Die Mündung der Glatt in den Rhein? Das ist heute ein Tunnel gleich unterhalb des Kraftwerks Eglisau bei Rheinsfelden. Keine Spur von Romantik und früheren Zeiten, als sich der Fluss auf seinen letzten selbstständigen Metern noch unter freiem Himmel durch die Landschaft mäanderte. Man muss das Flüsschen eher einen Kanal nennen. Nichts erinnert an ein symbolträchtiges Ereignis in der Nacht vom 25. auf den 26. März 1525, also vor genau 500 Jahren.
Der Ort, wo die Nasen aufsteigen
Vor dem Überhandnehmen moderner Technik hatte es mit diesem Ort eine ganz spezielle Bewandtnis, wie man dem Lemma Rheinsfelden in Friedrich Vogels Memorabilia Tigurina (Ausgabe 1845, S. 675) entnehmen kann:
«Ein Weiler von drei Wohnhäusern in der Kirchgemeinde Glattfelden, welcher auf einem Hügel am Ausfluß der Glatt in den Rhein liegt. An diesem Ort war früher ein namhafter Fischfang und zwar von Nasen, welche, wenn sie im Laich sind, in großer Menge aus dem Rhein in die Glatt kommen. Der Fischfang gehörte bis 1798 einem jeweiligen Landvogt zu Eglisau, und die Nasen wurden bis dahin mittelst eines Wuhres eingebannt, das die Gemeinden auf dem Rafzerfeld und Glattfelden ohne Kosten des Landvogts alle Jahre neu machen mußten. Es wurden oft in einem halben Tag einige tausend Nasen und andere Fische gefangen. [...]»
Nasen (Chondrostoma nasus) sind eine Art aus der Familie der Karpfenfische, die in der Regel zwischen 25 und 40 cm lang und bis zu 1 kg schwer ist. Sie hat durch Verbauung von Gewässern ihre Laichplätze eingebüsst und ists dadurch gefährdet. Das Fangen von Nasen ist in der Schweiz seit 2007 ganzjährig verboten.
Dass ein solcher Platz zu Zeiten der Fischwanderung Menschen wie magisch angezogen hat, versteht sich von selbst. Und wie wir im gestrigen Artikel (vgl. WeiachBlog Nr. 2221) gesehen haben, war eine der vor 500 Jahren fast durchwegs gestellten Forderungen der Bauern, dass der Fischfang ihnen genau so zugestanden werden müsse, wie einem Herren aus der Stadt.
Das Regierungsprotokoll vom 26. März 1525
In seiner Actensammlung zur Zürcher Reformation hat Pfarrer Egli unter Nr. 676 einen Eintrag in den Zürcher Ratsbüchern (RB) des Jahres 1525 wie folgt zusammengefasst:
«März 26 (Lätare). BM. Röist und RR.
1. In vergangener Nacht fanden sich bei zweihundert Mann von Stadel, Neerach, Weiach und Schüpfheim an der Glatt ein, gewaltsam die Nasen zu fangen, bewarfen dabei J. Jörg Göldli und seinen Knecht mit Steinen und schmähten meine Herren, «als ob si uf die schyssent, und (si) syent nit ir herren», wodurch der Vogt von Eglisau und die Fischer von ihrer Gerechtsame vertrieben worden sind.
2. Es werden desshalb vier Mann, M. Berger, M. Setzstab, J. Jörg Göldli und Melchior Meier beauftragt, vor jede der Gemeinden einzeln zu kehren, ihnen den ungeschickten Handel vorzuhalten und, was ihnen begegne, heimzuberichten.» (RB. f. 259.)
Laetare ist der vierte Sonntag im Frühjahr, an dem die Mitte der Fastenzeit überschritten wird.
BM steht hier für Bürgermeister, RR für beide Räte (grosser und kleiner Rat der Stadt Zürich). J steht für Junker, als einen Angehörigen eines Geschlechts mit Adelstitel.
Hier werden zwei Personengruppen erwähnt. Einerseits Junker Göldli und sein Mitarbeiter, die an der Glatt tätlich angegriffen wurden. Und andererseits der (namentlich nicht genannte) amtierende Landvogt von Eglisau, einer Herrschaft, die den Zürchern seit 1496, also gerade einmal ein gutes Vierteljahrhundert gehörte.
Einer der vier in der zweiten Alinea namentlich genannten Ratsherren – welcher wissen wir bislang nicht – musste den Weiacher Untervogt zu diesem Verhalten einiger seiner Dorfgenossen befragen.
Die Illustration zum Aufruhr, 80 Jahre danach ins Buch gemalt
Peter Kamber hat in seinem Buch über die Reformation als bäuerliche Revolution die entscheidenden vier Jahre dieser turbulenten Zeit vor 500 Jahren analysiert. Auf den Seiten 384 – 386 erwähnt er, dass die sog. Bullinger-Chronik den Zusammenstoss zwischen Obrigkeit und Untertanen beim Nasen-Fang an der Glattmündung thematisiert.
Egli verweist in der Actensammlung auf eine Edition dieser Bullinger-Chronik zur Reformationsgeschichte zwischen 1519 und 1532: «Vgl. Bullinger, Ref. G. I. 265.» Er nimmt damit Bezug auf die 1838 bis 1840 erschienene Druckausgabe, S. 265-266. Diese greift auf die eigenhändigen Originalmanuskripte Bullingers zurück (also nicht zwingend auf Ms B 316) und trifft damit seinen Stil wohl am unverfälschtesten:
«149. Von unruwen und ufflöuffen der Landtschafft Zürych die sich wider die Statt an ettlichen orten erhept habend.
By den purßlüthen ussert dem Rhyn, und by den genachparten lerntend die purßlüth der Statt Zürych, zuo Eglisow[,] in der herrschafft Grüningen, in der graffschafft Kyburg, und in andern der Statt Zürych gebieten[,] ansprachen suechen, wider die Oberkeit, mitt unruowen und embörungen.»
Hier erkennen wir, weshalb Hedinger (vgl. WeiachBlog Nr. 2221) den Eindruck erweckt, die Zürcher Untertanen seien sozusagen von den Klettgauern ennet dem Rhein auf die Idee gebracht worden, Forderungen zu stellen und sich gewalttätig gegen ihre Obrigkeit zu empören. Diese Interpretation stammt offensichtlich von Bullinger selber. Und sie kann natürlich auch dem Bemühen geschuldet sein, von der Sprengkraft der reformatorischen Ideen etwas abzulenken. Man muss ebenso bedenken, dass er nach eigenen Angaben (vgl. die Einleitung zur Edition) auch nicht zwingend alle Aufzeichnungen auf Zetteln in den beschriebenen Jahren 1519 – 1532 gemacht hat. Die Reinschrift seines Geschichtswerks stammt aus den Jahren 1573 sowie 1574 und er sagt, er habe die Arbeit vierzig Jahre ruhen lassen.
Dann beschreibt Bullinger den Vorfall an der Glattmündung auf dem Gebiet der Landvogtei Eglisau:
[Randglosse:] «Uffruor zuo Eglisow»
«Dann zuo Eglisow hat die Statt Zürych ein fischenzen, an dem ort, da die Glatt in Rhyn loufft, an das selb ort fart der vogt imm Mertzen, uff den Nasen fang. Alls nun uff Frytag vor Letare, Johanns Schwytzer vogt der zyt zuo Eglisow, zuo der fischenzen, die verbannet was, zuo fischen gieng, hattend sich da ettliche puren versammlet, welche ouch zuo fischen understuondent, und sprachend, wie ouch die puren, alls obgehört, in Tütschen landen, Gott habe die wasser, wäld und fäld, die vogel das gwild und die fisch imm waag [rinnenden Wasser] gefryet:
Hienäben redtend sy so unbescheyden und uffrürig, das obgemälter vogt, ab trat, und alle handlung hinyn gen Zürych einem Ersamen Radt zuoschreyb.»
Hier, bei Bullinger, erhält der Eglisauer Landvogt also einen Namen: Johannes Schwytzer. Der hatte sein exklusives Fischereigebiet wuhren lassen und sah sich am Freitag, 24. März 1525 mit aufmüpfigen Bauern konfrontiert, die ihm zu verstehen gaben, dass laut ihrer Auslegung der Bibel Fische, Vögel und Wild nicht etwa der Obrigkeit, sondern allen Menschen zur freien Nutzung zugänglich seien. Er zog sich zurück und meldete die Unbotmässigkeit schriftlich nach Zürich.
Im Verlaufe des Samstags, 25. März (bzw. in der Nacht auf den Sonntag) hat sich dann die oben in den Ratsbüchern erwähnte Konfrontation ereignet, mit dem Sondergesandten der Zürcher Regierung, Junker Göldli auf der einen und (laut Ratsprotokoll rund 200) Bauern aus der benachbarten Obervogtei Neuamt auf der andern Seite.
[Randglosse:] «Jörg Göldlin wirt ubel von puren empfangen»
«Deß schickt ein ersammer radt Zürych iunckheren Jörgen Göldlin hinus, die uffrürigen früntlich anzuosprächen und gütlich abzuoreden. Aber so bald er mitt inen redt, und das rächt anzeigt, das ein Statt Zürych zuo diser fischenzen hat, wurffend ettliche mitt steinen zuo imm, der massen, das er übel verletzt, inen entrünnen müst. und wo nitt ettliche der puren gescheiden, were der Radtsbott sampt dem vogt ummgebracht worden.»
Laut Bullinger bestand also höchste Lebensgefahr für Junker Göldi (den Ratsboten) sowie den Landvogt Schwytzer. Das Wort «gescheiden» stammt aus dem frühneuhochdeutschen Sprachgebrauch und bedeutet in diesem Kontext «vernünftig», «besonnen» oder «einsichtig».
Heisst also: Nur weil einige Bauern sich vernünftig verhielten und die anderen vom Töten abhielten, konnten der Bote und der Vogt entkommen. So aufgeheizt war die Stimmung heute vor 500 Jahren.
Ob auch Weiacher Steine gegen die Vertreter der Regierung geschmissen haben, das können wir zwar nicht sicher sagen. Aber es ist doch höchst wahrscheinlich.
Mutmassliche Quelle obiger Edition: ZBZ Ms B 316, fol. 202r, 202v & 202ar [Zählung nach e-manuscripta: 411-413]; https://www.e-manuscripta.ch/zuz/content/zoom/937024
Quellen und Literatur
- Historia und geschichten so sich verlouffen jnn der Eygnoschafft, jnnsonnders zu Zürich mit enderung der religion unnd anrichtung einer christenlichen reformation von dem jar Christi 1519 bis jnn das jar 1532 ; Von der reformation der propsty oder kilchen zum Grossenmünster Zürich. Von der Hand Hch Thomanns, 1605/06 (vgl. Bl. 420, Bl. 71* von Nr. 2 und am Ende). (Vgl. Gagliardi, Neuere Handschriften, B 316, Sp. 351) – Signatur: Zentralbibliothek Zürich (ZBZ), Ms B 316. Kopienband zur zürcherischen Kirchen- und Reformationsgeschichte (Hch Bullinger) u. a., ca. 1482—1559. Pp. 31/21. (1605/06). 420 + 74 meist urspr. bez. Bll. https://doi.org/10.7891/e-manuscripta-18901
Weiteres Expl.: Hch. Bullinger: Reformationsgeschichte über die Jahre 1519-33. Historia oder Geschichten, so sich verlouffen in der Eydgnoschafft, insonders zuo Zürych mitt enderung der Religion ...; ca. 1564 verfasst, Bd. I bis 1529, Bd. II restliche Jahre. ZBZ Ms A 16 & 17 (3 & 4). Vgl. Gagliardi, Sp. 12-13. [Ms A 16 enthält keine Illustrationen, nur den Text] - Heinrich Bullingers Reformationsgeschichte / nach dem Autographon herausgegeben auf Veranstaltung der vaterländisch-historischen Gesellschaft in Zürich von J.J. Hottinger und H.H. Vögeli. 3 Bände ; 23 cm (4°). Druck und Verlag von Ch. Beyel. Frauenfeld 1838-1840. [Autor: Heinrich Bullinger (1504-1575). Editoren: Johann Jakob Hottinger (1783-1860) und Hans Heinrich Vögeli (1810-1874).] Signatur: ETH-Bibliothek Zürich, Rar 27347
- Die alten Chroniken oder Denkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich von den ältesten Zeiten bis 1820. Neu bearbeitet von Friedrich Vogel. Druck und Verlag von Friedrich Schulthess, Zürich 1845 – S. 550 & 675.
- Actensammlung zur Geschichte der Zürcher Reformation in den Jahren 1519-1533. Mit Unterstützung der Behörden von Canton und Stadt Zürich herausgegeben von Emil Egli, Pfarrer in Aussersihl. Zürich 1879 [StAZH Bib. Di 310] - Nr. 676 zum Jahr 1525.
- Brandenberger, U.: Der Herrgott hat Wild und Fisch für alle geschaffen. WeiachBlog Nr. 914, 9. September 2010.
- Kamber, P.: Reformation als bäuerliche Revolution. Bildersturm, Klosterbesetzungen und Kampf gegen die Leibeigenschaft in Zürich zur Zeit der Reformation (1522-1525). Chronos-Verlag, Zürich 2010. [SNL N 301665]