Mittwoch, 8. Juni 2016

Am Tage der Märtyrer Gervasius und Protasius besiegelt

Vorgestern war auf WeiachBlog die Rede von einer der handschriftlichen Anmerkungen im Nationalbibliotheks-Exemplar von Walter Zollingers «Chronik» (wie das 1972 publizierte Büchlein von vielen Einheimischen genannt wird).

Gleich unter dem auf 1271 datierten Eintrag aus dem Zinsverzeichnis der Fraumünsterabtei folgt die zweitälteste Nennung des Ortsnamens:



Und auch hier sind von der gleichen unbekannten Hand Korrekturen vorgenommen worden. Das Datum «12. Juni 1279» ist auf «19. Juni» korrigiert und dazu eine Anmerkung «9a» eingefügt worden, die im Anmerkungsteil mit dem Vermerk «Band V, S. 81f» eingetragen ist. Gemeint ist das «Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich», das den Beleg für 1271 in Anmerkung 9 referenziert hat (nämlich UBZH, Band IV, S. 165).

Von Zollinger falsch datierter Text aus St. Blasianischer Urkunde

Am angegebenen Ort (UBZH V 81) ist das Datum dieser Abschrift eines vom Abt von St. Blasien besiegelten notariellen Instruments tatsächlich als «19. Juni» ausgewiesen.

Nun könnten sich auch die Bearbeiter des 1900/01 publizierten fünften Bandes geirrt haben. Da es sich bei dem im Urkundenbuch abgedruckten Text allerdings nicht nur um ein Regest (d.h. eine Zusammenfassung), sondern um den vollen Wortlaut handelt, muss sich das Erstellungsdatum den damaligen Gebräuchen entsprechend als Textbestandteil finden lassen.

Und so ist es auch. Der Kanzlist datierte die Urkunde wie folgt: «anno domini MCCLXXIX, festo Gervasii et Prothasii, indictione VII».

Damit ist der Fall klar. Gervasius und Prothasius sind zwei christliche Märtyrer, die um 300 n. Chr. in Mailand gestorben sein sollen. Ihr Gedenktag ist der 19. Juni. Auch in diesem Punkt erweist sich die Richtigstellung von Zollingers Angabe als korrekt. Nach wie vor im Dunkeln liegt der Grund für die Datierung «12. Juni», die durchaus aus den Vorarbeiten von Pfr. Wipf et al. stammen könnte (vgl.: Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes. 4. Auflage, Weiach Januar 2016 – S. 4).

Nun bleibt noch die Frage, was mit «indictione VII» gemeint ist. Indiktion ist ein Zählstil der auf die Antike zurückgeht und ursprünglich von der kaiserlichen Administration verwendet wurde. Bezeichnet wird damit eine Periode von 15 Jahren.

Korrektur der 4. Auflage erforderlich

Das fehlerhafte Datum wurde natürlich auch in die 3. und 4. Auflage (Titel: «Weiach. Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes.» übernommen. Ab der Ausgabe Juni 2016 der 4. Auflage ist das Datum auf «19. Juni 1279» korrigiert.

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