Montag, 29. September 2025

RGPK vom Tisch. Misstrauen gegen Gemeinderat bleibt

Am gestrigen Abstimmungssonntag resultierte ein Auszählungsergebnis, das dem Weiacher Gemeinderat gefallen dürfte. Fast 86 % Ja bei 42.4 % Stimmbeteiligung für den Anschluss des Zivilschutzes und der kommunalen Führungsorganisation an den Sicherheitsverbund Bülach-Rafzerfeld. Und eine deutliche Schlappe für die Aktivisten, die dem Gemeinderat genauer auf die Finger schauen wollen. 

Einzelinitiative «Einführung einer RGPK anstelle der bisherigen RPK»

Die RPK ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie darf die Gemeinderechnung prüfen und sich zu Ausgaben äussern, die der Gemeinderat dem Souverän vorschlägt. Das tut sie in der Form von Abschieden, die im Beleuchtenden Bericht jeweils hinter dem traktandierten Geschäft eingereiht werden. Die RPK darf jedoch NICHT die eigentliche Geschäftsführung des Rates prüfen. Diese Funktion verlangte die Einzelinitiative Lamprecht, die der amtierende Präsident der RPK in seiner Eigenschaft als Stimmbürger eingereicht hatte. 

Dagegen wehrte sich der Gemeinderat. Im Kapitel 1 Das Wichtigste in Kürze des Beleuchtenden Berichts führte er als Hauptargument hohe Kosten ins Feld, die das Ziel der kürzlichen Fusion von Politischer Gemeinde und Primarschulgemeinde konterkarieren würden:

«Die Initiative sieht vor, dass nicht nur abgeschlossene, sondern auch laufende Geschäfte durch die RGPK geprüft werden sollen. Dies würde zu einem enormen Mehraufwand für Gemeinderat, Verwaltung und Kommissionsmitglieder führen. Die Einführung einer RGPK würde dem Ziel der Totalrevision der Gemeindeordnung aus dem Jahr 2021, nämlich der Steigerung der Effizienz und Senkung der administrativen Kosten, widersprechen und stattdessen die Abläufe schwerfälliger und zeitaufwändiger machen.» (Beleuchtender Bericht RGPK, 7. Juli 2025, S. 5)

Das Flugblatt der Initianten (vgl. WeiachBlog Nr. 2281) verfing dagegen weniger. Das sich beteiligende Stimmvolk liess sich von den Argumenten des Gemeinderates, darunter auch, dass Weiach zu klein sei für eine RGPK (oder GRPK), überzeugen und lehnte die Initiative ab.  

Bei einem Total an Stimmberechtigten von 1224 wurden 542 gültige Stimmen eingelegt, entsprechend einer Beteiligung von 44.77 %. Die Auszählung durch das Wahlbüro ergab: 201 Ja (37.08 %) gegen 341 Nein (62.92 %).

Nach über zehn Jahren unter dem Gemeindepräsidenten Stefan Arnold ist dieses komfortable Nein ein bemerkenswertes Votum, zumal in Sachabstimmungen wie denjenigen um die Infrastrukturprojekte auf dem Schulareal Hofwies die Mehrheiten für den Gemeinderat an der Urne wesentlich knapper ausgefallen («Zukunft8187» im Herbst 2023, vgl. WeiachBlog Nr. 1989) oder gar ins Gegenteil gekippt sind («Balance» im Sommer 2020, vgl. WeiachBlog Nr. 1535).

Wer auch immer ab Mitte 2026 die Geschicke der Gemeinde führt, muss das auf dem Zettel haben, denn das grundsätzliche Misstrauen des Souveräns gegen einen allzu selbstherrlich agierenden Gemeinderat ist punktuell deutlich erkennbar. Jedenfalls hat es das Potential, seine ganze Politik mittels Einzelinitiativen und Stimmrechtsbeschwerden massiv in die Bredouille zu bringen. 

Zivilschutz und Kernstab werden nach Bülach ausgelagert

Das andere kommunale Geschäft war an diesem Abstimmungswochenende eines, das auch unsere Nachbargemeinden Glattfelden und Stadel beschäftigt hat. Aufgrund der Entscheide auf Kantonsebene, die Zivilschutzstruktur umzubauen, war es sozusagen unausweichlich, die ZSO GlaStaWei sozusagen in den Schoss der Bülacher hinüberretten zu lassen, weshalb auch der Beleuchtende Bericht diesmal einer war, der von den drei Verbandsgemeinden gemeinsam herausgegeben wurde. 

Sowohl die Statutenänderung des Sicherheitszweckverbands Glattfelden-Stadel-Weiach (GlaStaWei) wie auch der Anschluss an die Sicherheitsorganisation Zürcher Unterland wurden in allen drei Gemeinden genehmigt und sind somit per Jahreswechsel 2025/26 zu vollziehen.

Dies bedeutet auch, dass der Sicherheitszweckverband ab dann im Wesentlichen und de facto nur noch ein Feuerwehrzweckverband sein wird, da alle Stabs- und Zivilschutzfunktionen ab 1. Januar 2026 zentral von Bülach aus gesteuert werden.

Höchste Stimmbeteiligung bei den Eidgenössischen Vorlagen

Wie meistens sind es auch diesmal die nationalen Vorlagen, die die höchste Mobilisierungsrate generieren. Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften, in dem es im Wesentlichen um die Abschaffung des sog. Eigenmietwerts geht, erzielte 46.49 % Beteiligung. Das Bundesgesetz vom selben Datum über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) sogar 46.57 % (vgl. das Protokoll des Weiacher Wahlbüros):


Mit der Grundwelle gegen den Eigenmietwert

In dieser Wohn- und Liegenschaftsfrage schwamm Weiach mit der grossen Masse auf der Landschaft mit, wie es die Farben der Karte des kantonalen Statistikamts auf den ersten Blick zeigen. Natürlich mit der üblichen Akzentuierung in Richtung Extremwerte, wenn auch nicht ganz so deutlich wie in einzelnen Gemeinden im Weinland oder Zürcher Oberland.

Weiach bleibt stabil bei «Fack se E-ID»

Ganz anders sah es bei der Frage der elektronischen Identitätsnachweise aus. Hatte sich Weiach noch in der Corona-Zeit in Synchronisation mit allen anderen Gemeinden im Kanton für ein Nein entschieden, so war die Gemeinde eine Legislaturperiode später wieder eindeutig im konservativen Lager zu finden, das im bible belt des Zürcher Oberlands, im Weinland und Unterland seine Hochburgen hat. Die E-ID könnte der Mehrheit der abstimmenden Weiacherinnen und Weiacher also auch heute noch gestohlen bleiben.

E-ID-Abstimmungen  7. März 2021 (links) vs. 28. September 2025 (rechts)

Quellen und Literatur

Samstag, 27. September 2025

Grenzüberschreitender Skulpturenweg ist 25 Jahre alt

Nein, der auch über Weiacher Gebiet am Rheinufer verlaufende Skulpturenweg gefällt nicht allen. Am 14. August 2007 fand ein Anonymus in der Wikipedia ungeschliffen deutliche Worte:

«Der Skulpturen weg ist allerdings nicht sehenswert, er ist ein Weg am Rhein entlang. Und die sogenannten Skulpturen ist Bauabfall von denn Großkonzernen an der Deutschen Grenze von der Schweiz.»

Diese Änderung im Artikel Hohentengen am Hochrhein wurde von einer IP-Adresse aus vorgenommen, die damals der Deutschen Telekom AG (T-Online / T-IPConnect) zugeteilt war. Nach weniger als zwei Stunden wurde der Edit gleichentags bereits wieder auf den vorherigen Text zurückgesetzt.

Fachwelt vs. Laienwelt

Die Fachwelt sieht den Wert des Skulpturenwegs selbstverständlich völlig anders, dazu weiter unten mehr. Betreffend den Wahrheitsgehalt sowohl der einen wie der andern Sichtweise muss jeder mit sich selber einig werden. Über Kunst und Geschmack lässt sich ja bekanntlich schlecht streiten.

Stattdessen beleuchten wir den von Hillmar Höber für die NZZ verfassten Artikel zur bevorstehenden Eröffnung im Sommer 2000 sowie einen Beitrag aus dem Südkurier zum zehnjährigen Bestehen.

Mindestens ein Jahr

Höber gab am 1. Februar 2000 sozusagen eine Vorschau auf den noch einzuweihenden Weg:

«hhö. Im Juni dieses Jahres wird zwischen der Rheinbrücke Kaiserstuhl (AG) und dem Kraftwerk Eglisau bei Rheinsfelden (auf dem Gebiet der Gemeinde Glattfelden) ein die Landesgrenze überschreitender Skulpturenweg mit zehn fest installierten Kunstwerken errichtet  je fünf auf der schweizerischen und auf der deutschen Seite des Rheins. Die Skulpturen sollen mindestens ein Jahr stehen bleiben.»

Hatte man eine wesentlich kürzere Standzeit der das Ufer säumenden Kunstobjekte vorgesehen? Des Rätsels Lösung findet sich im weiteren Verlauf des Artikels.

Vorbilder inspirierten. Kulturtourismus erhofft

«Die Organisatoren sind überzeugt, dass der Skulpturenweg kulturtouristische Impulse auslösen wird. Mechthild Wagner, Galeristin in Hohentengen (D), sagte gegenüber der NZZ, dass die Organisatoren durch die bereits vorhandenen Skulpturenwege in Baden-Wettingen-Neuenhof (AG) und im Verzascatal (TI) inspiriert worden seien. Sie führte aus, dass das Gebiet zwischen den beiden Kraftwerken Eglisau und Rekingen (AG) mit den darin eingebetteten Orten Kaiserstuhl, Weiach (ZH) und Hohentengen nicht nur durch eine gemeinsame jahrhundertealte Vergangenheit verbunden ist, sondern dass die Rheinlandschaft mit ihren vielfältigen Wandermöglichkeiten ausserordentliche Reize bietet.» 

Dies trifft zweifellos zu. Schon der Schriftsteller, Maler und Zürcher Staatsschreiber Gottfried Keller (1819-1890) hat unsere Gegend sehr geschätzt und ihr in seinen Werken ein literarisches Denkmal gesetzt. Man denke nur an seine Novelle «Hadlaub» aus dem Jahre 1877, die wie ein Nachruf auf das für den Bahnbau zerstörte Schloss Schwarzwasserstelz wirkt. Der nach Keller benannte Dichterweg führt denn auch seit 2001 bis nach Kaiserstuhl. Und verläuft ab Rheinsfelden (und damit auch auf Weiacher Gebiet) parallel zum Skulpturenweg.

Auf welchem Grund und Boden stehen die Kunstwerke wirklich?

«Die beiden Gemeinden Kaiserstuhl und Hohentengen haben sich bereit erklärt, die Trägerschaft des Skulpturenweges zu übernehmen, wobei jede Seite 10 000 Mark zur Verfügung stellt. Nach Mechthild Wagner liegen Zusagen verschiedener Sponsoren vor, so dass die Finanzierung des Projektes als gesichert gilt. Die Gesamtkosten sind auf 120 000 Mark veranschlagt und sollen je hälftig von der deutschen und der schweizerischen Seite getragen werden. Ein Glücksfall ist, so die Galeristin, dass für das Placieren der Kunstwerke klare Grundeigentumsverhältnisse vorliegen, denn das zu beanspruchende Land steht im Besitz der beiden Kraftwerke Eglisau und Rekingen. Die beiden Unternehmungen haben nichts gegen das Projekt einzuwenden.»

Hier irrte die Galeristin, oder der Journalist hat etwas falsch verstanden. Korrekt wäre: Es ist nur an wenigen Stellen am Weiacher Rheinufer so, dass die Uferböschung der Kraftwerk Reckingen AG mit Sitz in Küssaberg gehört. Meist ist die Uferpartie Teil der grossen Parzelle 1403, welche die schweizseitige Wasserfläche auf Weiacher Gebiet abdeckt (vgl. WeiachBlog Nr. 1280).

Bild: Website skulpturenweg.de

Nur an dieser Stelle entlang des Griesgrabenwegs zwischen Rhihof und der Mündung des Dorfbaches, wo Objekt 10 platziert wurde – die mittlerweile bis zur Unkenntlichkeit vermoderten Holzstämme von Rosmarie Vogt-Rippmann (*1939) – steht die Kunstinstallation auf kraftwerkeigenem Grund, der schmalen Parzelle 500.

Das Objekt 9 hingegen, der sogenannte Stuhl für Hochwassergeschädigte östlich der Dorfbachmündung (vgl. WeiachBlog Nr. 2110) hat seinen Platz entweder auf Land, das dem Kanton Zürich (Parzelle 1403) oder der Gemeinde Weiach gehört (Parzelle 537). Die nächste Parzelle der Kraftwerk Reckingen AG (Kat.-Nr. 602) muss man rund 250 Meter flussaufwärts suchen. Auch der Uferweg verläuft je nach Abschnitt auf kantonalem, kommunalem oder Kraftwerkseigentum.

Sponsoren gesucht, sonst müssen die Werke wieder weichen

«Auf der schweizerischen Seite des Rheins werden die Skulpturen in Rheinsfelden, bei Weiach und in Kaiserstuhl aufgestellt, und zwar jeweils am Uferweg. Wie weiter zu vernehmen war, hat die bereits bestehende vierköpfige künstlerische Leitung die etwa zehn Kilometer lange Wegstrecke begangen und die Standorte der Kunstwerke festgelegt. Es werden (wetterfeste) Arbeiten aus Stahl, Stahldraht, Holz, Stein oder Beton zu sehen sein. Gemäss Reglement stellen die bereits ausgewählten Künstlerinnen und Künstler ihre Werke gegen eine Leihgebühr ein Jahr lang zur Verfügung. Die Veranstalter bemühen sich, Käufer für die Werke zu finden, wobei eine Obergrenze von 10 000 Mark je Objekt festgelegt wird. Angekaufte Werke bleiben an Ort und Stelle; nicht angekaufte müssen nach einem Jahr wieder entfernt werden. Mechthild Wagner fügte bei, dass der Skulpturenweg keine vorübergehende Veranstaltung sei, sondern zu einer dauerhaften, sich immer wieder verändernden Einrichtung werden soll.»

Bis Ende 2001 gab es die Deutsche Mark noch. Eine Währung, der unsere nördlichen Nachbarn heute noch nachtrauern. Beide oben erwähnten Objekte haben offenbar einen Sponsor gefunden. – Soweit der Auszug aus der NZZ.

Kulturreferent des Landkreises zum Zehnjährigen

Die Tageszeitung Südkurier mit Sitz in Konstanz hat am 4. November 2010 über das erste Dezennium wie folgt berichtet:

«Hohentengen (tn). Er ist knapp zehn Kilometer lang, führt zehn Kunstwerke und die Menschen zum Dialog zusammen und zehn Jahre alt: Der grenzüberschreitenden Skulpturenweg „Übers Wasser – übers Land“, ist im Jahr 2000 auf Initiative des Tiengener Künstlers Josef Briechle entstanden mit den Gemeinden Hohentengen und Kaiserstuhl als Trägern.

Auch im zehnten Jahr seines Bestehens nennt Jürgen Glocker als Kulturreferent des Landkreises Waldshut den Skulpturenweg „geistig und künstlerisch vital sowie konzeptionell wohl durchdacht und anregend“. Wie viele Menschen ihn erwandert haben? Man weiß es nicht. Der Weg ist öffentlich und nur so viel bekannt: Beachtung und Bewunderung halten bis heute an. Aber schließlich ist von nichts geringerem als dem ersten grenzüberschreitenden Skulpturenweg Europas die Rede.

Eine Zwischenbilanz zogen jetzt vor Ort sieben der damals elf Künstler. Mit dabei Bürgermeister Martin Benz, Stadtammann Fritz Tauer aus Kaiserstuhl und Gemeindeammann Paul Willi aus Weiach, sowie Sponsoren wie Mechthild Wagner und Gerlinde Ebi.

Das Treffen fand bei traumhaftem Herbstwetter am Rhein statt, wo die Künstlerinnen und Künstler ihre Werke in eine malerische Landschaft eingebettet haben. Wo Natur und Landschaft „zu integralen Bestandteilen der Kunst selbst werden“, wie Glocker es in seinem Vorwort zum neuen Katalog ausdrückt. Herausgegeben zum „Zehnjährigen“ verbunden mit einem Leporello.

Übrigens: Beim „Dipylon“, dem von Mechthild Ehmann bearbeiteten Granitstein aus dem Schwarzwald, hatte sich die Schar der Jubiläumsgäste aus Deutschland und der Schweiz versammelt. Ein Symbol für das grenzüberschreitende Miteinander: Zwei Teile und doch geschlossen, gleichwertig, aber nicht gleich.
»

Mittlerweile sind aus den zehn bereits 12 Objekte geworden, je sechs auf jeder Seite des Rheins. Darüber schrieb Sabine Gems-Thoma, ebenfalls im Südkurier (vgl. Link in den Quellen). 

Seit dem Juni diesen Jahres gibt es nun übrigens einen zweiten grenzüberschreitenden Skulpturenweg: den zwischen Jestetten und dem schaffhausischen Osterfingen.

Quellen und Literatur
  • Höber, H.: Skulpturenweg entlang dem Rhein. Ein Projekt über die Landesgrenze hinweg bei Kaiserstuhl. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 26, 1. Februar 2000 – S. 45.
  • Höber, H.: Übers Wasser, übers Land. Internationaler Skulpturenweg am Rhein. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 103, 4. Mai 2000 – S. 49.
  • Höber, H.: Gottfried-Keller-Dichterweg nach Kaiserstuhl verlängert. In: Neue Zürcher Zeitung, 22. Mai 2001 – S. 52
  • tn: Ein zehn Kilometer langer Weg macht Furore. Zehn Jahre grenzüberschreitender Skulpturenweg – Anlass zu einer kleinen Zwischenbilanz. In: Südkurier, 4. November 2010.
  • Brandenberger, U.: Parzelle 1403 – eine nasse Angelegenheit. WeiachBlog Nr. 1280, 3. Juni 2016.
  • Gems-Thoma, S.: Die Welle erweitert den grenzüberschreitenden Skulpturenweg. In: Südkurier, 30. Juni 2016.
  • Gems-Thoma, S.: Wo Natur auf Kunst trifft: Ein besonderes Ausflugsziel in und um Hohentengen. Rheinlandschaft lädt ein zu Kunst und Wandern. Skulpturenweg und erste Hochrhein Triennale. In: Südkurier, 27. August 2021.
  • Brandenberger, U.: Out of Rottweil: der Weiacher «Stuhl für Hochwassergeschädigte». WeiachBlog Nr. 2110, 3. Juni 2024.

Freitag, 26. September 2025

Wenn Konservative sich für ihre Haltung entschuldigen müssen

Manchmal hörte man in früheren Jahrzehnten das Bonmot, im Zürcher Unterland sei selbst die Erde konservativ. Ist das dem Umstand geschuldet, dass es bei uns so viele archäologische Fundstellen gibt? 

In dieser Aussage schwingt im Hintergrund dann doch vor allem die Beobachtung mit, dass der Zürcher Unterländer als Menschenschlag – besonders im Nordwesten – derart konservativ ist, dass diese Haltung bei sogenannten Intellektuellen und Literaten wie Max Frisch geradezu körperliches Unbehagen im Kleinstaat auslöst.

Konsistente Skepsis

Es ist denn auch dieser unausgesprochene Vorwurf, der den Grundton der Medienberichterstattung bestimmt, wenn buchstäblich alle Jahre wieder grosse Anteile der autochthonen und damit stimmberechtigten Bevölkerung Vorlagen gutheissen, die auf eine Begrenzung der Einwanderung hinauslaufen.

Vor einem Vierteljahrhundert, am 24. September 2000, kam die Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Regelung der Zuwanderung' vor's Volk. Sie wurde auch 18-Prozent-Initiative genannt, weil sie als neuen Art. 69quater Abs. 1 BV folgendes Kernanliegen in der Verfassung verankern wollte:

«Der Bund sorgt dafür, dass der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung der Schweiz 18 Prozent nicht übersteigt.»

Es ist klar, dass diese Initiative – wäre sie denn angenommen worden – eine der vier Grundfreiheiten der EU, nämlich die Personenfreizügigkeit (PFZ) zumindest in Frage gestellt hätte. Damit wäre auch die Abstimmung über die Bilateralen Abkommen I vom 21. Mai 2000 sozusagen konterkariert worden. Denn diese PFZ ist bereits seit 1992 ein wichtiger Eckstein des Vertrags von Maastricht.

Beim Weiacher Souverän stiessen bereits die Bilateralen I auf Gegenwehr. Unter den Gemeinwesen im Kanton Zürich verwarf Weiach nach Stadel und Höri das Paket aus sektoralen Abkommen mit 60.05 % Nein-Stimmen am deutlichsten. Und dies bei (für unsere Gemeinde) hohen 59.1 % Stimmbeteiligung!

Wenn Weiach also wenige Monate später bei der Abstimmung über die 18-Prozent-Initiative diesmal sogar den kantonalen Spitzenplatz bei den Ja-Stimmen eingenommen hat (54.4 % bei 52.2 % Prozent Stimmbeteiligung) und vor den Gemeinden Höri und Hochfelden auf den Plätzen 2 und 3, dann ist das nur folgerichtig.

Die NZZ versucht, einen Skandal zu insinuieren

Trotzdem skandalisierte ausgerechnet ein Journalist der Neuen Zürcher Zeitung dieses Resultat mit dem Titel «Rätselraten in Weiach». Der Untertitel «Zürcher Stimmvolk deutlich gegen 18-Prozent-Initiative» war der Redaktion wohl zuwenig spektakulär. Denn, wo bliebe der Pfeffer im Artikel nach einem Lead (dem Vorspann, der den Leser in die Lektüre des Artikels hineinziehen soll) wie diesem hier:

«Das Zürcher Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung» mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 64,9 Prozent deutlich abgelehnt. Nur sechs Gemeinden und der Stadtzürcher Kreis 12 sprachen sich für eine Begrenzung des Ausländeranteils bei 18 Prozent aus. Am meisten Ja-Stimmen erhielt die Initiative in der Unterländer Gemeinde Weiach.»

Vizepräsident Bührer weist Fremdenhasser-Vorwurf zurück

«be. «Dieses Resultat ist mir ein Rätsel», erklärt der stellvertretende Gemeindepräsident von Weiach, Rolf Bührer. In der Unterländer Gemeinde kam die 18-Prozent-Initiative auf einen Ja-Stimmen-Anteil von 54,4 Prozent, den höchsten im Kanton Zürich. In Weiach seien die Ausländer gut integriert, fährt Bührer fort, er kenne keine Fremdenhasser im Dorf, und es sei noch nie zu rassistischen Zwischenfällen gekommen. An der letzten Gemeindeversammlung seien alle Einbürgerungsbegehren angenommen worden, bis auf zwei von Personen mit schlechten Deutschkenntnissen. Die Weiacher seien nun mal eher konservativ und legten zuweilen ein Stimmverhalten an den Tag, das quer zum Gesamtergebnis stehe.» 

Mit diesem journalistisch paraphrasierten Statement hat der einst an der Herzogengasse wohnhafte, mittlerweile verstorbene Architekt Bührer sich vergleichsweise gut aus der Affäre gezogen. Er hätte ja auch einfach mit dem Resultat der Abstimmung im Mai argumentieren können. Die Erklärung wäre dann gewesen, das sei eine Bekräftigung des Nein der Weiacher zu den Bilateralen.

Die SVP allein kann es nicht gewesen sein

Wir wissen nicht, ob die telefonisch gestellte Frage eine tendenziöse gewesen ist. Wundern würde einen dies aber nicht. Wenn es um Zuwanderung geht, wird ja eine Anfrage oft nach dem Strickmuster konstruiert, ob da ein Gemeinwesen etwa gar «fremdle». Solches Verhalten wird gemeinhin kleinen Kindern zugeschrieben, in Fällen wie diesen aber von der Elite gezielt zur intellektuell-moralischen Abwertung verwendet, wenn Teile des Volkes nicht in ihrem Sinne funktionieren wollen.

Im Anschluss an obige Passage ist denn auch eine der bis heute gängigen Erklärungen verarbeitet, wonach letztlich die Parole der Schweizerischen Volkspartei und ihr Anti-Europa-Kurs schuld seien:

«In der Gemeinde mit rund tausend Einwohnern hatte die SVP an den vergangenen Kantonsratswahlen einen Anteil von rund 37 Prozent erzielt, mehr als im Durchschnitt des Kantons, aber immer noch deutlich weniger als in vielen anderen Gemeinden des Unter- und des Weinlandes.»

Quelle

  • be.: Rätselraten in Weiach. Zürcher Stimmvolk deutlich gegen 18-Prozent-Initiative. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 223, 25. September 2000 – S. 38.

Donnerstag, 25. September 2025

Pfarrer Wolf als «nomine & omine Lupus» empfunden

Am 1. Mai 1731 war Joseph Moritz Buol, Ambts-Untervogt des fürstbischöflich-konstanzischen Amts Kaiserstuhl (und ex officio Vorsitzender des Dorfgerichts Weyach) offensichtlich höchst genervt. 

Um keinen Fehler zu machen, wandte er sich an seine Vorgesetzten in Meersburg am Bodensee. Sein an den Hofrat Christa adressiertes Schreiben – wie er selber «son altesse Reverendissime Monseigneur le Prince & L'Eveque de Constance» in «Merspourg» unterstellt – hebt mit den Worten an: «Berichte in eil, wie gestern der Waibel zu Weÿach zu mir gekommen [...]». 

Im Zusammenhang mit der Besiegelung von Kaufbriefen ging es wieder einmal um den jahrhundertelangen Machtkampf zwischen Zürich und dem Fürstbischof, wer welche Rechte habe. Der genannte hochobrigkeitliche Weibel hatte eine entsprechende Forderung des zürcherischen Neuamts-Obervogts Hirzel übermittelt. 

Französische Adresse der Buol'schen Anfrage an den fürstbischöflichen Hof zu Meersburg





Dass die Arbeitsbeziehungen zwischen den Repräsentanten der beiden Staaten alles andere als reibungslos waren, zeigt sich an folgender beiläufiger Bemerkung Buols zu dieser Angelegenheit und den dadurch verursachten Problemen: «der Predicant zu Weÿach hilft mechtig darzuo, er ist nomine & omine Lupus» (vgl. Ausschnitt oben).

Diese Anspielung auf den Familiennamen des damaligen Weiacher Pfarrers Wolf (im Amt 1708 bis 1747) signalisiert, wie Buol das Verhalten und den Stil dieses Zürcher Amtsträgers als durchaus bösartig empfand. Denn da schwingen natürlich auch die geflügelten Worte nomen est omen (der Name ist Programm) und homo homini lupus (der Mensch ist des Menschen Wolf) mit.

Quelle

  • Briefwechsel Amtsuntervogt Buol mit Hofrat in Meersburg vom 1. bis 9. Mai 1731. Signatur: StAZH C II 6, Nr. 493.5.

Dienstag, 23. September 2025

Unser Klärschlamm wurde in Bülach zu Dünger verarbeitet

Ende 1968 hat die Gemeindeversammlung Weiach den Kredit für die kommunale ARA (Abwasserreinigungsanlage) am Rhihofweg 21/23 genehmigt. Nach der Inbetriebnahme musste auch eine Lösung für den Klärschlamm gefunden werden. Dass die Verarbeitung dieses Schlamms in nicht allzu grosser Entfernung erfolgte, das wissen die wenigsten.

Heute vor 25 Jahren konnte man sich das Verfahren mit Augen ansehen. An diesem Samstag, 23. September 2000, hat die Grosskläranlage Furt an der Glatt nämlich mit einem Tag der offenen Tür eine sechsjährige Bauphase abgeschlossen. Im Hinblick auf die Wasserreinigungstechnik, so schrieb die NZZ am Vortag, gehöre sie nun zu den modernsten der Schweiz.

Zweiter Entsorgungsweg: Granulatdünger statt direkter Ausbringung

Gründe für die umfassende Sanierung der seit 1956 in Betrieb stehenden Anlage waren laut dem NZZ-Journalisten Hillmar Höber: «Verschärfte Anforderungen an die Reinigungsleistungen; ungenügende Kapazitäten der Schlammbehandlung sowie die Sicherung eines zweiten Entsorgungsweges für Klärschlamm».

Die Schlammverwertung, so Höber weiter, sei «auf Grund eines durch den Kanton erlassenen Konzeptes auf regionaler Basis realisiert» worden. «Hier wird auch der Klärschlamm der Reinigungsanlagen Glattfelden, Rheinfelden [sic!], Eglisau, Weiach, Rorbas und Stadel verarbeitet.» 

Ist da wirklich die Aargauer Stadt Rheinfelden gemeint? Oder hatten Zweidlen und Rheinsfelden tatsächlich eine eigene ARA, obwohl die ehemalige Glattfelder Anlage Nidermatt nicht weit entfernt war? Um das herauszufinden müsste man tiefer in der Geschichte der Nachbargemeinde graben.

Was ab diesem Zeitpunkt aus dem Klärschlamm wurde? Das Verfahren sah wie folgt aus:

«Die hochmoderne Trocknungsanlage mit Zentrifuge, «Ofen» und Absackungsanlage gleicht einem modernen Industriebetrieb. Das gewonnene Endprodukt  ein Granulat  findet als gefragter Phosphordünger zu hundert Prozent in der Landwirtschaft Verwendung. Für eine Tonne Granulat erhalten die Abnehmer eine Entschädigung von 90 Franken.» 

Klärschlamm bereits seit zwei Jahrzehnten in der Landwirtschaft verboten

Lange konnten sich die Verantwortlichen aber nicht an ihrer neuen Anlage freuen. Schon als die obigen Zeilen getippt wurden, war die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft umstritten, egal ob in unbehandelter flüssiger Form (mit Bakterien, Prionen, Viren, etc. belastet) oder als aufbereitetes Phosphorgranulat.

Im Jahre 2003 geriet die Verwendung von flüssigem Klärschlamm in der Landwirtschaft ins Visier der zuständigen Bundesbehörde. Seit dem 1. Oktober 2006 ist jeglicher Einsatz von Klärschlammprodukten in der Landwirtschaft verboten. Auch der Phosphordünger aus Bülach.

Ebenfalls im Jahre 2003 wurde Klärschlamm bereits als Energieträger zur Klinkerproduktion in Schweizer Zementwerken eingesetzt (vgl. Schweiz Aktuell vom 24. April 2003). 

Nachtrag vom 5. Mai 2026: Diese Art der Verwertung ist laut Bundesamt für Umwelt BAFU auch heute noch erlaubt (vgl. Themenseite Klärschlamm vom 6. Oktober 2025).

Weiacher Klärschlamm ist das Problem der Hohentengener

Seit 2006 wird das Weiacher Abwasser bekanntlich über eine Rohrleitung unter der Kaiserstuhler Rheinbrücke in die EU exportiert und dann in der ARA von Hohentengen geklärt. Der Klärschlamm wird anschliessend nach den Vorschriften des deutschen Umweltbundesamtes behandelt und entsorgt.

Mit der thermischen Verwertung hat man zwar das Problem der schleichenden Vergiftung der Felder (z.B. sog. «Ewigkeitschemikalien» wie PFAS!) eher im Griff. 

Trotzdem brauchen die Pflanzen für ihr Wachstum eben nicht nur Stickstoff, sondern auch zwingend Phosphor, sonst funktioniert die Photosynthese nicht, denn ATP (Adenosintriphosphat) ist sozusagen die Energiewährung der Pflanze.

In der Schweiz ist Phosphorrückgewinnung Pflicht!

Seit dem Verbot muss man den Phosphor nun importieren. Es stellt sich also die Frage der Versorgungssicherheit. Die ist nicht nur aus politischen Gründen gefährdet, sondern auch, weil die Phosphatminen auf dem Planeten höchst endliche Ressourcen sind. 

Sowohl in der EU wie in der Schweiz ist man daher schon viele Jahre auf der Suche nach grosstechnisch umsetzbaren Lösungen zur Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm. 

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: «Aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen sowie der Asche aus der thermischen Behandlung von solchem Klärschlamm ist Phosphor zurückzugewinnen und stofflich zu verwerten» (Art. 15 Abs. 1 VVEA). 

«Die Schweiz schreibt damit als erstes Land weltweit eine verbindliche Phosphorrückgewinnung vor.» (Faktenblatt Phosphor-Recycling Kt. SG). Vgl. auch die Themenseite Phosphor-Recycling des BAFU.

Die Details findet man in den Artikeln 15 bis 15c der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) des Bundes.

Quelle und Literatur

  • Höber, H.: Neue Kläranlage in Bülach spielt Vorreiterrolle. Wichtiger Schritt zur Gesundung der Glatt. In: Neue Zürcher Zeitung, Nummer 221, 22. September 2000, S. 50.
  • Brandenberger, U.: Spatenstich für Abwasser-Export. In: WeiachBlog Nr. 25, 26. November 2005.
  • Brandenberger, U.: Abwasserexport funktioniert schon seit einem Jahr. In: WeiachBlog Nr. 413, 1. April 2007.
  • Amt für Wasser und Energie, Kanton St.Gallen: Phosphorgewinnung aus Abwasser. Faktenblatt Phosphor-Recycling. Juni 2019 – S. 3.
  • Brandenberger, U.: Plus Kläranlage, minus Römerwachtturm. WeiachBlog Nr. 1968, 14. August 2023.

Montag, 22. September 2025

Entstehungsgeschichte & Entwicklung des Ortsmuseums Weiach

In den Unterlagen des Ortsmuseums Weiach befindet sich neben dem bereits vor einigen Tagen vorgestellten Dokument Pro Ortsmuseum (vgl. WeiachBlog Nr. 2274) auch ein Typoskript aus der Schreibmaschine des Gründungspräsidenten Walter Zollinger.

Auf drei Seiten resümiert er darin aus ganz persönlicher Sicht die Hintergründe, wie es überhaupt zum Erwerb des Lieberthauses kommen konnte und was die Ortsmuseumskommission in den darauffolgenden Jahren bis ca. Ende 1970 auf die Beine gestellt hat. 

ORTSMUSEUM WEIACH

Entstehungsgeschichte & Entwicklung

Der Berichterstatter, während über 40 Jahren Lehrer an der Primarschule Weiach, hat während dieser langen Zeit immer wieder versucht, kleinere Gegenstände zu sammeln und auf der Winde des Schulhauses aufzubewahren. Mehrmals gelangte ich mit der Bitte an den damaligen Gemeinderat, um Schaffung eines geeigneten Raumes zur bessern Aufbewahrung derselben und um sie den Bewohnern zu zeigen und dadurch die Sammeltätigkeit zu fördern, leider anfänglich immer umsonst.

1966 wurde endlich ein Kleinbauernhaus frei, in welchem jahrzehntelang ein altes Geschwisterpaar gewohnt hatte, nun aber kurz nacheinander gestorben war. Da die Erben nicht im Dorf wohnen, verkauften sie das Gehöfte. Jetzt war endlich eine Gelegenheit gekommen und der nun unterdessen auch "verjüngte" Gemeinderat (es sind alles ehemalige Schüler) schlug der Gemeindeversammlung vom 28. Nov. 66. den Kauf des Hauses vor.

Mit dem knappen Mehr von 42 : 35 Stimmen wurde der Kredit bewilligt. Alsbald wählte der Gemeinderat eine "Kommission für das Ortsmuseum Weiach" und überliess nun den 5 Opfern die weitere Ausgestaltung.

Diese 5 Opfer waren:

  • Walter Zollinger, a. Lehrer, Präsident (1896-1986)
  • Emil Maurer, Stationsvorstand (†)
  • Hans Meier, Gemeinderatsschreiber (*1935)
  • Hans Rutschmann, Briefträger (1928-2022)
  • Paul Stalder, Gemeindeförster (†).

Ueber das ganze Jahr 1967 hinaus zogen sich nun diese Arbeiten, meist im Frondienst, an den Samstagnachmittagen. Zum Glück hatten die beiden Geschwister Jakob und Luise Liebert am Aeussern des Hauses nichts verändert, sodass es noch den Charakter eines aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammenden [handschr. m. Bleistift ergänzt: "(1750)"] Gebäudes trägt. Im Innern hatten sie allerdings manches verschandelt und selber verflickt. Unsere Hauptarbeiten bestanden nun darin, die Räume im Erdgeschoss erst einmal wieder in "museumswürdigen Zustand" zurück zu versetzen:

Die mit Oelfarbe übermalten Stubenwände und Decke wurden abgelaugt und so das Naturholz wieder hervorgezaubert.

In Küchenkammer und Gang wurden die durchwegs übertünchten Riegelbalken wieder hervorgeholt und die Füllungen geweisselt.

Die total verrussten Wände und die Decke in der Küche mussten abgehackt und neu geweisselt werden.

Die Treppe zum Raum über der Küche sowie der Kammerboden mussten ersetzt werden. Wir konnten dazu alte, aber noch gesunde Bretter von der Kirchenrenovation her benutzen.

In der Zwischenzeit erliessen wir einen Aufruf an alle Bewohner des Dorfes, ihre Kasten und Estriche zu durchstöbern [vgl. WeiachBlog Nr. 1336] und uns alles, was sie als "museumswürdig" erachteten, zu überlassen, geschenk- oder leihweise. So konnten wir endlich am 13./14. Juli 1968 unser Ortsmuseum zum erstenmal der Dorfbevölkerung öffnen [vgl. u.a. WeiachBlog Nr. 1370]. Es waren nun entstanden:

1. Eine Küche, in die man direkt vom Freien her eintritt, mit altem Holzherd, Ziegelsteinboden, Schüttstein, Plattengestell; dann Kaffeemühlen, Butterrührfässer, Backschüsseln, altem Geschirr etc.

2. Eine Wohnstube mit Kachelofen aus 1827, Backmulde, Biedermeiertisch und Stühlen, Spinnrad, Truhe, Petrollampe, alten Bildern, Steingutkrügen u.s.w.

3. Eine Küchenkammer, mit kl. und gr. Biedermeierbett, alten Kleidern und Uniformen, altem Holzkoffer u.a.m.

4. Eine sog. "Dokumentenkammer" mit alten Schriften (z.B. 1659 bis 1886) [die sog. Turmkugeldokumente], einer Bibel aus 1690, Alten und Neuen Testamenten aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts, Mandaten der Zürcher Stadtregierung [gemeint: Bürgermeister und Rat des Standes Zürich vor 1798], alten Büchern und vielem mehr.

5. Im Gang zum Keller sind Dreschflegel, Fruchtsäcke, Holztüchel, Viehgeschirr u. dergl. zu sehen.

6. Im Raum über der Küche stehen und hängen alte Geräte aus der Landwirtschaft und des Gewerbes, z.B. Flachsbreche und Hechel, Ziehbock, Getreidesicheln, Holzgabeln, Rechen, hölzerner Dengelstock etc.

7. Im Keller endlich harrt eine Obstpresse mit zugehöriger Birnenmühle, mit Weintanse und Trichter etc. der Zusammenstellung.

Dann befinden sich auf dem obern Boden noch zwei Zimmer, die wir für kurzfristige Ausstellungen aller Art benützen können. So haben wir darin seit 1968 bereits 5 solche durchgeführt, nämlich:

1968: "Landschaften, Stilleben, Federzeichnungen von Fritz Schmid Bachenbülach."

1969: "Biblische Grafik" von Willi Trapp Zürich und "Ein Dorfgenosse stellt aus" (Hs. Rutschmann).

1970: "Unsere Schüler zeichnen" (Arbeiten der 1.- 6. Kl. unserer Primarschule.) und "UNSER WALD", ein Beitrag zum Naturschutzjahr 1970.

Die Ausstellungen waren stets gut besucht, die letztere verzeichnete z.B. über 300 Besucher, was wir für unser bescheidenes Unternehmen als recht befriedigend bezeichnen dürfen.

Durch diese periodischen Ausstellungen wird auch das eigentliche Museum immer wieder besucht. Wir dürfen heute sagen, dass auch die "Gegner" von 1966 heute dem Museum gegenüber positiv eingestellt sind. Das hat sich schon darin gezeigt, dass weiteren Krediten für Renovationen am Gebäude keine Einwände mehr erwachsen sind. So konnte der Gemeinderat uns seither finanziell helfen für folgende Ausbesserungen:

1967: Neue Balken für die morsche Kellerdecke

1968: Ausbesserung und Ueberholung des Daches

1969: Neue Lerchenholzverkleidung [sic!] an der nördl. Gibelseite [sic!]

1970: Kredit für Einrichten einer Heizung mit Thermostat.

Diese ist nun eben erst kürzlich fertig geworden.

Wir mussten deshalb die Schriften und Ausstellungsgegenstände heiklerer Art unterdessen im Gemeindehaus unterbringen. Nun müssen die Räume erst wieder gereinigt werden, bevor wir wieder einrichten können. Das wird kaum vor kommendem Februar möglich sein. [mutm. gemeint: Februar 1971]

Mit diesen etwas lang geratenen Ausführungen (sie umfassen eben die Zeit von 1966 bis 1970) hoffe ich, Ihnen eine bescheidene Ergänzung für Ihre wohl ohnehin schon dicke "Museumsmappe" gegeben zu haben. Wenn ich Ihnen damit einen Dienst erweisen konnte, freut es mich umsomehr.

[gez. W. Zollinger]

Kommentar WeiachBlog

Aufgrund der im Dokument aufgeführten chronologischen Angaben und dem zweitletzten Abschnitt darf man davon ausgehen, dass es im Herbst 1970 entstanden ist. 

Im letzten Abschnitt blitzt auch ganz kurz der Anlass auf, der dieses Papier hat entstehen lassen: Eine Anfrage von einer Person oder Institution, die bereits über eine umfangreiche Kollektion an Museumsbeschreibungen verfügt hat (zumindest nimmt Zollinger dies an). Leider wissen wir bisher nichts über die Identität des Adressaten, dem wir diesen Überblick auf die ersten Jahre indirekt verdanken. 

Zum Alter des Lieberthauses (wie oben ersichtlich nahm Zollinger hilfsweise das Baujahr 1750 an) ist seit den Untersuchungen durch das Laboratoire Romand de Dendrochronologie, Cudrefin VD, Genaueres bekannt: 

Der Kernbau ist aus Föhren und Fichten konstruiert, die im Herbst/Winter 1644/45 bzw. 1645/46 gefällt wurden. Der nordwestlich daran anschliessende Anbau ist rund 120 Jahre jünger. Er besteht ebenfalls aus Föhren und Fichten, die im Winterhalbjahr gefällt wurden: 1763/64 bzw. 1764/65 (Gutachten v. 12. Oktober 2018; Réf. LRD18 / R7647).

Sonntag, 21. September 2025

«Verfluchter Platz» erst 1875 erstmals in der NZZ erwähnt

Vor anderthalb Jahrhunderten unternahmen die Mitglieder der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich (AGZ), des 1832 gegründeten kantonalen Vereins für Geschichte und Altertumskunde, bereits in alter Tradition regelmässig Erkundungstouren. Im «Feuilleton» der Neuen Zürcher Zeitung berichteten sie danach über diese «Ausflüge in historisch und antiquarisch interessante Gegenden des Zürchergebiets und der angrenzenden Kantone».

So auch in einem siebenteiligen Bericht, der zwischen dem 21. und 27. September 1875 abgedruckt wurde. Er illustriert die Tour von Anfang Mai, als 22 Mitglieder der genannten Gesellschaft sich in die Gegend um den Plateauberg Irchel begaben, also südlich den untersten Abschnitt des Tösstals (von Winterthur bis zur Tössegg) sowie nördlich das Flaachtal (mit Buch am Irchel, Berg am Irchel, Volken, Dorf und Flaach).

Exzerpiert und umgesetzt in Arial 12 Pt umfasst dieser Bericht nicht weniger als 15 Druckseiten A4. Wir bringen daher in diesem WeiachBlog-Beitrag lediglich die auf das römische Wachtturm-System bezogene Passage und verweisen für den vollständigen Text auf das unter e-newspaperarchives.ch verfügbare Digitalisat (vgl. Links in den Quelle und Literatur ganz unten). Alle Zwischentitel stammen von der Redaktion WeiachBlog.

Dettenberg und Wagenbreche 

«Der Freund des keltischen und römischen Alterthums», heisst es im Teil 1, finde in dieser Gegend «mehrfache Spuren frühzeitiger Ansiedelungen». Von Bülach ausgehend gelangten die Wanderer in einen der zum Städtchen gehörenden Weiler: «Von Nußbaumen führt ein Fußweg etwas steil an einem Waldrande vorbei auf den Höhenzug, welcher das Tößthal westlich begränzt und in seinem untern Theile den Namen Rheinsberg führt. 

Wir erwähnen hier zunächst der sogenannten Wagenbreche, einer Stelle, derenthalben zwei Großmächte, die Nordostbahndirektion und die Stadt Winterthur, längere Zeit mit einander im Hader lagen. Es handelte sich um das Trace der Eisenbahn von Winterthur nach Waldshut, speziell um die Streitfrage, ob die Bahnlinie selbständig und ohne Berührung von Bülach durch die Wagenbreche nach Waldshut geführt oder aber mittelst eines längeren Tunnels durch den Dettenberg bei Bülach einmünden sollte. Schließlich trug die Nordostbahn den Sieg davon.»

Zu diesem Zeitpunkt stand der Bau der Bahnlinie von Winterthur nach Koblenz bereits kurz vor der Vollendung (Eröffnung des Teilstücks an dem Weiach liegt am 1. August 1876), vgl. «Der direkte Weg von Zürich nach Konstantinopel führt durch den Dettenberg». 100 Jahre Eisenbahn Winterthur–Koblenz. 1876–1976. Festschrift der Lesegesellschaft Bülach, 1977. Sowie: Weiacher Geschichte(n) Nr. 20 & 21, in: Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Juli bzw. August 2001.

Der Rheinsberg als Angelpunkt der Wacht am Rhein

«Weit in die Vergangenheit zurück weist ein anderer noch nördlicher gelegener Punkt, um welchen auch zwei feindliche Mächte, die alten Germanen und die Römer, vielleicht in Streit gerathen sein mögen; zum Mindesten haben von hier aus die Letztern die Erstern in ihren Bewegungen beobachtet. Am linken Ufer des Rheines nämlich stand auf einem etwa 700 Fuß hohen Hügel im sogenannten Schatz durch's ganze Mittelalter hindurch bis auf die neueste Zeit eine Hochwache, von der aus man die Ufer des Rheins aufwärts bis Ellikon und abwärts bis Kaiserstuhl und ein weites Gelände nach Süden überschauen konnte. 

Diese Stelle ist nach Westen durch einen künstlich angelegten 15 Fuß tiefen Graben, nach Osten durch einen dachfirstartigen Grat des Berges, nach Süden und Norden durch jähe Abstürze isolirt. Im Jahr 1860 wurde hier in zerfallenem Mauerwerk zerbrochenes Geschire römischen Ursprungs gefunden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß hier einst eine römische Warte, eine Specula gestanden hat, deren Grundmauern noch vorhanden sind. Dieser Wachtthurm war viereckig mit 27 Fuß langen Seiten und 3 Fuß dicken Mauern und in der Mitte durch eine Scheidewand in 2 gleiche Theile abgetheilt. Die Ueberreste dieser Specula wurden im vorigen Jahrhundert von Schatzgräbern durchwühlt, daher der jetzige Name „im Schatz“. 

Wir halten es für angezeigt, hier eine nähere Beschreibung der römischen Warten einzuflechten und entnehmen das Nähere einer größern Abhandlung von Hrn. Dr. Ferd. Keller aus Zürich, welche im, «Anzeiger für schweizerische Alterthumskunde», Jahrgang 1871, S. 237—248 enthalten und von sachbezüglichen Abbildungen begleitet ist.»

Gemeint ist die obstehende Tafel XXI. In: Keller 1871: Die römischen Warten, Speculae... (Vollst. Titel s. Quelle und Literatur unten).

Dr. h.c. Ferdinand Keller (1800-1881) war 1832 einer der Mitbegründer der Gesellschaft für vaterländische Alterthümer in Zürich, der späteren Antiquarischen Gesellschaft. 

Was Keller unter einer Specula verstand, erläutert er in seiner Fussnote 1 auf S. 238: «Wir sprechen hier nicht von den telegraphischen Anstalten der Griechen und Römer im Allgemeinen, sondern nur von den in den nördlichen Provinzen zur Kaiserzeit für strategische Zwecke errichteten Signalthürmen.»

Weiter im Text des NZZ-Feuilletons:

Darstellungen auf kaiserlichen Siegessäulen

«Die Kenntniß der letztern [d.h. der Wachttürme] verdanken wir theils einigen Darstellungen auf der Trajans- und Antoninssäule, theils der Untersuchung der gegenwärtig noch vorhandenen Reste solcher Thürme in der Schweiz und Süddeutschland. 

Auf der untersten Tafel der Trajanssäule in Rom, welche die Hauptmomente des dacischen Krieges (101—106 nach Chr. G.) darstellt, sehen wir 3 Wachtthürme abgebildet, die als solche durch die am obern Stockwerke herausragenden Fackeln und durch neben den Thürmen befindliche Heustöcke und Scheiterhaufen zu erkennen sind. Demgemäß waren diese Speculae vereinzelte, ans Stein erbaute, viereckige Thürme von geringem Umfange, aber beträchtlicher Höhe und oben mit einer hölzernen Gallerie versehen, auf welcher die aus einigen Mann bestehende Wache Umschau hielt. Die Aufgabe der Wächter war, bei Annäherung der Feinde am Tage durch ein Rauch-, zur Nachtzeit durch ein Feuersignal eine drohende Gefahr den nächsten Posten anzuzeigen und auf diese Weise theils die Nachricht zum Hauptquartier gelangen zu lassen, theils die Bevölkerung der Umgebung zu alarmiren. Das Rauchsignal bestand im Anzünden eines Heustocks, das Feuersignal im Schwenken einer brennenden Fackel oder im Anzünden eines Scheiterhaufens. Zum Schutze waren die Thürme von einem Palissadenwerk umgeben. Sie konnten kaum längern Widerstand leisten und wurden daher beim Anrücken des Feindes von der Besatzung, die sich auf die Hauptposten zurückzog, verlassen. Der Standpunkt der Thürme ist so gewählt, daß je ein Thurm von seinen beiden Nachbarn gesehen werden und die Signale an sie abgeben konnte. Bei Biegungen des Flusses ist die Entfernung zwischen den Thürmen gering, bei geradem Laufe desselben größer. In der Regel waren die Warten von einem viereckigen oder runden Wall und Graben von schwachem Profil umgeben; auf Bergeshöhen war eine Ringmauer beigefügt. Hinsichtlich der Bauart ist zu bemerken, daß die Wartthürme von quadratischer Grundform und im Mittel 30 Fuß seitlicher Länge waren, daß ihre 3 Fuß dicken Mauern hauptsächlich aus Geschieben des Rheinstroms oder aus kleinern Tufsteinquadern, an einigen Lokalitäten aus Jurabruchsteinen bestanden, und daß endlich das Erdgeschoß bisweilen durch eine Scheidemauer in zwei gleiche Theile abgetheilt ist.

Auf der Antoninssäule bemerkt man hinter den Wartthürmen ein der Uferhalde entlang laufendes Palissadenwerk, das genau genommen nicht hinter, sondern vor den Gebäulichkeiten erscheinen sollte, weil es das Anlanden und die Betretung der Ufer zu verhindern hat. Ob eine solche Schutzwehr auch bei den Thürmen am Rhein angebracht war, läßt sich nicht mehr ermitteln. Rückwärts der Linie der·Wartthürme, in der Entfernung einer halben oder ganzen Stunde vom Rhein finden sich zahlreiche Spuren von römischen Gebäulichkeiten (vgl. oben bei Nußbaumen), die als Reste römischer Villen oder Gehöfte zu betrachten sind, da weder eine Einfriedigung noch andere Art von fortifikatorischer Anlage zu bemerken ist. Was das Alter der Wartthürme betrifft, so ist bekannt, daß unter Augustus der Lauf des Rheins vom Bodensee bis zu seiner Mündung als Grenze zwischen dem römischen Reich und Germanien festgesezt wurde, und daß zu dieser Zeit auch die Anlegung der rhätischen Alpenstraßen mit einer Reihe kleiner Kastelle stattfand, die theils als Mansionen dienten, theils zum Schutz der Straße vom Einfluß des Rheins in den Bodensee bis zur Umbiegung seines Laufes unterhalb Basel und zugleich auch zur Verstärkung der Grenzwehr bestimmt waren. Jedenfalls fällt die Gründung der Wartthürme ins erste Jahrhundert.

Nach Abzug der zu Vindonissa stationirten Truppen [als Folge des Vorstosses der Römer nach Norden und Eroberung/Kolonisierung der Agri decumates bis zum Obergermanischen Limes] geriethen die Warten in Verfall und blieben in diesem Zustande, bis in der Mitte des 3. Jahrhunderts unter Valerianus und Gallienus jenes wichtige Ereigniß der Durchbrechung des römischen Grenzwalles durch die Alemannen, der Plünderung und Zerstörung der diesseits des Rheines gelegenen Ortschaften und des Verlustes der römischen Provinz Rhätia eintrat. [Vorstoss der Alamannen bis nach Oberitalien; Schlacht von Mediolanum 260 

Der Donau-Iller-Rhein-Limes (DIRL)

«Kaiser Valentinianus ließ sodann im Jahre 369 dem ganzen Rhein entlang von Rhätien an bis zum Ozean Castelle und Schanzen, deßgleichen Thürme aufführen, die in geringer Entfernung von einander an bequemen und geeigneten Stellen angelegt wurden. Vom untern Theile des Bodensees bis Basel sind bis jetzt folgende bekannt geworden: 1)Warte auf dem weißen Fels zwischen Steckborn und Berlingen; 2) Festung bei Burg (Stein a. Rh.); 3) Warte bei Marthalen nahe am Einfluß des Röthenbachs in den Rhein; 4) Warte zu Ellikon unterhalb Rheinau, Köpferplatz genannt; 5) Ebersberg (worüber später ein Mehreres); 6) Rheinsberg; 7) Warte bei Weiach auf dem sogenannten „verfluchten Platz“; 8) Warte bei Rümikon, zwischen Schwarz-Wasserstelz und Rümikon; 9) Warte bei Mellikon; 10) Warte unweit Reckingen; 11) Warte im Castell Tenedo bei Zurzach; 12) Warte zwischen Rietheim und Koblenz oberhalb des „kleinen Lauffens“; 13) Warte bei Koblenz; 14) Warte gegenüber Waldshut in der sog. „Jüppe“; 15) Warte bei Schwaderloch (Bürgli); 16) Warte unterhalb Kaisten, Murg gegenüber, deßgleichen beim Dorf Kaisten; 17) Warte bei Sisseln neben der Kirche am Rheinbord; 18) Warte bei Stein; 19) Warte bei Niedermumpf; 20) Warte gegenüber Unterwallbach; 21) Warte unterhalb Unterwallbach; 22) Warte gegenüber dem Schlosse Oberschwörstadt; 23) Warte gegenüber Niederschwörstadt; 24) Warte bei Ryburg; 25) Warte gegenüber Riedmatt; 26) Warte in der Hard bei Basel, eine kleine Viertelstunde unterhalb dem rothen Hause. 

Zum Schlusse mag erwähnt sein, daß neben den aufgeführten Wartthürmen noch eine zweite Beobachtungslinie von Chur, Wallenstadt und das Limmatgebiet bis nach Vindonissa aufgestellt war, ein Beweis dafür, welch großen Werth die Römer auf die ununterbrochene sichere Straßenverbindung von Chur-Windisch-Basel setzten. Die angedeutete Strecke ist im Hinblick auf römische Wartthürme noch nicht vollständig erforscht, immerhin aber folgende Lokalitäten als solche festgestellt worden: 1) Ruine bei Ragaz; 2) Biberlikopf bei Weesen, einer der besterhaltenen Uebereste [sic!]; 3) der Gubel bei Rappersweil; 4) die Uetlibergkuppe, vorerst ein keltisches Refugium, dann eine römische Specula, die, wie aus zahlreich aufgefundenen Ueberresten zu schließen ist, ziemlich gut eingerichtet war und 5) der Stein bei Baden. [...]»

Der Originalartikel Kellers aus dem Jahre 1871 enthält teils ausführliche Beschreibungen einzelner dieser Warten entlang des unter Valentinian erstellten Donau-Iller-Rhein-Limes. So unter Punkt 7 auch über die Warte bei Weiach auf dem sogenannten „verfluchten Platz“, vgl. S. 244 im Originalartikel bzw. S. 431-432 in Weiacher Geschichte(n) Nr. 108.

Quelle und Literatur

Montag, 15. September 2025

Kandelaber an der Stadlerstrasse geknickt

Die Kantonsstrasse RVS 566 verläuft von Seebach über Niederglatt und Neerach in Richtung der Kantonsgrenze bei Kaiserstuhl. Daher hat nicht nur Weiach eine Kaiserstuhlerstrasse. Auch fast alle anderen Gemeinden auf der Strecke (Ausnahme: Rümlang) haben diese Strasse nördlich ihres Zentrums so oder ähnlich benannt. Kaiserstuhlstrasse (ohne -er-) ist allerdings beliebter (Neerach, Niederglatt, Oberglatt).

Diese regionale Verbindung (dafür stehen die ersten beiden Buchstaben der Abkürzung) ist 1843/44 auf Staatskosten auf dem Reissbrett geplant und in ihrem nördlichsten Abschnitt schnurgerade durch Weiach gezogen worden. In den 1960ern wurde erstmals eine Strassenbeleuchtung installiert.

Gestern vor 50 Jahren hat ein junger Automobilist unfreiwillig die Stabilität eines der Masten getestet. Resultat: Allseitiger Sachschaden. Dies geht aus einem Kurzbericht in der Migros-Zeitung «Die Tat» vom Montag, 15.9.75 hervor:

«s. Ein 20jähriger Autolenker kam am Sonntag um 20.10 auf der kurvenreichen und nassen Stadlerstrasse bei Weiach ins Schleudern. Sein Wagen landete linksseitig an einem Kandelaber, wobei der Lenker schwere Verletzungen erlitt und ins Spital Bülach gebracht werden musste. Das Auto ist abbruchreif, der Mast wurde beim Aufprall geknickt.»

Quelle und Literatur

Sonntag, 14. September 2025

Weiacher Strassen, Wege und Gassen mit einem ESID

Neben dem EGID (Eidg. Gebäudeidentifikator; vgl. WeiachBlog Nr. 885) und dem EWID (Eidg. Wohnungsidentifikator) gibt es auch den ESID (Eidgenössischer Strassenidentifikator).

Dieser ESID ist der Schlüssel für die Datenelemente in einer beim Bundesamt für Landestopografie geführten Datenbank, die auf map.geo.admin.ch wie folgt beschrieben wird:

«Offizieller Datensatz für «Amtliches Verzeichnis der Strassen», ID196, gemäss Katalog der Geobasisdaten nach Bundesrecht. Das amtliche Verzeichnis der Strassen beinhaltet sämtliche Strassennamen, welche im Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) offiziell deklariert werden. Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit der Namen im amtlichen Verzeichnis der Strassen erfolgt nach kantonalen Vorschriften. Es handelt sich um eine Collection, die sowohl Zugriff auf die Gebäudeadressen der Schweiz als auch Liechtensteins bietet.»

Unnötig abgemurkste traditionelle Hofnamen

Strassen und Wege nach diesem Verzeichnis müssen nicht unbedingt lineare Strukturen sein. Es kann sich auch um eine Fläche (sog. «Benanntes Gebiet») oder gar eine «Strasse ohne Geometrie» handeln, wie swisstopo das im Fachjargon nennt. 

Solche gibt es jedoch in Weiach auf Drängen kantonalzürcherischer Stellen bereits seit 2011 nicht mehr. Zwingend wäre das Aufgeben der damals noch elf benannten Gebiete aber nicht gewesen, wie man beispielsweise auf dem Sanzenberg bei den Kaiserstuhler Waldhütten auf Bachser Boden oder nahe dem höchsten Punkt des Kantons (Schnebelhorn) auf dem Gebiet von Fischenthal sehen kann. Selbst ganzjährig bewohnte Einzelgehöfte entlang der Strahleggstrasse haben im Tösstal ihre Namen behalten dürfen.

Verzeichnis der Weiacher Strassen und Wege

Die nachstehende Liste ist aus oben beschriebenem Amtlichen Verzeichnis extrahiert. Wenn Sie den jeweiligen ESID anklicken, zeigt Ihnen map.geo.admin.ch, wo sich die Strasse auf Gemeindegebiet befindet und wo sie sich durchschlängelt. 

ESID               Strassenname

10189894 Alte Poststrasse
10003350 Bachserstrasse
10176366 Bachtelweg
10154262 Bachweg
10003351 Baumweg
10176367 Bedmenweg
10003352 Bergstrasse
10189874 Birkenweg
10176369 Brunnenweg
10176370 Brunngass
10060857 Büechlihaustrasse
10240459 Büechlihauweg
10003354 Büelstrasse
10003353 Buhaldenstrasse
10068805 Chälenstrasse
10176371 Chürziweg
10177453 Damaststieg
10194633 Dammweg
10177454 Dorfweg
10052171 Dörndlihag
10241280 Erbweg
10177455 Fisibacherweg
10177456 Frankhaldenweg
10177457 Friedhofweg
10240470 Fürstenhaldenweg
10177458 Gartenweg
10111024         Glattfelderstrasse
10240462 Griesgrabenweg
10206705 Grubenweg
10241283 Haggenbergweg
10117361 Haslistrasse
10003356 Herzogengasse
10177459 Hintere Bergstrasse
10240463 Hörnlirainweg
10003357 Hornstrasse
10003358 Ifangstrasse
10068806 Im Bruchli
10177460 Im Bungert
10060859 Im Eschter
10120712 Im Hard
10174413 Im Höbrig
10003360 Im Ofen
10177461 Im See
10068807 Kaiserstuhlerstrasse
10177463 Kindergartenweg
10240464 Kumetlochweg
10194632 Lagerstrasse
10177464 Langächerweg
10060860 Leestrasse
10177465 Leiacherweg
10177466 Lindenweg
10110260 Luppenstrasse
10241137 Mülibodenweg
10003361 Müliweg
10177467 Müliwis
10003362 Neurebenstrasse
10068808 Oberdorfstrasse
10157224 Obstgartenstrasse
10240465 Panoramaweg
10177468 Querstrasse
10177469 Rebbergstrasse
10060861 Rebweg
10111025        Rhihofweg
10240458 Rhiuferweg
10003363 Riemlistrasse
10240461 Sädelweg
10241282 Sanzenbergweg
10003364 Schulweg
10240457 Schützenweg
10241284 Schwändihaldenweg
10177470 Seerenstrasse
10192747 Seerenweg
10177471 Soligass
10115757 Stadlerstrasse
10068809 Steinbruchstrasse
10003365 Stockistrasse
10241285 Tiefackerweg
10003366 Trottenstrasse
10177473 Turgäuerweg
10177474 Untere Hardstrasse
10240468 Wasenweg
10122473 Weinbergstrasse
10068810 Winkelstrasse
10240467 Winkelwiesenweg
10241281 Winzlenweg
10241279 Wörndlisbuckweg
10111026         Zelglistrasse

Namensstatistik 

Geht man die Liste durch, dann fallen einem ein paar wenige Exoten auf. So die sieben «Im ...»-Namen, die an die alte Hofnamentradition anzuknüpfen versuchen. Weiter drei Solitäre: je ein Name auf «-hag», «-stieg» und «-wis». Und schliesslich drei Namen auf «-gass» (2x) bzw. «-gasse» (1x).

Die grosse Mehrheit aber kommt so daher, wie man das erwartet. Entweder 31-fach als «-strasse». Oder 43-mal als «-weg». Dabei ist kein durchgehendes Muster erkennbar, nach welchen Kriterien im einzelnen Fall die eine oder eben die andere Bezeichnung gewählt wurde.

Festzuhalten ist weiter, dass die Gemeinde Weiach für die Strassenbenennung völlig auf die Verwendung von Personennamen verzichtet hat. Das hat durchaus Vorteile, weil man dann nicht riskiert, den Strassennamen ändern zu müssen, sollte die damit geehrte Person je in die Ungnade und damnatio memoriae eines künftig herrschenden Zeit(un)geistes fallen.

Quellen und Literatur