Donnerstag, 28. März 2019

«Mitteilungsblatt». Weit mehr als nur ein neuer Name

So richtig realisiert habe ich es erst mit der März-Nummer der «Mitteilungen». Da prangt – wie jeden Monat seit der Gründung im Juni 1982 – ein Titelbild von Hans Rutschmann. 

Doch zwei Elemente sind anders: Der Titel ist neu. Und das Logo auch. Ein Vergleich der Titelblätter der letzten vier Ausgaben zeigt, was geändert wurde:


Aus den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurde ein «Mitteilungsblatt». Und statt dem stilisierten Gemeindewappen wird neu das seit dem Jahre 2000 in Gebrauch stehende Logo der Politischen Gemeinde verwendet (zum Logo vgl. Anhang 5 der Monographie Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, s. Quellen).

Epochale Veränderung: Primat der Elektronik

Es geht nicht nur um einen neuen Titel. Nein, in der Kommunikation der Politischen Gemeinde Weiach sind in den letzten Monaten epochale Veränderungen vorgenommen worden, hin zum Primat der elektronischen Publikation. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. Oktober 2018 ist seit dem 1. November 2018 die Internetseite www.weiach.ch das offizielle, amtliche Publikationsorgan (vgl. den nachstehenden Volltext):

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach

«Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes und der dazugehörenden Verordnung zum Gemeindegesetz haben sich auch die kantonalen Vorgaben für die amtlichen Publikationen auf den 01. Januar 2018 geändert.

Die Änderungen haben zur Folge, dass Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse im gesamten Wortlaut publiziert werden müssen (mit der alten Fassung genügte die Bezeichnung des Beschlusses und die Fristansetzung mit Hinweis, dass der Beschluss in der Gemeinderatskanzlei aufliegt). 

Als amtliches Publikationsorgan ist aktuell das Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach definiert. 

Die Amtliche Publikation im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach ist aufgrund der nur einmal im Monat erscheinenden Ausgabe sehr träge und verzögert u.a. Fristenläufe von Rekursfristen, Anordnungsfristen etc. bis zum endgültigen Eintritt der Rechtskraft.

Ausserdem erscheint das Mitteilungsblatt als Amtliches Publikationsorgan nicht mehr zeitgemäss, als dass auch das neue Gemeindegesetz es den Gemeinden erlaubt, die Publikationen amtlich im Internet (Homepage der Gemeinde) zu veröffentlichen. Es müssen nur noch die Publikationen gemäss Planungs- und Baugesetz § 6 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Der Gemeinderat Weiach hat an der Sitzung vom 16. Oktober 2018 entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach wird per 01. November 2018 die Internetseite der Gemeinde bestimmt und die Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend ergänzt. Die Publikationen erfolgen, wenn vorhanden, jeweils am letzten Arbeitstag jeder Woche. Wo es das übergeordnete Gesetz vorsieht erfolgen die amtlichen Publikationen zusätzlich in den vorgegebenen Publikationsorganen.

Unter der Rubrik des Gemeinderates im Mitteilungsblatt wird wie bis anhin auf die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse aufmerksam gemacht.»  (MGW, November 2018 – S. 4-5)

So weit klar. Nur hinkt die Praxis dem gemeinderätlichen Willen gleich in mehrfacher Hinsicht hinterher, wie nachstehend erläutert wird.

Impressum veraltet

Die «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurden in deren Impressum bis Ende Oktober 2018 noch mit einem gewissen Recht als «Publikationsorgan der Gemeinde Weiach» bezeichnet, wobei man ganz korrekt eigentlich von der «politischen Gemeinde» hätte reden müssen.

Umso erstaunlicher ist es, dass auch nach der mit Namenswechsel verbundenen Designanpassung diese Bezeichnung weiterhin – und nun etwas irreführend – im Impressum steht. Natürlich findet man das Mitteilungsblatt seit März 2006 auch in elektronischer Version auf der Gemeindewebsite, bisher als blosse Informationskopie (vgl. WeiachBlog Nr. 121).

Seit 1. November 2018 ist die Printversion aber keine amtliche Publikation mehr, sondern eher ein informelles Format, ein Verlautbarungsorgan des Gemeinderates, das aber keine Rechtskraft mehr entfalten kann. Diese Funktion scheint seit dem 7. Dezember 2018 die neue Kategorie «Amtliche Publikationen» unter der Rubrik «Aktuelles» zu übernehmen.

Name nicht reglementskonform

Das seit dem 1. August 2016 in Kraft stehende «Reglement für das Mitteilungsblatt Weiach» legt im Zweckartikel den Namen neu fest: «Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach, seit 2016 genannt "S'Weycher"». Der eigentlich per sofort zu erwartende Namenswechsel wurde auf die nächste Design-Anpassung vertagt, wie die damals verantwortliche Redaktorin mitteilte (vgl. WeiachBlog Nr. 1326).

Reglementskonform hätte man jetzt einen Titel in der Form S'Weycher. Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach o.ä. erwartet. Ob man den erklärenden Zusatz auf der Titelseite oder erst im Impressum unterbringt ist zweitrangig. Stattdessen scheint der Haupttitel nun schlicht «Mitteilungsblatt» zu lauten.

Marke entsorgt. Kein neues Alleinstellungsmerkmal.

Wie nennt man die Publikation denn nun offiziell? «Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach»? «Gemeinde Weiach Mitteilungsblatt»? In diesem Punkt besteht Klärungsbedarf, denn Mitteilungsblätter jeglicher Couleur gibt es wie Sand am Meer. Und der Schriftzug «Gemeinde Weiach» im Logo wird nicht automatisch als Titelbestandteil gesehen.

Logo erweckt falschen Eindruck

Mit dem Logo wurde auch eine eher unglückliche Wahl getroffen, denn dieses Bildzeichen steht seit dem 1. Mai 2000 ausschliesslich für die politische Gemeinde. Die beiden anderen als Gemeinde bezeichneten Körperschaften, die Primarschulgemeinde und die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde führen je ein eigenes Logo (vgl. WeiachBlog Nr. 928 für das Logo der Schule Weiach).

Insofern ist die Wahl des Logos ein Missgriff und letztlich auch ein Etikettenschwindel. Denn das Mitteilungsblatt wird zwar von einer Angestellten der politischen Gemeinde redaktionell zusammengestellt, die inhaltliche Verantwortung aber liegt seit der Gründung bei sehr unterschiedlichen Entitäten, von den obgenannten Gemeinden über einheimische Vereine und Gruppierungen bis hin zu auswärtigen Stellen aller Art. Das wurde bis im Januar 2019 auch durch die mit den entsprechenden Logos versehenen Abschnitte im Blatt klar dokumentiert. Und mit dem für alle stehenden Wappen auf dem Titelblatt.

Die Wahl des Logos könnte hingegen - wenn man es so interpretieren will - als Ausdruck einer Dominanzstrategie verstanden werden. Als Versuch, den Schritt Richtung Einheitsgemeinde auch auf dem Titelblatt des publizistischen Weiacher Aushängeschilds vorwegzunehmen.

Fazit

Die Reform ist auf halbem Wege steckengeblieben und punkto Logo auf dem falschen Gleis. Die Kommunikationsstrategen der Politischen Gemeinde müssen in diesem operativen Bereich bei Name, Logo und Impressum nachbessern. Und zwar so, dass das Erzeugnis auch äusserlich wieder der Intention des Gründers Mauro Lenisa (1948-2018) entspricht: ein Publikationsmittel des Gemeinderates und der Behörden der Gemeinde Weiach zu bieten und gleichzeitig für die Mitteilungen der Dorfvereine offen zu sein (vgl. Titelbild MGW Juni 1982). Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Damit der unverwechselbare Charakter des Weycher Mitteilungsblattes wieder klar heraussticht.

Quellen

Donnerstag, 21. März 2019

Weiacher Kapelle gemäss Paul Kläui aus dem 15. Jahrhundert

Dass es in Weiach bereits im Mittelalter eine erste Kapelle gegeben hat, ist seit längerem bekannt (vgl. Maurer 1965 und Brandenberger 2007). Die zeitliche Einordnung hingegen liegt im Dunkeln. Behauptet wurde - auf Basis von Fehlinterpretationen von Nüschelers «Die Gotteshäuser der Schweiz» (vgl.WeiachBlog Nr. 436 sowie Nr. 930) - eine Errichtung im Jahre 1281, bzw. aufgrund einer Zollinger'schen Formulierung (vgl. WeiachBlog Nr. 449) eine im Jahre 1381. Beide Jahrzahlen halten einer Überprüfung nicht stand.

Paul Kläui hat in der Einleitung zu seinem Kaiserstuhler Urkundenbuch festgehalten: «In der Stadt bestand seit unbekannter Zeit eine Kapelle der hl. Katharina, in die im Laufe der Zeit vier Pfründen gestiftet wurden.» (Kläui 1955). Die eigentliche Pfarrkirche der Pfarrei Kaiserstuhl (so hiess die Grosspfarrei auch offiziell) stand, wie von Siegfried Wind herausgearbeitet, ausserhalb der Stadtmauern - in Hohentengen (Wind 1940).

Zufallsfund in süddeutscher Fachzeitschrift

Bei der Suche nach einem Urkundenbuch für die Grafschaft Klettgau, bzw. das Gebiet des heutigen Landkreises Waldshut hat sich nun vor wenigen Tagen ein Zufallsfund ergeben, der etwas Licht ins Dunkel bringt.

Im Freiburger Diözesan-Archiv, einer Fachpublikation, die schon seit 1865 erscheint, hat der obgenannte Paul Kläui in dem 1956 veröffentlichten Band 75 einen Beitrag über die Grabungen in der Kirche Hohentengen veröffentlicht. Diese wurden nach dem verheerenden Grossbrand vom 27. Oktober 1954 auch auf seine Anregung hin durchgeführt. Nachstehend das erste Kapitel (Die Kirchengemeinde Hohentengen):

«Die Kirche Hohentengen lag an der alten großen Straße, die vom Schweizer Mittelland über Baden an der Limmat nach Schaffhausen und Ulm lief. Westlich des Dorfes Hohentengen überquerte sie — seit spätestens Ende des 13. Jahrhunderts auf einer Brücke — den Rhein und stieg am nördlichen Ufer ziemlich steil in östlicher Richtung zum Plateau an, auf dem das Gotteshaus Hohentengen bis heute steht. Sie führte unmittelbar südlich an ihm vorbei. Dieser Rheinübergang hat in zähringischer Zeit erhöhte, im einzelnen noch näher zu untersuchende Bedeutung erlangt. Am schweizerischen Ufer wurde im 12. Jahrhundert durch den Bau des bis zur Gegenwart die Gegend beherrschenden Turmes der Freiherren von Kaiserstuhl der Übergang gesichert, während ihn am Nordufer die Burg Rötelen bewachte.

Dieser Verkehrslage entsprach die Ausdehnung der alten Pfarrei Hohentengen. Nördlich des Rheines gehörten zu ihr nicht nur, wie heute noch, die badischen Dörfer bis hinauf zur Küssaburg (Günzgen, Herdern, Stetten, Bergöschingen und Küßnach), sondern auch das zürcherische Dorf Wasterkingen und vor der Stadtgründung im 13. Jahrhundert wohl auch das Gebiet von Eglisau. Südlich des Flusses waren nach Hohentengen kirchgenössig das Städtchen Kaiserstuhl, das 1255 von den Freiherren von Regensberg in die Pfarrei hineingegründet und auch Sitz des Leutpriesters von Hohentengen wurde, das aargauische Dorf Fisibach und die Zürcher Gemeinden Weiach und Glattfelden. Der große Umfang der Pfarrei läßt ohne weiteres erkennen, daß es sich um eine Urpfarrei handelt. Sie grenzte im Süden an die beiden alten Großpfarreien Steinmaur und Bülach (diese 811 erwähnt). Dazu paßt das Marienpatrozinium,
[282] wenn man auch von diesem allein den Schluß auf eine Urpfarrei nicht ziehen dürfte. Im Spätmittelalter war die Kirchgemeinde durch eine Reihe von Kapellen erschlossen. Es bestanden solche in Kaiserstuhl und Glattfelden (14. Jahrhundert), in Weiach und Wasterkingen (15. Jahrhundert). [Hervorhebung durch WeiachBlog] Der Zerfall der Großpfarrei begann schon vor der Reformation, da Glattfelden 1421 zur selbständigen Pfarrei erhoben wurde. Im Gefolge der Reformation trennten sich die zürcherischen Gemeinden Wasterkingen und Weiach ab; erst 1816 wurde auch die Stadt Kaiserstuhl mit Fisibach von der badischen Mutterpfarrei gelöst.»

Wie kommt es zur zeitlichen Festlegung?

Die Weiacher Kapelle soll also aus dem 15. Jahrhundert stammen, die spätere Pfarrkirche des Städtchens Kaiserstuhl, die Kapelle St. Katharinen, aus dem 14. Jahrhundert. Wie Kläui diese – im Vergleich zum Urkundenbuch neue – Information gewonnen hat, ist leider nicht bekannt. Allenfalls lässt sich diese offene Frage über seinen wissenschaftlichen Nachlass (Paul Kläui; StAZH W I 31) oder durch Rückfrage bei Franziska Wenzinger Plüss (vgl. ihre einschlägige Abhandlung von 1992) erhellen.

Interessant ist jedenfalls, dass Paul Kläui von verschiedenen Ortschaften, die zur Grosspfarrei Hohentengen gehörten (u.a. Lienheim und Fisibach) keine Kapelle erwähnt, explizit aber - und mit Jahrhundertangabe! - für Kaiserstuhl, Glattfelden, Weiach und Wasterkingen.

Bei dem in der Weidgangsstreit-Urkunde von 1594 (vgl. WeiachBlog Nr. 1353) erwähnten «gmür» der «alten capelen» dürfte es sich um diese gemäss Kläui im 15. Jahrhundert erstellte Kapelle gehandelt haben.

Dass es davor eine gegeben hat ist wenig wahrscheinlich, zumal ja Kaiserstuhl aufgrund seiner verkehrstechnischen Lage sicher schon Jahrzehnte vorher eine hatte (obgenannte und bis heute bestehende Kirche St. Katharinen) und auch die Pfarrkirche in Hohentengen nicht weit weg war. Da war es naheliegender, die bereits bestehenden Einrichtungen zu alimentieren und zu nutzen.

In gleicher Weise dürfte der Kirchhof in Weiach - samt dem Friedhof - erst eine nachreformatorische Errungenschaft gewesen sein, wenn man davon ausgeht, dass die Toten in der Regel bei der Pfarrkirche beerdigt wurden, die Weiacher also in Hohentengen.

Auch die Formulierung der Klage der Weiacher an den Rat von 1540 gibt einen Hinweis in diese Richtung. Darin erklären sie explizit, «gehörend über Rhyn zur Kilchen gen Dengen» zu sein (Brandenberger 2007, S. 4). Dort waren wohl auch etliche Vorfahren der damaligen Weiacherinnen und Weiacher beerdigt.

Quellen