Sonntag, 11. Oktober 2009

Kiesabbau und Grundwasseranreicherung?

Im vorhergehenden Beitrag vom 9. Oktober 2009 wurde das grundsätzliche Dilemma, das bei jedem Kiesabbau auftritt, bereits kurz angesprochen: Wenn man das Kies herausnimmt, dann zerstört man einen exzellenten Grundwasserfilter.

Der Kanton Zürich war und ist bezüglich des am Rand des Kiesperimeters an der östlichen Gemeindegrenze gelegenen Gebiets um den Ofen-Hof ganz klar der Meinung, dass dem Erhalt von Grundwasserleitern Priorität zukommt.

Die Gründe liegen in der steigenden Bevölkerungszahl im Zürcher Unterland. Schon heute bezieht die Stadt Bülach die Hälfte ihres Wasserbedarfs aus dem Grundwasserpumpwerk Stadtforen, das nördlich des Rheins im Rafzerfeld liegt (vgl. ZU, 23. Oktober 2003). Und Bülach wächst und wächst. Das braucht Kies zum Hochziehen des Betons - und danach Trinkwasser für die neuen Einwohner.

Reserven für die Stadtbevölkerungen

Dass die kantonalen Raumplaner nach wie vor an den Grundwasserschutzarealen festhalten zeigt die Antwort auf die Einwendung Nr. 23 zum Bereich Wasserversorgung «Kiesabbau im Grundwasserschutzareal Weiach».

Eine Person beantragte «zu überprüfen, ob im Grundwasserschutzareal Weiach statt der ausschliesslichen Wassernutzung zusätzlich teilweise Kiesabbau und die künftige Grundwasseranreicherung möglich ist.»

Die Antwort der Planer beim Kanton zeigt die Stossrichtung klar auf:

«Das Grundwasserschutzareal Weiach ist eines von nur fünf Arealen im Kanton Zürich, in denen neue, bedeutsame Grundwasserentnahmen noch möglich sind. Sie sollen auch künftigen Generationen eine sichere und kostengünstige Wasserversorgung ermöglichen. Sie zu erhalten liegt im übergeordneten kantonalen Interesse. Es ist vorgesehen, die Konzepte der künftigen Trinkwassergewinnung in den fünf Grundwasserschutzarealen zu konkretisieren und die Areale bis spätestens 2015 nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Interessenvertretern auszuscheiden (Art. 21 Gewässerschutzgesetz, § 37 Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz). Soweit möglich werden dabei die Interessen des Kiesabbaus berücksichtigt.»

Showdown bis 2015

Mit anderen Worten: die Raumplaner des Kantons sind der Ansicht, dass es künftig weitreichende, das Kantonsgebiet durchziehende Wasserversorgungsnetze geben wird - weniger ein Mosaik aus Gruppenwasserversorgungen und Gemeindewasserversorgungen.

Welche Interessen sich beim Grundwasserschutzareal Weiach bis 2015 wie durchsetzen werden, ist noch nicht abzusehen. Jeder zusätzliche Kiesabbau und jede neue Umnutzung der wiederaufzufüllenden Gebiete in Deponien (wie im Fall Hardrütenen beabsichtigt) gefährdet das Schutzziel.

Sicher ist nur eins: Diese einander diametral entgegenstehenden Interessen werden in den nächsten 5 Jahren heftig aufeinanderprallen.

Quelle

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