Dienstag, 21. Mai 2013

Maiwetter 1963: kein Flugwetter für Bienen

Der Mai vor 50 Jahren war wohl angenehmer als der heurige aber auch kein wahrer Wonnemonat, jedenfalls wenn man nach dem entsprechenden Eintrag Walter Zollingers in seiner Jahreschronik 1963 gehen will:

«Mai: Er glänzt nicht mit übermässiger Wärme: Höchsttemperaturen: morg. 15°, mitt. 24°, abds. 20°; Tiefsttemperaturen: morg. 1°, mitt. 9°, abds. 5°.
Immerhin zeigt er im Durchschnitt ziemlich milde, wenn auch vielfach bedeckte, wechselvolle Tage; hie und da auch noch etwas Wind. Ich notierte 9 ganze sonnige Tage, 3 sonnige Vormittage und 6 sonnige Nachmittage. Bedeckt oder trüb waren allenfalls 9 ganze Tage, dazu noch 6 Vormittage und 2 Nachmittage; regnerisch waren ein ganzer Tag, nur je 2 Vormittage, Nachmittage, Abende, dafür 5mal nachts; Nebel gab's nur noch an 2 Morgen. So konnte ich schon am 6.5. melden: "die Birnbäume blühen überall mächtig". Bald darauf folgten schon die ersten Apfelbäume, sodass fast alles zusammenfiel, da ja auch die Kirschbäume etwa seit dem 29.4. ihre Blütenpracht entfaltet haben. Schade ist es nur, dass der zu wenigen Sonnentage wegen die Bienen nicht recht zum Fluge kommen und dadurch die Bestäubung etwas gehindert wird. - Der Heuet hat ebenfalls eingesetzt.»

Mit Blick auf den gerade laufenden Monat unserer Tage kommt einem das sehr bekannt vor. Diejenigen Bienen, die den letzten Winter und die Varroa-Milbe überlebt haben, müssen nun von den Imkern durchgefüttert werden, denn bei diesem Wetter können sie nicht fliegen. Schade um all die Blüten an den Obstbäumen.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 - S. 5. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963].

Montag, 20. Mai 2013

Kirchenrat macht Standortbestimmung an der Basis

In den Einleitungen zu seinen Jahreschroniken beleuchtete Walter Zollinger jeweils einen Aspekt aus Geschichte und Gegenwart des Dorfes etwas ausführlicher. Welche das waren, findet man im WeiachBlog-Beitrag «Einleitungen zu den Chroniken 1952-1967» (WeiachBlog Nr. 682, 3. Okto­ber 2009).

Für das Jahr 1963 heisst es da: «Fokus auf Kirchenwesen – Kirchenvisitation 1963 durch den Kirchenrat. Zita­te aus den Antworten auf die Fragen des Rates».

Diese Einleitung aus der mittlerweile vor fast einem halben Jahrhundert in die Schreibmaschine getippten Jahreschro­nik 1963 (Abschluss datiert auf den November 1964) wird nachstehend vollumfänglich wiedergegeben (Titel durch WeiachBlog gesetzt):

«Als eines der wichtigsten Ereignisse in unserm Gemeindeleben (wie natürlich auch anderswo im Kanton Zürich) betrachte ich für 1963 die Durchführung der Kirchenvisitation von seiten des zürcherischen Kirchenrates, weshalb ich diese (statt erst unter dem Titel "Kirchenwesen") gleich hier am Anfang meiner Jahreschronik erwähnen und darüber einige Gedanken äussern möchte.

Sie zog sich, nach Angaben des Kirchenpflegepräsidenten, vom 4. September bis 11. Dezember hin und beanspruchte acht Vollsitzungen der Pflege und zwei Sitzungen mit Visitation. Der Kirchenrat legte den Kirchenpflegen in 13 Abschnitten 62 Fragen zur Beantwortung vor. Es sollen aber diese Fragen nicht nur Einsicht in das kirchliche Gemeindeleben vermitteln, sondern vielmehr, wie der Kirchenrat in seiner "Einführung" selber hofft, Anlass zu einer Besinnung über den Auftrag der Kirche, das Wesen ihres Dienstes und den Stand ihres Lebens werden.»

Mit oder ohne Befragung der normalen Mitglieder

«Eine einfache Sache ist eine solche "Visitation", d.h. ein Ueberdenken all' der aufgeworfenen Probleme, nicht. Der Verfasser dieser Chronik erinnert sich noch gut daran, wie er als Kirchenpflegepräsident anlässlich der letzten Visitation vor ca. 25 Jahren, zusammen mit seinen Pflegekollegen und dem damaligen Pfarrer, Herr Albert Kilchsperger, über den dannzumal noch zahlreicheren Fragen grübelte, bis ein Bericht verfasst war, der ein einigermassen richtiges Bild des "kirchlichen Lebens" unserer Gemeinde widerspiegelte. Um auch die übrigen Kirchgenossen (Männer und Frauen) mit dem Gedankengut der Visitation vertraut zu machen, wurden sie ein oder zwei Mal zu öffentlichen Gesprächen darüber in die Kirche eingeladen.

Ich kann es der gegenwärtigen Behörde also lebhaft nachfühlen, wie sie prüfen und erwägen musste, um in der heutigen, in kirchlichen Fragen noch viel problematischeren Zeit ein annähernd wirklichkeitsgetreues Bild geben zu können. Leider wurden aber diesmal m.W. keine öffentlichen Ausspracheabende durchgeführt.»

Staatskirchen sind unabhängiger!

«Beim Durchgehen des von der Kirchenpflege Weiach abgegebenen Berichtes bekommt man den Eindruck, dass jede Frage gründlich überlegt und die Antworten gut überdacht und auch sprachlich und stilistisch sorgfältig redigiert worden sind.

Einige Beispiele! Die Frage über die äussere Gestaltung als Volkskirche wird so beantwortet:
"Als Volkskirche wird sie ihrer missionarischen Aufgabe insofern gerecht, als sie alle nicht anderswo angeschlossenen Menschen umfasst, sie mit dem kirchlichen Unterricht erreicht und ihnen die Möglichkeit zu einem persönlichen Glaubensstil verschafft. Durch ihre Verbindung mit dem Staat ist sie nicht von einzelnen Menschen abhängig, wird sie finanziell gestützt und aller äusserlichen Verwaltungsarbeit enthoben. Anderseits verlangt sie keine persönliche Entscheidung des Gläubigen und droht dadurch in ihrer gesicherten Stellung zu verflachen. Da sie keine kämpfende Kirche mehr ist, treten bei vielen Gliedern die Anzeichen von Sättigung, Gleichgültigkeit, Abstumpfung und Passivität auf (Papierchristen)."»

Obligatorische Kinderlehre wäre gut

«Oder die Frage betr. Sonntagsschule und Kinderlehre: "In unserer Sonntagsschule sehen wir den Grundstein und Vorbereitung auf die spätere kirchliche Unterweisung. Wir sind daran interessiert, möglichst alle Kinder damit zu erfassen, da ihnen hier grosse Werte für später mitgegeben werden können. Das Obligatorium der Kinderlehre bringt die Gefahr der religiösen Ueberfütterung mit sich, ausserdem kann durch den Zwang auch eine grosse Abneigung entstehen; sonst aber beurteilen wir es positiv, da so alle erfasst werden."

Reformiert definiert

«Endlich noch zur Frage: "Was verstehen Sie unter "reformiert"?" Da heisst es: "Darunter verstehen wir jene Kirche, die nicht auf einmal festgesetzten Thesen beharrt, sondern immer wieder versucht, auf die Bibel als das Wort Gottes zu hören, ständig um neues Verstehen ringt und sich in jeder Lage und zu jeder Zeit neu darnach ausrichtet."»

Besucherquoten Gottesdienst: gut

«Vielleicht noch den ungefähren Kirchenbesuch:
an gewöhnlichen Sonntagen  10%   1/4 Männer
Festgottesdienste  30%  1/3 Männer
Familiengottesdienste  50%
Er wird von der Kirchenpflege als "gut" beurteilt.»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 – S. 1-2. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963]. 

Sonntag, 12. Mai 2013

Abbruch der Waschhäuschen in der Chälen

In den «Schlussbemerkungen» zu seiner Jahreschronik 1963 kam Walter Zollinger auf die Folgen der Moderne für die Weiacher Bausubstanz zu sprechen. Aus seiner Sicht waren das keine erfreulichen Entwicklungen:

«Schade ist's, dass heutzutage dem Verkehr oder der "Bauwut" auch in unsern Bauerndörfern schon das eine oder andere "liebe, alte Hüttchen", als unnütz eingeschätzt, weichen muss. Leider ist das mit dem besten Willen einfach nicht immer aufzuhalten, und manchmal verschwindet etwas so plötzlich, ohne dass man's vorher vernehmen kann. Der Chronist hofft zwar zuversichtlich, den einen oder andern dieser heute noch stehenden "Zeugen aus alter Zeit" retten zu können; aber erzwingen lässt sich's nicht, ausser man kaufe es grad und dazu ermangelt er eben der nötigen Finanzen. Drum habe ich begonnen, solch gefährdete alte Sujets wenigstens noch im Bilde festzuhalten, solange sie noch stehen. Diese Photos werden jeweilen im Text oder auf besonderem Blatt einer Jahreschronik beigegeben. Es sind vor allem die Gemeindewaschhäuschen dem Absterben gewidmet. So sind die beiden an der Kellenstrasse, im Zuge der Errichtung der neuen Wasserleitung und der Kanalisation abgebrochen worden. Das eine, hinter der alten Schmiede gelegene, konnte ich noch vorher knipsen (siehe unten), vom Abbruch des zweiten hörte ich leider zu spät. Es stehen nun nur noch zwei solche: im Bühl gegenüber der Kirche und im Oberdorf zwischen den Häusern Zeindler und Härtsch. Auch die alte "Trotte" an der untersten Rebstrasse läuft Gefahr, umgebaut zu werden, ebenso die "Hafnerhütte" am Bach im Oberdorf. (Bilder davon siehe 1961er-Chronik)»

In der Chronik 1963 folgen diesen Zeilen vier Fotografien. Die erste davon ist nachstehend abgebildet:
Das Waschhäuschen in der unteren Chälen.
Heute befindet sich an dieser Stelle die Einmündung der Riemlistrasse in die Chälenstrasse. Rechts im Bild die Liegenschaft Chälenstrasse 4, eine ehemalige Schmiede. Im Erdgeschoss gibt es noch heute eine Art Werkstatt.

Das an der Fassade rechts der Türe angebrachte Brett ist wahrscheinlich ein Schwellbrett, mit dem der noch oberirdisch entlang der Chälenstrasse verlaufende Sägebach aufgestaut werden konnte.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 - S. 25-26. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963].

Samstag, 11. Mai 2013

In memoriam Werner Attinger

Es ist mittlerweile schon sieben Jahre her, dass die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Weiach das 300-jährige Bestehen ihres Gotteshauses feiern konnte. WeiachBlog hat in diesem Zusammenhang mehrere Artikel veröffentlicht, vgl. die Liste unter http://weiachergeschichten.ch/300-jahre-kirche-weiach/. Aus diesen Beiträgen ist letztlich auch die Broschüre mit dem Titel «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach» entstanden, die im Herbst 2006 zum Jubiläumsanlass von Ortsmuseumskommission und Kirchgemeinde gemeinsam herausgegeben wurde.

Unerwarteter Tod

Nun musste ich leider den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach entnehmen, dass Werner Attinger, ein wichtiger Wissensträger zur Kirchengeschichte unseres Dorfes, bereits am 24. März verstorben ist (vgl. MGW Mai 2013, Zivilstandsnachrichten, S. 7: «Todesfall: 24. März; Attinger, Werner; Büelstrasse 6» [Kolon und Semikolon von WeiachBlog]).

In derselben Ausgabe der MGW (Mai 2013,  S. 16) hat der Kirchgemeinderat unter dem Titel «Wir gedenken: Werner Attinger» einen kurzen Nachruf publiziert:

«Herr Attinger war während mehr als 20 Jahren, bis in die späten 1990er Jahre, als Sigrist in unserer Kirche tätig. Nachher hat er sich bis zu seinem plötzlichen Tod Ende März hingebungsvoll um die Kirchturmuhr gekümmert. Wir verlieren in Werni Attinger einen äusserst pflichtbewussten und engagierten Menschen. Seiner Familie drücken wir unser herzlichstes Beileid aus und wünschen ihr viel Kraft und Zuversicht für die Zukunft.»

Dankbar erinnere ich mich an die grosse Hilfsbereitschaft von Werni, der mir während dem Zusammenstellen des Materials für die Broschüre und dem Verfassen der vorbereitenden Blogartikel immer wieder wertvolle Hinweise gegeben hat.

In WeiachBlog findet man sein Wirken deshalb an verschiedenen Stellen, so im Beitrag Nr. 45: «Kirchlicher Alleingang definitiv» vom Montag, 19. Dezember 2005, wo eine Wortmeldung Attingers an der Kirchgemeindeversammlung dokumentiert ist.

Wichtige Beiträge zur Kirchengeschichte

Werni ist aber vor allem im Zusammenhang mit der Kirche, beispielsweise in Bezug auf die Glocken erwähnt, wie im Artikel «Aktenzeichen «Glockensprüche 1843» ungelöst» vom Sonntag, 7. Mai 2006  [Nr. 184]: «Werner Attinger, der frühere Weiacher Sigrist und immer noch für die Glocken Verantwortliche, meinte vor ein paar Tagen, diese stammten eindeutig aus dem Jahre 1843. Die Glockensprüche seien aber schwierig zu lesen, da sie gegen den Glockenstuhl gerichtet seien und die Glocken unter Strom stünden (Stundenschlag). Aber er sei sicher, dass diese Gedichtzeilen auf den Glocken drauf seien. Er vermutet, es könnte ein älterer Spitteler sein, habe aber leider dessen Geburtsdaten nicht zur Hand.»

Vor allem aber gab Werni wertvolle Hinweise auf die Baugeschichte der Kirche Weiach, wie man im WeiachBlog-Beitrag «Die Schiessscharte unter der Kanzel» vom Freitag, 8. September 2006  [Nr. 272] nachlesen kann (samt Bildern).

Wir zitieren hier in dankbarer Erinnerung die gesamte Passage der schliesslich im Druck veröffentlichten Fassung aus der Jubiläumsbroschüre «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach»:

«Anlässlich der Restaurierung 1967/68 wurden an der Südostwand der Kirche unter der Kanzel und an der Südwestwand im Bereich des heutigen Elektrokastens nachträglich zugemauerte mit einem Bogen verstärkte Nischen (in einem Fall mit quadratischer Öffnung) gefunden. Werner Attinger, früherer Sigrist der Kirche Weiach, deutet sie als vermauerte Schiessscharten. Von ihnen aus habe man die Feindseite der Friedhofmauern mit Feuer bestreichen können.

Aufgrund dieser Beobachtung schliesst Attinger, dass die heutige Mauer zwischen Kirche und Altem Gemeindehaus nicht von 1706 stammen kann. Sie liegt zu weit im Westen, denn von der südwestlichen Scharte in der Kirchenfassade aus würde man in den heutigen Friedhof schiessen und damit die eigenen Leute treffen. Die Scharten dieser Mauer sind überdies für knieende oder liegende Schützen konzipiert, die Scharten der anderen Mauerabschnitte und der Pfarrscheune jedoch für stehende Schützen.

Auch auf dem ältesten Ortsplänchen von Heinrich Keller (datiert auf die 1820er-Jahre, vgl. S. 10) sowie auf einem 1837/38 erstellten handkolorierten Plan des Kirchenbezirkes, der im Ortsmuseum liegt (vgl. S. 14), ist diese Mauer an anderer Lage eingezeichnet als die heutige positioniert ist.

Roland Böhmer von der Zürcher Denkmalpflege unterstützt Attingers Argumentation. Als Beleg führt er u.a. den Eintrag der Memorabilia Tigurina von 1742 zur Wehrmauer von Schönenberg an: «Die Kirche und das Pfarrhaus sind in zwey Egg der Kirch-Mauer gebauet, daraus man alle vier Seiten der Mauren füglich bestreichen, und sich darinnen im Nothfall wohl defendiren kann». Die Anlage in Schönenberg wurde 1702 ebenfalls von Werdmüller erstellt (vgl. Kasten). Dazu kommt: in Weiach liegt eine ähnliche Bausituation vor.»

Quelle des Zitats
  • Brandenberger, U.: «ein nöüer Kirchenbauw allhier zu Weyach». 300 Jahre Kirche Weiach, 1706 – 2006. Herausgegeben von der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Weiach und der Ortsmuseumskommission Weiach. Weiach 2006 – S. 13/14.

Freitag, 10. Mai 2013

Wenn Volkes Stimme Fussgängerstreifen fordert

Unter dem unspektakulären Titel «Fussgängerstreifen» teilt der Gemeinderat im neuesten Gmeindsblettli (Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Mai 2013, S. 5) nichts weniger als eine kleine Revolution mit:

«Aufgrund der Begehung der Stadlerstrasse mit Vertretern der kantonalen Bau- und Volkswirtschaftsdirektion sowie der Kantonspolizei beantragt der Gemeinderat die Planung und Erstellung eines Fussgängerstreifens mit Anpassung der bestehenden „Mittelinsel“ bei der Postautohaltestelle Gemeindehaus. Nach Aussage der kantonalen Amtsstellen können die Kosten für die Nachrüstung aufgrund von veränderten internen Vorschriften durch den Kanton übernommen werden. Die bauliche Ausführung ist im kommenden Jahr vorgesehen».

Die zebrastreifenlose Ära, die mit dem Beginn der Sanierung der Stadlerstrasse 2009 angebrochen war, geht also nach rund fünf Jahren zu Ende. Und warum? Weil einige Weiacherinnen und Weiacher hartnäckig und immer wieder einen solchen Streifen gefordert haben. Mit der Begründung, nur so seien die Schulkinder sicher.

Experten finden: es braucht keine Fussgängerstreifen

Wie man dem Beitrag «Zebrastreifen braucht es hier nicht» (WeiachBlog, 22. Januar 2010) entnehmen kann, waren 2009 die Experten des Kantons und der Unfallverhütungsstellen der Meinung, ein Zebrastreifen wirke sich nachgerade kontraproduktiv aus, er gaukle nämlich falsche Sicherheit vor. Der damalige Gemeindepräsident von Weiach glaubte, die Leute würden sich dann schon an die neue Situation gewöhnen.

Da hatte er aber den langen Schnauf einiger Eltern nicht auf der Rechnung. Schon 2009 wurden rund 80 Unterschriften für einen Zebrastreifen bei der Schule gesammelt. Und am 6. Mai 2010 setzte der Tages-Anzeiger Unterland den Titel «Weiacher kämpfen weiter für Zebrastreifen» über einen Artikel zum Thema. Spätestens da war klar, dass dieses Thema nicht so schnell vom Tisch sein würde.

Als der Tages-Anzeiger in der Regionalausgabe «Zürichsee rechtes Ufer» am 30. Dezember 2010 den Beitrag «Der Tüftler und sein Mittel gegen den Tod auf dem Zebrastreifen» veröffentlichte, haute ein Kommentarschreiber der sich «Peter Casutt» nennt, folgende Zeilen in die Tasten:

«Und der gleiche Kanton hebt nun klammheimlich Ein Fussgängerstreifen nach dem Anderen im Norden des Kantons auf (Neerach, Stadel, Weiach) mit der fadenscheinigen Begründung, dass Fussgängerstreifen eh nichts bringen und die Fussgänger gefälligst besser aufpassen sollen. JEKAMI beim Kanton, Jeder Beamte ein kleiner König!»

Das war nur einer von vielen für die Experten und den Kanton nicht sehr schmeichelhaften Kommentaren.

Forderung nach einem Zebra nicht umzubringen

In Weiach war das längst nicht das Ende der Geschichte. Das sah man auf der Website des FORUM Weiach und im Herbst letzten Jahres auch wieder in den Medien.

Da setzte nämlich der Zürcher Unterländer am 29. September 2012 einen Artikel zu einem Informationsabend der Gemeinde Weiach ins Blatt - daneben einen Kasten mit dem Titel «Zu viele Lastwagen im Dorf!» Und siehe da, die Forderung ist quicklebendig:

«Ein Weiacher forderte am Informationsabend einen Fussgängerstreifen über die Stadlerstrasse. Viele Lastwagen würden durchs Dorf fahren und das Überqueren der Strasse gefährlich machen. Stadel habe auch neue Zebrastreifen erhalten. Gemeindepräsident Paul Willi informierte den Bewohner, dass die Kantonspolizei einen möglichen Fussgängerübergang geprüft und verworfen habe. Die Kantonspolizei hätte argumentiert, dass so auch die Fussgänger in die Verantwortung genommen würden. Würden alle Verkehrsteilnehmer Vorsicht walten lassen, gäbe es weniger Unfälle.»

Ein paar Monate später ist alles ganz anders. Der Gemeinderat selber beantragt beim Kanton einen Fussgängerstreifen unter Einbezug des Designelementes Mittelinsel bei der Bushaltestelle. Und offenbar übernimmt der Kanton nun sogar die Rechnung. Wohlverstanden für etwas, was seine Experten jahrelang für unnötig, ja geradezu gefährlich hielten.

Bleibt nur noch die Frage: Was hat den Kanton zum Einlenken bewogen? Gab Stadel den Ausschlag?

Sonntag, 5. Mai 2013

Zuchthausstrafe für Unangepasste nicht verlängert

Ausgaben für die Gemeindekasse vermeiden. Das ist nicht erst heute das Ziel vieler Gemeinderäte. Das war auch 1817, vor fast 200 Jahren, nicht viel anders. Nur mit dem Unterschied, dass damals die Gemeindefinanzen wirklich arg strapaziert wurden.

Schliesslich war man gerade erst den napoleonischen Grossmachtsträumen entkommen, hatte 1816 wegen eines Vulkanausbruchs am anderen Ende der Welt ein Jahr ohne Sommer und darauf 1817 eine Hungersnot zu bewältigen. Keine gute Zeit.

Da ist es verständlich, dass die Gemeinde Weyach ein - aus heutiger rechtsstaatlicher Perspektive doch eher fragwürdiges - Ansinnen an den Kleinen Rat (heute: Regierungsrat) des Standes Zürich richtete.

Ausschweifender Lebenswandel führt ins Zuchthaus

Ohne Erfolg, wie man dem Protokoll des Kleinen Rates vom 10. Mai 1817 (StAZH MM 1.63 RRB 1817/0508; S. 176-177) entnehmen kann:

«Auf das von dem Herrn Oberamtmann von Regensperg unterm 8ten d. M. empfehlend einbegleitete Bittschreiben der Gemeinde Weyach, daß eine gewiße Verena Ritzmann, ihre Gemeindsbürgerin, welche, wegen ihres ausschweifenden Lebenswandels, sich gegenwärtig schon zum zweyten Mal im Zuchthause befindet, nun aber mit dem 18ten d. M. entlaßen, und in ihre Gemeinde zurückgeschickt werden solle, – noch länger im Zuchthause zurückbehalten werden möchte, – ist dem Herrn Oberamtmann Heß zu Handen der Gemeinde Weyach anzuzeigen, daß die Regierung nicht im Fall ist, eine richterlich ausgesprochene Strafzeit zu verlängern; und da diejenige der Ritzmann mit dem 18ten d. M. zu Ende gehet, so kann dem Begehren, sie noch länger im Zuchthause zu behalten, nicht entsprochen werden. Es muß deßnahen dem E. Stillstand und Gemeindrath zu Weyach überlaßen werden, diese Person unter möglichst strenge Aufsicht zu stellen, und sie auf diese Weise unschädlich zu machen, in so fern dieselbe aber dennoch in ihrem ausschweifenden Lebenswandel fortfahren würde, darüber Klage bey dem dortigen Amtsgericht anhängig zu machen, welchem dann überlaßen bleibt, mit einem Ansuchen um ihre Wiederaufnahme ins Zuchthaus bey der Regierung einzukommen, welches indeßen, wie in allen dergleichen Fällen, nicht anderst, als gegen Bezahlung eines nicht unbedeutenden Tischgeldes geschehen kann.»

Worin diese «Ausschweifungen» genau bestanden haben, könnte man allenfalls den Gerichtsakten und vielleicht sogar dem Stillstandsprotokoll von Weyach entnehmen (sollte letzteres noch vorhanden sein).

Weitere Zuchthaus-Aufenthalte nur gegen Bezahlung

Man darf es dem Kleinen Rat hoch anrechnen, dass er so klar für die Gewaltenteilung einsteht und nicht versucht, sich richterliche Kompetenzen anzueignen. Auch wenn das in diesem Fall bedeutet, dass die Weiacher gar keine Freude am Bescheid aus Zürich gehabt haben dürften.

Eine dritte Einweisung ins Zuchthaus könne zwar auf Anordnung des Amtsgerichts in Regensberg erfolgen, allerdings werde es dann für die Gemeinde Weiach teuer.

Wie die Angelegenheit ausging? Eine Antwort findet man vielleicht in den Archiven.

Quelle