Donnerstag, 28. Februar 2019

Ein Koranübersetzer als Pfarrer in Weyach?

Der berühmte Theologe und Koranübersetzer Theodor Bibliander (1509-1564) sei in jungen Jahren –zu Beginn der Zürcher Reformation – Pfarrer in Weiach gewesen, habe ich Ende Januar auf WeiachTweet keck behauptet. Mit der Allgemeinen Deutschen Biographie (ADB) von 1875 als Belegstelle:

WeiachTweet Nr. 2019 (31. Januar 2019, 14:55 MEZ)
WeiachTweet Nr. 2020 (31. Januar 2019, 15:00 MEZ)

Im Monument Schweizer Lexikographie des 18. Jahrhunderts

Die ADB, ein Standardwerk deutscher Provenienz, stützt sich wahrscheinlich auf den Bibliander-Artikel im Leu'schen Lexicon, dem umfangreichsten Schweizer Lexikon des 18. Jahrhunderts (erschienen in Bd. IV von 1750 auf S. 11, vgl. Link in den Quellen unten):



«...versahe auch zugleich die Pfarr Weyach mit Predigen», heisst es da unmissverständlich. Aber irgendetwas stimmt da möglicherweise nicht.

Nur bei Leu und in der ADB

Das vermutete ich selber bereits vor Jahren, als ich 2005 über die Wikipedia auf den ADB-Eintrag aufmerksam wurde (die Leu'sche Belegstelle habe ich erst 2010 gefunden, vgl. die Diskussion zum Wikipedia-Artikel Theodor Bibliander).

Denn nicht nur die späteren Biographie-Lexika (wie bspw. die Neue Deutsche Biographie von 1955 –aus demselben Verlag wie die ADB), sondern vor allem die einschlägigen Verzeichnisse Zürcher Provenienz erwähnen Theodor Bibliander nicht:

«Eine Verbindung von Th. Bibliander mit Weiach findet sich weder in der Liste der Pfarrer von C. Wirz, Etat des Zürcher Ministeriums von der Reformation bis zur Gegenwart. Aus gedruckten und ungedruckten Quellen zusammengestellt und nach Kirchgemeinden geordnet (Zürich 1890) noch im Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952 von Emanuel Dejung und Willy Wuhrmann (Zürich 1953).» (WG(n) 2005)

Fehler in den Listen oder Verwechslung im «Leu»?

Jetzt kann man den Verdacht äussern, Dejung und Wuhrmann hätten bei Wirz abgeschrieben und dieser das Wirken von Theodor Bibliander in Weiach übersehen. Oder dies sei schon 1777 Pfr. Esslinger passiert, als er seine Handschrift Conspectus ministerii turicensis verfasste.



Mindestens so plausibel ist aber die Möglichkeit einer bereits im 18. Jahrhundert aufgetretenen Verwechslung, wie der Titel des am 23. Juni 2005 begonnenen Diskussionsbeitrags "T. Bibliander" = verschiedene Personen? (vgl. Abbildung oben) schon andeutet:

«In beiden Listen [Wirz und Dejung/Wuhrmann] ist jedoch ein T. Bibliander verzeichnet. Buchmann (Bibliander), 3) Tobias (+1564). Ord. 1563, dann Pfr. in Weiach, starb schon 1564 an der Pest. (Dejung/Wuhrmann) und 1563. Tobias Buchmann, ordin. 63. Er starb im Sept. 64. (Wirz). Dieser Pfarrer ist ziemlich sicher nicht identisch mit Theodor Bibliander (obwohl gleicher Todesmonat), da dieser wesentlich früher in Weiach tätig gewesen sein muss – vor 1532. Könnte durchaus ein Sohn von Theodor oder dessen Bruder Heinrich gewesen sein.»

Woher die Person, die den Eintrag Bibliander, Theodorus im Leu'schen Lexicon verfasst hat, die Information zur Predigttätigkeit in Weyach hatte, bleibt nach wie vor im Dunkeln. So lange, bis eine Primärquelle gefunden wird, die diese Sachverhaltsdarstellung stützt.

In der Zwischenzeit erwähnt die Bibliander-Forschung mit guten Argumenten weiterhin keinen Einsatz ihres Protagonisten in der frühreformatorischen, jungen Kirchgemeinde Weiach.

Quellen
[Veröffentlicht am 17. Juni 2019 um 14:01 MESZ]

Freitag, 8. Februar 2019

Ex libris Bundesrat Delamuraz

«Habent sua fata libelli», hat WeiachBlog am 11. September 2017 getitelt (vgl. WeiachBlog Nr. 1350). Was zu Deutsch bedeutet, dass auch Bücher (und deren Inhalte) ihre Schicksale haben. Heute soll vom Schicksal eines ganz besonderen Exemplars die Rede sein, das mit Jean-Pascal Delamuraz in Verbindung steht.

Neu in den Online-Katalog aufgenommen

Vor wenigen Tagen habe ich auf Swissbib, dem Metakatalog für Schweizer Bibliotheken, einen neuen Eintrag entdeckt. Wo vorher noch lediglich vier Fundstellen für die Dorfchronik von Zollinger (Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach 1271-1971) verzeichnet waren, gab es da nun plötzlich deren fünf.


Der Neuzugang erfolgte bei der Bibliothek am Guisanplatz (BiG) in Bern, dem Zusammenschluss einer ganzen Reihe von Bibliotheken der Bundesverwaltung.

Erste oder doch zweite Auflage?

Die Erstausgabe von Zollingers blauem Büchlein datiert, wie mittlerweile in Online-Bibliothekskatalogen korrekt angegeben wird (vgl. WeiachBlog Nr. 1351), auf das Jahr 1972. Weiter gibt es eine zweite Auflage, die 1984 publiziert wurde.

Das Problem: sowohl bei der 1. wie bei der 2. Auflage fehlt jeglicher Publikationsvermerk. Ein Impressum müssen in der Schweiz lediglich Zeitungen und Zeitschriften aufweisen. Autor und Herausgeber (die Politische Gemeinde Weiach) haben also durchaus rechtskonform gehandelt. 

Den Katalogisierern der Bibliotheken aber bereitet das heute noch Kopfzerbrechen. Denn: wo eine Angabe zum Publikationsdatum fehlt, da muss diese indirekt erschlossen werden. Der einzige Hinweis ist das Vorwort Zollingers, das irrtümlich auf Ostern 1971 datiert ist. Publiziert wurde das Werk erst an Ostern 1972 (vgl. WeiachBlog Nr. 19).

Nach gut zwölf Jahren war die 1. Auflage (500 Exemplare) vergriffen. Der Gemeinderat entschloss sich zu einer – mit zusätzlichen Bildern aufgewerteten – Neuauflage (wieder 500 Exemplare). Und natürlich fehlen auch da Angaben zum Publikationsdatum.  

Wie man die erste und die zweite Auflage unterscheidet? Vgl. dazu WeiachBlog Nr. 1365.

Die BiG hat die zweite Auflage!

Dass es überhaupt eine zweite Auflage gibt, können die Bibliothekare nicht wissen, denn in der Schweiz gibt es (anders als bspw. in Frankreich) kein sogenanntes Dépôt légal, also ein Gesetz, welches Druckereien und Verlagen die Abgabe eines oder mehrerer Pflichtexemplare vorschreibt. Deshalb ist diese zweite, erweiterte Auflage auch in keiner gedruckten Bibliographie erfasst, auch in der Schweizer Nationalbibliographie nicht.

Der Autor des WeiachBlog hat deshalb bei der BiG angefragt, ob es sich bei ihrem Exemplar um die erste oder die zweite Auflage handle. Der Befund: es ist die zweite Auflage! Damit verfügt die BiG als bisher einzige öffentliche Bibliothek (soweit bekannt: weltweit) über ein solches Exemplar.

Entsprechend ist auch beim Eintrag in der Datenbank von Alexandria (dem Bibliotheksverbund der Bundesverwaltung) das Publikationsjahr bereits angepasst worden:

Es scheint fast, als sei unser Dorfkünstler Hans Rutschmann (der in wenigen Tagen 91 Jahre alt wird und von dem sämtliche Titelblätter der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» seit Juni 1982 stammen) bei dieser Gelegenheit sozusagen zum Coautor befördert worden. 

Die Detailangaben sind indes etwas präziser:

Mit den eckigen Klammern deutet die Bibliothek an, dass die darin stehenden Angaben indirekt erschlossen wurden – in diesem Fall aus dem Hinweis des WeiachBlog-Autors.

Ein Geschenk an und von Delamuraz

Und was hat das alles mit dem 1998 verstorbenen Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz zu tun? Laut einem Stempel auf der ersten Innenumschlagseite (dem Vorsatzblatt) kam dieses Exemplar der «Chronik Weiach» als «Cadeau de Jean-Pascal Delamuraz» 1998 in die Bestände der damaligen Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB). Es wurde auf einer Katalogkarte verzeichnet. Und ist nun vor kurzem in den Online-Katalog des Bibliotheksverbunds Alexandria aufgenommen worden.


Wie aber gelangte Delamuraz in den Besitz der «Chronik»? Die plausibelste Antwort lautet: Parteizugehörigkeit. 

Am 4. Juni 1986 empfing der knapp zweieinhalb Jahre im Amt stehende Waadtländer Bundesrat die Weiacher Jungbürger (vgl. WeiachBlog Nr. 1386). Organisator der Reise nach Bern war der damalige Weiacher Gemeindepräsident Mauro Lenisa (1948-2018, vgl. WeiachBlog Nr. 1384). Und der war – was viele nicht wissen, weil es in der Gemeindepolitik bis heute keine Rolle spielt – Mitglied der FDP, der Partei, für die Delamuraz 1983 in den Bundesrat gewählt wurde. 

Fazit: Einen wasserdichten Beweis gibt es zwar nicht. Aber die «Chronik» könnte das Gastgeschenk für die «Kurzaudienz» gewesen sein.

[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 13:55 MESZ]