Donnerstag, 20. März 2025

Wird der neue Spielplatz jetzt zum Juristenfutter?

Vor einer Woche, am 13. März, ist der neue Spielplatz mit dem Leitthema «Biberburg» an der Gemeindeversammlung mit 51 Ja gegen 3 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen durchgereicht worden. 

Ein Resultat, das in seiner Deutlichkeit für sich genommen zwar beeindruckend scheint, jedoch angesichts der jahrelangen Zermürbungstaktik gegen jede Art von kritischen Geistern gegenüber den Vorhaben des Gemeinderates nicht weiter verwundert: 

«Viele Gegner werden heute gar nicht erst an die Gemeindeversammlung kommen. [...] Es ist in den letzten fünf Jahren zu oft vorgekommen, dass ihnen das Wort abgeschnitten wurde, man sie lächerlich gemacht, ausgebuht hat, etc. Und all das wurde durch das Gemeindepräsidium zugelassen und teilweise sogar selber praktiziert.» (FB-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... am 13. März)

Der in diesem Zitat explizit Genannte mag das anders sehen. Exakt in solchen Erlebnissen aber liegt das grosse, die Zukunft bedrohende Problem dieser Gemeinde. Zumal es – zumindest auf offener Bühne – im altbekannten Fahrwasser weitergeht, als ob nichts geschehen wäre: keine Abstimmungsniederlage in Sachen «Balance», kein Bundesgerichtsentscheid in Sachen «Zukunft 8187», kein sang- und klanglos beerdigtes Projekt «The Bridge», kein Defizit beim Dorffest 750+1. Egal was passiert: Vom Gemeinderat hört man keinerlei selbstkritische Betrachtungen, rein gar nichts. Getreu dem Soundtrack: «Hier gibt es keine Probleme! Gehen Sie weiter, Bürger!!». Und das Bild, das Sie sich dazu vorstellen müssen, ist das eines römischen Legionärs mit gezogenem Kurzschwert und ebenso unmissverständlicher Gestik wie Mimik.

Sicherheitsfragen Nebensache: Huschhusch, schnell zur Abstimmung!

Ok, das Bild trägt vielleicht zu dick auf. Nur gibt es halt auch in jüngster Zeit immer wieder Signale, die in diese Richtung weisen. 

Wie seitens der an der eingangs erwähnten Versammlung anwesenden Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission verlautet, wollte der Gemeindepräsident nach dem Hinweis auf den RPK-Abschied (letzte Seite im Beleuchtenden Bericht) so rasch als möglich und ohne Diskussion zur Abstimmung schreiten.

Dem Vernehmen nach wurden somit weder die in der vorgängigen Diskussion auf der oben zitierten Facebook-Seite aufgekommenen Fragen aufgenommen, noch die implizite Kritik an der Formulierung der Abstimmungsfrage adressiert.

Zu diesen Fragen gehört, ob die Sicherheitseinrichtungen, namentlich Videoüberwachung, etc. Teil des Verpflichtungskredites seien, bzw. warum sie es nicht sind. Diese Frage ist angesichts des Brandes am Jahresende 2020, bei dem das ursprüngliche Spielhaus abgefackelt wurde, mehr als berechtigt. Weiter wurde gefragt, wie man das grassierende Littering-Problem angehen wolle. Sind die vorhandenen Abfallkübel zu klein oder werden sie nur nicht genügend auf Leerungsbedürftigkeit kontrolliert? Und das sind nur die beiden prominentesten Problemfelder.

Wie hoch werden die Unterhaltskosten wirklich?

Wenn man überdies liest, es werde mit gerade einmal 1500 Franken Unterhaltskosten pro Jahr gerechnet, dann fragt sich schon, für wie dumm und blauäugig die Verfasser des Beleuchtenden Berichts den Weiacher Stimmberechtigten eigentlich halten. 

Auch die Fragen zu diesem Problemfeld wabern wie dicker Weycher Herbstnebel durch den Raum. Eine davon wäre: Wie hoch ist der Aufwand der Gemeindearbeiter und wie viele Stunden werden allein damit bereits beim aktuellen Spielplatz verbraten? Der Zuständige mit besonderem Aufgabenbereich soll ja laut der für Hochbau verantwortlichen Gemeinderätin punkto Spielplatz sehr engagiert sein. Er tut das mit seinen Mannen aber gewiss nicht gratis, jedenfalls nicht vollständig. Wo ist hier die realistische Vollkostenrechnung? Im Beleuchtenden Bericht steht sie nicht.

Trick 77 mit versteckter Defizitgarantie

Das Hauptproblem liegt indes in der Art und Weise, wie dieser Verpflichtungskredit den Stimmberechtigten vorgelegt wurde. Konkret: in der gestellten Abstimmungsfrage. 

Die Gemeindeexekutive hat sich wohl auf eine Bestimmung im Gemeindegesetz verlassen (4. Teil: Finanzhaushalt;  3. Abschnitt: Ausgaben und Anlagen; A. Bewilligung von Ausgaben). Dort heisst es: 

«Der Verpflichtungskredit kann als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen beschlossen werden, wenn die Beiträge Dritter in ihrer Höhe rechtskräftig feststehen oder wenn er unter dem Vorbehalt bestimmter Leistungen Dritter bewilligt wird.»  (§ 110 Abs. 2 ZH-GG)

Diese Beiträge Dritter sind in unserem Fall die Eigenleistungen der Arbeitsgruppe Spielplatz und ihrer Mitarbeiter im Umfang von geschätzten 45'000 Franken, die fix zugesagten Sponsoringbeträge (ausgewiesen mit 35'000 Franken), sowie die Sportfondsbeiträge (mit 2000 CHF veranschlagt).

Stolperstein: Sportfondsbeiträge

Diese letzteren sind ein möglicher Stolperstein. Wie die Rechtsabteilung des kantonalen Gemeindeamtes gegenüber der Rechnungsprüfungskommission zu verstehen gab, sei es heikel, einen Nettokredit zu beantragen, wenn die erwarteten Kantonsbeiträge (im Beleuchtenden Bericht ausgewiesen!) nicht bereits rechtskräftig zugesprochen worden seien. 

Diese Zusprechung könne aber erst NACH Abschluss aller Arbeiten und Einreichung der Rechnung erfolgen. Sollten also die Förderbeiträge von Kanton und Bund im Beleuchtenden Bericht nicht explizit als noch offen deklariert sein, dann handle es sich um eine Irreführung der Stimmberechtigten. 

Im vorliegenden Fall ist das zwar eher nicht so (O-Ton: «Zudem werden Förderbeiträge aus den Sportfonds von Kanton und Bund beantragt»), es wird allerdings auch nicht explizit erwähnt, dass diese im Verweigerungsfall somit durch die Gemeinde zu tragen wären. Bei lediglich 2000 Franken muss man aber auch nicht wirklich «ein Büro aufmachen», denn dieser Betrag liegt in der normalen Schwankungsbreite eines Bauprojekts dieses Umfangs.

Wie würde ein Gericht urteilen?

Gravierender wird es, wenn nicht deutlicher deklariert wird, dass es sich bei diesem Kredit um eine Differenzrechnung und damit faktisch um eine viel höhere Defizitgarantie handelt. 

Zwei Fragen stehen im Raum: 

1. Würde ein Gericht zum Schluss kommen, dass die Finanzierung – für jedermann deutlich erkennbar – explizit unter dem Vorbehalt der aufgeführten Leistungen Dritter bewilligt wird? 

2. Wird ein Richter aus dem Text des Beleuchtenden Berichts auch herauslesen, dass unmissverständlich klargemacht wird, welche Folgen beim Ausfall der genannten Leistungen eintreten, mithin, bis zu welchem Betrag die Gemeinde Risikokapitalgeberin ist?

Denn wohlverstanden: Wenn etwas schiefgeht, dann muss ja letztlich doch die Gemeinde finanziell geradestehen, bei allen höchst lobenswerten Leistungen Dritter, d.h. Fronarbeiten von Freiwilligen, wie Geldleistungen von Sponsoren, die mittlerweile bereits 55'000 Franken zugesagt haben (laut Protokoll vom 14. März und mdl. Mitteilung des RPK-Präsidenten nach Einsicht in die Unterlagen).

Wichtigkeit von Sponsoren und Freiwilligen unter Tisch gewischt

Der Autor dieser Zeilen hat ja angesichts eines Beitrags des Zueriunterland24.ch-Journalisten Jäggi zum Spielplatz-Projekt die Bemerkung fallen lassen, der Titel könnte ganz nach dem Gusto des Gemeinderates ausgefallen sein. Denn für den flüchtigen Leser, der nicht bis zum letzten Satz des Beitrags vordringt und erst dort feststellt, dass da noch Sponsoringbeiträge und Eigenleistungen dazukommen, stellt sich die Angelegenheit so dar, dass Weiach für 130'000 Franken Gesamtkosten einen Spielplatz bauen kann. In Tat und Wahrheit kostet er aber rund 210'000 Franken. 

Dieser Betrag von 130 kCHF ist jedoch (wie einen Abschnitt weiter oben ausgeführt) lediglich die Defizitgarantie für das unter der Ägide der Arbeitsgruppe Spielplatz durchzuziehende Projekt. Dass man eine solche Berechnung angestellt hat, geht aus dem Beleuchtenden Bericht auch ohne grosse gedankliche Verrenkungen hervor.

Warum nicht einfach einen Bruttokredit beantragen?

Warum um alles in der Welt beantragt der Gemeinderat keinen Bruttokredit über die Gesamtsumme? Bei diesem Vorgehen hätte nämlich auch transparenter kommuniziert werden können, dass die Gemeinde eine Defizitgarantie bis zu dieser Summe trägt. Nämlich dann, wenn die Sponsoringbeiträge nicht in der zugesagten Höhe fliessen, die Baukosten sich ungünstig entwickeln oder der Umfang der Eigenleistungen der freiwilligen Helfer durch das projektverfassende Planungsbüro zu optimistisch eingeschätzt worden sein sollten.

So aber spekulierte der Gemeinderat faktisch damit, dass er ja (von der Gemeindeordnung dazu autorisiert) notfalls noch schnell bis zu 50'000 Franken in eigener Kompetenz würde hinterherwerfen können, ohne mit einem Nachtragskredit nochmals vor die Gemeindeversammlung gehen zu müssen.

Wäre es nicht komfortabler (und beeindruckender!) nach getaner Arbeit stolz verkünden zu können, dass die Gemeinde nun um einen zweistelligen Prozentsatz weniger berappen muss als beantragt?

Da dem jetzt aber nicht so gewesen ist, riskiert der Gemeinderat aus lauter Angst vor Kritik erneut, dass Beschwerde eingereicht worden ist und sich letztlich wieder einmal das Verwaltungsgericht mit einer Weiacher Angelegenheit befassen muss.

Dieser Spielplatz geht doch Zürich einen alten Hut an! Weshalb also wird nicht von vornherein alles dafür getan, dass sich nicht Juristen im Zuge eines Verfahrens über eine Angelegenheit beugen, die die Gemeindeoberen in guten Treuen und mit offenem Visier der Gemeindeversammlung hätten vorlegen können? 

Damit wären sie nämlich – bei der eingangs geschilderten Lage – auch problemlos durchgekommen.

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