Montag, 6. Juni 2016

Anmerkungen ins Exemplar der Nationalbibliothek geschrieben

Bekanntlich ist die erste von Walter Zollinger verfasste, in Druck gegebene und zwischen Buchdeckel gebundene Monografie zur Ortsgeschichte «Weiach. 1271-1971. Aus der Vergangenheit des Dorfes Weiach» in verschiedenen Bibliotheken verfügbar. Exemplare sind im Besitz der Zentralbibliothek Zürich, des Staatsarchivs des Kantons Zürich und des Stadtarchivs Zürich - um einmal nur die NEBIS-Bibliotheken aufzuführen.

1972 als Geschenk an die Landesbibliothek

Zollingers Büchlein hat es auch in die Bestände der früher «Landesbibliothek» genannten Schweizerischen Nationalbibliothek in Bern geschafft. Das dortige Exemplar der Erstausgabe trägt die Signatur: N 125761. Bisher sah ich keine Notwendigkeit, mir gerade dieses Exemplar anzusehen. Vor ein paar Tagen habe ich es nun getan - und wurde überrascht.

Im NB-Exemplar, das gemäss dem bibliothekarischen Handvermerk «72 G 2375» auf der Titelseite im Jahre 1972 als Geschenk an die Landesbibliothek gelangte, hat noch jemand anderes als die dazu autorisierte Person seine Handschrift hinterlassen (hier auf S. 17):



Hineinschreiben ist verboten...

Um es an dieser Stelle einmal ganz deutlich zu sagen: DAS GEHT GAR NICHT. Man darf in ein Bibliotheksbuch nicht hineinkritzeln!!! Dies wird einem auf der Rückseite jedes Ausleihscheins gleich als erster Punkt in Erinnerung gerufen:



...in Einzelfällen aber hilfreich

Trotzdem bin ich in diesem Fall geneigt, dem unbekannten Annotator nicht gram zu sein. Den von ihm (oder ihr) handschriftlich korrigierten Fehler (vgl. oberes Bild) bezüglich der Übersetzung des Eintrags von 1271 zu Wiach habe ich nämlich schon vor Jahren gefunden. Meine Textauffassung wird nun durch den Handeintrag von unbekannt bestätigt:

Was in mittelalterlichem Latein so tönt: «Iohannes dictus Brotpeko de Cheiserstůl I den. de bonis suis in Wiâch, que comparavit a Ia. dicto Gêbi.», sei folgendermassen ins Deutsche zu übertragen: «Johannes, genannt Brotbeck von Cheiserstuol, [zahlt] 1 Denar für seine Güter in Wiach, die er von Iacobus genannt Gebi erworben hat.» (vgl. die Zitate in: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 3. Auflage, Weiach 2003 – S. 14).

Der Teiltext stammt nicht aus der Kaufurkunde!

Wenn im Zollinger'schen Werk 1972 von einem «Teiltext» die Rede ist, dann wird damit elegant die Tatsache bemäntelt, dass es sich bei der ältesten erhaltenen Nennung des Ortsnamens von Weiach um eine einzige, für sich stehende Zeile in einem Verzeichnis über Zinsverpflichtungen handelt. Dieses Verzeichnis der Fraumünsterabtei enthält Einträge für die Jahre von 1265 bis 1287.

Es dürfte zwar stimmen, dass die Transaktion, die zu diesem Eintrag führte (nämlich der Kauf von Gütern des Iacobus durch Johannes) letztlich auch mit einer Kaufurkunde besiegelt wurde. Und dass in diesem notariellen Instrument auch der Ortsname genannt wurde, ist höchst wahrscheinlich. Da dieser Kaufvertrag aber nicht mehr erhalten ist und allfällige weitere, ältere Urkunden mit Namensnennung von Wiach ebenfalls nicht, bleibt nur der dürre Eintrag in einem Rodel eines Zürcher Frauenklosters.

Für weitere Details vergleiche den Abschnitt «1271: Wer hat wem verkauft?» im WeiachBlog-Artikel Nr. 453 vom 11. Mai 2007: Ein alter NZZ-Artikel unter der Lupe.

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