Mittwoch, 31. Januar 2024

Blauer Luftschutz auf das Trompetensignal des Weibels

Guernica. Viele von Ihnen werden es kennen, das rund 27 Quadratmeter grosse Monumentalgemälde gleichen Namens von Pablo Picasso. Es ist nichts weniger als eine künstlerische Anklage gegen einen Anschlag auf eine kleine Nation mit einzigartiger Sprache am Golf von Biskaya.

Denn diese baskische Stadt, heute Gernika geschrieben, wurde am 26. April 1937 durch Bomber der deutschen Legion Condor und der italienischen Corpo Truppe Volontarie fast komplett zerstört. Sie war kein militärisches Ziel. Sie war das pure Gegenteil. Hier wurde mit voller Absicht ein Akt des Terrors gegen die Zivilbevölkerung verübt.

Ein Anschlag auf die Freiheit

Guernica, so sagte man, sei nicht dadurch bekannt geworden, dass es vernichtet worden sei. Es sei vernichtet worden, weil es bekannt war. Und zwar durch den sogenannten Baum von Guernica, das Symbol der baskischen Freiheit. Unter diesem Baum haben die spanischen Herrscher über Jahrhunderte hinweg gelobt, die althergebrachten Freiheiten der Basken zu achten. Guernica ist also vereinfacht gesagt so etwas wie das Rütli der Basken.

Diese Barbarei, verübt durch Truppen unserer unmittelbaren Nachbarstaaten im Norden und Süden, musste auch in der Schweiz grösste Bestürzung hervorrufen. Die Bilder der zerstörten Stadt haben jedermann unmissverständlich vor Augen geführt, was Bedrohung aus der Luft bedeutet.

Die Nachricht aus dem Baskenland war aber nur eine weitere Bestätigung für uns Schweizer, dass der im Herbst 1934 eingeschlagene Kurs richtig ist. Das Ziel: der sog. passive Luftschutz musste bis auf Gemeindeebene verankert und mit Hochdruck vorangetrieben werden.

Was ist passiver Luftschutz?

Der Bundesbeschluss betreffend den passiven Luftschutz der Zivilbevölkerung vom 29. September 1934 gibt die Erklärung. Er hebt so an, wie auch heute noch Erlasse beginnen:

«Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 85, Ziff. 6 und 7, der Bundesverfassung, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 1934, beschliesst:

Art. 1.

Der Bund sorgt für die Vorbereitung und Durchführung geeigneter Massnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung gegen chemische und ähnliche Kampfmittel (passiver Luftschutz), die neben der militärischen Abwehr (aktiver Luftschutz) getroffen werden.»

Es gibt also einen zivilen Schutz gegen Gefahreneinwirkung aus der Luft und einen militärischen. Dieser feldgraue Luftschutz wurde als aktiv bezeichnet, weil es da um das Beschiessen und Abschiessen von feindlichen Luftfahrzeugen geht. 

Zivilschutz-Vorläufer war Kantonsaufgabe

Der passive Luftschutz soll im Volksmund den Übernamen Blauer Luftschutz erhalten haben, weil die dafür Rekrutierten blaue Übergwändli bzw. Uniformen trugen (vielleicht ist er aber auch blauen Lampen geschuldet, vgl. die Massnahmen für die Verdunkelung unten). Zur Arbeitskleidung gehörte spätestens ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Ortswehren ab 1940 eine gelbe Armbinde mit Schweizerwappen. 

Quelle: Wikimedia Commons, User TheBernFiles, Heerestage 2006, Thun

Dieser (auch farbliche) Vorläufer des späteren Zivilschutzes war zwar nach vom Bund aufgestellten Grundsätzen einheitlich geregelt. Die konkrete Umsetzung bis auf Gemeindestufe hinunter delegierte die Eidgenossenschaft aber laut Artikel 4 des Bundesbeschlusses den Kantonen:

«Jeder Kanton hat den passiven Luftschutz in seinem Gebiete gemäss den eidgenössischen Vorschriften zu organisieren und für die Durchführung der Massnahmen lokaler Art zu sorgen.

Die Luftschutzorganisation ist, soweit nicht Personal öffentlicher Dienste zur Verfügung steht, durch Privatpersonen zu ergänzen.

Jedermann ist gehalten, die ihm übertragenen Verrichtungen innerhalb der Luftschutzorganisation zu übernehmen, sofern er nicht wegen anderer öffentlicher Pflichten oder aus Gesundheitsgründen daran verhindert ist.»

Luftschutz in einer kleinen Gemeinde

Lediglich in Gemeinden mit über 3000 Einwohnern wurde ein uniformierter Luftschutz gebildet. In kleineren Gemeinden genügte es offensichtlich, einen Verantwortlichen zu benennen, den Ortsführer. So war das auch in Weiach geregelt, das damals etwas über 600 Seelen zählte.

Als die Nachrichten aus dem Baskenland eintrafen, da war man bei uns luftschutzmässig bereits gewappnet. Die eigens gebildete Kommission für die Verdunkelung hatte Massnahmen ausformuliert, die per Gemeindeerlass anfangs 1937 in Kraft gesetzt wurden. Willi Baumgartner-Thut hat den gedruckten Erlass in seinem Rückblick auf das 20. Jahrhundert im Mitteilungsblatt Januar 2000 abgebildet. Hier der volle Wortlaut:

«Gemeinde Weiach, Januar 1937

Massnahmen für die Verdunkelung.

Der Befehl zur Verdunkelung wird in unserer Gemeinde durch Trompetensignal bekannt gegeben.

Alsobald sind folgende Massnahmen zu treffen:

1. Die Strassenbeleuchtung ist vollständig auszuschalten. (E.G.W.)

2. Bei sämtlichen Aussenbeleuchtungen an Häusern und auf Arbeitsplätzen, sowie bei Schaufensterbeleuchtungen sind die elektrischen Birnen zu entfernen oder die Schalter zu blockieren.

3. Bewohnte Räume (Stube, Küche, Arbeitsraum etc.) müssen durch lichtundurchlässige Stoffe so abgedichtet werden, dass kein Lichtstrahl nach aussen dringen kann. 

4. In nicht gut abgedichteten Räumen (Hausgang, Stall, Scheune, Schopf u. dergleichen.) darf nur mehr eine blau abgeschirmte Lampe unter 40 W. Lichtstärke oder entsprechend abgeschirmte Sturmlaterne benützt werden. (el. Lampen bei der E.G.W. erhältlich.)

5. In allen voraussichtlich sehr wenig benützten Räumen des Hauses mit Fenstern oder Türen nach aussen (z. B. Winde und Keller) sind die el. Birnen ebenfalls auszuschrauben. Beim Betreten dieser Räume darf nur eine Taschenlampe oder Sturmlaterne, wenn mögl. auch abgeschirmt verwendet werden.

6. Ausgänge von Wirtschaften, Ladenlokalen, Küchen etc., die direkt ins Freie führen, müssen mit einer Lichtschleuse versehen sein.

7. Beispiele über Verdunkelungseinrichtungen, Lichtschleusen, blaue Lampen etc. etc. sind im Schulhaus zu besichtigen. Bei weiteren Unklarheiten wende man sich an die Mitglieder der bestellten Kommission (Gemeinderat, Sekt.[ions]chef, Ortsführer, E.G.W.-Verwalter), auch halte man sich an die Weisungen der Luftschutzbroschüre, Seite 6 bis 8.

8. Obige Massnahmen sollen bis spätestens zum 25. Januar 1937 vorbereitet sein. Für die öffentlichen Gebäude sind die betreffenden Behörden verantwortlich. Nichtbefolgen kann lt. Strafvorschriften des Bundes mit Busse von 10.- bis 200.- Fr. bestraft werden.

Die Kommission für die Verdunkelung.»

E.G.W. ist das Kürzel der seit 1912 bestehenden Elektrizitätsgenossenschaft Weiach, in deren Akten Willi Baumgartner-Thut dieses Dokument gefunden hat. Und es wird deutlich, wie zentral die Rolle dieser Genossenschaft bei der Umsetzung gewesen ist. 

Bussgelder der Bedrohung entsprechend hoch

Bemerkenswert ist die kurze Frist von nicht einmal einem Monat für die Umsetzung der Massnahmen durch die dazu Verpflichteten. Danach hatte man für die Luftschutzübungen vorbereitet zu sein. Die Bussgeldandrohung war happig. Zehn damalige Franken sind auf heute umgerechnet über 150 Franken!

Und wohlverstanden: Das war mehr als zweieinhalb Jahre vor dem Ausbruch der heissesten Phase des Zweiten Weltkriegs im Herbst 1939. Wie sich die ganze Gefahrenlage zusammengebraut hat, das konnte man allerdings bereits Jahre zuvor erahnen, wenn man Tag für Tag lesen und hören musste, wie rücksichtslos und totalitär agierende Regierungen quer durch Europa sich in diesen Konflikt gegenseitig geradezu haben hineintreiben lassen.

Quellen und Literatur

  • Themennummer Passiver Luftschutz: Das Wohnen. Schweizerische Zeitschrift für Wohnungswesen. Offizielles Organ des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen und Wohnungsreform. Heft 2, Februar 1937
  • Massnahmen für die Verdunkelung. Abbildung (s/w), siehe: Baumgartner-Thut, W.: Jahrhundertwechsel, Rückblick in unserer Gemeinde. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Januar 2000, S. 11-15 (hier: S. 12 unten)
  • Brandenberger, U.: Als dunkle Zeiten verdunkelte Nachtzeiten verlangten. WeiachBlog Nr. 1689, 8. Juli 2021.

Dienstag, 30. Januar 2024

Zahlungseingangsbestätigung von Hafner Sigrist, Anno 1879

Wie erfährt Dein Kunde im aargauischen Städtchen Baden, dass Du seine Zahlung für Deine Leistung erhalten hast? Heute läuft das zwischen zwei Konten, je mit einer IBAN, vermittelt über ein elektronisches Zahlungssystem. Der Beleg landet in einem Deiner e-Postfächer und bei Bedarf kannst Du ihn noch ausdrucken.

Im Jahre 1879 schickte man die Rückantwort samt Unterschrift des Empfängers auf einer Normpostkarte der Schweizerischen Post von Weiach nach Baden. 

Auf der Vorderseite (Bild unten) sieht man den Stempel vom 12. März der Weiacher Poststelle  damals an der Alten Poststrasse 2. Auf der Rückseite der Karte (Bild oben) ist der gleichentags nachmittags um 2 Uhr aufgedrückte Stempel des Badener Postamts zu sehen:


Hafner Jakob Sigrist, der laut dem Weiacher Ortschronisten Zollinger im Winkel (an der Verzweigung Büechlihaustrasse) wohnte, bestätigt auf der Rückseite den Zahlungseingang seitens der Glashandlung Lang & Sohn mit den folgenden Worten:

«Geehrter Herr! Den Betrag von fünfunddreißig Franken u zwanzig Rp. laut Rehnung vom 2. März 1879 habe dankent [sic!] empfangen. Bescheint, Weiach den 12. März 1879. Jakob Sigrist Hafner»

Man sieht: Hafner Sigrist verwendet den seit 1851 offiziellen Gemeindenamen mit -i-, die Post hat ihren Stempel mit -y- immer noch in Gebrauch.

Rechnet man mit dem Historischen Lohnindex von Swistoval.ch um, dann sieht man, dass es da doch um namhafte Beträge ging. Der Rechnungsbetrag beliefe sich heutzutage auf rund 1900 Franken. Und die Postkarte würde um die Fr. 2.70 kosten.

Wie es diese Karte ausgerechnet zu einem ebay-Verkäufer in der walisischen Stadt Swansea geschafft hat, das bleibt ein Rätsel.

Quelle und Literatur

  • Schweiz 1879 5c AK Schreibpapierkarte Weyach nach Baden. eBay-Artikelnr.:165228817862. Verkäufer leakers, Swansea, Vereinigtes Königreich.
  • Zollinger, W.: Weiach 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach. 2., vermehrte Auflage, Weiach 1984  S. 80.
Der Hinweis auf Hafner Sigrist im Kunstdenkmälerband Nr. 146, Anmerkung Weiach Nr. 67, verweist irrtümlich auf S. 37 statt S. 80 des blauen Büchleins von Zollinger: «Noch anfangs unseres Jahrhunderts lebte im Winkel (heutige Metzgerei Baumgartner) ein Hafner Sigrist, [...]».

Montag, 22. Januar 2024

Bundesgericht, wir kommen! Oder doch nicht?

«Am 7. Dezember 2023 hat das kantonale Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 betreffend Bewilligung eines Kredits für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt «Zukunft8187» gutgeheissen und gleichzeitig aufgehoben. 

Der Gemeinderat Weiach hat das Urteil analysiert und nach Rücksprache mit dem Rechtsvertreter beschlossen, das Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.»

Diesen Text hat der Gemeinderat am 20. Dezember vergangenen Jahres auf die Website stellen lassen und damit eine Woche nach Erhalt des Verdikts aus Zürich angekündigt, die Stimmrechtsbeschwerde nach Lausanne weiterziehen zu wollen.

Gerichtsferien und damit Fristenstillstand?

Am letzten Donnerstag, 18. Januar, hat der Autor dieser Zeilen sozusagen Bauklötze gestaunt, als ihm der Gemeindeschreiber bei einem telefonischen Kontakt in einer anderen Angelegenheit auf Nachfrage mitteilte, die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts sei beim Bundesgericht (BGer) noch nicht eingereicht worden. Und als Begründung «Gerichtsferien» anführte. 

Diese würden tatsächlich einen Fristenstillstand bewirken. In unserem Fall wären die ersten vier Tage der Frist (gezählt ab dem Tag nach Erhalt des Urteils, d.h. dem 14. Dezember) noch ins alte Jahr, die restlichen 26 Tage hingegen ins neue Jahr gefallen.

ZPO oder BGG?

Nun ist es zwar in der Tat so, dass es beispielsweise laut der Schweizerischen Zivilprozessordnung drei gesetzlich festgelegte Fristenstillstandsperioden pro Jahr gibt: Eine Woche vor und nach Ostern, von Mitte Juli bis Mitte August und über Weihnachten und Neujahr, konkret «vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar» (Art. 145 Abs. 1 Bst. c ZPO).

Massgebend in diesem Fall ist aber das Bundesgerichtsgesetz (BGG), worauf das BGer selber auf seiner Website verlinkt. Konkret geht es um den 5. Abschnitt des 2. Kapitels:


Fristerstreckung nicht möglich

Gemäss Art. 46 Abs. 2 Bst. c BGG kommt in Stimmrechtssachen kein Fristenstillstand zur Anwendung. Das ist auch im Sinne der in solchen Verfahren gebotenen Beschleunigung verständlich. Und eine Fristerstreckung ist im Fall einer Stimmrechtsbeschwerde nicht möglich (Art. 47 Abs. 1 BGG). 

Die Frist hat somit für den Gemeinderat Weiach am Tag nach dem Erhalt des Schreibens begonnen, d.h. am 14. Dezember 2023, spätestens aber am 15. Dezember (wenn das Schreiben erst am Tag der Medienmitteilung über das Urteil des Verwaltungsgerichts entgegengenommen worden sein sollte).

Frist verpasst?

Gäbe es den Fristenstillstand, dann würde der also vom 18.12. bis 2.1. laufen. Da aber auch Art. 46 Abs. 2 Bst. c BGG zu berücksichtigen ist, müsste die Frist am 12. Januar bzw. spätestens am 15. Januar (wegen Wochenende, vgl. Art. 45 Abs. 1 BGG) abgelaufen sein. Und nicht erst in Zukunft, d.h. am 29. Januar (auch hier wegen Wochenende).

Es kann natürlich sein, dass der WeiachBlog-Redaktor hier irrt. Er ist schliesslich juristischer Laie. 

Sollten die obigen Darlegungen aber zutreffen, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde (oder ihr Anwalt) die Frist hat verstreichen lassen! 

Gemeindeschreiber nicht auf dem Laufenden?

Es kann sein, dass Gemeindeschreiber Diethelm die Regelung im BGG nicht berücksichtigt hat und er nicht darüber informiert worden ist, dass der Rechtsvertreter die Beschwerde bereits fristgerecht in Lausanne deponiert hat.

Es kann auch sein, dass man im Gemeinderat kurzfristig und ohne Mitteilung an den Gemeindeschreiber (und die Öffentlichkeit) entschieden hat, das Urteil nun DOCH nicht weiterziehen zu wollen. Aus welchen Gründen auch immer. 

Dann stellen sich aber grundsätzliche Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Gemeindeschreiber. Und zur Öffentlichkeitsarbeit.

Hinweis: Gemeindepräsident Stefan Arnold wurde seitens WeiachBlog um eine Stellungnahme gebeten, die bis zum Veröffentlichungszeitpunkt noch nicht eingetroffen ist. Spätere Rückmeldungen werden nachstehend eingerückt.

Quellen
  • Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Bundesgesetz über das Bundesgericht  (Bundesgerichtsgesetz, BGG) vom 17. Juni 2005 (2. Kapitel, 5. Abschnitt: Fristen; Stand am 1. Januar 2024).
  • Urteil des Verwaltungsgerichts betreffend Bewilligung eines Kredits für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt "Zukunft8187". Medienmitteilung Gemeinderat Weiach i.S. Urteil Verwaltungsgericht, 14. Dezember 2023, 17:18  [PDF, 90 KB]
  • Weiterzug des Urteils betreffend Bewilligung eines Kredits für das Gemeindeinfrastruktur-Bauprojekt "Zukunft8187". Medienmitteilung Gemeinderat Weiach, 20. Dezember 2023, 16:06 MEZ [PDF, 90 KB]
  • Mündliche Mitteilung Gemeindeschreiber Diethelm an Redaktor WeiachBlog vom 18. Januar 2024.

Sonntag, 21. Januar 2024

«Alte Poststrasse» oder «Alte-Post-Strasse»?

Das dynamische Gemälde mit dem Titel «Die Gotthardpost» ist Ihnen wohl keine Unbekannte. Es ist 1873 im Auftrag der Schweizerischen Nordostbahn entstanden und stammt von der Hand Rudolf Kollers (1828-1905).

Der Künstler Koller hielt (laut Historischem Lexikon der Schweiz) in der Nähe seines 1862 erworbenen Anwesens Zur Hornau am Zürichhorn – heute mitten in der Stadt – eigens Kühe, um sie besser beobachten zu können. Das Resultat dieser Feldstudien lässt sich sehen:

ETH-Bibliothek, Bildarchiv, Fel_080226-RE 

Alte Poststrasse über die Alpen

Bei den abgebildeten Serpentinen könnte es sich um reale Kurven der Tremola-Strasse auf der Südseite des Passes handeln. Oder um einen ihnen nachempfundenen fiktiven Strassenverlauf. 

Fakt ist: Die alte Gotthardstrasse ist auch eine alte Poststrasse, die einst möglichst ganzjährig offengehalten wurde. Im Sommer wurde der Pass mittels Postkutsche, im Winter mit einem ebenfalls mehrspännig geführten Schlitten befahren. 

Dieses Postkutschen-Erlebnis kann man auch heute haben. Nicht ganz billig zwar, aber wohl unvergesslich, vgl. https://gotthardpost.ch.

Mutmasslich mehr Punktobjekt- als Linearobjekt-Strassen

Die überwiegende Mehrheit der Verbindungen, die heute als Alte Poststrasse benannt sind, dürften sich nicht auf ein lineares Objekt (die von der Postkutsche befahrene Landstrasse) beziehen. Es sind Erinnerungsnamen, die auf ein Gebäude Bezug nehmen, in dem sich früher das Postbüro der Gemeinde oder Ortschaft befunden hat.

Allein im Kanton Zürich gibt es (laut GIS Kanton Zürich) je eine «Postgasse» in Flaach, Männedorf, Pfäffikon und Rorbas. In Adetswil (Gde. Bäretswil) findet man ein «Postgässli». Die Strassenbezeichnung «Postweg» haben Au ZH, Dielsdorf, Feldbach, Gossau, Hinteregg, Horgen,  Neerach, Ossingen, Stallikon und Winkel aufzuweisen. Zusätzlich ist je ein «Alter Postweg» in Ossingen und Ottenbach zu verzeichnen.

Weiter existiert je eine «Poststrasse» in Adliswil, Affoltern am Albis, Bachs, Bassersdorf, Bertschikon (Gde. Gossau), Birmensdorf, Bülach, Dietikon, Effretikon, Elgg, Erlenbach, Geroldswil, Humlikon, Hüntwangen, Hüttikon, Obfelden, Oetwil an der Limmat, Rheinau, Russikon, Uerikon (Gde. Stäfa), Uster, Volketswil, Wädenswil, Wald, Wettswil, Wetzikon. Auch in den beiden grössten Städten Winterthur und Zürich gibt es eine. Letztere, an der ab 1838 das Hauptgebäude der Zürcher Staatspost stand, verläuft zwischen Paradeplatz und Münsterhof.

In der Gemeinde Lindau ZH findet man neben der «Poststrasse», die quer durch den Ortsteil Winterberg verläuft, auch noch eine «Alte Poststrasse» (nahe Kemptthal). Ob es sich in einem dieser Fälle um eine Linearobjekt-Strasse handelt, sei an dieser Stelle offengelassen.

Weitere «Alte Poststrassen» wurden (laut SwissNAMES der Landestopografie) ausser in Weiach in den folgenden Ortschaften benannt: Derendingen SO, Egerkingen SO, Ellighausen TG, Flumserberg Portels SG, Frasnacht TG, Gunzgen SO, Herdern TG, Hochfelden ZH, Hüttwilen TG, Jenins GR, Matzingen TG, Menziken AG, Nidfurn GL, Niederglatt ZH, Niederweningen ZH, Schongau LU, Seuzach ZH, Siglistorf AG, Summaprada GR, Tägerig AG, Untersiggenthal AG, Villmergen AG und Winden TG. Also querbeet durch die Deutschschweizer Geografie. Mit interessanten Lücken im Baselbiet, Bernbiet und Wallis.

Mit oder ohne Bindestrich?

Auch in Amden SG, auf einer südexponierten Hanglage oberhalb des Walensees, gibt es eine solche Strasse. Die wird allerdings wie folgt geschrieben: «Alte-Post-Strasse». Im Fachjargon: Durchgekoppelt.

Die Gemeinde Amden ist bei der Benennung ihrer Strassen ziemlich konsequent vorgegangen. Da gibt es eine Dorfstrasse und eine Obere Dorfstrasse, sowie analog dazu Hagstrasse bzw. Obere Hagstrasse sowie Chloosstrasse bzw. Obere Chloosstrasse.

Was natürlich die Frage aufwirft, weshalb im einen Fall das Adjektiv «Alte» mit einem Bindestrich ans Substantiv «Post» angehängt, in allen anderen Fällen aber darauf verzichtet wird.

Die in Amden befolgte Bindestrich-Regel vertritt die Duden-Redaktion schon seit 1905 (vgl. unten). Erst 1996 wurde sie in den deutschsprachigen Ländern zur amtlichen Form erklärt. Sie lautet:

«Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.» (§ 50; Weitere Erläuterungen in: duden.de).

Aus der Sicht der Amdener ist also nur «Alte Post» ein Eigenname. In den drei anderen oben genannten Fällen handelt es sich lediglich um Adjektive, die zwei Strassen (bspw. im Gebiet Chloos) voneinander unterscheiden und gleichzeitig topographisch in Beziehung setzen.

Vor Rechtschreibdiktat benannt = alte Rechtschreibung im Schweizer Stil

Warum wird dann unsere Weiacher Alte Poststrasse nicht Alte-Post-Strasse geschrieben? Weil sie bereits 1992 im Zuge der Umstellung vom Assekuranznummern auf das Polizeinummern-System benannt wurde. Das bleibt wohl auch bis auf weiteres so. 

Denn weshalb sollte sich die Gemeinde in Kosten für eine neue Strassentafel und die Änderung im Katasterplan stürzen und zugleich den Bewohnern der beiden Häuser an dieser kurzen Strasse einen Wechsel zumuten. Zumal es schweizweit auch 23 weitere Gemeinden gibt, die exakt die gleiche Schreibweise beibehalten haben.

Deutsch ist eine plurizentrische Sprache

Eine Alte-Post-Strasse findet man im GIS des Kantons Zürich nicht. Eine Alte Post-Strasse ebenfalls nicht. Nur die Schreibform Alte Poststrasse.

Schauen wir ins deutschsprachige Ausland. Da gibt es eine Alte-Post-Straße (Saarlouis, Saarland), eine Alte Post Straße (Guben, Brandenburg; an der Grenze zu Polen), und je eine Alte-Post-Straße in Albstadt-Tailfingen (Baden-Württemberg) und in der Landeshauptstadt Graz (Steiermark, Österreich).

Trotz amtlichem Verheinheitlichungswunsch: Deutsch ist immer noch eine Sprache, die je nach Region verschieden daher kommt und interpretiert wird. Da können Sprachreinheitsapostel noch lange hingehen und in Wikipedia Artikel mit dem Titel Leerzeichen in Komposita einstellen, die dann so beginnen:

«Als Leerzeichen in Komposita bezeichnet man die fehlerhafte Trennung zusammengesetzter Wörter (Komposita) durch Leerzeichen. Komposita werden gemäß der geltenden deutschen Rechtschreibung grundsätzlich zusammengeschrieben. In vielen anderen Sprachen, wie z. B. Englisch oder Türkisch, ist dies anders, insbesondere in nicht-germanischen Sprachen. Im Deutschen ist es also in der Regel falsch, Komposita getrennt, also mit Leerzeichen, zu schreiben. Umgangssprachlich abwertend werden solche Leerzeichen auch als Deppenleerzeichen bezeichnet.»

Wider den Kulturimperialismus

Diese Art von Überheblichkeit und die völlig tatsachenwidrige Vorstellung einer Rolle des Duden als einer Art sakrosankter päpstlicher Sprachlehrmeinung ist ein Paradebeispiel für den – gerade von Schweizern und Österreichern so geschätzten – grossdeutschen Kulturimperialismus.

Wie verfehlt er ist, zeigt sich ironischerweise im weiteren Verlauf desselben Artikels: 

«Mangels einer amtlichen Vorschrift wählte Duden für die 8. Auflage seines Orthographischen Wörterbuchs der deutschen Sprache von 1905 die Variante Kaiser-Wilhelms-Platz als alleinige Variante aus und begründete den Verzicht auf Leerzeichen unter anderem damit, dass sich die Variante mit Bindestrichen (Durchkopplung) bei amtlichen Benennungen wie Friedrich-Wilhelms-Universität bereits ein Übergewicht verschafft habe. 1907 übernahm Duden seine Entscheidung auch in den Buchdruckerduden.

In Österreich und der Schweiz folgte man der Entscheidung Dudens nicht und behielt Leerzeichen in mehrgliedrigen Straßennamen bis in die Gegenwart bei. In Österreich gilt im Bereich der Ämter und Behörden nunmehr die Vorgabe, dass Leerzeichen in Komposita von Straßennamen in Zukunft nicht mehr verwendet werden. In der Schweiz besteht seit 2005 die Empfehlung des Bundesamts für Landestopografie, sich an die Duden-Regel zu halten.»

Hier zeigt sich exemplarisch, wie stark das Eigenleben von Nationalstaaten mit anderer Identitätsauffassung als der aktuell gerade bundesrepublikanischen sich doch in der Praxis unterscheidet.

Rückzugsgefechte in der Stadt Zürich

Diese Unterschiede sind so lange unproblematisch, als sich keine Sinnentstellung einstellt. Zitat Wikipedia:

«Falsch gesetzte Leerzeichen können den Lesefluss stören, weil ein zusammengesetzter Ausdruck nicht sofort als solcher zu erkennen ist. Bisweilen ist der Sinn einer abweichenden Schreibung gegenüber der standardgemäßen Zusammenschreibung oder Schreibweise mit Bindestrich mehrdeutig oder verändert.»

Und gerade in der Habsburgermonarchie hat man die Welt halt schon noch anders gesehen als im Deutschen Reich:

«Als Grund für die nicht durchgekoppelte Schreibweise mit nur einem einzigen Bindestrich wurde genannt, dass in diesen Zusammensetzungen der Bindestrich die Aufgabe habe, eine selbstständige Wortgruppe mit einem anderen Wort zu verbinden.»

Und deshalb findet man in Wien (und vielen weiteren Ortschaften Österreichs und Südtirols) bis heute Schreibweisen wie Johann Nepomuk Nestroy-Platz. 

Diesem Beispiel sind verschiedene Schweizer Gemeinden gefolgt, so Basel und Zürich, was sich in Schreibweisen wie C. F. Meyer-Strasse niederschlug. Erst im Jahr 2000 wechselte unsere Kantonshauptstadt auf die Durchkoppelung nach amtlicher Vorgabe nach dem Muster Alfred-Escher-Strasse. 

Schreibweisen nach dem Muster Alte Poststrasse sind jedoch bei uns – selbst wenn sie, wie in unserem Titel, die Frage aufwerfen, was denn nun gemeint ist, die Strasse auf der früher die Postkutsche fuhr oder eben doch ein altes Postlokal? – mit sehr grossem Beharrungsvermögen ausgerüstet.

Quellen und Literatur

  • Eisernes Zeit und Frechenmätteli. Wie Zürichs Strassen zu ihren Namen kommen. Stadt Zürich, Strassenbenennungskommission, 2008.
  • Goldstein, D.: Langer Abschied von «Gottfried Kellerstrasse». Zürichs Rückzugsgefecht gegen Duden und Sprachverein. In: Sprachspiegel; Zweimonatsschrift (Hrsg.: Schweizerischer Verein für die deutsche Sprache SVDS). Bd. 68 (2012), Heft 6 - S. 173-177 [https://doi.org/10.5169/seals-422024]
  • Rat für deutsche Rechtschreibung. Das aktuelle amtliche Regelwerk 2018 online (PDF) 
  • Muschkowski, M.: Gestatten: der Bindestrich. In: Gut-geschrieben-Blog [s.d.; s.l.]

Dienstag, 16. Januar 2024

Weycher Wappen auf der Haut. Eine Frage der Blasonierung

Im Herbst letzten Jahres habe ich gehört, ein Weiacher jüngeren «Baujahrs» habe sich das Gemeindewappen als Tattoo stechen lassen. --- Wer hätte gedacht, dass ein Stern auf dem Zürcherschild, den man als Bürger immer mit sich herumträgt, als identitätspolitisches Statement taugt. Tribals sind also out? Auch bei den Bachser Igeln?

Wie dem auch sei: Uns ist heute klar, dass dieser Stern in gewechselten Farben auf dem Züriwappen platziert sein muss. Und achtstrahlig muss er sein. Sonst ist es kein Weycher Stern. 

Das allerdings hat man vor Jahrzehnten auch schon anders gesehen. Ginge es nach dem Muster der Gesangvereinsfahne von 1860, dann sähe das Weycher Wappen etwa so aus wie das von Dietlikon.

Acht Zacken?

Hätte man die Frage nach der Anzahl Zacken (oder nach Heraldiker-Terminologie korrekt eben «Strahlen») unseres Wappensterns einem traditionalistischen Weiacher im 19. Jahrhundert gestellt, dann wäre die Antwort ebenso klar gewesen: «Natürlich sechs!».

Bis mindestens in die 1850er-Jahre gab es in dieser Frage keine entgegenstehende Auffassung («Acht!»), die weitere Verbreitung gefunden hätte. Das begann sich erst mit der sogenannten «Krauertafel» zu ändern (vgl. Bild unten). 


Die wirkmächtige Krauertafel. Ohne sie sähe das Weiacher Wappen nicht aus, wie's heute aussieht.

Diese farbige Darstellung der Wappen aller zürcherischen Gemeinden (ohne Zivilgemeinden) «welche der in Zürich tätige Lithograph Johannes Krauer mit tiefem Verkaufspreis erfolgreich verbreitete» (Ziegler 1983), stiess in einer Zeit, als sich die Schweiz im Norden und Süden mit identitätspolitisch motivierten Gründungen von mächtigen Nationalstaaten konfrontiert sah, zunehmend auf Interesse.

Ein künstlerischer Kompromiss

Wer der vom Lithographen beauftragte Grafiker gewesen ist? Das habe ich bisher nicht herausgefunden. Jedenfalls scheint diese Person zumindest im Fall von Weiach (nicht aber von Bachs) einerseits die heraldischen Grundregeln intus gehabt zu haben (v.a. «Metall auf Metall ist verboten», d.h. hier kein goldener Stern auf dem silbernen Teil des Zürischildes, wie noch im Dekanatsbuch von 1719, fol. 98, vgl. Bild unten) und andererseits musste sie eine gewisse Einheitlichkeit in der Darstellung ebendieses Schildes über alle Gemeindewappen erreichen. 

Natürlich kann man einen sechsstrahligen Stern auch so auf den Zürischild legen, wie wir uns das heute vom achtstrahligen gewohnt sind: mit zwei in der Senkrechten ausgerichteten Strahlen. Nur muss man dann halt entweder den Stern aus dem Zentrum wegbewegen oder die Neigung der Schildteilung verändern. 

Dieser Kunstgriff fiele für sich genommen noch nicht auf. Das tut er aber, wenn sämtliche Gemeindewappen mit dieser Schildunterlage auf derselben Tafel stehen: Bachs, Bänken (Benken ZH), Brütten, Ottenbach, Rheinau, Russikon, Weiach und Zumikon. [Heute nur noch Bachs, Benken und Weiach]

Deshalb dürfte der Grafiker auf den Kompromiss gekommen sein, dass aus den sechs (vgl. das Wirtshausschild des Gasthofs Sternen) dann halt eben acht Strahlen geworden sind.

Das Weiacher Wappen auf der Krauertafel. Moderne Schreibweise des Ortsnamens
Links:  e-rara-41650                     Rechts:  e-rara-50898

Wie man oben sieht, hat die Lithographieanstalt auch gleich die moderne Schreibweise mit -i- verwendet, obwohl die Einheimischen damals noch mehrheitlich «Weyach» bevorzugt haben. In diesem Fall steht auf der Krauertafel die ab 1851 staatlich bevorzugte Schreibweise (vgl. WeiachBlog Nr. 1377).

Geschäftstüchtigkeit mit Folgen

Es ist nicht nur im Fall des Weycher Wappens so, dass sich der geschäftstüchtige Herr Krauer da einige Freiheiten herausgenommen hat. Darüber hat sich vor rund hundert Jahren bereits Friedrich Hegi beklagt:

«Das Lithographiegeschäft R. Krauer und Nötzli gab allerdings mehrfach Wappentafeln der zürcherischen Hauptgemeinden, aber mit vielen Fehlern, heraus.» (Hegi 1922, S. 230) 

Und Hegi benennt auch die Folgen dieses kommerziell konzipierten Druckerzeugnisses:

«Die heutigen Irrtümer gehen zu einem guten Teil auf die geringe Sorgfalt zurück, die von Krauer und Nötzli um die Mitte des 19. Jahrhunderts bei der Erstellung der zürcherischen Wappentafeln beobachtet worden ist.» (Hegi 1922, S. 232)

Aus welchem Jahr stammt die Ritzzeichnung?

Im Zweiten Weltkrieg wurde auf einem Hausdach im Oberdorf bekanntlich ein Ziegel mit einer eingebrannten Ritzzeichnung gefunden, die einen facettierten achtstrahligen Stern zeigt (vgl. WeiachBlog Nr. 319). 

Wenn es sich dabei um einen Weycher Stern handeln soll, dann müsste der Ziegel in den letzten Jahren der Existenz der ehemals herrschaftlichen Ziegelhütte im Bühl entstanden sein, d.h. zwischen 1850 und 1882.  Aber vielleicht hatte ja Hans Rutschmann mit seiner Klassierung «Feierabend-Kritzelei eines Ziegeleiarbeiters» doch recht.

Die Blasonierung macht keine Vorschriften über die Anzahl Strahlen

Woher der Weiacher Stern sich ableitet, das ist ja nach wie vor ein ungelöstes Rätsel. Sollte er aber vom Wappenstern der Kaiserstuhler Familie Escher (mit grossem Grundbesitz in Weiach spätestens seit 1320 und Namensgeberin des Grossen Zehnten) abstammen, dann ist der sogenannte Reichsakt vom 15. November 1499 für den Zürcher Bürgermeister Rudolf Escher von Belang. Diese Urkunde aus der Kanzlei des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation hält u.a. als Beschreibung des Wappens der Escher rechtsverbindlich fest:

«[...] diese Nahgeschribene Wäppen und Cleineot, so mit Nammen sein, Ein Blauwer oder Llasur farber schilt darinen in Mitte Ein weis glas mit Stainen und oben in dem glas Ein gelber oder goltfarber Stern [...]» (Kopie von 1619 ab dem (verschollenen) Original durch Johannes Werner Escher von Binningen; vgl. Escher 1997).

Gelber Stern auf blauem Schild

Diese Blasonierung (von frz. blason = Wappenschild) gibt klare Anweisungen zur Tingierung (d.h. der Farbgebung) des Wappens. Auch das Glas wird näher beschrieben, nämlich so, dass es nicht nur ein Noppenglas ist, sondern Steine (wohl Edelsteine) eingesetzt sind. 

Was jedoch eindeutig fehlt, sind weitere Anweisungen dazu, wie der Stern konkret auszusehen hat. Solange dessen Farbe stimmt, ist die Vorschrift erfüllt! Ein goldener Escher'scher Stern kann also so viele Strahlen haben wie er will, solange man ihn als Stern erkennen kann. 

So ist es  laut dem kaiserlichen Erlass  egal, ob es sechs oder acht Strahlen sind. Und damit wäre auch der alte Weiacher Stern, wenn er sich von dem der Escher ableiten sollte, richtig blasoniert. Ob nun mit sechs Zacken, wie traditionellerweise oder eben mit acht, wie es sich mit dem Erscheinen der Krauer'schen Wappentafel ab 1860 einzubürgern begann. Lediglich die Farbgebung (blau/silber) ist seit dem Gemeinderatsentscheid für das heutige Weiacherwappen im völligen Widerspruch zum Escherwappen.

Nur Grösse, Position und Spitzigkeit sind Ermessenssache

Um auf unseren eingangs erwähnten jungen Weiacher zurückzukommen: Der hätte wohl kaum akzeptiert, dass ihm ein sechsstrahliger Stern tätowiert worden wäre. Er wollte ja das Wappen auf der Haut. Und jeder Richter würde ihm nach Lektüre des Zürcher Wappenbuchs von Ziegler aus dem Jahre 1977 beipflichten.

Die dort für das Wappen im Dekanatsbuch gegebene Blasonierung spricht zwar fälschlicherweise von einem achtstrahligen Stern, spiegelt damit aber genau den heutigen Stand wider. Wie gross der Stern sein muss und wo er sich auf der Teilungsachse des Zürischildes befindet, das ist nicht festgelegt. Auch nicht, wie spitzig die Strahlen sein sollen. Das liegt auch nach dem Gemeinderatsbeschluss vom November 1931 immer noch im Ermessen des Grafikers. Nicht aber die Frage, wieviele Strahlen es sind: Acht.

Quellen und Literatur

  • Wappen sämmtlicher Hauptgemeinden des Kantons Zürich. Lithographie & Verlag von Krauer. Zürich um 1860. Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung. Signatur: Varia Wappen Zürich II, 8. URL: https://doi.org/10.3931/e-rara-41650; sowie Signatur: Wappen ZH. URL: https://doi.org/10.3931/e-rara-50898.
  • Hegi-Naef, F.: Glasgemälde und Wappen zürcherischer Gemeinden. In: Zürcher Taschenbuch auf das Jahr 1923 (Bd. 43), Zürich 1922 – S. 230 u. 232.
  • Ziegler, P.: Kleine Wappenkunde. In: Unser Seebach. Beiträge zur Vergangenheit und Gegenwart eines Stadtquartiers. Zürich-Seebach 1983 – S. 9.
  • Escher, G. B.: Geschichte der Familie ESCHER vom GLAS. Rees am Rhein 1997 – S. 132.
  • Brandenberger, U.: Dorfzeichen, Wappen und Logo. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 1). Weiacher Geschichte(n) Nr. 84. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2006 – S. 11-15.
  • Brandenberger, U.: Heinrich Hedingers «Gemeinde-Wappen im Bezirk Dielsdorf»WeiachBlog Nr. 313, 13. November 2006.
  • Brandenberger, U.: Weiacherstern auf altem Dachziegel? WeiachBlog Nr. 319, 19. November 2006.
  • Brandenberger, U.: Ein roter Stern im Wappen? WeiachBlog Nr. 320, 20. November 2006.
  • Brandenberger, U.: 75 Jahre offiziell anerkanntes Wappen. Wie unsere Gemeinde zu ihren Erkennungszeichen kam (Teil 2). Weiacher Geschichte(n) Nr. 85. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Dezember 2006 – S. 14-21.
  • Brandenberger, U.: Woher kommt der Stern im Weiacher Wappen? WeiachBlog Nr. 800, 21. März 2010.
  • Brandenberger, U.: Die Schreibweise des Ortsnamens Weiach. WeiachBlog Nr. 1377, 31. Oktober 2018.
  • Brandenberger, U.: Im Wappen zwei Zacken zugelegt. WeiachBlog Nr. 1383, 26. Dezember 2018.
  • Brandenberger, U.: Weiacher Fahnen mit Turnerkreuz, Armbrust und Lyra. WeiachBlog Nr. 1432, 4. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Nicht erst Krauer legte den Weiacher Stern auf den Zürcherschild. WeiachBlog Nr. 1476, 24. Februar 2020.
  • Brandenberger, U.: Stand Weiach dem Bachser Wappen Pate? WeiachBlog Nr. 1478, 1. März 2020.
  • Brandenberger, U.: Woher kommt der Weiacher Stern? Hat er Schaffhauser Wurzeln? WeiachBlog Nr. 1481, 9. März 2020.
  • Brandenberger, U.: Geht der Weiacher Stern auf die Familie Escher zurück? WeiachBlog Nr. 1482, 11. März 2020.

Montag, 8. Januar 2024

Taufsteinteppich und Chorfenster. Ein Korrigendum zur Fachliteratur

Zum neuen Kunstdenkmälerband (vgl. WeiachBlog Nr. 2021) habe ich bereits im alten Jahr erwähnt, dass für mich bei der Lektüre des Weiacher Abschnitts einige «Wow»-Momente drin waren. Aber auch «Oje»-Vorfälle. «Oje!», weil vermeidbare Fehler nun in gedruckter Form für Jahrzehnte in Bibliotheken in aller Welt gestellt werden. Zeit für Korrekturvermerke. 

Einen der ärgerlicheren Fälle findet man im Abschnitt über die Weiacher Kirche:

«Die Glasmalereien der Chorfenster und der Teppich im Chor von Ruth von Fischer wurden 1981 von der Genossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach gestiftet.» (Kerstan 2023, S. 487)

Leider sind das gleich zwei Fehler in einem Satz. Ja, Ruth von Fischer (1911-2009) war – auch nach ihren eigenen Angaben – an diesen beiden Kunstobjekten im Innern der Weiacher Kirche beteiligt. Aber: Der Teppich ist älter und die Stifterin der Fenster heisst nicht so wie angegeben.

Die Genossenschaft ist eine Kirchgenossenschaft

Ob es noch andere Genossenschaften gab bzw. gibt, die in unserem Westen gemeindeübergreifende Tätigkeit entfaltet haben, ist mir nicht bekannt. Der korrekte Name der über Jahrzehnte mit der Kirchgemeinde Weiach eng verbundenen Genossenschaft lautet jedenfalls: Evang.-ref. Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (vgl. u.a. WeiachBlog Nr. 396 v. 23. Februar 2007).

Foto: Archiv Ruth v. Fischer. (U. Brandenberger, 2019)

Richtig ist, dass die farbigen Chorfenster von der Kirchgenossenschaft finanziert worden sind. Ob auch der Teppich, der den Taufstein einfasst, von ihr gestiftet wurde, muss noch abgeklärt werden.

Teppich rund ein Jahrzehnt älter

Über sein Alter liegen uns hingegen sachdienliche Informationen vor. Dass der Teppich nicht ebenfalls aus dem Jahre 1981 stammt, kann man bereits seit mehr als vier Jahren in WeiachBlog Nr. 1446 nachlesen:

«Im Spätsommer 1981 wurden die farbenfrohen Fenster im Chor der evangelisch-reformierten Kirche Weiach eingeweiht. Sie sind gestiftet von der damals noch über einen Pastorationsvertrag mit Weiach verbundenen Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach (vgl. WeiachBlog Nr. 396). Gestaltet wurden sie durch Ruth von Fischer, die bereits den Teppich entworfen hat, der seit 1970 den Taufstein umgibt.»

Wie der Fehler zustande gekommen ist, lässt sich erahnen, wenn man die Broschüre zum 300-jährigen Jubiläum des Kirchenbaus konsultiert, wo es heisst

«Auf ihrem «Objektblatt Kirche Weiach» notierte die Kantonale Denkmalpflege 1981: «In dem chorartig um drei Stufen erhöhten Polygon steht der Taufstein in der Form eines Kelches, datiert 1706. Der von Frau Fischer, Zürich, gewobene Teppich unter dem Taufstein setzt einen erwünschten Farbakzent.» Gemeint ist: Ruth von Fischer.» (Brandenberger 2007, S. 32)

Diese Inventarisierung erfolgte im Februar 1981, die farbigen Fenster wurden hingegen frühestens in der zweiten Julihälfte eingebaut (vgl. WeiachBlog Nr. 1448).

Textilkunstwerk mit zwei Müttern

Mathilde Ruth von Fischer (1911-2009), laut SIKART-Lexikon «Zeichenlehrerin und Malerin. Textilkunst, Wandteppich, Linolschnitt, Zeichnung und Collage» (Personeneintrag 587), war die Designerin des Teppichs. Die eigentliche Umsetzung in handfestes Material hingegen besorgte Regula Frieda Hahn (1926-2011), nach SIKART «Textilkünstlerin und Malerin, Linolschnitt und Zeichnung» (Personeneintrag 687).

Die aktuelle Neidhart&Lhôte-Orgel auf der Empore wurde bereits am 26. Oktober 1969 eingeweiht (vgl. WeiachBlog Nr. 1414). Im Jahr darauf ist dann auch der Taufsteinteppich hinzugekommen.

Zur Feierstunde am Sonntag, den 31. Mai 1970, 16.15 Uhr traten «André Luy, Organist der Kathedrale Lausanne und die Orchesterschule der Zürcher Kammermusiker unter der Leitung von Brenton Langbein» auf, wie die Einladungskarte verrät, die Ruth von Fischer im Faszikel Weiach archiviert hat (vgl. Bild unten). Sie spielten französische Musik für Orgel und Streicher.

Ein handschriftlicher Bleistift-Vermerk durch Ruth von Fischer erklärt auch den Grund für die Aufnahme der Einladung in ihre Werkdossiers: «Teppich unter Taufstein von R v Fischer entworfen  ausgeführt von Regula Hahn».

Textentwürfe für die Publikation zum Kirchenbezirk

Die ursprünglich auf den Abschluss der Renovationsarbeiten des Jahres 2020 geplante Broschüre zum Kirchenbezirk ist bekanntlich bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Im Entwurf stehen aktuell folgende Einträge zur Chronologie: 

«1970: Der von Regula Hahn gewebte Teppich in Form eines konzentrischen Quadratrahmens (Gestaltung: Ruth von Fischer) wird um den Taufstein ausgelegt.»

«1981: Von der evangelisch-reformierten Kirchgenossenschaft Kaiserstuhl-Fisibach gestiftete farbige Chorfenster werden installiert. Für die Gestaltung verantwortlich war Ruth von Fischer, für die Herstellung Albert Rajsek in Boswil (Freiamt, Kt. Aargau).»

Quellen und Literatur

  • Archiv Ruth von Fischer; Faszikel Weiach. In: Gosteli-Stiftung. Archiv zur Geschichte der Schweizer Frauenbewegung. Signatur: AGoF 605.11
  • Kantonale Denkmalpflege, Zürich: Dossier Weiach. Objektblatt Kirche Weiach. Inventarisiert Februar 1981, mit Nachtrag Januar 1990.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. 68 S. – 1. Aufl., Weiach 2006; 2., korrigierte und ergänzte Aufl., Weiach 2007.
  • Brandenberger, U.: Die Einweihung unserer Neidhart&Lhôte-OrgelWeiachBlog Nr. 1414, 26. Oktober 2019
  • Brandenberger, U.: Die Sprossenteilung schützt gegen das «Auslaufen» des Raumes. WeiachBlog Nr. 1446, 20. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Ruth von Fischer zur Entstehung der Weiacher Chorfenster. WeiachBlog Nr. 1447, 21. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Die profanen Hintergründe eines KunstwerksWeiachBlog Nr. 1448, 22. Dezember 2019.
  • Kerstan, A.: Kirchenbezirk: ref. Kirche, Pfarrhaus und Pfarrscheune, Büelstrasse 15, 17, 19. In: Crottet, R.; Kerstan, A.; Zwyssig, Ph.:  Der Bezirk Dielsdorf. Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe VII. (zugl.: Die Kunstdenkmäler der Schweiz (KdS), Bd. 146.) Bern 2023 – S. 485-489.

Sonntag, 7. Januar 2024

Zur Frage der Konfessionsidentität der Wyacher um 1540

Im neuen Kunstdenkmälerband (vgl. Rezension in WeiachBlog Nr. 2021) schreibt Philipp Zwyssig über die Zeit kurz nach der Reformation unter Zwingli:

«Die konfessionellen Grenzen waren in mancher Hinsicht noch nicht scharf gezogen: Während vermutlich bereits in den 1520er Jahren Zürcher Prädikanten zeitweise in Weiach präsent waren, schien die Frage der Konfessionszugehörigkeit noch um 1540 nicht endgültig entschieden.» (KdS 146, S. 477)

In der Anmerkung zum zweiten Satzteil verweist der Autor auf die laut Überlieferung in diesem Jahr erhobene Forderung der Wyacher nach einem ihnen fix zugeteilten Pfarrer, der bei ihnen im Dorf predigen sollte (entweder in der alten Kapelle beim Bedmen oder bereits in der Kirche im Oberdorf, auf die sich ein Eintrag in den Zürcher Ratsmanualen beziehen könnte, vgl. WeiachBlog Nr. 1555).

Wyach legte einen möglichen kollektiven Glaubensabfall auf den Verhandlungstisch. Das war de facto die Drohung mit einem Angriff auf das Reputationskapital von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich (der Regierung des Zürcher Stadtstaates), die auf die Reformationskarte gesetzt hatten. 

Glaubwürdig war diese Drohung aber nur dann, wenn es tatsächlich auch etliche Einwohner gab, die katholisch bleiben wollten. Davon ist aber auszugehen. Bekannt ist nämlich, dass es in der Stadt Zürich etliche Altgläubige gab. Und wie wir wissen, sind beim römischen Bekenntnis verbleibende Zürcher auch von der Landschaft u.a. in katholische Gebiete der Grafschaft Baden im heutigen Aargaus ausgewichen und haben dort in der Folge z.T. wichtige Positionen bekleidet.

Der Anfang der Zementierung

Das Umfeld der Frage, ob es so gewesen ist, dass die Konfessionszugehörigkeit noch nicht entschieden war, ist allerdings ein ziemlich vielschichtiges. 

Einerseits ist es tatsächlich so, dass im Reichsverband, dem sich die Eidgenossen auch nach dem für sie siegreichen Schwabenkrieg 1499 gegen König Maximilian I. noch verbunden fühlten, das Prinzip Cuius regio, eius religio erst in den 1550er Jahren festgelegt wurde (der Begriff noch einige Jahrzehnte später; vgl. den Abschnitt Rechtssatz im Wikipedia-Beitrag). Bis dahin konnte man also auch noch als Zürcher in guten Treuen katholisch sein.

Andererseits war es wohl spätestens kurz nach den Kappelerkriegen (1529 und 1531) gegen die katholisch gebliebenen Innerschweizer soweit, dass sich rasch so etwas wie eine dezidiert zürcherische Religionsidentität zu verfestigen begann. Eine deutliche Abgrenzung von den Katholiken, wobei man sich im Besitze der wahren Lehre sah (für die die katholische Kirche faktisch bis heute den Alleinvertretungsanspruch erhebt; vgl. Syllabus errorum, These 18). Das geht ja auch aus dem überlieferten Text hervor. 

Die Frage, was man zu tun gedenke, wenn man keinen eigenen Pfarrer bekomme und nach Stadel in den Gottesdienst müsse, wird nämlich vorsorglich wie folgt beantwortet: «ee giengend (wir) nach Keyserstuhl und achtend nüt der waarenn Leer»! Das bedeutete, dass man im rekatholisierten Kaiserstuhl die Messe besuchen wollte.

Wer hat die Petition an den Rat geschrieben? Ein Pfarrer?

Nun ist aber gerade bei diesem Text, der sich wie der Originalton einer Petition der Wyacher anhört, bislang nicht geklärt, wer ihn tatsächlich verfasst hat. Eine eigentliche Quellenkritik, d.h. der Versuch, die offenen und versteckten Intentionen der Verfasser zu ergründen und ihn damit in den Kontext zu stellen, kann daher nur hypothetisch vorgenommen werden. In den Beständen der Ratsmanuale wird man den Text nicht mehr finden, da ausgerechnet derjenige Band, der das Jahr 1540 enthalten hat, bereits seit dem 18. Jahrhundert verschollen ist. 

Martin Leonhard hat die Vermutung geäussert, es könnte sich um eine rein chronikalische Überlieferung handeln. Die Frage ist dann allerdings immer noch, wo der Chronist das Original herhat.

Und so könnte es durchaus sein, dass nicht die Wyacher selber diese doch ziemlich kämpferisch-unbotmässige, ja aus der Sicht einer sich konsolidierenden Landesherrschaft geradezu sezessionistische Botschaft an den Rat verfasst haben. Sondern ein Leutpriester, wobei in erster Linie Kaplan Anthony Wyszhoupt aus Bülach in Frage kommt. Der war nach der Abspaltung der Stadler, Windlacher und Raater von der Kirche in Obersteinmaur für die Seelsorge in Stadel zuständig und deshalb wollten ihm die Landesherren (Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich) auch gleich die Wyacher zuteilen.

Wyszhoupt dürfte am ehesten von der Unzufriedenheit seiner ennet dem Kistenpass lebenden Schäflein wider Willen gehört haben und daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er es war, der das Anliegen verschriftlicht und (wohl im Auftrag der Wyacher) nach Zürich übermittelt hat. Das kann man beispielsweise aus der Formulierung von der «wahren Lehre» herauslesen. Hätten die Wyacher Landwirte und Handwerker so geredet? Eher schreibt so ein Geistlicher, der damit gegenüber der Obrigkeit auch gleich seine (und der Untertanen) Loyalität zum neuen Bekenntnis unterstreicht. 

Wenn es so war, dann ist die Eingabe mutmasslich über den Dienstweg erfolgt, d.h. über den Antistes an die Regierung. Damit könnte es durchaus sein, dass die genannte Passage Teil der sogenannten Fürträge des Antistes an den Rat war.

Ein neues Suchfeld tut sich auf

Womit wir eine Rückblende in die Zeit vor der Corona-Pandemie machen können, als der Verfasser dieser Zeilen der Herkunftsfrage schon einmal nachgegangen war (vgl. Brandenberger, U.: Fahndung nach Originalquelle «Weiacher Drohung 1540». WeiachBlog Nr. 1546, 17. Juli 2020).

Im damaligen Beitrag ist lediglich die Rede von Beständen aus dem Alten Hauptarchiv (Abteilungen A Akten, B Bücher und C Urkunden). Völlig aussen vor gelassen wurden die Quellen aus den Alten Nebenarchiven, namentlich die der kirchlichen Seite, d.h. die Abteilung E, sog. Kirchenarchiv.

Die Transkription, die uns Pfr. Kilchsperger in seinem Vortrag zur Geschichte der Gemeinde Weiach (nach 1910 entstanden; vgl. Wiachiana Fontes Bd. 6; in Vorbereitung) überliefert, würde dann einem bislang nicht mehr aufgefundenen Exzerpt seines Vorgängers (Pfr. Wipf) entstammen, auf das sich Zollinger 1972 indirekt bezieht.

Was auch Sinn macht. Denn Pfarrer interessieren sich schon aus beruflichen Gründen für solche Abläufe und entsprechende Dossiers. Dieses wäre dann im sog. Antistitialarchiv, dem Fonds E II des Staatsarchivs, zu finden. Dort gibt es den Band StAZH E II 102, «Fürträge und Bedenken der Geistlichkeit», eine Sammlung von Eingaben der Pfarrer und ihres Chef, des Antistes, an Bürgermeister und Rat (d.h. die Regierung des Zürcher Staates), mit Einträgen ab 1538. 

Weiterer Kandidat im selben Fonds, bereits unter Pfrundsachen: StAZH E II 107. «Epistolae ecclesiasticae, das ist zusammen verfassete Missiv-Schrifften, sidert der Religions-reformation abgangen in Sachen, so das Collatur- und Kilchenwesen betreffend ...». Diese Sammlung wurde durch den Stadtschreiber Johann Heinrich Waser 1644 erstellt und anschliessend weitergeführt (die Einträge betreffen die Jahre 1535 bis 1754).

Quelle

  • Crottet, R.; Kerstan, A.; Zwyssig, Ph.: Der Bezirk Dielsdorf. Reihe: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe VII. (zugl.: Die Kunstdenkmäler der Schweiz (KdS), Band 146). Bern 2023 – S. 477.

Samstag, 6. Januar 2024

Wie alt war die Hafnerhütte am Mülibach?

Die 500ste Ausgabe des Mitteilungsblatts (ehemals Mitteilungen für die Gemeinde Weiach) widmet die Seite 7 dem Titelblatt der allerersten Ausgabe vom Juni 1982 (damals noch durchgehend in schwarz-weiss gehalten).

Über dem Bild der schreibmaschinengetippte Text: «Das Titelbild wurde freundlicherweise von unserem Dorfkünstler und Naturfreund Herrn Hans Rutschmann zur Verfügung gestellt. Eine kurze Beschreibung folgt auf der nächsten Seite.» (MGW, Juni 1982, S. 1)

Hans Rutschmann (1928-2022), Briefträger in Bülach und Präsident der Ortsmuseumskommission Weiach, sass gleich hinter dem Lieberthaus (Müliweg 1), als er am 3. April 1979 das Sujet für das Titelblatt einfing: die Hafnerhütte am Mülibach.

Auf einem Plan des kantonalen Meliorations- und Vermessungsamts, der auf 1991 datiert ist (StAZH PLAN B 2636), sieht man dieses laut Künstler baulich sichtlich angeschlagene kleine Gebäude unmittelbar südlich der Oberdorfstrasse, vis-à-vis der Stelle, wo die Trottenstrasse von Norden her in sie einmündet:

Da im Mitteilungsblatt Januar 2024 irrtümlich die zweite Umschlagseite mit der Ankündigung der «Volksolympiade» abgebildet ist, statt, wie auf S. 6 unten angekündigt, die Seite 2, wird hier ihr voller Wortlaut nachgereicht. Verfasst wurde das erste Editorial vom Gründer der MGW höchstpersönlich: Gemeindepräsident Mauro Lenisa.

«Zum Titelbild

Es zeigt eine schwarz-weiss Reproduktion des prächtigen Aquarells unseres Dorfkünstlers in Originalgrösse.

Sie haben es sicherlich längst gedeutet. Es ist die Hafnerhütte, heute im Besitze von Herrn Ernst Baltisser. Die Hafnerhütte steht im Oberdorf, oberhalb vom Dorfmuseum, dort wo der Bach für ein kurzes Stück noch offen fliesst.  [Anmerkung: Hier war der Bach tatsächlich noch offen. Mittlerweile ist er auf weiteren rund 55 Metern bis auf ein kurzes Einlassbauwerk unterhalb der Liegenschaft Müliweg 3 unterirdisch verlegt]

Die Hütte ist ca. 200 jährig. Das Dach ist noch mit den ursprünglich gelegten Biberschwanz Ziegeln bedeckt, bei genauerem Hinsehen erkennt man auf den Ziegeln ein hübsches, gepresstes Motiv.

Der Bach diente dazu, ähnlich der Mühle, ein Wasserrad anzutreiben, dieses wiederum betätigte den Luftbalg. Damit konnte die nötige Einbrenntemperatur für die Töpferwaren erreicht werden.

Was wurde in der Hafnerhütte produziert? Genau weiss man es nicht mehr. Sicherlich war es einfach gebrannte Irdenware, möglicherweise mit gefärbten Bleiglasuren, wie zum Beispiel Milchhafen, Kafitassli, Nachtgeschirr und allerlei Gebrauchs- und Ziergeschirr, vielleicht auch Ofenkacheln.

Die Hafnerei wurde im Familienbetrieb geführt. Absatz fand die Hafnerware hauptsächlich im Hausiermarkt.

Vater und Grossvater hiessen Heinrich Baltisser. Dank Ihrem Gewerbe erhielten sie den Zunamen "Hafner Heiri". Dieser Zuname stiess bei der Familie nicht auf helle Begeisterung. Er war jedenfalls einer der Gründe, dass Ihr Nachkomme auf Ernst und nicht mehr auf Heinrich getauft wurde.

Wasserrad, Blasbalg oder sonstige Hafnerwerkzeuge sind heute leider nicht mehr vorhanden. Die Hafnerhütte dient noch als Wagenschopf.

Sie ist dringend renovationsbedürftig. Der Besitzer denkt eher an das Abreissen.

Hoffen wir, dass die Hafnerhütte als eines der ältesten Gebäude Weiachs uns noch viele Jahre bestehen bleibt!

Herzlichen Dank der Familie Ernst Baltisser, welche mir bereitwillig über die Hafnerei berichteten.» (MGW, Juni 1982, S. 2)

Zirka 200 Jahre alt oder doch wesentlich weniger?

Der WeiachBlog-Autor hat in den MGW Juli 2004 noch unter dem Serientitel Weiacher Geschichte(n) einen im Vormonat im Zürcher Unterländer publizierten Text über ebendieses Gebäude rezykliert, der wie folgt lautet:

«Anhand von Unterländer Ofeninschriften ist belegt, dass in Weyach seit mindestens 1806 Ofenkacheln produziert wurden. Zeitweise dürfte es mehrere Hafnereien gegeben haben. Bis zu ihrem Abbruch erinnerte aber nur noch die 1832 erbaute Hafnerhütte hinter dem Ortsmuseum an die alte Tradition. Sie verfügte über einen Brennofen und ab 1859 ein Wasserrecht am Dorfbach, das dem Besitzer Rudolf Baltisser den Betrieb einer Schleifmaschine, einer Glasermühle und einer Drechslerei erlaubte.

Sein Sohn Heinrich und ein Enkel gleichen Namens blieben dem Gewerbe zwar nicht treu. Trotzdem erhielt die Familie Baltisser zu ihrem Ärger den Zunamen «Hafner Heiris», weshalb sie den Stammhalter auf den Namen Ernst taufte. Beim Zweitgeborenen war dann die Tradition doch wieder stärker: Ernsts Bruder hiess wieder Heinrich.» (WG(n) Nr. 57, Gesamtausgabe S. 156)

Die Geschichte mit dem absichtlichen Abweichen von der Tradition schlägt sowohl bei Lenisa wie bei Brandenberger in die gleiche Kerbe. 

Gleiches Baudatum wie die Einführung des Versicherungsobligatoriums?

Eine deutliche Abweichung hingegen gibt's beim Alter des Gebäudes. Stellt sich die Frage: Wurde es im 18. oder doch erst im 19. Jahrhundert gebaut?

Aus einem Regierungsbeschluss von 1814 geht hervor, dass Ludwig Meyerhofer, dem Weiacher Hafner mit der ältesten mit Datierung überlieferten Ofenkachel, die Werkstätte abgebrannt ist und diese nicht versichert war (vgl. WeiachBlog Nr. 1655). Wo sie gestanden hat, wissen wir bisher nicht, das könnte man nur ansatzweise eingrenzen, wenn man davon ausgeht, dass sie sich nahe seinem Wohnhaus befand.

Gebäude mit Brennöfen (wie eben die Hafnerhütte) waren also auch nach der Gründung der Kantonalen Brandassekuranz (heute: Gebäudeversicherung des Kantons Zürich) laut Gesetz vom 16. Dezember 1808, die grundsätzlich jedes Gebäude über einem Wert von 100 Gulden der Versicherungspflicht unterstellt hat, erst einmal von der Deckung komplett ausgeschlossen. Erst mit dem novellierten Gesetz vom 24. Januar 1832 waren sie neu nicht nur versicherbar, sondern wurden auch gleich dem Obligatorium unterstellt.

Es kann also durchaus sein, dass 1832 kein Neubau erstellt, sondern lediglich ein schon länger bestehendes Gebäude neu in die Versicherung aufgenommen wurde, wobei aus dem 1809 bis 1832 mit der Nr. 2 markierten Haus (heute: Müliweg 2, ab 1955 Assek-Nr. 301) die Nummer 2A wurde, aus der Hafnerhütte die Nr. 2B (ab 1955: Nr. 299).

Conrad Gut, erster nachgewiesener Eigentümer

Wenn wir uns das im Gemeindearchiv liegende ältere der beiden Lagerbücher (mutmasslich eine Art Backup, erstellt im Jahr 1834) ansehen, dann finden wir die Hafnerhütte gleich auf den ersten Seiten:

Lagerbuch der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, 1834-1894, PGA Weiach IV.B.06.01

Haus versichert, Ofen nicht

«Oberdorf. N°.2.b.» hatte ausweislich der Einträge einen Baukörper, der zu 3/4 gemauert war und zu 1/4 aus Riegelwerk bestand (wobei die Ausfachungen des letzteren aus einem mit Lehm verstrichenen Geflecht aus dazwischengesteckten Haselstangen und darum herum gewundenen Weidenruten konstruiert gewesen sein dürften).

1834 ist «Conrad Gut, Hafner» als Eigentümer von «1 Werkstätte & Brennofen» eingetragen.  1840 übernahm «Barb.[ara] Baumgartner geb. Meierhofer» die Liegenschaft («1 Haffnerwerkstätte mit Ofen»).

Ein innovativer Baltisser

1842 ist ein «Rudolf Baltiser» eingetragen, der dieses «Hafnerwerkstättegebäude» ins Eigentum übernahm. Dass Baltisser tatsächlich als Hafner tätig gewesen sein dürfte, zeigt die entsprechende Berufsbezeichnung in einem Regierungsbeschluss von 1859, wo es um die Konzession für ein Wasserrecht am Mülibach ging. Dagegen hatte sich der Eigentümer der Mühle (Müliweg 7) zuerst gewehrt und es nur unter Auflagen akzeptiert (vgl. RRB 1859/0752)

1864 übernahm «Jakob Meierhofer Dreher» das Gebäude samt Wasserrecht. Die Hütte war damals zu 900 Franken versichert. Erst jetzt neu in die Deckung aufgenommen wurden ein «Wasserrad, Wellbaum u. Kammrad von Holz», veranschlagt auf 200 Franken. 1875 übernahm ein «Johannes Hauser Drechsler», bereits im folgenden Jahr 1876 ging die Hafnerhütte an Johannes Rüdlinger.

Hafner Felix Meier mit Problemen

Dann kehrte 1880 mit Hafner Felix Meier wieder eine gewisse Kontinuität ein, wobei auch bei ihm der Brennofen bis 1894 weder Schätzwert hatte noch assekuriert war. 1895 führte die Gebäudeversicherung für alle Gebäude auf Weiacher Boden ein neues Nummernsystem ein. Die Hafnerhütte erhielt die Nr. 9. Bezeichnung: «1 Hafnereigebäude, 1 Brennofen», diesmal beide versichert.

Kurz darauf aber ging es mit der Hafnerei offensichtlich bergab. 1897 erfolgten laut Lagerbuch zwar «Bauten, unvollendet». Aber schon 1900 ist notiert: «unvollendet, vernachlässigter Unterhalt», gefolgt 1903 von «Außer Betrieb» (für das Gebäude) sowie «Ausgeschlossen» für den Brennofen. 1912 steht da gar: «Baufällig»!

Baltissers nutzen den Bau als Wagenschopf

1914 erwarb Heinrich Baltisser das Gebäude. 1919 ist als neuer Eigentümer eingetragen: Heinrich Baltisser-Bösiger (ein Sohn des Erwerbers v. 1914). Und 1924 ist die Nutzungsänderung offiziell: in «1 Wagenschopf».

Ob die Baltissers den Brennofen nach mindestens elf Jahren Stillstand wieder in Betrieb genommen haben? Wenn dem nicht so gewesen sein sollte, dann wäre die Verärgerung ob des ihnen im Dorf angehefteten antiquierten Übernamens «Hafner» zwar verständlich. Aber aufgrund des Vorfahren im 19. Jahrhundert dennoch angemessen. Die Amtsrichters im unteren Oberdorf werden schliesslich auch immer noch so genannt, selbst wenn seit dem Namensgebungsanlass nun mittlerweile rund 200 Jahre ins Land gezogen sind.

Erwähnung im Kunstdenkmälerband

Wann genau die Hafnerhütte abgerissen worden ist (nach 1991, aber vor Sommer 2002) harrt noch der Aufklärung. Anzumerken bleibt in diesem Zusammenhang nur der bemerkenswerte Umstand, dass aufgrund der historischen Bedeutung des Ofenbauergewerbes in der Gemeinde Weiach ein gar nicht mehr existierendes Gebäude im neuen Kunstdenkmälerband Erwähnung gefunden hat:

«Zwischen Mühle und heutigem Ortsmuseum (...) befand sich bei Müliweg 3 (..) bis 1914 eine Hafnerwerkstatt, die der Hafner Conrad Gut 1832 hatte erstellen lassen. Ab 1864 wurde diese von Jakob Meierhofer, ab 1880 von Felix Meier weitergeführt.» (KdS 146, S. 483)

Die Validität dieser Angaben möge die geneigte Leserschaft nun aufgrund des weiter oben Ausgeführten selber beurteilen.

Quellen und Literatur

  • Lagerbücher der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich im Weiacher Gemeindearchiv: Bd. 1: 1834-1894 (Signatur: PGA Weiach IV.B.06.01), Bd. 2: 1895-1954 (Signatur: PGA Weiach IV.B.06.02).
  • Lenisa, M.: Zum Titelbild. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 1982 – S. 2.
  • Direktion der Volkswirtschaft, Meliorations- und Vermessungsamt (ed.): Weiach: Gemeinde; provisorischer Übersichtsplan. Signatur: StAZH PLAN B 2636
  • Brandenberger, U.: Das doppelte Brandunglück eines Weyacher Hafners. WeiachBlog Nr. 1655,  19. Mai 2021.
  • Crottet, R.; Kerstan, A.; Zwyssig, Ph.: Der Bezirk Dielsdorf. Reihe: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe VII. (zugl.: Die Kunstdenkmäler der Schweiz (KdS), Band 146). Bern 2023 – S. 483.
[Veröffentlicht am 7. Januar 2024 um 02:35 MEZ]

Freitag, 5. Januar 2024

Fünfhundert Weiacher Mitteilungsblätter: eine kurze Statistik

41 Jahre 8 Monate dauert es, bis 500 Monde ins Land gezogen sind. Anfang Juni 1982 ist die erste Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW) erschienen. Mit dem Wechsel auf das Jahr 2024 ist diese Anzahl Monate nun um. Das älteste Weiacher Periodikum überhaupt darf eine runde Zahl an publizierten Ausgaben feiern: Das Mitteilungsblatt Januar 2024 ist die Nr. 500.

«Generell 500»

Die Redaktion des Mitteilungsblatts, die sich im Impressum namentlich nicht mehr zu erkennen gibt, hat dieses Ereignis bereits ausgiebig thematisiert: 

(a) mittels eines digital bearbeiteten Titelbilds, bei dem Träume wie Albträume über aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzungen anklingen. Dann 

(b) auf Seite 2 mit einem Editorial, das das Ereignis in Versen und Prosa feierlich begiesst. Und schliesslich 

(c) auf den Seiten 6 bis 8 mit einem Artikel, der die Anfangszeiten beleuchtet und den Inhalt der allerersten Ausgabe ins Schaufenster stellt. 

Dem ist nicht mehr viel hinzufügen. Ausser, dass es sich bei S. 8 nicht, wie im Haupttext (S. 6 unten) angekündigt, um die zweite Seite handelt (davon mehr im morgigen WeiachBlog-Beitrag), sondern um die letzte Seite, was im heutigen Erscheinungsbild die zweite Umschlagsseite wäre.

Lasst Zahlen sprechen

In diesem Beitrag sei nun der Fokus auf die Statistik gelegt. Also auf das, was dazwischen durch Druckmaschinen, Kopierer und die Hände von Zustellpersonal und wohl so ziemlich jeden Einwohners und Heimweh-Weychers gegangen ist, denen die MGW in den Briefkasten geworfen wurden (und teils bis heute werden).

18396 Seiten sind es, entsprechend an die 9200 Blatt A4. Ausgehend von einer Grammatur von 80 g/m2 kommt man auf ca. 46 kg Papier, rund ein Laufmeter, gemessen in 500er-Packungen (à 5 cm) frischen Kopierpapiers. Diese Menge stapelt sich jetzt bei Ihnen, wenn Sie alle Ausgaben aufbewahrt haben.

Nach Strübis Rächnigsbüechli ergibt sich: Ein durchschnittliches Mitteilungsblatt umfasst 36.79 Seiten. Im Juli und August ist es jeweils dünner, in anderen Monaten war es teils deutlich dicker.

Betrachtet man die einzelnen Jahre und berücksichtigt den Jahrgang 1982 nicht (da erst im Juni gestartet), dann ergeben sich folgende Seitenzahlen pro Jahr:


Der linke Teil des Diagramms stammt aus dem Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 91 zum 25-jährigen Jubiläum des Mitteilungsblatts (vgl. Frühere Artikel zum Thema unten). Den rechten Teil hat der Autor im Hinblick auf die Nr. 500 erstellt.

Mehr Einwohner machen das Mitteilungsblatt nicht dicker

Man sieht einen deutlich steigenden Trend bis zur Mitte der Nullerjahre, gefolgt von einer Art Konsolidierungsphase ab dem Jahr 2010, d.h. den Amtszeiten der Gemeindepräsidenten Paul Willi (2010-2014) und Stefan Arnold (ab 2014). Aber auch da schwankt die durchschnittliche Seitenzahl pro Ausgabe zwischen den Jahren um bis zu zehn Seiten. Nur die Anzahl der Einwohner beeinflusst die Dicke nicht wirklich erkennbar. Wüsste man nicht um die Bevölkerungsexplosion der letzten Jahre, im MGW fiele sie einem nicht unbedingt auf.

Es wird wieder extern gedruckt

Hinzufügen ist noch der Hinweis auf einen Satz in den Erläuterungen zum Budget 2024:

«Die Kostensteigerung im Bereich Kultur ist mit dem Druck des Mitteilungsblattes begründet. Dieses soll im kommenden Jahr durch eine externe Druckerei erstellt werden.» (Weisung des Gemeinderates vom 30. Oktober. In: Beleuchtender Bericht zuhanden der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Dezember 2023, S. 6)

Laut Gemeindeschreiber Diethelm ist der Zuschlag an die Druckerei Print Point in Niederglatt gegangen (vgl. Kommentar 4 zu WeiachBlog Nr. 5 v. 4. November 2005)

Frühere Artikel zum Thema Mitteilungsblatt