Montag, 12. April 2010

Im EU-Amtsblatt erfasst

Ja, auch Weiach ist der EU-Gesetzesmaschinerie nicht entkommen. Die Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, in denen es ja auch um wirtschaftliche Interessen geht, hinterlassen ihre Spuren.

«Weiacher Kies» als Markenname hat schon vor Jahrzehnten in mehrere, zwischen 1967 und 1979 abgeschlossene Staatsverträge über den «Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen» Eingang gefunden, so in jene zwischen der Schweiz und: Deutschland (1967), der Tschechoslowakei (1973; gilt heute für Tschechien und die Slowakei), Spanien (1974), Frankreich (1974), Portugal (1977) und Ungarn (1979). Für die Details vgl. Weiach - Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. Online-Ausgabe Dezember 2009, Fussnote 171 auf S. 79).

Bitte tief Luft holen

Nun hat es auch der Weiacher Wein geschafft. Kein Witz! Das kann man auf http://searcheuropa.eu/ leicht nachprüfen, indem man den Ortsnamen eintippt.

Dann stösst man auf die Ausgabe L 136/2 DE des Amtsblatts der Europäischen Union, datiert auf den 30. Mai 2009. Dort ist folgender Text abgedruckt (zum Lesen tief Luft holen): «Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen».

Da gab es also schon einmal ein Abkommen - abgeschlossen am 21. Juni 1999. Dessen Titel ist sogar noch langatmiger: «Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen - Schlussakte - Gemeinsame Erklärungen - Mitteilung über das Inkrafttreten der sieben Abkommen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen Freizügigkeit, Luftverkehr, Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, öffentliches Beschaffungswesen, wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen».

Den Text findet man im Amtsblatt Nr. L 114 vom 30/04/2002 S. 0132 - 0368

Übersetzungen am Laufmeter

Mittlerweile ist die EU gewachsen und das obige Dokument mit dem Ortsnamen Weiach wurde schon in 21 Sprachen übersetzt.

Kommt noch dazu, dass gemäss Artikel 3 des Abkommens von 2009 gilt: «Die Fassungen des Abkommens einschließlich aller Anhänge, Protokolle und der Schlussakte in bulgarischer, tschechischer, estnischer, ungarischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer und slowenischer Sprache sind gleichermaßen verbindlich.» Fragt sich bloss: warum sind nicht alle einundzwanzig Sprachen aufgeführt?

Wo man Weiach findet

Im neusten Zusatzabkommen wird in «ANHANG IV ANHANG 7 ANLAGE 2 B» auf «Geschützte Namen gemäß Artikel 6» verwiesen. Weiach ist unter dem Titel «Züricher Unterland» beim Abschnitt «B. Geschützte Namen von Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz» zu finden.

Da hat sich offensichtlich ein teutonischer Beamter verewigt, denn korrekterweise müsste es nun wirklich «Zürcher Unterland» heissen, wenn man denn schon explizit geographische Namen aufführt.

Aber eben: der teutonische Kulturimperialismus erweist sich als stärker. Selbst in den Übersetzungen, so in englischer Sprache, bleibt diese falsche Bezeichnung drin.

[Veröffentlicht am 16. April 2010]

Keine Kommentare: