Mittwoch, 26. März 2025

Steinwürfe auf Regierungsgesandte – heute vor 500 Jahren

Die Mündung der Glatt in den Rhein? Das ist heute ein Tunnel gleich unterhalb des Kraftwerks Eglisau bei Rheinsfelden. Keine Spur von Romantik und früheren Zeiten, als sich der Fluss auf seinen letzten selbstständigen Metern noch unter freiem Himmel durch die Landschaft mäanderte. Man muss das Flüsschen eher einen Kanal nennen. Nichts erinnert an ein symbolträchtiges Ereignis in der Nacht vom 25. auf den 26. März 1525, also vor genau 500 Jahren.

Der Ort, wo die Nasen aufsteigen

Vor dem Überhandnehmen moderner Technik hatte es mit diesem Ort eine ganz spezielle Bewandtnis, wie man dem Lemma Rheinsfelden in Friedrich Vogels Memorabilia Tigurina (Ausgabe 1845, S. 675) entnehmen kann:

«Ein Weiler von drei Wohnhäusern in der Kirchgemeinde Glattfelden, welcher auf einem Hügel am Ausfluß der Glatt in den Rhein liegt. An diesem Ort war früher ein namhafter Fischfang und zwar von Nasen, welche, wenn sie im Laich sind, in großer Menge aus dem Rhein in die Glatt kommen. Der Fischfang gehörte bis 1798 einem jeweiligen Landvogt zu Eglisau, und die Nasen wurden bis dahin mittelst eines Wuhres eingebannt, das die Gemeinden auf dem Rafzerfeld und Glattfelden ohne Kosten des Landvogts alle Jahre neu machen mußten. Es wurden oft in einem halben Tag einige tausend Nasen und andere Fische gefangen. [...]»

Nasen (Chondrostoma nasus) sind eine Art aus der Familie der Karpfenfische, die in der Regel zwischen 25 und 40 cm lang und bis zu 1 kg schwer ist. Sie hat durch Verbauung von Gewässern ihre Laichplätze eingebüsst und ists dadurch gefährdet. Das Fangen von Nasen ist in der Schweiz seit 2007 ganzjährig verboten. 

Dass ein solcher Platz zu Zeiten der Fischwanderung Menschen wie magisch angezogen hat, versteht sich von selbst. Und wie wir im gestrigen Artikel (vgl. WeiachBlog Nr. 2221) gesehen haben, war eine der vor 500 Jahren fast durchwegs gestellten Forderungen der Bauern, dass der Fischfang ihnen genau so zugestanden werden müsse, wie einem Herren aus der Stadt. 

Das Regierungsprotokoll vom 26. März 1525

In seiner Actensammlung zur Zürcher Reformation hat Pfarrer Egli unter Nr. 676 einen Eintrag in den Zürcher Ratsbüchern (RB) des Jahres 1525 wie folgt zusammengefasst:

«März 26 (Lätare). BM. Röist und RR. 

1. In vergangener Nacht fanden sich bei zweihundert Mann von Stadel, Neerach, Weiach und Schüpfheim an der Glatt ein, gewaltsam die Nasen zu fangen, bewarfen dabei J. Jörg Göldli und seinen Knecht mit Steinen und schmähten meine Herren, «als ob si uf die schyssent, und (si) syent nit ir herren», wodurch der Vogt von Eglisau und die Fischer von ihrer Gerechtsame vertrieben worden sind. 

2. Es werden desshalb vier Mann, M. Berger, M. Setzstab, J. Jörg Göldli und Melchior Meier beauftragt, vor jede der Gemeinden einzeln zu kehren, ihnen den ungeschickten Handel vorzuhalten und, was ihnen begegne, heimzuberichten.» (RB. f. 259.)

Laetare ist der vierte Sonntag im Frühjahr, an dem die Mitte der Fastenzeit überschritten wird.

BM steht hier für Bürgermeister, RR für beide Räte (grosser und kleiner Rat der Stadt Zürich). J steht für Junker, als einen Angehörigen eines Geschlechts mit Adelstitel. 

Hier werden zwei Personengruppen erwähnt. Einerseits Junker Göldli und sein Mitarbeiter, die an der Glatt tätlich angegriffen wurden. Und andererseits der (namentlich nicht genannte) amtierende Landvogt von Eglisau, einer Herrschaft, die den Zürchern seit 1496, also gerade einmal ein gutes Vierteljahrhundert gehörte.

Einer der vier in der zweiten Alinea namentlich genannten Ratsherren – welcher wissen wir bislang nicht – musste den Weiacher Untervogt zu diesem Verhalten einiger seiner Dorfgenossen befragen.

Die Illustration zum Aufruhr, 80 Jahre danach ins Buch gemalt

Peter Kamber hat in seinem Buch über die Reformation als bäuerliche Revolution die entscheidenden vier Jahre dieser turbulenten Zeit vor 500 Jahren analysiert. Auf den Seiten 384 – 386 erwähnt er, dass die sog. Bullinger-Chronik den Zusammenstoss zwischen Obrigkeit und Untertanen beim Nasen-Fang an der Glattmündung thematisiert.


Nun gibt es von dieser sogenannten Reformationsgeschichte Bullingers mehrere Fassungen, wovon einige Autographen sind (also von der Hand des Verfasser Heinrich Bullinger), andere hingegen Abschriften darstellen, die auch Illustrationen enthalten.

Obige Abbildung stammt aus dem Kopienband ZBZ Ms B 316, fol. 202v, von Heinrich Thomann im Jahre 1605/06 erstellt. Ob er auch für die Buchmalerei als Urheber gelten darf, ist nicht bekannt. 

Jedenfalls zeigt das Bild den entscheidenden, an Dramatik kaum zu überbietenden Moment, als der Junker Göldli, sowie der Landvogt und seine Leute (am Bildrand links einer davon im Standesmantel mit den Zürcher Farben) auf ihren Pferden die Flucht ergreifen. Angesichts des auf sie einprasselnden Steinhagels (einige sieht man in der Luft, andere werden gerade zum Wurfgeschosse erkoren, vgl. den Bauern im rotbrauen Wams ganz rechts im Bild) ist das auch ohne weiteres verständlich. Und womit die Angreifer beschäftigt waren, das illustrieren Käscher, Stangen, Netze, Weidlinge und Fischerruten.

Egli verweist in der Actensammlung auf eine Edition dieser Bullinger-Chronik zur Reformationsgeschichte zwischen 1519 und 1532: «Vgl. Bullinger, Ref. G. I. 265.» Er nimmt damit Bezug auf die 1838 bis 1840 erschienene Druckausgabe, S. 265-266. Diese greift auf die eigenhändigen Originalmanuskripte Bullingers zurück (also nicht zwingend auf Ms B 316) und trifft damit seinen Stil wohl am unverfälschtesten:

«149. Von unruwen und ufflöuffen der Landtschafft Zürych die sich wider die Statt an ettlichen orten erhept habend.

By den purßlüthen ussert dem Rhyn, und by den genachparten lerntend die purßlüth der Statt Zürych, zuo Eglisow[,] in der herrschafft Grüningen, in der graffschafft Kyburg, und in andern der Statt Zürych gebieten[,] ansprachen suechen, wider die Oberkeit, mitt unruowen und embörungen.»

Hier erkennen wir, weshalb Hedinger (vgl. WeiachBlog Nr. 2221) den Eindruck erweckt, die Zürcher Untertanen seien sozusagen von den Klettgauern ennet dem Rhein auf die Idee gebracht worden, Forderungen zu stellen und sich gewalttätig gegen ihre Obrigkeit zu empören. Diese Interpretation stammt offensichtlich von Bullinger selber. Und sie kann natürlich auch dem Bemühen geschuldet sein, von der Sprengkraft der reformatorischen Ideen etwas abzulenken. Man muss ebenso bedenken, dass er nach eigenen Angaben (vgl. die Einleitung zur Edition) auch nicht zwingend alle Aufzeichnungen auf Zetteln in den beschriebenen Jahren 1519 – 1532 gemacht hat. Die Reinschrift seines Geschichtswerks stammt aus den Jahren 1573 sowie 1574 und er sagt, er habe die Arbeit vierzig Jahre ruhen lassen.

Dann beschreibt Bullinger den Vorfall an der Glattmündung auf dem Gebiet der Landvogtei Eglisau:

[Randglosse:] «Uffruor zuo Eglisow»

«Dann zuo Eglisow hat die Statt Zürych ein fischenzen, an dem ort, da die Glatt in Rhyn loufft, an das selb ort fart der vogt imm Mertzen, uff den Nasen fang. Alls nun uff Frytag vor Letare, Johanns Schwytzer vogt der zyt zuo Eglisow, zuo der fischenzen, die verbannet was, zuo fischen gieng, hattend sich da ettliche puren versammlet, welche ouch zuo fischen understuondent, und sprachend, wie ouch die puren, alls obgehört, in Tütschen landen, Gott habe die wasser, wäld und fäld, die vogel das gwild und die fisch imm waag [rinnenden Wasser] gefryet: 

Hienäben redtend sy so unbescheyden und uffrürig, das obgemälter vogt, ab trat, und alle handlung hinyn gen Zürych einem Ersamen Radt zuoschreyb.»

Hier, bei Bullinger, erhält der Eglisauer Landvogt also einen Namen: Johannes Schwytzer. Der hatte sein exklusives Fischereigebiet wuhren lassen und sah sich am Freitag, 24. März 1525 mit aufmüpfigen Bauern konfrontiert, die ihm zu verstehen gaben, dass laut ihrer Auslegung der Bibel Fische, Vögel und Wild nicht etwa der Obrigkeit, sondern allen Menschen zur freien Nutzung zugänglich seien. Er zog sich zurück und meldete die Unbotmässigkeit schriftlich nach Zürich.

Im Verlaufe des Samstags, 25. März (bzw. in der Nacht auf den Sonntag) hat sich dann die oben in den Ratsbüchern erwähnte Konfrontation ereignet, mit dem Sondergesandten der Zürcher Regierung, Junker Göldli auf der einen und (laut Ratsprotokoll rund 200) Bauern aus der benachbarten Obervogtei Neuamt auf der andern Seite.

[Randglosse:] «Jörg Göldlin wirt ubel von puren empfangen»

«Deß schickt ein ersammer radt Zürych iunckheren Jörgen Göldlin hinus, die uffrürigen früntlich anzuosprächen und gütlich abzuoreden. Aber so bald er mitt inen redt, und das rächt anzeigt, das ein Statt Zürych zuo diser fischenzen hat, wurffend ettliche mitt steinen zuo imm, der massen, das er übel verletzt, inen entrünnen müst. und wo nitt ettliche der puren gescheiden, were der Radtsbott sampt dem vogt ummgebracht worden.»

Laut Bullinger bestand also höchste Lebensgefahr für Junker Göldi (den Ratsboten) sowie den Landvogt Schwytzer. Das Wort «gescheiden» stammt aus dem frühneuhochdeutschen Sprachgebrauch und bedeutet in diesem Kontext «vernünftig», «besonnen» oder «einsichtig». 

Heisst also: Nur weil einige Bauern sich vernünftig verhielten und die anderen vom Töten abhielten, konnten der Bote und der Vogt entkommen. So aufgeheizt war die Stimmung heute vor 500 Jahren.

Ob auch Weiacher Steine gegen die Vertreter der Regierung geschmissen haben, das können wir zwar nicht sicher sagen. Aber es ist doch höchst wahrscheinlich.

Mutmassliche Quelle obiger Edition: ZBZ Ms B 316, fol. 202r, 202v & 202ar [Zählung nach e-manuscripta: 411-413]; https://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/zoom/937024

Quellen und Literatur

  • Historia und geschichten so sich verlouffen jnn der Eygnoschafft, jnnsonnders zu Zürich mit enderung der religion unnd anrichtung einer christenlichen reformation von dem jar Christi 1519 bis jnn das jar 1532 ; Von der reformation der propsty oder kilchen zum Grossenmünster Zürich. Von der Hand Hch Thomanns, 1605/06 (vgl. Bl. 420, Bl. 71* von Nr. 2 und am Ende). (Vgl. Gagliardi, Neuere Handschriften, B 316, Sp. 351) – Signatur: Zentralbibliothek Zürich (ZBZ), Ms B 316. Kopienband zur zürcherischen Kirchen- und Reformationsgeschichte (Hch Bullinger) u. a., ca. 1482—1559. Pp. 31/21. (1605/06). 420 + 74 meist urspr. bez. Bll.  https://doi.org/10.7891/e-manuscripta-18901 
    Weiteres Expl.: Hch. Bullinger: Reformationsgeschichte über die Jahre 1519-33. Historia oder Geschichten, so sich verlouffen in der Eydgnoschafft, insonders zuo Zürych mitt enderung der Religion ...; ca. 1564 verfasst, Bd. I bis 1529, Bd. II restliche Jahre. ZBZ Ms A 16 & 17 (3 & 4). Vgl. Gagliardi, Sp. 12-13.  [Ms A 16 enthält keine Illustrationen, nur den Text]
  • Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte / nach dem Autographon herausgegeben auf Veranstaltung der vaterländisch-historischen Gesellschaft in Zürich von J.J. Hottinger und H.H. Vögeli. 3 Bände ; 23 cm (4°). Druck und Verlag von Ch. Beyel. Frauenfeld 1838-1840.  [Autor: Heinrich Bullinger (1504-1575). Editoren: Johann Jakob Hottinger (1783-1860) und Hans Heinrich Vögeli (1810-1874).]  Signatur: ETH-Bibliothek Zürich, Rar 27347
  • Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820. Neu bearbeitet von Friedrich Vogel. Druck und Verlag von Friedrich Schulthess, Zürich 1845 – S. 550 & 675.
  • Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533. Mit Unterstützung der Behörden von Canton und Stadt Zürich herausgegeben von Emil Egli, Pfarrer in Aussersihl. Zürich 1879  [StAZH Bib. Di 310] - Nr. 676 zum Jahr 1525.
  • Brandenberger, U.: Der Herrgott hat Wild und Fisch für alle geschaffen. WeiachBlog Nr. 914, 9. September 2010.
  • Kamber, P.: Reformation als bäuerliche Revolution. Bildersturm, Klosterbesetzungen und Kampf gegen die Leibeigenschaft in Zürich zur Zeit der Reformation (1522-1525). Chronos-Verlag, Zürich 2010. [SNL N 301665]

Dienstag, 25. März 2025

Wenn die einfachen Leute ihre Freiheiten zurückhaben wollen

Für wahr Gehaltenes, das sich plötzlich als Schall und Rauch erweist. Abgehobene Oligarchen, dekadente Eliten, ein frei drehender Kapitalismus, verlorene Kriege. Dank neuen Medien erfahren davon viele, denen das bisher entweder egal war oder zumindest verheimlicht werden konnte. Auch die unteren Schichten, die sogenannten einfachen Leute, fragen sich zunehmend, was da eigentlich schiefläuft. Tönt nach unserer heutigen, scheinbar aus den Fugen geratenen Zeit mit Internet, Social Media & Co., oder?  Gemeint ist aber die Zeit vor einem halben Jahrtausend. 

Eine Informationsrevolution krempelt alles um

Heute vor 500 Jahren. Das war eine Zeit, in der durch den Buchdruck mit beweglichen Lettern ab 1450 Bibeln andere Bücher und Einzelblattdrucke in grosser Zahl zu erschwinglichen Preisen produziert und unters Volk gebracht werden konnten. Eine Zeit, in der viele Menschen selber lesen lernten, was da drauf und drin stand. 

Eine Zeit der Entdeckung der Neuen Welt ennet dem Atlantik, die ab 1492 zu einer Edelmetallschwemme in Europa führte, weil die Spanier zuviel Gold und Silber importierten. Eine Zeit unfassbar reicher Kapitalisten, wie Jakob Fugger, die selbst Könige und Kaiser als kleine Bittsteller behandeln und fast beliebig manipulieren konnten. 

Und bei uns im Zürichbiet auch eine Zeit der Selbstbesinnung nach den bei Marignano 1515 wie eine Seifenblase zerplatzten Träumen von einer Grossmacht namens Eidgenossenschaft. 

Mitten drin Persönlichkeiten wie Erasmus von Rotterdam, Ulrich Zwingli, Martin Luther und Thomas Müntzer

Die Leute haben die Schnauze voll

Aus vereinzelt aufflammenden Empörungen in den Jahren 1513 bis 1516, wie dem Könizer Aufstand, dem Luzerner Zwiebelnkrieg oder dem Zürcher Lebkuchenkrieg, die im wesentlichen gewalttätigen Unruhen entsprachen, sowie vielen weiteren Episoden quer durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation braute sich 1524/25 der später u.a. Grosser Bauernkrieg genannte Aufstand breiter Bevölkerungskreise zusammen, die ganz einfach die Schnauze voll hatten. Und ändern wollten, was sie wirtschaftlich, geistig und spirituell unten gehalten hatte und weiterhin zu halten trachtete. Auch wenn das bedeutete, zur Waffe greifen zu müssen.

Die Reformation als Brandbeschleuniger

Heinrich Hedinger, der vor bald 100 Jahren u.a. eine Geschichte des Städtleins Regensberg verfasst hat, stellte in seiner Abhandlung über die Reformation im Zürcher Unterland fest, «auch unsere Landleute» hätten damals angefangen, die Bibel «fleischlich zu deuten» oder sie gar «als ein Lehrbuch der Staatswissenschaften auszulegen». (ZTB 1936, S. 55)

Er stellt es so dar, dass diese Ideen sozusagen von nördlich des Rheins zu uns herübergeschwappt seien: «Schon Ende 1524 hatten die Bauern im Klettgau u.a. Freigebung von Jagd und Fischfang verlangt; denn Gott habe Wasser, Wald und Feld, die Vögel in der Luft und die Fische im Wasser frei geschaffen.» (ZTB 1936, S. 55)

Wenn man sich aber vergegenwärtigt, dass es da in Zürich einen Leutpriester namens Zwingli gab, der ab 1519 mit seinen Mitstreitern und vom Zürcher Rat tatkräftig gestützt, die Bibel ganz anders auszulegen begonnen hatte, als das früher üblich war; wenn man sich überdies klarmacht, dass die von ihren Gegnern Wiedertäufer oder Anabaptisten genannten Abspaltungen ganz wesentlich auch aus den reformierten Gebieten der Eidgenossenschaft stammen, dann kann man nur zum Schluss kommen, dass eine Infektion der gleich nördlich des Rheins gelegenen Gebiete ausserhalb der Eidgenossenschaft mindestens so wahrscheinlich ist, wie eine in die umgekehrte Richtung. 

Unterschiedliche Ansätze im benachbarten süddeutschen Raum

Dennoch war es unbestreitbar so, dass die Bauern in der Landgrafschaft Stühlingen, ihre Kollegen in der südlich anschliessenden und Weiach noch näher liegenden Landgrafschaft Klettgau mit Tiengen und der Küssaburg, sowie die Bürger der habsburgisch-vorderösterreichische Stadt Waldshut sich mit den neuen Ideen nicht nur befassten, sondern ihren Landesherren auch selbstbewusst Forderungen stellten.

Diese Forderungskataloge mögen vielleicht nicht so bekannt geworden sein wie die berühmten Zwölf Artikel aus Memmingen im Schwabenland. Aber es ging im Kern hüben wie drüben immer um das Gleiche: Forderungen nach Abkehr von Zwang und drückenden Lasten, Forderungen nach besseren Entfaltungsmöglichkeiten durch freie Nutzung natürlicher Ressourcen. Wiederherstellung der Gemeindegüter und der Gemeindeautonomie. Kurz: Freiheit! 

Mit althergebrachen Rechten auf den Rechtsweg...

Unterschiedlich waren nur die Begründungen und Strategien. Die Stühlinger Untertanen wollten ihre althergebrachten Rechte wieder zurück. Hiroto Oka beschreibt diese Forderungen basierend auf Briefen aus dem Sommer 1524 in seiner Dissertation wie folgt:

«Die Bauern verweigerten alt-herkömmliche tägliche Frondienste und sogar etliche mit dem Urbar begründete Abgaben. Sie wollten außerdem vom Wildbann frei sein, freie Nutzungsrechte an Forst und Gewässer haben, frei jagen und fischen sowie nicht ins Gefängnis geworfen werden.» (Oka, S. 239)

Unter Vermittlung durch die Stadt Schaffhausen, die in dieser Gegend auch etliche Interessen hatte und daher an einem möglichst glimpflichen Ausgang des Streits interessiert war, kam es schliesslich zu einer Sammlung von 62 Artikeln, die «die Entwicklung der Stühlinger Erhebung und die der lang andauernden Verhandlungen der Untertanen mit den Herren widerspiegeln. In diesen Artikeln versuchten die Stühlinger Bauern zunächst, als Untertanenschaft aus allen Dörfern der Landgrafschaft ihre Klagen zu äußern.» (Oka, S. 267)

Diese Untertanen setzten auf juristische Verfahren gegen ihren Landesherrn, indem sie höhere Gerichte anriefen und dort ihre Klagen anhängig machten.

... oder mit ideologischer Aufladung zu neuen Ufern?

Die Klettgauer Untertanen wählten eine völlig andere Argumentation. Nicht das alte Harkommen stand bei ihnen im Vordergrund, sondern die Bibel:

«Hinsichtlich der Rechtfertigung ihrer Forderungen sind die Klettgauer Artikel, mit denen [...] die Klettgauer Untertanen sich bei der Stadt Zürich als ihrer Schirmherrin gegen ihren eigenen Herrn, den Grafen von Sulz, beschwerten, deutlich anders als die anderen genannten Artikeln verfaßt. Denn die Klettgauer Bauern legten schon "das göttliche Recht", "das Gotteswort" und "das Evangelium" als Legitimität ihrer Beschwerden vor. Darin zeigt sich der sichtbare Einfluß der neuen Lehre, die von der reformatorischen Stadt Zürich» ausging. (Oka, S. 267)

Die Stühlinger hatten zwar mit den Klettgauern Kontakt, nahmen aber «die neue Lehre nicht [...] als Begründung, um ihren Prozeß vor dem Kammergericht nicht zu benachteiligen. Die Klettgauer begründeten außerdem ihre Beschwerden nicht je Artikel wie die Stühlinger, sondern rechtfertigten ihre Klagen als ganze mit dem "göttlichen Recht" am Anfang und Ende der Beschwerdeschrift. Sie legten zwar ähnliche Beschwerden wie die Stühlinger vor, jedoch klagten sie meistens über Geldabgaben und Geldstrafen.» (Oka, S. 267)

Militärische Aufstandsniederschlagung im sulzischen Klettgau

Der Unmut und die generelle Unzufriedenheit reichte den Klettgauern völlig aus, da sie ja eine unangreifbare revolutionäre Universalbegründung im Rücken fühlten: die Heilige Schrift in ihrer neuen Auslegung. 

Und es verwundert denn auch nicht im Geringsten, dass die Klettgauer (im Gegensatz zu den Stühlingern) – von diesen Ideen inspiriert und befeuert – umso radikaler und fanatischer um ihre Rechte kämpften.

Im Herbst 1525 taten sie dies auch mit der Waffe in der Hand und das bis zur bitteren Niederlage am 4. November mitten im Marktflecken Griessen (nördlich des Kalter Wangen, nur 8 km Luftlinie von Weiach entfernt).

Literatur

Montag, 24. März 2025

Verhasster Förster von Gemeindeversammlung abgesetzt

Wer in den Weiacher Wäldern als Förster die Aufsicht zu halten hatte, der musste Ende des 18. Jahrhunderts ein besonders robustes Gemüt haben. 

Viele Dorfbewohnerinnen und -bewohner sahen sich nämlich durch diese Amtsperson daran gehindert, für genügend Brennholz und Einstreu für ihre Tiere sorgen zu können. Dementsprechend unbeliebt, ja geradezu verhasst war ihnen der Amtsinhaber, wenn der seinen Pflichten nachlebte. 

Gemeinderat gegen Dorfbevölkerung

Am 18. März 1796 wurden der Weiacher Untervogt Bersinger (entspricht in etwa dem heutigen Gemeindepräsidenten) und der ehemalige Förster Schurter von den Obervögten des Neuamts vorgeladen und zu dieser leidigen Angelegenheit befragt. Das Protokoll hält zur Begründung fest:

«Da von dem Untervogt zu Weÿach im Namen sämtlicher Vorgesezten allda über das höchstschädliche und alle Schranken übersteigende Freflen und Verderben der dortigen Gemeind- und Privathölzer die stärksten Klagen geführt worden, zudem Ende auch getrachtet worden, den alten Forster, der seinen Dienst meist mit aller Treue und zum allgemeinen Nuzen versehen, beÿzubehalten, ohngeachtet von der Gemeind, durch das Mehr, wozu eben die Frefler das meiste Übergewicht gegeben, ein neuer Forster erwählt worden,…» (StAZH B VII 28.22, S. 139; Transkription n. Hürlimann, Anm-81)

Dem Förster die Fenster eingeschlagen

Der Gemeinderat (der wäre mit den sämtlichen Vorgesezten nach heutiger Auffassung gemeint) hatte also versucht, den Förster weiterhin im Amt zu behalten, um dem Raubbau an den Waldungen Einhalt zu gebieten. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch faktisch an einer Gemeindeversammlung, weil die Mehrheit der Stimmberechtigten (darunter vor allem auch solche, die im Wald Illegales getan hatten) einen anderen Förster wählte.

«Altforster Felix Schurter erzählte, daß er 2 J. Forster gewesen, und gesucht, seine Pflicht zuerfüllen, den Schaden in Holz und Feld zuwenden, es seÿen ihm hierauf die Fenster eingeschlagen worden, wovon er aber die Thäter nicht wiße, durch diesen u. andere solche Beleidigungen habe er sich endlich gezwungen gesehen, den Posten aufzugeben.» (StAZH B VII 28.22, S. 140; Transkription n. Hürlimann, Anm-79.)

Der Untervogt sah sich also genötigt, der Gewalt zu weichen und den Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers zu akzeptieren. So etwas konnten die Gnädigen Herren aus der Stadt, die im Auftrag des Zürcher Rats die Obervogtei Neuamt führten, natürlich in keiner Weise durchgehen lassen. 

Neue Holzordnung erlassen

So kam es, dass sie an diesem Verhandlungstag zur bisherigen Holzordnung von 1567 auch gleich eine neue Verordnung erliessen, die sich im Wesentlichen an das erneuerte zürcherische Waldungs-Mandat von 1773 anlehnte (veröffentlicht in: Sammlung der bürgerlichen- und Polizei-Geseze und Ordnungen löbl. Stadt und Landschaft Zürich, Zürich 1779, 5. Bd., S. 271 ff.).

Die Herren Obervögte begründeten dies damit, dass «viele dortige Bürger durch frevlen, schneiden, lauben, grasen und dergleichen dem Holz äuserst schädlichen handlungen selbige [d.h. die Waldungen] in zusehenden Abgang bringen…». (Hürlimann, Anm-59 u. 60; für die Abschrift des Weiacher Mandats siehe StAZH A 199.7 Fasz. 2454.)

Damit hatte der Weiacher Untervogt nun eine aktualisierte Rechtsgrundlage in der Hand, mittels der er den Machenschaften seiner Dorfgenossen den Riegel schieben konnte, indem er sie bei der Obervogtei anzeigte, was im darauffolgenden Jahr zu einem ganzen Strauss an Strafverfahren führte.

Quelle und Literatur

  • Obervogtei Neuamt. Urteilsprotokoll des Obervogts, 1794-1797 – S. 139 & 140. Signatur: StAZH B VII 28.22.
  • Weibel, Th.: Holzordnung. Nr. 180 Weiach, Bemerkungen 3. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 1: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 392.
  • Hürlimann, K.: Offences against forest regulations in early modern times in the Canton of Zürich: Deviant behaviour or a sublimation of Conflict? Intensity Land Use Areas. In: News of Forst History, Nr. III/(36/37)-2/2005. International IUFRO Conference „Woodlands - Cultural Heritage“.

Donnerstag, 20. März 2025

Wird der neue Spielplatz jetzt zum Juristenfutter?

Vor einer Woche, am 13. März, ist der neue Spielplatz mit dem Leitthema «Biberburg» an der Gemeindeversammlung mit 51 Ja gegen 3 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen durchgereicht worden. 

Ein Resultat, das in seiner Deutlichkeit für sich genommen zwar beeindruckend scheint, jedoch angesichts der jahrelangen Zermürbungstaktik gegen jede Art von kritischen Geistern gegenüber den Vorhaben des Gemeinderates nicht weiter verwundert: 

«Viele Gegner werden heute gar nicht erst an die Gemeindeversammlung kommen. [...] Es ist in den letzten fünf Jahren zu oft vorgekommen, dass ihnen das Wort abgeschnitten wurde, man sie lächerlich gemacht, ausgebuht hat, etc. Und all das wurde durch das Gemeindepräsidium zugelassen und teilweise sogar selber praktiziert.» (FB-Gruppe Du bisch vo Weiach, wenn... am 13. März)

Der in diesem Zitat explizit Genannte mag das anders sehen. Exakt in solchen Erlebnissen aber liegt das grosse, die Zukunft bedrohende Problem dieser Gemeinde. Zumal es – zumindest auf offener Bühne – im altbekannten Fahrwasser weitergeht, als ob nichts geschehen wäre: keine Abstimmungsniederlage in Sachen «Balance», kein Bundesgerichtsentscheid in Sachen «Zukunft 8187», kein sang- und klanglos beerdigtes Projekt «The Bridge», kein Defizit beim Dorffest 750+1. Egal was passiert: Vom Gemeinderat hört man keinerlei selbstkritische Betrachtungen, rein gar nichts. Getreu dem Soundtrack: «Hier gibt es keine Probleme! Gehen Sie weiter, Bürger!!». Und das Bild, das Sie sich dazu vorstellen müssen, ist das eines römischen Legionärs mit gezogenem Kurzschwert und ebenso unmissverständlicher Gestik wie Mimik.

Sicherheitsfragen Nebensache: Huschhusch, schnell zur Abstimmung!

Ok, das Bild trägt vielleicht zu dick auf. Nur gibt es halt auch in jüngster Zeit immer wieder Signale, die in diese Richtung weisen. 

Wie seitens der an der eingangs erwähnten Versammlung anwesenden Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission verlautet, wollte der Gemeindepräsident nach dem Hinweis auf den RPK-Abschied (letzte Seite im Beleuchtenden Bericht) so rasch als möglich und ohne Diskussion zur Abstimmung schreiten.

Dem Vernehmen nach wurden somit weder die in der vorgängigen Diskussion auf der oben zitierten Facebook-Seite aufgekommenen Fragen aufgenommen, noch die implizite Kritik an der Formulierung der Abstimmungsfrage adressiert.

Zu diesen Fragen gehört, ob die Sicherheitseinrichtungen, namentlich Videoüberwachung, etc. Teil des Verpflichtungskredites seien, bzw. warum sie es nicht sind. Diese Frage ist angesichts des Brandes am Jahresende 2020, bei dem das ursprüngliche Spielhaus abgefackelt wurde, mehr als berechtigt. Weiter wurde gefragt, wie man das grassierende Littering-Problem angehen wolle. Sind die vorhandenen Abfallkübel zu klein oder werden sie nur nicht genügend auf Leerungsbedürftigkeit kontrolliert? Und das sind nur die beiden prominentesten Problemfelder.

Wie hoch werden die Unterhaltskosten wirklich?

Wenn man überdies liest, es werde mit gerade einmal 1500 Franken Unterhaltskosten pro Jahr gerechnet, dann fragt sich schon, für wie dumm und blauäugig die Verfasser des Beleuchtenden Berichts den Weiacher Stimmberechtigten eigentlich halten. 

Auch die Fragen zu diesem Problemfeld wabern wie dicker Weycher Herbstnebel durch den Raum. Eine davon wäre: Wie hoch ist der Aufwand der Gemeindearbeiter und wie viele Stunden werden allein damit bereits beim aktuellen Spielplatz verbraten? Der Zuständige mit besonderem Aufgabenbereich soll ja laut der für Hochbau verantwortlichen Gemeinderätin punkto Spielplatz sehr engagiert sein. Er tut das mit seinen Mannen aber gewiss nicht gratis, jedenfalls nicht vollständig. Wo ist hier die realistische Vollkostenrechnung? Im Beleuchtenden Bericht steht sie nicht.

Trick 77 mit versteckter Defizitgarantie

Das Hauptproblem liegt indes in der Art und Weise, wie dieser Verpflichtungskredit den Stimmberechtigten vorgelegt wurde. Konkret: in der gestellten Abstimmungsfrage. 

Die Gemeindeexekutive hat sich wohl auf eine Bestimmung im Gemeindegesetz verlassen (4. Teil: Finanzhaushalt;  3. Abschnitt: Ausgaben und Anlagen; A. Bewilligung von Ausgaben). Dort heisst es: 

«Der Verpflichtungskredit kann als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen beschlossen werden, wenn die Beiträge Dritter in ihrer Höhe rechtskräftig feststehen oder wenn er unter dem Vorbehalt bestimmter Leistungen Dritter bewilligt wird.»  (§ 110 Abs. 2 ZH-GG)

Diese Beiträge Dritter sind in unserem Fall die Eigenleistungen der Arbeitsgruppe Spielplatz und ihrer Mitarbeiter im Umfang von geschätzten 45'000 Franken, die fix zugesagten Sponsoringbeträge (ausgewiesen mit 35'000 Franken), sowie die Sportfondsbeiträge (mit 2000 CHF veranschlagt).

Stolperstein: Sportfondsbeiträge

Diese letzteren sind ein möglicher Stolperstein. Wie die Rechtsabteilung des kantonalen Gemeindeamtes gegenüber der Rechnungsprüfungskommission zu verstehen gab, sei es heikel, einen Nettokredit zu beantragen, wenn die erwarteten Kantonsbeiträge (im Beleuchtenden Bericht ausgewiesen!) nicht bereits rechtskräftig zugesprochen worden seien. 

Diese Zusprechung könne aber erst NACH Abschluss aller Arbeiten und Einreichung der Rechnung erfolgen. Sollten also die Förderbeiträge von Kanton und Bund im Beleuchtenden Bericht nicht explizit als noch offen deklariert sein, dann handle es sich um eine Irreführung der Stimmberechtigten. 

Im vorliegenden Fall ist das zwar eher nicht so (O-Ton: «Zudem werden Förderbeiträge aus den Sportfonds von Kanton und Bund beantragt»), es wird allerdings auch nicht explizit erwähnt, dass diese im Verweigerungsfall somit durch die Gemeinde zu tragen wären. Bei lediglich 2000 Franken muss man aber auch nicht wirklich «ein Büro aufmachen», denn dieser Betrag liegt in der normalen Schwankungsbreite eines Bauprojekts dieses Umfangs.

Wie würde ein Gericht urteilen?

Gravierender wird es, wenn nicht deutlicher deklariert wird, dass es sich bei diesem Kredit um eine Differenzrechnung und damit faktisch um eine viel höhere Defizitgarantie handelt. 

Zwei Fragen stehen im Raum: 

1. Würde ein Gericht zum Schluss kommen, dass die Finanzierung – für jedermann deutlich erkennbar – explizit unter dem Vorbehalt der aufgeführten Leistungen Dritter bewilligt wird? 

2. Wird ein Richter aus dem Text des Beleuchtenden Berichts auch herauslesen, dass unmissverständlich klargemacht wird, welche Folgen beim Ausfall der genannten Leistungen eintreten, mithin, bis zu welchem Betrag die Gemeinde Risikokapitalgeberin ist?

Denn wohlverstanden: Wenn etwas schiefgeht, dann muss ja letztlich doch die Gemeinde finanziell geradestehen, bei allen höchst lobenswerten Leistungen Dritter, d.h. Fronarbeiten von Freiwilligen, wie Geldleistungen von Sponsoren, die mittlerweile bereits 55'000 Franken zugesagt haben (laut Protokoll vom 14. März und mdl. Mitteilung des RPK-Präsidenten nach Einsicht in die Unterlagen).

Wichtigkeit von Sponsoren und Freiwilligen unter Tisch gewischt

Der Autor dieser Zeilen hat ja angesichts eines Beitrags des Zueriunterland24.ch-Journalisten Jäggi zum Spielplatz-Projekt die Bemerkung fallen lassen, der Titel könnte ganz nach dem Gusto des Gemeinderates ausgefallen sein. Denn für den flüchtigen Leser, der nicht bis zum letzten Satz des Beitrags vordringt und erst dort feststellt, dass da noch Sponsoringbeiträge und Eigenleistungen dazukommen, stellt sich die Angelegenheit so dar, dass Weiach für 130'000 Franken Gesamtkosten einen Spielplatz bauen kann. In Tat und Wahrheit kostet er aber rund 210'000 Franken. 

Dieser Betrag von 130 kCHF ist jedoch (wie einen Abschnitt weiter oben ausgeführt) lediglich die Defizitgarantie für das unter der Ägide der Arbeitsgruppe Spielplatz durchzuziehende Projekt. Dass man eine solche Berechnung angestellt hat, geht aus dem Beleuchtenden Bericht auch ohne grosse gedankliche Verrenkungen hervor.

Warum nicht einfach einen Bruttokredit beantragen?

Warum um alles in der Welt beantragt der Gemeinderat keinen Bruttokredit über die Gesamtsumme? Bei diesem Vorgehen hätte nämlich auch transparenter kommuniziert werden können, dass die Gemeinde eine Defizitgarantie bis zu dieser Summe trägt. Nämlich dann, wenn die Sponsoringbeiträge nicht in der zugesagten Höhe fliessen, die Baukosten sich ungünstig entwickeln oder der Umfang der Eigenleistungen der freiwilligen Helfer durch das projektverfassende Planungsbüro zu optimistisch eingeschätzt worden sein sollten.

So aber spekulierte der Gemeinderat faktisch damit, dass er ja (von der Gemeindeordnung dazu autorisiert) notfalls noch schnell bis zu 50'000 Franken in eigener Kompetenz würde hinterherwerfen können, ohne mit einem Nachtragskredit nochmals vor die Gemeindeversammlung gehen zu müssen.

Wäre es nicht komfortabler (und beeindruckender!) nach getaner Arbeit stolz verkünden zu können, dass die Gemeinde nun um einen zweistelligen Prozentsatz weniger berappen muss als beantragt?

Da dem jetzt aber nicht so gewesen ist, riskiert der Gemeinderat aus lauter Angst vor Kritik erneut, dass Beschwerde eingereicht worden ist und sich letztlich wieder einmal das Verwaltungsgericht mit einer Weiacher Angelegenheit befassen muss.

Dieser Spielplatz geht doch Zürich einen alten Hut an! Weshalb also wird nicht von vornherein alles dafür getan, dass sich nicht Juristen im Zuge eines Verfahrens über eine Angelegenheit beugen, die die Gemeindeoberen in guten Treuen und mit offenem Visier der Gemeindeversammlung hätten vorlegen können? 

Damit wären sie nämlich – bei der eingangs geschilderten Lage – auch problemlos durchgekommen.