Sonntag, 9. April 2017

Der Pfarrer erhielt gleich drei Wasserhahnen

Im Artikel Weiacher Geschichte(n) Nr. 37, publiziert in den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach im Dezember 2002, wurde als Beispiel für die im 19. Jahrhundert noch ausreichende Assekuranznummerierung der Gebäude auf Gemeindegebiet folgende Gegebenheit kolportiert:

«Als es 1876 um die Finanzierung der ersten Haus- und Löschwasserversorgung ging, wollte man das «Staatsgebäude No. 46» nicht anschliessen «insofern nicht für das letztere entsprechender Ersatz geleistet wird». Bei diesem Gebäude handelte es sich um – das Pfarrhaus! Unbekannt ist mir derzeit, ob der Kanton für den Anschluss bezahlt hat und falls nicht, ob die Weiacher ihren Pfarrherrn, Johannes Stünzi, tatsächlich haben auf dem Trockenen sitzen lassen.»

Der erste Teil der damals formulierten Fragen kann mittlerweile beantwortet werden. Wie man einem Regierungsratsbeschluss aus dem Mai 1877 unter dem Titel «Pfrundlokalität Weiach; Wasserversorgung.» entnehmen kann, wurden die behördlichen Abklärungen in geradezu rekordverdächtiger Zeit von weniger als einem Monat entscheidreif vorangetrieben.

«Die Direktion der öffentlichen Arbeiten berichtet:

Da die Gemeinde Weiach damit beschäftigt ist, im Laufe dieses Frühjahres eine Wasserversorgung zu Haus- & Löschzwecken einzuführen, sucht Hr. Pfarrer Stünzi daselbst mit Zuschrift vom 24. April darum nach, es möchte auch in dortiger Pfrundlokalität die Wasserversorgung eingerichtet werden.
Da nun einerseits die ziemliche Entfernung des zunächst gelegenen Brunnens vom Pfarr- und Waschhause in jeder Hinsicht eine solche Einrichtung als wünschenswerth erscheinen läßt, anderseits der von dem Uebernehmer der ganzen Anlage, Hr. Ingenieur Weinmann in Winterthur, für den die Pfrundlokalität treffenden Theil der Einrichtung verlangte Preis von Frk. 250
// [p.390] verhältnißmäßig gering erscheint, – wobei ein Hahn in der Küche, einer im Waschhaus und einer im Keller sammt aller nöthigen Zubehör [sic!], Zuleitung, Hauptabstellhahn, Grabarbeit u.s.w. inbegriffen wäre – so erscheint es geboten, diesen Anlaß zu benutzen.
Ein allfälliger Wasserzins wäre durch den jeweiligen Nutznießer zu tragen.

Der Regierungsrath,
nach Einsicht eines Antrages der Direktion der öffentlichen Arbeiten,
beschließt:
1. Herr Ingenieur Weinmann in Winterthur wird beauftragt, in Verbindung mit der Wasserversorgung in der Gemeinde Weiach, dieselbe auch in dortiger Pfrundlokalität im Sinne des Berichtes der Direktion einzurichten um den von ihm anerbotenen Preis von Frk. 250.
2. Der jeweilige Nutznießer der Pfrundlokalität hat einen allfälligen Wasserzins zu bestreiten.
3. Mittheilung an die Direktion der öffentlichen Arbeiten zur Vollziehung.
»

Pfarrer Stünzi wurde also nicht auf dem Trockenen sitzengelassen. Über den zweiten Teil der eingangs stehenden Frage mussten sich weder er noch die Weiacher Gedanken machen. Und wir tun es nun auch nicht mehr.

Quelle
[Veröffentlicht am 4. November 2018 um 20:08 MEZ]

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