Montag, 30. März 2026

V-Piste oder Blindlandepiste? Zunamen für die Runway 14/32

Am 31. Mai 2011 berichtete der «Zürcher Unterländer» über den baldigen Beginn von umfangreichen Bauarbeiten an der Stadlerstrasse, dem nördlichsten Abschnitt der kantonalen RVS 566 (1844/45 als Strasse Weiach-Seebach erstellt) zwischen den Ortschaften Weiach und Raat. Laut dem Bericht sollten die Arbeiten bis im September andauern. Für grosse und schwere Fahrzeuge erforderten sie eine Umleitung über die Umfahrungsroute RVS 348 vom Autobahnanschluss A50 nach Neerach, auch «Kiesstrasse» genannt.

Geklauter Übername

Sowohl im «Unterländer», wie gleichentags auch im «Tages-Anzeiger» wurde der Übername des zu sanierenden Abschnitts kolportiert: Er werde im Volksmund «Blindlandepiste» genannt. Wie diese Namensgebung zu erklären sei, das verraten die Zeitungsmacher aber nicht. 

Auffallend an der Stadlerstrasse ist ihr schnurgerader Verlauf zwischen zwei ehemaligen Fixpunkten des Weiacher Dorflebens, der Mühle zuoberst im Oberdorf und dem Gasthof Sternen. Parallel dazu bzw. fast exakt in gleicher Linie verläuft die Achse der Piste 14/32 und damit die Anflugschneise auf den Flughafen Kloten. Die Vermutung ist daher naheliegend, dass dieser Umstand zur Namensgebung massgebend beigetragen hat.

Nun ist es allerdings so, dass sich die Bezeichnung «Blindlandepiste» originär auf die Piste 16/34 bezieht, die bereits seit November 1948 in Betrieb ist. Diese Start- und Landebahn war die erste, welche mit einem sog. Instrumentenlandesystem (ILS) ausgerüstet wurde, das Anflüge bei schlechten Sichtbedingungen erlaubt. In dieser Zeit erhielt die Piste ihren ziemlich dick auftragenden Übernamen. Nach dem Aufsetzen auf der Piste und spätestens auf dem Vorfeld müssen die Piloten nämlich einige Meter weit sehen können.

«Blindlandepiste» war anfangs ein Alleinstellungsmerkmal

Da die Piste 16/34 einstmals als einzige (mehr oder weniger) in Nordrichtung gewiesen hat, ist der Name von den Weiachern wohl auf die neu erstellte Piste 14/32 übertragen worden. Und das nicht ganz zu unrecht. Denn auch die in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre erstellte Piste 14/32 kann man als Blindlandepiste bezeichnen. Auch sie weist ein ILS/DME für die Landung auf Runway 14 auf. Diese Systemkombination ist hochpräzise und zugelassen für CAT II/III (teilweise bis CAT IIIb). Das bedeutet, es erlaubt Landungen bei sehr schlechter Sicht (niedrige Wolkenbasis und geringe Runway Visual Range). Die Runway Visual Range (RVR) gibt die Distanz an, über die der Pilot im Anflug auf der Achse der Landebahn die Markierungen zur Begrenzung der Bahn oder die Mittellinie sehen kann.

Die jüngste Piste ist die «V-Piste»

Die vor einem halben Jahrhundert in Betrieb genommene Runway 14/32 bildet zwar keine Bodenkreuzung (wie die 10/28 Westpiste mit der 16/34). Sie ist jedoch – zum Leidwesen der Kapazitätsplaner des Flughafens und zur Freude der Stadtplaner in Bülach – keine Parallelpiste zur alten Blindlandepiste geworden. Die Anflugschneisen 14 und 16 schneiden sich, was die Verwendungsmöglichkeiten beschränkt. Ab dem Schnittpunkt öffnet sich nach Nordnordwest ein Winkel, der auf der Karte wie ein V aussieht. Daher wird sie auch in offiziellen Dokumenten als «V-Piste» bezeichnet.


Lageplan des Flughafens Zürich
Datei:Karte - Flughafen Zürich ZRH.png
Urheber: Kartenwerkstatt Wikipedia
Lizenz: CC BY-SA 2.5
Erstellt: 1. Juni 2009
Hochgeladen: 31. Mai 2015

Nun besteht Korrekturbedarf

Auf diesen 2011 im Druck überlieferten Übernamen ist auch der WeiachBlog-Autor hereingefallen. Da die Piste 14/32 häufiger als V-Piste bezeichnet wird (und nicht als Blindlandepiste), müssen folgende seit 2007 publizierten Artikel mit einem Verweis versehen werden, der den Lokalnamen mit einer Erklärung und der gebräuchlicheren Bezeichnung ergänzt.

Quellen 

Mittwoch, 11. März 2026

«Die Censur in Zürich ist unertreglich scharff...»

Diese Aussage von Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827; ja, DEM Pestalozzi) an seinen Freund und Förderer, den Basler Geschichtsphilosophen Isaak Iselin (1728-1782) mag etwas übertrieben wirken. Aber es war tatsächlich so, dass in den Jahren vor dem Ende des Ancien Régime die Zensurpraxis «selbst im europäischen Vergleichsmassstab» derart rigoros war, dass nach der Hinrichtung des Regimekritikers Pfr. Johann Heinrich Waser im Jahr 1780 eine Art Friedhofsruhe herrschte, in der jede Art von kritischer Regung unterblieb. Das ist zumindest die Einschätzung Rolf Grabers in seiner Habilitationsschrift «Zeit des Teilens» (Zürich 2003 – S. 81).

In der Fussnote 40 zu Kapitel 2 seines Werks führt Graber etliche Belege an, darunter Pfarrer Waser, der sich 1779 in einem Brief an August Ludwig Schlözer darüber beklagte, dass «wir Schweizer eine so verfluchte Censur haben, die bald schlimmer als spanische Inquisition ist.» Der im Titel stehende Satz Pestalozzis pflichtet dem bei und erläutert auch gleich die Wirkung: «...und unterdrukt vast alle guten treffenden, das Volk in seinen nechsten Angelegenheiten erleuchtenden Stellen.»

Das sahen auch ausländische Beobachter, die Zürich besuchten, nicht anders, so 1785 Christian C.L. Hirschfeld, der mit Verweis auf die «Pressfreyheit» in Dänemark und Preussen den «ungeheuren Abstand zwischen dem Despotismus der Aristocratien [gemeint: Zürich; Anm. WeiachBlog] und der glücklichen Freyheit sicherer Monarchien» konstatierte. Oder Johann Michael Afsprung 1784 mit dem Satz «Ein Zürcher kann also nie etwas schreiben, was zur Aufklärung und Vervollkommnung der Gesetze und der Verfassung etwas beytragen könnte, ohne es der Censur zu übergeben.» (Alle Zitate n. Graber 2003 – S. 81)

Zensur ist böse. Deshalb werden Scheren in die Köpfe programmiert

Verschweigen und Diffamieren sind die kleinen Geschwister dieser Bücher- und Presse-Zensur. Das erste Mittel der Wahl ist der dezente Hinweis, der Autor möge durch gezieltes Weglassen von Teilen der Realität, über die man den Mantel des Schweigens breitet, im Sinne des Staates wirken. Wenn das funktioniert: tant mieux! 

Wenn nicht, dann muss die zweite obrigkeitliche Raketenstufe gezündet werden: die defamatorische Kriegführung. Sie dient vor allem dazu, einen Meinungsflächenbrand zu verhindern oder ihn wenigstens auf ein noch handhabbares Mass einzudämmen. Flankiert werden diese Operationen durch gezielte wirtschaftliche Angriffe auf die Verbreiter der unerwünschten Botschaft, die der von den Machthabern zur Wahrheit erklärten widerspricht. Heisst in heutiger Zeit: Berufsverbote, Kontosperrungen, Hausdurchsuchungen, Einleitung von Strafverfahren, etc.

Wenn das auch nicht mehr hilft, folgt Stufe 3. Wobei das Problem auftritt, dass der Staat in westlichen Gesellschaften offiziell nicht Zensur ausüben darf. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht das sogar explizit drin: Zensur finde nicht statt, heisst es in Art. 5 Abs. 1 GG. Also muss ein indirektes Vorgehen gewählt werden. Wie geht das?

Winning hearts and minds

Es verwundert nicht, dass heutzutage, wo die Bedingungen aufgrund der in sich zusammenfallenden Weltfinanzordnung und Neusortierung der Machtverhältnisse für jedermann rauer werden, die Zügel besonders kurz zu halten sind. Mittlerweile gibt es Heerscharen von PR-, Informations- und Medienbeauftragten, ganze Divisionen von Para-Journalisten (allein das Pentagon hat Tausende von ihnen im Dienst, ursprünglich zur engen Manndeckung von embedded journalists auf Kriegsschauplätzen). 

Diese Beauftragten werden überall da eingesetzt (wie Spezialkräfte per Fallschirm abgeworfen), wo die offiziellen Journalisten (solche mit Presseausweis und Berufsregistereintrag) bei der Einnordung des richtigen Narrativs Nachhilfe brauchen. 

Gegen eine Übermacht mit Faktor 10 und mehr an solchen von Behörden, Konzernen, NGOs, Lobbyverbänden, usw. angestellten Message-Control-Spezialisten hat die gemäss herrschender Lehrmeinung Vierte Gewalt im Staate schon a priori schlechte Karten. Dazu kommen dann noch mehr oder weniger subtile Eingriffe der Eigentümer und Geldgeber von Medienhäusern, die der Chefredaktion klar machen, was die veröffentlichte Meinung zu sein hat. Auch wenn die öffentliche Meinung objektiv dargestellt eine ganz andere wäre. Dieser Effekt spielt ganz unabhängig davon, ob es sich um öffentlich-rechtliche Monopole (wie die SRG) oder oligopolistische private Medienkonzerne handelt. So war das im Zweiten Weltkrieg und so ist es letztlich bis heute.

Narrativale Lufthoheit im Zeitalter von Social Media

Problematisch wurde es für die Herrschenden im Internetzeitalter seit dem Aufkommen einfacher Verbreitungsmechanismen, genannt Social Media, wie z.B. diesem Blog, die keine teuren Druckeinrichtungen mehr benötigen und in Windeseile um den Planeten geschickt werden können. Wer nicht narrativkonform ist und zu grosse Reichweite erlangt, der muss damit rechnen, von Algorithmen ausgebremst oder gar ganz gecancelt zu werden. 

Besonders gefährliche Oppositionelle werden von den powers that be mit den oben erwähnten Methoden behandelt, bis hin zum schärfsten Mittel: der obrigkeitlichen Totalsanktionierung. Ein Bannstrahl, der bis dato zwei Schweizer Staatsbürger getroffen hat: zuerst Nathalie Yamb (weil sie die fortdauernden Kolonisationstrukturen in Afrika kritisiert) und dann Jacques Baud (weil er eine dem EU-Narrativ zuwiderlaufende Interpretation des Ukrainekonflikts vertritt).

Vor- und Nachzensur vor 200 Jahren

Doch zurück in die Geschichte. Im 18. Jahrhundert wurde die Bücher-Zensur in Zürich selbst in der sog. Predicanten-Ordnung von 1758 noch ganz offen sozusagen zu einer Nebenaufgabe der Zürcher Staatskirche erklärt (vgl. die Quellen unten). Gewirkt hat das nur bedingt. 

Auch nach den französischen Revolutionswirren, im 19. Jahrhundert, waren gewisse Ideen nicht mehr auszurotten, weshalb die Behörden mittels Zensur versuchten, den Deckel auf dem Meinungskochtopf zu behalten. Dies illustriert die Deutsche Nationalbibliothek am Beispiel von Heinrich Heine (1797-1856) auf einer Themenseite zur Mediengeschichte wie folgt: 

«Heinrich Heines Kritik an den politischen Verhältnissen in Deutschland führte zu zahlreichen Verboten seiner Schriften. Sein Umgang mit der Zensur war produktiv, zuweilen satirisch und kunstvoll. So verspottete er im zweiten Band seiner Reisebilder die Zensoren mit ihren eigenen Stilmitteln: Im zwölften Kapitel deuten viele Striche eine umfangreiche Zensurmaßnahme an, die nur vier Worte stehen lassen: „Die Deutschen Censoren“ und sechs Zeilen weiter unten: „Dummköpfe“.

Mit der Einführung des Pressegesetzes der Karlsbader Beschlüsse [Link durch WeiachBlog] im Jahr 1819 mussten Veröffentlichungen mit einem Umfang bis 19 Bogen (320 Oktavseiten) der Behörde zur Vorzensur vorgelegt werden. Die beanstandeten Passagen wurden aus Kostengründen nicht neu gesetzt, sondern durch Streichungen unkenntlich gemacht. Um der Vorzensur zu entgehen, wurde der Umfang von Büchern oft auf 20 Bogen erweitert, die somit erst nachträglich zensiert werden konnten. Zensierte Textstellen durften ab 1826 in Preußen und ab 1834 im gesamten Deutschen Bund nicht mehr durch Zensurstriche kenntlich gemacht werden. Die zensierten Texte mussten kostenaufwendig neu gesetzt werden. Dadurch wurden Autoren und Verleger zur Selbstzensur gezwungen.»

Andere Zeiten, andere Methoden. Diese beiden Abschnitte zeigen dennoch ein autoritäres Muster auf, das sich wie ein roter Faden bis in die heutige Zeit hineinzieht. Machtapparate wollen die Informationshoheit behalten. Und schätzen es gar nicht, wenn ihre Zensur allzu offensichtlich zutage tritt.

Quellen

  • IX. Ordnung wegen der Censur der Bücher. In: Erneuerte und vermehrte Predicanten-Ordnung für die Diener der Kirchen in der Stadt und auf der Landschaft Zürich. Samt beygefügter Stillstands-, Censur- und Druker-Ordnung. [Zürich], 1758 – S. 91-99.
  • Graber, R.: Zeit des Teilens. Volksbewegungen und Volksunruhen auf der Zürcher Landschaft 1794-1804. Chronos-Verlag, Zürich 2003 – S. 81.
  • DNB (ed.): Satire gegen die Zensur. Heinrich Heine 1797-1856. s.l., s.d.

Mittwoch, 4. März 2026

Erdschlipf im Soli zerstört neues Heimwesen

Im Frühjahr vor 150 Jahren war die Witterung eine überaus nasse. Es regnete viel mehr als sonst. Solche Bedingungen haben Auswirkungen auf instabile Hänge. 

Erdrutsche (früher als Erdschlipf bezeichnet) gab und gibt es auch auf Weiacher Boden. So im Geländeeinschnitt zwischen der «Fasnachtflue» und dem «Stein», genannt Soli, worüber Willi Baumgartner-Thut in seiner Monographie über die Weiacher Rebberge berichtet.

Rutschung im «Stein»?

Wo genau das «Häuschen» gestanden hat, dessen Zerstörung am 4. März 1876 in den Zeitungen rapportiert wurde, ist bislang nicht bekannt:

«In der Nähe des Dorfes Weyach, im sogen. Stein, fand am 4. dieß in Folge des anhaltenden Regenwetters ein ca. 40 Jucharten umfassender Erdrutsch statt. Auf einem Theil dieser Grundfläche wurde vor 5 Jahren ein für Fr. 2100 assekurirtes Häuschen erbaut, welches nun in Folge dieser Erdbewegung total zerrissen und unbewohnbar geworden ist. Die Insaßen hörten schon in der vorhergehenden Nacht ein intermittirendes Krachen des Gebälkes und retteten sich am folgenden Morgen noch rechtzeitig in das Dorf Weyach.» (NZZ, 6. März 1876)

Mit dem Begriff «dieß» ist der laufende Monat gemeint. Ähnlich wie beim Kürzel «a.c.» (anni currentis) das laufende Jahr.

Im Bülach-Dielsdorfer Volksfreund (der bis in unsere Tage unter dem Namen Neues Bülacher Tagblatt bekannt war) steht in der Nr. 21 vom Samstag, 11. März 1876 auf Seite 1 unter der Rubrik Lokales eine redaktionell bearbeitete Fassung:

«Weyach. Letzten Samstag fand im sog. "Stein" in Folge des anhaltenden Regenwetters ein zirka 40 Jucharten umfassender Erdrutsch statt. Auf einem Theil dieser Grundfläche wurde vor 5 Jahren ein für Fr. 2100 assekuriertes Häuschen erbaut, welches nun in Folge dieser Erdbewegung total zerrissen und unbewohnbar geworden ist. Die Insassen hörten schon in der vorhergehenden Nacht ein zeitweiliges Krachen des Gebälkes und retteten sich am folgenden Morgen noch rechtzeitig in das Dorf.»

Man sieht, dass die Zeitungen entweder damals schon mehr oder weniger voneinander abgeschrieben haben. Oder vom selben Korrespondenten beliefert wurden, wie wohl in diesem Fall.

Sehr grosse Fläche in Bewegung geraten

40 Jucharten sind eine beträchtliche Fläche, nämlich rund 14.5 Hektaren, die da ins Rutschen gerieten. Das ist genau das Problem, was Baumgartner-Thut für eine bestimmte Sektion im Soli beschrieben hat, die von einer der ab 1909 erstellten Rebstrassen durchschnitten wird. Es ist daher nicht abwegig anzunehmen, dass es sich 1876 um dasselbe Gebiet gehandelt hat, das grossräumig in Bewegung geriet.

Die beschriebene Art der Zerstörung (es sei «zerrissen» worden) deutet darauf hin, dass das Gebäude auf der Rutschfläche stand und Scherkräften ausgesetzt wurde. Das ist umso wahrscheinlicher, wenn es sich um ein gemauertes Gebäude handelt, das nicht auf einer betonierten Fundamentplatte errichtet wurde.

Versicherungsunterlagen helfen weiter

Der Kanton Zürich verfügt seit 1809 über eine obligatorische Brandassekuranz-Anstalt, bei der jedes Gebäude (ausser ganz kleine und solche mit ausserordentlichen Risiken) versichert werden musste. Die Lagerbücher dieser Anstalt stellen daher einen fast lückenlosen Gebäudekataster dar.

Blättern wir in dem Exemplar, das im Weiacher Gemeindearchiv liegt, dann finden wir genau ein Gebäude, auf das die im Zeitungsbericht genannten Kriterien (mit einer Ausnahme) zutreffen. Das Haus «Nr. 122 Im Stein»:


Die Nummer war von einem 1866 «geschlissenen» Haus «Im Berg oben» (gemeint wohl die heutige Bergstrasse) wiederverwendet worden. Diese Einträge wurden 1871 durchgestrichen.

Unter der doppelten Trennlinie die Angaben zum neuen, im Eigentum eines Jakob Meier stehenden Gebäudes, «freistehend, neu erbaut», das 1871 erstmals in die Versicherung aufgenommen, mit 1500 Franken bewertet und als «unvollendet» bezeichnet wird. 

Drei Jahre später ist aus dem reinen «Wohnhaus» (vollständig gemauert) eines mit Scheune und Stall geworden, das nur noch zu 5/6 aus Mauerwerk bestand. Der Ökonomieteil war also aus Holz, der Wohnteil gemauert. Und es galt nach wie vor als «noch unvollendet».

Für das Jahr 1876 ist als Eigentümer «Felix Meier Hafner» eingetragen. Statt eines Versicherungswerts ein dicker Strich und in der hintersten Spalte der Vermerk «abgetragen».

Wie der Berichterstatter, aus dessen Zeilen die Zeitungen ihre Kurzmeldungen fabriziert haben, auf die Versicherungssumme von 2100 Franken gekommen ist? Verschrieben aus dem korrekten 4100?

Die Nummer 122 scheint ihren Bauherren jedenfalls überhaupt kein Glück gebracht zu haben: im ersten Fall bestand die Baute 27 Jahre, im zweiten nur gerade 5 Jahre.

Elementarschäden nicht versichert!

Im Gegensatz zu heute waren Erdrutsche, Überschwemmungen, Stürme und andere derartige sog.  Elementarereignisse nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt. Für den Eigentümer Felix Meier war das eine Situation wie sie vor 1809 auch alle Brandbeschädigten erlebten. Sie standen quasi vor dem Nichts. Wer über keine oder ungenügende Rücklagen verfügte, war vollständig auf die Mildtätigkeit von Behörden und Privaten angewiesen.

Diesem Umstand verdanken wir weitere Einträge in den sog. Zentralen Serien des Staatsarchivs des Kantons Zürich, nämlich in den Regierungsratsprotokollen. Zum Fall Felix Meier gibt es deren drei:

1. Polizei-Rapport

Eine «Präsidial-Verfügung» vom 7. März 1876 «zur Kenntnißnahme und Erledigung»: 
«Der vom Statthalteramt Dielsdorf mit Zuschrift vom g. T. [gleichen Tag] übermittelte Polizeirapport über die durch Erdrutschung entstandene Gefährdung eines Wohnhauses des Felix Meier im Stein in der Gemeinde Weiach.» 

Da hatte sich der Kantonspolizist oder eine von ihm beauftragte Person also eigens nach Dielsdorf begeben, um den Rapport dem Statthalter zu überbringen.

Und der Name Felix Meier samt Ortsangabe «im Stein» belegt, dass wir im Assekuranz-Lagerbuch das richtige Gebäude identifiziert haben.

2. Gesuch des Gemeinderates

Eine weitere Präsidial-Verfügung aus dem April 1876 lautet: 
«Das Namens des Felix Meier vor dem Stein gestellte Gesuch des Gemeindrathes Weiach um eines a-Verabreichung-a [sic!] Unterstützungsbeitrages an den durch Erdrutsch resp. Zerstörung seines Wohnhauses erlittenen Schaden.» 


Zu «a- -a [sic!]»: Das vom Schreiber versehentlich ausgelassene Wort «Verabreichung» wurde am falschen Ort inseriert (s. Bild oben). Bei diesem Eintrag war offensichtlich der Wurm drin: Ein Flüchtigkeitsfehler folgt auf dem anderen auf den Fuss.

Hier ist übrigens (wie faktisch in den Zeitungen) von «Zerstörung» die Rede, nicht mehr wie im Polizeirapport von «Gefährdung». Die Erdbewegung dürfte also nicht eine plötzliche, sondern eine allmählichere gewesen sei, die über die grosse Fläche hinweg mutmasslich unterschiedliche Fliessgeschwindigkeiten entwickelte und das Gebäude über etliche Stunden hinweg auseinandergerissen hat. So, dass der Polizist offenbar noch davon ausgehen konnte, es handle sich (noch nicht) um einen Totalschaden.

3. Behandlung im Rahmen der Hochwasserkatastrophe von Mitte Juni 1876

Am 27. Juni 1876 dann der regierungsrätliche Entscheid in der Causa Felix Meier:
«Der Antrag der Finanzdirektion vom 28. April d. Js. betreffend das Gesuch des Gemeindrahtes Weiach um einen Staatsbeitrag an a-den-a von Felix Meier daselbst durch einen Erdrutsch erlittenen Schaden resp. das erwähnte Gesuch wird der Direktion des Innern zu Handen der Kommission für die Wasserbeschädigten zur Berücksichtigung bei Berathung der dießfälligen Vorlagen überwiesen.»

Auch hier bezeichnet «a- -a» die nachträgliche Einfügung des eingeklammerten Wortes. Und sachlich ist diese Zuordnung nicht zu beanstanden, denn letztlich war dieser Schaden in Folge einer durch den übermässigen Niederschlag verursachten grossflächigen Geländebewegung entstanden.

Um zu erfahren, ob Felix Meier eine Entschädigung erhalten hat und wenn ja, wie hoch sie ausgefallen ist, bleibt nur die Konsultation allfällig erhalten gebliebener Akten dieser Kommission für die Wasserbeschädigten.

Quellen und Literatur

  • Neue Zürcher Zeitung, Nr. 119, 6. März 1876, Zweites Blatt, S. 1.
  • Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, Nr. 21, 11. März 1876, S. 1.
  • Lägern-Bote, Nr. 11, 11. März 1876, S. 3.
  • Statth. Amt Dielsdorf; Polizeirapport betr. Gefährdung d. Hauses d. Felix Meier im Stein - Weiach dch Erdrutschungen. Regierungsratsprotokoll v. 7. März 1876. Signatur: StAZH MM 2.211 RRB 1876/0635
  • Felix Meier in Weiach; Beitragsgesuch. Regierungsratsprotokoll v. 26. April 1876. Signatur: StAZH MM 2.212 RRB 1876/1088
  • Gdrth Weiach; Gesuch um e. Staatsbeitrag an Felix Meier. Regierungsratsprotokoll v. 27. Juni 1876. Signatur StAZH MM 2.212 RRB 1876/1689
  • Lagerbuch Gebäudeversicherung Kt. ZH, Expl. Gemeinde, 1834-1894. Signatur: PGA Weiach IV.B.06.01.
  • Brandenberger, U.: Murgänge auch im Mittelland möglich. WeiachBlog Nr. 12, 11. November 2005.
  • Baumgartner-Thut, W.: Der Rebberg von Weiach im 20. Jahrhundert. [s.d.; s.l.; laut Vorwort im Dezember 2022 abgeschlossen; Selbstverlag des Autors]. Weiach 2023.

Dienstag, 3. März 2026

Seit wann macht die Schule Weiach tatsächlich Verluste?

Am 5. Dezember letzten Jahres ist im Gemeindehaus bekanntlich eine Informationsbombe gezündet worden. Mit Wirkung weit über die Kommunalpolitik hinaus. Der Gemeinderat Weiach platzierte eine Medienmitteilung auf der Gemeindewebsite. Sekundiert und unterfüttert war sie durch einen Kurzbericht der Firma Hanser Consulting. Liest man den seit 16. Februar 2026 auf der Website verfügbaren Beleuchtenden Bericht zur Abstimmungsvorlage, dann schält sich folgende Kernbotschaft heraus:

Im Jahre 2023 habe die Gemeindekasse je nach Sichtweise zwischen 263'000 und 600'000 Franken einschiessen müssen, um die Kosten der Beschulung von Aargauer Kindern zu decken. Verhandlungen, die dieses Problem adressieren sollten, seien wenig aussichtsreich verlaufen, die Prognose düster. Und daher gebe es keine andere Lösung, als die rasche Kündigung der Schulanschlussverträge auf den nächstmöglichen Zeitpunkt.

Notbremse zu spät gezogen?

Bohrende Fragen bleiben unbeantwortet: Seit wann war dieser Umstand dem Gemeinderat bzw. der Schulpflege bekannt? Schon seit vielen Jahren? Und erst jetzt wird die Notbremse gezogen? Ist der Schaden womöglich noch viel höher?

Der prominenteste und heftigste Kritiker in dieser Sache, alt Gemeindepräsident Werner Ebnöther, hat bereits kurz nach dem Eklat in einem Leserbrief an den «Zürcher Unterländer» erschreckend hohe Zahlen präsentiert. Seine Eingabe wurde unter dem Titel «Schadenssumme von über 5 Millionen» als Antwort auf den Beitrag «Abstimmung über Schulabkommen mit dem Aargau» (ZU, 9.12.2025; Autor: Astrit Abazi) am 11. Dezember 2025 auf S. 2 abgedruckt.

Zur Abrundung der Diskussion um die Vorlage, die nächsten Sonntag zur Abstimmung kommt, sei hier der ursprüngliche Leserbrief publiziert (d.h. die eingesandte Version):

Weiach: Millionen aus dem Kiesertrag in den Sand gesetzt

«Die Zustimmung von 2015 für die beiden RSA-Anschlussverträge mit Fisibach und Kaiserstuhl ist zu einem eigentlichen finanziellen Rohrkrepierer geworden. Der Gemeindepräsident war seit Frühjahr 2021 von mir über die massive Unterdeckung informiert worden, da die von den beiden AG-Gemeinden geleisteten RSA-Beiträge bei weitem nicht genügen! Er nahm dies jedoch nicht zur Kenntnis. Im Gegenteil wurde weiter am gigantischen Schulprojekt «gebastelt», ohne eine vertiefte Finanzanalyse vorgängig durchzuführen.

Meine Vollkostenrechnung (die jetzt klar durch die Firma Hanser Consulting bestätigt wurde) ergab für die Zeit von 2017 bis 2020 eine jährliche Unterdeckung von 300'000 bis 400'000 Franken (entspricht ca. 8 bis 10 Steuerprozenten). Wenn jetzt diese Anschlussverträge mit 3-jähriger Frist gekündigt werden, so haben wir eine insgesamte [sic!] Vertragsdauer von 13 Jahren hinter uns (2016–2029), welche der Gemeinde einen Schaden zwischen 3.9 und 4.8 Millionen Franken gebracht haben wird. Dazu kommt ein Betrag von gegen 1 Million Franken für zwei geplatzte Schulprojekte und Rechtskosten, verursacht durch den Gemeinderat. Also eine totale Schadenssumme von mindestens über 5 Millionen Franken.

Nicht zu vergessen ist, dass mit dieser Kündigung die Oberstufe Stadel auch betroffen ist. Auch hier wäre eine vertiefte Untersuchung der Kostenbeiträge der beiden AG-Gemeinden sehr notwendig. Denn auch hier zahlen die beiden AG-Gemeinden zu wenig in die Kasse der Oberstufe Stadel ein!

Ich wünsche den Weiacherinnen und Weiachern für die nächste Amtsperiode eine Führungsriege, welche transparent, ehrlich und sachbezogen ihre Einwohner informiert. Denn der schöne Kiesertrag der vergangenen Jahre geht demnächst zu Ende und mit diesem «Ende» heisst es, den Gürtel enger zu schnallen.»

Krasse Lüge? Die Vertrauensfrage steht im Raum

Am selben 11. Dezember erschien auf der Titelseite des Unterländers übrigens ein weiterer Artikel aus der Feder Abazis, der u.a. die Behauptung enthielt, Weiach «habe vor 2023 mit den Aargauern schon Gewinne erzielt» (wie Ebnöther sich WeiachBlog gegenüber äusserte). Das aber sei eine «krasse Lüge».

Nicht nur nach Ansicht des Autors dieses Beitrags wäre es deshalb eminent wichtig, dass auch der als «Vertraulich» klassifizierte Gesamtbericht der Hanser Consulting der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird (wenn nötig in edierter Form; d.h. mit Schwärzungen der datenschutzrechtlich zu schützenden Passagen).

Nur auf diese Weise wird man der Klärung der Frage näherkommen, ob auch dieser happige Vorwurf Ebnöthers tatsächlich stichhaltig ist. Oder doch hoffnungslos übertrieben. Kurzum: Wir brauchen eine Zeitenwende!

Glasnost und Perestroika

Denn: Mangelndes Vertrauen ist der grosse Elefant im Raum, der den Haussegen im Dorf in Schieflage gebracht und die Lösung der Schulraum-Frage bereits in drei Anläufen (The Bridge, Balance, Zukunft8187) kläglich hat scheitern lassen.

Unabhängig davon, wer künftig die Geschicke der Gemeinde führen wird: Diese Amtsträger müssen das Vertrauen untereinander sowie das von signifikanten Teilen der aktiven Stimmberechtigten zurückgewinnen. Nur so können grosse Bauprojekte an der Urne wieder mehrheitsfähig gemacht werden. Wie einst in den 1970er-Jahren, als die heutige Schulanlage Hofwies breite Zustimmung fand.

Weiach braucht jetzt Glasnost und Perestroika, sonst wird sich ein genügend breiter Konsens nie herstellen lassen. Für eine aktiv gestaltete Zukunft!

Quellen

  • Abazi, A.: Abstimmung über Schulabkommen mit dem Aargau. In: Zürcher Unterländer, 9. Dezember 2025. [zit. n. ZU, 11.12.25]
  • Ebnöther, W.: Schadenssumme von über 5 Millionen. In: Zürcher Unterländer, 11. Dezember 2025 – S. 2.
  • Abazi, A.: Weiach steht vor schwieriger Entscheidung. In: Zürcher Unterländer, 11. Dezember 2025 – S. 3.