Montag, 1. August 2016

Schweizerpsalm! Gesungen wird der alte, bekannte Text

Hymnen sind hochemotionale Angelegenheiten. Sie transportieren Kultur, Identität, Selbstverständnis und oft auch Selbstbehauptungswillen. Wenn man im Emmental gemeinsam die Hymne singt, dann ist das nicht etwa der Schweizerpsalm, nein, es ist der «Trueberbueb». Höchstens am Bundesfeiertag wird die Nationalhymne intoniert.

Gegen Fremdherrschaft

Über Jahrzehnte der Existenz des Bundesstaates war unsere Nationalhymne ein Dokument der nationalen Wiederauferstehung. «Rufst Du, mein Vaterland» wurde mit derselben Melodie wie die englische, die liechtensteinische und die deutsche Kaiserhymne intoniert. Der Text aber ist genuin schweizerisch. Er stammt aus dem Jahre 1811, verfasst vom Berner Johann Rudolf Wyss. Hymne und Text stehen für den Widerstand gegen die napoleonische Fremdherrschaft, die ja damals noch keineswegs Geschichte war. Erst die Völkerschlacht zu Leipzig Mitte Oktober 1813, wo die Koalition aus Preussen, Österreich, Russland und Schweden gegen Napoleon und dessen Vasallen die Oberhand errang, brachte die Wende.

Der Schweizerpsalm kommt auf

Mit zunehmenden internationalen Kontakten, aus Anlass derer die Nationalhymnen gespielt wurden, ergab sich das Bedürfnis nach Differenzierung, so dass ab 1961 der Schweizerpsalm in Gebrauch kam. Offiziell wurde das allerdings erst Jahre später, denn für solche kulturellen Dinge fehlte dem Bund damals noch die Verfassungskompetenz. «1981 erklärt der Bundesrat den Schweizer Psalm definitiv zur offiziellen Hymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft. In Gebrauch war sie provisorisch schon seit 1961.», schreibt der Bundesrat auf einer Seite zu seiner Geschichte. Auch danach galt diese Hymne aber nur für die Armee und die diplomatischen Vertretungen als bindend. Es wäre einer Gemeinde nach wie vor nicht verboten, das alte «Rufst Du, mein Vaterland» zu verwenden.

Bislang unbekannt ist, welche Hymne seit 1961 an den Bundesfeiern in der Gemeinde Weiach gesungen wurde, d.h. ob und wenn ja, wie lange die Weiacher noch am althergebrachten «Rufst Du, mein Vaterland» festgehalten haben. Dazu habe ich in den Zollinger'schen Jahreschroniken bislang nichts gefunden.

An der Weiacher Bundesfeier heute Abend wird jedenfalls der Schweizerpsalm gesungen, wie man den Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, Ausgabe August 2016, S. 16 entnehmen kann:


Weiacher Wurzeln der Interpretation auf offizieller Website

Auf der offiziellen Seite des Bundes zur Schweizer Landeshymne ist übrigens nicht nur der Text zu finden. Da gibt es auch Instrumental- und Vokal-Interpretationen zum Download.

Die Vokal-Version hat einen Weiach-Bezug. Die Interpreten, die Basler Madrigalisten, wurden 1978 von Fritz Näf, einem Weiacher, gegründet und standen bis 2013 unter seiner vollamtlichen Leitung. Hören Sie hier die 1. Strophe der Landeshymne, gesungen von den Basler Madrigalisten unter Fritz Näf.

SVP-Politiker droht mit Boykott des neuen Textes

Wie der Blick gestern berichtete, will der streitbare Berner SVP-Nationalrat Erich Hess sichtbar dagegen protestieren, dass an der Stadtberner Bundesfeier auch die neue Schweizerstrophe gesungen wird.

Dieser neue Text ist aus einem Wettbewerb der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) hervorgegangen. Dazu Blick: «Seit Jahren versucht die Rütli-Gesellschaft SGG die Schweizer Hymne moderner umzuschreiben.» Die SGG findet, 35 Jahre Schweizerpsalm seien genug und liefert dazu - wieder laut Blick - folgende Begründung: «In unserer religionsneutralen Gesellschaft ist es problematisch, einen Psalm, also einen religiösen Text, als Landeshymne zu haben.»

Sie will deshalb den folgenden Text offizialisiert wissen:

«Weisses Kreuz auf rotem Grund,
unser Zeichen für den Bund:
Freiheit, Unabhängigkeit, Frieden.
Offen für die Welt, in der wir leben,
woll'n wir nach Gerechtigkeit streben.
Frei, wer seine Freiheit nützt,
stark ein Volk, das Schwache stützt.
Weisses Kreuz auf rotem Grund,
singen alle wie aus einem Mund.
»

Neu soll die Hymne nur noch diese eine Strophe umfassen – wie bisher in jeder Landessprache: deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch (wohl in Rumantsch Grischun).

Ein neuer Kulturkampf

Nun ist Weiach eine SVP-Hochburg. Und so verwundert es überhaupt nicht, dass der mit viel Geld beworbene SGG-Vorschlag, auch oder nur den neuen Hymnentext zu verwenden, von den Behörden nicht aufgenommen wurde. Vielleicht auch deshalb, weil hinter der Neuerung eine Art neuer Kulturkampf vermutet wird: die Entfernung des Glaubens aus der Hymne mit dem Verweis, Gott sei ja schon in der Präambel der Verfassung erwähnt.

Bezeichnend ist die folgende Passage aus dem FAQ auf der Projektseite CHymne.ch:

«Frage 6: Die Schweiz ist eine christliche Nation. Der Text der heutigen Hymne – der Schweizerpsalm – bezieht sich explizit auf Gott und passt darum zur Schweiz. Soll der neue Text der Weg sein, Gott aus der Hymne zu kippen?

Antwort: Erstens trifft die Tatsache, die Schweiz sei eine christliche Nation, trotz ihrer christlichen Wurzeln und einer christlichen Mehrheitsbevölkerung nicht zu.

Zweitens baut der neue Hymnentext auf dem Geist der Präambel der neuen Schweizer Verfassung auf. Die Präambel beginnt bekanntlich mit den Worten „Im Namen Gottes, des Allmächtigen“. Der Autor des neuen Hymne-Vorschlags, der Zürcher Werner Widmer, ist persönlich religiös. Gleichzeitig hält er als Staatsbürger und Christ fest, dass die Nationalhymne eines religiös neutralen Staates kein Glaubensbekenntnis sein könne. Und er zitiert das Matthäus-Evangelium: «Nicht wer mich dauernd ‘Herr’ nennt, wird in Gottes Reich kommen, sondern wer meinen Willen tut» (Mt 7,21). Gott dürfe laut Widmer kein frommes Etikett sein. Die Werte, die in der Verfassungs-Präambel und im neuen Hymne-Text stehen, sind zutiefst vom Christentum geprägt.
»

Diese Begründung ist einigermassen seltsam. Denn konsequenterweise müsste die SGG dann anstreben, die einleitende Formel der Bundesverfassung («Im Namen Gottes des Allmächtigen!») aus der Präambel zu streichen. Denn damit werden ja alle Nichtgläubigen diskriminiert, oder nicht? Warum also diese Zwängerei mit einem neuen Text?

Selbst der Bundesrat sieht die Notwendigkeit nicht

Wie man der Parlamentswebsite entnehmen kann, sieht auch der Bundesrat nicht, wozu nun eine neue Hymne her muss. In seiner Antwort auf die Interpellation: Wie stellt sich der Bundesrat zu den Plänen zur Abschaffung der heutigen Schweizer Landeshymne? eines SVP-Politikers erwähnt er seine früheren Antworten auf Motionen der SP-Nationalrätin Kiener-Nellen aus den Jahren 2004 und 2008:

«Der Bundesrat beantragte in beiden Fällen die Ablehnung der Motion. Er anerkannte zwar, dass der Text der Landeshymne einem Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zeitgemäss erscheinen mag. Die heutige Landeshymne brauche aber den Vergleich mit zeitgenössischen Schöpfungen nicht zu scheuen und sei dank ihrer Bekanntheit eine würdige Landeshymne. Ausserdem dürfte es kaum möglich sein, mit einer Neuschöpfung auf allgemeine Akzeptanz zu stossen. Es gebe daher keinen Grund, die Hymne zu ändern.»

Nachtrag vom 3. August 2016

Preisüberwacher Stefan Meierhans ist offenbar auch eher für den alten Text, jedenfalls nach diesem Tweet zu schliessen:

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