Wie
WeiachTweet Nr. 102 vom 18. Oktober 2016 meldet, sind die Bachelor-Studierenden des Studiengangs Umweltnaturwissenschaften im Wintersemester 2016/17 auf die Weiacher Kiesgrube angesetzt worden.
Die Fallstudie wird im Rahmen des Faches «
Umweltproblemlösen I» durchgeführt und umfasst auch historische Betrachtungen zum Kiesabbau. Bei ihren Recherchen ist eine auf die historischen Aspekte fokussierte Studierendengruppe auf die
Weiacher Geschichte(n) und den
WeiachBlog gestossen.
Als Ergänzung zu den bereits publizierten Beiträgen zum Weiacher Kiesabbau (http://weiachergeschichten.ch/kies) habe ich noch etwas in den unveröffentlichten Unterlagen gekramt. Eine besonders interessante Quelle sind auch zu diesem Thema die Jahreschroniken von Walter Zollinger. Da diese nach der Ablieferung an die Zentralbibliothek Zürich erst einmal für 25 Jahre unter Verschluss gekommen sind, hat sich Zollinger nicht gescheut, auch seine persönliche Meinung dezidiert kundzutun.
Die Gegner können nur noch die Faust im Sack machen
Wie war die Stimmung in Weiach kurze Zeit nach der Betriebsaufnahme des ersten Kiesabbaus im industriellen Massstab in unserem Land?
Kurz gefasst: die Opposition dürfte die Faust im Sack gemacht haben. Der Grund dafür ist die Art und Weise wie traditionell über Gemeindeangelegenheiten abgestimmt wurde (und häufig auch heute noch wird). Nämlich in der Gemeindeversammlung mit offenem Handmehr. Da muss man zu seiner Entscheidung stehen (können). Und wer will schon öffentlich ein solch lukratives Projekt torpedieren und damit einem Nachbarn und der Gemeinde Schaden zufügen? Immerhin war (und ist) das durch den Kiesabbau fliessende Geld für die Landeigentümer (darunter auch die Gemeinde) hochwillkommen. Deutliche Hinweise zu diesem Thema gibt der
WeiachBlog-Beitrag Nr. 963, Jahreschronik 1961: Gelddenken und das neue Kieswerk.
Die Ergebnisse der Gemeinderechnung waren jedenfalls eindrücklich, wie Zollinger in der Jahreschronik 1963 rapportiert: «
Erstmals genoss nun das Gemeindegut die ihm zukommenden Einnahmen aus dem Vollbetrieb der "Weiacher Kies A.G.", nämlich den ansehnlichen Betrag von Fr. 339'061.90, sodass, zusammen mit dem Vorschlag aus den Waldungen (Fr. 59'874.95), den Einnahmen aus den Grundsteuern (Fr. 25'000.-), aus Gebühren und Bussen (Fr. 15'504.75) und den Staatsbeiträgen sowie der Personalsteuer (Fr. 45'000 rd.) wiederum sämtliche finanziellen Verpflichtungen im ordentlichen, wie im a.o. Verkehr getilgt werden konnten. Darüber hinaus reichte es erst noch zu Einlagen von zusammen Fr. 58'504.- in den Steuerausgleichsfonds sowie in den Fonds für a.o. Ausgaben.
Immerhin ist zu erwarten, dass diese Fonds in den nächsten Jahren weitgehend wieder "abgebaut" werden könnten. Die in Aussicht genommenen Arbeiten an der dringend nötig gewordenen Grundwasserfassung am Rhein werden bestimmt hohe Summe verschlingen. Ohne die nun hoffentlich regelmässig fliessenden Einnahmen aus der Weiacher Kiesi, wie sie im Volk einfach geheissen wird, wäre an solch ein Projekt gar nicht zu denken, oder dann nur mit gewaltiger Steuererhöhung.» (G-Ch Weiach 1963, S.11-12)
Angesichts dieses finanziellen Mannas, das da dank der «Kiesi» sozusagen vom Himmel fiel, verwundert es nicht, dass kritische Stimmen einen äusserst schweren Stand hatten. Zollinger selber war einer dieser Kritiker und hat über eine Gemeindeversammlung im Sommer 1963 die nachstehenden Zeilen verfasst:
«
In der Gemeindeversammlung vom 15. Juni wurden folgende Anträge mit 50:38 Stimmen (bei 17 Stimmenthaltungen) gutgeheissen:
a. Antrag des Gemeinderates und der Armenpflege betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht zwischen der Polit. Gemeinde Weiach und der Armenpflege mit der Firma "Weiacher Kies A.G." zu Lasten von ca. 620 Aren Armenland im Hard (südlich der Bahnlinie).
b. Antrag betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht betr. Genehmigung des Vertrages über Kies- und Sandausbeutungsrecht zwischen der Politischen Gemeinde Weiach und der Firma "Weiacher Kies A.G." zu Lasten von ca. 460 Aren Acker im Hard (anschliessend an Armenland).
In der Diskussion wurde ausgiebig geredet; denn diese Erweiterung des Kiesausbeutungsrechtes oberhalb die Bahnlinie war sehr umstritten. Leider konnte diese, wie das obgenannte Abstimmungsergebnis zeigt, nicht abgewehrt werden. Die Anhänger bzw. Nutzniesser der Kies A.G. (z.T. Arbeitnehmer, z.T. Landbesitzer im Bereich der Kiesi) sind bereits zu zahlreich geworden. "Und das Unheil schreitet fort", muss man wohl dazu sagen; denn kaum 14 Tage nach diesen Beschlüssen begann bereits der vermehrte Wegtransport von Kies und Sand ----- per Lastwagen! 50, 60 solch schwere Kerle rasseln nun seither während 5 Wochentagen beständig dorfauf und -ab zum grossen Aerger auch vieler Ja-Stimmer vom 15.6.; heute sähe das Abstimmungsresultat vielleicht schon etwas anders aus. ("Ja, wenn wir das gewusst hätten".).
Zwei, allerdings nur mündlich vom Tisch des Vorsitzenden aus gemachte Aussprüche vom 15.4.61 (erster Vertrag), sind damit nicht inne gehalten worden. Es hiess damals, dass man kein Land oberhalb der Bahnlinie für das Kieswerk benötigen werde und dass sozusagen alles Material per Bahn weggeführt werde und die Strassen deshalb nur für Transporte in die nähere Umgebung, also minim, benützt werden müssten. Und jetzt?! Ich gebe zu, ich war auch einer der Neinstimmer am 15.6.63. und bereue es nicht. Nur schade, dass nicht mehr Mitbürger die kommende Gefahr einsehen wollten, die Gefahr nämlich, dass so unsere "Land-Dorf-Ruhe" gestört und noch mehr unser liebes schönes Ackergebiet im Hard nach und nach zerstört werden wird.» (G-Ch Weiach 1963, S.12-13)
Risiken und Nebenwirkungen des offenen Handmehrs
Mit dem Vorsitzenden ist wohl der damals amtierende Gemeindepräsident Albert Meierhofer-Nauer gemeint, der sich stark für das Kieswerk-Projekt eingesetzt hat. Mit Blick auf die relativ grosse Anzahl an Stimmenthaltungen kann man sich fragen, was wohl gewesen wäre, hätte die Gemeinde zum Schicksalsthema «Kieswerk» eine geheime Urnenabstimmung durchgeführt. Wenn diese 17 Enthaltungen alle von Männern kamen (das Frauenstimmrecht gab es noch nicht), die es sich entweder nicht leisten konnten oder wollten, öffentlich zu ihrer ablehnenden Haltung zu stehen, dann wären diese beiden Geschäfte wohl nicht bewilligt worden.
Interessant ist einerseits, wie stark sich die unterschiedlichen Meinungen im Resultat der Abstimmung niedergeschlagen haben - zumal in einer Gemeinde, in der Vorlagen häufig «mit offensichtlichem Mehr» durchgewunken werden, so dass es der Präsident oft gar nicht für nötig hält, ein Gegenmehr oder gar Enthaltungen explizit ermitteln zu lassen. In den Protokollen sieht das dann fast so aus, als hätte es keine Gegenstimmen gegeben.
Andererseits ist es bemerkenswert, wie schnell mündlich gemachte Zusagen auch von Gemeindepolitikern zu Makulatur werden, wenn es die wirtschaftlichen Interessen gebieten. Das zeigt die Zollinger'sche Bemerkung über die «Aussprüche» vom 15. April 1961 sehr deutlich (vgl. zu dieser Abstimmung den WeiachBlog-Beitrag Nr. 979 vom 4. Februar 2011:
Vertrag über die Kiesausbeutung genehmigt.)
Quelle
- Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1963 – S. 11-13. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1963].