Donnerstag, 2. Juni 2016

Abhülfe für ungebührliches Verhalten verlangt

Im WeiachBlog-Beitrag vom 11. Januar war bereits vom Kantonspolizisten Müller die Rede - er weigerte sich, dem Gemeinderat seine Informationsquellen preiszugeben.

Dieser Beamte (das waren die Polizisten damals tatsächlich noch) war vor 85 Jahren äusserst aktiv und beschäftigte den Gemeinderat Weiach in praktisch jeder Sitzung.

So beantragte er unter anderem, einen Verhaltensauffälligen in einer geeigneten Einrichtung zu «versorgen»:

«Lt Schreiben von Polizist Müller soll Baumgartner Oskar an Verfolgungswahn leiden und ersucht Müller das Waisenamt dafür zu sorgen, dass Baumgartner versorgt werde. Da die Eltern des Baumgartner noch leben wurde Präsident Griesser beauftragt mit seinen Eltern über eine evt Versorgung zu unterhandeln.» (10. Januar 1931, Traktandum 3, S. 153)

Damals waren die Fürsorgebehörden der Gemeinde noch allein zuständig für solche Fälle. Und in der Regel versuchten sie wirklich alles, um das Problem erst einmal in der Familie - und damit kostengünstiger als durch Versorgung - in Richtung einer Lösung zu bringen.

Auch eine wenige Tage darauf erfolgte, zweite Demarche in gleicher Angelegenheit, diesmal von einem anderen Amtsträger, hat den Gemeinderat nicht von dieser Grundhaltung abgebracht:

«Von Albert Griesser, Organist wurde ein Beschwerdeschreiben eingereicht über das ungebührliche Verhalten des Baumgartner Oskar, in welchem er baldige Abhülfe verlangt. Wurde beschlossen den Vater des Oskar Baumgartner zu veranlassen, dass unbedingt dafür Abhülfe geschaffen werde.» (31. Januar 1931, Traktandum 9, S. 157-158)

Auch hier verliert das Protokoll kein Wort darüber was vorgefallen war (dafür hatte man ja den Beschwerdebrief). Aus dem Kontext darf aber angenommen werden, dass Baumgartner das Orgelspiel in der Kirche gestört hatte.

Nach diesem Datum habe ich in diesem Band des Gemeinderatsprotokoll keine Spuren des Falles mehr gefunden. Was aber nicht heisst, dass die für die Fürsorge Zuständigen sich nicht doch noch zu weitergehenden Massnahmen veranlasst sahen - oder durch die Familie des Aufgefallenen gar dazu gedrängt wurden.

Quelle
  • Protokoll des Gemeinderates 1928-1934, S. 153 u. 157-158. [Archiv der Politischen Gemeinde Weiach; Signatur: IV B 02.11]

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