Dienstag, 20. Mai 2025

Mit gleichen Ellen wird erst seit 150 Jahren gemessen

Allgemeine akzeptierte Lösungen für Probleme des täglichen Lebens können nicht übers Knie gebrochen und schon gar nicht per Dekret und von heute auf morgen eingeführt werden. 

Gut, das ginge vielleicht im autoritätsgewohnten Deutschland. Aber nicht in der Schweiz, wo jedes Gemeinwesen über Jahrhunderte seine Eigenständigkeit geachtet und verteidigt hat. Selbst Napoléon Bonaparte, als gebürtiger Korse selber einem wilden Bergvolk entstammend, musste diese Beharrlichkeit schliesslich in Verfassungstexte giessen, um in Helvetien endlich wieder Ruhe einkehren zu lassen. 

Erster Anlauf in der Helvetik gescheitert

Eigentlich hätte es bereits 1801 so weit sein können. In diesem Jahr versuchte die Regierung der einen und unteilbaren Helvetischen Republik, nach französischem Vorbild ein «allgemein gleichförmiges System von Massen und Gewichten in Helvetien» einzuführen. 

Vorgeschlagen hatte dieses System Johann Georg Tralles (1763-1822), Professor für Mathematik und Physik an der Hohen Schule in Bern. 1798/99 war Tralles Delegierter der Helvetischen Republik im internationalen Komitee zur Festlegung des neuen Mass- und Gewichtssystems in Paris.

In den wenigen Jahren der Helvetischen Republik (1798-1803) jagten sich jedoch Putsche und Putschversuche im Wechsel mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen, sodass die Regierenden mit den meisten ihren Reformversuchen nicht durchdrangen. Mit der Mediationsverfassung von 1803 kehrte dann wieder jeder Kanton zu seiner eigenen Mass- und Gewichtsvielfalt zurück.

Das Kantonskonkordat von 1835, ein typisch schweizerischer Kompromiss

Die Diskussion war damit aber unwiderruflich lanciert und Vereinheitlichungsbetrebungen im Bereich der Masseinheiten waren im 19. Jahrhundert oben auf den Traktandenlisten. Und das bereits in der noch als Staatenbund organisierten Schweiz. So stritt man sich über die Frage, ob das metrische, d.h. französische System übernommen werden sollte. Konservative Kreise wollten die althergebrachten Masseinheiten nicht aufgeben und plädierten für deren zumindest teilweise Beibehaltung.

Das Resultat war dann 1835 ein guteidgenössischer Kompromiss: Die landesüblichen Bezeichnungen sollten beibehalten, die Masseinheiten aber in einem einfachen Verhältnis zum metrischen System stehen: «Die Basis der Masseinheiten ist der schweizerische Fuss, welcher genau drei Zehntheilen des französischen Meters entspricht.» 

Dieser Schweizer Fuss (0.30 m) wurde in 10 Zoll, der Zoll (0.03 m od. 3 cm) wiederum in 10 Linien und die Linie (0.003 m od. 0.3 cm) in zehn Striche unterteilt. Ein Strich entsprach also 0.3 Millimeter. 

Zwölf Kantone schlossen sich diesem «Konkordat über eine gemeinsame schweizerische Maß- und Gewichtsordnung» an und setzten es bis 1839 um. Danach bewährte sich dieses System fast vier Jahrzehnte. Zumindest in Teilen des Landes. 

Zweiter Anlauf im Bundestaat stösst nicht überall auf Gegenliebe

Mit Gründung des Bundesstaats übernahmen die Bundesbehörden das System des Kantonskonkordats für die ganze Schweiz. Das war in Art. 37 der Bundesverfassung von 1848 vorgesehen: «Der Bund wird auf die Grundlagen des bestehenden eidgenössischen Konkordates für die ganze Eidgenossenschaft gleiches Mass und Gewicht einführen.» (aus: Verfassungen der Schweiz; BV 1848)

Wie so oft in unserem Bundesstaat blieb dieses Vorhaben vorerst zumindest in Teilen noch Wunschdenken, wie Guido Balmer im Blog des Nationalmuseums schreibt, nämlich «weil die Westschweiz, die Südschweiz und der Kanton Uri auf ihren Systemen beharrten. Das Nebeneinander verschiedener Systeme dauerte also fort.»

Erst nach der Unterzeichnung des internationalen Metervertrags am heutigen Datum vor 150 Jahren, dem 20. Mai 1875, wurde das metrische System auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft für  allgemeingültig erklärt.

Quellen und Literatur

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