Sonntag, 19. Mai 2019

STAF-Kuhhandel und Entwaffnungs-Richtlinie

Ein schwarzer Tag, dieser heutige Abstimmungssonntag. Gleich zwei Schläge gegen Selbstbestimmung und Freiheit. Und weitere zwei Unterwerfungssignale gegenüber dem EU-Diktat. Zu den beiden eidgenössischen Vorlagen, vgl. die Erläuterungen des Bundesrates (pdf, 830 KB).

STAF-Kuhhandel

Da ist zum einem das unsägliche Paket «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (STAF). Es verletzt in eklatanter Weise das Gebot der Einheit der Materie und war nur dazu gedacht, im Verbund mit der üblichen Angstkampagne den Stimmbürger einzuseifen. Auf Kantons- und Bundesebene ist es schlank durchgewunken worden.

Ganze drei Gemeinden (Hagenbuch, Fischenthal und Adlikon) erwiesen sich im Kanton Zürich als letzte Bastionen des Widerstandes - eine Mehrheit der Abstimmenden legte dort ein NEIN ein. In Weiach liess sich in dieser Frage die Mehrheit über den Tisch ziehen (54.34% Ja-Stimmende) und nickte diesen Kuhhandel ab. Schon bei der FABI-Vorlage hatten wir ja diese Verquickung von Steuerrecht und Verkehrspolitik. Hier nun von AHV und Steuern. Leider werden solche Verklammerungen von Vorlagen mit den Jahren immer dreister und verletzen zunehmend die Einheit der Materie, was die Ermittlung des Volkswillens verfälscht.

Entwaffnungs-Richtlinie

Anders sieht es in Weiach bei der EU-Waffenrichtlinie aus, eine Vorlage die ebenfalls mit einer Drohkulisse verbunden wurde. Nämlich der impliziten Androhung eines Rauswurfs aus dem Schengen-Raum, sollte es die Schweiz wagen, sich dagegen zu stellen.

Hier zeigt sich wieder einmal der Bible Belt mit den traditionalistischen Gemeinden im Oberland, Weinland und Unterland, in denen eine Mehrheit der Abstimmenden dem Vorhaben die rote Karte zeigen. Es sind sozusagen die letzten gallischen Dörfer im Kampf um die Freiheit.

Das Recht eines Bürgers auf Waffenbesitz ist ein Freiheitsrecht, das nur Diktaturen und totalitäre Systeme beschneiden.

Verhausschweinte Städter

Wie sehr die Verhausschweinung einer Mehrheit der Bevölkerung gerade in der Stadt Zürich und am Zürichsee fortgeschritten ist, zeigt die Karte ebenso eindrücklich.

Eine Mehrheit der Zürcher hat vergessen, dass Sicherheit nicht mit der Preisgabe von Freiheit gekauft werden kann. Man ist bereit dem Staat die totale Macht zu geben. Und denkt nicht weiter als bis zur eigenen Nasenspitze.

Dienstag, 7. Mai 2019

Wenn Bibliothekare kreativ werden müssen

Als es um die bibliographische Erfassung der ersten zwischen harte Buchdeckel gepackten Monographie zur Geschichte von Weiach ging, mussten sich die Katalogisierer in den Bibliotheken erstmals entscheiden: Wie gehen wir mit den unterschiedlichen Titeln auf dem Buchrücken, dem Einband und auf dem Titelblatt um? In der Regel nahmen sie dann den Titel auf dem Titelblatt im Innern des Büchleins «Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» auf ihre Katalogkarten auf. Für die nicht dokumentalistisch gebildeten Leser hingegen wurde der Rückentitel «Chronik Weiach» massgebend (vgl. Habent sua fata libelli, WeiachBlog Nr. 1350 v. 11. September 2017). Manchmal ist umgangssprachlich sogar nur von der «Chronik» die Rede.

Wenn nun, wie im Februar 2019, der volkstümliche Name einer Publikation zum neuen offiziellen Titel wird («Mitteilungsblatt» statt «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach», vgl. WeiachBlog Nr. 1391) und dieser Titel mit einem Schrift-Logo verbunden auf dem Titelblatt prangt, dann müssen die Bibliotheksangestellten erneut kreativ werden. Mit unterschiedlichen Resultaten, wie man in den Bibliothekskatalogen HELVETICAT und NEBIS sehen kann.

Wie es die Schweizerische Nationalbibliothek macht...

Die Nationalbibliothek, die alle schweizbezogenen Publikationen (Helvetica) sammelt, hat den neuen Titel unter dem Datensatzfeld «Anderer Titel» erfasst: «Titel ‹2.2019-›: Mitteilungsblatt / Gemeinde Weiach». Die im Impressum stehende, angestammte Bezeichnung «Publikationsorgan der Gemeinde Weiach» wird in eckigen Klammern (da nicht eigentlicher Titelbestandteil) hinter den (ehemaligen) Titel gestellt. In Bern hält man also sozusagen am alten Titel fest:


Die Allgemeine Fussnote weist darauf hin, seit wann die Nationalbibliothek die Mitteilungen aus Weiach sammelt: Dezember 2007.

... und wie die Zentralbibliothek Zürich

Anders in Zürich. Dort ist der Titel der seit Februar offizielle, ergänzt um die Impressumsangabe (allerdings ohne eckige Klammern). Für den alten Titel hat man das Feld Verwandte Titel verwendet: «Früherer Titel: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach: Januar 2003-Januar 2019». Und schliesslich gibt es noch das Feld Einheitstitel: «Mitteilungsblatt (Gemeinde Weiach)».
Wie man dem Eintrag ausserdem ansieht, findet sich da zur Zeit noch der Irrtum, die MGW würden erst seit 2003 erscheinen (dadurch bedingt, dass die Gemeindeverwaltung die Zentralbibliothek erst seit besagtem Jahr auf dem Verteiler hat).

Und schliesslich haben wir im untersten Feld die Information, dass die früheren Jahrgänge in der sog. Speicherbibliothek in Büron LU lagern. Das ist ein als Hochregallager gebauter, gemeinsamer «Büchersilo» verschiedener Schweizer Bibliotheken, die auf diese Weise ihre Platzprobleme gelöst haben. Will man ein Werk aus dieser Speicherbibliothek einsehen, dann ist darauf zu achten, dass es a) 24 bis 48 Stunden dauert (d.h. 2 Arbeitstage) bis es in Zürich verfügbar ist und b) ob es dem «Individualbestand ZB» angehört. Nur wenn letzteres zutrifft, erhält man das Original. Steht da der Vermerk «Kollektivbestand» sind nur Kopien erhältlich (Quelle: mündliche Auskunft der ZB vom 7. Mai 2019; siehe auch https://www.nebis.ch/de/bibliotheken/speicherbibliothek/).

Lasst viele Katalogblumen blühen

Die Gemeindeverwaltung hat also nach 1972 und 1984 (1. und 2. Auflage von Zollingers eingangs erwähnter Monographie) erneut dafür gesorgt, viele bibliothekarische Blumen erblühen zu lassen. Grösstmögliche Vielfalt, wie man auf swissbib.ch sehen kann, denn nur zwei Bibliotheken haben das Weycher Mitteilungsblatt in ihren Beständen:


Weiterführende Artikel zum Thema Mitteilungsblatt

Montag, 6. Mai 2019

Korrigendum Paginierung Weiacher Geschichte(n) 104 u. 105

Ein Hinweis in eigener Sache: Gestern ist mir ein Fehler in der Gesamtausgabe der Weiacher Geschichte(n) aufgefallen. Die Seitennummerierung stimmt nicht durchgehend.

Im Inhaltsverzeichnis (vgl. Abbildung) sind die Seitenzahlen korrekt angegeben, in den zwei Artikeln Nr. 104 und 105 selber hingegen nicht.



Die Seite 409 fehlt in der Paginierung des Artikels Nr. 104. Statt 409-413 wird die Seitenzählung 410-414 verwendet. In Nr. 105 wird diese irrtümlich um 1 Seite verschobene Paginierung fortgesetzt: Statt korrekt 414-419 werden die Seiten 415-420 gezählt. Ab Nr. 106 ist die Paginierung hingegen auch im jeweiligen Artikel selber wieder korrekt (Seiten 420-423 für Nr. 106). Die Seite 420 gibt es also doppelt - auf Kosten der Seite 409!

Dieser Fehler ist mir im Sommer 2008 unterlaufen. Warum ich ihn erst so spät entdeckt habe, ist auch klar. Bei der Erstellung der Gesamtausgabe in einer Datei Anfang 2017 hat die Nummerierung mit der im PDF-Viewer gezeigten Anzahl Seiten übereingestimmt. Es gab daher keinen Anlass stutzig zu werden.

Bis ich die Gesamtausgabe 2017 gestern zur seitengenauen Referenzierung einer Textstelle in WeiachBlog Nr. 1396 verwendet habe. Und so über das doppelte Lottchen «Seite 420» gestolpert bin.

Getroffene Korrekturmassnahmen

Die beiden Artikel 104 und 105 sind per heute mit dem Vermerk «Gesamtausgabe 2019» versehen richtig paginiert und auf weiachergeschichten.ch publiziert worden. Die fehlerhaften Artikel von 2008 (online seit 5. Dezember 2009) wurden gelöscht.

Die Gesamtausgabe in einer Datei bleibt hingegen online, ergänzt mit einem Verweis auf dieses Korrigendum neben dem Link.

Bei Seitenreferenzierungen von Drittautoren zwischen Sommer 2008 und (mindestens) Mai 2019 ist weiterhin die Verschiebung zu berücksichtigen!

BTW: Diese Korrektur zeigt einmal mehr, warum es wichtig ist, bei Online-Quellen immer auch das Download-Datum anzugeben. Bei der Monographie «Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Ortes» beispielsweise gibt es zwischen 2003 und heute nicht nur eine 3., 4., 5. und 6. Auflage, sondern auch noch mehrere Ausgaben pro Auflage. Es empfiehlt sich daher, bei Literaturangaben immer auch den Monat (und nicht nur das Jahr) anzugeben!

Sonntag, 5. Mai 2019

Wo stand die alte Kirche im Oberdorf? Eine Spurensuche

Vor dem Bau der Kirche im Bühl, der im Herbst 1705 begonnen und im Sommer 1706 vollendet wurde, stand die Weiacher Kirche im Oberdorf. Wo genau, wissen wir bis heute nicht. Dieser Artikel versucht anhand der vorhandenen Informationen eine Annäherung.

Alte Kirche «geschlissen»

Mit der Baubewilligung für die neue Kirche war der obrigkeitliche Auftrag verbunden, dass die alte Kirche «geschlissen», also abgerissen werden solle (vgl. StAZH B II 690. Ratsmanual des Baptistalrats des Stadtschreibers, 1705 – Pag. 38 – 8. September 1705). Daran dürften sich die Weiacher gehalten haben – und deshalb gab es danach auch kein altes Gemäuer (wie um 1594, als die vorreformatorische Kapelle in einem Weidgangsstreit als Wegmarke genannt wurde, vgl. WeiachBlog Nr. 1353).

Bloss das Gräberfeld des Friedhofs blieb erhalten, wie man in den Jahrhunderten danach anhand von Knochenfunden immer wieder feststellen konnte (vgl. WeiachBlog Nr. 285). In früheren Jahrzehnten wussten die Weiacher deshalb noch, wo in etwa der Standort ihres alten Kirchhofes gewesen sein muss. Bestätigt wurden die Erzählungen der alten Weiacherinnen und Weiacher aufgrund solcher Funde.

Verdachtsfläche «Alte Kirche Weiach»

Im besten Fall können von der alten Kirche also die Fundamente übriggeblieben sein. Und deshalb hat der Kanton im Oberdorf auch eine sogenannte «Archäologische Zone» ausgeschieden. Die archäologischen Zonenpläne stellen einen «Verdachtsflächen-Kataster» dar. Bauliche Bodeneingriffe innerhalb dieser Verdachtsflächen sind der Kantonsarchäologie vorgängig zu melden.

(Bild: GIS-Browser des Kantons Zürich. Karte «Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte»)

Wie kommen die Behörden dazu, diese Zone so abzugrenzen wie auf der Karte ersichtlich? Sie haben sich auf die 1972 erschienene Monographie Walter Zollingers abgestützt, wo es auf S. 30 heisst: «Daneben geht aus einem Dokument, das im Kirchenturmknopf lag, hervor, dass zu jener Zeit [spätes 16. Jahrhundert] die alte Kirche, wohl eher Kapelle, im Oberdorf an der alten Zürcherstrasse auf dem Platz ‹über dem gegenwärtigen obern Gemeindewaschhaus ... gestanden.›» habe.

Vier Quellen, vier Triangulationspunkte unterschiedlicher Güte

Bislang sind vier Angaben zum Standort bekannt, denen wir nachgehen:

Nr. 1: Güterverzeichnis (Urbar) des Amtes Oetenbach 1560
Nr. 2: Vogel 1845 (verwendet von Maurer 1965)
Nr. 3: Turmkugeldokument von 1855 (verwendet von Zollinger 1972)
Nr. 4: Mesmer als Zuname (unbekannter Zeitpunkt, vgl. WeiachBlog Nr. 285)

A) Oetenbacher Urbar, 1560

Das Urbar der Besitztümer des früheren Klosters Oetenbach, die nach der Reformation an den Zürcher Staat fielen und als Amt Oetenbach verwaltet wurden trägt den Titel: «Urbar über des Closters Ottenbych jerliche Zins unnd Gülten [...], alles also uss des Closters Briefen, alten Urbaren und Gewarsammen gezogen, euch von nüwem bereyniget, beschryben und volendet [...] 1560» (Signatur: StAZH F II a 318). Auf Blatt 246 ist der sogenannte Brandhof erwähnt:

«Des Brandhofs hüßer und gueter. Erstlichs hat dißer hof ein huß, Hofstatt, Schüren, schwÿnstal unnd ein Krutgarten. Im Dorff Wÿach. Zur einen sidten nebent dem kilchhoff und zur anderen nebent der Landtstraß gelegen.» (Transkription durch Verfasser dieses Artikels ab Original, StAZH F II a 318, fol. 246)

Zollinger hat in seiner Monographie 1972 (S. 18, vgl. Link oben) eine Urkunde von 1381 so «zitiert», dass der Eindruck entstanden ist, die Kirche im Oberdorf habe bereits im Spätmittelalter bestanden. Zollinger vermischt nämlich die Informationen über eine alte Kapellen-Ruine (Weidgangsstreit von 1594, vgl. Link auf WeiachBlog Nr. 1353 oben) mit den Urbar-Angaben von 1560.

Weiter nimmt er an, dass die Oberdorfstrasse früher die sogenannte Zürcherstrasse gewesen sei. Diese Interpretation hat Isabell Hermann 1997 (Die Bauernhäuser des Kantons Zürich Bd. 3, S. 274) aufgenommen (sie spricht von der «alten Durchgangsstrasse») und interpretiert das «Vielzweckbauernhaus von 1647 in Weiach (Vers.-Nr. 287)» als Teil des Brandhofs: «Möglicherweise geht der von 1240d datierte Keller [...] auf ein Nebengebäude des Brandhofes, auf den Speicher oder die Trotte, zurück.» Ob es sich bei der heutigen Liegenschaft Oberdorfstrasse 27 tatsächlich um einen Teil des Brandhofs gehandelt hat, ist meines Erachtens nicht genügend gesichert.

Wo also lag das Betriebszentrum des Brandhofs Mitte des 16. Jahrhunderts? Zu berücksichtigen ist, dass die heutige Alte-Post-Strasse und deren Weiterführung als Bergstrasse die ursprüngliche Zürcherstrasse gewesen sein muss (wie man bspw. dem Plänchen von Heinrich Keller aus dem Jahre 1820 entnehmen kann, vgl. ZBZ GSB, Signatur: PAS 547, die Bergstrasse ist mit «n. Rath» bezeichnet).

Aufgrund der Beschreibung der Anstösser im Urbar können die im Oetenbacher Urbar erwähnten Gebäude eigentlich nur zwischen der Bergstrasse («nebent der Landtstraß») und der Stadlerstrasse («nebent dem kilchhoff») gelegen haben.

Der Kirchhof (und damit die alte Kirche) ist aufgrund der Platzverhältnisse wohl nicht westlich der Stadlerstrasse zu erwarten.

B) Die alten Chroniken von F. Vogel, 1845

In dem auf den erfolgreichen Memorabilia Tigurina von Blunschli (1704, 1711 und 1742), Werdmüller (1780/90) und Erni (1820) aufbauenden Werk «Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich. Von den ältesten Zeiten bis 1820» könnte sich der Herausgeber Friedrich Vogel auf eine lokale Quelle gestützt haben. Da es sich um ein Lexikon handelt, ist aber leider nicht mehr eruierbar, woher die nachstehende Information zum Standort der alten Kirche im Artikel über Weyach stammt:

«1705 wurde die bisherige Kirche zu Weyach abgetragen, und etwa 250 Schritte von derselben entfernt eine neue erbaut.» (Vogel 1845; Reprint 1857)

Der damalige Kirchgemeindepräsident Maurer hat das 1965 übernommen, die Kirche aber zur Kapelle degradiert (vgl. die Ausführungen zum Weidgangsstreit oben): «Die alte Kapelle wurde im Jahre 1705 abgetragen. Etwa 250 Schritte entfernt erbaute man eine neue». (Die Kirche zu Weiach, 1965, [S. 10])

Nehmen wir an, dass sich die alte Kirche im Oberdorf befunden hat (auch aufgrund Weiacher Geschichte(n) Nr. 106, Gesamtausgabe S. 421 gerechtfertigt).

Entscheidend ist nun, welche Länge ein solcher Schritt damals hatte (vgl. Wikipedia-Artikel Schritt (Einheit)).

(1) Nimmt man die Länge des römischen «gradus» von zweieinhalb Fuss an, also 75 cm, dann landet man nach 250 Schritten an der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse. Nämlich dort, wo einst das ehafte Wirtshaus (der alte Sternen, Oberdorfstrasse 7) stand.

(2) Nimmt man hingegen den Doppelschritt an (römisch «passus»), dann befindet man sich auf der Höhe der Liegenschaft Oberdorfstrasse 31 (vgl. Ende der Linie auf der Abbildung unten).

Legt man die erste Annahme zugrunde, so müsste die archäologische Zone eigentlich noch über die Alte Poststr. hinausreichen und auch die Parzelle 329 (ehemals Haus Pariserschneider) umfassen.

(Bild: GIS-Browser des Kantons Zürich: Ausschnitt aus dem Übersichtsplan (Georeferenzdaten) auf maps.zh.ch)

C) Das Turmkugeldokument von 1855

Die genaueste Angabe findet man in einem der von Zollinger «Kirchturmdokumente» genannten, in die Turmkugel gelegten Schriftstück:

«In dem grössern Knopfe fanden sich nachfolgende in Harztuch eingewickelte Dokumente vor: 1. Das Manuscript des Hr. Pfr. Erni vom Jahr 1659, enthaltend neben mehreren historischen Angaben einige Notizen über den damaligen Thurmbau auf dem alten Kirchlein, das auf dem Platze über dem gegenwärtigen obern Gemeindewaschhaus im Oberdorf gestanden u. von welchem Jahre Knöpf, Fahne und Zeit herkommen. [...]» (Turmkugeldokument N° 8, datiert auf den 20. August 1855, verfasst von Pfr. Konrad Hirzel)

Was bedeutet nun «über dem [...] obern Gemeindewaschhaus im Oberdorf»? Der Referenzpunkt, das alte Waschhaus (lange als Ölsammelstelle verwendet und mittlerweile in Privatbesitz) liegt dort, wo auf der Abbildung oben das rote Kreuz mit dem Info-Symbol platziert ist.

«Über» kann sowohl bedeuten: südwestlich davon, d.h. im ansteigenden Gelände Richtung Stadlerstrasse, wie auch der ansteigenden Oberdorfstrasse in südöstlicher Richtung folgend.

Es ist daher korrekt, dass die Archäologische Zone über die Querstrasse (Parzelle 340) hinausreicht und auch die Grundstücke 341-343 umfasst (bis und mit Oberdorfstr. 30).

D) Mesmer als Zuname

Die in Weiach zur Unterscheidung der alteingesessenen Baltisser, Baumgartner, Bersinger, Meierhofer, Schenkel, etc. unentbehrlichen Zu- und Übernamen haben das Sigristenamt gleich bei mehreren früher im Oberdorf wohnhaften Familien überliefert.

Weil die Sigristenfamilie traditionell in unmittelbarer Nähe der Kirche wohnte, könnte dies auch etwas über den Standort der Kirche aussagen, falls sich die Zunamen über 3 Jahrhunderte hinweg erhalten haben.

Das ist durchaus möglich. Beim (heute noch gebräuchlichen) Zunamen Amtsrichters beispielsweise ist die Amtsbezeichnung schon vor mehr als 180 Jahren verschwunden, da sie sich auf die Zeit der Restauration (1814-1830) und die Zugehörigkeit zum in dieser Zeit «Oberamt Regensberg» genannten späteren Bezirks Regensberg (ab 1871: Bezirk Dielsdorf). Nach 1831 wurden diese Amtsträger Bezirksrichter genannt.

s'Mesmer Alberte waren wohnhaft im Haus Oberdorfstrasse 22 und s'Mesmer Hans an der Oberdorfstrasse 26. Beide Adressen liegen innerhalb der archäologischen Zone und genau dort, wo der Standort der alten Kirche mit der grössten Wahrscheinlichkeit zu vermuten ist.

Die Sicht der Kantonsarchäologie 2008

Im Februar 2008 haben vier Mitarbeiter der Abteilung Archäologie und Denkmalpflege des Kantons Zürich Sondiergrabungen auf dem Grundstück des ehemaligen sog. Bianchi-Hauses vorgenommen (Vers.-Nr. 276; Bild des Hauses, vgl. WeiachBlog Nr. 99). Es ging darum, herauszufinden, ob sich Reste der alten Kirche im Oberdorf auf der Parzelle befinden.

Zum Resultat vgl. nachstehenden Kurzbericht bzw.  ausführlicher: Weiacher Geschichte(n) Nr. 120, s. unten: Ältere Beiträge aus ortshistorischer Sicht):

«Aus dem 17. Jh. liegen schriftliche Nachrichten zu einer im Weiacher Oberdorf gelegenen Kirche vor, die nach der Reformation entstanden war und 1705/06 an den heutigen Standort verlegt wurde. Gegen Ende des 18. Jh. setzte die Überbauung des Geländes ein, wobei immer wieder Skelette zum Vorschein kamen. Die genaue Lage der Kirche geriet allerdings weitgehend in Vergessenheit. Ein Bauvorhaben an der Oberdorfstrasse 20 führte im Februar 2008 zu einer Baggersondierung. Am südöstlichen Parzellenrand kamen fünf Gräber mit drei Kindern und zwei Erwachsenen zum Vorschein. Da Überreste einer Friedhofsmauer fehlten, wurde diese entweder spurlos abgebrochen oder die Umfriedung des Grabfeldes bestand aus einem Zaun resp. einer Hecke. Die Kirche befand sich dagegen offensichtlich weiter südöstlich auf dem Nachbargrundstück, womit sich eine Nachricht von 1855, sie hätte sich oberhalb des Gemeindewaschhauses befunden, als zutreffend erweist.» (Archäologie im Kanton Zürich - Kurzberichte zu den Projekten 2008, S. 14)

Schriftliche Zeugnisse? Kommentar zum Kurzbericht 2008

Festgehalten werden muss dazu, dass es schon im 16. Jahrhundert Hinweise auf eine Kirche zu Weiach gibt. Diese dürfte sich bereits am Standort Oberdorf befunden haben. Nachgewiesen ist der Standort aber mittels schriftlicher Zeugnisse aus dem 16. bzw. 17. Jahrhundert keineswegs. Auch das Turmkugeldokument N° 1 von 1659, in dem Pfr. Erni den Leser auf den Kirchturm mitnimmt, gibt da keinen Aufschluss.

Der im Rahmen der Schadenregulierung des Grossbrandes von 1658 in der Chälen durch die Obervögte des Neuamts «im abhin rÿten» (sozusagen als Nebenprodukt ihres Besuches in Weiach) festgestellte desolate Zustand des Kirchturms (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 106, Gesamtausgabe S. 421), erschliesst den Standort im Oberdorf immerhin indirekt. Hinabreiten kann man nur von Raat her. Und von Zürich her dürften die beiden in der Stadt Wohnenden (und Amtierenden) auch gekommen sein. Ob sie dabei auf der Bergstrasse oder der Oberdorfstrasse ritten, ist für die indirekte Ortsangabe nicht von Belang.

Erst Pfr. Hirzel hat im Turmkugeldokument von 1855 denjenigen Hinweis gegeben, der den Standort bis heute am deutlichsten bezeichnet.

Die Sicht der Kantonsarchäologie 2011

In einem weiteren Kurzbericht drei Jahre später - als es an die Überbauung des Areals des Bianchi-Hauses ging - umschreibt die Kantonsarchäologie den Sachverhalt nur noch mit: «Frühneuzeitliche Gräber». Um mögliche Kirchenfundamente auf dieser Parzelle geht es nicht mehr:

«Nach dem Bau der heutigen Kirche 1705/06 geriet der genaue Standort des nach der Reformation errichteten Gotteshauses im Oberdorf in Vergessenheit. Gemäss der Baggersondage von 2008 befindet sich das nordwestliche Ende des zugehörigen Friedhofs auf der Parzelle Oberdorfstrasse 20. Die Kirche und der übrige Friedhofsbereich liegen dagegen weiter östlich auf der Parzelle Oberdorfstrasse 22. Trotz anderslautender Auflagen wurde die Kantonsarchäologie Zürich erst informiert, nachdem 2011 das Haus abgebrochen und die Baugrube für den Neubau ausgehoben waren. Im Südostprofil waren zwei neue Gräber angeschnitten, die aus Zeitgründen nicht weiter untersucht werden konnten.» (Archäologie im Kanton Zürich - Kurzberichte zu den Projekten 2011, S. 11)

Bianchi-Haus auf Kirchenfundamenten? Kommentar zum Kurzbericht 2011

Schon im Kurzbericht 2008 und im amtsinternen Bericht zur Grabung (mit Ergänzungen von 2009, vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 120) - und folgerichtig auch im Kurzbericht 2011 - wird die Möglichkeit, dass das Bianchi-Haus exakt auf den Fundamenten der alten Kirche errichtet worden sein kann, völlig ausser acht gelassen! Unwahrscheinlich ist das nicht, die Schilderung im Turmkugeldokument von 1855 würde passen und schliesslich ist der noch in neueren Zeiten erfolgte Bau eines Häuschens auf den Fundamenten der alten Römerwarte (und die dadurch teilweise erfolgte Zerstörung dieser Grundmauern) im Schlossbuck beim Kraftwerk Rheinsfelden gut dokumentiert. Was also sollte die Bauherren in Weiach davon abgehalten haben, nach einer bestimmten Pietätsfrist dasselbe Verfahren zu wählen?

Die Tatsache, dass das Gräberfeld erst an der Parzellengrenze beginnt, ist mit dieser These durchaus vereinbar. Der Friedhof  (oder zumindest der ausgegrabene Teil davon) hätte dann einfach südöstlich der Kirche gelegen, statt wie heute durch die Kantonsarchäologie angenommen, nordwestlich des mutmasslichen Standorts des abgebrochenen Gotteshauses.

Ob die These stimmt wird man natürlich nie herausfinden, weil die Bauherrschaft 2011 vorschriftswidrig den kompletten Aushub vorgenommen hat - und die Kantonsarchäologie erst im Nachhinein informiert wurde.

Fazit

Einer Kirche oder einem Kirchhof zuzuordnende Mauerreste wurden auf den beprobten Teilen der ehemaligen Parzelle des Bianchi-Hauses (heute Oberdorfstr. 18, 20a und 20b; Parzellen 1436, 1437, 1462 und 1463) nicht entdeckt. Nur am äusseren Rand zu den Parzellen 1515 (Oberdorfstr. 22) und 1516 (Stadlerstr. 21) wurden Gräber gefunden.

Wenn mit der eigenmächtig begonnenen Beseitigung des Bianchi-Hauses nicht auch gleich die Fundamente der alten Kirche zerstört wurden (vgl. Abschnitt oben), dann ist die Annahme der
Kantonsarchäologie, dass die Kirchenfundamente südöstlich davon (Parzelle 1515, Oberdorfstr. 22) zu finden sein könnten, zumindest nicht abwegig. Die 2008 gefundenen Gräber wären dann am nordwestlichen Rand des ehemaligen Kirchhofs gelegen gewesen.

Die Auffassung, die alte Kirche habe südöstlich der aufgefundenen Gräber (also auf der Parzelle Oberdorfstr. 22) gestanden, greift aber dennoch zu kurz. Aufgrund der Baugeschichte (und der Schilderung Pfr. Hirzels von 1855) ist die südliche Richtung (Parzelle Stadlerstr. 21) mindestens ebenso in Betracht zu ziehen. Aus den Lagerbüchern der kantonalen Gebäudeversicherung ist nämlich zu entnehmen, dass auf den beiden Parzellen bis zu einem Grossbrand im Jahre 1831 drei zusammengebaute Häuser bestanden haben. 1833 sind dann die beiden Gebäude Assek-Nr. 405 (Stadlerstr. 21; GVZ-Jahr 1842) sowie Assek.-Nr. 282 (Oberdorfstr. 22; GVZ-Jahr 1872) entstanden.

Unwahrscheinlicher, aber ebenfalls nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Standort der alten Kirche unter der heutigen Querstrasse oder gar auf der Parzelle Oberdorfstr. 26 befunden haben könnte - insofern ist die Erweiterung der archäologischen Zone über die Querstrasse hinaus auch gerechtfertigt (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 120, S. 509 für den kleineren Perimeter der Zone im Jahre 2008/09).

Ein wesentlicher Faktor ist die offene Frage, aus welchem Hauptmotiv heraus 1705 die Verschiebung des Standortes des Kirchenneubaus ins Bühl obrigkeitlicherseits entschieden wurde: (a) aus militärischen Überlegungen heraus um eine Art Wehrkirchenensemble zu bauen (wie bisher angenommen), oder (b) schlicht deshalb, weil die Platzverhältnisse rund um den Kirchhof im Oberdorf die gewünschte Erweiterung der bereits 1644 einmal verlängerten Kirche (vgl. Turmkugeldokument N° 1) nicht zuliessen, z.B. weil dort bereits andere Gebäude standen.

Ältere Beiträge aus ortshistorischer Sicht
  • Brandenberger, U: Güllenloch gegraben und Skelette gefunden. WeiachBlog Nr. 285 vom 2. Oktober 2006.
  • Brandenberger, U.: Kein Beweis für das Jahr 1381. Wurde die frühere Kirche im Oberdorf schon im Mittelalter erbaut? Weiacher Geschichte(n) Nr. 90. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2007 – S. 16-21.
  • Disput um die Finanzierung der Kirchturmrenovation. Was die alte Kirche im Oberdorf einem Grossbrand zu verdanken hat. Weiacher Geschichte(n) Nr. 106. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, September 2008 – S. 12-15.
  • Brandenberger, U.: Mangelernährung in der Kindheit. Was die Gräber auf dem alten Friedhof im Oberdorf erzählen. Weiacher Geschichte(n) Nr. 120. In: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2009 – S. 11-18.