Samstag, 26. April 2008

Wegzugssteuern gegen Steuersubstrat-Abfluss

Wenn es einem wirtschaftlich beschissen geht, dann überlegt man sich, wo es besser sein könnte und denkt dabei früher oder später auch ans Auswandern. So ging es den Zürcher Untertanen im Verlaufe des 16. Jahrhunderts (vgl. Beitrag von gestern Freitag). So geht es manchem Deutschen heute.

Was die Bundesrepublik Deutschland seit 1974 mit ihren Bürgern praktiziert - nämlich eine Art Bussensystem für all diejenigen, die sich erdreisten, aus dem Land wegzuziehen und danach weniger Steuern zahlen müssen - das gab es gegen Ende des 17. Jahrhunderts auch in unserem Kanton. Statt Außensteuergesetz (AStG) nannte man das damals in Zürich Abzugssteuer - und die traf alle, welche auswanderten, auch wenn es nicht in ein Tiefsteuerland ging.

Wer nicht nur von einer Vogtei in eine andere zog, sondern den Staat Zürich ganz verliess, wurde finanziell gerupft. So findet sich unter der Rubrik «Jngenommen an abzügen» in der Rechnung des Neuamts von 1683/84 auch dieser Eintrag:

19 lib. zahlt «Hanss Jacob Teerer von Oberglatt, der schneider, von ungefahr 100 fl. verfangen gut, so er in die Pfalz gezogen.»

Da 1 Gulden (fl) umgerechnet 2 Pfund (lib.) entsprechen, sind das also gegen 10 Prozent des Vermögens, die an die Staatskasse abzuliefern waren. Etwa das Doppelte von dem, was man zahlen musste, wenn man nur aus der Obervogtei Neuamt auszog, sich aber wieder im Zürcher Staate niederliess.

Auch auswanderungswilligen Weyachern wird es nicht besser ergangen sein als dem Jakob Teerer. Die Obrigkeit sah den Abfluss von Geld, Steuersubjekten und Arbeitskräften gar nicht gern. Auch wenn sie überhaupt nicht in der Lage war, für genügend Arbeit zu sorgen.

Quelle

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