Freitag, 28. August 2020

Waren der Ofenhof und der östliche Hardwald ein Teil von Zweidlen?

Im gestrigen WeiachBlog-Beitrag (Nr. 1573) haben wir uns u.a. die Grosse Landtafel des Zürcher Gebiets, die sog. Gygerkarte von 1667 (StAZH PLAN A 59) genauer angesehen.

Das Fazit: die östlichsten ca. 460 Meter Fluss rheinabwärts ab der Weiacher Grenze zu Glattfelden bis zur Mündung des Herdernbachs in den Rhein (bei Herdern, Gde. Hohentengen am Hochrhein) gehörten über die gesamte Flussbreite zur Herrschaft Eglisau. Und zwar ab dem Hochmittelalter, spätestens nachdem die Freiherren von Tengen bei Seglingen den nördlichen Brückenkopf zum Städtchen Eglisau ausgebaut hatten, bis zum Ende des Ancien Régime im Jahre 1798.

Ist der Herdernbach auch für das Neuamt massgebend?

An der Mündung des Herdernbaches machte die Grenzlinie gemäss Hans Conrad Gyger (1599-1674) einen Sprung vom Nordufer in die Flussmitte (vgl. erstes Bild unten). Dort ging die Oberhoheit über die rechte (d.h. nördliche) Rheinhälfte an das Hochstift Konstanz über (auch Fürstbistum Konstanz genannt). Die südliche Rheinhälfte gehörte hochgerichtlich bis zur östlichen Stadtmauer von Kaiserstuhl zur zürcherischen Obervogtei Neuamt, die bis 1442 noch Teil der Grafschaft Kyburg gewesen war.

Scheuchzer sah letzteres 1716 ganz ähnlich (wohl in enger Anlehnung an die Gyger'sche Vorlage): «Von dem Außfluß des Herdererbachs scheidet die mitte des Rheins bis gen Keiserstul die Graffschaft Sulz von dem so genanten Neuamt.» (vgl. WeiachBlog Nr. 1573 für die Einbettung des Zitats)

Es erscheint daher nur konsequent, dass laut der Gygerkarte am südlichen Rheinufer gegenüber Herdern eine weitere Herrschaftsgrenze in Richtung Südsüdost abgeht: die zwischen der Obervogtei Neuamt und der Landvogtei Eglisau, die beide im Verlauf des 15. Jahrhunderts Teil des Zürcher Stadtstaates geworden waren.

Oberhalb der Mündung des Herdernbaches stösst das Gebiet der Obervogtei Neuamt also nicht an den Rhein. Das behaupten Gyger und Scheuchzer unisono.

Hinweis: Die Gygerkarte ist geostet, d.h. Osten ist hier oben, nicht rechts, wie auf den meisten heutigen Karten gebräuchlich.

Nimmt man Gygers Darstellung zum Nennwert (und damit auch Scheuchzer), dann führt diese Grenzlinie zwischen dem Neuamt und der Herrschaft Eglisau allerdings dazu, dass der auf der Karte abgebildete Weiacher Hardwald in zwei Teile zerschnitten wird. Einen grösseren im Neuamt gelegen (seit dem 17. Jahrhundert zu weiten Teilen gerodet). Und einen kleineren ausserhalb desselben.

Auf welche Seite gehört der Ofenhof?

Auf der Gyger-Karte nicht dargestellt ist der zu Weiach gehörende Ofenhof südlich des Hardwaldes (auf der Wild-Karte eingezeichnet und als «Hint. Ofen» bezeichnet).

Führt die gemäss Gyger auf der Höhe der Mündung des Herdernbachs anschliessende Grenzlinie zwischen Weÿach und Zweÿdlen nun westlich oder östlich dieses bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert belegten Einzelhofes vorbei? (zum Beleg vgl. Kurzbeschreibungen 1995, s. Quellen und Literatur ganz unten).

Eher westlich vorbei führt sie hingegen, wenn man nur die Himmelsrichtung der Grenzlinie ab dem Referenzpunkt gegenüber Herdern zum Massstab nimmt. Legt man eine solche fast nach Süden weisende Linie auf die Wildkarte, dann wäre der Ofenhof an seinem heutigen Standort auf der östlichen Seite der Linie (und damit nicht mehr im Neuamt gelegen).

Eher östlich am Hof vorbei führt sie, wenn man die damals wie heute erkennbare Ausbuchtung nach Süden zur Richtschnur erklärt, wo die Gyger'sche Grenzlinie fast genau bei der grössten, südlichsten Ausdehnung dieser Geländekehlung beim Ofen den Anstieg über den Sattel in die nächste Geländekammer nach Zweidlen nimmt. Der Ofenhof liegt dann im Neuamt.

Auch bei dieser zweiten Lesart würde aber der östlichste Teil des Hardwaldes nicht zum Neuamt, sondern zur Herrschaft Eglisau gehören.

Neuamtsgrenze: Ist die Glatt massgebend oder nicht?

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Gygerkarte 1665-1667 gehörten Glattfelden und Rheinsfelden hochgerichtlich noch nicht zur Herrschaft Eglisau. Dieser Wechsel wurde auf expliziten Wunsch der Glattfelder erst 1678 vollzogen. Bis dahin unterstanden die Glattfelder Gebiete auf dem rechten Ufer der Glatt der Oberhoheit der Grafschaft Kyburg.

Die Frage ist nun, A) wo die Grenze gezogen wurde, als das Neuamt 1442 bei der Rückgabe der Grafschaft Kyburg an die Habsburger aus dieser herausgelöst wurde und B) ob es unter zürcherischer Herrschaft spätere Grenzverlegungen gegeben hat.

Frage A lässt sich zweifelsfrei beantworten. In der Auseinandersetzung mit den Eidgenossen im Vorfeld des Alten Zürichkriegs versuchte Zürich, die Habsburger als Bündnispartner zu gewinnen. Zürcher Unterhändler begaben sich zu diesem Zweck an den Königshof. Von Frankfurt aus schrieben sie am 28. Mai 1442 in die Heimat, dass der Habsburger gewillt sei, «das Gebiet diesseits der Glatt wie gewünscht den Zürchern [zu] überlassen» (Formulierung gemäss Regest zu StAZH A 176.1, Nr. 28).

Diese Unterhandlungen bestätigt das Privileg von König Friedrich III. betreffend Überlassung des Neuamts an die Stadt Zürich, eine in Aachen ausgestellte Pergamenturkunde (StAZH C I, Nr. 1861). Datiert auf den 17. Juni 1442 hält sie fest, dass der Habsburger auf dem Königsthron der Stadt Zürich «auf ewig jenen Teil der Herrschaft Kyburg überlässt, der diesseits der Glatt (gegen die Grosse Stadt Zürich hin) liegt [sogenanntes Neuamt], vom Ausfluss der Glatt aus dem Griffensew bis zur Mündung in den Rein, so dass die Glatt zur Grenze zwischen der Herrschaft Kyburg und den hohen und niederen Gerichten Zürichs wird.» (Zitat nach dem Regest zu StAZH C I, Nr. 1861)

Die Glatt wurde also als Grenze definiert. Alles, was bis dahin zur Grafschaft Kyburg gehört hatte und westlich des Flusses lag, blieb damit «auf ewig» zürcherisch (d.h. ohne Möglichkeit für die Habsburger, das Gebiet wieder an sich zu ziehen).

Spätere Umteilung von Zweidlen und Aarüti?

Die Beantwortung der Frage B) erfordert Kenntnisse über die Geschichte der Herrschaft Eglisau.

Wie bereits gestern erwähnt, lag spätestens ab 1359 die Hochgerichtsbarkeit über weite Teile der Herrschaft bei den Herren von Tengen, so auch die über Zweidlen und Aarüti. Nicht aber die über Schachen und Glattfelden. Es gab also keine spätere Umteilung (was, wie oben erwähnt ohne Einwilligung der Untertanen auch sehr unüblich gewesen wäre; da zählte das alte Herkommen).

Die Neuamtsgrenze liegt somit auf dem untersten Abschnitt der Glatt nicht am Fluss (vgl. die Geographische Übersichtskarte auf S. 13 in Weibel 1995):

Auch wenn Zweidlen nicht eingezeichnet ist, so geht aus dieser Skizze doch genügend eindeutig hervor, dass Weibel der Meinung ist, das gesamte heutige Weiacher Gemeindegebiet sei Teil des Neuamts gewesen.

Zu Rheinsfelden wäre anzumerken, dass der historische Kern der Siedlung östlich und nicht westlich der Glatt liegt, die westlich gelegene Siedlung ist erst mit dem Bau der Station Zweidlen (ab 1874) und vor allem des Kraftwerks Eglisau (um 1918) entstanden.

Ein Irrtum Gygers? Was die Weiacher Offnung von 1558 sagt

Es bleibt die Frage, weshalb Gyger die Grenzlinie zwischen dem Neuamt und der Herrschaft Eglisau so zieht, wie er es tut und vor allem, weshalb er sie auf der Höhe von Herdern ansetzt und nicht weiter östlich (dort, wo die heutige Gemeindegrenze zwischen Glattfelden und Weiach auf den Rhein trifft).

Was das Weiacher Territorium betrifft, müsste man die Gyger'sche Karte punkto Grenzverlauf des Neuamts unter Berücksichtigung des heutigen Zustands in etwa so korrigieren (vgl. die rote Linie):

Genordete Gygerkarte mit rot eingezeichnetem heutigen Grenzverlauf zwischen den Gemeinden Glattfelden und Weiach.

Die dem Jahr 1558 zugewiesene älteste erhaltene Weiacher Offnung, die lediglich aus einer Grenzbeschreibung besteht, äussert sich zum fraglichen Abschnitt zwischen Zweidlen und Weiach wie folgt:

«...am Emberger hag umher bey der Berhalden biß auff deren von Zweidlen ebnet, und von da dannen zwischen deren von Zweidlen reüty durchhin biß auffs Oberhörndlj, und aber da danen zwischen deren von Zweidlen güter undt Klein Bleichlj und Caspar Baumgarterß offen halden abhin biß auff daß Jner Hörndlj, darnach durch nider zwischen deren von Zweidlen hardt und der gemeindt
Weyach holtz denen marchsteinen nach durch nider biß auff den halben theil deß Recheß und den halben Reche nach durch nider biß an Kaiserstueller ringmur...» (SSRQ ZH NF II/1 – S. 386-387; Rechtsquellen Neuamt Nr. 178)

Emperg (oder Ämperg) sowie Berhalden sind bis heute bekannte Flurnamen auf der Windlacher Seite der Grenze. Auf der Ebene des Stein («deren von Zweidlen ebnet») hat es in den letzten Jahrzehnten offenbar eine Grenzbereinigung zwischen Glattfelden und Stadel gegeben.

Das «Oberhörndlj» muss sich auf der westlichen Seite des Sattels zwischen Ofenhof und Zweidlen befunden haben, möglicherweise dort, wo die Wildkarte den Flurnamen «In d. Fluh» verortet. Dann folgen nämlich «deren von Zweidlen güter» (also Landwirtschaftsland) auf der südlichen und die «offen halden» auf der nördlichen Seite der Grenze. Diese Ofenhalden ist die oben beschriebene Geländekehlung und Ausbuchtung nach Süden, die heute weitgehend waldfrei ist.

Das «Jner Hörndlj» wäre dann der auch bei Gyger abgebildete östlichste Ausläufer des Hügelrückens zwischen Ofenhof und Zweidlen (heutiger Flurname: Hörnlirain). Die Beschreibung erklärt, dass der Weg von dort abwärts geht und zwischen den Waldungen der Weiacher und denen der Zweidler hindurch, wo man Marchsteine gesetzt hatte, an die Rheinhalde hinunter führt. Bemerkenswert ist die letzte Angabe: «biß auff den halben theil deß Recheß», also bis in die Mitte des Rheins. Und von da weg führt die Gemeindegrenze in der Flussmitte bis an die östliche Stadtmauer von Kaiserstuhl.

Abgleich Gyger 1667 zu Offnung 1558

Nun gehörte aber der Rhein bis zum Herdernbach zur Herrschaft Eglisau. Wie kommt es da, dass die Weiacher hier ihre Grenze bis in die Flussmitte vorschieben können? Und dass sie vom Markierpunkt Herdernbach überhaupt gar keine Ahnung haben. Ein Irrtum? Eine Anmassung? Interessant ist es ja schon, dass die heutige Situation am Rhein genau derjenigen in der Offnung entspricht: d.h. die Grenze verläuft über die gesamte Länge in der Flussmitte.

Oder hat vielmehr Gyger seiner Stadt auf der Karte mehr Rechte zugeschanzt, als sie eigentlich hatte? Konkret: die mit goldenen Punkten versehene Linie (die ums Rafzerfeld herum die Grenzen des Hochgerichts aufzeigt) dem Rhein entlang bis zur Mündung des Herdernbachs der Einfachheit halber aufs Nordufer gelegt und sie so mit der niedergerichtlichen Grenze in Deckung gebracht? Die wahre Hochgerichtsgrenze zwischen der Grafschaft Sulz und der Herrschaft Eglisau könnte auch in der Rheinmitte gelegen haben. So wie unterhalb der Mündung des Herdernbachs zwischen dem Neuamt und dem Fürstbistum Konstanz.

Auch das würde keine Erklärung für den linken Rheinabschnitt von der heutigen Gemeindegrenze zwischen Weiach und Glattfelden bis zur Höhe der Mündung des Herdernbachs liefern. Wem gehörte denn dieser Abschnitt hochgerichtlich? Der Landvogtei Kyburg und ab 1442 dem Neuamt? Und der zwischen der genannten Gemeindegrenze und der Glattmündung gelegenen Streifen zur Herrschaft Eglisau? Von da weg wechseln die territorialen Verhältnisse am Südufer stromaufwärts bis Eglisau noch mehrmals: von Rheinsfelder Gebiet zu Eglisauer Gebiet zur Glattfelder Exklave Neuhaus wieder zu Eglisauer Boden. Und jedesmal wechselt die Hochgerichtsbarkeit? Möglich. Aber dann wäre die Gygerkarte nicht korrekt.

Die Darstellung nach Gyger 1667 und die Beschreibung der Weiacher Marchen 1558 liesse sich nur dann in Übereinstimmung bringen, wenn man von einem Zusammenfallen von Gemeinde- und Vogteigrenze ausgeht und einen Verlauf wie den unten auf der Siegfriedkarte (um 1880) rot dargestellten annimmt:

Siegfriedkarte mit rot eingezeichnetem heutigen Grenzverlauf zwischen Zweidlen und Weiach, wenn man die Gygerkarte zum Nennwert nimmt.

Der Ofenhof ist durch die räumliche Verbindung mit der «offen halden» auch nach der Weiacher Offnung klar innerhalb des Gemeindebannes zu verorten, selbst wenn die Grenzlinie ab dem «Jner Hörndlj» einen Verlauf wie den oben rot eingezeichneten genommen haben sollte.

Gemeindegrenze nicht deckungsgleich zur Landvogteigrenze?

Es wäre natürlich möglich, dass die tatsächliche Gemeindegrenze nicht deckungsgleich mit der Landvogteigrenze war, so wie dies auch bei Kaiserstuhl der Fall war. Dort folgten die Weiacher getreu ihrer Offnung von 1558 der alten Grenze der Grafschaft Kyburg (später Grenze der Obervogtei Neuamt), die direkt an der östlichen Stadtmauer Kaiserstuhls entlangführte. Damit wurde der östliche Teil des Efadens der Stadt auf Schweizerboden quasi Weiach einverleibt (und genau dagegen haben die Kaiserstuhler anlässlich des Bannumgangs vom 22. April 1761 protestiert; vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 103, Gesamtausgabe S. 402). Die eigentliche Gemeindegrenze zwischen Weiach und Kaiserstuhl verlief nämlich dort, wo sie auch heute ist. Kantons- und Gemeindegrenze waren noch bis 1860 nicht deckungsgleich.

Wenn die Weiacher in ihrer Offnung 1558 überall dort, wo sie nicht an andere Neuamts-Gemeinden anstiessen, die Neuamtsgrenze verwendet haben, dann müsste sich der Verlauf später geändert haben. Das ist aber angesichts des Umstandes, dass Grenzsteine zwischen Zweidlen und Weiach explizit erwähnt werden kaum vorstellbar. Eine Grenze, die bereits vor 1558 mit Marksteinen versehen war, die verschiebt man nicht einfach.

Die Offnung nennt wie erwähnt den Markierpunkt Herdernbach nicht. Und deshalb kann es sein, dass die Neuamtsgrenze auch in diesem Fall nicht deckungsgleich mit der wahren Gemeindegrenze war. Wenn die Gemeindegrenze zu Zweidlen exakt den heutigen Verlauf genommen hat, dann lag (zumindest nach Gygerscher Darstellung) ein Teil des Weiacher Hardwaldes tatsächlich auf dem Gebiet der Landvogtei Eglisau. Stellt sich allerdings immer noch die Frage, wieso die Weiacher ihre Nordgrenze dann trotzdem über die gesamte Strecke in der Mitte des Rheins angenommen haben - und nicht erst ab der Mündung des Herdernbachs. Ignoranz wie im Fall Kaiserstuhl?

Fazit

Nach allem was bisher ausgeführt wurde, lässt sich sagen, dass der gesamte heutige Weiacher Hardwald wohl seit eh und je den Weiachern gehört hat und nicht den Zweidlern. Dass Teile des Weiacher Hardwalds zur Landvogtei Eglisau gehört haben, erscheint dennoch nicht unmöglich.

Diese Vermutung, die nur auf der Gygerkarte und der darauf vorgenommenen Anbindung der Vogteigrenze an den Markierpunkt Herdernbach beruht, liesse sich aber nur dann bestätigen, wenn in den Unterlagen dieser Vogtei der (auf der Siegfriedkarte oben) östlich der roten Linie gelegene Teil des Weiacher Hardwalds explizit als zu ihrem Jurisdiktionsbereich gehörend betrachtet wird, so wie das bei Zweidlen und Aarüti der Fall war.

Ofenhof bis heute mit Glattfelden verbunden

Interessanterweise hat der Ofenhof aufgrund seiner geographischen Lage bis heute eine enge Anbindung an Glattfelden. So erfolgt sowohl die Erschliessung mit Telefonanschlüssen (früher: 01 867 xx xx statt 01 858 xx xx wie in Weiach sonst üblich), die Stromversorgung (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich statt Elektrizitätsgenossenschaft Weiach), wie auch die Wasserversorgung von Glattfelder Boden aus. Beim Trinkwasser bekommt der Ofenhof die teureren Tarife der Glattfelder von der Gemeinde Weiach so subventioniert, dass sie auf gleicher Höhe wie in Weiach liegen (Auskunft zur Subventionierung von Brunnenmeister Peter Brunner, 27.8.2020).

Quellen und Literatur
  • Gyger, H. C.:  Einer Loblichen Statt Zürich Eigenthümlich-Zugehörige Graff- und Herrschaften, Stett, Land und Gebiett. Sampt deroselben anstossenden benachbarten Landen, und gemeinen Landvogteiyen. Mit Bergen und Thalen, Höltzer und Wälden, Wasseren, Strassen und Landmarchen. Zürich 1667. [Link auf geosteten Ausschnitt; Link auf genordete Darstellung]
  • Scheuchzer, J. J.: Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands. Der Natur-Histori des Schweitzerlands Erster Theil. Zürich, In der Bodmerischen Truckerey, A. 1716 – S. 43-44. [Link auf e-rara.ch, S. 44]
  • Weibel, Th.: Historische Kurzbeschreibungen der Siedlungen im Neuamt. Hrsg.: Staatsarchiv des Kantons Zürich. Zürich 1995 – S. 53ff [hier Anm-473: Ofen belegt für das Jahr 1537].
  • Weibel, Th.: Sammlung schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ). Zürich, Neue Folge, Bd. II/1  Neuamt. Aarau 1996.
  • Brandenberger, U.: Bannumgang mit Trommeln und Pfeifen. Was die «Offnung zue Wyach» vom Juni 1558 den Weyachern bedeutete. Weiacher Geschichte(n) Nr. 103. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juni 2008.
  • Brandenberger, U.: Der Herdernbach diente jahrhundertelang als Grenzmarke. WeiachBlog Nr. 1573 v. 27. August 2020.

Donnerstag, 27. August 2020

Der Herdernbach diente jahrhundertelang als Grenzmarke

«Die besondere Fruchtbarkeit unserer Schweitzerischen Provinzen erhellet sich aus folgendem. Gleich wie die Schweitz ein kurzer Begriff ist von ganz Europa, also kann man wol sagen, der Canton Zürich seye ein Compendium oder kurzer Begriff des Schweitzerlandes. Da finden sich Berge, Thäler, flache Länder, Aecker, Weinberge, See, Flüsse, süsse und mineralische Wasser, ja fast alles, was zu des Menschen Leben kommlich und nohtwendig ist.»

Der Autor dieser Zeilen, Johann Jacob Scheuchzer (1672-1733), führt im Anschluss an diese Passage etliche Beispiele für die landwirtschaftlichen Vorzüge des Zürcher Gebiets auf. Solche, die auch auf andere Gegenden zutreffen. Trotzdem: Zürich ist sozusagen die Essenz Europas. Warum nicht der damals noch die Waadt und Teile des Aargaus umfassende Kanton Bern? Nun, der aus einer Ärzte- und Naturforscherdynastie stammende Scheuchzer war halt selber ein Zürcher. Und in Limmat-Athen hat man ja bekanntlich bis heute die ungebrochene Tendenz, sich, wenn nicht als Nabel der Welt, so doch mindestens als deren Leuchtturm zu verstehen.

Das obige Zitat findet sich in einem der Hauptwerke Scheuchzers, der 1716 erschienenen «Helvetiae historia naturalis oder Natur-Historie des Schweitzerlandes» (vgl. S. 43) und zwar in dessen «Erstem Theil», benannt «Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands». Auf der Seite 44 wird auch Weyach namentlich aufgeführt. Und zwar beim Thema Grenzen.

Die Grenzen des Zürichbiets

Schon die einleitende Wendung zeigt erneut den Status und Führungsanspruch Zürichs als Vorort der Eidgenossenschaft auf (der ja bis heute aufrechterhalten bleibt, vgl. die Erstnennung in der Liste der Kantone nach Art. 1 BV):

«Dieser unser vorderste Canton Zürich gränzet...»

Scheuchzer beginnt im Norden bei Stein am Rhein, das damals zusammen mit dem Flecken Dörflingen noch zum zürcherischen Herrschaftsbereich gehörte (seit der Helvetik beide schaffhauserisch) und arbeitet sich dann im Gegenuhrzeigersinn vor.

« I. [...] Die Graffschaft Kyburg gränzet an das Klettgöwische bey Balm und Nack in der mitte des Rheins. 3300 Schritt unter der Rheinbruck zu Eglisau gehöret der ganze Rhein dem Canton Zürich bis zum Ausfluß des Herdererbachs. Die Herrschaft Eglisau selbs gränzet an das Sulzische gegen Nack, Lottstetten, Rütti [Rütte, heute Wüstung], Bartlischweil [Baltersweil], Dettigkhofen, Büel, Güntzgen, so das auf Eglisauer Seite die Gränzdörffer sind Sulgen [Solgen], Rafz, Wasterkingen, Hündwangen. Von dem Außfluß des Herdererbachs scheidet die mitte des Rheins bis gen Keiserstul die Graffschaft Sulz von dem so genanten Neuamt. Diß sind die Gränzen unsers Cantons gegen Teutschland.


II. Gegen Schaffhausen scheidet der Rhein, und Bruck, so auf Feurthalen gehet. Auf Züricher Seiten liegen Langwisen, Feurthalen, Flurlingen, Uwisen, Lauffen.

III. Gegen Abend und Nordwest gränzet an die Graffschaft Baden mit dem Stättlein Keyserstul, und denen Dörfferen Siglistorff, Schneisingen, Erendingen, Dietikon, Weiningen: auf Züricher Seite sind Weyach, Niderweningen, Otelfingen, Höngg, Urdorff.»

Die obige Passage habe ich bewusst exakt so abgeschrieben, wie sie im Original gedruckt vorliegt. Man sieht daran, dass die Schreibweise von Ortsnamen aber auch die Orthographie (vgl. Ausfluß vs. Außfluß) damals noch keineswegs eine fixierte war.

Mit dem Klettgauischen (Grafschaft Klettgau) und der Grafschaft Sulz (Benennung nach dem Namen der ihr vorstehenden Adelsfamilie) meint Scheuchzer ein und dasselbe. Wenn man sie Grafschaft Sulz nennt (auf Grenzsteinen und der Gygerkarte erkennbar an den drei roten Zacken im Wappen), dann wird damit klarer gemacht, dass nicht der historische Klettgau gemeint ist, der auch später schaffhauserisch gewordenes Gebiet umfasst (z.B. Hallau und Trasadingen), sondern nur damaliger Reichsboden, den Scheuchzer 1716 als Teutschland bezeichnet.

Referenzpunkt Eglisauer Holzbrücke

Die Grenze des 1651 auch hochgerichtlich zürcherisch gewordenen Rafzerfeldes steigt ca. 2.5 km flussabwärts von der alten Rheinbrücke bei Eglisau (vgl. Bild von Stumpf 1548 im e-HLS) aus dem Rhein (Linie aus goldenen Punkten auf der Gyger-Karte, vgl. unten).  Bis zum Ausfluss (d.h. der Mündung) des Herdernbaches in den Rhein sind es noch einmal ca. 3 km. Diese 5.5 Kilometer entsprechen den 3300 Schritten, die Scheuchzer erwähnt. Ein Schritt ist mithin etwa 1.7 Meter (also ein Doppelschritt, wo jeweils nur das Auftreffen des linken oder des rechten Fusses gezählt wird).

Hinweis: Die Gygerkarte ist geostet, d.h. Osten ist hier oben, nicht rechts, wie auf den meisten heutigen Karten gebräuchlich.

Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass bei «Herderen» (wie Günzgen heute ein Ortsteil der baden-württembergischen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein) ein Ankh-artiges Zeichen den Übergang der Grenze vom rechten Ufer auf die Flussmitte anzeigt.

Eglisauerisch von der Thurmündung bis zum Herdernbach

Die Mündung des Herdernbachs, die gleichzeitig die Mündung des Landbachs ist, der das gesamte Rafzerfeld entwässert und auch einen Abschnitt der Landesgrenze zwischen Zürich und der Grafschaft Sulz bildet, ist das untere Ende der Fischgerechtigkeit der Herrschaft Eglisau.

Eglisau wurde von den Freiherren von Tengen mutmasslich kurz vor oder fast gleichzeitig mit Kaiserstuhl gegründet, um die (1249 erstmals erwähnte) Brücke nach Seglingen zu sichern. 1359 erhielten sie von Kaiser Karl IV. die hohe Gerichtsbarkeit über Eglisau verliehen (oder bestätigt). 1463 ging die Gerichtsherrschaft an Freiherrn Bernhard Gradner von Windisch-Grätz (Untersteiermark, heute Ost-Slowenien), von dem sie die Zürcher mit ihren niederen Gerichten im Jahre 1496 (nach anderen Quellen: schon 1489/90) übernommen haben.

In den zur Herrschaft Eglisau gehörenden Besitztümern ist auch der Rhein enthalten und zwar von unweit unterhalb der Thurmündung bis zur Mündung des oben erwähnten Herdererbachs. Auf der gesamten Fläche gehörte den Inhabern der Herrschaft das Fischereirecht. Und wie man der Karte von Gyger aus dem Jahr 1667 (d.h. 16 Jahre nach dem Ankauf der Hochgerichtsbarkeit über das Rafzerfeld, dessen Niedergerichte schon Bernhard Gradner an sich gebracht hatte) sehen kann, ist die Grenze eindeutig am deutschen Ufer eingezeichnet.

Die Herrschaft Eglisau umfasste gemäss Gyger auch das Dorf Zweÿdlen, sowie den Weiler Aarüti, wie man dem Eglisauer Wappen (und dem Verlauf der Grenzlinien) entnehmen kann. Rheinsfelden und Glattfelden hingegen gehörten zu diesem Zeitpunkt mit den Hochgerichten noch zur Grafschaft Kyburg. Die Landeshoheit wurde also vom Landvogt auf Kyburg wahrgenommen.

Heute anderer Grenzverlauf

Die Landesgrenze zwischen der Schweiz und Deutschland müsste also eigentlich bis zum Herdernbach auf dem Nordufer des Rheins verlaufen. Das tut sie aber nicht. Wie es dazu kam, dass die Grenze auf dem oben beschriebenen Abschnitt heute in der Flussmitte verläuft, das entzieht sich zur Zeit meiner Kenntnis.

Offenbar war die hochgerichtliche Oberhoheit nicht so eindeutig (mit anderen Dokumenten) belegbar, dass die Zürcher die Gyger'sche Darstellung gegenüber dem Grossherzogtum Baden nach 1803 durchsetzen konnten. Auf der Wild-Karte aus der Mitte des 19. Jahrhunderts liegt die Grenze auf dem fraglichen Abschnitt jedenfalls eindeutig in Flussmitte.

Diese von Napoleon durch seine Friedensabkommen (u.a. in Lunéville 1801) begünstigte neue Macht auf der Nordseite des Rheins war ungleich stärker als es die fürstbischöflich-konstanzische Regierung in Konstanz oder das Haus Schwarzenberg (Nachfolger der Grafen von Sulz im Klettgau) je hätten sein können. Vor allem aber war der Grossherzog in Karlsruhe mächtiger als Zürich.

Weiach beerbte Eglisau

Klar ist aufgrund dieses Sachverhalts nun auch, dass die östlichsten ca. 460 Meter Rheinverlauf einer der grössten Parzellen auf Weiacher Gebiet, der Nr. 1403 (vgl. WeiachBlog Nr. 1280 und maps.zh.ch), einst zur Herrschaft Eglisau gehört haben. Und nicht zu Weiach.

LK 1:25'000 1956/65: Gelb eingezeichneter östlicher Abschnitt der Parzelle Weiach-1403 bis zum Herdernbach

So kommt es also, dass über viele historische Zufälle rund 2.5 Hektaren Eglisau (Messung nach Wildkarte) nun zur Gemeinde Weiach gehören. Mit Napoleon und einem Slowenen (dem Freiherrn Gradner) als unfreiwillig-unwissentlichen Wegbereitern. Und dank einem Kanton Zürich, der nur seine grösseren Seen (Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee und die beiden Katzenseen), nicht aber die grossen Flüsse territorial unter kantonaler Hoheit hält (vgl. dazu den Nachtrag vom 28. August).

P.S. Auf der obigen Karte sind es rund 2.7 ha. Die Differenz dürfte auf den Anstieg des Flusspegels nach dem Bau des Kraftwerks Reckingen während des 2. Weltkriegs zurückzuführen sein.

Nachtrag vom 28. August zur territorialen Zugehörigkeit

Wenn man sich auf dem GIS des Kantons Zürich die Zugehörigkeit von Gewässern zu Gemeinden ansieht, dann ist es sehr interessant festzustellen, dass je nach Zoom-Level ein unterschiedlicher Status vermittelt wird.

Zoomt man in die Vogelperspektive hinaus, so werden die im vorstehenden Abschnitt genannten grösseren Seen mit einer eigenen Linie umgrenzt, sodass der Eindruck entstehen kann, sie seien sozusagen gemeindefreie Gebiete. Solche gibt es in der Bundesrepublik Deutschland relativ häufig, in der Schweiz fast gar nicht. Das einzige Beispiel ist der Staatswald Galm im Kanton Freiburg, der zu keiner Gemeinde gehört, sondern als Staatsdomäne direkt verwaltet wird. Weiter gibt es in den Kantonen Wallis und Tessin noch insgesamt drei Kommunanzen, also Gebiete, die der gemeinsamen Hoheit von zwei (oder mehr) Gemeinden unterstehen, so wie vor der Aufteilung auch das Neeracherried. Diese Gebiete sind historisch gesehen aus Allmenden entstanden.

In § 3 des zürcherischen Gemeindegesetzes von 2015 steht, dass sich das Kantonsgebiet in Gemeinden gliedere. E contrario, d.h. durch die Nichtnennung von gemeindefreien Gebieten, die der ausschliesslichen Hoheit des Kantons unterstehen, kann man nun schliessen, dass sämtliche Seen (also auch der Zürichsee und der Greifensee, die eigene BFS-Gemeindenummern führen) anteilsmässig auf die Anstössergemeinden aufgeteilt sind. Zoomt man in den Plänen der Amtlichen Vermessung genügend nah heran, dann stellt man beim Zürichsee im unteren Seebecken, das von der Stadt Zürich umschlossen ist, fest, dass diese Fläche sogar anteilmässig auf die 1893 mit Zürich fusionierten früheren Gemeinden Enge, Wollishofen und Riesbach sowie die alte Stadt Zürich selber aufgeschlüsselt ist.

Eine solche lückenlose Zuteilung ist durch die völkerrechtliche Praxis abgesichert und kann auch bei der Frage herangezogen werden, welches Gemeinwesen beispielsweise bei der Sanierung von Altlasten auf einem See- oder Flussgrundstück zuständig ist. (Glättli 2020)

Quellen und Literatur
  • Gyger, H. C.:  Einer Loblichen Statt Zürich Eigenthümlich-Zugehörige Graff- und Herrschaften, Stett, Land und Gebiett. Sampt deroselben anstossenden benachbarten Landen, und gemeinen Landvogteiyen. Mit Bergen und Thalen, Höltzer und Wälden, Wasseren, Strassen und Landmarchen. Zürich 1667. [Digitalisat auf GIS Kt. ZH]
  • Scheuchzer, J. J.: Helvetiae stoicheiographia, orographia et oreographia. Oder Beschreibung der Elementen, Grenzen und Bergen des Schweitzerlands. Der Natur-Histori des Schweitzerlands Erster Theil. Zürich, In der Bodmerischen Truckerey, A. 1716 – S. 43-44. [Link auf e-rara.ch, S. 44]
  • Brandenberger, U.: Parzelle 1403 – eine nasse Angelegenheit. WeiachBlog Nr. 1280 v. 3. Juni 2016.
  • Brandenberger, U.: Minus 208 Quadratmeter Schweiz. WeiachBlog Nr. 1286 v. 2. Juli 2016.
  • Telefon-Gespräch mit Urs Glättli, Abteilung Gemeinderecht der Direktion der Justiz und des Innern vom 28. August 2020.

Sonntag, 23. August 2020

Die Weiacher Kirche auf Karten und Plänen des 19. Jahrhunderts

«Zwischen 1789 und 1862». Mit dieser bezogen auf ein Menschenleben sehr vagen Angabe sind viele der in der Graphischen Sammlung der Zentralbibliothek Zürich erhaltenen kolorierten Zeichnungen von Heinrich Keller (1778-1862) in ihren Katalogeinträgen versehen.

Mit anderen Worten: maximale Vorsicht. Keine Ahnung, wann der Künstler, der offenbar schon im zarten Alter von 11 Jahren angefangen hat, Gebäude zu porträtieren, in seinem Leben was gezeichnet und aquarelliert hat.

Kirch-Ansichten nach der Natur

Keller war der Sohn eines Bäckers aus der Stadt Zürich und ging zu Johann Heinrich Füssli in die Lehre. Nach dieser Ausbildung war er sein Leben lang als «Kartograph, Panoramenzeichner und Verleger» tätig, wie der Artikel über ihn im e-HLS erläutert. Zuerst wohl im Auftrag Dritter und später dann auch auf eigene Rechnung. Sein Sohn, Heinrich jun. (1829-1911) folgte ihm jedenfalls in seinen Fussstapfen nach und führte den von ihm begründeten Kartographieverlag weiter (vgl. WeiachBlog Nr. 1568).

Wann genau Heinrich Keller auf die Idee gekommen ist eine topographische Karte herauszugeben, die mit nach der Natur gezeichneten Kirch-Ansichten glänzt, ist mir ebenfalls nicht bekannt (vielleicht steht dazu etwas in der 1865 erschienenen Vita aus der Feder von J. Hess, vgl. Literatur unten).

Er hat jedenfalls begriffen, was ein Wahrzeichen ist. Und die markanten Gebäude auch kleinerer Gemeinden wie Weiach als separate Vignette auf seinen Planskizzen verewigt:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: PAS 547

Keller verdanken wir denn auch die oben abgebildete, zweitälteste erhalten gebliebene Darstellung der Weiacher Kirche, die man als nach der Natur gezeichnet verstehen darf. Die älteste stammt von Heinrich Meister, ist ebenfalls Teil der Graphischen Sammlung der ZB (Signatur: PAS 4.34_2) und wird auf 1716 datiert (vgl. WeiachBlog Nr. 1456).

Zwei oder drei Bearbeitungsschichten

Über der Darstellung der Kirche finden wir einen Plan von «Weyach» mit Strassen und Häusern, die mit schwarzer Tusche vermerkten Ortsteilbezeichnungen «Oberdorf», «Biel» und «Källen», den Flurnamen «Fasnachtfluh», sowie die Richtungsbezeichnungen «n. Rath», «n. Kaiserstuhl» und «nach Glattfelden». Als Symbole sind ein Mühlezeichen, ein Wirtshauszeichen (auf Grundlinie stehendes Dreieck), die Kennzeichnung «Pf» für das Pfarrhaus, sowie ein Ziegelhüttenzeichen (Doppelwinkel) zu erkennen. Weiter der Mülibach und seine Fortsetzung als Dorfbach (der Sagibach fehlt), ein markanter Einzelbaum (Linden), sowie Rebensignaturen.

Die Experten der Graphischen Sammlung ordnen die Entstehung dieser aquarellierten Zeichnung im Format 7 x 6.5 cm zeitlich «um 1820» ein (vgl. Katalogeintrag). Das kann dann stimmen, wenn man nur die mit schwarzer Tusche gezogenen Elemente in Betracht zieht und sie als die ursprünglichen versteht. Denn hätte Keller das Plänchen nach 1830 gezeichnet, dann müsste das ehafte Wirtshaus zum Sternen bereits seinen heutigen Standort am Beginn der Strasse nach Kaiserstuhl erhalten haben (vgl. WeiachBlog Nr. 944).

Die wohl mit Rötel gezeichnete Doppellinie, die vom (die Mühle im Oberdorf bezeichnenden) sechszackigen Zahnrad- oder Sternsymbol aus relativ geradlinig zur Sternenkreuzung führt (dort wo die Kaiserstuhlerstrasse und die Glattfelderstrasse zusammentreffen) steht für die heutige Stadlerstrasse, die erst in den 1840ern projektiert und gebaut wurde (s. StAZH PLAN S 385 vom August 1844; vgl. WeiachBlog Nr. 1511).

Auch die mit Bleistift eingetragenen Flurnamen sind wohl späteren Datums. Sie präzisieren das mundartliche «Biel» als hochsprachliches «Bühl», dito die «Källen» als «Kellen», die mit dem «Unterdorf» gleichgesetzt wird. Sie bezeichnen den Standort von «Bödmen» (Bedmen) und «Linden» und sie führen die mit Fragezeichen versehenen Namen «Gassäckern», «Hafnergass» sowie «Höhberg» ein. Eine zeitliche Einordnung ist hier nicht möglich.

Die Karte des Cantons Zürich, 1828 bzw. 1831

Zieht man aus dem Verlag Kellers stammende Kartenwerke zu Rate, dann findet man auf der 1828 herausgegebenen «Karte des Cantons Zürich, mit vorzüglicher Hinsicht auf Straßen und Wege und die wichtigern Ortsgebäude» eine etwas seltsame relative Anordnung von Mühle, Wirtshaus, Kirche und Ziegelhütte zueinander (was die Frage aufwirft, welche Plangrundlage dem Stecher Scheuermann vorgelegen hat):

ETH-Bibliothek, Signatur: Rar K 295

Bereits auf der nach der Staatsumwälzung von 1831 nötigen Neuausgabe sind allerdings diese Fehler samt und sonders korrigiert (vgl. nächstes Bild). Die relative Zuordnung der «wichtigern Ortsgebäude» zueinander ist korrekt (gemessen am Stand 1828). Auch der Verlauf der alten Strasse nach Zürich ist hier korrekt wiedergegeben, indem sie über die heutige Bergstrasse führt. Einzig der Ortsteil Chälen («Kallen») ist stiefmütterlich dargestellt:

Zentralbibliothek Zürich, Kartensammlung, Signatur: 16 Kb 05: 3

Bei dieser jüngeren Karte ist es offensichtlich, dass der Kartenstecher das zuoberst gezeigte Plänchen PAS 547 zur Verfügung hatte.

Pech für Keller war allerdings, dass er die Standortverschiebung des Gasthofs Sternen im Jahre 1830 nicht mitbekommen hat (dieser Fehler vererbte sich nämlich in allen folgenden Ausgaben dieser beliebten Karte bis 1879; vgl. WeiachBlog Nr. 1568).

Als Druckgrafik herausgegeben

Mutmasslich ebenfalls von Heinrich Keller herausgegeben (und von Scheuermann gestochen) ist die nachstehende Druckgrafik, die von der Graphischen Sammlung der Zentralbibliothek zeitlich «nicht nach 1850» eingeordnet wird. Sie sei «in Kellers Sammlung "Zürcher-Ortschaften"» erschienen, steht im Katalog weiter. Wie wir weiter oben gesehen haben (Bau der Kunststrasse Seebach-Kaiserstuhl 1845/46), dürfte die Grundlage älter sein und basiert wohl auf der eingangs gezeigten Planskizze:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: Res 441

Dieses von e-rara.ch unter der Nr. 70704 aufgenommene Druckblatt zeigt die Weiacher Kirche mutmasslich nach der Natur. Jedenfalls sind Fenster und Türen ziemlich korrekt eingezeichnet. Nur das mittlere Fenster der Südostfassade mit dem darunterliegenden Nebenportal liegt zu weit links, auf PAS 547 hingegen korrekt.

Zu erkennen ist an derselben Fassade zwischen Haupteingang und erstem Fenster eine Struktur, die man als Sonnenuhr interpretieren kann. Weiter sieht man, wie das Hauptportal von einem Vordach geschützt wird, das keine Seitenwände aufweist, sondern lediglich Stützen. Dieses Vordach ist in ähnlichem Stil bereits auf der Darstellung von Heinrich Meister zu erkennen. Es wurde erst mit der Verlegung des Mauerstücks zwischen Kirche und Altem Gemeindehaus im Jahre 1859 abgebrochen und durch einen geschlossenen Vorbau ersetzt.

Auf dem Dachreiter ist auf der Südostseite klar und deutlich eine quadratische Zeittafel zu erkennen. Auf der Südwestseite des Reiters scheint hingegen keine solche Tafel angebracht zu sein (für die Anzahl Zeittafeln, vgl. WeiachBlog Nr. 1562). Eine künstlerische Freiheit hat sich Keller aber mit Sicherheit genommen. Die in der Realität rechts vom Nebenportal und links vom Hauptportal ansetzenden Teile der schiessschartenbewehrten Friedhofmauer hat der Künstler komplett weggelassen.

Auch in einer kolorierten Ausgabe

Neben der schwarz-weissen gibt es auch eine kolorierte Ausgabe derselben Druckgrafik. Sie wird zeitlich gleich eingeordnet wie die unkolorierte Fassung und trägt bei e-rara.ch die Nr. 70737:

Zentralbibliothek Zürich, Graph. Sammlg. Signatur: ZH, Weiach I, 5

Bereits das Turmkugeldokument Nr. 3 vom 1. September 1763 über die Renovation des Dachreiters enthält Angaben zum Auftrag an den Baumeister (und Maler) Volkart aus Nöschikon. Erwähnt wird, dass er «Oel» und «Farb» selber mitbringen musste, um den von ihm neu beschindelten Dachreiter mit einem Schutzanstrich zu versehen. (Kirchenbauw 2007)

Welche Farbe dieser Anstrich hatte, ist leider nicht bekannt. Wenn wir dem Verlag von Heinrich Keller glauben wollen, dann war es spätestens nach der zweiten Dachreiter-Renovation vom Sommer 1820 (Turmkugeldokument Nr. 5) ein kräftiges Rot. Auch Pfr. Joh. Heinrich Burkhard hat in seinem Dokument vom August 1820 nur erwähnt, dass der Auftragnehmer aus dem Schwarzwald «den ganzen Helm nebst Knopf und Fahnen zweyenmahl mit Oelfarbe anzustreichen» hatte. (Kirchenbauw 2007)

Quellen und Literatur
  • Keller, H.: Weyach. [Ortsplan und Kirche] [um 1820]. Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung, Signatur: PAS 547.
  • Keller, H.; Scheuermann, S. J. J.: Der Canton Zürich mit seinen nähern Angränzungen. Zürich 1828. ETH-Bibliothek Zürich, Signatur: Rar K 295. Link: http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-20744 (Auf dem Umschlag: Kellers Karte des Cantons Zürich, mit vorzüglicher Hinsicht auf Straßen und Wege und die wichtigern Ortsgebäude. Gestochen von J. J. Scheurmann. Zürich, bey Heinrich Keller, Untere Zäune N.° 367, 1828)
  • Keller, H.; Scheuermann, S. J. J.: Der Canton Zürich mit seinen nähern Angränzungen. Zürich 1831. Zentralbibliothek Zürich, Signatur: 16 Kb 05: 3. Link: http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-32229
  • Keller, H.: Weyach. [Karte von Weiach; unterhalb eine kleine Illustration der Dorfkirche] [nicht nach 1850]. Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung. Unkolorierte Radierung,  Signatur: Res 441; e-rara-70704. Kolorierte Radierung, Signatur: ZH, Weiach I, 5; e-rara-70737.
  • Hess, J.: Das Leben des Heinrich Keller von Zürich, Landkarten- und Panorama-Zeichners (1778-1862). Neujahrsblatt der Künstlergesellschaft in Zürich, Jg. 25, Zürich 1865.
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. 2., korrigierte und ergänzte Auflage, April 2007 (pdf, 17156 kB) – S. 49.

Freitag, 21. August 2020

Züri-Vieri

«07.07.07». Am 7. Juli 2007 war das offenbar, als ich einen der mittlerweile ältesten Artikelentwürfe in der Software von Blogger deponiert habe. Mit einem Ausschnitt von der frisch renovierten Fassade des Baumgartner-Jucker-Hauses im Dorfzentrum von Weiach (gleich bei der Bushaltestelle «Weiach, Gemeindehaus»):



Zimmermannshandwerk...

Das abgebildete Detail der Zimmermannskunst ist ein «Züri-Vieri». Man sieht diese Konstruktion an alten Fachwerkhäusern im Zürcher Unterland immer noch recht häufig.

Einen Wikipedia-Artikel, der das Züri-Vieri behandelt, gibt es seit 2013. Der Schweizer Fachbegriff lautet «Flugsparrendreieck» (dieser Sparren liegt frei vor dem Giebel eines Gebäudes). Der Beitrag ist zwar nur zwei Absätze kurz. Aber mit vier [!] Quellen hinterlegt:

«Das Flugsparrendreieck, Sparrendreieck oder umgangssprachlich auch Züri-Vieri ist eine Stützkonstruktion für Vordächer, die ihren historischen Ursprung in der Region Zürich hat. Flusparrendreiecke verhindern das Abrutschen der Flugsparren von steilen Sparrendächern. Sie sind bei Wand- und Zwischenpfetten oder nur bei Wandpfetten angeordnet.[1]

Die Holzkonstruktion wurde ab dem 17. Jahrhundert und wird auch heute noch [2] mit Erfolg angewandt. Die meist kunstvoll verzierten Sparrendreiecke, die visuell an die Zahl 4 erinnern, stellen ein Beispiel der Zimmermannskunst dar.[3] Flugdreiecke wurden als dekorative Elemente auch bei Pfettendächern angebracht, obwohl sie dort keine statische Funktion haben.[4]

Solche Steildächer waren in unserer Gegend häufiger, als man noch Stroh zur Eindeckung verwendete.

... oder philatelistische Kostbarkeit?

Ein «Züri-Vieri» kann aber auch eine Briefmarke sein. Eine aus der Zeit, als der Kanton noch ein eigener Staat mit Posthoheit war, d.h. vor dem 1. Januar 1849 (denn bis 1848 war die Schweiz ein Staatenbund, kein Bundesstaat).

Die Zürcher waren bei der neuen Errungenschaft der Briefmarken ausserordentlich schnell. Im Mai 1840 erschien in England die weltweit erste Briefmarke, die «One Penny Black». Und schon weniger als drei Jahre später klebten auch die Stadtzürcher Marken der Kantonalpost auf ihre Briefe: Ein Züri-Vieri für eine Zustellung in der Stadt, ein Züri-Sächsi für andere Orte im Kantonsgebiet.


Vom 1. März 1843 bis 30. September 1854 konnten die Zürcher mit diesen Briefmarken ihre Post frankieren. Weitere Details im Wikipedia-Artikel über diese beiden (ersten und einzigen) Zürcher Kantonalbriefmarken.

Donnerstag, 20. August 2020

Fundraising-Kampagne mit Vordruckbriefen, Anno 1929

Die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Weiach (die sich vor 90 Jahren noch völlig zu Recht lediglich «Kirchenpflege Weiach» nennen konnte) hat innert weniger Tage eine Fundraising-Aktion aus dem Boden gestampft, die in der Geschichte der Gemeinde wohl ihresgleichen sucht.

Nach dem Angebot des Spenders in spe aus Amerika vom 10. bzw. 20. April 1929 blieb auch nichts anderes übrig als schnell zu handeln. Und so griff die Kirchenpflege zum Mittel eines Vordrucks, der ausser dem genauen Datum (einem Tag im Mai), Adresse, Anrede und Unterschriften so ziemlich alles automatisierte, was die damalige Technik hergab.

Das (einst in einem Ordner abgeheftete) erhalten gebliebene Original im Archiv der Kirchgemeinde trägt die Unterschriften von Walter Zollinger (Präsident) und Jakob Willi (Aktuar):


Obwohl der Autor des WeiachBlog überzeugt ist, dass seine treuen Leserinnen und Leser ohne Ausnahme problemlos in der Lage sein werden, den Text wie oben dargestellt zu entziffern (Bild wenn notwendig durch Anklicken vergrössern), so wird für Computerhirne hier dennoch eine Transkription bereitgestellt:

Die Kirchenpflege Weiach erlaubt sich, mit einer grossen Bitte an Sie zu gelangen. 

Ein Herr Albert Meier geb. 1852 von Wasterkingen, der von 1878-1884 in Weiach wohnte und hernach nach Amerika auswanderte, hat zum Andenken an seine l. Frau und seinen l. Vater, die beide in Weiach gestorben u. beerdigt sind, unserer Kirchgemeinde an eine neue Orgel 10'000 Franken geschenkt. Er stellte aber die Bedingung, dass durch freiwillige Gaben in und ausser der Gemeinde weitere 5'000 Fr. bis zum 15. Okt. 1929 aufgebracht würden, einen schon bestehenden Orgelfond von 1450 Fr. inbegriffen. Um das Legat nun wirklich zu erhalten, müssen wir noch 3550 Fr. auf freiwilligem Wege sammeln. Da wir diese Summe wohl kaum innerhalb der Gemeinde zusammen bringen werden, möchten wir auch auswärtige Bürger oder Freunde von Weiach und darunter auch Sie höfl. bitten, uns einen angemessenen Beitrag an eine neue Orgel zu schenken, damit uns jenes schöne Legat nicht verloren geht, und wir bald an einen Orgelbau heran treten können. Die Kirchgemeinde ihrerseits hätte ausserdem für nötige Umbauten etc. noch etliche Tausend Franken auf dem Steuerwege zu leisten.

Mit Ihrer freundlichen Gabe würden Sie mithelfen, unsere einfachen, gottesdienstlichen Feiern zu bereichern und das Leben in unserer evangelischen Kirche zu fördern. Unserer dankbaren Anerkennung mögen Sie zum Voraus versichert sein.

Gef. Gaben können an die Kirchengutsverwaltung Weiach gesandt werden.

In der angenehmen Hoffnung, dass Sie unserer Bitte entsprechen werden,
zeichnen achtungsvoll

Namens der Kirchenpflege Weiach
der Präsident: [sig.] W. Zollinger.
der Aktuar: [sig.] Jb. Willi.

Quelle und Literatur
  • ERKGA Weiach, Signatur: II.B.5.06.7 Orgel
  • Maurer, E.: Eine neue Orgel für die Kirche Weiach. Weiach, 1966. Hrsg.: Kirchenpflege Weiach – S. 8.
  • Brandenberger, U.: Zeitgeschmack und Holzwurmsorgen. Vor 75 Jahren wurde die erste grosse Weiacher Orgel festlich eingeweiht. Weiacher Geschichte(n) Nr. 68. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli 2005 – S. 11-17. (Gesamtausgabe: S. 214-220)

Dienstag, 18. August 2020

Indikator 267. Fremdgegangene Hektaren inklusive.

Der Indikator 267 von Statistik Kanton Zürich. Das ist die «Landwirtschaftliche Nutzfläche in ha nach Gemeinden».

Die Werte dazu kann jede(r) frei herunterladen und verwenden, denn das sind OGD (Open Government Data). Wie man sich dabei verhauen könnte, punkto Aussagekraft, davon handelt dieser Beitrag.  Und so sehen die Daten aus:

INDIKATOR_JAHR
INDIKATOR_VALUE
1985
277
1990
283
1996
298
2000
285
2005
331
2007
336
2008
329
2009
338
2010
336
2011
333
2012
327
2013
325
2014
315
2015
306
2016
275
2017
274
2018
271

Was glauben Sie, wie werden diese Werte ermittelt? 

Variante A: Die Zahlen werden aus den von den Landwirtschaftsbetrieben gemeldeten landwirtschaftlichen Nutzflächen zusammengerechnet, d.h. Betriebsstandort Gde X = Beitrag 100% für die Zahlen, die in Indikator 267 ausgewiesen werden.

Variante B: Es erfolgt eine Flächenausscheidung, weil in vielen Fällen Lw-Betriebe in verschiedenen Gemeinden, Kantonen oder gar Staaten (für Kt. ZH Deutschland) Nutzflächen bewirtschaften.

Erwarten würde man natürlich Variante B, denn sonst kann man nicht herausfinden, ob die landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gemeindegebiet im Zeitverlauf quantitativ zu- oder abnehmen.

Statistik Kanton Zürich antwortete auf meine Frage lediglich mit dem Hinweis: «Die landwirtschaftliche Nutzerfläche [sic!] (in ha) entspricht der tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Fläche und wird im Rahmen der Landwirtschaftlichen Strukturerhebung erfasst», sowie dem Verweis auf das entsprechende BFS-Dokument.

Die eigentliche Frage, welche Variante denn nun die richtige sei (wenn überhaupt eine davon), konnten sie nicht beantworten, sondern verwiesen auf den tatsächlichen Lieferanten des Datensatzes, das Bundesamt für Statistik.

Es ist nicht die Fläche pro Gemeinde...

Telefonische Rückfrage beim BFS ergibt, dass Variante A zutrifft! Aus der Anzahl Hektaren pro Gemeinde (für Weiach 271 ha per Jahresende 2018) geteilt durch die Anzahl Betriebe (Weiach Ende 2018: 11 Betriebe) ergibt sich tatsächlich die durchschnittliche Anzahl Hektaren pro Betrieb (inkl. Flächen in anderen Gemeinden bzw. Kantonen, aber ohne Ausland): ca. 24.5 Hektar pro Betrieb, das ist mehr als doppelt so viel wie noch 1985 mit 11 Hektar pro Betrieb.

Indikator 267 gibt also nicht die wahre Fläche pro Gemeinde an, sondern die Fläche, welche die auf dem Gebiet der Gemeinde mit ihrem Hauptstandort gemeldeten Betriebe angegeben haben. Die müssen für diese Flächen auch nicht zwingend Direktzahlungen beziehen. Das BFS hat dafür eigene Kriterien, z.B. mind. 1 ha Fläche oder 300 Hühner sowie sieben weitere Grenzwerte (vgl. das oben verlinkte Dokument).

Wollte man die tatsächliche landwirtschaftliche Fläche auf der Gemeindefläche eruieren, dann müsste man die Arealstatistik zu Rate ziehen, die nach Aussagen meines BFS-Gesprächspartners jedoch nur stichprobenweise erhoben wird.

Man könnte es auch genauer haben.

Wenn man nun weiss, dass die im AGIS für die ganze Direktzahlungsbürokratie erfassten Flächen mehr als nur parzellenscharf und in jedem Fall mit der Standortgemeinde der Parzelle hinterlegt sind, dann müsste es ein Leichtes sein, diese Werte flächendeckend und sehr exakt für jede Gemeinde zu errechnen. Und das Jahr für Jahr.

Das geschieht aber nicht, weil die Arealstatistik nur für Raumplanungszwecke erfasst wird. Da reicht es aus, repräsentative Stichproben zu nehmen.

Verstehen Sie jetzt, warum die oben aufgeführten Hektar-Zahlen so stark schwanken? Je nachdem welcher Betrieb aus welcher Gemeinde welches Land pachtete bzw. tatsächlich bewirtschaftet, ändert halt auch der erfasste Wert.

Fazit: Caveat emptor und Anfrage beim BFS fast obligatorisch. Nicht nur für Indikator 267!

Sonntag, 16. August 2020

Unternehmerpech. Auf die falsche Linienführung gesetzt.

Diese schön kolorierte Karte des Kantons Zürich wurde 1869 von Heinrich Keller jun. (1829-1911), dem Inhaber des Landkartenverlags Keller in Zürich, herausgegeben. Es handelt sich um eine Ausgabe der seit 1828 vom Vater des Verlegers immer wieder neu aufgelegten und berichtigten «Carte vom Canton Zürich mit seinen nähern Angränzungen».  Aussen ist allerdings der Titel ein anderer, da wird das Werk «Keller's grössere Wegekarte des Kantons Zürich mit Kirch-Ansichten.
Zürich, Verlag von Hch. Keller» genannt.



Der Ausschnitt zeigt die Nordwestecke des Kantons mit «Weyach», «Zweidlen» und «Rath» (man beachte die Schreibweisen, Weiach mit -y-, Zweidlen mit -i-!). Die Karte verzeichnet «Sanzen-Berg», «Hacken-Bg.», «Stadler-Berg», «Fasnachtfluh» und «Steinberg», sogar den Dorfteil «Källen». Auf der badischen Seite des Rheins: «Röteln», «HochThengen», Herdern und Günzgen.

Die versprochenen «Kirch-Ansichten» findet man auch: kleine Zeichnungen der jeweiligen Pfarrkirche in Hohentengen, Weiach, Glattfelden, Stadel und Bachs, ja sogar der Fisibacher Kapelle, die auch dort eingezeichnet sind, wo sie im jeweiligen Ort tatsächlich stehen, inklusive korrekter Ausrichtung. Sogar die Schlösser Schwarzwasserstelz und Rötteln haben eine eigene detailverliebte Miniaturzeichnung erhalten.

Alles ist in korrekten Proportionen und schon fast so exakt wie wir es heute gewohnt sind. Und doch: so ganz nach den tatsächlichen Gegebenheiten geht diese Karte nicht.

Eine projektierte Linie für existent verkauft

Wer die heutige Linienführung der Eisenbahn im Kopf hat, dem ist nicht entgangen, dass das Trassee ab Weiach-Kaiserstuhl nach Osten einen sehr seltsamen Verlauf nimmt. Da gibt es eine «Station Aarüti», eine an der Wagenbreche (dem Übergang in den untersten Abschnitt des Tösstals) und schliesslich eine in Rorbas, bevor sich die Strecke weiter nach Winterthur schwingt.

Ja, diese Streckenführung war seitens der Stadt Winterthur tatsächlich einmal so geplant, bis dann die Bülacher (sinnigerweise blau unterliniert auf diesem Exemplar) mit massivem Lobbying (dem sog. Dettenbergkrieg von 1871 bis 1873) dafür gesorgt haben, dass die Linienführung durch den Dettenberg und über Eglisau zur Ausführung kam. Deshalb wurde der Bahnhof östlich des Tunnels in Embrach gebaut, Glattfelden erhielt gleich zwei Stationen, eine unter eigenem Namen (die aber weit östlich auf Bülacher Boden steht) und eine mit dem Namen Zweidlen, die aber näher bei Rheinsfelden platziert ist.

Dumm gelaufen für den Unternehmer Keller. Da hatte er auf das falsche Pferd gesetzt und bereits ab 1874 war diese Karte offensichtlich nicht mehr à jour.

Ehafte Taverne und Grenzverlauf

Es gibt allerdings noch zwei weitere Fehler, die aus Weiacher Sicht auffallen.

Zum einen der bereits seit 1830 (!) falsch eingezeichnete Standort des Gasthofs Sternen, dessen damaliger Standortwechsel von der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse an den Beginn der Kaiserstuhlerstrasse vom Kartenverlag Keller auch nach fast vierzig Jahren nicht erkannt worden war. (vgl. WeiachBlog Nr. 944)

Zum andern der Verlauf der Kantonsgrenze bei Kaiserstuhl, die auf der Karte eindeutig zu nahe an der östlichen Stadtmauer vorbeiführt, ein Umstand, der durch Zusammenlegung von Gemeinde- und Kantonsgrenze 1859/60 behördlicherseits neu reguliert worden war, sodass nun kein Kaiserstuhler Gebiet mehr im Kanton Zürich lag (vgl. Brandenberger 2016).

Quelle und Literatur
  • Keller, Hch. jun.: Keller's grössere Wegekarte des Kantons Zürich mit Kirch-Ansichten. Zentralbibliothek Zürich, Kartensammlung, Signatur: 16 Kb 06: 4 -- http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-32233
  • Hildebrandt, W.: Der “Dettenbergkrieg”, 1871-1873. Band 7. Neujahrsblatt 1930 für Bülach und das Zürcher Unterland. Hrsg. v. der Lesegesellschaft Bülach. Bülach 1929.
  • Brandenberger, U.: Wo der «Sternen» und die Ziegelhütte standen. WeiachBlog Nr. 944 vom 29. Oktober 2010.
  • Brandenberger, U.: Grenzen der Stadt Kaiserstuhl gestern und heute. Vortrag vor der Generalversammlung Pro Kaiserstuhl, 26. Februar 2016 – S. 50 u. 55-57.

Samstag, 15. August 2020

Hiatusdiphthongierung. Eine Diagnosestellung

Woran haben Sie beim Lesen dieses Titels gedacht? An eine furchtbare Krankheit?

Nun, das ist tatsächlich ein Fachwort, das eine Diagnose stellt. Wenn auch eine linguistische. Eine, die mein zwei Jahrzehnte währendes Stochern im Nebel (seit Weiacher Geschichte(n) Nr. 2 vom Januar 2000) vorerst einmal beendet.

Die Diagnose betrifft zwar vor allem die frühe Phase des Wandels in der Schreibweise des Ortsnamens «Weiach» seit dem Mittelalter, berührt aber auch seine Aussprache. Und letztlich die spätere Entwicklung bis heute.

Eine Lücke in der Sprache

Hiatusdiphthongierung ist eine Erklärung für das im jüngst publizierten Chuchichäschtli-Artikel (WeiachBlog Nr. 1552) aufgezeigte Problem der Aussprache des Ortsnamens. Oder anders formuliert: dieses Konzept erläutert, weshalb man den Trennstrich zwischen den Silben nicht wie in «Wei-ach» setzen sollte, sondern eigentlich wie in «We-iach».

Doch alles der Reihe nach.

Der Fachbegriff Hiatusdiphthongierung bezeichnet nach dem Glossar von Ad Fontes (einer Plattform, die beim Lesen alter Handschriften und der Archivarbeit enorm hilfreich ist) einen Effekt, der beim Wandel vom Mittelhochdeutschen in die Frühformen des Neuhochdeutschen auftrat:

«Lautlicher Wandel, bei dem die mhd. Langvokale î, û und iu (lang u) zu ei, au und eu wurden, wenn sie in Hiatusstellung auftraten, d.h. dass zwei Vokale aufeinander folgen, aber zu verschiedenen Silben gehören wie mhd. bû-en oder wî-er.»

Ein Hiatus oder Hiat ist ein Spalt oder eine Kluft. In der Linguistik wird damit das auch in der Aussprache sich bemerkbar machende Phänomen bezeichnet, das auftritt, wenn auf beiden Seiten einer Silbengrenze ein Vokal oder Diphthong steht, wie beispielsweise in «Ru-ine» oder «Re-aktion».

Ein Diphthong (nicht zu verwechseln mit einem Umlaut) ist ein Doppellaut («Di» steht für die Zahl 2), der aus zwei verschiedenen Vokalen innerhalb einer einzigen Silbe besteht.

Der Ortsname «Wiach» (vgl. die älteste erhalten gebliebene Notierung in WeiachBlog Nr. 1400), später häufiger als «Wyach» geschrieben, wurde damit zu «Weyach» und schliesslich zu «Weiach».

Der Wechsel von Mittelhochdeutsch zu Frühneuhochdeutsch

In der Deutschschweiz ereignete sich dieser Wandel (im Gegensatz zu anderen deutschsprachigen Gegenden, wo er offenbar schon um 1350 stattgefunden hat) erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts (vgl. den Artikel zur Mittelhochdeutschen Sprache in der Wikipedia).

In einigen Regionen, wie der Zentralschweiz, dem Freiburgischen, vor allem aber dem Oberwallis, wurde dieser Schritt von den dort Einheimischen bis heute nicht nachvollzogen.

Sprachwissenschaftler haben vor einigen Jahrzehnten, als die Mobilität noch nicht so ausgeprägt war wie heute, die Aussprache ermittelt und deshalb kann man auf Karten Isoglossen zeichnen. Das sind Linien, die Gebiete mit unterschiedlichem Wortgebrauch voneinander abgrenzen, siehe den Sprachatlas der Deutschen Schweiz.

Auch bei der Hiatusdiphthongierung zieht sich eine solche Grenze quer durch die Deutschschweiz. Wie die Lokalenzyklopädie Chamapedia für die Zuger Gemeinde Cham feststellt (und auf einer Karte abbildet), ist die dort früher übliche Sprache in diesem Punkt eine andere als die in der Nachbargemeinde Zug. Dort hat sich die alte Lautung des Mittelhochdeutschen erhalten. Man sagt dort «schnyye», «Blyyschtift», «buue». In Cham hingegen heisst es «schneïe», «Bleïschtift», «boüe», wie das auch in Weiach der Fall ist.

Das Trema hätte man nicht entsorgen dürfen

Bei den Doppelpunkten über den «i» der Chamer Beispiele (sog. diakritische Zeichen) handelt es sich nicht etwa um eine Abkürzung für ein «e» (in alter Sütterlinschrift), was einen Umlaut anzeigen würde, sondern um ein Tremazeichen, also um Trennpunkte. Die machen genau diesen Hiat deutlich.

Und ebendeshalb hat man früher auch Weÿach geschrieben (vgl. die Abbildung in WeiachBlog Nr. 1552 aus dem Weissen Register, das 1717 entstanden ist).

Wenn man dieses diakritische Zeichen fahrlässigerweise weglässt, dann fehlt das Signal für den Leser, dass es sich im Fall von «Weiach» eben NICHT um einen Diphthong -ei- handelt.

Die moderne, querbeet vereinheitlichungswütige Zeit und die Verwendung von Schreibmaschinen mit Tastaturen, die die Darstellung eines Trema höchst umständlich machen (Platz hatte es nur für Umlaute), das alles hat dazu beigetragen, dass die alte Aussprache mit dem Hiat fast nur noch in der Erinnerung der schon länger Ortsansässigen erhalten geblieben ist.

Die überwiegende Mehrheit aller Anderen glaubt deshalb im Angesicht von «Weiach», einen Diphthong -ei- vor sich zu haben. Der selbstverständlich auch so ausgesprochen werden muss.

Et voilà, da haben wir des Chuchichäschtlis Geheimnis: einen Sprachbetriebsunfall.

Was wäre gewesen, wenn...

P.S.: Da gab es im 13. und 14. Jahrhundert doch einmal die Schreibweisen «Wiiach» bzw. «Wijach». Würde unser Dorf auf der südlichen Seite der Isoglosse liegen, dann wäre der Unfall möglicherweise nicht passiert. Auch nicht bei einer Schreibweise «Wejach». Da hätte man wohl die Silbengrenze eher zwischen e und j gesetzt. Unabhängig davon, ob man das -j- als Halbvokal oder Halbkonsonant versteht.

Danksagung

Der Dank für die Diagnose geht an die Mitarbeiter des Projekts Zürcher Siedlungsnamenbuch. In deren Eintrag zur Gemeinde Weiach (Abschnitt Deutung) auf ortsnamen.ch habe ich das zungenbrecherische Fachwort nämlich jüngst gefunden. Weiterer Dank an Chamapedia und Ad Fontes.

Freitag, 14. August 2020

Fasnachtflue. Falsche Geolokalisierung mit Folgen

Im Rahmen des von 2016 bis 2022 laufenden Projekts Die Siedlungsnamen des Kantons Zürich (TopZH) wird an einem Weiacher Beispiel ein praktisches Problem der Kartographie offensichtlich.

Es geht um die Frage, wie man einen Flur-, Siedlungs- oder Ortsnamen auf dem Kartenblatt korrekt platziert. Dabei hat der Zeichner der Karte ein Optimierungsproblem: soll er/sie versuchen, möglichst wenig dargestellte Information zu verlieren, oder soll versucht werden, einen Flurnamen gegen alle Regeln der Ästhetik und gegen Kriterien der Lesbarkeit (also notfalls auch über Signaturen von Häusern hinweg) historisch korrekt zu verorten?

Wo zum Kuckuck setze ich den Namen auf die Karte?

Das Problem tritt vor allem dann auf, wenn gebaut wird, wenn also z.B. Strassen neu ein bisher kartographisch unzerteiltes Gebiet durchschneiden. Dann muss der Flurname in die Lücke zwischen die neuen Strassen platziert werden. So geschehen im Hasli nach dem Bau der neuen Flurstrassen. Ein ähnliches Problem trat in der Chälen auf, als die zunehmende Überbauung des westlichen Teils der Geländemulde, in der der Weiacher Dorfkern liegt, den Flurnamen «Chrieg» auf eine der wenigen noch landwirtschaftlich genutzten Parzellen nahe der Riemlistrasse verwies. Und damit noch weiter weg von seiner historischen Verortung im 19. Jahrhundert (gemäss Topographischer Karte des Kantons Zürich, sog. Wildkarte).

In all diesen Fällen ist für Betrachter einer neuen Karte nicht ersichtlich, dass da eine Verschiebung erfolgt ist. Und folgerichtig wird er/sie dann annehmen, dass der Schwerpunkt der Bezeichnung auf der Karte auch der tatsächlichen Lage dieser Flur entsprechen müsse.

Im Gebiet des ehemaligen Bahnhofs Weiach-Kaiserstuhl sieht man die Diskrepanz zwischen der Lokalisierung eines Flurnamens und der Namensgebung einer neuen Strasse: Der Schwerpunkt des Flurnamens ist kartographisch nach wie vor korrekt platziert. Die Namensgebung «Im See» für die neue Sackgasse auf dem Areal des früheren Restaurants Bahnhof erweckt durch die Präposition den Eindruck, der See sei exakt dort zu finden gewesen, wo sich heute die gleichnamige Überbauung befindet. Hier hat die Gemeinde geschnitzert. In den obigen Fällen die Swisstopo.

Zu entschärfen ist das Problem wohl nur dadurch, dass man einem Flurnamen eine Koordinate (oder ein von einem Polygonzug umgrenztes Gebiet) zuordnet, die der Darstellung hinterlegt ist und in Zweifelsfällen abgerufen werden kann (vgl. das Beispiel des Ortsteils Chälen).

Fasnachtflue falsch geolokalisiert

Im Falle «Fasnachtflue» handelt es sich um einen offensichtlichen, in neuerer Zeit aufgetretenen Zuordnungsfehler, wie man anhand der verfügbaren Quellen belegen kann.

Die abgebildete Karte zeigt, wie der Flurname Fasnachtflue auf die Karte gelegt wurde:


Das Lokalisierungssymbol steht auf derjenigen Koordinate (675600/267850), die indirekt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (vor 1958) von Prof. Bruno Boesch ermittelt wurde. Er hat Karteikarten für jeden Flurnamen angelegt (vgl. die Karten 11 und 20 für Weiach; vgl. StAZH O 471.1 Sammlung der Orts- und Flurnamen des Kantons Zürich, Belege 1951-1977):



Weiter hat Boesch diese Weiacher Flurnamen 1958 auf einem Plan im Massstab 1:5000 lokalisiert (Ausschnitt für die obigen Namen; StAZH O 471.2; Flurnamenpläne):


Wie man sieht, zieht Boesch die Fasnachtflue sozusagen halb auf das Plateau hinauf, was Alteingesessene (wie auch der hier Schreibende) allerdings anders sehen. Unklar ist jedenfalls, ob Boesch den Plan auch seinem Gewährsmann Alb. Meierhofer (vgl. Belegkarte 1; mutmasslich der damalige Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer) vorgelegt hat.

Unabhängig davon ist folgende Feststellung: Bei einem Vergleich mit dem auf dem GIS des Kantons Zürich (maps.zh.ch) hinterlegten Plan zur Karte der Landestopographie 1956/65 wird klar, dass die Höhenkurve, die Pt. 504 umschliesst, eindeutig ausserhalb der Boesch'schen Fläche «Fasnachtflue 11» liegt.


Der Schwerpunkt dieser Fläche «Fasnachtflue 11» dürfte auf die im ZHbr-Datensatz (auf ortsnamen.ch) angeführte Koordinate zu liegen kommen:


Aus dem Eintrag auf dem Reiter ZHbr geht klar hervor, dass es sich bei diesem Flurnamen nach Meinung der Gewährsperson(en) um den Hang östlich oberhalb des Ortszentrums von Weiach handelt. 

Diese Flur liegt eindeutig unter dem Gipfelpunkt und schliesst diesen nicht mit ein, sonst würde es nicht heissen «I de Fasnachtflue», sondern «Uf de Fasnachtflue». 

In die gleiche Richtung verweist der am Jahr 1560 verankerte Beleg «wÿngarten ... an der Faßnacht fluo» aus StAZH F II a 318 (einem Urbar des Amtes Oetenbach). Denn Rebberge setzt man in aller Regel an Hänge, nicht auf Hügel.

Kongruent dazu äussert sich Walter Zollinger, Ortschronist und langjähriger Weiacher Lehrer (1919 bis 1962) in seiner 1972 erschienenen Monographie zur Ortsgeschichte (vgl. S. 85):

«Ebnet»: «oberhalb Büchlihau, rechts der Strasse»
«Fasnachtflue»: «unterhalb Ebnet»

Wie in alten Zeiten üblich werden die Flurnamen in ihrer relativen Lage zueinander eingeordnet. Vom Dorfzentrum aus gesehen liegt der Ebnet tatsächlich rechts der Büechlihaustrasse. Auch der Niveauunterschied zwischen Fasnachtflue und Ebnet wird eindeutig betont. Die Flue liegt «unterhalb» des Plateaus.

Die Landestopographie war früher anderer Meinung

Dazu passt auch die Angabe auf alten Karten der Landestopographie, die auf map.geo.admin.ch über die «Zeitreise» verfügbar sind:

Von 1882 bis 1955 war die Fasnachtflue auf den offiziellen Karten des Bundes noch als «Fastnachtflue» verzeichnet, erst seit 1956 in der heutigen Schreibweise ohne «t». Unabhängig von der Schreibweise war die Platzierung an der korrekten Stelle, nämlich im Bereich des Abhangs. Das blieb so bis 1993.

Beim Wechsel auf 1994 wurde der Ortsname «Weiach» vom Osten des Dorfzentrums in den Süden desselben verschoben und der Flurname «Fasnachtflue» hüpfte gleichzeitig Richtung Norden. Gut möglich, dass der Kartograph sich einerseits an der Platzierung über der Rebensignatur gestört hat und sich andererseits durch die Bezeichnung «Flue» dazu animiert sah, einen (seiner Meinung nach durch die Positionierung des Ortsnamens Weiach entstandenen) Fehler zu korrigieren.

Unter «Flue» wurde also in Wabern primär die Erhebung verstanden (wie das an vielen anderen Orten auch der Fall ist). Und eben nicht wie in Weiach in erster Linie der Abhang darunter. Konsequenterweise ist jetzt auch die Georeferenzierung in swissNAMES3D eine, die eindeutig auf den Punkt 504 verweist und die Objektart «Huegel» zuordnet:


Die von swisstopo angegebene Koordinate (675749/267826) ist exakt dieser Punkt 504.

FAZIT: Wie an alten L+T-Karten, der Historischen Belegsammlung von Flurnamen (Fundstelle von 1560; vgl. StAZH O 471.3-4), sowie der ortshistorischen Literatur (Zollinger 1972) aufgezeigt werden kann, ist diese neue Lokalisierung jedoch eindeutig falsch. Und sie hat bereits zu sekundären Fehlinterpretationen geführt.

Fehlinterpretationen folgen auf dem Fuss

Ohne die Umfunktionierung der Fasnachtflue zum Hügel wären die Bearbeiter/innen des Projekts Siedlungsnamen des Kantons Zürich in der Beschreibung zum Ortsnamen Weiach nicht auf die folgende Interpretation gekommen: «Auf dem Gemeindegebiet finden sich Überreste prähistorischer Siedlungen (Fasnachtsflue, Winkelwiesen), [...]» (Hervorhebung: WeiachBlog).

Bislang war in allen Publikationen (auch den neueren der Zürcher Kantonsarchäologie) klar, dass die Wallanlagen auf dem Hügel unmittelbar oberhalb des Dorfkerns den Flurnamen «Ebnet» tragen. Die noch weiter östlich gelegene Felsformation mit der besser erhaltenen Wall-Graben-Anlage wird «Wörndel», wahlweise auch «Leuenchopf» genannt.

Konzediert werden muss allerdings, dass die Kantonsarchäologie (in Archäologie im Kanton Zürich 2001-2002, Band 17 (2004) – S. 40) auch schon folgenden Titel gewählt hat: «Weiach. Fasnachtsflue, Leuenchopf/Wörndel. Prähistorische Siedlungsplätze. Geländebegehungen.» Mit Blick auf die Karte von Boesch (v. 1958) war diese Flurnamenzuordnung zu erwarten.