Dienstag, 28. Februar 2017

Wie Weyach unversehens an zwei Landstraßen kam

Weiach liegt etwas abgelegen. Abseits der grossen Strassen. Das war über Jahrhunderte so. Auch im Mittelalter, als die Handelsgüter entweder auf dem Rhein oder dann von Schaffhausen kommend durch das Rafzerfeld bei Kaiserstuhl über den Fluss und weiter Richtung Baden transportiert wurden.

Die heutige Hauptstrasse Nr. 7, die nach Westen Richtung Zurzach und nach Osten Richtung Glattfelden und über die Wagenbreche, Embrach und Pfungen nach Winterthur führt, war eine eher schlecht unterhaltene Verbindung untergeordneter Bedeutung.

Mit der liberalen Revolution und der wirtschaftlichen Entwicklungswelle machte sich die Zürcher Regierung ab 1831 daran, das Strassennetz auszubauen. Der Betreiber der ehaften Taverne zum Sternen war seiner Zeit voraus als er seinen Gasthof 1830 mit obrigkeitlicher Bewilligung von der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse an die neue Hauptverbindungsachse (heute: Hauptstrasse 7, Winterthur-Koblenz-Basel) verlegte.

So kam es, dass Weiach auf obrigkeitlichen Beschluss ab dem 5. Dezember 1833 gleich an zwei Strassen lag, die man zu Landstrassen aufklassierte. Und mit entsprechenden Staatsmitteln auszubauen gedachte.

Der «Beschluß betreffend die Bezeichnung derjenigen Straßenzüge, welche in die Claße der Landstraßen erhoben werden sollen.» führt die beiden Verbindungen wie folgt auf:

«7.) Von Winterthur über Wülflingen, Rorbas und Glattfelden nach Weyach, wo aber in dem Banne von Wülflingen noch die zweckmäßige Richtung auszumitteln ist.

8.) Von der Eglisauer Hauptstraße bey Seebach durch den Bann von Rümlang nach Weyach. Indeß soll sowohl die Einmündung von der Hauptstraße her, als die ganze Richtung von Seebach bis nahe an Weyach, noch einer sorgfältigen Untersuchung unterworfen werden.
»

Diese Untersuchung wurde dann wirklich sorgfältig durchgeführt. Sie dauerte ein ganzes Jahrzehnt. Auf den Tag genau zehn Jahre nach dem obigen Beschluss hielt der Regierungsrat fest, eine Landstrasse von Seebach Richtung Weyach sei kein wirkliches Bedürfnis:



Diese Strasse trägt heute je nach Abschnitt verschiedene Bezeichnungen:
  1. RVS 566 (zwischen Weiach und der Einmündung in die Kiesumfahrungsstrasse bei Neerach)
  2. RVS 548, bzw. ab dem Kreisel im Neeracherried HVS 548 bis zum Industriegebiet Riedmatt zwischen Oberglatt und Rümlang
  3. RVS 594 bis zur ehemaligen Gemeindegrenze von Seebach (heute Stadtgrenze)
RVS steht für «Regionale Verbindungsstrasse», HVS für «Hauptverkehrsstrasse».

Quelle und weitere Beiträge

[Veröffentlicht am 19. September 2018 um 11:08 MESZ; Quellen sowie letzten Abschnitt korrigiert und zusätzlichen Abschnitt ergänzt am 1. August 2020 um 17:38]

Mittwoch, 1. Februar 2017

Aufruf zur Mitarbeit am Ortsmuseum Weiach

Am 13. Juli 1968 öffnete das Weiacher Ortsmuseum im Lieberthaus zum ersten Mal seine Türen für interessierte Besucher.

Im Hinblick auf das im kommenden Jahr zu begehende Jubiläum publiziert WeiachBlog in loser Folge Dokumente, welche über die Entstehung Auskunft geben.

Damit soll Einblick vermittelt werden in Museumskonzept und Sammlungstätigkeit - letztlich auch in die Gedankenwelt der Gründerväter und ihre tieferen Beweggründe.

Denn diese Gedanken haben über die gesamte Zeit hinweg prägend gewirkt. Nicht zuletzt auch dadurch, dass es in einem halben Jahrhundert gerade einmal drei Präsidenten der Ortsmuseums-Kommission gegeben hat: Walter Zollinger, Hans Rutschmann und Daniel Bryner.

Ihnen und den (vor allem weiblichen) Mitgliedern der Kommission ist es zu verdanken, dass das Ortsmuseum Weiach mit seinen mittlerweile 48 Ausstellungen das geworden und geblieben ist, was es damals sein wollte und noch heute bestrebt ist zu sein: ein Ort, an dem man in die im bäuerlichen Weiach verankerte Lebenswelt eintauchen kann - anhand von Gegenständen und Dokumenten, die diese verschwundene Welt exemplarisch vermitteln und begreifbar machen.



Besonders viel über die Motivation der Gründer verrät ein im Februar 1967 in alle Haushaltungen verteilter «Aufruf zur Mitarbeit». Nachstehend wird der volle Wortlaut dieses dreiseitigen Dokuments wiedergegeben (das Bild oben zeigt die Seite 1):

Ortsmuseum Weiach.

1. Rundschreiben - Aufruf an die Bevölkerung


Eine Heimat zu besitzen war seit jeher der Stolz der Schweizer. Wenn wir heute hören, dass uns diese Heimat ganz langsam verlorengeht, so blicken wir solch düstere Propheten ungläubig an und lassen uns in unserem Geniessen der guten Konjunktur nicht stören. Die Heimat geht uns aber wirklich verloren, wenn wir uns nicht um sie kümmern, wenn es uns gleichgültig ist, wo wir wohnen, woher wir kommen, ja sogar wohin wir gehen. Den Zusammenhang mit der engeren Heimat, der Gemeinde, zu fördern, ist der Sinn des Ortsmuseums.

Liebe Dorfgenossen!

Die heutige Zeit ist gekennzeichnet durch die fortlaufenden Veränderungen in Technik, Wirtschaft und Kultur. Alles ist ständig im Fluss.

Altes vergeht - Neues entsteht.

Was vor wenigen Jahren unsere Grossmütter und Grossväter noch täglich in Gebrauch hatten, steht heute schon vielmals ungenützt, veraltet, irgendwo abseits gestellt, wird von Ecke zu Ecke geschupft, liegt uns oft überall im Wege. Unsere Kinder müssen bei vielem bereits fragen: "Was isch au das?" - "Zu was chame das bruche?" Und sie stehn staunend davor. Es nähert sich die grosse Gefahr, dass in kurzer Zeit vieles, was unsern Vätern und Müttern noch teuer war, in Vergessenheit gerät oder gar vernichtet wird.

Mit der Schaffung des Ortsmuseums, in dem von der Gemeinde anerkennenswerter Weise erworbenen Hause Liebert, ist uns nun glücklicherweise die Gelegenheit gegeben, solche Zeugen aus vergangenen Zeiten zu sammeln und unsern Kindern und Kindeskindern als interessantes Erinnerungsgut an die Lebensgewohnheiten unserer Vorfahren zu erhalten. Bereits ist ein bescheidener Stock solchen Sammelgutes in aller Stille zusammengetragen worden und harrt der Einordnung. Noch aber fehlt allerhand und sollte aus den versteckten, verstaubten Winden herabgeholt werden. Wir hoffen zuversichtlich, dass alle, die Sinn und Verständnis für unser ortsgeschichtliches Bestreben zeigen wollen, solche Gegenstände dem erstehenden Ortsmuseum gerne zur Verfügung halten werden.

Was kommt denn überhaupt in Frage?
Was eignet sich zur Aufnahme im Ortsmuseum?

Alle Gegenstände, die mit dem Leben und Wirken unserer Vorfahren in Haus und Hof, in Scheune und Stall, auf dem Felde oder in der Werkstatt zusammenhängen.

Dazu einige Beispiele:

Geräte und Werkzeuge aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, des Rebbaues von einst, der Viehhaltung, sodann Küchengeräte, Petrollampen, alte Laternen, Fruchtsäcke mit Jahrzahl und Namen, altehrwürdige Möbelstücke aus Stube und Kammer, Spinnrad und Flachsrätsche, Trachtenstücke, alte Uniformen, Waffen, Feuerwehrgeräte.

Aber auch schriftliche und bildliche Dokumente aus früheren Jahren, die bestimmte Persönlichkeiten, Gebäude oder besonders erwähnenswerte Ereignisse betreffen, Pläne, alte Gesangbücher und Bibeln sind sehr willkommen.

Wir sind auf die Spendefreudigkeit der ganzen Ortsbevölkerung, besonders aber der Bürgerfamilien, die schon seit Generationen im selben Hause wohnen, angewiesen. Melden Sie bitte die vorhandenen Gegenstände bei einem Mitglied der Ortsmuseums-Kommission oder auf der Gemeinderatskanzlei. Wir sind gerne bereit, die Sachen zu besichtigen und zu registrieren. Sobald die Räume dazu hergerichtet sind, können die Museumsgüter abgeliefert oder bei Ihnen abgeholt werden.

Wir danken im voraus für alle Ihre Mitarbeit.

Weiach, im Februar 1967

Die Ortsmuseums-Kommission

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Mitglieder dieser Kommission sind:

Walter Zollinger, a. Lehrer, Präsident
Emil Maurer, Stationsvorstand
Hans Meier, Gemeinderatsschreiber
Hans Rutschmann, Briefträger
Paul Stalder, Gemeindeförster.



Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966; abgeschlossen im August 1967].

[Veröffentlicht am 11. Dezember 2017 um 22:33 MEZ]

Dienstag, 31. Januar 2017

Neue Strassennamen führen zu Adressänderungen

Wenn eine Gemeinde wächst, dann braucht sie neue Strassennamen - und sei es, dass man bislang namenlosen Verbindungsweglein nun einen offiziellen, per Beschilderung (oder gar nur auf dem Plan wie beim Seerenweg) öffentlich gemachten Namen verpasst. In Weiach war und ist das nicht anders.

Im Prinzip ist die Vorgehensweise ja einfach. Strasse benennen, fertig. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Und betroffen sind teils langjährig Ansässige. Zwei typische Fälle, wie sie auf Gemeindegebiet mehrfach auftreten, wollen wir hier näher betrachten.

Der Fall «Dorfweg»

Im Strassenverzeichnis der Gemeinde Weiach wird seit dem 2. Juni 2009 (mittlerweile also seit mehr als 7 Jahren) eine Strasse mit dem Namen «Dorfweg» geführt. Dieser reine Fussweg bildet die Parzelle 159 und verläuft zwischen der Stadlerstrasse und der Büelstrasse. Halt eben mitten durch's Dorf - so kann man sich die Entstehung dieses Allerweltsnamens erklären. Oder dadurch, dass man vom Büel aus über diesen Weg ins Dorf gelangt? Wie auch immer, der Weg heisst jetzt halt so.



Nun sind die Häuser zwischen diesen Strassenzügen ziemlich ineinander verschachtelt (wie man auf dem obigen Ausschnitt aus dem Plan der Amtlichen Vermessung sieht) und die Grundstücksgrundrisse sind es daher natürlich auch:

Gebäude Nr. 234 - Erstellung 1845 - Parzelle 156; Adresse: Stadlerstrasse 1
Gebäude Nr. 224 - Erstellung 1829 - Parzelle 157; Adresse: Büelstrasse 6
Gebäude Nr. 373 - Erstellung 1878 - Parzelle 158; Adresse Stadlerstrasse 3

Das Haus Meierhofer-Järventaus (Stadlerstrasse 3) mit seiner aufs Trottoir vorspringenden Treppe trägt also nicht etwa die Bezeichnung Stadlerstrasse 1. Nein, diese Adresse gehört dem Haus Nr. 234. Und dies, obwohl sich nur der Garageneingang auf der Seite Stadlerstrasse befindet. Der eigentliche Hauseingang (roter Ring) liegt am Dorfweg, weswegen die Adresse Dorfweg 1 lauten müsste.

[Anmerkung: Diese Änderung ist mittlerweile vollzogen.]

Der Fall «Rebweg»

Ein weiteres - auf die gleiche Art und Weise entstandenes - Adressierungsproblem stellt der Fall Oberdorfstrasse 13 dar. Hier ist es die Parzelle 296, die den «Rebweg» bildet. So benannt, weil man von der Oberdorfstrasse aus ins ehemalige Rebberggebiet an der Fasnachtflue gelangt. Der Rebweg zweigt zwischen den Häusern Oberdorfstr. 11 und 15 ab und mündet zwischen den Gebäuden Trottenstrasse 11 und 13.

Man ahnt, dass damit hier ein Problem analog dem beim Dorfweg kreiert wurde. Nach den Richtlinien des Kantons und des Bundes müsste nun die Oberdorfstrasse 13 eigentlich zum Rebweg 1 umfirmiert werden (ungerade Zahl, da links vom Verlauf von der Ortsmitte aus).

[Anmerkung: Diese Änderung ist nach wie vor nicht vollzogen. Obwohl es hier sogar ein Gebäude «Rebweg 2» gibt (Nr. 279 auf Parzelle 298).]

















[Veröffentlicht am 18. September 2018 um 23:05 MESZ]

Mittwoch, 18. Januar 2017

Eine Winteraufnahme kommt zu Wort

Angeblich sagt ein Bild ja mehr als tausend Worte. Das mag sein. Gilt aber nur dann, wenn man das Bild zu lesen versteht, wenn es sozusagen zu einem spricht. Zum Beispiel, weil man das darauf Abgebildete und dessen Geschichte kennt. So wie bei dieser Winteraufnahme:


Bei diesem Standbild (Minute 08:55) aus dem 1. Teil des sogenannten Ackerknecht-Films über Weiach in den 50er- und 60er-Jahren gibt die von den späteren Bearbeitern erstellte Einblendung eine klare zeitliche Verortung.

Im betreffenden Winter gab es in Weiach also Schnee, was nicht immer der Fall war und ist. Wohl deshalb hat der Filmer, Lehrer Kurt Ackerknecht, vom Fenster seiner Wohnung aus das Sujet festgehalten. Dieses Fenster befand sich im oberen Stockwerk der Liegenschaft Alte Poststr. 4. Die Blickrichtung geht nach Nordnordwest.


Dass Lehrer Ackerknecht in besagtem Winter dort wohnte, hat Hans Rutschmann gegenüber WeiachBlog am 11.1.17 am Telefon bestätigt. Er sei kurz darauf, als seine Familie zu gross wurde, von Bülach nach Weiach in sein heutiges Haus gezügelt, das seinem Schwiegervater gehörte. Ackerknecht habe halt einfach eine andere Wohnung suchen müssen.

Die fand er dann im Frühling 1958 auch, wie im Artikel «50 Jahre Tankstelle an der Sternenkreuzung» (WeiachBlog Nr. 585) nachzulesen ist: bei seinem Schwiegervater.

Im Zentrum des Standbildes, an der Verzweigung Oberdorfstrasse/Winkelstrasse, steht die Liegenschaft Oberdorfstrasse 7, die in den wesentlichen Bauteilen aus dem Jahre 1801 stammt (gemäss Gebäudeversicherung des Kantons Zürich) und bis 1829 der Standort des «Sternen» war, dem einzigen obrigkeitlich bewilligten Gasthaus in Weiach.

Freitag, 30. Dezember 2016

Dezemberwetter 1966: «Verleiderisches» Wetter

Walter Zollingers Beurteilung des Dezembers vor 50 Jahren ist ziemlich vernichtend, was aber beim Vergleich mit dem November, der dem traditionellen Namen Wintermonat durchaus Ehre machte (s. WeiachBlog Nr. 1331), nicht wirklich verwundern kann:

«Dezember. Wir beginnen da gleich mit den

Höchsttemperaturen morgens +8° mittags +9° abends +8°
Tiefsttemperaturen morgens -3° mittags -2° abends -4°.

Also eigentlich milder als der Vormonat. Der Föhn regiert eben öfters und war bis ins Tiefland spürbar. Im grossen-ganzen aber ziemlich niederschlagsreich: vierzehn Mal leichter oder stärker regnerisch, achtmal Schneefall, an neun Tagen stürmische Winde, immer Hochnebeldecke oder trübe und stark bewölkt, ganz wenig Sonne.

Mein Tagebuch vom 13.12. hält fest: "Verleiderisches Wetter, nun schon seit bald einer Woche, auch nachts, Regen, Regen" - und am 30.12.: "Regnerisches, langweiliges Jahresende!" Also trotz der "grössern Wärme" gegenüber dem November eben doch ungefreut, nass, kalt. Der Jänner des neuen Jahres macht's hoffentlich doch etwas besser!
»

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 21:37 MEZ]

Dienstag, 20. Dezember 2016

Gebäudeversicherungskataster bereits 1809 erstellt

Die Gründung einer staatlichen Brandassekuranzkasse für Gebäude wurde im hiesigen Kanton 1808 beschlossen - nachdem die Aargauer schon 1805 eine solche gegründet hatten (vgl. WeiachBlog Nr. 31: Die Habsburger sind schuld).

Diese Kassen gibt es bis heute: als kantonale Gebäudeversicherungen. In unserem Fall ist es die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (http://www.gvz.ch), welche eine wichtige Rolle beim Brandschutz einnimmt und unsere Feuerwehren massgeblich finanziell alimentiert. Zur Geschichte der GVZ vgl. den Artikel Weiacher Geschichte(n) 109 vom Dezember 2008.

Gemeinderat für Datenerfassung eingespannt

Die Brandassekuranz basiert auf detaillierten Aufnahmen aller Gebäude im Kanton (in der Anfangszeit waren einige hochriskante Anlagen, in denen mit Feuer und Sprengstoff hantiert wurde, nicht versicherbar). So kommt es, dass für die Zeit nach 1808 der Gebäudebestand in einem einzigen Verzeichnis nachvollzogen werden kann, den sogenannten Lagerbüchern.

Mehrere Jahre war der Verfasser dieser Zeilen der Ansicht, der erste Kataster aller versicherten Weiacher Gebäude sei 1812 erstellt worden. Denn die Einträge im ältesten Lagerbuch der GVZ datieren auf dieses Jahr. Das erste Gebäudeverzeichnis samt Nummerierungsplan und erster Schatzung muss aber bereits 1809 erstellt worden sein.

Das geht einerseits aus der «Memorabilia Tigurina» von 1820 hervor, wo es heisst, das im Dezember 1808 beschlossene Gesetz über die Brandassekuranz sei «auf den er¬sten May 1809» in Kraft gesetzt worden. Und weiter unten: «Zur Errichtung eines allgemeinen Brand-Catasters wurden die Gemeindräthe beauftragt, Schatzungs-Tabellen über alle in dem Bezirk ihrer Gemeinde gelegenen Gebäude zu verfertigen und solche zu diesem Endzweck der Regierungs-Commission einzugeben». (vgl. Weiacher Geschichte(n) Nr. 109, Kasten «Brand-Assekuranz» - das Zürcher Lexikon zum Thema)

Andererseits ergibt sich dies auch aus dem Regierungsratsbeschluss zum Brandunglück vom 19. November 1810 in Weiach. Das Protokoll der damals «Kleiner Rat» genannten Regierung führt den Eintrag unter dem 20. Dezember 1810 (StAZH MM 1.35 RRB 1810/1441). Dort wird das abgebrannte Objekt als «im Brandversicherungscadaster der Gemeinde Weyach mit No. 79» bezeichnetes Gebäude identifiziert.

Sind die Lagerbücher nur die Sicherungskopien?

Das in der Gebäudenummernkonkordanz der Gemeinde Weiach (erstellt im Sommer 2002) als «Nummerierungssystem 1812» bezeichnete Nummernschema ist also eigentlich ein «System 1809».

Es hat - wenig verwunderlich bei einem Projekt dieser Grössenordnung - offensichtlich einige Zeit gedauert, bis alle Gemeindecadaster bei der Assekuranzkasse eingetroffen sind und dort fein säuberlich in Folianten verzeichnet waren.

Vielleicht diente das Lagerbuch sogar lediglich als zentrale Kopie der in der Gemeinde geführten Verzeichnisse. Das würde jedenfalls den seltsamen Namen erklären. Die Bücher wären also quasi das Backup gewesen. Gut möglich, dass in der Praxis jeweils mit dem Original der Gemeinde gearbeitet wurde - die war ja näher dran. Und dass lediglich Mutationen im Lagerbuch nachgetragen wurden.

Denn bei der Feuerschau mussten - wieder gemäss Memorabilia Tigurina - die Gemeinderäte «durch die alljährlich vorzunehmende Feuerschau, die Vermehrung oder Verminderung des Assekuranzwerths der Gebäude» bestimmen. Meldungen an die Kasse waren nur erforderlich, wenn sich bei einer Versicherungssumme bis zu 5000 Gulden (und diesen Wert dürften in Weiach nur wenige Gebäude überschritten haben) eine Differenz von mehr als 20% Mehr- oder Minderwert ergab.

[Veröffentlicht am 1. Januar 2018 um 12:36 MEZ]

Mittwoch, 30. November 2016

Novemberwetter 1966: Ist dieser Winter ein Geck?

Walter Zollinger war sich punkto Beurteilung des Novembers vor 50 Jahren ziemlich sicher:

«November. Er verdient den Namen "Wintermonat", wenigstens was die Kälte anbetrifft, wohl. Ein einzigesmal zeigt das Thermometer am Morgen über +5°, nämlich am 10.11. mit +8°; sonst immer unter 5°C, meist um 0° und darunter. Aber auch Schnee fällt schon beizeiten, am 4.11. vor- und nachmittags, nachdem es vorher nachts leicht geregnet hatte. So kommt einem der Spruch in den Sinn:

"Fällt der Schnee in' Dreck,
so bleibt der ganze Winter ein Geck!"

Er bleibt, da es so kalt ist, zwar etliche Tage liegen. Mittags allerdings, wenn das Thermometer etwa über 0° steigt, gibt's dann eben wieder Nasschnee draus. Der Monat zeichnet sich ferner durch viele Hochnebeltage aus (12), auch ist's oft bedeckt oder stark bewölkt; Regen fällt sieben Mal, Schnee viermal. Etliche Morgen sind neblig bis in den späten Vormittag hinein. Eigentlich sonnige Tage sind selten, etwa an fünf Nachmittagen scheint die Sonne und hie und da noch schnell gegen Abend.

Höchsttemperaturen morgens +4° (1x+8°) mittags +9° (1x 14°) Föhn! abends +6° (1x +8°)
Tiefsttemperaturen morgens -5° mittags -2° abends -5°.
»

Dass im Herbst in Weiach - bedingt durch die Lage am Rhein - häufig Bodennebel auftritt, ist sattsam bekannt. Das muss man den Weycherinnen und Weychern nicht erklären. Es würde etwas fehlen ohne die dicke, feuchtkalte Nebelsuppe.

Quelle
  • Zollinger, W.: Gemeinde Weiach. Chronik des Jahres 1966 – S. 7-8. [Original in der Handschriftenabteilung der Zentralbibliothek Zürich. Signatur: G-Ch Weiach 1966].

Montag, 28. November 2016

In der Ehe-Frage kein SVP-Dorf

Punkto schlechter Stimmbeteiligung bestätigte sich in der Gemeinde Weiach das schlechte Resultat vom letzten September (vgl. WeiachBlog Nr. 1314). Am gestrigen Abstimmungssonntag war bei der nationalen Vorlage lediglich eine Beteiligung von 37.57% festzustellen, bei den kantonalen eine noch tiefere.

Was für die nationale Vorlage immerhin eine Platzierung einige Ränge weiter vom Schwanz weg ergibt als noch vor zwei Monaten. Der Trend bestätigt sich dennoch: Nur die Auslandschweizer/-innen mit Bürgerort im Kanton Zürich, sowie die Gemeinden Oberglatt, Opfikon, Kloten und Schlieren (gleiche Reihenfolge wie am 25.9. übrigens), gefolgt vom Kreis 1 der Stadt Zürich, Rümlang, Dietikon, Dällikon, Höri, Rorbas, Regensdorf und Oetwil a.S. liegen noch hinter Weiach.

Gemäss http://www.wahlen-abstimmungen.zh.ch sind die Zahlen für Weiach:

  • Atomausstiegsinitiative: 34.92% Ja
  • Umsetzung Kulturlandinitiative im PBG: 31.83% Ja
  • Eheschutz-Initiative: 24.70% Ja

Die ersten beiden Resultate sind keine Überraschung. Weiach liegt sowohl im kantonalen Mainstream als auch auf der Linie der Parolen der stärksten Partei (SVP).

Ganz anders sieht das bei der kantonalen Volksinitiative «Schutz der Ehe» aus. Sie sah eine Definition des Ehebegriffs in der Kantonsverfassung vor. Die Ehe sollte demnach eine «auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» sein.

Die SVP gab dafür die Ja-Parole aus (nicht nur die für solche Vorlagen übliche Verdächtige, die EDU). Viele SVP-Stammwähler hielten in Weiach der sonst alles dominierenden Sünneli-Partei in diesem Punkt nicht die Stange. Und zwar sehr deutlich.

Mittwoch, 23. November 2016

Nachdenken über die Nach-Kies-Zeit

Zurückzublicken - im Sinne von identitätsstiftender Geschichtsbetrachtung - ist den Weiacher Gemeindevätern nicht so wichtig. Das sei vor allem teuer und stosse auf zu wenig Interesse, hat der Gemeinderat kürzlich befunden.

Deshalb gibt es bis auf Weiteres keine Neuauflage der Ortsgeschichte (erstmals 1972, dann 1984, letztmals 2003 und seit 2011 vergriffen). Auch die vielen Neuzuzüger werden im besten Fall auf den Webauftritt der Ortsmuseumskommission aufmerksam und stossen so auf die aktuelle, als Ausgabe August 2016 online publizierte Monographie Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.

Nein, der Gemeinderat macht sich Gedanken zur Zukunft! Eine Zukunft, die in absehbarer Zeit in der Post-Kies-Ära mündet. Dann nämlich, wenn die 1962 operativ gewordene Weiacher Kies AG definitiv den Betrieb einstellt. Wenn die Einkünfte aus dem Kiesgeld für immer versiegen.

Was soll dann aus der Gemeinde werden? Eine Schlafsiedlung für die Agglomeration Zürich umgeben von Naturschutzgebieten und ein paar Bauern «pour la galérie»? Oder soll es auch wieder Industrieansiedlungen geben? Und wenn ja: welcher Art? Will man allenfalls sogar aktiv versuchen, den Oberflächenstandort für das Tiefen-Endlager auf das eigene Gemeindegebiet zu ziehen (vgl. WeiachBlog Nr. 656 vom 2. November 2008: Beyond Kieswerk – ein radioaktives Tiefenlager?)?

In der November-Ausgabe der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach (MGW) hat der Gemeinderat nun bekanntgegeben, dass man sich die kommunale Prospektivplanung eine ansehnliche Summe kosten lassen will:



Quelle
  • Mitteilungen für die Gemeinde Weiach, November 2016 - S. 5

Sonntag, 20. November 2016

An der Landstrasse ausgesetzter Säugling, November 1816

Das Jahr 1816 war das «Jahr ohne Sommer». Es war kalt, es regnete häufig und es ist kein Wunder, dass die wohlhabendere Gesellschaft es vorzog, im Haus zu bleiben und sich am Feuer mit Literatur zu beschäftigen. So entstand in der Villa von Lord Byron am Genfersee die Erzählung «Frankenstein» aus der Feder von Mary Shelley.

Für die unteren Schichten war dieser Sommer viel schwerer zu ertragen. Er stand am Beginn von Hunger und Elend. Der Ausbruch des Vulkans Tambora in Indonesien hatte so viel Asche in die Stratosphäre eingebracht, dass (zu) wenig Sonnenlicht auf die Erde fiel. So konnte kaum etwas vernünftig wachsen und sozusagen keine Ernte wollte gelingen. Einige Monate später folgte die grosse «Theuerung des Jahres 1817» (vgl. auch Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, 4. Auflage - S. 36-37).

Suche nach Eltern erfolglos

Heute vor 200 Jahren wurden die Weyacher mit einer der Folgen dieses katastrophalen Sommers konfrontiert. Die Dorfwache fand nämlich an der Hauptstrasse Richtung Kaiserstuhl im Gebiet Bedmen ein ausgesetztes, ca. 2 Monate altes Mädchen. Dies geht aus dem Protokoll des Kleinen Rates vom 21. Dezember 1816 hervor.

Man stelle sich vor: der Regierungsrat des Kantons Zürich beschäftigt sich mit einem KESB-Fall. Dass er auf der Traktandenliste der Regierung landete hatte vor allem mit der nicht gerade rosigen Finanzlage der Gemeinde Weyach zu tun, die natürlich hoffte, mit den zu erwartenden hohen Kosten nicht allein gelassen zu werden.

Das Protokoll gibt den Sachverhalt unter dem Titel «Aussetzung eines Kindes in der Gemeinde Weyach» umfassend wieder:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 18ten hujus [d.h. Dezember] an den Kleinen Rath: Es habe der Nachtwächter in Weyach den 20sten Novembris, Abends um 9. Uhr, bey einem der äußersten Häuser an der Landstraße auf Kaiserstuhl, ein lebendes Kind weiblichen Geschlechts, sechs bis 10. Wochen alt, in einem Korbe auf einem Kißen, und mit schlechten Lappen bedeckt, gefunden. Darauf habe der Gemeindammann des Ortes sogleich die angemeßenen Nachsuchungen gemacht, allein diese, so wie die von dem Oberamte ohne Verzug, und endlich von der hierüber berichteten L. Kantons-Polizey-Commißion selbst veranstalteten sorgfältigen Nachforschungen, seyen bisher ohne Erfolg geblieben, und daher sehe sich das Oberamt im Falle, hievon die Hohe Regierung in Kenntniß zu setzen, und Hochdieselbe um eine angemeßene Verfügung für Bestimmung eines Status und des künftigen Unterhaltes dieses Kindes zu ersuchen; wobey zugleich die eigene Noth und vielen Armen-Unterstützungen, mit welchen die Gemeinde Weyach zu kämpfen habe, zu schonender Berücksichtigung empfohlen werde.»

Was, wenn sich solche Fälle häufen?

«Nach Anhörung dieses Berichtes haben UHHerren und Obern erkennt, davon dem L. Obergerichte Kenntniß zu geben, und dieses Tribunal als die competente Behörde einzuladen, daß es das Angemeßene über die Aussetzung und den Status dieses Kindes aussprechen und wieder einberichten möchte. Diese Verfügung wird dem Oberamte Regensperg mitgetheilt.»

Der Regierungsrat schaltete also umgehend das Löbliche Obergericht ein, um die Frage zu klären, wie mit einem ausgesetzten Säugling zu verfahren sei. Eine Staatsaffäre. «UHHerren», abgekürzt für «Unsere Hohen Herren», hatten den schlechten Sommer natürlich noch genau vor Augen und befürchteten wohl, dass solche Fälle sich häufen könnten.

Hohe Fahndungsprämie

Das Obergericht entschied postwendend - schon nach einer Woche (!), sodass der Regierungsrat bereits an Silvester 1816 den Fall wieder traktandiert hatte:

«Es berichtet die Behörde des Lobl. Obergerichts mit Zuschrift d. d. 28sten hujus an den Kleinen Rath, sie habe in Bezug auf das am 20sten passati [des vergangenen Monats; also November] zu Weyach gefundene Kind, nachfolgendes ausgesprochen:

1.) Solle durch die öffentlichen Blätter eine Belohnung von 160. Frk[en]. auf Entdeckung des Aussetzers geboten werden.

2.) Seye das Kind von dem Pfarramte Weyach in die h. Taufe aufzunehmen, und in dortiges Taufbuch einzutragen; und:

3.) Solle bis zu verhoffentlicher Entdeckung der Eltern, dieses Findelkind von der Gemeinde Weyach verpflegt werden, dieselbe aber dießfalls der wohlverordneten Allmosenpflege zu einem Beytrage empfohlen seyn.

Diese gerichtliche Verfügung ist dem Protocoll einzuverleiben, dem Obergerichte zu bescheinen, und der L. Allmosenpflege, so wie dem Oberamte Regensperg durch Protocolls-Extracte mitzutheilen.
»

Die Gemeindeväter von Weyach dürften nach dieser Mitteilung etwas ruhiger geschlafen haben. Das Obergericht hatte ja einen Beitrag aus dem Sozialhilfe-Fonds des Kantons in Aussicht gestellt.

Bemerkenswert ist die hohe Belohnung, die auf die Aufklärung des Falles ausgesetzt wurde: 160 Franken von 1816 entsprechen nach der Plattform Swistoval.ch im Jahre 2009 gerechnet nach Konsumentenpreisindex (KPI): 1'749 CHF bzw. nach dem Historischen Lohnindex (HLI) sogar 18'701 CHF.

Zu schlechter Gesundheitszustand

Wenn - wie anzunehmen ist - die Mutter des Findelkindes eine durchziehende Landstreicherin war, dann hatte diese wohl selber kaum genug zum Überleben. Das Mädchen hatte einen denkbar schlechten Start ins Leben. Lange dauerte dieses nicht. Denn schon am 16. Januar 1817 wurde es schon wieder zum regierungsrätlichen Traktandum:

«Das L. Oberamt Regensperg berichtet sub dato 13ten hujus an die hohe Regierung, daß das am 20sten November a. p. zu Weyach ausgesetzt gefundene Kind, über deßen Versorgung das L. Obergericht sub dato 28sten December richterlich verfügt, nach mehrtägiger Krankheit, am 11ten hujus verstorben seye.

Von dieser Anzeige wird der L. Kantons-Polizey-Commißion, mit Rücksicht auf die in Bezug auf diesen Gegenstand erhaltenen, nunmehr zum Theil keine weitere Execution bedürfenden Aufträge, Kenntniß gegeben, und dem L. Obergerichte (lt. Mißiven) Mittheilung gemacht.
»

Das Obergericht verdankte die Mitteilung umgehend, was am 23. Januar zu einem letzten regierungsrätlichen Protokolleintrag in dieser Angelegenheit führte:

«Ein Schreiben d. d. 21sten hujus, mit welchem das L. Obergericht dem Kleinen Rathe die Anzeige von dem erfolgten Tode des unlängst in Weyach ausgesetzt gefundenen Kindes verdankt, wird verlesen, und als keiner weitern Verfügung bedürfend ad acta gelegt.»

Gibt es weitere Unterlagen zu diesem Fall?

Die vom Obergericht erteilten Aufträge hatten sich mit dem Tod des Mädchens bis auf die Ausschreibung einer Belohnung von 160 Franken erledigt. Dieser Auftrag 1 zur Publikation in den «öffentlichen Blättern» scheint aber nicht mehr umgesetzt worden zu sein. Zumindest erhält man im online zugänglichen Archiv der NZZ mit dem Suchbegriff «Weyach» für die Jahre 1816-1818 keinen Treffer.

Ob der Weiacher Pfarrer Johann Heinrich Burkhard seinen Auftrag, das Kind zu taufen und ins Taufbuch einzutragen, ausgeführt hat, kann allenfalls eine Durchsicht des Kirchgemeindearchivs oder Pfarrarchivs ergeben. Und möglicherweise sind im Archiv der Politischen Gemeinde noch Armengut-Akten oder Gemeinderatsprotokolle von 1816/17 zu diesem Fall erhalten geblieben.

Bezüglich der beim Staatsarchiv des Kantons Zürich stehenden Bände ist leider festzustellen, dass für die fraglichen Jahre kein Taufbuch vorhanden ist. Wohl aber ein Totenregister: StAZH E III 136.3 müsste einen Eintrag zum 11. Januar 1817 enthalten. Es wäre schön, noch zu erfahren, ob man dem Findelkind wenigstens einen Namen gegeben hat.

Quellen

[Veröffentlicht am 31. Dezember 2017 um 22:45 MEZ]