Mittwoch, 4. März 2026

Erdschlipf im Soli zerstört neues Heimwesen

Im Frühjahr vor 150 Jahren war die Witterung eine überaus nasse. Es regnete viel mehr als sonst. Solche Bedingungen haben Auswirkungen auf instabile Hänge. 

Erdrutsche (früher als Erdschlipf bezeichnet) gab und gibt es auch auf Weiacher Boden. So im Geländeeinschnitt zwischen der «Fasnachtflue» und dem «Stein», genannt Soli, worüber Willi Baumgartner-Thut in seiner Monographie über die Weiacher Rebberge berichtet.

Rutschung im «Stein»?

Wo genau das «Häuschen» gestanden hat, dessen Zerstörung am 4. März 1876 in den Zeitungen rapportiert wurde, ist bislang nicht bekannt:

«In der Nähe des Dorfes Weyach, im sogen. Stein, fand am 4. dieß in Folge des anhaltenden Regenwetters ein ca. 40 Jucharten umfassender Erdrutsch statt. Auf einem Theil dieser Grundfläche wurde vor 5 Jahren ein für Fr. 2100 assekurirtes Häuschen erbaut, welches nun in Folge dieser Erdbewegung total zerrissen und unbewohnbar geworden ist. Die Insaßen hörten schon in der vorhergehenden Nacht ein intermittirendes Krachen des Gebälkes und retteten sich am folgenden Morgen noch rechtzeitig in das Dorf Weyach.» (NZZ, 6. März 1876)

Mit dem Begriff «dieß» ist der laufende Monat gemeint. Ähnlich wie beim Kürzel «a.c.» (anni currentis) das laufende Jahr.

Im Bülach-Dielsdorfer Volksfreund (der bis in unsere Tage unter dem Namen Neues Bülacher Tagblatt bekannt war) steht in der Nr. 21 vom Samstag, 11. März 1876 auf Seite 1 unter der Rubrik Lokales eine redaktionell bearbeitete Fassung:

«Weyach. Letzten Samstag fand im sog. "Stein" in Folge des anhaltenden Regenwetters ein zirka 40 Jucharten umfassender Erdrutsch statt. Auf einem Theil dieser Grundfläche wurde vor 5 Jahren ein für Fr. 2100 assekuriertes Häuschen erbaut, welches nun in Folge dieser Erdbewegung total zerrissen und unbewohnbar geworden ist. Die Insassen hörten schon in der vorhergehenden Nacht ein zeitweiliges Krachen des Gebälkes und retteten sich am folgenden Morgen noch rechtzeitig in das Dorf.»

Man sieht, dass die Zeitungen entweder damals schon mehr oder weniger voneinander abgeschrieben haben. Oder vom selben Korrespondenten beliefert wurden, wie wohl in diesem Fall.

Sehr grosse Fläche in Bewegung geraten

40 Jucharten sind eine beträchtliche Fläche, nämlich rund 14.5 Hektaren, die da ins Rutschen gerieten. Das ist genau das Problem, was Baumgartner-Thut für eine bestimmte Sektion im Soli beschrieben hat, die von einer der ab 1909 erstellten Rebstrassen durchschnitten wird. Es ist daher nicht abwegig anzunehmen, dass es sich 1876 um dasselbe Gebiet gehandelt hat, das grossräumig in Bewegung geriet.

Die beschriebene Art der Zerstörung (es sei «zerrissen» worden) deutet darauf hin, dass das Gebäude auf der Rutschfläche stand und Scherkräften ausgesetzt wurde. Das ist umso wahrscheinlicher, wenn es sich um ein gemauertes Gebäude handelt, das nicht auf einer betonierten Fundamentplatte errichtet wurde.

Versicherungsunterlagen helfen weiter

Der Kanton Zürich verfügt seit 1809 über eine obligatorische Brandassekuranz-Anstalt, bei der jedes Gebäude (ausser ganz kleine und solche mit ausserordentlichen Risiken) versichert werden musste. Die Lagerbücher dieser Anstalt stellen daher einen fast lückenlosen Gebäudekataster dar.

Blättern wir in dem Exemplar, das im Weiacher Gemeindearchiv liegt, dann finden wir genau ein Gebäude, auf das die im Zeitungsbericht genannten Kriterien (mit einer Ausnahme) zutreffen. Das Haus «Nr. 122 Im Stein»:


Die Nummer war von einem 1866 «geschlissenen» Haus «Im Berg oben» (gemeint wohl die heutige Bergstrasse) wiederverwendet worden. Diese Einträge wurden 1871 durchgestrichen.

Unter der doppelten Trennlinie die Angaben zum neuen, im Eigentum eines Jakob Meier stehenden Gebäudes, «freistehend, neu erbaut», das 1871 erstmals in die Versicherung aufgenommen, mit 1500 Franken bewertet und als «unvollendet» bezeichnet wird. 

Drei Jahre später ist aus dem reinen «Wohnhaus» (vollständig gemauert) eines mit Scheune und Stall geworden, das nur noch zu 5/6 aus Mauerwerk bestand. Der Ökonomieteil war also aus Holz, der Wohnteil gemauert. Und es galt nach wie vor als «noch unvollendet».

Für das Jahr 1876 ist als Eigentümer «Felix Meier Hafner» eingetragen. Statt eines Versicherungswerts ein dicker Strich und in der hintersten Spalte der Vermerk «abgetragen».

Wie der Berichterstatter, aus dessen Zeilen die Zeitungen ihre Kurzmeldungen fabriziert haben, auf die Versicherungssumme von 2100 Franken gekommen ist? Verschrieben aus dem korrekten 4100?

Die Nummer 122 scheint ihren Bauherren jedenfalls überhaupt kein Glück gebracht zu haben: im ersten Fall bestand die Baute 27 Jahre, im zweiten nur gerade 5 Jahre.

Elementarschäden nicht versichert!

Im Gegensatz zu heute waren Erdrutsche, Überschwemmungen, Stürme und andere derartige sog.  Elementarereignisse nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung abgedeckt. Für den Eigentümer Felix Meier war das eine Situation wie sie vor 1809 auch alle Brandbeschädigten erlebten. Sie standen quasi vor dem Nichts. Wer über keine oder ungenügende Rücklagen verfügte, war vollständig auf die Mildtätigkeit von Behörden und Privaten angewiesen.

Diesem Umstand verdanken wir weitere Einträge in den sog. Zentralen Serien des Staatsarchivs des Kantons Zürich, nämlich in den Regierungsratsprotokollen. Zum Fall Felix Meier gibt es deren drei:

1. Polizei-Rapport

Eine «Präsidial-Verfügung» vom 7. März 1876 «zur Kenntnißnahme und Erledigung»: 
«Der vom Statthalteramt Dielsdorf mit Zuschrift vom g. T. [gleichen Tag] übermittelte Polizeirapport über die durch Erdrutschung entstandene Gefährdung eines Wohnhauses des Felix Meier im Stein in der Gemeinde Weiach.» 

Da hatte sich der Kantonspolizist oder eine von ihm beauftragte Person also eigens nach Dielsdorf begeben, um den Rapport dem Statthalter zu überbringen.

Und der Name Felix Meier samt Ortsangabe «im Stein» belegt, dass wir im Assekuranz-Lagerbuch das richtige Gebäude identifiziert haben.

2. Gesuch des Gemeinderates

Eine weitere Präsidial-Verfügung aus dem April 1876 lautet: 
«Das Namens des Felix Meier vor dem Stein gestellte Gesuch des Gemeindrathes Weiach um eines a-Verabreichung-a [sic!] Unterstützungsbeitrages an den durch Erdrutsch resp. Zerstörung seines Wohnhauses erlittenen Schaden.» 


Zu «a- -a [sic!]»: Das vom Schreiber versehentlich ausgelassene Wort «Verabreichung» wurde am falschen Ort inseriert (s. Bild oben). Bei diesem Eintrag war offensichtlich der Wurm drin: Ein Flüchtigkeitsfehler folgt auf dem anderen auf den Fuss.

Hier ist übrigens (wie faktisch in den Zeitungen) von «Zerstörung» die Rede, nicht mehr wie im Polizeirapport von «Gefährdung». Die Erdbewegung dürfte also nicht eine plötzliche, sondern eine allmählichere gewesen sei, die über die grosse Fläche hinweg mutmasslich unterschiedliche Fliessgeschwindigkeiten entwickelte und das Gebäude über etliche Stunden hinweg auseinandergerissen hat. So, dass der Polizist offenbar noch davon ausgehen konnte, es handle sich (noch nicht) um einen Totalschaden.

3. Behandlung im Rahmen der Hochwasserkatastrophe von Mitte Juni 1876

Am 27. Juni 1876 dann der regierungsrätliche Entscheid in der Causa Felix Meier:
«Der Antrag der Finanzdirektion vom 28. April d. Js. betreffend das Gesuch des Gemeindrahtes Weiach um einen Staatsbeitrag an a-den-a von Felix Meier daselbst durch einen Erdrutsch erlittenen Schaden resp. das erwähnte Gesuch wird der Direktion des Innern zu Handen der Kommission für die Wasserbeschädigten zur Berücksichtigung bei Berathung der dießfälligen Vorlagen überwiesen.»

Auch hier bezeichnet «a- -a» die nachträgliche Einfügung des eingeklammerten Wortes. Und sachlich ist diese Zuordnung nicht zu beanstanden, denn letztlich war dieser Schaden in Folge einer durch den übermässigen Niederschlag verursachten grossflächigen Geländebewegung entstanden.

Um zu erfahren, ob Felix Meier eine Entschädigung erhalten hat und wenn ja, wie hoch sie ausgefallen ist, bleibt nur die Konsultation allfällig erhalten gebliebener Akten dieser Kommission für die Wasserbeschädigten.

Quellen und Literatur

  • Neue Zürcher Zeitung, Nr. 119, 6. März 1876, Zweites Blatt, S. 1.
  • Bülach-Dielsdorfer Volksfreund, Nr. 21, 11. März 1876, S. 1.
  • Lägern-Bote, Nr. 11, 11. März 1876, S. 3.
  • Statth. Amt Dielsdorf; Polizeirapport betr. Gefährdung d. Hauses d. Felix Meier im Stein - Weiach dch Erdrutschungen. Regierungsratsprotokoll v. 7. März 1876. Signatur: StAZH MM 2.211 RRB 1876/0635
  • Felix Meier in Weiach; Beitragsgesuch. Regierungsratsprotokoll v. 26. April 1876. Signatur: StAZH MM 2.212 RRB 1876/1088
  • Gdrth Weiach; Gesuch um e. Staatsbeitrag an Felix Meier. Regierungsratsprotokoll v. 27. Juni 1876. Signatur StAZH MM 2.212 RRB 1876/1689
  • Lagerbuch Gebäudeversicherung Kt. ZH, Expl. Gemeinde, 1834-1894. Signatur: PGA Weiach IV.B.06.01.
  • Brandenberger, U.: Murgänge auch im Mittelland möglich. WeiachBlog Nr. 12, 11. November 2005.
  • Baumgartner-Thut, W.: Der Rebberg von Weiach im 20. Jahrhundert. [s.d.; s.l.; laut Vorwort im Dezember 2022 abgeschlossen; Selbstverlag des Autors]. Weiach 2023.

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