Dienstag, 31. Januar 2017

Neue Strassennamen führen zu Adressänderungen

Wenn eine Gemeinde wächst, dann braucht sie neue Strassennamen - und sei es, dass man bislang namenlosen Verbindungsweglein nun einen offiziellen, per Beschilderung (oder gar nur auf dem Plan wie beim Seerenweg) öffentlich gemachten Namen verpasst. In Weiach war und ist das nicht anders.

Im Prinzip ist die Vorgehensweise ja einfach. Strasse benennen, fertig. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Und betroffen sind teils langjährig Ansässige. Zwei typische Fälle, wie sie auf Gemeindegebiet mehrfach auftreten, wollen wir hier näher betrachten.

Der Fall «Dorfweg»

Im Strassenverzeichnis der Gemeinde Weiach wird seit dem 2. Juni 2009 (mittlerweile also seit mehr als 7 Jahren) eine Strasse mit dem Namen «Dorfweg» geführt. Dieser reine Fussweg bildet die Parzelle 159 und verläuft zwischen der Stadlerstrasse und der Büelstrasse. Halt eben mitten durch's Dorf - so kann man sich die Entstehung dieses Allerweltsnamens erklären. Oder dadurch, dass man vom Büel aus über diesen Weg ins Dorf gelangt? Wie auch immer, der Weg heisst jetzt halt so.



Nun sind die Häuser zwischen diesen Strassenzügen ziemlich ineinander verschachtelt (wie man auf dem obigen Ausschnitt aus dem Plan der Amtlichen Vermessung sieht) und die Grundstücksgrundrisse sind es daher natürlich auch:

Gebäude Nr. 234 - Erstellung 1845 - Parzelle 156; Adresse: Stadlerstrasse 1
Gebäude Nr. 224 - Erstellung 1829 - Parzelle 157; Adresse: Büelstrasse 6
Gebäude Nr. 373 - Erstellung 1878 - Parzelle 158; Adresse Stadlerstrasse 3

Das Haus Meierhofer-Järventaus (Stadlerstrasse 3) mit seiner aufs Trottoir vorspringenden Treppe trägt also nicht etwa die Bezeichnung Stadlerstrasse 1. Nein, diese Adresse gehört dem Haus Nr. 234. Und dies, obwohl sich nur der Garageneingang auf der Seite Stadlerstrasse befindet. Der eigentliche Hauseingang (roter Ring) liegt am Dorfweg, weswegen die Adresse Dorfweg 1 lauten müsste.

[Anmerkung: Diese Änderung ist mittlerweile vollzogen.]

Der Fall «Rebweg»

Ein weiteres - auf die gleiche Art und Weise entstandenes - Adressierungsproblem stellt der Fall Oberdorfstrasse 13 dar. Hier ist es die Parzelle 296, die den «Rebweg» bildet. So benannt, weil man von der Oberdorfstrasse aus ins ehemalige Rebberggebiet an der Fasnachtflue gelangt. Der Rebweg zweigt zwischen den Häusern Oberdorfstr. 11 und 15 ab und mündet zwischen den Gebäuden Trottenstrasse 11 und 13.

Man ahnt, dass damit hier ein Problem analog dem beim Dorfweg kreiert wurde. Nach den Richtlinien des Kantons und des Bundes müsste nun die Oberdorfstrasse 13 eigentlich zum Rebweg 1 umfirmiert werden (ungerade Zahl, da links vom Verlauf von der Ortsmitte aus).

[Anmerkung: Diese Änderung ist nach wie vor nicht vollzogen. Obwohl es hier sogar ein Gebäude «Rebweg 2» gibt (Nr. 279 auf Parzelle 298).]

















[Veröffentlicht am 18. September 2018 um 23:05 MESZ]

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