Sonntag, 24. Januar 2010

Das Haus zum Vorder Berg

Für die Ausgabe Januar 2009 der Mitteilungen für die Gemeinde Weiach hat der Künstler Hans Rutschmann das folgende, im Winter 1999 entstandene Aquarell ausgewählt:

Beim Zeichnen sass Rutschmann im Garten des 1997 neu erstellten Hauses Oberdorfstrasse 45, dessen Zaun man im Vordergrund sieht. Linkerhand ist noch die Umhagung des Hauses Oberdorfstrasse 47 zu erkennen, das an der Stadlerstrasse liegt. In der Mitte des Vordergrundes liegt die neue Einmündung der Oberdorfstrasse in die Stadlerstrasse. Rechts im Mittelgrund die Bäume um den oberen Müliweiher.

Als es noch zwei «Höhberg» gab

Das eigentliche Sujet nennt man heute das Haus zum «Vorder Berg». Wie man auf der Wildkarte - der ersten modernen Landkarte des Kantons Zürich - sieht, war der an der alten Strasse nach Zürich gelegene heutige «Vorder Berg» noch Mitte des 19. Jahrhunderts zusammen mit dem «Hinder Berg» als «Höhberg» bekannt.

Dies war auch noch 1926 so, wie man einem Eintrag im Lagerbuch der Gebäudeversicherung entnehmen kann, in dem es um den heutigen «Vorder Berg» ging. Die Ortsbezeichnung des Hauses damals: «Im Höhberg».

Der heutige «Höbrig» hiess übrigens bereits vor über 150 Jahren ebenfalls «Höhberg», wurde aber auf der Wildkarte zwecks Abgrenzung als «Höhberg b. Stocki» bezeichnet. Es darf daher angenommen werden, dass der heutige Höbrig die jüngere Bezeichnung ist.

1834 in die Assekuranz aufgenommen

Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) führte den «Vorder Berg» unter den Assekuranz-Nummern 117 (bis 1895), 3 (1895-1955) und 40 (1955 bis heute).

Erbaut wurde das Haus nach den Akten der GVZ im Jahre 1834. Und 1926 war es «zu 80% rückversichert». Der Grund dafür liegt in der höheren Gefahr eines Totalverlustes, bedingt durch die Lage oberhalb des damaligen Reservoirsystems der 1877 in Betrieb genommenen Haus- und Löschwasserversorgung.

Noch ohne Polizeinummer

Das Wohnhaus mit Scheune verfügt bis heute über keine Polizeinummer, was in unserer Gemeinde mittlerweile zur Seltenheit geworden ist. Bislang war das noch erlaubt, aber wohl nicht mehr lange (vgl. WeiachBlog, 17. August 2008).

Bis heute lebt man in diesen Häusern gut ohne das in einer verstädterten Einheitsschweiz obrigkeitlich verordnete Strasse/Hausnummer-Diktat. Gemäss dem Siedlungsverzeichnis 2000 des Kantons Zürich wird dieses Haus (und nur dieses Haus) als «Vorder Berg» bezeichnet und umfasst 1 Wohnung mit 4 Personen (Stand Volkszählung 2000).

Quellen

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