Die vierte Auflage der von Zollinger begonnenen und von Brandenberger ab 2003 weitergeführten ortsgeschichtlichen Monographie hat während 13 Jahren als digitale Weiterschreibung der im Druck erschienenen dritten Auflage gute Dienste geleistet.
Die Beschränkung auf 80 Seiten brachte es mit sich, dass im Wesentlichen nur punktuell die wichtigsten Änderungen eingebaut und Korrekturen vorgenommen wurden. So z.B. der Eigentümerwechsel bei der Weiacher Kies AG im Jahre 2009. Vgl. für die letzte grössere Überarbeitung: Ortsbezeichnungen modernisiert. Ausgabe 2016 der Ortsgeschichte; WeiachBlog Nr. 1256 v. 4. Januar 2016.
Die fünfte Auflage ist im Januar 2017 durch eine Erweiterung um 4 auf 84 Seiten entstanden. Der gewonnene Raum wurde u.a. genutzt, um die epochalen Veränderungen, die sich insbesondere mit der Bautätigkeit zwischen dem Bedmen und dem ehemaligen Bahnhofquartier zeigen, wenigstens in Ansätzen beschreiben zu können. Die Würdigung der damit verbundenen starken Zunahme der Einwohnerzahl sowie der Veränderung der Bevölkerungsstruktur bleibt späteren Auflagen vorbehalten.
Ausgebautes Kapitel: Die bauliche Entwicklung der Gemeinde
Nachstehend sind die für die fünfte Auflage komplett neu gestalteten Abschnitte wiedergegeben (vgl. S. 54 der 5. Aufl. in der Fassung Dezember 2017):
Sternen, Bedmen und Bahnhofsgebiet
Die Häuserzeile entlang der Strasse nach Kaiserstuhl ist im Wesentlichen erst nach dem Bau der Eisenbahn entstanden. Nur ein Bauernhof in Bedmen (Restaurant «Wiesental», Baujahr 1819) sowie der ehemalige Gasthof «Sternen» (ab 1830) an der Einmündung der Stadlerstrasse in die Hauptstrasse Nr. 7 (Basel-Winterthur) sind wesentlich älter.
Mit der Eröffnung der Eisenbahn 1876 wurde das Stationsgebäude der Schweizerischen Nordostbahn eingeweiht (Kaiserstuhlerstr. 48) und gleich gegenüber das Restaurant Bahnhof (2008 abgerissen), sowie die Bierbrauerei «Rheinthal» (schon 1879 eingegangen).
Das Kernstück der grossen Hallen der heutigen Holz Benz AG zwischen Hauptstrasse und Bahnlinie wurde 1904 von der Sägerei Jakob Meierhofer errichtet, das Gebäude der Schuhschäftefabrik Walder (später Sattlerei Fruet AG; Kaiserstuhlerstr. 51) kam 1921 dazu, 1924 das Haus Allenwinden (Kaiserstuhlerstr. 45), 1950 die Bahnhofgarage (Nr. 47; ehem. Weibel), 1953 der frühere Polizeiposten (Kaiserstuhlerstr. 40) und 1960 der Wohnblock für die Festungswächter (Dörndlihag 6) – um nur ein paar der heutigen Gebäude zu nennen.
[...]
Neue Einfamilienhäuser an den Hängen
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat die Anzahl auf der grünen Wiese neu erstellter Häuser massiv zugenommen. Wurden vorher höchstens 1 bis 2 Häuser pro Jahr neu erbaut, so waren es in den letzten Jahren bis zu zwanzig!
Noch in den 1960er-Jahren waren Einfamilienhäuser an exponierter Lage in den ehemaligen Rebbergen die Ausnahme: Leestrasse 23 (1962 gebaut), Neurebenstrasse 8 (1964) und Weinbergstrasse 16 (1965). An den Hängen nördlich der Chälen (Neurebenstr. und Weinbergstr.) stammen die meisten Häuser aus der Zeit von 1973 bis 1979. Am Hang der Fasnachtflue über dem Oberdorf und dem Büel (Leestr. und Trottenstr.) fand der Bauboom ab 1989 statt. Eine Momentaufnahme gibt das 2003 nach der Natur gezeichnete Titelbild. Ende 2016 waren bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Grundstücke überbaut.
Mehrfamilienhäuser und Flachdächer
Bis 2010 wurden nur vereinzelt klassische Mehrfamilienhäuser gebaut. Das erste seiner Art steht seit 1960 im Dörndlihag (s. oben), 1976, 1982 und 1984 kamen die ersten Wohnblöcke in der hinteren Chälen dazu. 1993-1997 wurde am oberen Ende der um die Mühle herum verlängerten Oberdorfstrasse und an der Steinbruchstrasse verdichtet gebaut.
Zwischen dem alten Dorfkern und dem Bahnhofsgebiet war die Bauentwicklung (u.a. wegen juristischer Auseinandersetzungen) vertagt, die Quartierpläne «Bedmen» und «See/Winkel» über Jahre hinweg auf Eis gelegt. In diese Zeit fällt eine heftig diskutierte Änderung der Bau- und Zonenordnung. Sie erlaubt seit 2008 in diesem Gebiet auch Flachdächer, was sich bei der Gestaltung der von 2014 bis 2017 hochgezogenen Überbauungen «Im See», «Rheinblick» (Dammweg, nördlich Bedmen) und diversen Projekten an der Seerenstrasse direkt ausgewirkt hat. Selbst der neue Werkhof der Gemeinde (Grubenweg 6) hat ein Flachdach.
Im alten Dorfkern mussten mehrere Bauernhäuser aus dem 19. Jahrhundert mehr oder weniger charakterlosen Überbauungen weichen (Winkelstrasse 2 von 1822, Oberdorfstrasse 20 (Bianchi-Haus) von 1828, sowie Bergstrasse 2 von 1860). Auf dem Gelände von letzterem ist die Überbauung Obstgartenstrasse entstanden. Im Sommer 2016 wurden auch die Kleinbauernhäusern Chälenstrasse 23/25 von 1845 für immer aus dem Dorfbild getilgt.
Eigene Seite für die Neubearbeitung Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes
Die Dezember-Ausgabe 2017 ist die letzte Version der 5. Auflage und sowohl auf der Website weiachergeschichten.ch online publiziert, als auch bei der Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) im Rahmen des eHelvetica-Programms elektronisch abgelegt. Nachstehend der Katalog-Eintrag der NB:
Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes
Fünfte, überarbeitete Auflage von Walter Zollingers «Weiach 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach»
Verfasser / Beitragende:Ulrich Brandenberger, Walter Zollinger
Ort, Verlag, Jahr: Trub : Wiachiana-Verlag, 2017
Beschreibung: 1 Online-Ressource
Format: Buch (online)
Ausgabe: 5. Auflage, V 5.09
[Veröffentlicht am 3. März 2019 um 23:33 MEZ]
Dienstag, 2. Januar 2018
Montag, 1. Januar 2018
Bukjogglis verlieren ihre irdischen Güter, November 1810
Dass es die im Dezember 1808 durch den Grossen Rat des Cantons Zürich (Kantonsrat) beschlossene, obligatorische kantonale Gebäudeversicherung dringend brauchte, davon musste man die Weyacher nicht erst überzeugen. Allein schon der Grossbrand von 1805 und seine verheerenden Folgen für die 12 Bewohner des abgebrannten Strohdachhauses waren Anschauungsunterricht genug (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 73).
Ab dem 1. Mai 1809 wurden dem Gesetz zufolge «alle und jede Gebäude, es seyen Häuser, Scheunen, Stadel, Stallungen, Trotten, Farb- oder Waschhäuser, Werkstätte[n], auch Kirchen und Pfarrhäuser der Brandversicherungs-Anstalt einverleibt werden, und davon einzig ausgenommen seyn, die Pulvermühlen, Pulvermagazine, Glas- und Ziegelbrennereyen, ferner alle abgelegen stehende Gebäude, deren Schatzungswerth unter 100 fl. ist.» (Memorabilia Tigurina 1820, Artikel «Brand-Assekuranz» S. 35-36, vgl. auch Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, S. 436)
Ein Exempel statuieren?
Im Jahre 1810 ereigneten sich in der Gemeinde mindestens zwei Grossbrände. Einer schon im Frühling: «am 16. März verbrannten 2 Häuser, für welche 1300 Gulden vergütet wurden.» (Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 5. Auflage - S. 49). Ein zweiter am 19. November. Ausgelöst wurde dieser Brand durch einen Kienspan, den ein fünfjähriger Bub in einer dunklen Kammer angezündet hatte, um etwas sehen zu können - wobei er das dort liegende Stroh entzündete (vgl. die Schilderung von V. Rothenbühler in WeiachBlog Nr. 950)
Die Gebäudeversicherung wollte an diesem Fünfjährigen ein Exempel statuieren und verlangte, ihm vor versammeltem Stillstand (Kirchenpflege und Sittenbehörde in einem) und in Anwesenheit des Lehrers eine Rüge zu erteilen. Der Weiacher Pfarrer (Vorsitzender des Stillstands und seit 1802 Bezirksschulinspektor) weigerte sich mit dem Hinweis, das bringe nichts. Stattdessen redete er den Erwachsenen in der Kirche ins Gewissen. Und konnte dabei auf die Feuerordnung von 1803 verweisen, die explizit verbot, Kinder allein im Hause zu lassen.
RRB 1810/1441
Dass sich sogar die Hohe Regierung in Zürich mit dem Fall befasst hat, geht aus dem Protokoll des Kleinen Rates (heute: Regierungsrat) vom 20. Dezember 1810 hervor. Unter dem Titel «Verfügungen, betreffend das am 19ten November zu Weyach sich ereignete Brandunglük wurde festgehalten:
«Auf angehörten Bericht und Antrag der Brandaßecuranz-Commißion vom 10ten December, – ist erkennt worden:
1.) Das im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79. bezeichnete, dem Hs. Jacob Meyerhofer, Bukjoggli, zugehörige Wohngebäude, Scheune und Bestallung, so durch das Brandunglück vom 19ten November d. J. bis auf den Grund eingeäscheret worden, – soll, da gar keine brauchbaren Überreste des Gebäudes mehr vorhanden sind, die in Anschlag gebracht werden könnten, im vollen Aßecuranzwerth, nämmlich mit fl. 800. auf das Tableau genohmen und vergutet werden.
2.) Den beyden brandbeschädigten Haushaltungen, nämmlich derjenigen des Hs. Jacob Meyerhofer, Bukjoggli, welche in sechs, und derjenigen seines Sohnes, Ulrich Meyerhofer, welche in vier Personen bestehet, – solle bey Einbuße ihrer sämmtlichen Fahrhabe, die gewohnte hochobrigkeitliche Brandsteuer an Frucht und Geld zufließen, und darzu der Finanzcommißion der erforderliche Auftrag ertheilt werden.
3.) Was die Veranlaßung zu diesem Unglük anbetrifft, – so will der Kleine Rath in dieselbe nicht mehr weiter eintretten, sondern es dießfalls lediglich bey den (laut der Berichtsweisung) getroffenen pfarramtlichen Verfügungen bewenden laßen.»
Regierungsrat mit pädagogischem Verständnis
Die unter Punkt 1 genannten 800 Gulden voller Assekuranzwert entsprechen - folgt man der Einzelwertumrechnung nach www.swistoval.ch - einem heutigen Wert von rund 140'000 Franken (zu Zahlen von 2009 nach Historischem Lohnindex HLI).
Weil die insgesamt 10 Personen, die in diesem Gebäude wohnten, wirklich alles verloren hatten, steuerte der Regierungsrat (vgl. Punkt 2) die übliche staatliche Unterstützung an Vorräten und Geld bei - die wohl nicht allzu üppig gewesen sein dürfte.
In Punkt 3 schliesslich stärkt der Regierungsrat dem Weiacher Pfarrer den Rücken. Mit den Ermahnungen Pfarrer Burkhards (vgl. WeiachBlog Nr. 950) ist für ihn die Angelegenheit erledigt.
Nr. 79 wurde offenbar nicht wiederaufgebaut
Nun noch zur Frage, wo sich das abgebrannte Haus befunden hat. Da nach dem Nummerierungsplan von 1809 die Gemeinderäte Gebäude, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander befanden, mit fortlaufenden Nummern versehen haben (teilweise mit alphabetischen Zusätzen versehen, die wohl den Eigentumsverhältnissen zur Zeit der Aufnahme des Katasters geschuldet sind), darf man annehmen, dass sich die Nr. 79 im Raum Herzogengasse-Chälen befunden haben dürfte (vgl. Screenshot der Gebäudenummernkonkordanz):
Im Lagerbuch der Gebäudeversicherung von 1812 fehlt interessanterweise genau die im RRB erwähnte Nr. 79. Die hat es aber - der Regierungsratsbeschluss beweist es - einmal gegeben. Aber offenbar wurde das Haus nicht wieder aufgebaut. Jedenfalls nicht an gleicher Stelle, sonst wäre die Nummer wohl wiederverwendet worden.
Zum weiteren Schicksal der beiden betroffenen Familien liegen aktuell keine Erkenntnisse vor. Sind sie vielleicht ausgewandert? Weitere Nachforschungen unter Einbezug der Gemeinderatsprotokolle und der Kirchenbücher könnten Licht in die Angelegenheit bringen.
Quellen
Ab dem 1. Mai 1809 wurden dem Gesetz zufolge «alle und jede Gebäude, es seyen Häuser, Scheunen, Stadel, Stallungen, Trotten, Farb- oder Waschhäuser, Werkstätte[n], auch Kirchen und Pfarrhäuser der Brandversicherungs-Anstalt einverleibt werden, und davon einzig ausgenommen seyn, die Pulvermühlen, Pulvermagazine, Glas- und Ziegelbrennereyen, ferner alle abgelegen stehende Gebäude, deren Schatzungswerth unter 100 fl. ist.» (Memorabilia Tigurina 1820, Artikel «Brand-Assekuranz» S. 35-36, vgl. auch Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, S. 436)
Ein Exempel statuieren?
Im Jahre 1810 ereigneten sich in der Gemeinde mindestens zwei Grossbrände. Einer schon im Frühling: «am 16. März verbrannten 2 Häuser, für welche 1300 Gulden vergütet wurden.» (Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 5. Auflage - S. 49). Ein zweiter am 19. November. Ausgelöst wurde dieser Brand durch einen Kienspan, den ein fünfjähriger Bub in einer dunklen Kammer angezündet hatte, um etwas sehen zu können - wobei er das dort liegende Stroh entzündete (vgl. die Schilderung von V. Rothenbühler in WeiachBlog Nr. 950)
Die Gebäudeversicherung wollte an diesem Fünfjährigen ein Exempel statuieren und verlangte, ihm vor versammeltem Stillstand (Kirchenpflege und Sittenbehörde in einem) und in Anwesenheit des Lehrers eine Rüge zu erteilen. Der Weiacher Pfarrer (Vorsitzender des Stillstands und seit 1802 Bezirksschulinspektor) weigerte sich mit dem Hinweis, das bringe nichts. Stattdessen redete er den Erwachsenen in der Kirche ins Gewissen. Und konnte dabei auf die Feuerordnung von 1803 verweisen, die explizit verbot, Kinder allein im Hause zu lassen.
RRB 1810/1441
Dass sich sogar die Hohe Regierung in Zürich mit dem Fall befasst hat, geht aus dem Protokoll des Kleinen Rates (heute: Regierungsrat) vom 20. Dezember 1810 hervor. Unter dem Titel «Verfügungen, betreffend das am 19ten November zu Weyach sich ereignete Brandunglük wurde festgehalten:
«Auf angehörten Bericht und Antrag der Brandaßecuranz-Commißion vom 10ten December, – ist erkennt worden:
1.) Das im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79. bezeichnete, dem Hs. Jacob Meyerhofer, Bukjoggli, zugehörige Wohngebäude, Scheune und Bestallung, so durch das Brandunglück vom 19ten November d. J. bis auf den Grund eingeäscheret worden, – soll, da gar keine brauchbaren Überreste des Gebäudes mehr vorhanden sind, die in Anschlag gebracht werden könnten, im vollen Aßecuranzwerth, nämmlich mit fl. 800. auf das Tableau genohmen und vergutet werden.
2.) Den beyden brandbeschädigten Haushaltungen, nämmlich derjenigen des Hs. Jacob Meyerhofer, Bukjoggli, welche in sechs, und derjenigen seines Sohnes, Ulrich Meyerhofer, welche in vier Personen bestehet, – solle bey Einbuße ihrer sämmtlichen Fahrhabe, die gewohnte hochobrigkeitliche Brandsteuer an Frucht und Geld zufließen, und darzu der Finanzcommißion der erforderliche Auftrag ertheilt werden.
3.) Was die Veranlaßung zu diesem Unglük anbetrifft, – so will der Kleine Rath in dieselbe nicht mehr weiter eintretten, sondern es dießfalls lediglich bey den (laut der Berichtsweisung) getroffenen pfarramtlichen Verfügungen bewenden laßen.»
Regierungsrat mit pädagogischem Verständnis
Die unter Punkt 1 genannten 800 Gulden voller Assekuranzwert entsprechen - folgt man der Einzelwertumrechnung nach www.swistoval.ch - einem heutigen Wert von rund 140'000 Franken (zu Zahlen von 2009 nach Historischem Lohnindex HLI).
Weil die insgesamt 10 Personen, die in diesem Gebäude wohnten, wirklich alles verloren hatten, steuerte der Regierungsrat (vgl. Punkt 2) die übliche staatliche Unterstützung an Vorräten und Geld bei - die wohl nicht allzu üppig gewesen sein dürfte.
In Punkt 3 schliesslich stärkt der Regierungsrat dem Weiacher Pfarrer den Rücken. Mit den Ermahnungen Pfarrer Burkhards (vgl. WeiachBlog Nr. 950) ist für ihn die Angelegenheit erledigt.
Nr. 79 wurde offenbar nicht wiederaufgebaut
Nun noch zur Frage, wo sich das abgebrannte Haus befunden hat. Da nach dem Nummerierungsplan von 1809 die Gemeinderäte Gebäude, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander befanden, mit fortlaufenden Nummern versehen haben (teilweise mit alphabetischen Zusätzen versehen, die wohl den Eigentumsverhältnissen zur Zeit der Aufnahme des Katasters geschuldet sind), darf man annehmen, dass sich die Nr. 79 im Raum Herzogengasse-Chälen befunden haben dürfte (vgl. Screenshot der Gebäudenummernkonkordanz):
Im Lagerbuch der Gebäudeversicherung von 1812 fehlt interessanterweise genau die im RRB erwähnte Nr. 79. Die hat es aber - der Regierungsratsbeschluss beweist es - einmal gegeben. Aber offenbar wurde das Haus nicht wieder aufgebaut. Jedenfalls nicht an gleicher Stelle, sonst wäre die Nummer wohl wiederverwendet worden.
Zum weiteren Schicksal der beiden betroffenen Familien liegen aktuell keine Erkenntnisse vor. Sind sie vielleicht ausgewandert? Weitere Nachforschungen unter Einbezug der Gemeinderatsprotokolle und der Kirchenbücher könnten Licht in die Angelegenheit bringen.
Quellen
- Regierungsratsbeschluss zum Brandunglück vom 19. November 1810 in Weiach. Protokoll vom 20.12.1810, S. 143–144, StAZH MM 1.35 RRB 1810/1441
- Memorabilia Tigurina 1820, http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-24832
Abonnieren
Posts (Atom)