Donnerstag, 11. Juni 2026

Plakätchen-Aktion für Nachhaltigkeitsinitiative quer durch's Dorf

Ein Weiacher aus der jungen Generation hat in den letzten Tagen private Initiative entwickelt. Wie man hört, habe der Lokalpatriot werbetechnisch mobilgemacht. Und offenbar nicht weniger als vierzig Botschaften im Stil der abgebildeten quer durch's Dorf im Kleinformat plakatiert.

Der junge Mann hat sich nicht nur das Weycher Wappen tätowieren lassen (vgl. WeiachBlog Nr. 2028), sondern ruft jetzt aktiv zum Urnengang am nächsten Sonntag auf:

Sowohl das Tool zur Erstellung wie auch das ikonographische Motiv linkerhand stammen aus dem Land der unbegrenzten KI-Möglichkeiten, den Vereinigten Staaten von Amerika. Dem Land der Redefreiheit und des privaten Waffentragens.

War Wilhelm Tell Linkshänder?

Auch Bild und Botschaft sind eindeutig vom «Land of the free» inspiriert. Der artifiziell aus Bits und Bytes erzeugte Wilhelm Tell tritt dem Betrachter in der Pose des Uncle Sam entgegen, des personifizierten Staates, wie er 1917 auf Plakaten zum Dienst für das amerikanische Vaterland aufrief. Unterschiede gibt's natürlich auch: Tell scheint Linkshänder gewesen zu sein. 

Grenzen des Wachstums sind der Grund für unser Gemeindebürgerrecht

Einem Zürcher – und zumal einem Weiacher heutiger Tage – muss man eigentlich keine Vorträge darüber halten, welche Folgen überbordendes Wachstum haben kann. Die meisten erleben es tagtäglich in ihrem eigenen Umfeld. Ob in der Schule, auf der Strasse oder am Arbeitsplatz – sofern man denn noch einen hat.

Erinnert sei nur daran, wie auch die Wurzeln unseres Gemeindebürgerrechts in der Erkenntnis liegen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen und die daraus erwirtschafteten Ressourcen der Gemeinde eben nicht unendlich belastet werden können.

In Weiach war das unter anderem der sog. Bürgernutzen aus dem Gemeindewald, der einen Zuzug höchst attraktiv machte. Im 16. Jahrhundert wurde der Wald in der Folge derart heftig übernutzt, dass «schier nüt dann Gstrüpp» vorhanden sei, wie eine Delegation von Ratsherren aus Zürich 1566 entsetzt feststellte. Also nur noch Brennholz, aber kein Bauholz mehr. 

Die für unser Dorf zuständigen Obrigkeiten haben sich daher 1567 auf die sog. Holzordnung geeinigt, die die Nutzung massiv deckelte. Auch danach gab es unter den Einwohnern und mit Nachbargemeinden immer wieder heftigen Streit um die Nutzung von Allmendland und Wald. 1596 wurde daher die erste Gemeindeordnung dekretiert und die Holzordnung ihr integraler Bestandteil. Und 1598 erhielt die Gemeinde Weiach auf eigenes Verlangen überdies einen neuen Einzugsbrief, also das Recht auf eine höhere Lenkungsabgabe.

Neuzuzüger-Gebühren massiv erhöht

Statt 10 Gulden wie bisher mussten Zuzüger aus Nachbargemeinden im Neuamt nun fortan 15 Gulden in die Gemeindekasse einzahlen. Andere Zürcher 20 Gulden. Wer von ausserhalb des Zürcher Herrschaftsgebiets kam, aber doch Eidgenosse war, hatte das Vierfache eines Neuämtlers hinzublättern: 30 Gulden der Gemeinde und 30 Gulden dem Neuamtsobervogt als Vertreter des Zürcher Staates. Für eigentliche Ausländer war der Tarif nach oben offen und lag im Ermessen der Gemeinde (für die Details, vgl. WeiachBlog Nr. 1453).

Das heisst: Sofern er denn überhaupt aufgenommen wurde. Denn da gab es in diesem Einzugsbrief den Artikel 5, mit folgendem Wortlaut für Angehörige anderer Kantone und Ausländer:

«Wellich personen ouch sy, die usserthalb unnseren herrligkeiten (es syge jnn ald ußerthalb einer Eydtgnoschafft) erboren, vorgemelter wyß annemmen wurden, söllent sy [also die Weiacher] denselben zuo jnen zezüchen nit bewilligen, sy [die Auswärtigen] erzeigind und leggind dann vor allen dingen dar jre manrecht und abscheid, ouch brief und sigel deß jnhalts, das sy fromm, redlich, ehrlich lüth, [...] deßglychen dz an dem ort, dadannen einer bürtig [Heimatort], der bruch und dz recht sye, wenn er mitt tod abgienge, kinder und aber nit guot verließe, das dieselben daruß erzogen und erhalten werden möchten, dz syne gfründten die kind zuo jren handen zenëmmen und ohne anderer lüthen beschwerd zuo erzüchen pflichtig syen.»

Wer also nicht mit Brief und Siegel seiner Heimat nachweisen konnte, dass er ehrlich und redlich sei, und nach seinem Ableben für den Unterhalt seiner Nachkommen umfassend gesorgt sei, der hatte schon einmal keine Chance in den Kreis der Weiacher aufgenommen zu werden. 

Abstimmungsunterlagen rechtzeitig in den Gemeindebriefkasten!

Ob Sie nun finden, dass die Massnahmen unserer Vorfahren von 1598 übertrieben oder völlig gerechtfertigt gewesen seien, Sie sehen: Der Titel «Nachhaltigkeitsinitiative» ist nicht aus der Luft gegriffen. 

Wer seine Briefunterlagen noch nicht postalisch abgeschickt hat, der werfe seine Stimmzettel im amtlichen Couvert in den Gemeindebriefkasten. Oder noch besser: Der gehe am Sonntag ganz traditionell an die Urne!

Literatur

  • Weibel, Th.: Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil. Rechte der Landschaft. Erster Band. Das Neuamt. Aarau 1996 – Nr. 186. Einzugsbrief, Artikel 5, S. 416.
  • Notariat Niederglatt – letztes Relikt des Neuamts. WeiachBlog Nr. 34, 6. Dezember 2005. 
  • Brandenberger, U.: Gestaffelte Tarife für die Neuzuzüger-Abgabe. WeiachBlog Nr. 1453, 27. Dezember 2019.
  • Brandenberger, U.: Weycher Wappen auf der Haut. Eine Frage der Blasonierung. WeiachBlog Nr. 2028, 16. Januar 2024.

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