Freitag, 8. Februar 2019

Ex libris Bundesrat Delamuraz

«Habent sua fata libelli», hat WeiachBlog am 11. September 2017 getitelt (vgl. WeiachBlog Nr. 1350). Was zu Deutsch bedeutet, dass auch Bücher (und deren Inhalte) ihre Schicksale haben. Heute soll vom Schicksal eines ganz besonderen Exemplars die Rede sein, das mit Jean-Pascal Delamuraz in Verbindung steht.

Neu in den Online-Katalog aufgenommen

Vor wenigen Tagen habe ich auf Swissbib, dem Metakatalog für Schweizer Bibliotheken, einen neuen Eintrag entdeckt. Wo vorher noch lediglich vier Fundstellen für die Dorfchronik von Zollinger (Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach 1271-1971) verzeichnet waren, gab es da nun plötzlich deren fünf.


Der Neuzugang erfolgte bei der Bibliothek am Guisanplatz (BiG) in Bern, dem Zusammenschluss einer ganzen Reihe von Bibliotheken der Bundesverwaltung.

Erste oder doch zweite Auflage?

Die Erstausgabe von Zollingers blauem Büchlein datiert, wie mittlerweile in Online-Bibliothekskatalogen korrekt angegeben wird (vgl. WeiachBlog Nr. 1351), auf das Jahr 1972. Weiter gibt es eine zweite Auflage, die 1984 publiziert wurde.

Das Problem: sowohl bei der 1. wie bei der 2. Auflage fehlt jeglicher Publikationsvermerk. Ein Impressum müssen in der Schweiz lediglich Zeitungen und Zeitschriften aufweisen. Autor und Herausgeber (die Politische Gemeinde Weiach) haben also durchaus rechtskonform gehandelt. 

Den Katalogisierern der Bibliotheken aber bereitet das heute noch Kopfzerbrechen. Denn: wo eine Angabe zum Publikationsdatum fehlt, da muss diese indirekt erschlossen werden. Der einzige Hinweis ist das Vorwort Zollingers, das irrtümlich auf Ostern 1971 datiert ist. Publiziert wurde das Werk erst an Ostern 1972 (vgl. WeiachBlog Nr. 19).

Nach gut zwölf Jahren war die 1. Auflage (500 Exemplare) vergriffen. Der Gemeinderat entschloss sich zu einer – mit zusätzlichen Bildern aufgewerteten – Neuauflage (wieder 500 Exemplare). Und natürlich fehlen auch da Angaben zum Publikationsdatum.  

Wie man die erste und die zweite Auflage unterscheidet? Vgl. dazu WeiachBlog Nr. 1365.

Die BiG hat die zweite Auflage!

Dass es überhaupt eine zweite Auflage gibt, können die Bibliothekare nicht wissen, denn in der Schweiz gibt es (anders als bspw. in Frankreich) kein sogenanntes Dépôt légal, also ein Gesetz, welches Druckereien und Verlagen die Abgabe eines oder mehrerer Pflichtexemplare vorschreibt. Deshalb ist diese zweite, erweiterte Auflage auch in keiner gedruckten Bibliographie erfasst, auch in der Schweizer Nationalbibliographie nicht.

Der Autor des WeiachBlog hat deshalb bei der BiG angefragt, ob es sich bei ihrem Exemplar um die erste oder die zweite Auflage handle. Der Befund: es ist die zweite Auflage! Damit verfügt die BiG als bisher einzige öffentliche Bibliothek (soweit bekannt: weltweit) über ein solches Exemplar.

Entsprechend ist auch beim Eintrag in der Datenbank von Alexandria (dem Bibliotheksverbund der Bundesverwaltung) das Publikationsjahr bereits angepasst worden:

Es scheint fast, als sei unser Dorfkünstler Hans Rutschmann (der in wenigen Tagen 91 Jahre alt wird und von dem sämtliche Titelblätter der «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» seit Juni 1982 stammen) bei dieser Gelegenheit sozusagen zum Coautor befördert worden. 

Die Detailangaben sind indes etwas präziser:

Mit den eckigen Klammern deutet die Bibliothek an, dass die darin stehenden Angaben indirekt erschlossen wurden – in diesem Fall aus dem Hinweis des WeiachBlog-Autors.

Ein Geschenk an und von Delamuraz

Und was hat das alles mit dem 1998 verstorbenen Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz zu tun? Laut einem Stempel auf der ersten Innenumschlagseite (dem Vorsatzblatt) kam dieses Exemplar der «Chronik Weiach» als «Cadeau de Jean-Pascal Delamuraz» 1998 in die Bestände der damaligen Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB). Es wurde auf einer Katalogkarte verzeichnet. Und ist nun vor kurzem in den Online-Katalog des Bibliotheksverbunds Alexandria aufgenommen worden.


Wie aber gelangte Delamuraz in den Besitz der «Chronik»? Die plausibelste Antwort lautet: Parteizugehörigkeit. 

Am 4. Juni 1986 empfing der knapp zweieinhalb Jahre im Amt stehende Waadtländer Bundesrat die Weiacher Jungbürger (vgl. WeiachBlog Nr. 1386). Organisator der Reise nach Bern war der damalige Weiacher Gemeindepräsident Mauro Lenisa (1948-2018, vgl. WeiachBlog Nr. 1384). Und der war – was viele nicht wissen, weil es in der Gemeindepolitik bis heute keine Rolle spielt – Mitglied der FDP, der Partei, für die Delamuraz 1983 in den Bundesrat gewählt wurde. 

Fazit: Einen wasserdichten Beweis gibt es zwar nicht. Aber die «Chronik» könnte das Gastgeschenk für die «Kurzaudienz» gewesen sein.

[Veröffentlicht am 10. April 2019 um 13:55 MESZ]

Keine Kommentare: