Sonntag, 3. Juli 2016

Wahl des Gemeindepräsidenten, Anno 1816

Vor zweihundert Jahren wurden die Gemeindepräsidenten noch nicht vom Volk gewählt. Diese Wahl hatte sich - wie zu Zeiten des Ancien Régime bis 1798 - die Hohe Obrigkeit zu Zürich vorbehalten.

1816 hiess der Gemeindevorsteher offiziell noch «Gemeindeammann» (eine Bezeichnung die im Aargau immer noch den Chef der kommunalen Exekutive, im Kanton Zürich aber seit 1831 nur noch den kommunal zuständigen Betreibungsbeamten bezeichnet).

Nachstehender Ausschnitt aus dem Protokoll des damals noch Kleiner Rath genannten Regierungsrates des Kantons Zürich zeigt, dass die Wahl mit 17 Stimmen auf Johannes Baumgartner fiel:



Im Protokoll liest sich das dann wie folgt: «Nach Anhörung der Dreyervorschläge aus der Bezirksabtheilung Regensperg, und des gesetzlichen Oberamtlichen Berichtes über die Vorschläge, – haben UHochgeachten HHerren und Obern für den Amtsbezirk Regensperg nachfolgende Individua zu Gemeindraths-Präsidenten und Gemeindammännern erwählt:
[...]
Weyach.
Alt-Gemeindrathsschreiber Johannes Baumgartner zum Gemeindammann
17 Stimmen.
[...]
Diese Wahlen werden dem Herrn Oberamtmann Heß auch dem Herrn Bezirksstatthalter Angst zu erforderlicher Anzeige an die Gewählten communiciert.
»

Was man der Einleitung des Protokoll der Ernennungsliste aber auch entnehmen kann: die Funktion des Gemeindraths-Präsidenten gab es damals schon. Und sie war in Personalunion mit der des Gemeindeammanns verbunden.

Weiter gab es für jeden Bezirk einen Oberamtmann, der sozusagen ein «Obervogt 2.0» war. Daneben aber auch bereits die Funktion des Bezirksstatthalters, welche nach der liberalen Umwälzung von 1831 als einzige übrigblieb.

Quelle

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