Samstag, 24. Januar 2015

Betrogener Schaffhauser erhält keinen roten Rappen

Bereits im September und Dezember 1814 musste sich die Zürcher Regierung mit einem aus Weiach stammenden Betrüger beschäftigen. Hans Ulrich Meyerhofer wurde mit Beschluss vom 22. September an Schaffhausen ausgeliefert (vgl. WeiachBlog vom 22.9.2014) und am 9. Dezember dort wegen Betrugs zu Lasten von Stadtrichter Wüscher verurteilt.

Die übers Ohr gehauene Schaffhauser und die dortige Regierung wollten Ersatz für Schaden in Höhe von 800 Gulden sowie die Untersuchungs- und Gerichtskosten. Diesem Begehren kam die Zürcher Regierung nach und erteilte ihrem Bezirksstatthalter in Regensberg den Auftrag, das Nötige vorzukehren und vor Ende Januar 1815 Bericht zu erstatten (vgl. WeiachBlog vom 24.12.2014).

Bereits am 24. Januar 1815 (heute vor 200 Jahren) war Meyerhofer erneut Thema im Zürcher Rat. Dass es nicht so einfach war, wie es sich die Schaffhauser vielleicht erhofft hatten, zeigt sich schon am Titel des Protokolleintrags. Mitgeteilt wurde dem Löblichen Stand Schaffhausern nämlich lediglich der «Vermögenszustand» des Verurteilten:

«Da Herr Bezirksstatthalter Angst unterm 23sten dieß (in Folge Auftrags vom 24sten passati) das Inventarium über den Vermögenszustand des zu Schaffhausen wegen verübten Betrügereyen sentenzierten Ulrich Meyerhofer, Schneiders von Weyach, einsendet, – so wird nun dem L. Stand Schaffhausen in Antwort auf seine Zuschrift vom 16ten m. et. a. p. rescribiert: „Man habe, seinem Verlangen entsprechend, den Bezirksstatthalter zu Regensperg beauftragt, eine Liquidation über das Vermögen des Ulrich Meyerhofer von Weyach, durch den Gemeindrath daselbst vornehmen zu laßen, damit ersichtlich sey, was aus diesem Vermögen an die erloffenen Prozeßkosten und als Entschädigung an den von dem Meyerhofer betrogenen HHerrn Stadtrichter Wüscher in Schaffhausen bezahlt werden könne. Aus dem sorgfältig gezogenen Inventario gehe nun das fatale Resultat hervor, daß die Paßiva des Meyerhofers seine Aktiva um 99 fl. 28 ß. 6 Hlr. übersteigen, mithin gar kein Vermögen vorhanden sey, aus welchen etwas an jene Prozeßkosten oder als Entschädigung für seine Betriegereyen erhoben werden könnte.“»

Wenn man einmal davon ausgeht, dass in diesem Inventar die von Schaffhausen geforderten Summen noch gar nicht enthalten sind, dann kann man im letzten Satz durchaus den Versuch sehen, diese zusätzlichen Ansprüche abzuwimmeln. Ob man da von Bevorzugung anderer Gläubiger reden darf?

Was die Schaffhauser Seite daraufhin unternahm, darüber schweigen sich die Protokolle der Zürcher Regierung aus. Vielleicht wurde Wüscher direkt beim Bezirksgericht in Regensberg vorstellig, um aus der konkursamtlichen Liquidation des Vermögens von Hans Ulrich Meyerhofer wenigstens einen Teil seines verlorenen Geldes zurückerstattet zu bekommen.

Um allenfalls etwas darüber zu erfahren, ob Wüscher wirklich keinen roten Rappen erhielt, wie der Titel dieses Beitrags behauptet, müsste man in den Zürcher und Schaffhauser Archiven ausgedehntere Nachforschungen anstellen.

Quelle
  • MM 1.52 RRB 1815/0074. Der Vermögenszustand des zu Schaffhausen wegen Betrügereyen sentenzierten Ulrich Meyerhofer von Weyach wird dem dortigen L. Stand angezeigt. 24.01.1815

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