Ganz von allein kommt die Mitgliederzeitung der Reformierten nicht in die Haushaltungen. Da muss die Kirchgemeinde schon etwas nachhelfen. Anfang Dezember 1964 fand die dritte Kirchgemeindeversammlung des Jahres statt «
zur Festsetzung der Kirchensteuer pro 1965 und zur Genehmigung des Voranschlages für das kommende Jahr. An dieser Versammlung wurde auch ein Kredit von fr. 650.- jährlich beschlossen, damit der "Kirchenbote des Kantons Zürich", der nun halbmonatlich erscheinen wird, in alle ref. Haushaltungen des Dorfes verteilt werden kann.»
Quelle
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 - S. 12. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 20. Januar 2015]
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