brachte die Garantie. Damit war der Schulstandort Weiach gesichert. Nicht selten kam es vor, dass bis zu drei Jahrgänge in einer Klasse geführt werden mussten. Mit der Partnerschaft kamen echte Jahrgangsklassen. Doch die war nicht der einzige Vorteil. Grössere Schulen profitieren gegenüber kleineren. Sie können professioneller geführt werden und sind attraktiver für Lehr- und Schulpersonal. Der Mittagstisch entstand, weil nun genügend Kinder für einen sinnvollen Betrieb da waren. Aber auch die Gemeinde profitierte: Weiach war nun «Zentraler Schulstandort für drei Gemeinden». Wer die Kosten für auswärtige Schüler berechnen will und die Gesamtkosten durch Anzahl Schüler teilt, rechnet leider falsch. In den Gesamtkosten sind zum Beispiel Weiacher Sonderschulkosten enthalten, welche nichts mit den Aargauern zu tun haben. Der noch grössere Fehler liegt in der Annahme, dass sich Schulkosten linear verhalten. Auch dürfen Abschreibungen nicht auf Auswärtige abgewälzt werden, da Weiach alleinige Besitzerin ist und Investitionen das eigene Vermögen vergrössern. Betrachtet man bereinigt die stets vorhandenen, hohen Grund- und Personalkosten, so merkt man, dass auswärtige Schüler gar nicht mehr so viel kosten. Dies lässt sich auch an einer anderen Tatsache beweisen. Alle zwei Jahre legen die Regierungsräte der Regionalkonferenz die RSA-Beiträge fest. Sie gelten für alle Schulen in mehreren Kantonen. Die Schule Weiach erhält genau diese Beiträge. Wären die RSA-Beiträge zu niedrig, gäbe das längst einen Aufschrei in Dutzenden von Schulen. Fakt ist, dass die Schulen mit den RSA-Beiträgen mehr einnehmen, als was die Auswärtigen effektiv kosten.
Noch ein Wort zu den Machtverhältnissen. Wer zahlt, befiehlt. Nicht in diesem Fall. Obwohl die Aargauer jährlich eine anständige Summe bezahlen, ist es ihnen nicht gestattet, sich an Abstimmungen zu beteiligen oder sich in die Schulpflege wählen zu lassen. Zusammenfassend bin ich fest davon überzeugt, dass alle beteiligten Vertragspartner von der Zusammenarbeit profitiert haben und auch in Zukunft profitieren werden.

-- Roger Berglas, Gemeindeammann Fisibach

«Gut für die Zukunft gerüstet»

Den
[sic!] Vorwurf der ungenügenden Information im Zusammenhang mit dem Projekt ist haltlos. Die Behörden haben die Einwohner mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Broschüre, Video auf der Website Gemeinde Weiach usw.) vollumfänglich über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt. Die gute Zusammenarbeit der Behörden (Gemeinderat, Schulpflege, Baukommission) untereinander und mit den Nachbargemeinden sollte gewürdigt und den Stimmbürgern nicht durch widerlegte Zahlen (Broschüre S. 18) madig gemacht werden.
Der Schulstandort und die Gemeinde Weiach sind mit dem Projekt gut für die Zukunft gerüstet. Ein weiterer Punkt, der bis jetzt selten erwähnt wurde, ist die Oberstufe Stadel, die als weiterführende Schule auch vom Arrangement mit den Aargauer Nachbargemeinden profitiert.
Wir empfehlen den Stimmbürgern dringend, die in alle Haushalte verteilte Broschüre bei Zweifeln nochmals durchzulesen und am Infoanlass vom 12. Juni um 19 Uhr in der Turnhalle teilzunehmen.
-- Maya Bütler und Heidi Meier


Eine Analyse der vorstehenden Beiträge erfolgt in einem späteren Artikel des WeiachBlog.

Dienstag, 9. Juni 2020

Bringt «Balance» die Gemeinde Weiach aus dem Gleichgewicht?

Grosse Projekte mit weitreichenden Auswirkungen für Jahrzehnte sind geeignet, für Unruhe und heftige Diskussionen zu sorgen. Vor allem wenn sie bezüglich zentraler Entscheidkriterien im Geheimen vorbereitet, im Eilverfahren ausgerollt und schliesslich dem Stimmvolk als alternativlos verkauft werden.

Das war 2017 bei der Frage der Kirchenfusion mit Stadel und Bachs so (vgl. WeiachBlog Nr. 1338 und 1339). Und es ist offenbar auch heute nicht viel anders, wo Gemeinderat und Primarschulpflege Weiach in wenigen Tagen ein «Generationenprojekt» mit dem Namen «Balance» zur Abstimmung bringen (Zürcher Unterländer, vgl. WeiachTweet Nr. 2847 v. 30. April).

Offizielle Kommunikation mit Medienbrüchen

Der Bedeutung des Vorhabens entsprechend hat die Politische Gemeinde auf ihrer Website zwar eigens eine Kategorie «Ersatzneubau Schul- und Mehrzweckanlage Hofwies» eingerichtet. Dort sind – mit einer Ausnahme – sämtliche Unterlagen abgelegt.

Ausgerechnet der «Beleuchtende Bericht für die Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020» aber (der auch den Bericht der RPK enthält) ist auf der Website nirgends zu finden. Er ist den Abstimmungsunterlagen beigelegt und es gibt ihn ausschliesslich in gedruckter Form, wie die Gemeindeverwaltung auf Rückfrage von WeiachBlog am 8. Juni ausdrücklich bestätigte.


Dazu kommt, dass es bedingt durch die Corona-Verordnung des Bundes bislang nicht möglich war, Informationsveranstaltungen durchzuführen, an denen die Verantwortlichen den Stimmberechtigten unmittelbar Red und Antwort stehen, wie das in unserer Gemeinde sonst üblich ist.

Die Stimme der Gegenseite als Flugblatt

Nun hat der Verfasser des WeiachBlog von einer Leserin des WeiachTweet Fotos eines farbigen Flyers zugeschickt erhalten. Mit dem Hinweis, dieser sei in den letzten Tagen in ihrem Briefkasten gelandet:

 

Im Hinblick auf die Informationsveranstaltung vom Freitag, 12. Juni und die kurz darauf anberaumte kommunale Volksabstimmung vom 28. Juni 2020 wird nachstehend der Volltext dieses von «Besorgten Stimmberechtigten von Weiach» aufgesetzten Flugblatts veröffentlicht.

Weiach: Schulhauserweiterung Hofwies für 20 Millionen
Urnenabstimmung vom 28. Juni 2020

Ein klares NEIN zu diesem Generationen-Projekt: warum?
  • Wir erweitern und finanzieren die Schulanlage, ohne dass die Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl sich finanziell daran beteiligen (ein Drittel der Schulkinder in Weiach kommen von diesen beiden Gemeinden)!
  • Wir bezahlen schon heute zwischen 8 und 12 Steuerprozente mehr, damit die Aargauer-Schüler seit 2016 nach Weiach kommen dürfen! Der Steuerfuss der Schulgemeinde stieg demzufolge seit 2015 von 42 auf 54 Steuerprozente!
  • Bestehende Schulinfrastrukturen in Fisibach und Kaiserstuhl werden nicht berücksichtigt oder abgebrochen! Diese «verlorenen» Kapazitäten bauen wir mit diesem Projekt wieder bei uns in Weiach!
  • Der 25-jährige Gemeindesaal in Weiach wird abgebrochen. Im Neubau befindet sich ein neuer Gemeindesaal, der aber bedeutend kleiner als der bestehende sein wird!
  • Ein Ja zu diesem Riesen-Projekt würde die Gemeinde über kurz oder lang in finanzielle Schieflage bringen!
  • Der grosse Steuerertrag aus dem Kiesabbau geht dem Ende entgegen. Zusammen mit der Corona-Krise ist zu befürchten, dass die Steuereinnahmen sinken werden und der Steuerfuss massiv erhöht werden muss.
Deshalb gehört am 28. Juni 2020 ein klares NEIN in die Urne

Besorgte Stimmberechtigte von Weiach

Auf der anderen Seite des Flyers steht:

Begründung

Die Primarschulpflege zusammen mit dem Gemeinderat Weiach beantragen den Weiacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dem Kredit über 20 Millionen für die Erweiterung der Schulhausanlage Hofwies zuzustimmen. Mit diesem Projekt würde die Mehrzweckhalle und der 25 jährige Gemeindesaal abgerissen für das neue Gebäude. Dieser riesige Betrag würde aber auch unsere Gemeinde über viele Jahre arg strapazieren.

Die meisten Stimmberechtigten konnten sich nur über die zugestellten Unterlagen informieren. Für ein solch grosses «Generationenprojekt» müsste aber vor der Abstimmung zwingend die Gelegenheit geboten werden, sich eine Meinung an einer entsprechenden Informationsveranstaltung zu bilden. Nach mehreren Jahren Planung muss der Bevölkerung Zeit dafür eingeräumt werden.

Die Kosten dieser Schulhauserweiterung tragen voll die Weiacher Steuerzahler. Die mit Fisibach und Kaiserstuhl abgeschlossenen Anschlussverträge sehen nicht vor, dass zusätzliche Investitionskosten von diesen beiden Gemeinden mitgetragen werden sollten.

Zu den Fakten:

Im Juni 2015 stimmte die Gemeindeversammlung dem Antrag zu, die Schüler von Fisibach und Kaiserstuhl mittels Anschlussvertrag in Weiach zu schulen.

Gemäss dem Budget 2020 der Primarschulgemeinde betragen die Schulkosten über 4,3 Millionen für die 233 Primarschüler und Kindergärtner (72 Schüler kommen von den beiden Aargauer Gemeinden), also 18'600  pro Schüler. Von den beiden Aargauer Gemeinden erhalten wir insgesamt 912'100'000 [schön wär's: korrekt ist wohl 912'000] also 12'600 pro Schüler. Die Differenz von 5'900 pro Schüler (als Total 427'000) tragen die Weiacher Steuerzahler. 

Das heisst, wir Weiacher bezahlen bereits heute zwischen 8 und 12 Steuerprozente zusätzlich (1 Steuerprozent = 34'685), damit die Aargauer Schüler bei uns zur Schule gehen können. Dazu würde künftig auch die Amortisation und Verzinsung dieses riesigen Baukredites kommen, welcher unweigerlich zu einer grossen Steuererhöhung führen würde.

Dies ist nicht haltbar und auch nicht fair. Denn jede Gemeinde sollte für ihre gesamten Schulkosten aufkommen.

Aus diesem Grund sollten die Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Somit wäre eine vernünftige Neuplanung der Schulhauserweiterung möglich, zugeschnitten auf die Weiacher Schüler.

Bevor all diese Probleme geklärt sind, muss dieses Projekt abgelehnt werden.

Deshalb ein klares NEIN am 28. Juni 2020

Besorgte Stimmberechtigte von Weiach

Die Frage, die sich stellt, ist also: Bringt das als ausgewogen und zukunftsweisend angepriesene Projekt die Gemeinde in Tat und Wahrheit finanziell aus dem Gleichgewicht?

Dies soll in den nächsten Tagen bis zum Abstimmungstermin auf WeiachBlog mit Pro und Kontra diskutiert werden.