Freitag, 11. September 2015

Der Callcenter-Pest den Riegel schieben

043 508 10 06, 043 508 11 19, 043 508 14 52, 043 508 23 68. Vier Telefonnummern, von denen aus ich in den letzten Tagen angerufen wurde. Ein Blick ins Telefonverzeichnis zeigt: das sind samt und sonders anonyme «Call Center».

Wie man einem Beitrag von SRF online vom 28. April 2015 entnehmen kann, stehen die wohl mehrheitlich irgendwo im Ausland:

«Die Callcenter rufen von Schweizer Festnetznummern aus an: Aber nur zum Schein. Die Nummern stehen nicht im Telefonbuch, sie sind Firmen zugeteilt, die ganze Nummernblöcke an Dritte weiter vermieten - auch ins Ausland. Spoofing nennt sich das zweifelhafte Verhalten dieser Callcenter. Die grossen Schweizer Callcenter würden nicht hinter den Anrufen stecken, sagt Dieter Fischer, Präsident des Verbands Callnet, in dem die grössten Schweizer Callcenter vertreten sind.»

Kommt noch dazu: Oft werden die Anrufe von Computern getätigt, die (ob wahllos oder systematisch sei dahingestellt) Mobiltelefon-Nummern aufrufen um zu testen ob sie aktiv sind oder nicht.

Solche Nummern sind oft nicht in öffentlichen Telefonverzeichnissen aufgeführt. Sie können also auch keinen Stern-Eintrag aufweisen, der signalisiert, dass die Person im Besitz des betreffenden Anschlusses keine Werbeanrufe wünscht. Diese wären gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG unlauterer Wettbewerb: Unlauter handelt, wer «den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchte.»

Wieso stehen diese Firmen nicht mit Namen hin?

Eine Suche nach dem Begriff «Call Center» auf tel.search.ch ergibt zur Zeit 199 Einträge. Einige gehören eindeutig zu (teils namhaften) Firmen andere sind völlig anonym.

Gerade letzteres sollte gesetzlich verboten werden. Jedes Call Center ist eine geschäftlich tätige Entität, die gefälligst zu ihrem Tun zu stehen hat. Mit vollem Namen und Adresse. Alles andere ist meines Erachtens unlauterer Wettbewerb und sollte bestraft werden.

Das Gesetz ist da ganz deutlich (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. s Ziff. 1 UWG):

«Unlauter handelt insbesondere, wer: [...] Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt: [...] klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.»

Leider können sich aber Call Center auf eine Ausnahmebestimmung in Art. 3 Abs. 2 UWG berufen:

«Absatz 1 Buchstabe s findet keine Anwendung auf die Sprachtelefonie und auf Verträge, die ausschliesslich durch den Austausch von elektronischer Post oder durch vergleichbare individuelle Kommunikation geschlossen werden.»

Hintertürchen schliessen!

Das SECO als zuständiger Regulator in dieser Sache muss sich die Frage stellen: weshalb hat man diese Hintertüre offengelassen?

Eine geeignete Gegenmassnahme gäbe es: die gemäss tel.search.ch 301 Nummern des 10'000er-Blocks 043 508 xx xx samt und sonders sperren. Die sind nämlich zu über 90% anonymen Call Centern zugeordnet.

Sollte sich die Qatar Airways (Zweigniederlassung Zürich: 043 508 05 78) daran stören, müsste sie halt ihre Nummer wechseln.

Nachtrag vom 14.9.2015

Auf der BAKOM-Seite https://www.eofcom.admin.ch/eofcom/public/listEofcom_e164Allocated.do kann man die E.164-Nummernblöcke abfragen und so herausfinden wer sie gemietet hat. Im Fall des 10'000er-Blocks 043508xxxx ist dies die Voxbone SA, Avenue Louise 489, 1050 Bruxelles, Belgien!

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