Auch im Kirchgemeindearchiv von Eglisau findet sich im Protokollband von 1683 ein Hinweis auf eine solche Übertretung eines Weiachers und die dazugehörende Busse, die ihm aufgebrummt wurde.
Den 19. tag maii a[nno] 1683 ward stillstand gehalten auf dem rathhaus.
Gerichtsbehörde war in diesem Fall der Stillstand, also die Kirchenpflege unter Vorsitz des Pfarrers, die sich 1683 insgesamt an sechs Tagen mit Verfehlungen in ihrem Sprengel auseinandersetzte. Im Mai standen 9 Verfahren auf der Tagesordnung. Darunter das hier:
«Marx Keiser, Othmar Wirth, Heinrich Wirth küfer, item Heinrich Wirth wächter, Heinrich Gantner Caspar Husers schuhmachers knecht von Weyach, umb das sy am sontag bym wyn gewesen, wurdend in oberkeitliche buß erkennt und jeder per 10 ß sitzgelt angelegt.»
Das wären für diese fünf Schluckspechte dann also 50 Schillinge Gerichtsgebühr in die Kasse der Pflege.
Die Busse der hohen Obrigkeit (d.h. dem Landvogt auf dem Schloss am südlichen Brückenkopf auf der Seglinger Seite) erwartete die fünf erst noch. Aufzeichnungen dazu müssten sich – sofern noch vorhanden – im Bestand StAZH C III 6 (Landvogtei Eglisau) befinden.
Quellen
- Staatsarchiv des Kantons Zürich (Hrsg.): Zürcher Stillstandsprotokolle des 17. Jahrhunderts online. Eglisau (Stillstand): Jahresprotokoll 1683. Signatur: StAZH TAI 1.328; ERKGA Eglisau IV A 1 a – S. 49.
- Brandenberger, U.: Bussgeld für sonntägliche Wirtshausbesuche. WeiachBlog Nr. 163 v. 16. April 2006
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen