Dienstag, 13. April 2010

Wie Pfarrer Hartmann Escher nach Glattfelden kam

«Mittwochs den 7. Christm.» wurde seitens des Kleinen Rats (heute wäre das der Regierungsrat des Kantons Zürich) über die Besetzung von Pfarrstellen beraten und entschieden:

«Auf Absterben Jkr. Pfarrer Meisen sel. von Glattfelden, haben Unsere Gn HHerren Jhro Eminenz Herrn Cardinal von Mörspurg zu Dreyern vorgeschlagen: 

- Herr Exspectant Rudolf Däniker, 
- Junker Pfarrer Escher, von Weyach, und 
- Herr Pfarrer Wirz, zu Frauenfeld. 

 Aus welchen Herr Cardinal Junker Pfarrer Escher ausgewehlt, welchen Hochgedachte Gn. Herren einhellig bestätiget haben.» 

Abgedruckt war diese offizielle Mitteilung «den 15. Christmonat, 1768» in Nummer 50 (No. L.) der sogenannten «Donnstags-Nachrichten», einer «Mit Hoher Verwilligung» der Gnädigen Herren von Zürich herausgegebenen Zeitung. 

Pfarrwahl-Recht beim Bischof von Konstanz 

Der oben genannte Kardinal, Franz Konrad von Rodt, war seit 1750 Fürstbischof von Konstanz mit Residenz in Meersburg am Bodensee. Dass der Kleine Rat den Pfarrer nicht einfach selber bestimmen konnte – wie er es in Weiach und Dutzenden von anderen Kirchgemeinden tat – hängt mit der besonderen Geschichte der Pfarrei Glattfelden zusammen. 

Sie entstand nämlich etwa ein Jahrhundert vor der Reformation, wie man Arnold Nüschelers Buch «Die Gotteshäuser der Schweiz: Historisch-antiquarische Forschungen» entnehmen kann: 

Die Kollatur von Glattfelden gehörte dem Fürstbischof von Konstanz, seit Bischof Otto am 30. Oktober 1421 beschlossen hatte, «dass von nun an auf ewige Zeiten in der Kirchgemeinde Glattfelden ein beständiger, daselbst in eigner Person wohnhafter Vikar gehalten werde, dessen Wahl er sich und seinen Nachfolgern vorbehält und dessen Einkommen er bestimmt» (Nüscheler, Band 2, S. 14f). 

Unter einer Kollatur verstand man das Recht, einen Pfarrer einzusetzen sowie seine Besoldung zu bestimmen. Nach der Zürcher Reformation war es daher noch bis 1804 so, dass ein in Meersburg am Bodensee residierender katholischer Reichsfürst den protestantischen Pfarrer von Glattfelden einzusetzen hatte.

Recht der Hohen Gerichtsbarkeit auf den Dreyer-Vorschlag

Die Zürcher Regierenden durften lediglich einen Dreier-Vorschlag machen, was der Rat auch in diesem Fall tat - so konnte er die Auswahl wenigstens auf die den Zürchern Genehmen einschränken. 

Warum sich der Bischof ausgerechnet für Escher entschieden hat? Man kann es sich denken: Mit den fürstbischöflich-konstanzischen Amtsträgern hatte Hartmann Escher sicher kein schlechtes Verhältnis - sie kannten ihn von seiner Zeit in Weiach seit 1754 und waren aufgrund seines Leistungsausweises wohl voll davon überzeugt, dass er sich für die gut bezahlte Pfarrstelle von Glattfelden eignen und ihrer würdig sein würde.

Frühere Artikel zu Pfarrer Escher
[Veröffentlicht am 16. April 2010]

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