Wer in den Weiacher Wäldern als Förster die Aufsicht zu halten hatte, der musste Ende des 18. Jahrhunderts ein besonders robustes Gemüt haben.
Viele Dorfbewohnerinnen und -bewohner sahen sich nämlich durch diese Amtsperson daran gehindert, für genügend Brennholz und Einstreu für ihre Tiere sorgen zu können. Dementsprechend unbeliebt, ja geradezu verhasst war ihnen der Amtsinhaber, wenn der seinen Pflichten nachlebte.
Gemeinderat gegen Dorfbevölkerung
Am 18. März 1796 wurden der Weiacher Untervogt Bersinger (entspricht in etwa dem heutigen Gemeindepräsidenten) und der ehemalige Förster Schurter von den Obervögten des Neuamts vorgeladen und zu dieser leidigen Angelegenheit befragt. Das Protokoll hält zur Begründung fest:
«Da von dem Untervogt zu Weÿach im Namen sämtlicher Vorgesezten allda über das höchstschädliche und alle Schranken übersteigende Freflen und Verderben der dortigen Gemeind- und Privathölzer die stärksten Klagen geführt worden, zudem Ende auch getrachtet worden, den alten Forster, der seinen Dienst meist mit aller Treue und zum allgemeinen Nuzen versehen, beÿzubehalten, ohngeachtet von der Gemeind, durch das Mehr, wozu eben die Frefler das meiste Übergewicht gegeben, ein neuer Forster erwählt worden,…» (StAZH B VII 28.22, S. 139; Transkription n. Hürlimann, Anm-81)
Dem Förster die Fenster eingeschlagen
Der Gemeinderat (der wäre mit den sämtlichen Vorgesezten nach heutiger Auffassung gemeint) hatte also versucht, den Förster weiterhin im Amt zu behalten, um dem Raubbau an den Waldungen Einhalt zu gebieten. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch faktisch an einer Gemeindeversammlung, weil die Mehrheit der Stimmberechtigten (darunter vor allem auch solche, die im Wald Illegales getan hatten) einen anderen Förster wählte.
«Altforster Felix Schurter erzählte, daß er 2 J. Forster gewesen, und gesucht, seine Pflicht zuerfüllen, den Schaden in Holz und Feld zuwenden, es seÿen ihm hierauf die Fenster eingeschlagen worden, wovon er aber die Thäter nicht wiße, durch diesen u. andere solche Beleidigungen habe er sich endlich gezwungen gesehen, den Posten aufzugeben.» (StAZH B VII 28.22, S. 140; Transkription n. Hürlimann, Anm-79.)
Der Untervogt sah sich also genötigt, der Gewalt zu weichen und den Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers zu akzeptieren. So etwas konnten die Gnädigen Herren aus der Stadt, die im Auftrag des Zürcher Rats die Obervogtei Neuamt führten, natürlich in keiner Weise durchgehen lassen.
Neue Holzordnung erlassen
So kam es, dass sie an diesem Verhandlungstag zur bisherigen Holzordnung von 1567 auch gleich eine neue Verordnung erliessen, die sich im Wesentlichen an das erneuerte zürcherische Waldungs-Mandat von 1773 anlehnte (veröffentlicht in: Sammlung der bürgerlichen- und Polizei-Geseze und Ordnungen löbl. Stadt und Landschaft Zürich, Zürich 1779, 5. Bd., S. 271 ff.).
Die Herren Obervögte begründeten dies damit, dass «viele dortige Bürger durch frevlen, schneiden, lauben, grasen und dergleichen dem Holz äuserst schädlichen handlungen selbige [d.h. die Waldungen] in zusehenden Abgang bringen…». (Hürlimann, Anm-59 u. 60; für die Abschrift des Weiacher Mandats siehe StAZH A 199.7 Fasz. 2454.)
Damit hatte der Weiacher Untervogt nun eine aktualisierte Rechtsgrundlage in der Hand, mittels der er den Machenschaften seiner Dorfgenossen den Riegel schieben konnte, indem er sie bei der Obervogtei anzeigte, was im darauffolgenden Jahr zu einem ganzen Strauss an Strafverfahren führte.
Quelle und Literatur
- Obervogtei Neuamt. Urteilsprotokoll des Obervogts, 1794-1797 – S. 139 & 140. Signatur: StAZH B VII 28.22.
- Weibel, Th.: Holzordnung. Nr. 180 Weiach, Bemerkungen 3. In: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 1: Das Neuamt. Aarau 1996 – S. 392.
- Hürlimann, K.: Offences against forest regulations in early modern times in the Canton of Zürich: Deviant behaviour or a sublimation of Conflict? Intensity Land Use Areas. In: News of Forst History, Nr. III/(36/37)-2/2005. International IUFRO Conference „Woodlands - Cultural Heritage“.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen