Donnerstag, 28. März 2019

«Mitteilungsblatt». Weit mehr als nur ein neuer Name

So richtig realisiert habe ich es erst mit der März-Nummer der «Mitteilungen». Da prangt – wie jeden Monat seit der Gründung im Juni 1982 – ein Titelbild von Hans Rutschmann. 

Doch zwei Elemente sind anders: Der Titel ist neu. Und das Logo auch. Ein Vergleich der Titelblätter der letzten vier Ausgaben zeigt, was geändert wurde:


Aus den «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurde ein «Mitteilungsblatt». Und statt dem stilisierten Gemeindewappen wird neu das seit dem Jahre 2000 in Gebrauch stehende Logo der Politischen Gemeinde verwendet (zum Logo vgl. Anhang 5 der Monographie Weiach – Aus der Geschichte eines Unterländer Dorfes, s. Quellen).

Epochale Veränderung: Primat der Elektronik

Es geht nicht nur um einen neuen Titel. Nein, in der Kommunikation der Politischen Gemeinde Weiach sind in den letzten Monaten epochale Veränderungen vorgenommen worden, hin zum Primat der elektronischen Publikation. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. Oktober 2018 ist seit dem 1. November 2018 die Internetseite www.weiach.ch das offizielle, amtliche Publikationsorgan (vgl. den nachstehenden Volltext):

Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach

«Mit der Totalrevision des kantonalen Gemeindegesetzes und der dazugehörenden Verordnung zum Gemeindegesetz haben sich auch die kantonalen Vorgaben für die amtlichen Publikationen auf den 01. Januar 2018 geändert.

Die Änderungen haben zur Folge, dass Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse im gesamten Wortlaut publiziert werden müssen (mit der alten Fassung genügte die Bezeichnung des Beschlusses und die Fristansetzung mit Hinweis, dass der Beschluss in der Gemeinderatskanzlei aufliegt). 

Als amtliches Publikationsorgan ist aktuell das Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach definiert. 

Die Amtliche Publikation im Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach ist aufgrund der nur einmal im Monat erscheinenden Ausgabe sehr träge und verzögert u.a. Fristenläufe von Rekursfristen, Anordnungsfristen etc. bis zum endgültigen Eintritt der Rechtskraft.

Ausserdem erscheint das Mitteilungsblatt als Amtliches Publikationsorgan nicht mehr zeitgemäss, als dass auch das neue Gemeindegesetz es den Gemeinden erlaubt, die Publikationen amtlich im Internet (Homepage der Gemeinde) zu veröffentlichen. Es müssen nur noch die Publikationen gemäss Planungs- und Baugesetz § 6 im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Der Gemeinderat Weiach hat an der Sitzung vom 16. Oktober 2018 entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Weiach wird per 01. November 2018 die Internetseite der Gemeinde bestimmt und die Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend ergänzt. Die Publikationen erfolgen, wenn vorhanden, jeweils am letzten Arbeitstag jeder Woche. Wo es das übergeordnete Gesetz vorsieht erfolgen die amtlichen Publikationen zusätzlich in den vorgegebenen Publikationsorganen.

Unter der Rubrik des Gemeinderates im Mitteilungsblatt wird wie bis anhin auf die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse aufmerksam gemacht.»  (MGW, November 2018 – S. 4-5)

So weit klar. Nur hinkt die Praxis dem gemeinderätlichen Willen gleich in mehrfacher Hinsicht hinterher, wie nachstehend erläutert wird.

Impressum veraltet

Die «Mitteilungen für die Gemeinde Weiach» wurden in deren Impressum bis Ende Oktober 2018 noch mit einem gewissen Recht als «Publikationsorgan der Gemeinde Weiach» bezeichnet, wobei man ganz korrekt eigentlich von der «politischen Gemeinde» hätte reden müssen.

Umso erstaunlicher ist es, dass auch nach der mit Namenswechsel verbundenen Designanpassung diese Bezeichnung weiterhin – und nun etwas irreführend – im Impressum steht. Natürlich findet man das Mitteilungsblatt seit März 2006 auch in elektronischer Version auf der Gemeindewebsite, bisher als blosse Informationskopie (vgl. WeiachBlog Nr. 121).

Seit 1. November 2018 ist die Printversion aber keine amtliche Publikation mehr, sondern eher ein informelles Format, ein Verlautbarungsorgan des Gemeinderates, das aber keine Rechtskraft mehr entfalten kann. Diese Funktion scheint seit dem 7. Dezember 2018 die neue Kategorie «Amtliche Publikationen» unter der Rubrik «Aktuelles» zu übernehmen.

Name nicht reglementskonform

Das seit dem 1. August 2016 in Kraft stehende «Reglement für das Mitteilungsblatt Weiach» legt im Zweckartikel den Namen neu fest: «Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach, seit 2016 genannt "S'Weycher"». Der eigentlich per sofort zu erwartende Namenswechsel wurde auf die nächste Design-Anpassung vertagt, wie die damals verantwortliche Redaktorin mitteilte (vgl. WeiachBlog Nr. 1326).

Reglementskonform hätte man jetzt einen Titel in der Form S'Weycher. Mitteilungsblatt der Politischen Gemeinde Weiach o.ä. erwartet. Ob man den erklärenden Zusatz auf der Titelseite oder erst im Impressum unterbringt ist zweitrangig. Stattdessen scheint der Haupttitel nun schlicht «Mitteilungsblatt» zu lauten.

Marke entsorgt. Kein neues Alleinstellungsmerkmal.

Wie nennt man die Publikation denn nun offiziell? «Mitteilungsblatt der Gemeinde Weiach»? «Gemeinde Weiach Mitteilungsblatt»? In diesem Punkt besteht Klärungsbedarf, denn Mitteilungsblätter jeglicher Couleur gibt es wie Sand am Meer. Und der Schriftzug «Gemeinde Weiach» im Logo wird nicht automatisch als Titelbestandteil gesehen.

Logo erweckt falschen Eindruck

Mit dem Logo wurde auch eine eher unglückliche Wahl getroffen, denn dieses Bildzeichen steht seit dem 1. Mai 2000 ausschliesslich für die politische Gemeinde. Die beiden anderen als Gemeinde bezeichneten Körperschaften, die Primarschulgemeinde und die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde führen je ein eigenes Logo (vgl. WeiachBlog Nr. 928 für das Logo der Schule Weiach).

Insofern ist die Wahl des Logos ein Missgriff und letztlich auch ein Etikettenschwindel. Denn das Mitteilungsblatt wird zwar von einer Angestellten der politischen Gemeinde redaktionell zusammengestellt, die inhaltliche Verantwortung aber liegt seit der Gründung bei sehr unterschiedlichen Entitäten, von den obgenannten Gemeinden über einheimische Vereine und Gruppierungen bis hin zu auswärtigen Stellen aller Art. Das wurde bis im Januar 2019 auch durch die mit den entsprechenden Logos versehenen Abschnitte im Blatt klar dokumentiert. Und mit dem für alle stehenden Wappen auf dem Titelblatt.

Die Wahl des Logos könnte hingegen - wenn man es so interpretieren will - als Ausdruck einer Dominanzstrategie verstanden werden. Als Versuch, den Schritt Richtung Einheitsgemeinde auch auf dem Titelblatt des publizistischen Weiacher Aushängeschilds vorwegzunehmen.

Fazit

Die Reform ist auf halbem Wege steckengeblieben und punkto Logo auf dem falschen Gleis. Die Kommunikationsstrategen der Politischen Gemeinde müssen in diesem operativen Bereich bei Name, Logo und Impressum nachbessern. Und zwar so, dass das Erzeugnis auch äusserlich wieder der Intention des Gründers Mauro Lenisa (1948-2018) entspricht: ein Publikationsmittel des Gemeinderates und der Behörden der Gemeinde Weiach zu bieten und gleichzeitig für die Mitteilungen der Dorfvereine offen zu sein (vgl. Titelbild MGW Juni 1982). Nicht mehr - aber auch nicht weniger. Damit der unverwechselbare Charakter des Weycher Mitteilungsblattes wieder klar heraussticht.

Quellen

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