Die Gründung einer staatlichen Brandassekuranzkasse für Gebäude wurde im hiesigen Kanton 1808 beschlossen - nachdem die Aargauer schon 1805 eine solche gegründet hatten (vgl.
WeiachBlog Nr. 31: Die Habsburger sind schuld).
Diese Kassen gibt es bis heute: als kantonale Gebäudeversicherungen. In unserem Fall ist es die
Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (http://www.gvz.ch), welche eine wichtige Rolle beim Brandschutz einnimmt und unsere Feuerwehren massgeblich finanziell alimentiert. Zur Geschichte der GVZ vgl. den Artikel
Weiacher Geschichte(n) 109 vom Dezember 2008.
Gemeinderat für Datenerfassung eingespannt
Die Brandassekuranz basiert auf detaillierten Aufnahmen aller Gebäude im Kanton (in der Anfangszeit waren einige hochriskante Anlagen, in denen mit Feuer und Sprengstoff hantiert wurde, nicht versicherbar). So kommt es, dass für die Zeit nach 1808 der Gebäudebestand in einem einzigen Verzeichnis nachvollzogen werden kann, den sogenannten Lagerbüchern.
Mehrere Jahre war der Verfasser dieser Zeilen der Ansicht, der erste Kataster aller versicherten Weiacher Gebäude sei 1812 erstellt worden. Denn die Einträge im ältesten Lagerbuch der GVZ datieren auf dieses Jahr. Das erste Gebäudeverzeichnis samt Nummerierungsplan und erster Schatzung muss aber bereits 1809 erstellt worden sein.
Das geht einerseits aus der «Memorabilia Tigurina» von 1820 hervor, wo es heisst, das im Dezember 1808 beschlossene Gesetz über die Brandassekuranz sei «
auf den er¬sten May 1809» in Kraft gesetzt worden. Und weiter unten: «
Zur Errichtung eines allgemeinen Brand-Catasters wurden die Gemeindräthe beauftragt, Schatzungs-Tabellen über alle in dem Bezirk ihrer Gemeinde gelegenen Gebäude zu verfertigen und solche zu diesem Endzweck der Regierungs-Commission einzugeben». (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, Kasten «Brand-Assekuranz» - das Zürcher Lexikon zum Thema)
Andererseits ergibt sich dies auch aus dem
Regierungsratsbeschluss zum Brandunglück vom 19. November 1810 in Weiach. Das Protokoll der damals «Kleiner Rat» genannten Regierung führt den Eintrag unter dem 20. Dezember 1810 (StAZH MM 1.35 RRB 1810/1441). Dort wird das abgebrannte Objekt als «
im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79» bezeichnetes Gebäude identifiziert.
Sind die Lagerbücher nur die Sicherungskopien?
Das in der
Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (erstellt im Sommer 2002) als «Nummerierungssystem 1812» bezeichnete Nummernschema ist also eigentlich ein «System 1809».
Es hat - wenig verwunderlich bei einem Projekt dieser Grössenordnung - offensichtlich einige Zeit gedauert, bis alle Gemeindecadaster bei der Assekuranzkasse eingetroffen sind und dort fein säuberlich in Folianten verzeichnet waren.
Vielleicht diente das Lagerbuch sogar lediglich als zentrale Kopie der in der Gemeinde geführten Verzeichnisse. Das würde jedenfalls den seltsamen Namen erklären. Die Bücher wären also quasi das Backup gewesen. Gut möglich, dass in der Praxis jeweils mit dem Original der Gemeinde gearbeitet wurde - die war ja näher dran. Und dass lediglich Mutationen im Lagerbuch nachgetragen wurden.
Denn bei der Feuerschau mussten - wieder gemäss Memorabilia Tigurina - die Gemeinderäte «
durch die alljährlich vorzunehmende Feuerschau, die Vermehrung oder Verminderung des Assekuranzwerths der Gebäude» bestimmen. Meldungen an die Kasse waren nur erforderlich, wenn sich bei einer Versicherungssumme bis zu 5000 Gulden (und diesen Wert dürften in Weiach nur wenige Gebäude überschritten haben) eine Differenz von mehr als 20% Mehr- oder Minderwert ergab.
[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 12:36 MEZ]