Dienstag, 25. Juli 2017

Dem Weiacher Gemeindeförster zum 450. Jubiläum

Der sogenannte «Holzbrief» von 1567, der «geben jst zinnstags, den fünfftzechenden tag höwmonats», also am Dienstag, 15. Juli, wurde heute vor 450 Jahren besiegelt. [Der 15. Juli nach dem damaligen julianischen Kalender ist der 25. Juli nach der heute gültigen gregorianischen Zeitrechnung].

Es handelt sich dabei um die älteste bekannte Forstpolizeiverordnung für das Gebiet der Gemeinde Weiach, die insbesondere für die ausgedehnten Gemeindewälder galt.

An dem 71 auf 44 cm messenden Pergamentdokument mit der Signatur «StAZH C I Nr. 2979» hängen noch die drei Siegel des Fürstbischofs von Konstanz, Kardinal Merk Sittich, von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sowie von Johann Melchior Heggenzer, dem Herrn von Schwarzwasserstelz, der damals neben dem Fürstbischof die Hälfte der Niedergerichtsbarkeit über Weiach besass.

Teil der ersten Gemeindeverfassung

Diese Holzordnung wurde 1596 in die erste Gemeindeordnung, also die Verfassung der Gemeinde Weiach, aufgenommen und bildet darin den zweiten von drei Teilen. Über den Inhalt gibt WeiachBlog Nr. 879 vom 14. Juli 2010 Auskunft:

19. Niemand soll on Erlauptnus Holz hauwen. (RQNA 180 [1.])
20. Holz Einung (RQNA 180 [1.]) Busse für unerlaubten Holzschlag
21. Holz-Vorster (RQNA 180 [2.])
22. Der sin Huß und Heim verkauft, verwürkt sin Dorf-Recht (RQNA 180 [3.])
23. Holz allein uf Hüser ußgeben. (RQNA 180 [4./5.])
24. Zün Holz. (RQNA 180 [6.])
25. Buw Gschirr. (RQNA 180 [6.])
26. Holz zum unschädlichsten ze hauwen. (RQNA 180 [7.-9.])
27. Buw Holz (RQNA 180 [10./11.])
28. Fridhäg (RQNA 180 [12.])
29. Die Gmeind soll für sich selbs kein Holz ußrüten noch sonst hingeben. (RQNA 180 [13.])
30. Bruggen, Stäg und Wäg sc. (RQNA 180 [14.])
31. Wem die Bußen zugehören. (RQNA 180 [15.])

Die Nummerierung führt die Artikelzählung des 1. Teils fort. Die im Jahr 1996 als Nr. 180 in der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft; Erster Band: Das Neuamt) erschienene Transkription von Thomas Weibel wurde im August 1997 in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach abgedruckt (S. 13-15).

Der Gemeindewald war zu weiten Teilen nur noch Gestrüpp

Die Gemeinde Weiach hatte sich diese Holzordnung also nicht selber gegeben. Nein, sie wurde ihr von ihren Obrigkeiten aufgedrückt. Und das hatte sie sich selber zuzuschreiben, wie Thomas Weibel in den Vorbemerkungen zu seiner Edition belegt. Denn offensichtlich trieben die Weiacher ziemlich üblen Raubbau an ihrem Wald.

Bei einem Augenschein in den Weiacher Waldungen stellten Abgeordnete des Rechenrats (d.h. die Finanzkommission) des Zürcher Rates im Jahre 1566 zwar fest, dass «die gmeind Wygach ein trëffenliche große wyte von holtz» habe. Dasselbe sei aber «der mertheil gar und dermaßen geschënt unnd ußghowen, das schier nüt dann gstrüpp unnd dhein [kein] recht grogen holtz gwachsen».

Ursache des Missstands war nach Ansicht der Inspizienten, dass «hin unnd wider ghouwen unnd die höw nit wider jngeschlagen», also wo nötig eingezäunt und aufgeforstet worden seien. Weiter seien grössere Flächen ganz gerodet und zu Ackerland gemacht worden. (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 119 für diesen, den folgenden und den vorstehenden Abschnitt).

Es geht auch um die Gemeindefinanzen

Besonders kritisiert wurde die trotz den Holzschlägen desolate Finanzlage der Gemeinde: «Unnd wiewol sy vil holtzes verkoufft, [...], haben sy doch nüt jm gmeinen seckel, sonnder sind ob 200 gl. schuldig.»

In der Präambel der Holzordnung wird denn dieses Gebaren als Ursache für den Eingriff in die Gemeindeautonomie auch deutlich benannt. Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, dass sie «das erlößt gelt unnutzlichen vertzerint unnd sich harjnne dermassen haltind, das es jnen mitler zyt zuo grossem nachtheil unnd höchstem verderben reichen wurde.»

Selbstbedienungsladen Gemeindewald

Im ersten Artikel der Holzordnung wird jedem einzelnen Gemeindebürger die grassierende Selbstbedienungsmentalität noch einmal unmissverständlich vorgehalten: «Sidmalen bißhar unnder jro, der gmeind Wyach, deß holtzhows halb wenig ordnung gewesen, sonnder ein jeder darjnn gehowen das, so jm gefallen, unnd hiemit die wäldt zu nüti unnd abgang gerichtet, so sölle dasselb hiemit fry abgestelt unnd gentzlichen verpotten syn.»

Holzschläge dürften nur noch dort gemacht werden, wo sie durch die vier vereidigten Dorfmeier im ordentlichen Winterhau angewiesen worden seien. Wer sich nicht daran halte, der werde gebüsst.

Der Gemeindeförster soll jeden Tag im Wald zum Rechten sehen

Im zweiten Artikel wurde das Amt des Vorsters geschaffen: «Unnd damit disem einung [also den Vorgaben von Artikel 1] dester styffer gelept unnd die höltzer beschirmpt, so sölle uß der gmeind ein holtz vorster genommen werden, wellicher einen eidt schweren, das er (sover es im lybs halb moglich) alle tag jnn alle der gmeind höltzer gon unnd zuo denselben luogen unnd sorg haben; unnd damit er söllichs destbas volbringen möge, so sölle jme alle wuchen einer uß der gmeind hiertzuo beholffen syn, die höltzer obvermelter gestalt zuo vergoumen, unnd es unnder der gmeind also jnn der kere umbgon, unnd das ouch mitnammen der selbig, deß glychen der vorster, ouch die geschwornen richtere unnd alle grichtsgnossen schuldig unnd verpunden syn, wo sy sechen ald [oder] fundint, jnn holtz oder veld schaden thuon, einandern by jren eidenn zeleiden [zu melden], darjnne niemandts zuo verschonen unnd dasselbig einem undervogt anzuotzeigen, damit die ungehorsammen umb jr übertretten gestrafft werdint. Unnd sölle namlich einem holtzvorster jerlichen für syn belonung gefolgen unnd verlangen achtzechen guldin und von jedem zug zwo korn garben.» (Art. 21 GO 1596)

Jeden Tag in alle Gemeindewälder gehen. Ein Vollzeitjob. Kein Wunder wurde ebenso dekretiert, dass alle Amtsträger und sogar jeder Einwohner ihm dabei helfen müsse, indem man sie verpflichtete, Übertretungen dem Untervogt zu melden, damit die Fehlbaren bestraft werden könnten.

Für seine Arbeit erhielt der «Holtzvorster» einen Jahreslohn von 18 Gulden und eine fixe Abgabe aus der Kornernte von jedem Bauernbetrieb in der Gemeinde.

Die Misswirtschaft wird frischfröhlich weitergeführt

Einfach dürfte das Amt des Försters nicht gewesen sein. Zumal sich offenbar selbst hochgestellte Personen und vereidigte Amtsträger schlicht und ergreifend um die neue Holzordnung foutiert haben.

Anders ist nicht zu erklären, warum Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich sich im September 1568 genötigt sahen, den konstanzischen Obervogt zu Kaiserstuhl aufzufordern, verschiedene Kaiserstuhler, darunter die Schultheissen Stoll und Felber (!), mit Bussgeld zu belegen. Die hatten nämlich ohne Erlaubnis in den Weiacher Wäldern Eichen fällen und wegführen lassen (vgl. StAZH B IV 28 fol. 196).

Allzu eifrig dürfte der konstanzische Obervogt nicht gegen diese Eigenmächtigkeiten vorgegangen sein, sonst hätte Gerichtsherr Heggenzer nicht am 7. April 1570 über den Weibel des Neuamts den Rechenrat in Kenntnis setzen lassen, «das die von Wyach dhein [kein] pott [Gebot] noch verpott haltinnd, dartzu weder eer noch eyd betrachtind [...], sonnders verwüstennd die holtzer, unnd dorffend etliche jnn einem sitz zu Keyßerstul acht oder zechen claffter uß dem gemeinen holtz vertrinncken, unnd das er myn herren umb gottes willen pitte, das sy jme harjnne behulffen unnd berathen, ouch darob unnd darjnn syginnd, das harjnne ein jnsëchen beschëche».

Die Weiacher dürften sich gesagt haben, wenn die Kaiserstuhler schon weitermachten wie bisher, warum dann ausgerechnet sie sich an die neuen Regelungen halten sollten. Von fürstbischöflicher Seite hatten sie wenig zu befürchten, wenn Holzerlöse aus dem Gemeindewald bei den Kaiserstuhler Wirten investiert wurden, denn das erhöhte natürlich die Steuereinnahmen des Bischofs.

Heggenzer warf dem konstanzischen Obervogt denn auch vor, er sei den Weiachern gegenüber «vil zemilt unnd gnedig» (vgl. StAZH A 135.2 Nr. 146 für diesen und die beiden vorangehenden Absätze).

Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich beauftragten daraufhin die beiden Obervögte des Neuamts, sich nach Weiach zu begeben und dafür zu sorgen, dass die Übertreter der Holzordnung bestraft werden (StAZH A 135.2 Nr. 148).

[Veröffentlicht am 24. Februar 2019 um 17:00 MEZ]

Mittwoch, 5. Juli 2017

Replik aus der «Schnarchecke des Kantons»

Gestern Dienstag, den 4. Juli 2017 hat der Tages-Anzeiger eine weitere Folge der Kolumne «Agglo»  seines Redaktors Daniel Schneebeli veröffentlicht. Sie trägt den vielsagenden Titel «Schnarchecken des Kantons». Nachfolgend der volle Wortlaut:

Der Titel soll wohl lustig tönen. Und aus der Sicht eines Lesers, der sich selber als hipper Städter sieht und sich gerne über die tumben Agglos an der Peripherie draussen lustig macht, tut er das auch.

Aber eigentlich ist das eine astreine Beleidigung - insbesondere im Zusammenhang mit der Bezeichnung «Kaff am Rhein», mit dem Schreiberling Schneebeli Weiach schon in einer früheren Kolumne bedacht und geschmäht hat: «Daniel Schneebeli, @tagesanzeiger, beleidigt #Weiach als «Kiesgruben-Kaff am Rhein» (TA, 23.5.2017, S. 22). Wieder ein Städter ohne Ahnung.» (Arm dran in Zürich. WeiachTweet Nr. 800 vom 23. Mai 2017, 16:16 MESZ)

Scheuklappensicht eines Städters

Statt durchgehend den etwas weniger negativ besetzten Begriff der «Schlafgemeinde» zu verwenden, greift Schneebeli gezielt zum Begriff «Schnarchen». Die negative Konnotation und der direkte Draht zu den pejorativen Wortgebilden «verschnarcht» und «Schnarchnasen» ist gewollt und wird nicht nur billigend in Kauf genommen. Die Diffamierung trifft alle Agglomerationsgemeinden:

«Insbesondere gehen wir der Frage nach, ob es stimmt, dass der typische Agglo zwar in der Agglo wohnt, aber dann nach Zürich abschleicht, wenn er aus dem Haus geht. Sollte sich dies erhärten, läge der Schluss nahe, dass Agglo-Gemeinden zum Schnarchen langweilig sind.»

Langeweile definiert Schneebeli hier erneut aus der Scheuklappensicht eines Städters. Tenor: Nur wo es möglichst viele Gastrobetriebe gebe, da würde diese nicht aufkommen, will der Schreiberling uns weismachen. Den flügellahmen «Beweis» tritt er dann mit dem Statistischen Jahrbuch an:

«Als Erstes wird die Beizendichte geprüft. Und in der Tat: Sie ist in Zürich höher als in Weiach, jenem Kaff am Rhein, das wir als die am schnellsten wachsende Gemeinde im Kanton identifiziert haben. In Zürich gibt es 1206 Restaurants, umgerechnet eines auf 338 Einwohner. In Weiach gibt es nur eine Beiz für 1377 Einwohner. Da auch Glattfelden und Eglisau nicht mit vielen Gaststätten gesegnet sind, liegt es auf der Hand: Fürs Vergnügen fahren Weiacher nach Zürich.»

Ende Welt an der Kantonsgrenze

Woher wollen Sie denn das wissen, Herr Schneebeli? Wenn Sie nur ein bisschen weiter nach Westen geblickt hätten, dann wäre es ein Leichtes gewesen, in Kaiserstuhl und Fisibach mindestens 3 weitere Restaurants zu finden. Und ennet dem Rhein gleich noch einige dazu, darunter ebenfalls solche, die mit guten Restaurants in der Stadt locker mithalten können. Nach Zürich «abschleichen» muss man da nur, wenn man die ach so tolle Metropole als Nabel der Welt betrachtet und es als «Must» empfindet, in irgendwelchen Szenebars abzuhängen.

Missbräuchlicher Umgang mit Statistik

Hat es in Weiach nur eine Beiz für 1377 Einwohner? 1377, das war die Einwohnerzahl per Ende 2015. Die Anzahl Beizen in der kantonalen Statistik bezieht sich jedoch auf das Jahr 2014 (vgl. den Ausschnitt unten) - und damals lag die Einwohnerzahl im Schnitt noch um die 1100 Personen herum (Ende 2013: 1076; Ende 2014: 1170).


Ja, die Caffè-Bar Chamäleon hatte zwischenzeitlich geschlossen und es ist wohl auch so, dass das Lokal vom Kanton nicht als Restaurant einklassiert wird. Faktisch ist es aber eins, denn auf Voranmeldung erhält man dort ganze Menus serviert. Auch der Bigfood Imbiss am Alten Bahnhof ist eindeutig ein Restaurant, auch wenn einem dessen «Höcklerstube» nicht ins Konzept passt, weil sie in Containern und dergleichen untergebracht ist.

«Eingefleischte Agglos wenden ein, die Auswahl von Weiach sei für die Agglo nicht repräsentativ. Doch auch Schlieren oder Opfikon haben bei weitem nicht die Beizendichte von Zürich.»

Nicht nur eingefleischte Agglos, Herr Schneebeli. Auch Statistiker würden in die gleiche Kerbe hauen. Sie haben da Zahlenmaterial ohne Sinn und Verstand verwurstet, sorry!

Wegpendler definieren Agglomeration

Noch absurder wird die Schreibe des Schneebeli, wenn er noch die Wegpendler- und Zupendler-Zahlen heranzieht. Absurder, weil diese ja gerade die Definitionsbasis für eine Einordnung einer Gemeinde in die Agglomeration einer Metropole darstellen (Weiach wird zum sechsten Agglomerationsgürtel von Zürich gezählt):

«Nicht nur zum Vergnügen fahren Agglos nach Zürich, sondern auch zur Arbeit. Das beweist die Statistik. Es gibt mehr Menschen, die in Zürich arbeiten als dort wohnen. Auch in diesem Bereich wird Weiach als Schnarchecke des Kantons entlarvt. Die Zahl der Einwohner ist hier sechsmal grösser als die der Beschäftigten. Die Goldmedaille für die Schlafgemeinde Nummer eins im Kanton geht allerdings nach Wasterkingen. Nirgends gibt es weniger Beschäftigte als dort.»

Was soll dieses Weiach-Bashing, Schneebeli? Wenn schon, dann wäre doch Wasterkingen die Schnarchecke, oder? Aber dem Kolumnisten geht es mehr darum, das «Kiesgruben-Kaff am Rhein» einmal mehr in die Pfanne zu hauen. Für Wasterkingen gibt's stattdessen den entschärften Begriff (siehe oben) und Gold um den Hals.

Unvoreingenommenheit?

Die Krönung bildet dann etwas später im Text der Satzanfang: «Doch Agglo-Kolumnisten sind unvoreingenommen [...].»

Unvoreingenommen? Wenn die eigenen Scheuklappen den Blick innerhalb der Kantonsgrenze halten? Wenn man eine Gemeinde zwanghaft als «Kaff» bezeichnet und als «Schnarchecke» «entlarven» muss, nur um daran sein Mütchen zu kühlen?

Fazit: Null Ortskenntnis kombiniert mit Städter-Arroganz, mangelhafter Recherche und ungenügendem Verständnis von Statistik. So produziert der Herr Redaktor Schneebeli diffamierende Fake-News von erlesener Güte. Warum sich eine Zeitung, die solche Machwerke publiziert, noch mit dem Label «Qualitätsjournalismus» schmückt, das verstehe wer will.

Quellen
  • Schneebeli, D.: Schnarchecken des Kantons. Kolumne Agglo. In: Tages-Anzeiger (Zürich), 4. Juli 2017 - S. 24.
  • Website des Statistischen Amtes des Kantons Zürich (statistik.zh.ch)
[Veröffentlicht am 23. Februar 2019 um 12:25 MEZ]