Und weiter geht's mit den Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 14. Dezember:
Als letzter Punkt der Tagesordnung waren bei der Versammlung der politischen Gemeinde die Anfragen gemäss §51 Gemeindegesetz zu behandeln.
§ 51 des Gesetzes über das Gemeindewesen (kurz: Gemeindegesetz) sieht vor: «Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.» [Fassung gemäss G über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (OS 58, 289). In Kraft seit 1. Januar 2005 (OS 59, 194).]
Es wurden vier Fragen eingereicht, leider nicht fristgerecht. Da die neue Frist jedoch erst seit 1. Januar 2005 in Kraft ist, behandelte der Gemeinderat die Anfragen dennoch.
Der Gemeindepräsident machte in diesem Zusammenhang auf die neue Einreichungsfrist von 10 Tagen vor der Gemeindeversammlung aufmerksam (früher 5 Tage). De facto sind 10 Arbeitstage 2 Wochen.
1. Schneeräumung auf Treppen
Der Fragesteller monierte, es werde auf ebenen Strassen zu viel gesalzen. Die Treppen zwischen den Strassen würden aber nicht vom Schnee geräumt. Diese Treppen hätten überdies kein Geländer und ausserdem eine schlechte Beleuchtung.
Die Kritik wird vom Gemeinderat ernst genommen. Die Treppen habe man im Zusammenhang mit dem Quartierplan Lee erstellt. Man habe dabei offensichtlich keine besseren, ganzjährig problemlos begehbaren Verbindungen gewollt, sagte der Gemeindepräsident. In allen Unterlagen zu diesem Quartierplan gebe es keine Hinweise, dass über ein Geländer diskutiert worden wäre. Angemerkt wurde, dass wohl Kostengründe dafür ausschlaggebend gewesen seien und keine Möglichkeit mehr bestehe, die früheren Quartierplangenossen zur Kasse zu bitten.
In der Angelegenheit der Beleuchtung würden die Abklärungen intensiviert und die Schneeräumung auf öffentlichen Treppen werde künftig durchgeführt. Priorität hätten aber nach wie vor die Gemeindestrassen, die mit Pfadschlitten geräumt werden. Dann folgten die Trottoir (künftig auch die Treppen) . Der Gemeinderat hält weiter fest, dass keine Schwarzräumung erfolge! Er weist ausdrücklich darauf hin, dass mit Schnee und Eis auf Strassen und Wegen gerechnet werden muss.
Private Strassen und Wege würden nicht geräumt. Ebenso keine Zufahrten, Schneemahden vor den Liegenschaften und der Zufahrten seien ebenfalls Privatsache. In den nächsten Mitteilungen für die Gemeinde Weiach werde man sich dazu äussern.
2. Aufstellung weiterer Robidog-Kästen
Die nächste Anfrage betraf den Dauerbrenner Hundedreck. Gesundheitsvorsteher Boris Macullo erklärte, es seien ingesamt drei neue Robidog-Kästen angeschafft worden. Drei neue Standorte würden jetzt mit neuen Kästen bestückt. Zusätzlich habe man noch einen vierten Kasten. Der defekte sei nämlich so weit instandgestellt worden, dass er erst in zwei Jahren ersetzt werden müsse. Die Montage erfolge bis Ende Februar. Am Rande der Veranstaltung zeigte der Gesundheitsvorstand die roten Säcklein der Gemeinde Davos. Damit würde die Hemmschwelle grösser, das volle Säcklein einfach so weg- und auf die Wiese statt in den Kasten zu werfen. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist Verunreinigung durch Hundekot ein grosses Problem - Hundekot gefährdet die Gesundheit der Kühe.
3. Sitzbänke im Gemeindegebiet
Eine weitere Anfrage betraf die Sitzbänke auf Gemeindegebiet. Einige dieser Sitzbänke seien in schlechtem Zustand oder müssten gar ersetzt werden. Der Gemeinderat antwortete, es gebe in Weiach keinen Verschönerungsverein o.ä. Damit bleibe diese Aufgabe an der politischen Gemeinde hängen. Der Förster erneuere die Bänke in der arbeitsarmen Zeit, schraube die Sitzflächen ab, repariere sie und montiere sie wieder. Neue, durch ihn erstellte Bänke stünden am Rhein, im Büechlihau und beim Sternen. Der Pfarrer erinnerte an das Bänklein beim Brunnen im alten Friedhofsteil. Dieses soll aber bereits erneuert sein.
4. Verzeichnis über Behörden und Vereine
Die vierte Anfrage betraf die Aktualisierung des Behördenverzeichnisses. Die letzte Ausgabe ging im August an alle Haushalte. Eine aktualisierte Auflage soll kurz nach den Neuwahlen erstellt werden. Es werde allerdings Herbst 2006, bis die gedruckte Version erscheine, gab der Gemeindeschreiber zu bedenken. Man müsse warten bis alle Behörden (Primar- und Oberstufenschulpflege, etc.) sich neu konstitutiert hätten. In diesem Zusammenhang erinnert die Gemeinde an die neue Homepage. Dort werde jede Änderung aktuell aufgeschaltet - da man jeden Eintrag separat anpassen könne.
1 Kommentar:
Die Frage nach der Schneeräumung wurde an der letzten Gemeindeversammlung gestellt und im heutigen NBT vom Hauseigentümerverband beantwortet: «Es sei denn, der Nachbar wäre damit einverstanden». Schneeräumungspflicht im Winter — Wer muss wo und wann? In: Neues Bülacher Tagblatt, 29. Dezember 2005.
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