Ohne Moos nix los
Das Gebiet der heutigen Gemeinde Weiach gehörte bis zur Reformation zur Pfarrei Hohentengen (Dengen bei der hohen Kirch), gleich ennet dem Rhein. Ihrem Priester waren mehrere Kaplane unterstellt, die in den diversen Kirchen und Kapellen in den zugehörigen Dörfern für die Seelsorge zuständig waren. Seit wann in Weiach eine Kapelle stand, ist nach wie vor nicht bekannt.
Voraussetzung für die Einsetzung eines Priesters – und natürlich auch von Kaplanen – ist das Vorhandensein eines für das Leben des Geistlichen genügend grossen Einkommens aus Stiftungen, Besitztümern der Kirche, dem Zehnten, einem Kirchenfonds, oder was auch immer im konkreten Fall die Finanzierungsgrundlage war.
Lebensunterhalt und Unterkunft des Pfarrers muss gesichert sein
So gesehen kann eine Pfarrei erst dann als konstituiert betrachtet werden, wenn ein Pfarrer seinen Lebensunterhalt dauerhaft aus diesem Amt bestreiten kann. Im Falle von Weiach dauerte es Jahrzehnte bis die Einheimischen sich zusammentaten, um – in einer Zeit starken Bevölkerungswachstums und wachsenden Ellbogeneinsatzes (man denke an den Weidgangsstreit von 1594 oder die von der Obrigkeit dekretierte erste Gemeindeordnung von 1596) – die Finanzierung eines eigenen Prädikanten, der auch dauerhaft in der Gemeinde wohnen konnte, sicherzustellen. Dies war erst 1590 der Fall, worauf sich Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich 1591 bereit erklärten, ein Haus anzukaufen, um dort den Pfarrer wohnen zu lassen.
Aus dieser Sichtweise kann man mit Fug und Recht sagen, die Pfarrei sei 1591 gegründet worden. Diese Auffassung stellt auch über weite Strecken die herrschende Lehrmeinung dar (so bei Zollinger und auch in WeiachBlog-Beiträgen, vgl. Alte Lexika, herrschaftspolitisch betrachtet; Nr. 372 vom 30. Januar 2007: «Die selbstständige Pfarrei Weiach war sogar erst 1591 gegründet worden.»)
Eine Kirchgemeinde konstituiert sich und erzwingt die Seelsorge
Hier kommt nun der Aspekt der Gemeindegründung dazu. Im Falle von Weiach ist es (wie wohl in den meisten Fällen) eine Gründung von unten, aus der Basis heraus. Die Einheimischen hatten 1540 in einer Petition an die Zürcher Obrigkeit festgestellt, dass sie gross an Zahl seien und es ihnen an einem geistlichen Hirten mangle, weil sie weit weg von Stadel entfernt seien. Gleichzeitig wurde die Drohung platziert, eher wieder die Messe im rekatholisierten Kaiserstuhl besuchen zu wollen, als nach Stadel in den Gottesdienst zu pilgern, wenn sie keinen eigenen Pfarrer zugeteilt erhielten. Dieses trotzige Selbstbewusstsein zeigt, dass Weiach sich nun als eigene Gemeinde verstand.
Dass die Weiacher damit durchdrangen hat mit der in drei Punkten speziellen Situation zu tun: Aufgrund der Grenzlage mit fürstbischöflich beherrschten Katholiken im Norden und Westen, aus dem Umstand heraus, dass gleichzeitig der Fürstbischof in Weiach einen Teil der Niedergerichtsbarkeit innehatte und aufgrund der traditionell engen – auch wirtschaftlichen – Verflechtung der Weiacher mit Kaiserstuhl (viel enger als diejenige zum benachbarten Bauerndorf Stadel) entschied sich die Zürcher Obrigkeit, den Weiachern direkte Seelsorge angedeihen zu lassen. Sie stellten dafür einen Pfarrer ab, der zu den Gottesdiensten jeweils den langen Weg nach Weiach auf sich nehmen musste. Denn dort wohnen konnte er (wie man dem vorstehenden Abschnitt entnehmen kann) nicht.
So kommt es, dass – wie man dem Zürcher Pfarrerbuch von 1953 entnehmen kann – zwischen 1542 und 1590 über 60 namentlich bekannte, meist junge Pfarrer teils wohl nur für wenige Wochen – im Verständnis der Betroffenen (Pfarrer wie Einheimische) jedenfalls temporär – für die Betreuung von Weiach abgestellt wurden. Weiter diente Weiach als Bewährungsstelle für Prädikanten, die anderswo Probleme verursacht hatten, aber dennoch ein (wenn auch bescheidenes) Auskommen brauchten. Dass sich die Weiacher dann irgendwann einen eigenen Pfarrer wünschten, ist verständlich.
[Hinweis: Der Kapuzinerpater Siegfried Wind vertritt in seinem Beitrag «Zur Geschichte der katholischen Pfarrei Kaiserstuhl im Aargau» (vgl. Wann löste sich Wyach von der katholischen Kirche? WeiachBlog Nr. 958 vom 7. Januar 2011) die Auffassung, dass die Abspaltung von der Mutterpfarrei Hohentengen um 1532 herum vollzogen gewesen sein müsse].
Ist ein solches Gebilde nun eine Pfarrei? Oder «nur» eine Kirchgemeinde mit Sonderstatut und dem de facto-Recht auf einen – häufig wechselnden – Vikar?
Fäsis Bibliothek der Schweizerischen Staatskunde, 1797
Auch im ausgehenden 18. Jahrhundert hat sich Johann Caspar Fäsi (und allenfalls bereits sein Vater Johann Conrad) die Frage nach der Errichtung der Pfarreien gestellt und in einem kurzen Artikel in seiner Bibliothek der Schweizerischen Staatskunde auf fünf Seiten abgehandelt. Und er erklärt die Haltung der Obrigkeiten, die mit der Entsendung teuren Personals (Pfarrer) und der Finanzierung des Unterhalts teurer Infrastruktur (Kirchen) wohl zu allen Zeiten zurückhaltend waren recht gut:
«Wenn schon die Landesregierung sowohl zu Erbauung der Kirchen und Schulgebäude, als auch zu den Pfründe-Fonds beygetragen hat, so reichte dieses doch nicht ganz hin, die Gemeine selbst mußte sich anstrengen, und in den neueren Zeiten ist aus sehr guten Gründen zum Regulativ angenohmen worden, daß keine Gemeine eine noch nicht gestandene Kirche baue, oder ihr ein eigener Pfarrer gewidmet werden solle, wenn sie nicht erst einen Fond von 10000 fl. zusammengebracht habe.»
Auch die Weiacher mussten sich ja am Unterhalt ihres eigenen Pfarrers beteiligen, sonst hätte man ihnen weder Pfarrhaus noch dort wohnenden Pfarrer gewährt.
Die Titelseite des im März 1797 erschienenen Beitrags (auf der auch obiges Zitat zu finden ist) sieht so aus:
Man habe, schreibt Fäsi da, «aus einem am Ende des vorigen Jahrhunderts (d.h. wohl in den 1690er-Jahren) verfertigten Pfrundenbuche» eine «Liste der ersten Pfarrer jeder noch vorhandnen Pfarrergemeine ausgezogen, und in chronologische Ordnung gebracht». Leider ist weder erwähnt, wer «man» ist, noch um welches Pfrundenbuch es sich handelt.
Erster Pfarrer bzw. Pfarreigründung im Jahre 1549?
In der Chronologie erscheint Weiach mit einer etwas unerwarteten Jahrzahl: «1549 Weyach.».
Rein aus der Pfarrerliste lässt sich keine Zäsur ableiten, denn sowohl vor wie nach 1549 ist (im Pfarrerbuch 1952) ein bunter Reigen häufig wechselnder Pfarrherren festzustellen, die für Weiach zuständig waren, oft zwei und mehr pro Jahr.
Dazu passt die älteste mir bekannte Druckschrift in der Weiach erwähnt wird: die auf das Jahr 1550 datierte, in der berühmten Druckerei Froschauer hergestellte Schrift von Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich, genannt «Christenlich Ordnung vnnd satzung eines Ersamen Rats der Statt Zürych, den gmeinen Kilchgang vnd predigen, die Widertöuffer, Frömbde Religion, Verbotten aberglöubig künst, Kilchenrechnu[n]gen, Fyrtagen, Gottslesteren, Spilen, Zutrincken, Kleider, Waffenzetragen, Hochzyt vnd tantzen, Schebeten vnd zeeren, Reißlouffen, Wucher vnd furkouff, Die Ee vnd ander derglychen stuck, belangend: Sampt der ordnung Synodi, vornaher vßgangen. Yetzund aber alles in ein kurtzen begriff verfaßt vnd zusamen gestelt vnd in truck geben». (vgl. Erste Erwähnung von Wyach im Druck. WeiachBlog Nr. 1050 vom 10. September 2011)
Einen formellen Erlass der Zürcher Regierung, wonach Weiach ab 1549 als eigene Pfarrei gelte, habe ich bis anhin nicht finden können.
Forderung nach Geschichte von unten
In seiner Miszelle hat sich Fäsi im Anschluss an die «Liste der ersten Pfarrer» noch weitere, phänomenologisch entwickelte Gedanken gemacht - wenn auch methodisch wenig systematische:
«Es würde nützlich seyn zu wüssen, unter welchen Bedingungen jede neue Pfarre errichtet worden; die Bedingungen wurden auf den Vermögenszustand der Gemeinden zu Zeit der Errichtung schliessen lassen, man würde auch die Zahl der Gemeindsglieder, also die Stärke der Gemeinde erfahren, und ähnliche Nachrichten mehr.
Es ist zu vermuthen, daß jede Pfarre, ehe sie Pfarre geworden, eine Gemeinheit gewesen, oder gar aus mehreren Gemeinheiten bestanden. Ungemein lehrreich für die Geschichte des Landes wäre es, ein chronologisches Verzeichniß der Entstehung der Pfarren verbinden zu können, besonders wenn man auch etwas von den ersten Einrichtungen der Gemeinheiten beyfügen könnte. Gemeinheiten entstehen wie Höfe. Ein großer Bauernhof wird bey Anwachsen der Familie getheilt, so entstehen aus einem mehrere bis sie zu einem kleinen Dorf anwachsen; eine Gemeinheit vergrösseret sich, vom Mittelpunkt abgelegene Güter wachsen an, und eben dieses zeiget von Zeit zu Zeit die Beschaffenheit politischer Einsichten in diesen Gegenstand. Dieser Theil der Geschichte wird zu sehr vernachläßiget, und ist doch wichtiger als z.E. [zum Exemplum] die barbarischen Kriege, die im Grund immer einerley sind.»
Fäsi hat meines Erachtens insofern recht, als es immer die lokal geäusserten Bedürfnisse sind, welche - in Verbindung mit Hartnäckigkeit und finanzieller Beteiligung - zur Errichtung einer selbstständigen Pfarrei führten. Und heutzutage dazu, dass sie in einer grösseren Organisationseinheit aufzugehen droht.
Quellen
- Aufnahme des Zürichgebiets. In: Bibliothek der Schweizerischen Staatskunde, Erdbeschreibung und Litteratur von J.C. Fäsi, Professor der Geschichte und Erdbeschreibung. Zweyter Jahrgang, IIItes Stük. Zürich, Im Verlag des Herausgebers, und in Commißion bey Christ. Ernst Gabler in Jena. 1797 - S. 133-137.
- Dejung, E./Wuhrmann, W.: Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952; Zürich 1953
- Brandenberger, U.: Wie man nach dem Tode Bücher schreibt. WeiachBlog Nr. 999 vom 30. April 2011