Freitag, 17. Januar 2014

Gemeinderat organisiert Vortrag zur Strassensignalisation

Erlasse auf Verordnungsstufe liegen in der Kompetenz des Bundesrates. Sie basieren auf Gesetzen, die die Bundesversammlung beschlossen hat. Normalerweise merkt der einfache Bürger davon wenig. Es sei denn, er ist persönlich betroffen. Ein solcher Fall trat mit der «Verordnung vom 31. Mai 1963 über die Strassensignalisation» ein. Sogar der Weiacher Gemeinderat wurde aktiv. Wie, erklärt Walter Zollinger in seiner Jahreschronik:

«Da seit dem 1. August 63 die neue Verordnung über die Strassensignalisation in Kraft steht, fand es der Gemeinderat amplatze, hierüber eine aufklärende Versammlung einzuberufen. Er tat dies auf den 17. Januar 64, allwo im Sternensaal Herr Dr. Boesch v.d. kant. Polizeidirektion über "Die Sprache der neuen Strassensignale" einen Lichtbildervortrag bot und jedem Teilnehmer dazu eine Tabelle mit den Strassensignalen gratis überreichte.»

Wer sich für den damals geltenden Text interessiert, sei auf die Amtliche Sammlung des Bundesrechts (AS) verwiesen. Man findet ihn unter AS 1963 541. Allerdings nicht in digitalisierter Form. Dafür muss man sich auch heute noch in ein Archiv begeben.

Auf den 1. Januar 1980 wurde die 63er-Verordnung aufgehoben und durch die Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979 ersetzt.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1964 – S. 19. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1964].
[Veröffentlicht am 26. März 2014]

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