Mittwoch, 11. September 2019

Weiach war 1949 gegen die Rückkehr zur direkten Demokratie

Der 11. September scheint es in sich zu haben. An diesem Tag werden Weichen gestellt. So 1973 in Chile, als Salvador Allende weggeputscht wurde. Aber auch 2001 in den USA und 1949 bei uns.

9/11

Heute vor 18 Jahren. Schauplatz: Prizren, KFOR-Camp VJ. Da sass ich abends kurz vor Lokalschliessung um 23 Uhr in einer sogenannten Betreuungseinrichtung der deutschen Bundeswehr mit dem etwas schrägen Namen «Unterm Abflussrohr» und sah mir die in Endlosschleife gesendeten Bilder der zusammenstürzenden Twin Towers an. Die meisten Menschen, die heute über 30 sind, erinnern sich noch genau, was sie damals taten, an diesem 11. September 2001, als sie von den fatalen Ereignissen hörten.

Mein ingenieurtechnisches Entsetzen über diesen Einsturz war fast noch grösser als die düsteren Überlegungen, wozu dieses Ereignis, «an act of war», wie sich der US-Präsident ausdrückte, in der Weltgeschichte noch führen würde. Denn bisher hatte ich zwar schon von etlichen Hochhausbränden gelesen und gehört. Aber noch nie von einem Wolkenkratzer, der als Folge eines Brandes eingestürzt wäre. Ein fataler Fehler in den Berechnungen der Ingenieure, die WTC 1 und 2 konzipiert hatten? Wie konnte das passieren?

In den nächsten Tagen war bei der KFOR Ausnahmezustand, weil der NATO-Bündnisfall nach Art. 5 ausgerufen worden war (vgl. Wikipedia-Artikel Bündnisfall). Und in den nachfolgenden Jahren haben wir alle erleben können, wie der Autoritarismus - heute mit den Worten «das ist alternativlos» verkleidet - weltweit alles in seinen Würgegriff genommen hat.

Direkte Demokratie

Heute vor 70 Jahren dürfte das Entsetzen spätabends auch im Bundeshaus zu Bern gross gewesen sein. Das Undenkbare war eingetreten. Die Stimmbürger hatten dem seit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs umfassenden Vollmachtenregime des Bundesrates die rote Karte gezeigt. Das Verdikt war klar: die Volksinitiative «für die Rückkehr zur direkten Demokratie» war mit knapper Mehrheit angenommen worden.

Ein fataler Fehler im vorangegangenen Propagandafeldzug? Denn im Vorfeld der Abstimmung war der Bundesrat nicht müde geworden zu betonen, es sei in diesen Zeiten schlechterdings unmöglich, die Schweiz zu regieren, ohne über die gewohnten, quasi diktatorischen Vollmachten zu verfügen. Und dann so etwas. Ein - sinnigerweise von eher als demokratiefeindlich einzustufenden Kreisen aus dem Waadtland lanciertes - Volksbegehren erklärt das Volk wieder zum Souverän. Wie es die Intention bei der Gründung des Bundesstaats im 19. Jahrhundert gewesen war.

Weiach stramm auf der Vollmachten-Linie

Diese denkwürdige Volksabstimmung vom 11. September 1949, die 148. Vorlage über welche die Schweizer auf Bundesebene abgestimmt haben (vgl. Swissvotes.ch), ist jedenfalls nicht wegen den Weiachern angenommen worden. Die damals 190 Stimmberechtigten, von denen 134 zur Urne gingen (Stimmbeteiligung: 70.5 % !!) haben es nur mit 21.7 % Ja bedacht. Von 120 gültigen Stimmzetteln zeigten 94 ein Nein und nur 26 ein Ja. Damit war Weiach im Bezirk Dielsdorf  (29.9 % Ja) in bester Gesellschaft und hat sich auch nicht von den übrigen ländlichen Gebieten des Kantons abgehoben. Die Städte hingegen waren eher für die direkte Demokratie, wie man der Karte entnehmen kann (Daten für die Kantone Aargau und Fribourg fehlen):


Nur die Migros-Partei war für die Volksinitiative

Man sieht, dass es in ländlichen Gebieten keineswegs klar war, wie die Abstimmung ausfallen würde, so z.B. in den Kantonen Glarus oder St. Gallen.

Über alles gesehen war das Volksvotum nicht auf der Linie der Parteien. Für ein Ja hatte sich nur der Landesring der Unabhängigen ausgesprochen. Diese von Gottlieb Duttweiler gegründete Partei konnte damals gerade einmal 4.4% aller Wähler auf sich vereinigen. CVP, FDP und die heutige SVP (damals im wesentlichen die Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB) waren dagegen. Ja selbst die Sozialdemokraten und die Partei der Arbeit (PdA) votierten gegen die Volksinitiative. Also nicht nur ein Nasenstüber für den Bundesrat.

Dass der LdU für die direkte Demokratie war, ist kein Wunder. Denn das Vollmachtenregime hat der Migros grosse Steine in den Weg gelegt, z.B. mit dem Warenhausbeschluss vom 14. Oktober 1933. Er war klar verfassungswidrig, da er sich letztlich gegen die Handels- und Gewerbefreiheit richtete. Denn der Beschluss verfügte «für alle Warenhäuser, Einheitspreisgeschäfte und Ladenketten das Verbot, neue Geschäfte zu eröffnen oder bestehende Geschäfte zu erweitern.» (vgl. Wild, R.: Auf Schritt und Tritt. Der schweizerische Schuhmarkt 1918–1948. NZZ Libro. Basel 2019 - S. 80-81).

Extreme Unterschiede bei der Stimmbeteiligung

Erstaunlich ist die durchweg extrem hohe Stimmbeteiligung im Kanton Zürich. Noch in den beiden Gemeinden mit den roten Laternen (Langnau am Albis und Oberengstringen mit je 54.3%) ging über die Hälfte der Berechtigten zur Urne.

Bemerkenswert sind besonders die Unterschiede zwischen den Kantonen. In anderen Landesgegenden gab es nicht nur etliche Gemeinden, deren Stimmbürger die Abstimmung fast geschlossen boykottiert haben, so z.B. das Gotthelf-Dorf Lützelflüh im Kanton Bern mit 6.7 % (83 von 1244 Berechtigten). Auch der restliche Kanton Bern war eher desinteressiert (Stimmbeteiligung: 20.4 %), nur im heutigen Kanton Jura war die Beteiligung signifikant höher und dort war die Bevölkerung auch ganz deutlich für die direkte Demokratie (vgl. die grün eingefärbten Gebiete).

Diese extremen Unterschiede haben sich natürlich auch auf das Volksmehr ausgewirkt: der Kanton Zürich, wo damals 16.7% aller Stimmberechtigten wohnten, stellte an diesem Abstimmungstag mehr als ein Viertel (27.8%) aller abgegebenen Stimmen.

Ist direkte Demokratie gefährlich?

Fragt man heutige deutsche Politiker (ausser denen der AfD), dann ist das sehr wohl so. Da könnte ja die falsche Partei an die Macht kommen. Und je nach Struktur des Staates und der Mündigkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger ist eine solche Befürchtung durchaus nicht pauschal von der Hand zu weisen.

Aber die Propaganda, direkte Demokratie würde den Staat funktionsunfähig machen, man könne eigentlich gar nicht mehr anders regieren als mittels Notrecht, d.h. letztlich einem extrakonstitutionellen Vollmachtenregime, das hat sich in den letzten Jahrzehnten doch weitgehend als übertrieben herausgestellt. Im Gegenteil: das Stimmvolk ist ein wichtiges Korrektiv gegen die Begehrlichkeiten der herrschenden Eliten, die über ihre Lobbyorganisationen den Lauf der Politik und Verwaltungstätigkeit mitbestimmen. Da schadet es nicht, wenn Volkes Stimme ein gewichtiges Wort mitzureden hat. Ob ein Volksentscheid auch dann ohne Wenn und Aber gilt, wenn es an die Menschenrechte geht, das ist hingegen zu Recht eine höchst diffizile Frage.

Die Notrechts-Frage

Nicht nur das Stimmvolk ist allerdings in der Lage, autoritäre, freiheits- und menschenrechtsfeindliche Beschlüsse zu fassen. Das können die Regierungen noch viel eher, zumal wir hierzulande ja kein Verfassungsgericht haben. Und zwar dann, wenn sie sich auf Notrecht berufen.

Das Notrecht ist ihnen über die sogenannte polizeiliche Generalklausel immer zugänglich. Von einem eigentlichen Notrecht (oder wie es in anderen Staaten rechtlich geregelt ist: der Ausrufung des Notstands oder Ausnahmezustands) kann in der Schweiz keine Rede sein. Das sei in unserer Verfassung nicht vorgesehen, weil man das für so selten hielt, dass man es nicht drinhaben wollte, erklärte Andreas Kley, Professor an der Universität Zürich, am 7. September auf SRF 4 News.

Epochale Weichenstellung...

Die Abstimmung von 1949 war rückblickend dennoch von allergrösster Bedeutung, eine epochale Weichenstellung. Wir wären heute nicht das Land, das wir - zumindest im Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger - heute sind. Eine direkte Demokratie, die sich eben gerade dadurch von den autoritärer regierten Staaten rundherum abhebt.

... und doch jederzeit gefährdet

Professor Kley ist aber der Meinung, dass es mit den am Horizont dräuenden Verwerfungen in wirtschaftlicher Hinsicht und der steigenden Kriegsgefahr auch in Europa nicht unwahrscheinlich sei, dass die Juristen auf Bundesebene sehr schnell wieder die alte Vollmachtenregelung aus der Schublade ziehen und dem Bundesrat erneut quasidiktatorische Kompetenzen zuschanzen würden. Wie schnell das geht, hat man ja bei der Rettung der UBS gesehen.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass man dann mit derselben Begründung wie in den zwei vorangegangenen Weltkriegen operieren wird: es handle sich um eine «unvorhersehbare Notlage». Da werden dann in die Verfassung geschriebene Rechte (Menschenrechte, Eigentumsrechte, etc.) aus tagesaktuell behaupteter oder tatsächlicher Notwendigkeit schnell einmal zu Makulatur.

Weiterführende Dokumentationen

Dienstag, 3. September 2019

Eine Ehefrau geht nicht ohne ihren Mann ins Wirtshaus

Können Sie sich noch an den Nachruf auf Mina Moser (1911-2017) erinnern? Da habe ich unter dem 31. August 2017 geschrieben:

Sie [Mina] habe erzählt, sie hätte kurz gezögert das Restaurant zu betreten, kolportierte die Redaktorin, habe sich dann aber gesagt: «Äh ba, Mina. Du bisch über Nünzgi und es sind hüt anderi Ziite. Du gasch jetz da ine!» – Das bezog sich auf den Umstand, dass es sich in früheren Zeiten für eine Frau, die etwas auf ihren Ruf hielt, nicht schickte, sich allein (d.h. ohne männliche Begleitung) in eine Beiz zu begeben. (WeiachBlog Nr. 1349)

Über den volkskundlichen Beitrag «D Üürte» (zu hochdeutsch etwa: «Die Rechnung des Wirts») im Jahrheft 1981/82 des Zürcher Unterländer Museumsvereins (www.zumv.ch) bin ich vor etwa zwei Wochen auf die jahrhundertealten Wurzeln dieses Reflexes der bislang ältesten Einwohnerin Weiachs gestossen: ein Traktat des Zwingli-Nachfolgers Heinrich Bullinger mit dem Titel «Der christlich Eestand».

Bullinger, Der christlich Eestand, Zürich 1548 - S. 73 verso

Da heisst es doch tatsächlich: «Es sol sich ein eerenwyb hinder unn one jren Eemann nienan in kein gsellschaften, ürten oder schlaafftrünck ynlassen, und one jres manns vorwüssen unnd erloubnuß nienan hin gon, [...].»

Die Ürte war die Rechnung des Wirts für Speis und Trank. Wirtshäuser, Zunftstuben und dergleichen sollte eine ehrbare Ehefrau nur mit ausdrücklicher Genehmigung ihres Mannes besuchen.

Das war die Lehrmeinung des Antistes, des obersten Pfarrers des Standes Zürich und damit ex officio diejenige der Zürcher Kirche.

Und weil Zürich ab der Reformation zu einer Theokratie umgewandelt wurde – um nicht zu sagen: einem religiös verpackten Polizeistaat, wie man ihn heute auf der arabischen Halbinsel findet –  wurde dieses ab 1540 in mehreren Auflagen bei Froschauer gedruckte Werk schnell zur Leitlinie für die Ehegerichtsbarkeit.

Selbstverständlich war es auch auf der Zürcher Landschaft richtungsweisend: für die Pfarrherren und Stillständer (d.h. Mitglieder der Kirchenpflege), welche in den Dörfern die sittenpolizeiliche Aufsicht inne hatten.

Quelle und Literatur
  • Der christlich Eestand : von der heiligen Ee Harkummen, wenn, wo, wie unnd von wäm sy ufgesetzt und was sy sye, wie sy recht bezogen werde, was jro Ursachen Frucht und Eer, dargegen wie uneerlich die Huory und d'Eebruch sye : ouch wie man ein kommlichen Eegmahel erkiesen, eeliche Liebe, Trüw und Pflicht halten und meeren und die Kinder wol und recht ufziehen sölle / durch Heinrychen Bullingern beschriben. Zürich 1540  [https://www.e-rara.ch/zuz/content/titleinfo/798479]; Zürich 1548  [https://books.google.ch/books?id=QN5jAAAAcAAJ]
  • D Üürte. In: Volkskundliche Beiträge. 22. Jahrheft des Zürcher Unterländer Museumsvereins 1981/82 – S. 32.  
  • In memoriam Mina Moser-Nepfer, 12.3.1911-27.7.2017. WeiachBlog Nr. 1349 v. 31. August 2017.

Sonntag, 1. September 2019

Spitzenelemente der Weiacher Kirche

Zum früheren Inhalt der Turmkugel auf dem Dachreiter der Weiacher Kirche ist bereits ein Beitrag erschienen (vgl. WeiachBlog Nr. 1342 vom 1. Mai 2017).

Auch der heutige Inhalt ist in Kapitel 7 der Jubiläumsbroschüre von 2006 dokumentiert (Achtung: PDF, 16.75 MB). Nicht aber die mit blossem Auge sichtbaren Elemente.

Blickt man heute zur Spitze der Weiacher Kirche hinauf, so bietet sich einem folgendes Bild (aufgenommen am 1. August 2019):


Man sieht die vergoldete Turmkugel, gekrönt von einer Spitze mit integrierter Wetterfahne. Auf letzterer klar erkennbar: das Weiacher Wappen mit achtstrahligem Stern in gewechselten Farben.

Der Stern stand höher

So sah die Weiacher Kirchturmspitze aber nicht immer aus. Wie sie sich spätestens ab 1863 präsentierte, zeigt die nachstehende Skizze des Technischen Arbeitsdienstes (TAD) aus der Zwischenkriegszeit (Abb. 38 aus der Jubiläumsbroschüre «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach»):


Walter Zollinger notierte am 1. Mai 1967 in einem grünen Ringheft folgende Eckdaten zu diesen am 25. April 1967 abmontierten Spitzenelementen:

«Masse: 45 cm Durchmesser der Kugel
Wetterfahne: 2,80 m Höhe
Stern: Durchmesser = 56 cm
Zifferblätter: Durchm. – 1,96 m x 2.00 m
»

Wann kam der Stern auf die Spitze?

Gemäss dem von Pfr. Ludwig Schweizer verfassten Turmkugeldokument N° 9 wurden im Rahmen der Renovation 1863 «Wetterfahne, Stern & Knöpfe» (Zusammenfassung Zollinger 1967) angebracht. Schweizer selber schrieb damals zu den Vertragsinhalten, die «Baumeister Joh. Caspar Knabenhans von Wädensweil, sesshaft im Seefeld» zu erfüllen hatte, u.a.:

«b. Die Wetterfahne soll mit einem grössern Gegengewicht versehen u. deren Balance neu vergoldet werden. Im fernern soll die Wetterfahne einen Goldrand bekommen u. auf den beiden Seiten derselben das Kantonswappen in dauerhafter Farbe angebracht werden. Überdiess soll auf Einer Seite unterhalb des obern Randes die Jahreszahl in Gold zu lesen sein. Überall ist Blattvergoldung mit bestem Citronen-Blattgold verstanden. Der Übernehmer haftet für leichte u. richtige Beweglichkeit der Wetterfahne.

c. Dessgleichen soll der Stern u. die beiden Thurmknöpfe neu u. solid mit Citronen-Blattgold vergoldet werden.»

Dass bereits nach weniger als zehn Jahren eine neue Vergoldung nötig wurde, dürfte die Weiacher besonders geärgert haben, schreibt Schweizer doch etwas weiter oben in besagtem Turmkugeldokument, dass die 1855 «besorgte Vergoldung der Thurmknöpfe u. der Anstrich des Thurmes u. der Wetterfahnen sehr mangelhaft geworden» sei.

1863 wurde also der Stern vergoldet. Ein neuer Stern? Oder ein bereits früher montierter? Im Turmkugeldokument N° 8, verfasst von Pfr. Hirzel 1855 zum damaligen Sanierungsprogramm, ist keine Rede von einem Stern. Da heisst es: «Vergoldung der Knöpfe und Zeiger und Anbringung einer Balance-Kugel zum Gegengewicht der neu zu bemalenden Fahne, sammt einem Blitzableiter».

War der Stern damals nicht sanierungsbedürftig? Oder eben noch gar nicht vorhanden? Beides wäre möglich. Auch ersteres, denn es scheint schon, dass man 1855 gespart hatte, wo es nur ging.

Dorfzeichen über Kantonswappen

Für mindestens ein Jahrhundert gab es also dort oben auch einen sechsstrahligen Stern, der das Dorfzeichen repräsentiert. Und einen weiteren Turmknopf, der heute nicht mehr vorhanden ist.

Die Fahne zeigte das «Kantonswappen». Der Stern stand separat darüber. Das war auch 1863 noch so, als Krauers Wappentafel (publiziert 1860) bereits eine von älteren Vorbildern aus dem 18. Jahrhundert inspirierte Version des Weiacher Wappens – im Wesentlichen die heutige – in Umlauf gesetzt hatte.

Der abmontierte, stark verrostete Stern und die alte Wetterfahne befinden sich im Fundus des Ortsmuseums Weiach.

Quellen

  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706–2006. Weiach 2006  S. 52 (Abb. 38) sowie  S. 57-60 (Kapitel 7).
  • Turmkugeldokumente N° 8 u. 9, Textedition vgl: Brandenberger, U. (Hrsg.): Zeitkapsel Turmknopf. Weiacher Turmkugeldokumente Teil A; Wiachiana Fontes, Bd. 1.
  • Telefongespräch mit dem Präsidenten der Ortsmuseumskommission Weiach vom 1. September 2019.